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		<title>Kommentare zu Neues Unterhaltsrecht - Kinderbetreuungskosten</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news</link>
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Wer bezahlt den Kindergarten ? Das zum 01.01.08 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht verlangt von der Mutter bereits ab dem 3. Lebensjahr des Kindes eine Erwerbstätigkeit und die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsmöglichkeiten....</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Wed, 09 May 2012 11:19:14 +0200</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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			<title>Der Kindesunterhalt ist vorrangig, dh zunächst wird vom väterl. Einkommen der Kindesunterhalt abgezogen und erst dann, auf Basis des nun niedrigeren Vatereinkommens, der Ehegattenunterhalt berechnet.</title>
			<link>http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Neues_Unterhaltsrecht_-_Kinderbetreuungskosten#comment2718</link>
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Der Kindesunterhalt ist vorrangig, dh zunächst wird vom väterl. Einkommen der Kindesunterhalt abgezogen und erst dann, auf Basis des nun niedrigeren Vatereinkommens, der Ehegattenunterhalt berechnet.
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			<pubDate>Wed, 09 May 2012 11:19:14 +0200</pubDate>
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			<title>Wie wird denn gerechnet, wenn der Vater von seinem Einkommen der Mutter 600 Euro Ehegattenunterhalt zahlt?</title>
			<link>http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Neues_Unterhaltsrecht_-_Kinderbetreuungskosten#comment2717</link>
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Wie wird denn gerechnet, wenn der Vater von seinem Einkommen der Mutter 600 Euro Ehegattenunterhalt zahlt?<br>
Wir dies bei der Berechnung der Quote berücksichtigt?<br>
Denn dann haben ja beide 1800 Euro mo...
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			<pubDate>Wed, 09 May 2012 10:58:17 +0200</pubDate>
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