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Unterhaltsrecht

neues Unterhaltsrecht
Unterhaltsfragen sind der in der breiten Öffentlichkeit wohl bekannteste und häufigste Streitpunkt aus dem Bereich des Familienrechts, da sehr viele Menschen im Laufe ihres Lebens zumindest einmal mit Unterhaltsfragen konfrontiert werden.

Unterhaltsansprüche bestehen in vielfältiger Weise innerhalb einer Familie:

Im Alltag sind diese rechtlichen Unterhaltsansprüche den meisten Menschen nicht präsent, da durch das Zusammenleben in einer Familie ganz selbstverständlich die Bedürfnisse aller Familienmitglieder befriedigt werden. Erst wenn die Familie sich aus den verschiedensten Gründen (z.B. Scheidung, Auszug eines Kindes in einen eigenen Haushalt, Umzug der Eltern in ein Pflegeheim) auf mehrere Haushalte aufteilt, ohne dass diese Familienmitglieder ihren Lebensunterhalt aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können, wird die Unterhaltsverpflichtung konkret spürbar, da jetzt Unterhalt als Geldbetrag geleistet werden muß.

Dann stellt sich rasch die Frage, wie vorhandene Finanzmittel aufgeteilt und Unterhaltsansprüche konkret bemessen werden. Da die einzelnen Familienmitglieder unterschiedlich schutzbedürftig sind - ein minderjähriges Kind kann im Gegensatz zu einem Erwachsenen seinen Unterhalt nicht durch Arbeit selbst erwirtschaften - sind die einzelnen Unterhaltsverhältnisse gesetzlich unterschiedlich ausgestaltet; darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Rangfolge der Unterhaltsansprüche festgelegt.

Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Unterhaltsverhältnisse sind dabei so allgemein ausgestaltet, daß sie einen sehr breiten Auslegungsspielraum für die Berücksichtigung der Vielgestaltigkeit der Lebensverhältnisse lassen. Damit besteht für die Gerichte die Möglichkeit, sowohl die Verhältnisse eines jeden Einzelfalles als auch gesellschaftliche Veränderungen zu berücksichtigen. Um dennoch eine gewisse Orientierung zu gewährleisten, wurden diese Regeln - regional zum Teil abweichend - durch Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte (zum Download abrufbar unter „Formulare und Tabellen“) ergänzt, die jedoch keine Gesetzeskraft besitzen und das Gericht im Einzelfall nicht binden.

Gemeinsam ist allen Unterhaltsrechtsansprüchen, dass sie die finanzielle Leistungsfähigkeit desjenigen Familienmitglieds voraussetzen, das auf Unterhalt in Anspruch genommen werden soll. Die Ermittlung des Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten stellt daher den ersten Schritt der bei der Prüfung von Unterhaltsansprüchen dar. Zusätzlich zum Nettoeinkommen im engeren Sinn können weitere Positionen, wie z.B. der Wohnwertvorteil, leistungserhöhend hinzuaddiert werden.

In jedem Fall allerdings müssen dem Unterhaltsverpflichteten von seinem Einkommen aber ausreichende Mittel belassen werden, damit er seinen eigenen Lebensunterhalt noch bestreiten kann; dazu dient der sog. Selbstbehalt, der je nach Rechtsverhältnis zum Unterhaltsbedürftigen unterschiedlich hoch ist.