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Umgangsrecht - Kein Besuchszwang für Väter
Zwangsweiser Umgang widerspricht dem Kindeswohl
Seit 1998 gibt das Gesetz einem Kind einen Anspruch auf Umgang mit seinen Eltern und berechtigt und verpflichtet umgekehrt die Eltern zum Umgang mit ihrem Kind.
Weigert sich ein Vater aber entgegen dieser gesetzlichen Verpflichtung, sein Kind zu besuchen, so kann laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.08 die Pflicht zum Umgang in der Regel nicht zwangsweise durchgesetzt werden :
Zwar dürfe der Gesetzgeber die Eltern zum Umgang mit dem Kind verpflichten, weil der Umgang eines Kindes mit seinen Eltern als gewichtige Basis für den Aufbau und Erhalt einer persönlichen familiären Beziehung und das Empfangen elterlicher Unterstützung und Erziehung für seine Persönlichkeitsentwicklung von maßgeblicher Bedeutung sei und grundsätzlich zu seinem Wohle beitrage.
Eine Durchsetzung dieser Pflicht mit Zwangsmitteln sei aber in der Regel nicht zulässig, weil ein mit Zwangsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzter Umgang mit dem Kind nicht dem Kindeswohl diene. Beim Umgangsrecht werde von dem Elternteil nicht bloße Anwesenheit, sondern eine emotionale Zuwendung zum Kind erwartet, was jedoch den ablehnenden Gefühlen des umgangsunwilligen Elternteils widerstrebe. Das Kind gerate in eine Situation, in der es nicht die eigentlich bezweckte elterliche Zuwendung erfahre, sondern spüre, wie es als Person abgelehnt werde, und dies nicht von irgendjemandem, sondern gerade von seinem Elternteil. Dies berge die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.
Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Vaters statt, der jeglichen Kontakt zu seinem inzwischen 9 Jahre alten unehelichen Sohn ablehnte und sich daher gegen die gerichtliche Anordnung des Umgangs unter Androhung eines Zwangsgelds wehrte.
Ein Elternteil könne nur dann ausnahmsweise mit Zwangsmitteln zum Umgang mit seinem Kind angehalten werden, wenn im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte bestünden, dass das Kind in der Lage ist, den Widerstand des widerstrebenden Elternteils aufzulösen. Je älter und je gefestigter ein Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung sei, umso eher sei davon auszugehen, dass auch eine zwangsweise Durchsetzung seines eigenen, nachdrücklich geäußerten Wunsches, Kontakt mit seinem Elternteil zu erhalten, seinem Wohl dienlich ist. Dies sei gegebenenfalls mithilfe von Sachverständigen zu klären.
Haben Sie Fragen ? Wir helfen gerne.
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Eingestellt am 01.04.2008 von RAin Wolf
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36 Kommentare zum Artikel "Umgangsrecht - Kein Besuchszwang für Väter":
Mfg Katja Weiß
Also 12 Jahre war kein Kontakt,kein Unterhalt,nichts.
Plötzlich nach 12 Jahren wollen Väter papa spielen.
Gruß Katja Weiß
wie soll ich mich da jetzt verhalten ? sie ist noch zu klein dazu das ich ihr erkläre das sie einen anderen vater hat .. nicht das ich ihr schade
Bearbeitet am 04.03.2013 von
Gibt es vielleicht schon ein Urteil darüber, das wenn das Kind keinen Umgang wünscht, der Unterhalt gekürzt oder gar einbehalten werden kann. Natürlich nur solange die Kinder nicht wollen!
Die Kinder wollen auch nichts mehr mit ihm zu tun haben seit dem Vorfall.
Muss mein Ex mann trotzdem bezahlen auch wenn er den >Kontakt abgebrochen hat obwohl das Gericht ihm gesagt hat er muss sich als vater nun beweisen und seinen Fehler nach dem Rausschmiss wieder gut machen. Den Unterhaltsanspruch habe ich seit 2007.
der KV informiert mich weder über seinen Urlaub noch über freie Tage, an denen er sein Kind besuchen könnte. Auch ansonsten ist er stets überlastet oder krank - und zwingt mir seine möglichen Besuchszeiten für das Kind auf.
Das Kind ist erst knapp 4 Jahre alt - aber ich würde auch sehr gerne wenigstens einmal 2-3 Tage frei haben und verreisen können. Wie kann ich erreichen, dass der KV sich mehr um sein Kind kümmert ?
Kann sich der Kindesvater die Termine zur Umsetzung seinen Umgangsrechtes aussuchen? Konkret: Ich kann nur in den letzten 3 Ferienwochen Urlaub nehmen, er möchte die Kinder jetzt in diesen 3 Wochen zu sich nehmen, obwohl er selbständig ist und sich die Termine selbst legen kann.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Am liebsten würde er darauf verzichten!
Darf nun der Unterhalt erhöht werden, weil ich nun mehr Zeit und Geld aufbringen muss zur Betreuung?
meine Kids (13+15) haben beide ADS, kämpfen seit Jahren um die Gunst ihres Vaters, der das ganze auch noch schürt. Das führt dazu, dass ich die Kinder auch nicht allein lassen kann, ohne dass sie aufeinander losgehen. Leider arbeite ich seit ca 1/2 Jahr auch noch abends. Normalerweise müsste es in dem Alter klappen, dass man die 2 allein lassen kann, bei uns geht es aber nicht - entweder schlagen sie sich, das Telefon geht bei mir ständig weil der eine den anderen verpetzen will oder es wird die halbe Nacht vor dem Fernseher gesessen. Nnu habe ich seit kurzem einen neuen Freund, der auch gern bei ihnen bleibt, um mich zu unterstützen. Allerdings hat dieser vom Jugendamt/Familiengericht zu hören bekommen, dass er meinen Kindern nichts zu sagen hätte und das hat mein Ex ihnen auch gesagt. Das heißt also, ich müsste von 8,84€ Mindestlohn einen Babysitter zahlen, der meinen Kindern wiederum angeblich mehr sagen darf, als mein Freund/LEbensgefährte. Kann das sein? Die Variante, dass mein Ex die Kinder an den 2 Abenden betreut, wenn ich arbeiten muss geht nicht. Ich würde ungern wieder aufhören zu arbeiten, da ich jahrelang nicht arbeiten gehen konte/durfte. Was für Möglichkeiten hätte ich noch, muss mein Ex sich an den Betreuungskosten evtl beteilgen, obwohl die Kinder schon so groß sind?
DAnke für eine Antwort.
MFG, Emma
meine Ex-Frau möchte mich per Gericht dazu verpflichten lassen die Kinder 6 Wochen in den Ferien zu betreuen. 3 in den Sommerferien und je eine Woche in den 3 anderen Ferien. Sollte ich das nicht übernehmen müsste ich entsehende Betreuungskosten zu 100% übernehmen da die Betreuung in meine Pflicht fallen soll. Ich habe auf das Jahr 3 Wochen angeboten, dass ist ihr zu wenig.
Ich bin Alleinerziehender Vater einer 4-jährigen Tochter (Witwer) und kann mehr Zeit nicht aufbringen.
Kann ich hierzu verpflichtet werden?
Vielen Dank
sie schreiben so zwar ganz nett über das Umgangsrecht und das man die Väter nicht zu einem Umgang zwingen kann. Aber wie sieht den der andere Fall aus wenn man als Vater umgang mit seinen Kindern haben will. Und die Mutter es einem verweigert. Ich kenne einige fälle wo genau das passiert, Väter die sich um ihre Kinder kümmern wollen und auch Unterhalt dafür bezahlen, aber die EX- Frauen lassen die Männer im Regen stehen und kümmern sich einen Dreck darum ob man als Mann und Vater auch vieleicht mal das Recht hätte seine Kinder mal wieder zu sehen. Auch werden Telefon kontakt nicht eingehalten oder aber die Kinder werden so verängstigt und eingeschüchtert das sie nicht telefonieren wollen oder aber sogar lügen und märchen erfinden was der besagte Papas so alles gemacht und Gesagt haben soll nur damit die EX Frauen sich in ihrer Rache sulen können.
Was sagt den da das Gesetzt dazu.
MfG Markus Singhoff