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Kindesunterhalt - Unterhalt für volljährige Kinder
Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder
Auch volljährige Kinder können noch einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen die Eltern haben. Im Regelfall können auch bereits volljährige Kinder ihren Bedarf dann noch nicht selbst decken, wenn sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung oder in einer Berufsausbildung (Lehre/Studium) befinden.
Der Bedarf eines volljährigen Kindes richtet sich - wie beim minderjährigen Kind auch - nach der Düsseldorfer Tabelle (zum download abrufbar unter Formulare und Tabellen). Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied : Während beim minderjährigen Kind nur auf das Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (meist des Vaters) abzustellen ist, wird beim volljährigen Kind das zusammengerechnete Einkommen beider Elternteile zugrundegelegt. Eine Ausnahme gilt für Studenten und sonstige volljährige Kinder, die einen eigenen Haushalt führen und deren Bedarf generell festgesetzt wird (derzeit € 735,00.-).
Die Düsseldorfer Tabelle geht bei der Bedarfsbemessung davon aus, daß Kinder in der gesetzlichen Kranken/Pflegeversicherung versichert sind, entweder in der Familienmitversicherung der Eltern oder, falls sie sich in der Ausbildung befinden, aufgrund eigener Beiträge. Soweit ausnahmsweise Aufwendungen für eine private oder freiwillige gesetzliche Kranken/Pflegeversicherung anfallen, erhöht sich der Bedarf des Kindes um den entsprechenden Betrag.
Vom so ermittelten Bedarf des volljährigen Kindes wird das staatliche Kindergeld in voller Höhe in Abzug gebracht, da dieses vorrangig dazu dienen soll, den Bedarf des Kindes zu decken. Das volljährige Kind hat daher auch gegen den Elternteil dann Anspruch auf Auskehr des Kindergelds, wenn es nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt. Lebt das Kind allerdings noch bei den Eltern und erhält dort Kost und Logis, so kann davon ausgegangen werden, daß das Kindergeld hierfür verbraucht wird und ein Anspruch auf Auskehr besteht nicht. Im Gegenteil ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in einem solchen Fall zu prüfen, ob sich das Kind nicht über das Kindergeld hinaus noch an den Kosten des gemeinsamen Haushalts beteiligen und von seinem Barunterhalt sog. Kostgeld abliefern muß.
Verfügt das Kind über eigenes Einkommen, weil es sich in einer Berufsausbildung befindet und Ausbildungsvergütung erhält oder weil es aus einer Erwerbstätigkeit sonstiges Einkommen erzielt, so mindert auch dieses Einkommen den Anspruch des volljährigen Kindes auf Kindesunterhalt.
Hierbei sind jedoch Freibeträge zu berücksichtigen : Von der monatlichen Nettoausbildungsvergütung - gebildet aus dem Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate - darf das Kind einen Ausbildungs-Freibetrag (derzeit € 90,00.-) abziehen. Erzielt das Kind sonstiges Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, ist i.d.R. ein Freibetrag für berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Einkommens in Ansatz zu bringen. Hat das Kind die genannten Freibeträge übersteigende berufs- bzw. ausbildungsbedingte Aufwendungen, so muß es diese im einzelnen darlegen und durch Belege nachweisen.
In aller Regel verbleibt nach Abzug des Kindergeldes und eigenem Einkommen des Kindes vom Bedarf nur noch ein geringer Unterhaltsanspruch des Kindes, den die beiden Elternteile im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen zueinanderaufbringen müssen. Dabei werden die Nettoeinkommen zuvor um den Selbstbehalt der Elternteile und bei Vorhandensein von vorrangigen minderjährigen Kindern um deren Bedarf bereinigt und dann die entsprechende Quote gebildet.
Beispiel 1: Der Vater verdient € 3.000.- und die Mutter € 1.500.- netto, der 21 Jahre alte Sohn lebt als Student in einem eigenen Haushalt.
Der Bedarf des Kindes beträgt somit € 670,00.-. Abzüglich des vollen Kindergeldes (€ 184,00.-) verbleibt noch ein Unterhaltsanspruch in Höhe von € 486,00.-.
Der Haftungsanteil der Elternteile ermittelt sich wie folgt :
Einkommen Vater € 3.000,00.- abzgl Selbstbehalt € 1.150,00.- = € 1.850,00.-
Einkommen Mutter € 1.500,00.- abzgl Selbstbehalt € 1.150,00.- = € 350,00.-
Elterneinkommen gesamt € 2.200,00.- davon entfallend auf den Vater 84% und auf die Mutter 16%. Unterhaltsanspruch des Sohnes gegen den Vater daher 84% von € 486,00.- = € 408.- ; Unterhaltsanspruch des Sohnes gegen die Mutter 16% von € 486,00.-= € 78.-Beispiel 2: Der Vater verdient € 3.000.- und die Mutter € 1.500.- netto, der 19 Jahre alte Sohn lebt bei der Mutter. Er macht eine Lehre und verdient monatlich € 500,00.- netto.
Der Bedarf des Kindes beträgt nach dem zusammengerechneten Elterneinkommen (€ 4.500.- ) € 621,00.- monatlich. Abzüglich des vollen Kindergeldes (€ 184,00.-) verbleibt noch ein Unterhaltsanspruch in Höhe von € 437,00.-. Von seiner Ausbildungsvergütung von € 500,00.- muß er sich nach Abzug des Ausbildungsfreibetrages von € 90,00.- noch € 410,00.- anrechnen lassen. Es verbleibt ein Unterhaltsanspruch in Höhe von € 27,00.-.
Der Haftungsanteil der Elternteile ermittelt sich wie folgt :
Einkommen Vater € 3.000,00.- abzgl. Selbstbehalt € 1.150,00.- = € 1.850,00.-
Einkommen Mutter € 1.500,00.- abzgl. Selbstbehalt € 1.150,00.- = € 350,00.-
Elterneinkommen gesamt € 2.200,00.- davon entfallend auf den Vater 84% und auf die Mutter 16%. Unterhaltsanspruch des Sohnes gegen den Vater daher 84% von € 27,00.- = € 23.- ; Unterhaltsanspruch des Sohnes gegen die Mutter 16% von € 27,00.-= € 4.-
Voraussetzung ist allerdings, daß beide Eltern auch leistungsfähig sind, d.h. ein Einkommen oberhalb des Selbstbehalts erzielen. Ist ein Elternteil, z.B. eine Mutter, die noch jüngere Geschwister betreut und daher keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, nicht leistungsfähig, so führt dies nicht dazu, daß der Vater den fehlenden Anteil der Mutter einfach mitbezahlen muß. Vielmehr muß der leistungsfähige Elternteil in diesem Fall maximal soviel bezahlen, wie er bezahlen würde, wenn der Bedarf nur von seinem eigenen Nettoeinkommen allein - und nicht aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern - errechnet würde.
Eingestellt am 08.05.2008 von RAin Wolf
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1259 Kommentare zum Artikel "Kindesunterhalt - Unterhalt für volljährige Kinder ":
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Mutter zu 80 % als Justizbeamtin tätig.
Vater bereits in Pension.
1. Ich habe bis jetzt nicht wissentlich vollen Unterhalt nach der DT bezahlt ohne die anteilige Berechnung beider Elternteile und Einberechnung des Selbstbehalts. Es ist davon auszugehen, daß die Mutter als Justizbeamtin dies wissentlich Verschwiegen hat.
Frage: Kann dieser zuviel gezahlter Unterhalt in irgendeiner Form zurückgefordert werden.
2. Die Mutter ist nur zu 80 % beschäftigt, obwohl Sie 100 % leistungsfähig ist.
Frage: Ist bei der Unterhaltsberechnung die Gehaltstabelle von 100 % heranzuziehen und muss die Mutter eine 100 % Dienststelle annehemen auch wenn damit eine Versetzung in eine andere Abteilung nötig wäre.
3. Der Sohn behält noch sein Zimmer bei der Mutter für evtl Wochenende oder Besuche ect.
Frage: Wie ist dieses Zimmer bei der Unterhaltsberechnung anzusetzen.
Über eine Veröffentlichung und Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen, oder über eine Antwort an meine E-Mail Adresse:
Bearbeitet am 26.03.2010 von
Lieben Dank für Ihre Antwort!
Sind Unterhaltsansprueche von ihm dann noch rechtmaessig?
ich denk mein Fall ist etwas kompliziert.
Meine Tochter ist 18 geworden und lebt bei Ihrer Mutter. Einkünfte im freiwílligen sozialen Jahr ca. 300 EUR + Kindergeld.
Ihre Mutter hat eín Nettoeinkommen von 900 EUR, lebt im eigenen Haus mit 2 Mietparteien (300 + 350 EUR Kaltmiete ). Für das Haus besteht ein zinsgünstiger Kredit von ca. 500 EUR. Sie ist verheiratet und hat mit dem neuen Partner einen 5 jährigen Sohn. Der Partner verdient ca. 1650 ,-EUR netto.
Mein Einkommen liegt netto bei 1850,- EUR. Ich lebe in Partnerschaft incl. 2 Kindern, die aber nicht von mir sind. Meine Partnerin hat kein Einkommen.
Wie setzt sích hier der Unterhalt für meine Tochter zusammen? Muss ich allein aufkommen? Und in welcher Höhe?
1.- Zählt beim Einkommen der Mutter auch die Mieteinnahme eine Rolle?
2.- Ich lebe nur in einer eheähnlichen Partnerschaft, nicht verheiratet. Meine Partnerin hat nur den Unterhalt und das Kindergeld der beiden Kinder als Einnahme. (708,00 €)Wäre mein Gehalt da trotzdem anrechenbar?
3.- Das freiwillige Jahr war abgesprochen, weil Sie keine Ausbildung bekommen hat und sich jetzt für ein Studium auf die Warteliste setzen ließ. Sind bei den 300,00 € die 90 € pauschal abzuziehen?
4.- Ich will meine Tochter unterstützen, aber möchte auch, dass sich Ihre Mutter mit einbringt und sich trotz Haus etc. nicht hinter dem angeblich niedrigen Einkommen versteckt.
am 1.7.2010 zieht mein Sohn (15) zu mir erhöht sich dadurch "unser" selbstbehalt ? zur zeit zahle ich (Singel) Für meine 3 Kinder unterhalt in höhe von 311,-€ mein verdinst liegt bei 1300,-€ dadurch das mein sohn zu mir ziehen will muß ich eine größere wohnung anmieten kann ich dies geltend machen?
Meine Tochter ( 18), Schülerin der 12. Klasse, lebt bei Mutter (wiederverheiratet Job 61 Std auf 400€ Basis, 1 weiters Kind 10 Jahre mit neuem Ehemann Ehemann 2.300 netto)in neuer Familie, hat einen Job und verdient nach eig. Angaben ca. 200 - 300€/ monatlich. Ihr Anwalt ignoriert meine Aufforderung, zur Vorlage ihrer Lohnbelege hartnäckig.
Kann ich den Unterhalt meiner Tochter "einfach" unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge kürzen? Welche Möglichkeit habe ich, außer der anwaltlichen, die Belege einzufodern ( kann ich selbst bei Gericht eine entsprechende verfügung erwirken? Falls nicht, kann ich meine durch ihrer Weigerung entstehenden Anwaltskosten geltend machen?
1. Wie hoch ist der Barunterhalt, den er zahlen muss bei ca. 1.000 - 1.500 EURO Nettoeinkommen?
Ich selber habe kein relevantes Einkommen (400,-- EURO-Job) und werde von meinem 2.Mann "versorgt".
2. Kann er aufgrund der seltenen Kontakte seiner Tochter zu ihm den Unterhalt überhaupt kürzen?
ich wüsste gern folgendes (habe im Internet dazu nichts Aussagekräftiges gefunden):
Ich zahle seit Jahren Unterhalt für meine 2 Kinder – Tochter, seit Mai 18, Sohn 16.
Meine Ex-Frau arbeitet nur ca. 20 Stunden die Woche und wohnt mit den Kindern im eigenen Haus (habe ihr damals meinen Anteil gegen Auszahlung überschrieben). Beide Kinder gehen noch zur Schule.
Nun ist unsere Tochter 18 geworden und ihr gegenüber sind ja nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Die Frage ist nun, ob von meiner Ex-Frau die Ausübung einer Vollzeittätigkeit (Stichwort: gesteigerte Erwerbsobliegenheit) verlangt werden kann bzw. hier ein fiktives Einkommen (sie arbeitet „freiwillig“ nur 20 Std.) berücksichtigt werden kann (auch hinsichtlich der Tatsache, dass unser Sohn noch mit im Haushalt lebt), was dann ja meine Unterhaltsleistung gegenüber der Tochter entsprechend verringern würde.
Ebenso wüsste ich gern, ob hier ein Wohnvorteil ihrerseits angesetzt werden kann.
Vielen Dank!
Naja, die Frage ist ja gerade, OB die Mutter dazu verpflichtet ist oder nicht bzw. was bedeutet "gegebenenfalls"? - unter welchen Voraussetzungen ist sie es nicht )also kann KEIN fiktives Vollzeiteinkommen zu Grunde gelegt werden)?
Im Kern geht es darum, ob der Unterhalt für die erwachsene Tochter (Gymnasiastin) weiterhin komplett vom Vater allein zu bestreiten ist oder sich um den Anteil der Mutter reduziet und zwar in der Form, dass sie - auch, wenn sie nur 20 Std. in der Woche arbeitet - einen Vollzeitjob angerechnet bekommt, mit dem sie dann annähernd so viel wie der Vater verdient und sich somit für den Vater der Unterhalt an die Tochter ungefähr halbieren würde. Würden nämlich nur die 20 Std. angerechnet, würde sie nicht über den Selbstbehalt kommen.
Nochmal Danke!
Mein Einkommen ist über 4000 € netto. Ein Versuch mit meiner Tochter über eine gütliche Einigung ist gescheitert. (wollte sie freiwillig mit 250 € unterstützen). Sie besteht darauf, das zu bekommen, was ihr der Gesetzgeber zuspricht - nicht mehr und nicht weniger.
Wie berechnet sich der Unterhalt? Spielt es eine Rolle, das sie zwei Jahre nicht gearbeitet hat?
mfg
Meine Frage ist folgende,mein Mann hat einen Sohn der wird bald 18 geht auf das Gymnasium er zahlt 449 Euro Unterhalt.Jetzt ist er leider erkrankt und das dauert etwas länger bis er wieder arbeiten gehen kann wenn überhaupt nochmal(Krebs)!Wieviel Unterhalt muss er jetzt noch zahlen?Die Mutter ist auch berufstätig.
MfG
ich bin Vater einer in 3 Monaten 18 Jahre alt werdenden Tochter. Diese ist vor 3 Monaten unvorhersehbar mit den Worten, ich gehe zum Jugendamt und lasse mich in Obhut nehmen, auf mich und meine Frau (nicht die Mutter) zugekommen.
Nach dieser Eröffnung, 6 Monate vor ihrem 18 Geburtstag, ließ sie Taten folgen und begab sich mit Untertützung einer Lehrerin zum Jugendamt(sie ging ein Halbjahr zu diesem Gymnasium). Sie bat dort um in Obhutnahme, dieser Bitte wurde nachgekommen, sie bekam eine Wohnung(!) und nur nach drängen von mir und meiner Frau wurde sie nach drei Tagen in eine Unterbringung mit Erziehern verlegt.
Nun gab es von uns keine Einwilligung zur Inobhutnahme, nach 4 Wochen kam es dann endlich zu einer mündlichen Verhandlung, in dieser Verhandlung wurde nicht nur die Inobhutnahme gerechtfertigt sondern mir auch das Erziehungsrecht entzogen. In der Begründung stehet ob die Inobhutnahme berechtigt oder unberechtigt war, ist unerheblich. Meine Aussage in der Verhandlung, das ich nach 4 Wochen Inobhutnahme und nur einem Gespräch mit meiner Tochter nicht davon ausgehe das meine Tochter einfach so mit mir nach Hause kommen kann, wurde als Kommunikationsabbruch gewertet, somit wäre eine Erziehung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Nun kommt auf mich die Forderung für die Unterbringung zu. 4.500 € monatlich.
Meine Frage welche Freibeträge stehen mir und meiner Frau zu? Welcher Feibetrag steht meiner Tochter (7 Jahre) zu. Meine Frau geht einer Beschäftigung nach (wöchentlich 20 + Stunden, < 8 Euro/h brutto), ich bin selbständig mit schwankendem Einkommen von 300 € - 5000 € mtl..
Wie lange bin ich meiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig? Wenn Sie 18 wird, was verändert sich dann von den Einkommensgrenzen und der Verpflichtung allgemein?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
MfG
Mam
ich schließe im August meine Ausbildung ab und im Oktober startet mein Studium. Ich bin 23 Jahre alt und wohne noch bei meiner Mutter. Meine Eltern sind geschieden. Meine Fragen: Werden Schulden, die ein Elternteil hat, in die Unterhaltsberechnung miteinbezogen? Und bin ich als Unterhaltsberechtigter verpflichtet Eigenvermögen für die Finanzierung meines Lebens zu verwenden?
Vielen Dank!
Ich bin seit ca 12 Jahren alleinerziehend zweier Töchter (16 u. 19). Anfang Januar ist meine 19 jährige Tochter ausgezogen (Studentenwohnheim). Jetzt ist sie nach 4 Monaten Ausbildung gekündigt worden. Finanziert wurde ihr Lebensunterhalt durch ihr Gehalt, BAB und Kindergelt (alles ca. 700€) Jetzt bekommt sie Arbeitslosengeld und etwas Praktikumgeld.
Kurz zu ihrem Werdegang. Mit 16 von der Realschule (8 Klasse) runter. Hauptschulabschluss und danach im zweijährigen Berufskolleg Mittlere Reife nachgeholt. Dann Schulische Ausbildung zur PTA angefangen, nach 3 Monaten hingeschmissen (war ihr zu stressig). Darauf folgte ein FSJ (3/4 Jahr). Sie hat sich danach für ein weiter machen der Schule entschieden. Dort war sie angemeldet, ist aber erst gar nicht hingegangen. Kurzfristig hat sie eine Ausbildungsstelle zur MTA bekommen. Die Arztpraxis hat sie nach 4 Monaten gekündigt (Probezeit). Die Gründe weiß ich leider nicht.Sie hätte nach der Kündigung sich zumindest für die Fortdauer der Ausbildung bei anderen Praxen bewerben können…müssen. Jetzt macht sie in einem Jugendhaus ein Praktikum. Ab September macht sie an einem Sozialwissenschaftlichen Gymnasium das Abitur und bekommt Barfög. Anscheinend hätte sie dann ab September nichts mehr mit der Arge zu tun. Was ich mir nicht vorstellen kann.
Ich arbeite wieder Vollzeit und verdiene monatlich ca. 1450-1500€ gerechnet mit Urlaub- Weihnachtsgeld. Meine 16 Jährige Tochter lebt bei mir. Mutter wohnt mit Freund zusammen (Sozialhife und 1 € Job) also kann (will) ja nicht zum Unterhalt beitragen.
Jetzt hat mir die Arge einen Einigungsvorschlag geschickt. Ich soll 150 € zahlen. Mein Arbeitsweg 28 km mit Auto wurde nur mit einer Pauschale von 78 € anerkannt. 3 Stunden mit den Öffentlichen würde mir als Zumutbar angesehen....sonst hätten die mir wohl eine km Pauschale anrechnen müssen. Was ich überhaupt nicht verstehe...für meine 16 Jährige Tochter, die bei mir lebt wird kein Bedarf angerechnet. Die ja sogar den Vorrang als privilegierte hat. Hat sie keinen Bedarf der angerechnet werden muss? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich überlege ernsthaft zu einen RA zu gehen.
Vielen dank für ihre Antwort.
vielen Dank für ihre rasche Antwort. Ich werde das prüfen lassen. Meine ältere Tochter hat sogar einen eigenen Haussstand und wird statt 640 mit 513€ Bedarf berechnet. Bei mir wurden mit Mehrbedarf Miete(164) 1264€ als angemessen festgesetzt. Ich hoffe sehr das es so ist wie sie schreiben.Das meine jüngere Tochter (16) "die bei MIR" lebt, ein Bedarf angerechnet wird.Ist es richtig, der Bedarf wird nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt und das hälftige Kindergeld wird abgezogen?
...ich Danke ihnen
viele Grüße
Mit freundlichen Gruß
ich lebe momentan als 18jähriger im Haushalt meiner Mutter. Meine Eltern leben getrennt und waren nie bzw. sind nicht verheiratet. Nach Angaben meiner Mutter zahlt mein Vater an sie einen Unterhalt i.H.v. 400,00 Euro. Meine Mutter erhält als C4-Prof. i.R. eine Pension von etwa 3000,00 Euro.
Im nächsten Schuljahr plane ich eine Ausbildung zum "Staatl. geprüften Esembleleiter" an der privaten, staatl. genehmigten Berufsfachschule (siehe www.jazzschool.de). Die Ausbildungskosten betragen 435,00 Euro zzgl. der Fahrkosten in Höhe von ca. 50,00 Euro. Zudem möchte ich in Kürze ausziehen und in einem eigenen Haushalt leben, um zum Einen meinen Schulweg deutlich zu verkürzen und zum Anderen Konflikten mit meiner Mutter aus dem Weg zu gehen.
Meine Fragen an Sie sind nun Folgende: Wieviel Unterhalt bekomme ich insgesamt (also Mutter + Vater + Kindergeld? + etc.)? Entstehen für mich evtl. finanzielle oder rechtliche Risiken oder Nachteile? Müssen meine Eltern mir meine Ausbildung (Berufsfachschule) und die Schulwegkosten zahlen? Alles in Allem: Wie viel Geld bekomme ich insgesamt monatlich?
Mit freundlichen Grüßen und größtem Dank für Ihre Bemühungen
Ich habe noch eine kurze Frage zu meinem Fall ( 07.07.2010). Leistungen SGB II Kindesunterhalt (Rechtswahrungsanzeige). In dem Schreiben werde nur ich als "Namen der Unterhaltspflichtigen Partner" genannt. Die Mutter meiner 19 jährigen Tochter wird in keiner Silbe in dem Schreiben erwähnt. Ich muss noch dazu schreiben, ich habe das alleinige Sorgerecht. Die Mutter ist wegen psychischer Krankheit schon immer Sozialhilfeempfängerin. Meine Frage: Befreit dieser Zustand sie von von ihren Unterhaltspflichten? Auch gegenüber meiner bei mir lebenden Tochter? Vielleicht sieht das Amt das so? Ich habe nie Unterhalt eingefordert und es besteht kein Titel.
Sehr herzlichen Dank
Ich geschieden, soll nun wieder Unterhalt zahlen. Bekomme keinerlei Auskunft über sein Vermögen vorgelegt. Aussage meines Sohnes,alles ausgegeben.
a- Muss sich mein Sohn das vermögen als Einkommen anrechnen lassen?
b- Kann er sein Vermögen einfach so ausgeben ohne das zu belegen?
c- Wie kann ich vorgehen, eine Auskunft zu bekommen.
d- Kindsmutter verweigert jegliche Auskunft über Einkommen.
Der Sohn von meinem Mann MArz 2011 wird 18 JAhre alt..wir (ich und meinem Mann)haben 3,5 Jährige Zwillinge.
Frage der noch 17 Jahre alt Junge geht noch zur Schule (wurde in eine Flex Klasse untergestuft?? Hatte nur lauter 4 und 5 in der normaller HS Also muss bis zur 10 Klasse gehen bekommt aber ein normaller Haupabschluss wenn die Prüfung besteht).
WIrd aber erst nächstes Jahr bis Juni July fertig..dann will er noch in einer Fachschule seine Realschulabschluss nachholen.
Mutte wieder verheiratet keine kleiner Kinder..arbeitet nicht
Frage Für diese 3 Monaten.. (nachdem er 18 wird)die er noch zus Flex Schule geht..wird noch Unterhalt von meinem Mann bezahlt
Er zahlt jetzt 340?? oder so..verdint ca. 2100 (bereinigste Netto)
Danach muss mein Mann noch mehr zahlen (also für Kategorie 4 ab 18 Jahre) kann er nicht verlangen dass er seine Realschulabschluss nachts macht und selber Geld verdient??
Was ist mit uns..also werden nur die 3 Kinder an erste Stelle genommen und dann ich als 2 Frau..also werde ich nicht mit berechent??Oder zählt er als nicht priviligiertes (als nicht priviligierte würde er nichts bekommen da ich und meine Zwillinge vor stehen)
Die Mutter wird nicht arbeiten gehen..hat auch keine Ausbildung oder sonstiges..falls ein Fiktives einkommen berechen wird..wird dann 900 oder 1000 d.h schulden kein Unterhalt..(selbstbehalt)
Dnake für ihre Antworten
Aber mit Hauptabschluss wird nie eine Ausbildungsplatz bekommen..deswegen möchte er weiter den Relaschulabschluss machen..wenn er es weiter macht (wenn er in dieser Fachschule akzeptiert wird)wäre er noch ein priviligierte volljährige?Kann man aber verlangern dass er in einer VHS (Abendschule macht)so dass er auch tagsüber ein bisschen Geld verdient?
Vielen dank :)
1. Wonach berechnet sich der Unterhalt für meine zwanzigjährige Tochter. Eigene Wohnung (sie könnte aber auch bei mir wohnen), in der Ausbildung. Bekommt sie 640 € (bzügl. eigener Verdienst und Kindergeld) oder berechnet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle? Kann sie auch darüber Anspüche stellen?
2. Wie berechnet sich das Einkommen eines Selbstsädigen? Gibt es hierfür im Internet Formualare oder eien spezille Seite?
Vielen Dank und beste Grüße
mich würde interessieren, ob die Eltern nach dem FSJ eines volljährigen Sohnes noch unterhaltspflichtig sind. Davon bin ich bisher ausgegangen, aber der Vater meines Sohnes bestreitet das.
Mein Sohn hat nach seinem Abitur 2009 ein (unbezahltes) Praktikum bis zum Dezember gemacht, während dessen sein Vater weiter Unterhalt gezahlt hat. Mit Beginn des FSJ im Januar hat er dies eingestellt. Das FSJ wird jetzt Ende Juli enden; mein Sohn hat sich inzwischen für einen Studienplatz zum WS beworben. Muss nun in der Übergangszeit zwischen FSJ und Studium nun kein Unterhalt gezahlt werden?
WEnn doch, würde es mir übrigens sehr helfen, wenn Sie mir eine Rechtsgrundlage nennen könnten, da mein früherer Mann sich sonst vermutlich nicht wird überzeugen lassen.
Vielen Dank!
meine Tochter lebt bei ihrer Mutter, sie ist 20 Jahre, hat im Juli 2010 Abitur gemacht. Sie hat sich bisher nicht für eine Ausbildung beworben. Wie lange besteht meine Unterhaltspflicht, wenn sie sich nicht um eine Ausbildung kümmert bzw. ist Ihr zuzumuten, dass sie bei Nicht-Beginn einer Ausbildung ihren Lebensunterhalt selbst verdient? Derzeit zahle ich 300 Euro, trotz geringerem Einkommen. Vielen Dank für eine Antwort. Viele Grüße O.Johann
ich bin geschockt von meiner Unkenntnis und zugleich sehr begeistert von Ihrer fabelhaften Homepage und Ihren kostenlosen überaus interessanten Wissenstransfer.
Ich zahle für meinen bald 22jährigen Sohn, Student mit eigenem Haushalt 447 € jeden Monat, ohne davon zu Wissen, dass deren Mutter und meine Exfrau, die Vollzeit beruftstätig ist und vermutlich über ein ähnliches Nettoeinkommen verfügt wie ich. Unser zweiter Sohn wohnt noch bei Ihr. Er wird erst im Dezember 18 Jahre und macht noch Abitur. Ich zahle auch vollen Unterhalt für ihn.
1. Falls meine Frau das gleiche Einkommen wie ich, muss Sie wirklich ebenfalls 50% für den ältern mit aufbringen?
2. Muss Sie mir auf Verlangen Ihre Einkünfte offenlegen oder kann das nur mein Sohn einfordern?
3. Inwieweit kann Sie Betreuungsleistungen für den jüngen bezüglich der ersten Frage anrechnen?
Vielen Dank für Ihre Anworten. Gruß Dirk
meine Tochter ist jetzt 20 Jahre alt und beginnt im September eine Ausbildung mit einer Vergütung von 740Euro monatlich.
Sie bewohnt schon seit längerem alleine eine Wohnung, da meine geschiedene Frau weggezogen ist und meine Tochter ihr Abi hier beenden wollte.
Die Wohnung läuft auf den Namen meiner Exfrau.
Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen? ... normal würde meine Tochter ja noch während der Ausbildung zu Hause, also bei ihrer Mutter wohnen...
Vielen Dank!
Meine Tochter, 20 Jahre, Abitur seit 07.201, lebt bei der Mutter, hat sich nicht um einen Ausbildungsplatz bisher beworben. Sie schrieben damals, dass sie dann für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen muss. Sie will jetzt jobben bis sie weiß, was sie ausbildungsmäßig machen will. Falls sie z.b. einen 400 Euro Job macht, wie hoch ist dann ihr Anspruch an mich und meine Ex-Frau auf Unterhalt (geht es dann noch nach der Düsseldorfer Tabelle) bzw. hat sie überhaupt Anspruch, wenn sie zeitlich in der Lage ist, sich einen Job zu suchen, bei dem sie ihren Unterhalt selbst verdienen könnte bis sie eine Ausbildung beginnt?
Danke für Ihre Mühe. Viele Grüße, O. Johann
derzeit mache ich eine Ausbildung und meine Nettoeinkommen beläuft sich auf 709€. Ab 1.9. werde ich aus dem elterlichen Haushalt ausziehen. Ich bin schon volljährig. Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter erhält derzeit 1700€ Arbeitslosengeld 1. Das Einkommen meines Vaters beläuft sich auf ca. 3000€ netto.
Mein älterer Bruder lebt noch zu Hause und beginnt zum 1.10. ein Studium. Davor hat er ein Ausbildung abgeschlossen. Mein Vater hat sich durch Zustimmung der 2. Ausbildung dazu verpflichtet Unterhalt in Höhe von ca. 500 € zu zahlen. Steht mir auch Unterhalt von meinen Eltern/meinem Vater zu?
Bisher habe ich aus dem Internet rausgelesen, dass es auf jeden Fall den Freibetrag von 90€ für volljährige Kinder gibt. Steht mir das auch zu?
Vielen Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kindergeld erhalte ich nichtmehr. Falls Sie in diesem Bereich auch informiert sind, möchte ich noch gerne wissen, gibt es eine Möglichkeit, dass ich wieder Kindergeld beziehen kann nachdem ich jetzt im eigenen Haushalt lebe?
Gibt es hierfür eventuelle Freibeträge?
Vielen Dank!
ich bin 18 Jahre alt und gehe zur Schule. Meine Eltern sind seit 2005 geschieden.
Seit meiner Vollendung meiner Volljährigkeit vor 4 Monaten lebe ich (zwangsläufig, nicht freiwillig) bei einem Verwandten. Da ich im nächsten Jahr ein Studium in einer anderen Stadt beginnen möchte, lohnt ein Umzug derzeit für mich nicht.
Der Kontakt zu Mutter und Vater ist sehr dürftig.
Mein Bruder, 21, lebend bei meiner Mutter erhält monatlich 500€ Unterhalt. Mein Vater zahlt mir jeden Monat Kindergeld in Höhe von 180€ bar aus.
Besteht eine weitere Unterhaltspflicht für meine Person?
Danke für ihre Hilfe!
Ich besuche derzeit eine dreijährige Höhere Berufsfachschule mit dem Abschluss der Fachhochschulreife in Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung des 'Informationstechnischen Assistenten'.
Unklar für mich ist noch, ob diese als 'allgemeinbildende' Schule gesehen wird - wovon der Unterhaltsanspruch auch abhängt?
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich also, sobald ich den Einkommensnachweis habe, zum Jugendamt und dort den Unterhalt titulieren lassen um ihn auf dieser Basis einfordern zu können, richtig?
Falls dieser Bildungsgang als berufsbildend angesehen wird, verfällt dann automatisch die Verpflichtung des Unterhalts bei einem folgenden Studium? Es gibt scheinbar viele Urteile darüber und niemand ist sich wirklich einig. Der Abschluss des 'staatlich gepr. Assistenten' wird in der Wirtschaft nicht anerkannt, d.h. es ist sowieso eine weitere Ausbildung notwendig. Desweiteren war es auch vor dem Auszug schon abgesprochen, dass dies die Vorbereitung auf ein Studium darstellen soll, falls das eine Rolle spielt.
Beispiel:
Einkommen Vater € 3.000,00.- abzgl Selbstbehalt € 1.100,00.- = € 1.900,00.-
Einkommen Mutter € 700,00.- abzgl Selbstbehalt € 1.100,00.- = € - 400,00 (nicht leistungsfähig).
Elterneinkommen gesamt € 1.900,00.- davon entfallend auf den Vater 100% ... Also bezahle ich doch den Anteil der Mutter mit, oder wie muss ich dass den nun rechnen? Danke - MfG OB
eben entschuldigen für meine rechtschreibfehler aber wohne schon 19 jahre in belgien und es das ist merkbar. Eben eine frage: meine tochter, sie lebt in deutschland, wird im november 21 jahre und had seit 3 monaten eine eigen wohnung wo sie mit ihrem freund zusammen, der hat eine festen job und einkomen. Meine tochter studiert noch. Meine frage, muss ich weiter unterhalt bezahlen?
Danke
Meine Frage was muss ich zahlen und muss meine Frau auch dafür grade stehen, sie verdient nur 550 € netto ? Schon alleine für das Auto brauchen wir um nur zur Arbeit zukommen ca 250 € mtl. Das kommt weil wir in gegen gesetzter Richtung arbeiten aber nur ein Auto haben.
Danke
In 2007 hat sie eine betriebliche Ausbildung aufgenommen. Im Dezember 2008 wurde sie Mutter und die Ausbildung zunächst wegen Beschäftigungsverbot bis zur Geburt, anschließendem Mutterschutz und Elterzeit bis August 2010 unterbrochen.Im August 2010 sollte die Ausbildung wieder aufgenommen werden, hätte aber bedeutet, dass zumindest während der praktischen Ausbildung im Betrieb incl. Fahrzeit von tgl. 2 Stunden eine Abwesenheit von 10 Stunden vom Wohnort anfallen. Ein Antrag auf Teilzeitausbildung wurde vom Betrieb abgelehnt. Meine Tochter bemühte sich dann um einen anderen Ausbildungsplatz und hat jetzt eine zwijährige schulische ausbildung an einer Schule für sozialwesen begonnen. Es muss ein Schulgeld gezahlt werden, freie Trägerschaft. Im Febrar 2009 ist meine Tochter mit ihrem damaligen Freund und Kind in eigene Wohnung gezogen und hat seitdem ALG II in Höhe von knapp 900 Euro bezogen. Jetzt wurde sie von der ARGE aufgefordert einen Bafögantrag zu stellen. Die Arge teilt mit, das Bafög berechnet sei (Bafögbescheid selbst liegt noch nicht vor). monatl. Bafög beträgt knapp 20 Euro. Die Arge zahlt jetzt nur noch 96 euro. Sie wird auf den Elternunterhalt von 568 Euro verwiesen. Da zum leiblichen Vater meiner Tochter kein Kontakt besteht, sie ihn nicht kennt und er zudem keinen Wohnsitz in Deutschland hat, meint nun das Amt ich als Mutter sei nun allein für die Aufbringung des Unterhaltes für meine Tochter verantwortlich. 1. Ist as richtig? Bleibe ich auf der Unterhaltspflicht des Vaters sitzen?
2. Für die Bafögberechnung wurde mein Netto v. mon. 2000 Euro und ein Brutto krankengeld herangezogen. Ich dachte es werden nur die Nettoeinnahmen berücksichtigt- also auch nur das Netto KG. Was ist richtig?
3. Nachdem in der ARGE Mitteilung ein Unterhaltsanspruch von 568 Euro angegeben wurde, denkt meine Tochter, dass sie diesen in voller Höhe von mir bekommen müßte. Ist das richtig? Nach allem was ich hier gelesen haben, müßte der Anspruch doch zumindest um das Kindergeld ggf.auch um weitere Einnahmen gekürzt werden! Sie erhält Mehrbedarf für Alleinerziehende von der Arge 96 Euro, Bafög 20 euro, eigenes Kindergeld, Kindergeld für ihr Kind und Wohngeld für ihr Kind und Unterhaltsvorschuss für ihr Kind. Was ist vom Unterhaltsanspruch anzurechnen bzw. wirkt sich mindernd auf die Unterhaltsverpflichtung aus. Falls das noch wichtig ist. Zwischenzeitlich ist meine Tochter vom Kindsvater getrennt, bewohnt noch immer eine eigene Wohnung Warmmiete 450 Euro. Sie werden sicher sagen "teure Wohnung". Die Arge hat sie seinerzeit als angemessen eingestugt und auch die Mietkosten übernommen.
Grundsätzlich möchte ich meine Tochter schon unterstützen kann aber nicht verstehen, daß sie während sie nur Elternzeit hatte und die Ausbildung unterbrochen hatte, kein Mensch nach dem Elterneinkommen gefragt hat. Jetzt wo sie wieder anfangen will erhält sie nur noch 1/10 der Leistungen und ich soll allein für den Unterhalt aufkommen? Bin ich nicht vielleicht nur zum hälftigen Unterhalt verpflichtet? Die andere Hälfte der Vater, dieser mangels Kontaktdaten nicht zu finden (Ausland), d.h somit nicht "eintreibbar". Müßte diese Hälfte dann nicht als Bafög gewährt werden.
Jetzt habe ich mehr geschrieben als ich wollte, denke aber das alles vielleicht für die Beurteilung des Sachverhaltes wichtig ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
habe eine mir völlig unbekannte Tochter, welche mir aus einer Laune der Mutter heraus in 2005 durch Gerichtsgutachten mit Vollendung des 17. Lebensjahres zugeordnet wurde. Bereits 1990 hat die Mutter geklagt, diese Klage jedoch unbegründet zurückgezogen. Danach wurde der Ezeuger vorsätzlich verschwiegen und hatte seine Schuldigkeit getan. War mit der Frau insgesamt 2 Tage zusammen und habe im guten Glauben und auf Grundlage von Irritationen damals nach Klagerücknahme anerkannt. Mutter hat aber damalige Anerkennungsurkunde ausgeschlagen und selbst regelmäßige Unterhaltszahlungen ohne Begründung nachweislich zurück überwiesen. Nach 14 Jahren Ehe ist ihr dann aus heiterem Himmel wieder die "alte Zahlstelle" eingefallen. Habe bis zum 18. Geburtstag brav gezahlt ohne jegliche Auskunft zu erhalten. Seither bedient sich die nun 22-jährige elternabhängiger BAföG-Leistungen ohne Auskunft zum Beruf bzw. Werdegang zu geben (trotz Feststellungsklage und mehrmaliger außergerichtlicher anwaltlicher Aufforderungen). Die Mutter erstickte Kontakte im Ansatz und hat die Tochter letztendlich gar nicht eingebunden. Sollte sozusagen ein "Selbstläufer" ohne Einbindung des sehr spät hervorgerufenen Erzeugers werden. Auf den Kontakt kann ich nach diesem Vorgehen gerne verzichten - aber jegliche Auskunft über 3 Jahre konsequent zu verweigern und gleichzeitig nur nachrangige Ansprüche zu beanspruchen ohne irgendeine Gegenleistung zu erbringen?? Das kann doch so nicht sein? Verwandte sind doch einander zur Auskunft verpflichtet - wo bleibt da die Einhaltung des Gegegenseitigkeitsprinzips ? Man kann sich doch nach so langer Zeit und dieser seltenen Konstellation nicht nur die angenehmen Seiten einer anonymen Abstammungsstory herauspicken ohne zu irgendetwas verpflichtet zu sein - oder ? Wenn die Erwachsene schon nichts von der anonymen Zahlstelle wissen möchte so sind doch zumindest die anwaltlichen Auskunftsersuchen zumindest von der Gegenseite zu beantworten. Ich sehe nicht ein, eine gerichtliche Zwangsdurchsetzung mir zustehender Mindestauskünfte auch noch finanzieren zu müssen. Eine Erwachsene zugeordnete Person hat neben Rechten schließlich auch Pflichten.
Warum soll ein nach 17 Jahren einfach nur zugeordneter brauchbarer Erzeuger keinerlei Informationsrecht haben und ohne jegliche Gegenleistung eine Ausbildung finanzieren ?
Es kann doch nicht angehen, dass sich eine Erwachsene lediglich eines Anspruchs rühmt, sich einfach nachrangiger Leistungen bedient ohne irgendwelche Auskünfte bzw. Inhalte über ihren Lebensweg äußern zu müssen und dies gesetzlich geschützt wird. Der erkennende Richter hat bereits in 2007 darauf hingewiesen über den weiteren Werdegang zu informieren. Auch hat die negative Feststellungsklage der Erwachsenen doch permanent vor Augen geführt, dass ein zugeordneter Erzeuger sein Recht auf Auskunft begehrt. Wo bleibt da die Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips gewahrt? Auch wird der Gesamtfall nicht bewertet - eine Mutter klagt in 1990, zieht willkürlich ohne jegliche Begründung die Klage zurück, schlägt gezahlte Leistungen aus um den Abkömmling 14 Jahre später wieder ins Rennen zu bringen und erneut Klage einzureichen. Schlägt jemand ein belastetes Erbe aus kann es doch auch nicht ein Jahrzehnt später unbelastet wieder aufgehoben werden.
ich habe die vorstehenden Einträge aufmerksam gelesen, konnte jedoch mein konkretes Problem nicht wiederfinden.
Meine Tochter ist 21 Jahre alt und lebt nach meinem Kenntnisstand bei Ihrer Mutter. Sie hat in diesem Jahr das Gymnasium beendet und beginnt ein freiwilliges soziales Jahr. Mein letzter Unterhaltstitel war vom 01.01.2009 bis zum 31.08.2010 festgesetzt. Der Vorgang lief damals noch auf Anforderung des zuständigen Jugendamtes. Den Zahlungen bin ich umfänglich nachgekommen. Seit diesem Datum habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt. Meine Tochter hat mich Ende August diesen Jahres zur weiteren Zahlung schriftlich aufgefordert, aber ich habe nunmehr keine Sicherheit, in welcher Höhe meine Zahlungen erfolgen müssen. Aus diesem Grund habe ich meine Tochter schriftlich aufgefordert, einen entsprechenden Unterhaltstitel zu beantragen, da ich grundsätzlich meiner Unterhaltspflicht nachkommen will. Mir liegen aktuell keine Daten zum Einkommen aus dem freiwilligen sozialen Jahr als auch zu den Einkünften der Mutter vor. Wie muss ich weiter vorgehen? Muss meine Tochter eine Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen oder gibt es einen außergerichtlichen Weg, die Höhe der Unterhaltsleistung rechtssicher festzustellen?
Befinde ich mich bereits in einer rechtsunsicheren Position?
Wie hoch ist der Unterhaltsbetrag der meiner Tochter zusteht?
Es ist noch ein Unterhaltstitel vorhanden
Bearbeitet am 27.09.2010 von
Die Mutter bestreitet Ihren Lebensunterhalt durch Leistungen die Sie vom Staat erhält.
Die Mutter bestreitet Ihren Lebensunterhalt durch Leistungen vom Staat.
mein Problem konnte ich nicht wiederfinden,deshalb meine Frage:
Meine Lebensgefährte und ich haben uns getrennt, haben ein gemeinsames Kind von 6 Jahren, welches bei mir leben wird. Wir haben uns auf einen Unterhaltsbertrag enstsprechend seinem Einkommen aus der D´Tabelle in Höhe von 291 Euro geeinigt.Mein Ex- hat noch einen Sohn aus erster Ehe (jetzt 20 Jahre) für den er auch Unterhalt bezahlt hat, bis er sein Abitur geschmissen hat (super schlechte Noten) und dann zur Bundeswehr gegagnen ist und den Grundwehrdienst abgeleistet hat und noch verlängert hat bis Juli/August diesen Jahres. Jetzt hat er ein Schreiben vom Anwalt erhalten, der Sohn möchte sein ABI auf der Abendschule nach holen und es sollen die Unterhaltsleistungen geprüft werden (Was der Vater zahlen kann, bzw. wieviel die ARGE übernimmt). Frage ist, muss er überhautpt bezahlen?? (Wir wissen nicht, ob der Sohn evtl. noch einen Aushilfsjob hat, da er die Abendschule macht).Kommt nicht die ARGE automatisch auf ihn zu ?? Muss er auf die Forderungen des Anwalts (Lohnbescheinigungen etc. eingehen) ausserdem hat er ihn auch schon mit September in Verzug gesetzt.
Wie werden evtl. Schulden gehändelt??
Wenn jetzt Unterhaltsleistungen bestünden, wenn er zur "Schule" geht, wäre dann auch das minderjährige Kind vorrangig?? Hatte nicht erwähnt, das die Mutter seit jeher von der ARGE lebt und von der Seite überhaupt nichts zu erwarten ist.
Würde dann hier auch die 640 Euro Regel greifen oder muss das individuell bestimmt werden.
ISt das Sache der ARGE ???
Sorry für die vielen Fragen.
Guten Tag,
mein unehel. vollj.Kind (19 Jahre, bisher bei der Mutter wohnend)beginnt aktuell ein Studium.Der Studienort liegt weit entfernt, sodaß dieses wohl als eigener Hausstand zählt. Nun habe ich schön per Einschreiben u.a. gefordert, daß das Kind sein Vermögen angibt. Es soll ein Sparbuch haben. Höhe unbekannt.Meine Aufforderung zur Auskunft mit Nachweis läuft. Wie hoch ist das Schonvermögen, welches dem Kind zugebilligt wird, bevor es seine darüberhinausgehenden Ersparnisse aufbrauchen muß.
Weiterhin die Frage, ob das volljährige Kind eine Mitwirkungspflicht hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich denke an Beantragung von Bafög bzw. Bafög-Darlehen, welche angeblich auf den Bedarf des Studierenden Kindes (640,00EUR) angerechnet wird und die Unterhaltspflicht der Eltern mindert. Kann ich vom Kind verlangen, daß es derartige Leistungen -auch als Darlehen- beantragt und wenn ja, was kann ich tun, wenn das Kind dieses unterlässt, weil "die Eltern das schon schaukeln" ?
Vielen dank im voraus für eine Antwort
mein Mann hat eine 18 jährige Tochter, die 2008 die Gesamtschule mit der mittleren Reife abgeschlossen hat. Danach hat sie 1 Jahr das Berufskolleg für Soziale Pflege besucht, legt hier aber keinen Abschluß vor. Danach wollte sie angeblich eine Ausbildung im Einzelhandel anstreben, hat aber angeblich keinen Ausbildungsplatz gefunden, und deshalb 9 Monate auf Minijobbasis gejobbt. Sie leht auch hier keine Bewerbungsbemühungen vor.Jetzt geht sie weiter zur Höheren Handelsschule, und verlangt weiter den vollen Unterhalt. Mein Mann hat das Kind noch nie gesehen, und Mutter und Tochter lügen über das Einkommen der Mutter. Erst hieß es die Mutter sei arbeitslos, jetzt schreibt der Anwalt der Tochter, die Mutter sein nicht mehr auffindbar. Mein Mann verdient 1500,- und ich 1120,- Netto. Das Problem ist, das auch noch Unterhaltsrückstände offen sind in Höhe von 5000,-. Unser Anwalt wird zwar jetzt Abänderungsklage einreichen, aber ich würde gern ein zweite Meinung hören, da ich einfach Angst habe, daß wir vor Gericht verlieren werden, weil den Lügen der Tochter mehr Glauben geschenkt.
Mein Mann wußte im übrigen die ganzen Jahre nicht, wie es dem Kind geht oder was es macht, da Mutter und Tochter grundsätzlich nur mit Druck durch einen Anwalt Auskunft geben.Nachdem das Mädchen im Juni volljährig geworden ist, haben wir erstmla seit Juli keinen Unterhalt mehr bezahlt. Wir beurteilen sie die Situation? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
während des Absendens ist mein PC abgestürzt. möchlicherweise erscheint mein Beitrag hier nun doppelt.
Thema: aktuell beginnender,volljähriger Student,wohnt am Studienort,Unterhaltsanspruch gegen Eltern 640 EUR ./. Kindergeld
Beide Elternteile sind aufgrund ihres Einkommens zur vollen Höhe des o.g. Bedarfs leistungsfähig.
Ich bin inzwischen darüber gestolpert, daß Mehrbedarf und Sonderbedarf (z.B. Studiengebühren,Fahrtkosten etc.)vom Kind zusätzlich geltend gemacht werden kann. Leider habe ich nichts gefunden (z.B. eine Liste) was wozu zählt.
Frage: Was zählt wozu, und vor allem, was zählt NICHT dazu?
Außerdem habe ich gehört, daß z.B. Studiengebühren(Mehrbedarf oder Sonderbedarf?) VOR dem Semester geltend gemacht werden müssen, ansonsten bräuchte der Unterhaltsplichtige nicht zahlen. Ist das richtig?
Ferner habe ich von einem Bildungskredit gehört. Müßte der Student diesen beantragen (Möglichkeit ausschöpfen), um die Unterhaltslast der Eltern zu verringern, weil er als Volljähriger für sich selbst sorgen muß?
Um hier kein falsches Bild entstehen zu lassen: Es handelt sich um ein uneheliches Kind aus einer sehr kurzen Bekanntschaft, welches ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesehen habe, nur Zahlvater.
Ansonsten würden sich für mich diese Fragen garnicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe noch eine ergänzende Frage.
In den Leitlinien zum Unterhaltsrecht des OLG Hamm v. 01.10.2010 findet sich folgendes:
Pkt. 13.1.2 Der Bedarf eines Studenten beträgt bei auswärtiger Unterbringung in der Regel 640 EUR (darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 270 EUR enthalten). Dieser Bedarfssatz kann auch sonst für ein Kind mit eigenem Hausstand angesetzt werden. Ein eigener Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesem Betrag nicht enthalten. Dagegen sind in dem Bedarfssatz ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von monatlich 90 EUR enthalten.
Würde das bedeuten, wenn der Student z.B. Studiengebühren, Bücher etc. zusätzlich als Bedarf fordert, daß er mtl. betrachtet davon 90 EUR erst einmal selbst tragen müsste, da bereits in Bedarf von 640 EUR enthalten?
In den Leitlinien des OLG Düsseldorf vom 01.09.2010 findet sich allerding derartiges nicht.
Worauf könnte man sich da nun beziehen? Welche Leitlinien während maßgebend?
Oder wären da die Leitlinien des zuständigen OLG bezogen auf den Wohnort des Studierenden heranzuziehen?
Wenn ja, welches. Ich gehe davon aus, daß wohl mein studierendes Kind mit 1. Wohnsitz weiterhin bei seiner Mutter gemeldet bleibt und der Studienort der 2. Wohnsitz wird.
In diesem Fall wäre der 1. Wohnsitz im Landkreis Altötting, der Studienort ist Heidelberg.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Unsere Tochter (26) hat vor 2 Monaten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Sie wohnte bisher in eigener Wohnung bzw. zur Diplomzeit im Studentenwohnheim. Ich hatte ihr bisher, damit sie nach dem Studium nicht mit Schulden beginnt, einen monatlichen "Unterhalt" bezahlt. Nun ist sie in die Stadt ihrer letzten Praktika gezogen, um dort auch Arbeit zu finden. Sie hat schon eine Menge Bewerbungen an verschiedene Büros gesendet, leider bisher ohne Erfolg. Nun hat sie sich bei der Arbeitsarbentur arbeitssuchend gemeldet, um ihr notwendiges Geld zum Lebensunterhalt zu erhalten. Das Amt meint nun, daß wir weiterhin Kindesunterhalt zahlen müßten. Stimmt das so, oder ist man nicht irgendwann selbständig und wir nicht mehr dazu verpflichtet?!
Danke schon im Voraus für Ihre Antwort
Ich bin nun 8 Jahre geschieden würde gerne mit meiner neuen Partnerin zusammenziehen.
Sie hat ein Kind (8) für welches sie unterhalt vom Kindsvater erhält, zudem bekommt sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente (MS). Mit mir zieht mein Sohn (16) der bei mir lebt, für ihn erhalte ich keinen unterhalt der Kindsmutter. Mein verdienst liegt bei 1.300€. für meine beiden jüngeren Kinder (10,12), welche „noch“ bei der Mutter leben, zahle ich unterhalt.
Als sie hörten dass wir den Zusammenzug planen sagten sie dass sie dann zu uns wollen.
Mit dem neuen Partner der Mutter kommen sie nicht zurecht, weshalb auch schon der große (16) zu mir zog.
Nun Meine Fragen:
- Kann durch diesen Zusammenzug ihre Rente gekürzt werden?
- Wird der Unterhalt für meine Kinder neu berechnet da ihr „einkommen“ mit hinzugerechnet wird?
- Ab welchem Alter dürfen die Kleinen entscheiden die wem sie leben möchten?
Im Voraus herzlichen dank
bitte um antwort danke dringend
am 05.10.10 schrieb ich hier zwei Beiträge, die ich auf Ihrer Internetseite nicht wiederfinden konnte. Möglicherweise habe ich beim Absenden etwas falsch gemacht. Deshalb schicke ich sie noch einmal.
05.01.2010
Sehr geehrte Frau Wolf,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre umfangreichen Antworten. Ihre Arbeit auf dieser Seite ist bemerkenswert und hilfreich für viele Ratsuchende, die sich für jede Frage nicht gleich einen Anwalt leisten können und hier zunächst hilfreiche Informationen und Argumentationshilfen bekommen können.
Durch Ihre Antworten stellt sich die neue Frage nach dem in Ihrer Antwort angesprochenen Unterhaltstitel.
(meine letzten Fragen vom 04.10.10)
Immer wieder lese ich, daß noch bestehende Unterhaltstitel abgeändert werden sollten, damit man bei Verzug nicht in die Zwangsvollstreckung fällt.
So ganz begriffen habe ich das immer noch nicht. Endet mit dem 18. Lebensjahr nicht jeder Titel bei Jugendamt?
Mein Fall:
Erster, überhaupt ausgestellter Titel/Urkunde im März 1991. Dort steht, daß ich mich verpflichte, dem Kind (Name) ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Unterhalt von (aufgelistet) zu zahlen, mit Unterwerfung der Zwangsvollstreckung etc.
Nächste, in meinen Unterlagen auffindbare Urkunde Juli 1992 in Bezug auf Urkunde März 1991: Neue Zahlbeträge und auch der Satz "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres", Unterwerfung Zwangsvollstreckung etc.
Nächste auffindbare Urkunde März 1999 mit Bezug auf Urkunde von November 1995. (anderes Formular als früher) Die Urkunde vom November 1995 habe ich nicht gefunden. In der Urkunde von März 1999 finde ich allerdings den vorgedruckten Satz "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" nicht mehr, jedoch auch hier die Unterwerfung der Zwangvollsreckung.
Nächste Urkunde von Januar 2001 mit Bezug auf März 1999, mit Prozentualer Angabe zur Zahlung des Unterhalts in der jeweiligen Altersstufe,auch hier die Unterwerfung der Zwangvollsreckung. Kein vorgedruckter Satz mehr"bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres"
Danach nichts mehr gefunden (Hoffentlich nicht verbummelt)
Kind Januar 2009 volljährig geworden.
Mitteilung des Jugendamtes in Januar 2009 mit folgendem Wortlaut:
"Mit Ablauf des (Geburtstag) ist Ihre Kind volljährig geworden. Die gesetzliche Vertretungsbefugnis und die gesamte Tätigkeit des Kreisjugendamtes ist damit beendet. Bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit Ihres Kindes (über das 18.Lebensjahr hinaus bis zum Ende eines Erststudiums oder Ende einer Ausbildung) sind sie unterhaltspflichtig.Uns ist nicht bekannt, ob Ihr Kind derzeit eine Ausbildung absolviert oder ein Studium begonnen hat. Sollte sie derzeit in Ausbildung sein und eigenes Einkommen erzielen, haben Sie das Recht, Ihre Unterhaltsverpflichtung entsprechend einer Berechnung zu kürzen. Die Zahlungen leisten Sie bitte ab sofort direkt an Ihr Kind. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr kann Ihr Kind bei uns eine Beratung f. junge Volljährige auf Antrag in Anspruch nehmen. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung."
Das Kind wohnte 2009 noch bei der Mutter, ging zum Gymnasium und hat sich dann Volljährig an das Jugendamt mit der Bitte um Unterstützung bei der Feststellung der Unterhaltsansprüche gewandt. Fragebogen vom Jugendamt erhalten mit Auskunft über mein Einkommen - erledigt von mir - Antwort Jugendamt über Zahlungsverpflichtungen beider Elternteile nach Düsseldorfer Tabelle.
Den Betrag habe ich bezahlt bis Juni 2010 (Abitur/19 Jahre), dann eingestellt wegen Unkenntnis über Ausbildung ja oder nein. Schriftliche Mitteilung des Kindes mit Immatrikulationsbescheinigung, daß es ab 01.10.2010 studieren wird . Weiter neue Mitteilung des Kindes, daß der Unterhalt für 07-09/2010 nicht überwiesen wurde. Selbst erkundigt und festgestellt, daß in kurzer Übergangsphase zwischen Schulausbildung und Studium der Unterhalt weiter gefordert werden kann. Kind mitgeteilt, daß ich den fehlenden Unterhalt überweise. Schon erledigt.
Neue Situation: Kind nicht mehr privilegiert ?, da ab 01.10.2010 Student mit eigenem Hausstand am Studienort.(Zählt Studenten-Zimmer auch dazu?) Bedarfssatz: 640,00 EUR ./. Kindergeld verteilt auf beide Elternteile. (wird ausgerechnet)
Nun zu den angesprochenen Titeln beim Jugendamt: Gelten die noch?
Und wenn ja, wie lange gelten die? Etwa ein Leben lang?
Und was bewirkt man mit der angesprochenen Abänderungsklage eigentlich? Würde dann dieser Titel - falls noch gültig - befristet auf das Ende der Ausbildung?
Sorry, aber die ganze Sache verstehe ich wirklich nicht.
Jugendamt hat doch bereits 2009 geschrieben, daß gesamte Tätigkeit des Kreisjugendamtes beendet ist. Nur noch Beratung bis 21.Lebenjahr. Aber das fällt ja jetzt wohl auch weg, da nicht mehr privilegiert, oder?
Und was die Leitlinien im Unterhaltsrecht betreffen, welches OLG ist für Heidelberg zuständig? Haben die dort ein eigenes?
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gilt die in den Leitlinien des OLG Hamm Pkt. 13.1.2 angesprochene Ausbildungspauschale bei eigenem Einkommen des Kindes und wäre davon abzusetzen, bevor es auf seinen Bedarf angerechnet wird.
In den Leitlinien heißt es aber unter o.g. Pkt., daß der Bedarfssatz eines Studenten 640 EUR beträgt und hierin Kosten für Unterkunft bis 270 EUR enthalten sind. Und weiter: "Ein eigener Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesem Betrag nicht enthalten. Dagegen sind in dem Bedarfssatz ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von monatlich 90 EUR enthalten"
Was ist nun richtig?
Im Ernstfall müßte ich sowieso die Leitlinien haben vom OLG, das für Heidelberg zuständig ist. Aber da könnte ja ähnlichees drinstehen.
Ich hoffe, daß Sie es nicht als unverschämt empfinden, wenn ich hier so viel geschrieben habe. Ich habe mir dabei gedacht, daß es vielleicht hilfreich ist, wenn man alles genau beschreibt.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich auch in dieser Beziehung noch einmal aufklären könnten.
Ich bedanke mich im voraus recht herzlich.
Mit freundlichem Gruß
05.10.2010
Und noch ein Nachtrag:
Das studierende Kind hat neulich Auskunft gegeben, daß es ein Sparbuch hat, jedoch nicht angegeben wie hoch. Hab dazu aufgefordert. Wieviel darf ein Student Vermögen (Schonvermögen?) haben, ohne daß er es angreifen muß zur Entlastung der Unterhaltspflicht der Eltern?
Danke für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
zu Unterhaltstitel
Sehr geehrte Frau Wolf,
möglicherweise gehöre ich zu den begriffsstutzigen Menschen. Sie schrieben am 08.10.10, daß ein Unterhaltstitel so lange gültig ist, bis er abgeändert wird, mit der Tätigkeit des Jugendamtes hätte es nichts zu tun.
Das letzte Schriftstück lautet:
Absender: Landratsamt (Ort) -Kreisjugendamt mit einer Urkunden-Register-Nummer (Datum aus 2001)
Überschrift: Urkunde über die Abänderung eines Unterhalts-Titels
Mein Name, meine persönlichen Angaben etc.
weiter:
1)Ich bin aufgrund Urkunde des Kreisjugendamtes (Ort) vom (Datum) zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 115% des jeweiligen Regelbetrages an das Kind (Name,Geburtsdatum) verpflichtet.
2) Ich verpflichte mich, unter Abänderung des vorstehenden Titels, diesem Kind monatlich im voraus zu Händen des jeweils gesetzlichen Vertreters ab 01.01.2001 Unterhalt in Höhe des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe zu zahlen. auf den Unterhalt ist nach §§ 1612 b, 1612 b BGB das anrechenbare auf das Kind entfallende Kindergeld in der jeweiligen Höhe anzurechnen.
3) Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Ich bestätige den Erhalt einer geglaubigten Abschrift...........
4) Ich bewillige die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.
Unterschrift, Dienstsiegel
ENDE
Nun die Fragen:
1) Gilt der Unterhaltstitel in Höhe 115 % des Regelsatzes der jeweiligen Altersstufe (derzeit lt. Düsseldorfer Tabelle 2010 bei "ab 18" mit 562 EUR beziffert) tatsächlich weiterhin bis zu der bezifferten Höhe von insgesamt 562 EUR lt. aktueller DT
obwohl
ich nach der neuen Situation ja garnicht diesen Betrag leisten muß?
Für das studierende Kind gilt ja ein Bedarf von 640 EUR ./. volles Kindergeld (auf beide Elternteile nach Einkommen zu verteilen)
Ich zahle ja z.Zt. auch viel weniger.(um 300 EUR; nach Einkommen auf beide Elternteile verteilt worden)
2) Noch klarer formuliert: Angenommen, ich würde den Unterhalt mal nicht oder nur unvollständig zahlen, z.B. weil Mehrbedarf angemeldet wird etc., könnte dann das Jugendamt immer noch eine Vollstreckung beantragen? Wenn ja, bis zu welcher Höhe?
3) Ist das Jugendamt überhaupt noch befugt, etwas zu vollstrecken, weil das Kind (inzwischen
19) ja Student ist mit eigenem Hausstand und somit nicht mehr priviligiert?
4) Kann der volljährige Student tatsächlich mit diesem o.g. Titel trotzdem er nicht mehr priviligiert ist zum Jugendamt gehen und vollstrecken lassen?
oder
5) Kann der volljährige Student mit diesem alten Titel woanders hingehen und etwas vollstrecken lassen? Wenn ja, WER vollstreckt bis zu WELCHER Höhe in diesem Fall?
Vielen Dank für Ihre Geduld bei den vielen unklaren Fragen für mich.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Wolf,
Frage 1: Auch wenn der Titel also weiterbestehen würde, besteht dieser ein Leben lang, wenn ich das richtig verstanden habe?
Frage 2: Und kann das Kind dann einen Betrag von 115 % des Regelsatzes (z.Zt. 562 EUR) vollstrecken lassen, obwohl ich aufgrund der neuen Situation garnicht mehr in dieser Höhe verpflichtet bin? (lt. Ausrechnung des aktuellen Bedarfs aufgeteilt auf beide Elternteile)
Frage 3: Der allererste Titel bei Geburt enthält den Zusatz "Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt (Datum) BIS ZUR VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES den.............(hier stehen Unterhaltshöhe) zu zahlen und unterwerfe mich...............etc.
Alle weiteren Titel(Urkunden) beziehen sich auf diesen Titel, der zweite auf diesen, der dritte Titel auf den zweiten, der vierte Titel auf den dritten usw.
Die Abänderungen umfassen lediglich immer die Höhe des zu zahlen Unterhaltes ab einem gewissen Zeitpunkt. (z.B. Änderung der Düsseldorfer Tabelle und resultierend hieraus die neue Höhe des Unterhaltes).
Mit der Ausnahme, daß sich in den neuen jeweiligen Vordrucken der vorgedruckte Satz "bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" später nicht mehr findet, da neue Formulare verwendet wurden.
Frage 4: Darf ich unter diesen Umständen davon ausgehen, daß in diesem Fall der letzte Titel auch nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet ist, da alle weiteren Titel sich ja aufeinander aufbauen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Informationen hierzu
mein Sohn, 23 (Jurastudent, 7.Sem.), hat vor kurzem geheiratet (Ukrainerin, ohne eigenes Einkommen). Nun wollen beide eine eigene Wohnung beziehen. Mein Sohn wohnte zuletzt noch bei seiner Mutter (Justizbeamtin, halbtags)und deren Ehemann (pensionierter Richter). Ich zahle derzeit 200,-€ Unterhalt. Nun fordert mein Sohn höheren Unterhalt, um die Wohnung und seine Ehefrau zu finanzieren. Mein Sohn hat eigene Einkünfte aus einem Nebenjob von ca. 200.-€. Ich habe mit meiner jetzigen Frau noch eine 17-jährige Tochter, die noch zur Schule geht.
Meine Frage ist, kann die Unterhaltspflicht gegenüber meiner Tochter von meinem bereinigten Einkommen abgezogen werden?
In wie weit werden seine Einkünfte auf den Unterhalt angerechnet?
Kann bei dem Einkommen seiner Mutter von einem Ganztagseinkommen ausgegangen werden (es sind keine weiteren Kinder in ihrem Haushalt)?
In wie fern kann seine Ehefrau zu einer Arbeit verpflichtet werden?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich mich bei so viel Juristischer Kompetenz der "Gegenseite" über den Tisch gezogen fühle.
meine nichteheliche 19 Jährige Tochter, bei ihrer Mutter lebend, hat Anfang 2009, die 9. Klasse ohne Abschluss verlassen.
Zuvor ist sie schon mehrfach von 4 versch. Schulen geflogen, weil sie nicht hingegangen ist.
Danach blieb sie für ca. 1 Jahr untätig, weil sie keine Lust hatte.
Ich habe bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt bezahlt und danach meine Zahlungen, wegen Untätigkeit meiner Tochter eingestellt.
Anfang 2010 besuchte sie für 1 1/2 Monate ein Oberstufencentrum, welches sie wiederum abbrach.
Im August 2010 bekam ich die Mitteilung, das meine Tochter ihren Schulabschluß an einer Volkshochschule 8-30.20 Uhr, nachholen möchte.
Soweit ich gehört habe, besucht sie die Schule nicht immer regelmäßig.
Ich befürchte, das sie auch diese Schule abbrechen wird.
Nun meine Frage: Bin ich trotz der Zeiten, in der meine Tochter solange untätig war/bzw. abgebrochen hat, wieder zu Unterhalt verpflichtet?
Nach einem Schreiben vom Jugendamt, soll ich meine Einkünfte darlegen. Ist das Rechtens? Wie lange muß ich die Inkonsequenz meiner Tochter hinnehmen?
ich hätte da nämlich mal eine frage.
mein sohn ist 18jahre alt,und wohnt in einer eigene wohung!
er bekommt ab den nächsten schuljahr( weiterbildung) etwa 400 euro jeden monat als zuschussbetrag bzw. einen ausbildungbetrag, von der schule. im moment teilen wir uns ( mutter und ich, den unterhalt, zu gleichen teilen .
wenn mein sohn dann die 400 euro bekommt, rechnet sich der unterhalt dann so,
rechnungsweg:
640-. bedarf des kindes - 154,00 kindergeld = 486 euro - 310 euro( 400-.ausbildungsvergütung abzüglich den 90-.freibetrag)= 176 euro, dieser wird dann durch beide elternteile noch geteilt!
Ergebnis: das wären dann ca 88 -.euro im monat
ist dies in etwa so richtig, oder haben wir da was falsch verstanden, im bezug ihrer ausführungen zu den thema:
mit freundlichem Gruß R.Prause
ich habe zwei Kinder 18 + 11 Jahre.
Mein Nettoeinkommen beträgt 750,00 € . Beide Kinder wohnen bei mir.
Mein 18 jähriger Sohn hat im Juni 2010 sein Abitur auf der Fachoberschule gemacht und leistet seit dem 01.10.2010 seinen Grundwehrdienst und verdient dort 337,10 € .Anspruch auf Kindergeld besteht in dieser Zeit nicht.
Mein geschiedener Mann hat ein monatl. Nettoeinkommen von 1750,00 €.
Lt. Tabelle hat der 11 jährige Sohn einen Unterhaltsanspruch von 291,00 € ( 1/2 Kindergeld schon abgezogen )
Der 18 Jährige Sohn bisher einen Unterhaltsanspruch von 513,00 € - 184,00 volles Kindergeld = 329,00 €( normal wird hier das volle Kindergeld abgezogen 184,00 € - wie ist es aber wenn er wie oben beschreiben kein Kindergeld bekommt ????)
Ich habe jetzt mal so gerechnet:
Verdienst meines Sohnes 337,00 - 90,0 € pauschale
= 247,00 € geteilt durch 2 = 123,50 €
Anspruch von meinem geschiedenen Mann 329,00 €
./. Abzug Eigenverdienst 123,50 €
= Anspruch neu somit 205,45 €
Mein Mann behauptet aber, dass das vollkommen falsch ist und er mit Sicherheit überhaupt nichts mehr bezahlen muss.
Können Sie mir sagen, wo hier mein Fehler liegt ???
Vielen Dank im Voraus.
ich nochmal
ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber mein 18 jähriger Sohn wird nach dem Grundwehrdienst, der am 31.03.2011 endet am 01.05.2010 eine Studium beginnen.
Freundliche Grüße
Ich bin 21 Jahre und möchte zum 01.12.2010 zusammen mit meinen Freund eine eigene Wohnung Beziehen.
Mein Eingekommen 389€ Netto ( Ausbildungsvergütung )
Mein Vater hat ein durchnittliches einkommen von ca 1200-1400€ Netto. Hat noch ein 2. Kind ( 12Jahre ) und lebt sowohl mit Mutter als auch 2. Kind getrennt.
Meine Mutter ist nicht in der lage unterhalt zuzahlen da Sie Gewerbsunfähig ist und selbst Zuschüssen( Rente + Sozialhilfe ) bezieht.
Wieviel anspruch bleibt mir über.
vielen Dank für die Info zum Grundwehrdienst.
Wie ist es dann eigentlich später wenn mein Sohn sein Studium beginnt und etwas dazuverdient?
Mein Sohn wird dann auch weiter bei mir wohnen.
Mein Einkommen 750,00 Euro - Vater 1750,00 €!
Darf sich dann der Vater den vollen Verdienst meines Sohnes abzüglich der 90,00 Euro abziehen
oder nur die Hälfte?
oder nur einen Anteil und wenn ja wie hoch wäre dieser Anteil.
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
freundliche Grüße
bereits vor geraumer Zeit hatte ich Sie schon einmal angeschrieben und ich möchte mich für den wirklich beispiellosen Service herzlich bedanken. Meine mir nicht bekannte 23-jährige Tochter verweigerte trotz vermehrter Aufforderungen durch Anwälte 32 Monate lang jegliche Auskunft zum Werdegang, Inhalt der Berufsausbildung usw. Erst durch meine eingeleiteten - für mich kostenpflichtigen Zwangsmaßnahmen - durch das Gericht wird nach fast 3 Jahren ein Abschlusszeugniss aus 2007 (und Ausbildungsvertrag gleichen Jahres)vorgelegt. Nachrangig beanspruchte Eltern-BAföG-Leistungen gestatten unbegrenzten Leistungsbezug ohne jegliche Verpflichtung zu irgendeiner Auskunft. Das Elternrecht aus Art.6 II GG ist doch ein Zusammenschluss aus Rechten und Pflichten. Daraus ergibt sich doch nach meiner Logik, dass es ein Recht eines erwachsenen Menschen ohne Pflicht gar nicht geben kann. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Freundliche Grüße
ich habe auch eine Frage.
Mein Freund hat einen Sohn 27 Jahre.
Sein Sohn wollte mit seinem Vater keinen Kontakt mehr haben und brach diesen ab. Nach 15 Jahren erhält mein Freund ein Schreiben vom LWV und wird zur Unterhaltszahlung aufgefordert.
Nach den §§ 1601 ff BGB sind sie gegenüber Ihrem Sohn dem Grunde nach zur Leistung von Unterhalt verpflichtet.
Der Sohn sei krank und ist im Betreuten Wohnen.
Wie verhält sich dieses? Muss mein Freund obwohl der Sohn den Kontakt abgebrochen hat, plötzlich bezahlen?
Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar.
vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.
Der Sohn ist unehelich geboren.
Und lebt in einer eigenen Wohnung und wird von einer Einrichtung diese sich "Betreutes Wohnen" nennt betreut.
Freundliche Grüße
ich habe noch eine wichtige Frage vergessen:
Wie sieht es in diesem Fall wie ich am 25.10.2010
beschrieben habe mit dem Selbstbehalt aus-wie hoch ist dieser?
Oder wird dieses dann anders berechnet?
Vielen Dank schon mal für Ihre Rückantwort.
Freundliche Grüße
vielen Dank für Ihre hilfreichen Rückantworten und dass ich diese kostenlos erhalten konnte.
Nette Grüße
M.L
Der Vater hat die Unterhaltszahlungen eingestellt.Ich (vollzeit berufstätig, keine weiteren kinder) unterstütze meine Tochter allein.
Meine Frage: Ohne eine Unterhaltsklage gegen ihn anzustreben, weiss ich nicht, wie hoch seine Unterhaltsverpflichtung wäre.
a. Gibt es noch andere Möglichkeiten, ihn die Pflicht zu nehmen?
b. auf der Lohnsteuerkarte ist für ihn noch der halbe Kinderfreibetrag eingetragen - macht es Sinn, dass ich diesen bei meiner Lohnsteuererklärung einfordere?
Vielen Dank
Bin ich noch zum Unterhalt verpflichtet ?
Wenn ja, wie lange ?
Sie wohnt in einer eigenen Wohnung; ich habe ihr regelmäßig Unterhalt gezahlt; während die Mutter ihrer Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.
Vielen Dank für eine Antwort.
mein Sohn, 20 Jahre, Student, ist jetzt bei seiner Mutter ausgezogen und hat eine Wohnung zusammen mit seiner Freundin genommen (beide Wohnungen sind ca. 20 km von der Universitätsstadt entfernt). Er bekommt von mir den rechtmäßigen monatlichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Stufe 5, Alter ab 18 in Höhe von 586 Euro.
- Bleibt es bei diesem Unterhalt?
- Oder zieht jetzt der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden ab 01.01.2011 in Höhe von 670 Euro (obwohl er bei seiner Mutter weiter hätte wohnen können und sich die Entfernung zur Universitätsstadt nicht verringert hat)?
- Oder wird gar ein Betrag dazwischen errechnet, weil die Freundin sich ja zu gleichem Anteil an den Wohnungsunterhaltungskosten beteiligt?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort!
meine Tochter ist 20 Jahre alt, möchte das Gymnasium verlassen, ohne Abschluss und sich eine eigene Wohnung suchen. Wieviel Unterhalt muss ich als alleinerziehende Mutter ihr gewähren. Vom leiblichen Vater ist seit dem 10. Lebensjahr kein Unterhalt zu erwarten (Offenbarungseid) Ich selbst lebe in eine eheähnlichen Gemeinschaft. Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.
Mit Freundlichen Gruß Frau Knopf
nun trat die Unterhaltsheranziehung an mich heran daß ich für meinen Sohn Unterhalt zahlen soll.
Ist es richtig daß bei der Berechnung das Nettoeinkommens keine Schulden und Lohnpfändungen angerechnet werden?
bekam bis ende november 2010 noch Kindergeld und Halbwaisenrente.
jetzt hat sie mitte des Jahres ohne Genemigung ihrer Mutter die Lehre eigenmächtig abgebrochen.
Will eine eigene wohnung.
Ich verdiene, Ihrer Mutter und Ihr Bruder hat eine Lehre.
jetzt, wie sieht es aus. ist meine Lebendspartnerin Unterhaltspflichtig? muss sie Ihrer Tochter die eigene Wohnung bezahlen?
vorallem wenn das Mädl nur faul zuhause ist, keine Bewegung macht sich nach Arbeit umzuehen.
denn mit 18 sollte man inder Lage sein seinen eigenenLebendsunterhalt zu verdienen. neee... macht sie nicht.
Mein kann zuhause rumsitzten den ganzen tag und Nacht chatten und meint das der Kühlschrank jedentag voll ist.
muss man sollche eine Faulheit unterstützen?
man ist schon im Überlegen ihr eine frist zu geben.
bis dahin hast du eine arbeit oder ne Lehrstelle,
oder sie sucht sich eine wohnung die vom Jugendamt(sozialen dienst) bezahlt wird oder aus eigener tasche.
uns wird immer gesagt man ist zum 23.lebedsjahr unterhaltpflichtig. sehe das ein, wenn sie ne lehre noch hätte. oder studieren würde.
nur das man faulheit unterstützen muss steht in keinem Gesetz.
Muss ich trotz der vorangegangenen Ausbildung als geschiedener Vater Unterhalt für dieses Studium zahlen?
Ich bin geschieden und meine Tochter lebt noch in der Wohnung meiner Ex-Frau.
Ist es richtig, dass ich weiter Unterhalt für meine Tochter zahlen muss?
Laut BGH sollt in einem solch gelagerten Fall nur dann eine Unterhaltspflicht bestehen, wenn bereits vor der Ausbildung die Voraussetzung für ein Studium bestand und die Berufsausbildung nur einem Studium vorgeschaltet sei. Dann muss aber dieser Ausbildungsweg Abitur/Berufsausbildung/abschließendes Studium bereits vorher abgesprochen bzw. geplant sein. Im meinem Fall ist es so, dass meine Tochter die Oberstufe in der 11. Klasse abgebrochen hatte, um eine kaufmännische Ausbildung zu beginnen. Und nach dieser Ausbildung hatte sie sich arbeitssuchend gemeldet und ALU bezogen. Erst nach Ende des Sommers entschloss sie sich zu dem Studium, weil sie keine Anstellung fand. Nach einer Woche BWL-Stdium wollte sie sogar abbrechen, um ggf. eine Studium als Berufsschullehrerin zu beginnen, wovon sie dann doch Abstand nahm, weil sie die bereits gezahlten Studiengebühren nicht angerechnet bekommen hätte.
Mein Mann ist bereit Unterhalt zu zahlen, aber nicht in der geforderten Höhe der Gegenseite. Wir möchten uns gern aussergerichtlich einigen, haben dies auch zu erkennen gegeben. Der Sohn (wird von der Mutter geleitet- kein Kontakt zum Vater) und erhält Prozesskostenhilfe.Mein Mann zahlt seit Jahren und möchte nicht auch noch die Anwalts-Gerichtskosten tragen. Der Anwalt legt es sehr deutlich auf einen Rechtsstreit an, obwohl im Schreiben von uns mehrfach auf eine außergerichtliche Einigung, anhand von Zahlen und Sachverhalten, hingedeutet wurde. Unsere Gegendarstellung vom Aug. 2010 hat er bis heute nicht beantwortet. Ein Gespräch mit seinem Sohn fand statt, der Anwalt riet aber Zeugen mitzunehmen, so saß die Exfrau am Tisch und das Gespräch wurde von Ihren Vorhaltungen (seit 10 Jahren geschieden) bestimmt und der Sohn 19 Jahre war "kleinlaut"- mein Mann ging. Es kann nicht sein, nur weil wir keinen Anwaltsbriefkopf im Schreiben haben, bekommt mein Mann keine Antwort. Bei einem Kollegen aus seinem Berufsstand würde er bestimmt antworten. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Anwort! Der Anwalt erklärt sich für das aussergerichtliche Verfahren nicht bereit-das ist nicht zum Wohl des Kindes. Die Exfau (seit Jahren nicht leistungsfähig) rennt nun zu der Mutter meines Mannes und droht mit Klage und der Sohn hält still. Frage: Sollte es zur Klage kommen könnte mein Mann sich auf ZPO §§ 93, 99 Abs. 2 berufen und die Kosten der Klage würden zu Lasten des Sohnes gehen. Denn der Beklagte (hier mein Mann)hat zu erkennen gegeben, dass er auch ohne Klageerhebung,in seiner errechneten Höhe, leisten würde... Sollte mein Mann vor Klageerhebung nach seinen Berechnungen leisten?
Bearbeitet am 20.01.2011 von
Danke
Erbitte Antwort auf Nachfrage:
Sohn hat im August 2010 Schule beendet. 4 Monate Überganszeit bis zum Wehrdienstantritt am 1.1.2011, hat mein Mann Unterhalt geleistet. War er dazu verpflichtet? Wieviel Übergangszeiten müssen vom Unterhaltsschuldner finanziert werden?
Sohn 1 Tag in Wehrdienst dann Retour. Seit 3.1.2011 macht der Sohn nichts.
Besteht Erfolgsausicht auf Abänderung des Unterhaltstitels (...über 18 Jahre), obwohl mein Mann noch eine Ausbildung / Studium schuldet. Oder erst Auskunftsklage über Schulabschluss und Bewerbungsbemühungen anstreben und dann Abänderungsklage? Seit 1.12.2011 zahlt mein Mann keinen Unterhalt, da er nur vom Hören Sagen über Abruch des Wehrdiestes erfahren hat, nicht vom Sohn selbst. Für ihn ist der Sohn noch im Wehrdienst und dann ist kein Unterhalt geschuldet.
Ich selbst habe ein Nettoeinkommen von 1800 Euro und meine geschiedene Frau, wo mein Sohn auch lebt, hat einen 400 Euro Job.
In wie weit wird sich der Unterhalt gegenüber meinem Sohn dann verändern?
Meiner EX Frau gehört das Haus, wo mein Sohn auch lebt, zahlt also keine Miete.
Ist es egal ob und wiviel die Mutter arbeitet?
Wenn meine EX Frau nur auf 400 Euro arbeitet, muss ich dann entsprechend mehr zahlen?
Auch er wohnt im Haus der Mutter, wird sich der Unterhalt für Ihn dann nach seinem 14.Geburtstag erhöhen???
Stimmt es, dass der Unterhaltsanspruch von volljährigen Kindern in Ausbildung mit eigenem Hausstand von 640,- auf 670,- Euro erhöht wurde?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich bin 22 Jahre alt und mache gerade eine Ausbildung, in der ich kein Geld erhalte
(schulische Ausbildung).
Nun bin ich kürzlich von zu Hause ausgezogen und wohne mit meinem Freund zusammen, der aus beruflichen Gründen wegziehen musste. Aufgrund der Entfernung der neuen Wohnung, musste ich die Fachschule wechseln. Ich bekomme derzeit 235Euro Unterhalt von meinem Vater. Ich habe einen BAföG Antrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde, da ich in der Nähe meiner Eltern die Ausbildung hätte machen können. Nun finanziert mein Freund mein Lebensunterhalt.
Nun will ich wissen ob ich trotzdem noch Unterhalt von meinem Vater verlangen kann und wie sich dieser berechnet wird? Stimmt es, dass ich und mein Freund jetzt als Eheähnlich gelten und sein Gehalt mit berechnet werden muss.
Danke schon mal im Voraus.
Vielen Dank für eine Antwort.
ich bin 22, student und lebe mit meiner freundin zusammen in einer wohnung (400€). die miete teilen wir uns. ich beziehe kein bafög, aber erhalte das kindergeld von meinen eltern. meine eltern sind verheiratet und leben zusammen. mein vater ist alleinverdiener (ca 5000€). wieviel unterhalt steht mir von meinen eltern zu? wirkt sich ein 400€ job, den ich machen könnte, auf den unterhalt aus?
schonmal vielen dank im voraus!
in den nächsten tagen ziehen meine beiden kleineren kinder (11,13) zu mir.
Nun ist mir eingefallen das bei der Scheidung vor 8 jahren die Kindsmutter und Mir das gemeinsame sorgerecht zugeteilt wurde aber Ihr wurde das Aufendhaltsbestimmungsrecht zugesprochen, ändert sich dies nun automatisch wenn die kinder in meinem Haushalt leben oder müßen dafür wieder die gerichte angerufen werden.
Vielen Dank im Voraus
Ich habe zu meiner Situation bisher nicht viel im Netz gefunden, und ich hoffe es passt hier her.
Also die Sachlage ist folgende: Kind volljährig (29), nicht bei Eltern wohnhaft, erhält Sozialhilfe (186€) ausgleichend zu einer BEFRISTETEN vollen Erwerbsminderungsrente wegen Krankheit, und die Eltern verheiratet, zusammenlebend, Mutter erwerbstätig (Nettoeinkommen ca. 1100€), Vater selbsttständig (Einkommen variiert stark), werden vom Sozialamt aufgefordert ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, um die Unterhaltsverpflichtung zu prüfen. Zusätzlich verfügen sie über Mieteigentum, nicht selbst bewohnt, die Mieteinnahmen decken jedoch nicht die Tilgungskosten und der Vater hat Schulden die in Zusammenhang mit dem Einkommenserwerb entstanden sind.
Können hier Unterhaltsverpflichtungen durch das Sozialamt geltend gemacht werden/ ist der Selbstbehalt der Selbe wie oben beschrieben? Wie werden generell Schulden behandelt, die in Zusammenhang mit dem Einkommenserwerb entstanden sind? Falls Ansprüche geltend gemacht werden können, haben die Eltern diese voll zu tragen oder gibt es Abzüge, da ein Teil vom Sozialamt getragen wird?
Vielen Dank im Vorraus!
MfG, xerxe
habe eine frage über den unterhalt für meinen 18jährigen sohn.er lebt bei seiner mutter im haus.er geht noch zur schule(abi).meine frau verdient 1800€ netto.ich verdiene 1660€ netto.sie bekommt das kindergeld über 184€.wieviel unterhalt muss ich bezahlen,genaue berechnungen finde ich eigentlich nicht.im moment bezahle ich 280€.
Vielen Dank im Vorraus!Werner
ich habe eine Frage bezüglich Unterhalt den mein Ehemann für seine uneheliche Tochter (8) zahlt.
Ihre Mutter ist mitlerweile verheiratet,(hat insgesamt 3 Kinder von 3 Männer) und der letzte Mann hat auch die Tochter meines Mannes adoptiert. Mein Mann hat keinen Kontakt zu ihr, sie weiß, meiner Meinung nach, auch gar nicht wer der Vater ist, bezahlt aber monatlich 300,00 eur Unterhalt.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder und wollten gerne ein drittes. Sind diese bei der Berechnung irgendwie preveligiert? Oder können wir uns kein drittes Kind "leisten"?
Ob die Mutter des Kindes arbeitet, ist mir nicht bekannt, da ja überhaupt kein Kontakt besteht. Der Adoptivvater ist ist berufstätig.
Wir träumen auch von eigenen 4 Wänden, was aber wahrscheinlich, durch den Unterhalt, gar nicht realisierbar wäre! Es ist ja wirklich nicht grad wenig Geld für ein Kind was nur auf Papier besteht.
Gibt es irgendeine Lösung für unsere Probleme? Oder müssen wir auf das dritte verzichten und erst mit 40-50 anfangen zu bauen???
Über eine Antwort freue ich mich sehr!
Vielen Dank.
MfG C.
mein Sohn lebt in Australien bei seiner Mutter und wird jetzt Volljährig. Ich zahle regelmäßig Unterhalt nach einer Urkunde des Jugendamtes. Ich weiß leider nicht ob er zur schule geht oder eine Ausbildung macht, da bei derartigen Informationen nur unklare Aussagen von meiner Exfrau und meinem Sohn kommen. Kann ich den Unterhalt einstellen bis ich genaue Informationen habe um den Unterhalt zu berechnen oder sollte ich die Urkunde des Jugendamtes abändern lassen?
Danke
Mein Sohn wird am ersten April 18 Jahre alt.
Verändert sich da die Unterhaltszahlung????
2007 hatte ich meine 1-Jährige Ausbildung beendet und arbeitete danach 2 Jahre. Ich stellte letztes Jahr schon mal einen Bafög-Antrag der abgelehnt wurde, weil mein Vater zu viel verdient. Meine Eltern leben seit 9 Jahren getrennt, nicht geschieden. Ich lebe noch bei meiner Mutter. Muss mein Vater für mich also Unterhalt zahlen?
Danke
ich bin volljährig. der anwalt meines unterhaltspflichtigen elternteils teilte mir in einem schreiben mit das eine neue unterhaltsberechnung notwenig ist, da der unterhaltstitel nicht mehr gelten könnte.
nun wurde ich aufgefordert alle belege seit meiner volljährigkeit zur auskunft vorzulegen. die frist beträgt 14tage. leider kann ich diese nicht einhalten, da mein anwalt im urlaub ist und ich das gern mit ihm klären möchte, wie formuliere ich eine passende antwort um zeit zu bekommen?
ich bin student und verdiene ebenfalls nebenbei als werkstudent (ca 420euro monatl.) wie wirkt sich dieser verdienst auf mein unterhaltsanspruch aus?
vielen dank!
wie ist es wenn ich mit 18 jahren meinen eigenen haushalt habe und noch zur schule gehe.
meine mutter ist im mutterschutz und hat einen neuen parter, diese sind aber nicht verheiratet. mein vater wäre unterhaltspflichtig, meine mutter auch ?
Damke im voraus
meien tochter lebt bei Ihrer Oma.
Sie ist 19 Jahre alt und hat die Schule einfach abgebrochen und ist z. Zeit Arbeitslos.
Evt. fängt sie eine Schulische Ausbildung an.
Steht alles noch nicht fest.
Bin ich Verpflichtet noch Unterhalt z. Zahlen wenn sie 19 ist und die Schule selbst abgebrochen hat ????
Danke#MFG
meine Tochter ist im Dezember 18 Jahre alt geworden. Ich hatte nie Interesse sie kennenzulernen und sie weiß nichts von mir (damalige Abstimmung mit der Mutter und dem neuen Partner). Ich wurde im Dezember vom Jugendamt aufgefordert, meine Zahlungen einzustellen - meine Tochter müsse nun eine Forderung direkt an mich und ihr Mutter stellen. Bisher habe ich keine Forderung erhalten. Können Sie mir eine Auskunft geben, wielange ich nun den Unterhalt "sparen" sollte; sprich wie lange hat sie Zeit, um diese Forderung zu stellen? In der Zwischenzeit sind ja bereits einige Monate vergangen... Kann sie den Unterhalt (z.B. über Jahre) nachfordern? Meine letzte Info vom Jugendamt ist, dass sie noch auf das Gymnasium geht. Ob die Mutter einen Verdienst hat, weiß ich leider nicht.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Michael
Muss eigentlich der Unterhaltstitel zurückgegeben werden, wenn die Voraussetzungen entfallen sind?
Dieser ist nämlich leider nicht zeitlich befristet und das Jugendamt sagt der Mutter, dass sie den ruhig behalten kann, da mir ja eine Kopie vorliegt.
Mit welchen Kosten wäre denn zu rechnen, wenn man die Rückgabe/Abänderung o. ä. gerichtlich einfordert?
Ich habe folgende Frage
Mein Sohn ist 21 Jahre alt und ist Student
Ich bin geschieden und mein Sohn lebt noch bei der Mutter und deren Freund.
Ich habe ein Netto Einkommen von ca.1600 Euro.
Mein Sohn erhält 202 Euro Bafög Er bekommt das volle Kindergeld.Meine Ex Frau bezieht seit längerem Krankengeld.
Können sie mir sagen wieviel Unterhalt ich jetzt zahlen muß?
Ich habe bisher 330 Euro bezahlt.
ICH MUSS DAS GELD IMMER ANS JUGENDAMT ÜBERWEISEN UND DIE LEITEN ES WEITER.
DIE MUTTER HAT NUN GEHEIRATET IST SELBSTÄNDIG;IHR EHEMANN VERDIENT AUCH SEHR GUT.
MUSS ICH WEITERHIN UNTERHALT ZAHLEN?
ICH VERDIENE CA. 1950 € NETTO UND BIN VERHEIRATET;MEINE EHEFRAU HAT KEINE EINKÜNFTE.
kann ich davon ausgehen ,da nach dem 18 geburtstag beide elterteile für den unterhalt aufkommen müssen,dass sich mein anteil verringert.
die mutter des kindes ist in einer vollzeitstelle,allerdings kenne ich ihre entlohnung nicht.
mein Sohn 19 Jahre (möchte keinen Kontakt zu mir) hat im Januar seine Schule beendet. Nach Aussage von seiner Mutter hat er kein Bock arbeiten zu gehen. Er hat ein Praktikum angefangen diesen aber nach 1 Tag abgebrochen. Seine Mutter hat mir heute geschrieben, dass ich die Unterhaltszahlungen einstellen soll/darf. Kann ich das einfach so machen oder muss ich auf irgendwas beachten.
Viele Grüße
ich zahle für ein uneheliches kind unterhalt,dieses überweise ich ans jugendamt,die leiten es weiter.
nun wird das kind bald 18,wohnt bei der mutter die ist wiederum selbstständig,meine fragen:
1) was ist ein titel ?
2) wie wird das einkommen der mutter berechnet ?
(selbstständig friseursalon mit ein paar
angestellten)
3) werden die kompletten einahmen der mutter
berechnet oder nur das was "übrig" bleibt
nachdem sie die kosten für mitarbeiter,
strom usw des friseursalons bezahlt hat ?
4) muss mich das kind ,zu dem ich keinen kontakt
habe,benachrichtigen damit ich weiter unterhalt
zahle ?
5) was ist wenn ich keine benachrichtigung erhalte
bzw. das kind keinen unterhalt mehr möchte?
VIELEN DANK
in welcher Höhe wird denn ein Einkommen als Werkstudent angerechnet?
Wir befinden uns im Trennungsjahr, beide voll berufstätig. 3 volljährige Kinder: Ein Kind bei der Mutter, derzeit im Abi, bald im Studium. 2 Kinder als Studenten bei mir.
Beide sind wir unterhaltspflichtig und voll leistungsfähig. Per Saldo zahlt bisher die Mutter aufgrund des höheren Einkommens knapp € 600,- mtl. an 'meinen Haushalt' mit 3 Personen.
Der Älteste hat nun für 6 Monate einen Job als Werkstudent, bei dem er neben der Uni 20h/Woche arbeitet und dafür ca € 930,- mtl. erhält.
Wenn ihm davon kaum etwas übrig bleibt, überlegt er Studenzahl/Einkommen deutlich zu reduzieren.
Und eine weitere Frage: Aus eigener Erbschaft hatte ich an die Kinder jeweils eine Schenkung geleistet, die klar für die Ausbildung gedacht war. Hat dies einen Einfluss auf den Unterhaltsanpruch eines Kindes? Und wie verhält es sich, wenn ein Teil dieser Schenkung bereits anderweitig ausgegeben wurde?
Kind wohnt noch bei der Mutter.
Einkommen der Mutter nicht bekann.
Status der Mutter nicht bekannt.
Der Vater ist wieder verheiratet und hat drei minderjährige Kinder (3,5,10) aus der neuen Ehe.
Ehefrau ist in Elternzeit.
Gehalt des Vaters netto 2140.-
Unterhaltstitel von 2001 über 200.- bei der KM.
Was muß der Vater zahlen wenn:
a. die KM unter 950.- verdient
b. die KW 1350.- verdient.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
nach dem Abschluß der Hauptschule hat es sich mein Sohn drei Jahre lang zu Hause bequem gemacht. Ich habe ihm trotzdem bis zum 18ten Lebensjahr den ihm zustehenden Unterhalt gezahlt.
Mit seiner Volljährigkeit habe ich den Unterhalt zunächst gekürzt und habe ihm dann eine Ausbildungsstelle besorgt. Zusätzlich habe ich ihm eine eigene Wohnung gesucht und auch gefunden.
Er verdient 420.- € netto und zahlt für die Wohnung 400.- € warm.
Er erhält 184.- € Kindergeld sowie von mir und seiner Mutter zusammen 200.- €.
Jetzt fordert er mehr Geld von mir. Auf den Unterhalt seiner Mutter möchte er verzichten.
Meine Frage ist, ob ihm tatsächlich noch mehr Geld von mir zusteht?
Ist mit diesen Angaben eine Berechnung möglich?
folgende Situation:
Meine Tochter aus erster Ehe ist im Gymnasium 11, Klassse und wurde im Januar 18 Jahre und lebt bei meiner Ex- Frau, die ebenfalls wieder verheiratet ist. Das Einkommen meiner Ex- Frau beträgt 1008 Euro, mein Nettoeinkommen beträgt ca. 3000 Euro.
Desweiteren bin ich wieder verheiratet und habe zwei Kinde im Alter von 4 und 8 Jahren!
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nun an meine 18- Jährige Tochter?
muss ich mich nun,wenn das kind 18 geworden ist,beim jugendamt melden?
kann ich die zahlungen ab august einfach aussetzen?
muss ich warten bis ich von meinem kind bescheid bekomme,das der unterhalt neu berechnet wird,und was soll ich machen wenn sich das kind überhaupt nicht bei mir meldet.
ich habe zum kind absolut keinen kontakt,weiss aber dass das kind noch ein gymnasium besucht und die mutter verheiratet ist.
Vielen Dank
Ich bin 19 und werde im Juli 20. Eigentlich hätte ich jetzt mein Abitur machen sollen, musste aber Anfang des Jahres in eine Klinik gehen. Ich habe seit vielen Jahren eine Essstörung und mitlerweile auch Depressionen. Meine Therapeuten haben mir gesagt, dass ich unbedingt weg von meinen Eltern muss um Gesund zu werden. Ich bin ein Einzelkind, kenne meinen Leiblichenvater nicht und wurde vor kurzem vom Lebensgefährten (sie sind seit 10 Jahren zusammen) adoptiert. Meine Mutter hatte davor das Alleinigesorgerecht. Nun bin ich wieder aus der Klinik zurück und ich merke endlich dass ich wirklich weg von ihnen muss. Ich gehe wieder aufs Gymnasium und mache 2012 mein Abi. Meine Mutter ist Selbständig (läuft aber schlecht) und mein "Vater" ist seit diesem April arbeitslo, sucht aber nach einem neuen Job.
Wie viel müssen meine Eltern mir zahlen wenn ich ausziehen würde? Muss mein Stiefvater auch zahlen? Freiwillig werden sie mir eine eigene Wohnung oder eine WG nicht finanzieren. Beide verstehende einfach nicht das sie mich unglaublich Krank machen. Aber ich kann mir als Schülerin doch keinen Anwalt leisten. Was können sie mir empfehlen?
mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe, nun wird der älteste demnächst 18 und der 2. nächstes Jahr. Wie verhält sich es mit dem Kindesunterhalt bei der Volljährigkeit der Kinder. Wir haben noch 2 gemeinsame Kinder 6J. und 8J. und ich bin teilzeitbeschäftigt. Mein Mann verdient 2900 Euro nett0, ich 1000 Euro netto und die Exfrau 1700 netto.
Wieviel muss mein Mann an Kindesunterhalt für den dann 18jährigen und eben ein Jahr später für seinen Bruder bezahlen. Beide sind noch auf dem Gymnasium und leben bei Ihrer Mutter.
Es bestehen keine Schulden und keine weiteren Einkünfte, auch die beiden Großen haben weder Einkommen noch Vermögen. Wohnvorteile bestehen auch nicht.
Meine Frage nun, wie hoch der Unterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe wäre den mein Mann dann bezahlen soll aufgrund der oben genannten Einkünfte? Die Exfrau hat selbst keine weiteren Kinder. Werden die beiden "neuen" Kinder entlastend für meinen Mann sein, z.B. in der Düssedorfer Tabelle rückt man eine bzw. zwei Stufen höher.
Danke
meine Tochter ist 19, hat eine eigene Wohnung und fängt jetzt eine Ausbildung an.
Für mich ist es immer noch nicht eindeutig, wie es sich mit dem Ausbildungsmehrbedarf von 90€ verhält.
Laut DT gilt das doch nur für Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen.
Können Sie mir das so bestätigen?
Eigener Hausstand = kein zusätzlicher 90€ Freibetrag, denn dieser ist bereits in den 670€ enthalten.
noch mal zum Ausbildungsmehrbedarf von 90€.
Die Textblöcke 7 + 8 sind aus der Düsseldorfer Tabelle. Da sieht es doch so aus, als wenn der 90€ Mehrbedarf nur beim Wohnen bei einem Elternteil zum Tragen kommt.
Danach folgt ein Auszug der Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm. Der letzte Satz ist eindeutig.
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Auszug Düsseldorfer Tabelle 2011.
7. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich
umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein
Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
8. Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern
oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf
von monatlich 90 EUR zu kürzen.
Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm 2011.
13.1.2 Der Bedarf eines Studenten beträgt bei auswärtiger Unterbringung in der Regel 670 € (darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 € enthalten). Dieser Bedarfssatz kann auch sonst für ein Kind mit eigenem Hausstand angesetzt werden. Ein eigener Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeitrag ist in diesem Betrag nicht enthalten. Dagegen sind in dem Bedarfssatz ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen bis zu einem Betrag von monatlich 90 € enthalten.
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Ist es in der Regel trotzdem so, dass bei Ausbildung mit eigenem Hausstand die 90€ vom Azubigehalt als Freibetrag abgezogen werden?
Vielen Dank!!
Folgender Sachverhalt:
19jährige Tochter, seit August letzten Jahres selbst Mutter, mit dem Vater des Kindes zusammenlebend. Sie bezieht ALG2 der Kindsvater leistet seinen Wehrdienst !
Sie fordert nun von Ihrem Vater weiterhin Unterhalt !
Meine Frage:
Ich bezweifel die Unterhaltspflicht des Vaters seit der Geburt seiner Enkelin. Meiner Meinung nach tritt der Kiindsvater, ab dann an die Stelle !
Ist das korrekt ?
Mit freundlichen Grüßen
Tochter, bei der Mutter lebend, 19 Jahre verlangt über eine Anwältin Volljährigenunterhalt wg. Bedürftigkeit.Realschule mitte Letzen Jahres abgeschlossen, danach laut Anwältin ausbildungssuchend. Ich habe trotz aufforderung zur Zusendung von Nachweisen ihres Bemühens um Ausbildung/Arbeit bis Heute nur fünf kopien über Bewerbungen erhalten,wobei eine dieser Kopeien sie als arbeitssuchend gemeldet ausweist.Diese Kopien stammen allesamt noch aus dem letzten Jahr.Im weiteren wurden mir anrechnungswürdige Einkommen und die stattgefundene Kindergelderhöhung verschwiegen,bei persönlichen Nachfragen nach Stand Bewerbungen wurde jedesmal geblockt.Ich habe daraufhin den Unterhalt drei Monate nach Beendigung ihrer Schule eingestellt.Die Anwältin verlangt nun rückständigen Unterhalt und schriftliches Schuldanerkenntnis über rückständigen und zukünftigen Unterhalt.Eine von mir seinerzeit abgegebene Unterhaltssicherungsurkunde weist einen Zusatz bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres aus.Ich habe mich zu zukünftigen brechtigten Unterhaltszahlungen bereit erklärt unter der Vorrausetzung, das meine Tochter mir ihre Bemühungen und Einkünfte angemessen nachweist nachweist und habe für Mai diesen Jahres eine Unterhaltszahlung in Bar an meine Tochter übergeben und mir dieses auch als Unterhalt quittieren lassen. Seit der Zahlung sind nun vier Wochen vergangen und ich habe keinerlei Info von meiner Tochter.Wenn ich nun keine weiteren Zahlungen mehr leiste,kann ich dann gerichtlich belangt werden?ich muss noch hinzufügen,das ich an schreiben an die Anwältin auf die Erwerbsobliegenheit ihrer Mandantin hingewiesen habe aber zu diesem Thema nie Antwort bekam,sondern die Anwältin nur antwortete,ihr würden massenweise Bewerbungen ihrer Mandantin vorliegen.
Meine Frage nun:
Habe ich nun mit der Zahlung schon eine verbindliche Verpflichtung aufgenommen?
und kann eine Klage meiner Tochter unter oben genannten Umständen für sie erfolgreich sein?
Danke und Mit freundlichem Grüßen
ich bin inzweiter Ehe verheiratet und habe aus meiner ersten Ehe zwei Söhne (17. und 18) die beide bei der Mutter leben. Ich bezahle für beide regelmäßig Unterhalt. Mein jüngerer Sohn beginnt im September eine Berufsausbildung. Mein älterer Sohn ist aber nicht daran interessiert irgendwas zu unternehmen, damit er ein Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz bekommt. Mögliche Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze, die ich für ihn gefunden habe, lies er ungenutzt verstreichen.
Bin ich noch dazu verpflichtet für Ihn weiterhin Unterhalt zu zahlen? Wenn er dann später eine Ausbilung beginnt, bin ich dann wieder Unterhaltspflichtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort unmd noch einen schönen Tag.
ich lebe seit meinem 18. Lebensjahr in meiner eigenen Wohnung, welche ich durch mein Kindergeld, einen Minijob (80€ im Monat) und meinen Unterhalt (214€) finanziere. Dies hat bisher gut geklappt. Allerdings bin ich ab nächster Woche mit meinem Abitur fertig und kann somit erst ab Oktober ein Studium beginnen. Trotzdem ging heute kein Unterhalt (vater) auf meinem Konto ein. Nun die Fragen: Ist er mir in der Übergangszeit zwischen Schule und Studium unterhaltsverpflichtet? Oder muss ich mich arbeitslos melden und Hartz IV beantragen?
Ich bitte um schnelle Antwort, da ich ohne den Unterhalt in finanzielle Schwierigkeiten komme.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage. Kann ich die Unterhaltsleistungen an die minderjährige Tochter bei der Berechnung des bereinigten Einkommens abziehen oder nur bei der Haftungsquote die mit der Mutter errechnet wird. Wie ist die Unterhaltsleistung an den Sohn zu berücksichtigen?
Meine Tochter ist 19. und macht jetzt FSJ.
Ab den 01.08 geht sie auf eine BBS und macht Zweijährige Berufsfachschule Sozialassistentin Schwerpunkt Sozialpädagogik.
Mutter arbeitet( keine Lust) nicht, ist wieder seit 4.Jahren wieder Verheiratet.
Muss die Mutter sich mit an KU beteiligen,arbeit suchen?
Muss ihr Mann ( Pilot) ihr "Taschengeld" bezahlen damit sie sich an KU beteiligen kann?
Wie hoch ist der Selbstunterhalt?
Ich Verdiene mit allen 12oo€.
Vielen Dank
Mit freundlichen Gruß
Ich bin 19 Jahre alt und habe im Mai mein Abitur gemacht (vorgezogener G9 Jahrgang).
Meine Elten sind seit 11 Jahren geschieden und mein Vater hat bis jetzt Unterhalt nach der DT gezahlt. Ich habe bei meiner Mutter gelebt mit meinem jüngeren Bruder (15) zusammen.
Im Dezember letzten Jahres bin ich von zuhause ausgezogen, da die Wohnung für uns alle einfach zu klein wurde (meine Mutter musste in der Abstellkammer schlafen).
Die Unis bieten nun leider meine Wunschstudiengänge nicht zum Sommersemester an, daher hab ich mich nicht an den Universitäten beworben obwohl ich zum sogenannten "Nullten" Semester hätte anfangen können.
Ich bin geringfügig beschäftigt und verdiene im Monat nicht mehr als 350 €.
Direkt nachdem ich mein Abi in die Hand bekommen hab, hat mein Vater den Unterhalt von ca 290 € auf 180 € gekürzt. Ohne ein Wort vorher mit mir zu sprechen.
Meine Mutter zahlt mir im Monat 300 Euro, als Zuschuss für die Miete (München-Randbezirk-ein Zimmer / 510 € Warm - inkl allen Nebenkosten Versicherung etc).
Meine Fragen:
- Darf mein Vater mir den Unterhalt so drastisch kürzen? Vor allem, ohne mit mir darüber gesprochen zu haben?
- Muss er in meiner Zeit zwischen Abi und Studium zahlen? (Wie gesagt, ich arbeite ja nebenher aber es reicht trotzdem nicht!)
- Wenn ja, nach was richtet sich der Betrag? (Ich weiß es hängt von Nettoeinkommen etc ab, er ist wieder verheiratat neue Frau - arbeitet auch, neues Kind, neuer Job schätze 3500 netto allein)
- Zähle ich in der Zwischenzeit als Schüler oder als Student von der Rechnung her?
Hoffe Sie können mir helfen
Freundliche Grüße
Sarah
Mein nichtehelicher Sohn ist 21 Jahre alt, hat mit seiner Freundin eine eigene Wohnung und studiert. Die Kindesmutter bezieht das Kindergeld und hat ein höheres Einkommen als ich. Ob sie Barunterhalt leistet ist mir unbekannt. Offensichtlich hat sie aber zumindest das Kindergeld, das meinem Sohn zusteht, bisher nicht in voller Höhe an in weitergeleitet. Ich zahle ihm Unterhalt i.H.v. 340 €. Sein Anspruch auf BAFöG wurde vor kurzem auf 25 € gekürzt, da sich die anzurechnenden Einkommen von mir und seiner Mutter laut vorliegendem Bescheid erhöht haben. Die genauen Berechnungsmodalitäten sind mir unbekannt. Die Berechnung meines Anteils habe ich nun von der BAFöG-Stelle angefordert. Die Kindesmutter hat zwei weitere eigene Kinder (Sohn studiert und ist 25 Jahre alt, Tochter ist behindert, befindet sich in einer Einrichtung und ist bereits über 30 Jahre alt). Der Kindesvater der beiden Kinder zahlt keinen Unterhalt, da er nicht leistungsfähig ist. Ich habe drei weitere Kinder, alle minderjährig, zwei wohnen bei mir und meiner Ehefrau (gemeinsame Kinder), eins bei der dritten Kindesmutter, für das ich Unterhalt i.H.v. 370,--€ zahle. Klingt etwas unübersichtlich, man gewöhnt sich aber daran! Meine Frage bezieht sich nun auf meinen 21 Jahre alten Sohn der studiert. Nach den ausgewiesenen Einkommen im BAFöG-Bescheid ist mein anzurechnender Einkommensanteil doppelt so hoch wie der der Kindesmutter, wobei das Kindergeld im Einkommensanteil der Kindesmutter enthalten wäre! Diese Berechnung würde angeblich auch für die Verteilung des jeweils zu leistenden Unterhalts gelten. Das bedeutet, dass sie nach Abzug des ihr in dieser Berechnung zugeschlagenen Kindergeldes gerade mal 30,--€ Unterhalt zahlen müsste und ich den Rest (und damit mehr als das FÜNFZEHNFACHE) abzügl. des BAFöG-Anteils. Gilt diese Berechnung wirklich auch für den Unterhalt, also BAFöG-Berechnungsrecht gleich Unterhaltsberechnungsrecht? Darüber hinaus wird der weitere Sohn von ihr, der z.Z.t noch studiert, im kommenden Jahr sein Studium beenden, so dass sei Unterhaltsanspruch gegenüber seiner Mutter erlischt und sie damit entsprechend entlastet wird. Hat dies sofort Konsequenzen hinsichtlich ihrer und damit auch meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem gemeinsamen Sohn. Könnte ich die sofort geltend machen und habe ich eine rechtliche Möglichkeit Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse einzufordern? Vielen Dank im Voraus!
ich bin 21 Jahre und mache momentan eine Ausbildung, diese werde ich in ein paar Wochen beenden.Momentan wohne ich in einer eigenen Wohnung aus der ich nach Beendigung der Ausbildung allerdings ausziehen werde. Im Oktober möchte ich ein Studium beginnen.Das Studium bezieht sich auf die Ausbildung, also ist jetzt nicht eine ganz neue Richtung. Meine Eltern sind getrennt lebend und mit anderen Partnern verheiratet.Beide haben ca. 2000€ Netto Einkommen. Die neuen Partner sind auch beide berufstätig. Mein Vater zahlt noch für zwei andere Kinder( unter 18Jahren)Unterhalt. Meine Halbschwester (von meiner Mutter und ihrem neuen Mann) macht eine Ausbildung und bekommt ca 650€ Netto.
Während des Studiums soll ich wieder bei meiner Mutter einziehen, da ich mir ohnehin keine eigene Wohnung leisten kann. Meine Frage ist jetzt ob ich jetzt noch Unterhaltsberechtigt bin und wenn ja wie hoch mein Anspruch wäre. Aufgrund der hohen Nettoeinkünfte meiner Eltern werde ich auch kein Bafög bekommen.
Vielen Dank für ihre Hilfe
ich hab da mal eine Frage:
Meine Tochter (7 Jahre) wohnt bi mir, mit Kindsvater nicht verheiratet gewesen.
Er hat noch 2 Kinder aus erster ehe und wohnt mit deren Mutter zusammen.
Er hat ein Nettoeinkommen von ca 1300 €
Der Älteste Sohn wurde letztes Jahr 18 Jahre alt und der Unterhalt wird aufgestockt von 147 € auf 228 € für meine tochter.
kann er da womöglich gegen angehen?
er hat seine schule jetzt fertig und beginnt voraussichtlich ab Sommer eine Ausbildung und wohnt weiterhin im haushalt seiner Eltern.
jetzt soll von letztes jahr bis einschließlich diesen Monat eine nachzahlung des differenzbetrages eingehen und laut Beistandschaft / Jugendamt wurde gesagt das er nicht drum herum kommt den erhöhten Unterhalt zu zahlen sowie nachzahlung weil das immer noch nicht der komplette Betrag ist den er eigentlich zahlen müsste (also er zahlt nur den Mindestunterhalt).
Mir wurde gesagt das beide elternteile Barunterhaltspflichtig dem volljährigen kind gegenüber sind und die beiden Minderjährigen Kinder bevorzugt Unterhaltsberechtigt.
also der Älteste ist 18,5 jahre, der 2. ist ca 15/16 jahre alt und unsere Tochter bald 7 jahre Jung.
Meine Fragen daher:
Sind die Zahlen korrekt und muss er das zahlen oder kommt er umn den erhöhten Betrag rum und braucht auch ncht die nachzahlung zu zahlen?
Vielen dank im voraus
wie verhält sich die Sachlage bei einem Kind ( Alter 28 ), wenn es sich aktuell in der Studienzeit befindet und zuvor nicht nur den Wehrdienst ableistete, sondern mehrere Jahre als Berufssoldat tätig war. Erlischt der Unterhaltsanspruch aufgrund der damaligen Festanstellung? ( Das Studium wäre hier als erste Ausbildung zu sehen, da keine andere Ausbildung stattfand ).
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Meine Tochter ist volljährig und bei meiner EX Frau ausgezogen und hat nun einen eigenen Hausstand, gemeinsam mit dem Freund ( beide kein Einkommen, der Freund aber in Kürze ).
Sie hat gerade Abitur gemacht und wird studieren. Nun hat sie laut DT einen Unterhaltsbedarf von 670 Euro.
Ich verdiene monatlich 2500 Euro netto
Meine Ex Frau verdient monatlich ca. 400 - 600 Euro, ist wiederverheiratet, der Ehemann hat ca. 4000 Euro netto.
Gmeinsam mit meiner EX habe ich keine weiteren unterhaltspflichtigen Kinder. Im Haushalt der EX leben zwei Kinder 16 und 18, beide nicht ihre leiblichen, sondern die des neuen Mannes. Ich zahle seit Jahren den Kindesunterhalt und werde dies auch weiterhin machen.
In die DT habe ich mich eingelesen und verstehe bis auf zwei Dinge soweit alles.
Meine EX Frau hat zwei abgeschlossene Berufsausbildungen als Verkäuferin und als examinierte Altenpflegerin, arbeitet aber immer nur irgendwie mit diesen Niedrigeinkommensbereichen so um die 400 Euro. Weitere Gründe nicht mehr arbeiten zu gehen, gibt es nicht.
Fragen:
1. Muss ich nun tatsächlich bei diesen Voraussetzungen, wie hier von mir geschildert, allein für die 670 Euro minus Kindergeld aufkommen, nur weil meine EX Frau nicht voll arbeiten will?
2. Sollte meine EX Frau mal wieder arbeiten ( z.B. 1500 Euro monatlich ) würde das Kind dann anhand der Einkommen mehr als 670 Euro bekommen oder bleibt es bei den 670 Euro?
3. Ich zahle derzeit 370 Euro Unterhalt. Kann ich mich damit relativ sicher fühlen, meiner Pflicht unter den gegebenen Umständen genüge zu tun oder benachteilige ich damit meine Tochter?
Vielen herzlichen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen.
meine Tochter wird im Sptember 19 Jahre. Sie geht noch 1 Jahr zur Schule, danach Ausbildung od. Studium. Jetzt hat mir jemand gesagt, das mein Ex-Mann seine Unterhaltszahlung ab ihrem 19. Geb. einstellen kann. Sie müßte jetzt einen Titel gegen ihn erwirken um weitere Zahlungen zu bekommen. Stimmt das?
Habe leider seit 14 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm. Er lebte bisher bei der Kindsmutter im Haushalt. Nun hat er beim Jugendamt Anspruch auf Barunterhalt eingereicht. Er hat angegeben, jetzt in einer eigenen Mietwohnung zu leben. Glaube aber es handelt sich um eine fingierte Wohnung bei seinen Großeltern, welche unmittelbar auf dem gleichen Grundstück
bei der Kindsmutter leben. Somit steigt sein Anspruch auf Barunterhaltspflicht auf momentan €670,-. In seinem letzten Lehrjahr hatte er ein Lehrgeld von € 582,-. Das Kindergeld von 184,-erhält er lt. Jugendamt. Zudem hat er angeblich einen Sparvertrag von € 25,- monatlich
Nun meine Fragen dazu.
-Wie hoch ist meine Barunterhaltspflicht bei einem Gehalt von ca. €2350,- mtl.?
- Kann ich einen Mietvertrag von ihm verlangen, bzw. mit Anmeldebestätigung bei der Stadt?
- Kommt er damit durch, wenn er seinen Wohnsitz bei den Großeltern angibt nur um seinen Anspruch zu steigern?
Denke und hoffe, dass ich Infos bekomme, da ich mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen möchte.
Danke im Voraus und Gruß
Werden wir für ihren Unterhalt herangezogen und wenn ja, mit wieviel müssten wir rechnen?
Vielen Dank.
Ausbilungsprüfung nicht bestanden und um ein halbes Jahr verlängert.Angeblich hat er nun eine eigene Wohnung.
Sein Ausbildungsvergütung war im 3. Lehrjahr €582,-. Nehme an er erhält in der halbjährlichen Lehrzeitverlängerung mindestens das gleiche Lehrgeld.
Mein mtl. Einkommen liegt bei ca. 2350,-,
die Kindsmutter ist angeblich nicht leistungsfähig, hat einen 400,- Euro Job, erhält aber von ihrem Ex-Mann Nr. 2 Ehegattenunterhalt und KUH für deren Kind ( 11 jahre alt).
Nehme an, dass dies nicht angerechnet werden kann.
Mit dem Kindergeld von 184,- wird mein Sohn über der Unterhaltspflicht von 670,- liegen.
Wie mir das JA berichtet hat, hat mein Sohn aber eine Versicherung von € 25,-, sowie andere Abzüge wie VL-Sparen, usw. so dass dies sein Einkommen dementsprechend mindert und ich doch mit einem Betrag von ca. € 100,- rechnen muss, lt. JA.
Können solche Versicherungen oder VL-Sparbeträge, etc. angerechnet werden?
Aufwandsentschädigung von €90,- enthalten sein?
Bitte um Info dbzgl.
Denke das JA, bzw. die Betreuerin des Sohnes, ist hier schlecht informiert. Ebenso bei der Sache mit seiner eigenen Wohnung, denn als ich die Dame vom JA fragte, ob der Sohn nicht bei einem Elternteil wohnen könnte, solange bis er die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, antwortete die Dame, wie folgt "er ist volljährig, und darf selbst entscheiden ob er eine eigene Wohnung hat". Wie kann ich denn argumentieren, gibt es hierfür eine Handhabe meinerseits. Können Sie mir bitte helfen?
"Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 EUR zu kürzen".
Hier steht also nicht dass dies für Kinder mit eigenem Haushalt gilt! Dann ist der ausbildungsbedingten Mehrbedarf €90,- bei volljährigen mit eigenem Haushalt nicht vom Einkommen abzugsfähig! Stimmt das denn dfinitiv so?
Habe heute Termin beim JA, wie soll ich vorgehen?
Danke im Voraus und Gruß
Wenn meine Tochter bis auf weiteres bei der Mutter wohnen bleibt, wie hoch sind dann meine Unterhaltspflichten ab 23.01.2012 bis zum Abi ?
Nach dem Abi ?
Während des Studiums ?
Mindern meine Ratenzahlungspflichten an zwei Banken mein anzusetzendes Einkommen für den Kindesunterhalt schon jetzt ?
Ich danke herzlich im Voraus :-)
ich habe eine 23 jährige Tochter, die ich nicht kenne und zu der noch nie Kontakt bestand. Die Mutter hat den Kontakt früher unterbunden. Als meine Tochter 16 wurde habe ich versucht über das Jugendamt Kontakt herzustellen. Es gab einen kurzen Briefwechsel von nur zwei Briefen. Meine Tochter lehnte ein Treffen damals ab. Bis zum ihrem 18. Lebensjahr habe ich Unterhalt gezahlt. Da ich nie eine Information erhalten habe, was meine Tochter macht, habe ich den Unterhalt nach ihrem 18. Geburtstag eingestellt. Vor einigen Tagen, hat sich meine Tochter schriftlich bei mir gemeldet. Sie hat mittlerweile selber ein kleines Kind, ist allein erziehend und möchte ab sofort wieder zur Schule gehen (scheinbar hat sie keinen Schulabschluss). Außerdem hat sie mir eine Erklärung zugeschickt, die von mir auszufüllen ist. Meine Tochter hat einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt. Nun meine Fragen: Bin ich verpflichtet diese Erklärung auszufüllen? Könnte es sein das ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin? Wenn ja, wie hoch können die Zahlungen sein? Was die Mutter meiner Tochter macht kann ich nicht sagen. Ich habe noch ein weiters Kind mit einer anderen Frau. Das Kind ist minderjährig und lebt bei seiner Mutter. Für das Kind zahle ich selbstverständlich auch Unterhalt. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
meine Tochter ,20 Jahre,macht eine Ausbildung,wohnt in einer eigenen Wohnung,mit ihren Freund,bekommt eine Ausbildungsvergütung von 550,00€ und das Kindergeld von 184,00€.Mein geschiedener Mann zahlt ihr 60€ Unterhalt(Einkommen von ihm 1100,00€),bin ich meiner Tochter noch Unterhaltsverpflichtet?Mein Einkommen beträgt 1000,00€.Ich bin wieder verheiratet,habe keine weiteren Kinder.
danke für ihre Bemühungen
die mutter ist selbständig,verdienst weiss ich aber nicht aber relativ gut,ihr ehepartner ist auch wohlhabend,das kind hat ein neues auto, reitpferde,sie haben ferienhaus usw,ich bin auch verh. alleinverdiener und verdiene fast 2000 € netto,bisher habe ich 362 an unterhalt gezahlt,nun wird aber neu berechnet,kann ich davon ausgehen das ich weniger zahlen werde?
wird die gute lebenssituation des kindes mit den neuem vater berücksichtigt?
mein Kind wird im Dezember 18 und lebt bei Ihrer Mutter die wieder verheiratet ist, ich bin ebenfalls wieder verheiratet und habe mit meiner neuen Frau eine im Dezember 4 Jahre alt werdende Tochter. Letztes JAhr besorgte ich meiner Tochter eine Lehrstelle die Sie aber ablehnte weil wir ca 250km auseinander wohnen. Sie bekam dan an ihrem Wohnort noch eine Ausbildung wo Sie aber noch in der Probezeit wieder entlassen wurde weil sie sich oft krankmeldete. Nun meine Frage... Wie berechnet sich der Unterhalt wenn Sie 18 ist??
Mein Netto Verdienst 1700,- meine neue Frau 600,-
Meine Exfrau ca800,-.
Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen im Vorraus
Folgende Frage:
Mein Mann ( Verdienst 2700€) zahlte bisher für seinen Sohn der im Sept. 18 Jahre alt wird und bei seiner Mutter lebt (Verdienst 1200€)384€ Unterhalt.
Die Mutter hat keine weiteren Kinder, hat aber im Juli 2011 erneut geheiratet ( somit nun Lohnsteuerklasse 5)!
Der Sohn hat seinen erweiterten Realschulabschluß( 1 jährige BBS) gemacht,nach dem regulären Schulbesuch einer Gesamtschule und besucht jetzt eine 2 Jährige Wirtschaftsschule um das Fachabi zu machen ( das würde seine Chancen auf einen guten Ausbildungsplatz erhöhen)! Seine Schulpflicht ist erfüllt!
Meine Fragen lauten:
1.Wie lange muß mein Mann jetzt noch zahlen ab dem 18 Lebensjahr?
2.Was gilt denn alles als Schulausbildung? Auch die 2Jahre Wirtschaftsschule?
3.Wie hoch ist jetzt der zuzahlende Unterhalt?
Wie gesagt, keine weiteren Kinder und er lebt noch bei der Mutter!
4.Er könnte ohne weiteres sich etwas dazuverdienen, hat aber keine Lust( es geht ja auch so)!
Können wir davon ausgehen, das sich der zuzahlende Unterhalt für das Kind,ab dem September verringern wird?
Wie gesagt, die Mutter hat wohl weislich geheiratet, somit einen geringeren Verdienst und dadurch auch eine geringere Grenze an Selbstbehalt bzw eine höhere!
Danke für ihre Antwort!
Ich habe vergessen zu erwähnen, das es da noch einen 22.jährigen Sohn gibt, der ist aber berufstätig! Und spielt, so glaube ich, keine Rolle in bezug auf meine Fragen.
die Tochter als Klägerin stellt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - die PKH wird vom Gericht abgelehnt (die Tochter vermeidet es tunlichst den notwendigen Bedarf darzustellen). Das Gericht reagiert auch auf Beschwerde der RA nicht - so das die Vertreterin den Antrag zurück nimmt. Mein Anwalt stellt mir dafür eine Rechnung (Ge4schäfts,-Verfahrens,- und Terminsgebühr) von 600 € - ist das rechtens? Ich hatte doch nur den Ärger und die Gegenseite hat begonnen und zurückgezogen. Weshalb soll ich diese Kosten für meinen Anwalt finanzieren?
bei der Bemessung des Unterhalts für meine (nichteheliche + am 22.01.2012 endlich) 18jährige Tochter, die noch zur Schule geht und bei der Kindesmutter im Haushalt lebt, wird das bereinigte Netto-Einkommen beider Eltern zugrunde gelegt und der Unterhaltsanspruch im Verhältnis des Einkommens der Eltern aufgeteilt werden.
Das gesetzliche Kindergeld, das der Mutter gezahlt wird, wird vom Unterhaltsanspruch abgezogen.
Die Kindesmutter arbeitet im Öffentlichen Dienst und verdient als Angestellte analog Besoldungsgruppe A 16 LBO. Ihr Gehalt beinhaltet Familienzuschläge für Kinder und z.B. für den Familienstand "geschieden".
Werden alle Vermögensvorteile, welche die Mutter für unsere gemeinsame Tochter bezieht, zusammen mit dem Kindergeld vom Unterhaltsanspruch im Vorhinein abgezogen oder nur das Kindergeld.
Im Voraus herzlichen Dank.
MfG
vielen Dank für die Blitzantwort :-)
Jetzt doch noch, wenn ich darf, eine letzte Frage:
Endet die Rechtswirkung des von mir beim Jugendamt unterschriebenen Unterhaltstitels eigentlich "automatisch" mit dem Tag der Volljährigkeit meiner Tochter oder muss ich zwingend eine Abänderungsklage einreichen, um zu der für volljährige Kinder vorgesehenen Unterhaltsaufteilung zu kommen ?
Reicht u.U. auch eine "freihändige" Einigung mit der Kindesmutter, die Volljuristin ist (was die Sache vielleicht vereinfacht) ?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Ich habe folgendes Problem :
Mein Sohn ist am 6.4. volljährig geworden.
Bis zum 5.4. habe ich Unterhalt in vollem Umfang geleistet. Die Unterhalturkunde war dementsprechend tituliert. Nun habe ich Bescheid bekommen, das er mich auf Unterhalt verklagt...
Zur Vorgeschichte :
Mein Sohn schaffte Hauptschulabschluß Jahrgang Neun nicht und wurde zurückgesetzt.
Als er das Jahr wiederholte, kam er zu mir und sagte, er wolle zu mir, da man ihm auf Mutter's Seite nicht helfen könne... Nach etlichen Gerichtsterminen setzte ich durch, das er zum "Probewohnen" für 6 Monate zu mir kommen konnte. Wir arbeiteten mit den Lehrern Hand in Hand und es stellten sich drastische Verbesserungen ein. Jedoch lockte ihn die Kindsmutter mit Versprechen und er ging zurück.
Ergebnis : Der Hauptschulabschluß wurde wieder nicht erreicht und er kam in die "BUS"-Klasse; Beruf und Schule.
Da er nicht in die Gänge kam, besorgte Ich ihm eine Praktikumsstelle als Autoschlosser.
Nach kurzer Zeit erhielt ich Bescheid von der Familienhilfe der ev. Kirche. Man wolle einen Termin mit mir, meinem Sohn und der Mutter. Gesagt - Getan. Mein Sohn wollte wieder zu mir und ihm wurde ganz klar erklärt, das es diesmal kein zurück geben wurde. Ich nahm ihn wieder auf und riskierte dafür sogar meine jetzige Ehe...
Nur, hatte er diesmal keinen Drall mehr, für die Schule etwas zu tun...
Nichtdestotrotz ging er nach einem halben Jahr wieder zur Mutter zurück und verabschiedete sich noch mit einem Ladendiebstahl von uns...
Seitdem ist der Kontakt abgebrochen.
Die "BUS"-Klasse schaffte er widerrum nicht, sodaß er im vergangenen Jahr auf die Berufsschule kam, om dort seinen Hauptschulabschluß Jahrgang Neun nachzuholen. Dies scheiterte ebenfalls...
Jetzt ist er in der Berufsschule in einer "Working Class". Keine Ahnung, was das bedeutet...
Jetzt zum Punkt :
Er hat nunmehr 4 Versuche verpasst, den Hauptschulabschluß Jahrgang 9 zu erhalten und so wie es aussieht, ist es dann jetzt wohl der fünfte... Ich bin nicht gewillt, dies seine Faulheit zu unterstützen. Freunde, Party und Alkohol sind ihm wichtiger geworden. Womit muß ich beim kommenden Unterhaltstermin wohl rechnen ? Ich selbst und meine jetzige Frau sind nicht mehr gewillt, ihn weiter zu unterstützen...
!8 Jahre reichen...
Muss nach einem Bachelor-Studium noch Unterhalt gezahlt werden, wenn Sohn weiter zum Master studieren will? Oder gilt das Bachelorstudium als "fertige Erstausbildung"?
2. Frage: Bachelor-Studium dauert 7 Semester, wenn es durchgezogen wird. Ab wann beginnt denn ein so genanntes Bummelstudium. Wann bin ich nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet? Mein Sohn studiert seit 2 Jahren, müsste also ins 5. Semester kommen und wird demnächst 26 Jahre alt. Hatte bereits 3 Ehrenrunden bis zum ABI benötigt...
was können wir tuen?was steht ihr zu?und aus was rechnet es sich aus was sie bekommt!!!
er zahlt nur 150 euro im moant....
danke schonmal!
ich müsste den vor etwa 2 Jahren titulierten Kindesunterhalt abändern lassen. Die bislang entrichteten Unterhaltszahlungen gehen von einem Nettoeinkommen von € 1970,00 aus.
Dieses hatte ich als Angestellte in Düsseldorf, wo ich bis Januar 2010 tätig war.
Auf Grund familiärer Differenzen bin ich Februar 2010 zu meinem Lebensgefährten (200 km weit entfernt an den Mittelrhein (Nastätten)gezogen.
Die Entscheidung dazu habe ich nicht allein getroffen. Im Jahr 2008 zog mein jüngerer Sohn (heute 17 Jahre alt) zu seinem Vater - da wurde wurde es schon schwer mein Haus incl. aller Belastungen aufrecht zu erhalten. Im August 2009 zog dann auch mein äterer Sohn (heute 19 Jahre alt) zu seinem Vater. Für beide Kinder Unterhalt zu zahlen und noch ein für mich selbst ohnehin zu großes Haus zu bewohnen und zu bezahlen war unmöglich.
Seit 2 Jahren führte ich bereits eine Wochenendbeziehung zu meinem Lebensgefährten. Planmäßig wollte ich ohnehin zum Studienbeginn meines älteren Sohnes im Sommer 2011 dorthin ziehen. Durch die urplötzlich geänderten familiären Bedingungen habe ich gleich im August 2009 begonnen, mich im Rhein-Lahn-Kreis zu bewerben und bekam auch zum 01.02.2010 eine Partnerschaft bei einer Bank angeboten.
Man sprach (nach einer Eingewöhnungsphase von rund € 60.000,00 Provisionseinnahmen jährlich, so dass ich den Schritt aus einem sicheren Arbeitsverhältnis wagte – zumal bei diesem namhaften Arbeitgeber. Die Realität sah aber anders aus! Laut Steuerbescheid hatte ich nun im Jahr 2010 Gesamteinkünfte von € 9430,00 und ein zu versteuerndes Einkommen von 5.786!!!
Im Mai 2011 habe ich (nach vielfachen Bewerbungsschreiben in ein Angestelltenverhältnis zu kommen) zu einer Versicherung gewechselt. Diese Tätigkeit ist zwar wieder freiberuflich, man gesteht mir aber zumindest ein monatliches Fixum von €1200,00 zu. Auch hier sollten zusätzliche Provisionseinnahmen von rund € 20.000 jährlich möglich sein. Dies kann ich aber nach 3-monatiger Einarbeitungszeit noch nicht erkennen.
Ich schreibe also wieder Bewerbungen um in ein Angestelltenverhältnis zu kommen – bislang erfolglos.
Ich habe seit Februar 2010 die Unterhaltszahlungen für meine beiden Söhne in voller Höhe geleistet – gleichwohl dies „eigentlich“ auf Grund des Einkommens nicht möglich war. Ich habe nach und nach meinen Dispositionskredit in Anspruch genommen – bis dieser nun vollständig ausgereizt ist. Ich kann daher meinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen.
Eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung mit dem Vater der Kinder ist auszuschließen, da dieser über das Jugendamt Krefeld bereits mit Zwangsvollstreckungen droht.
Ich habe definitiv kein ausreichendes Einkommen - nicht mal die € 900,00 Selbstbehalt!!! (und das nicht etwa steuerlich "geschönt" . Aber ich habe dieses Haus in der Nähe von Düsseldorf. Dies hat einen Wert von rund € 220.000,00 - daraus erziele ich z.Zt. Mieteinnahmen von € 850,00 (abzüglich Zinsaufwand von € 370,00)
Kann ich gezwungen werden dieses Haus zu verkaufen, um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen? Wie stehen die Aussichten, die Unterhaltstitel abzuändern? Die Jungs werden im Dezember 18 bzw. 20 Jahre alt. Der jüngere geht noch "normal" zu Schule - der ältere will jetzt studieren.
Ich hoffe ja doch ganz bald wieder so viel verdienen zu können, dass ich Unterhalt zahlen kann - gibt es Überganslösungen?
1000 Dank für Antworten zu dem Problem!
Daher die Angst, dass man mich zwingt das Haus zu verkaufen. Läge dies (unter Berücksichtigung der bisherigen Begebenheiten) im Bereich des Möglichen?
ich bin deutscher Staatsbuerger, lebe und arbeite in Sued-Spanien und bin erneut mit einer Spanierin verheiratet.
Mein mittlerweile 18 jaehriger Sohn aus vorheriger geschiedener Ehe hat es nach Monaten geschafft sich zum Amt zu begeben um seinen Unterhaltsanspruch berechnen zu lassen.
Nun habe ich vom Amt einen Fragebogen bekommen, auch mit der Frage nach dem Einkommen meiner jetzigen Ehefrau. Muss ich das angeben? Mein Sohn sollte doch meine jetzige Ehefrau nichts angehen, zumindest nicht ihr Einkommen, oder? Ja, wir sind in Zugewinngemeinschaft verheiratet.
Kann ich eigentlich auf die Zahlung des Unterhaltes gesamt verzichten, weil mein Sohn sich so ueberhaupt nicht bei mir meldet?
Herzlichen Dank und mit freundlichen Gruessen
Oliver
mein Sohn war beim Kreis Pinneberg
Fachdienst Jugend / Beistandschaften um seinen Unterhaltsanspruch berechnen zu lassen. Er geht jetzt auf eine Berufsschule. Leider hat mein Sohn mir sein letztes Zeugnis nicht zukommen lassen, so dass ich Ihnen auch gar nicht genau sagen kann welche Schule es ist. Mein Sohn meldet sich ja nur mit dem nötigsten bei mir und ansonsten nur wenn er Geld braucht oder Streit mit seiner Mutter hat.
Ich wollte sagen, kann ich die Zahlung des Unterhaltes einstellen, weil mein Sohn keinen Kontakt mehr zu mir hält und mich auch nicht mit seinen schulischen Leistungen auf dem Laufenden hält?
Der Mindestbehalt für mich, da ich noch Unterhalt für einen 2ten Sohn zahle liegt doch bei Euro 1.100, oder? Heisst das dann, dass wenn von meinem netto Gehalt alle abzugsfähigen Abgaben abgezogen werden muss mir noch mindestens Euro 1.100 zur Verfügung stehen?
Desweiteren ich habe jedes Jahr meinem Sohn mindestens einmal einen Flug nach Spanien bezahlt und weiterhin Unterhalt an seine Mutter überwiesen, für den Zeitraum den mein Sohn bei mir verbracht hat.
War das so richtig?
Wenn mein Sohn jetzt seinen Vater sehen möchte, machen wir das einfach unter uns aus, und fertig. Richtig?
Liege ich mit meiner Annahme richtig.
ich sehe es also richtig, dass ein volljaehriges Kind unterhaltsanspruch hat bis zum Erreichen eines Berufsabschluss. Wobei der Berufsabschluss ein Schulabschluss, Berufsausbildung oder Studium sein kann. Ist das richtig so?
Wenn nun ein schulischer Abschluss besteht, das Kind aber noch weiter studieren "moechte", anstatt arbeiten zu gehen. Muss dann auch noch Unterhalt gezahlt werden?
Die Frage ist nicht, ob ich Unterhalt zahlen wuerde wenn mein Sohn nach der schulischen Ausbildung studiern moechte. Nur, bestaende dann noch Anspruch.
Danke im Voraus fuer die Antwort.
Ich bin 19 Jahre alt und habe eine Gesamtschule bis Ende der 12 Klasse besucht, um nun mein Fachabitur zu erhalten, mache ich momentan ein einjähriges Parktikum, bei dem ich 400€ monatlich verdiene. Nun möchte ich jetzt gerne ausziehen, meine Eltern sind geschieden und meine Frage ist: Wie ist jetzt das Verhältnis von dem Unterhalt? Wie wäre die Rechunung? Wie in dem oben genannten Beispiel auch? Und wie wäre das dann auch im Bezug auf das Kindergeld?
Im vorraus schon Danke für Ihre Antwort.
Lg
Meine Frage:
am 2.1.12 wird die Tochter meines Mannes 18 Jahre alt. Kontakt zur Tochter - trotz Bemühen des Vaters besteht seit ca. 4 Jahren nicht mehr.
1.
Muss der Vater überhaupt, ab 18 noch zahlen, wenn kein Kontakt von der Tochter gewünscht ist - sie aber Unterhalt einfordert?
2.
Der Vater zahlt seit 17 Jahren Unterhalt + private KV.
Es besteht ein Unterhaltsvergleich. Die Befristung bis zum 18ten Lebensjahr steht mitten in der Vereinbarung - nicht, wie sinnvoll, als erster Satz - somit besteht die Möglichkeit der missverständlichen Deutung, dass sich die Befristung nur auf die vorstehend erwähnte private KV beziehen könnte.
Muss er trotz Befristung, zur Sicherheit Abänderungsklage stellen?
Nach unserem Wissen besucht die Tochter die 12te Klasse des Gymnasiums und wohnt bei der Mutter, die selbst sehr gut verdient - was auf das Abitur folgt wissen wir nicht.
Wie sollte der Vater - auch aufgrund des Geburtstagsdatums 2.1. und der emotional nicht einfachen Lage - sinnvollerweise vorgehen?
in wie weit stellt eine Ausbildungsversicherung ein anzurechnendes Vermögen des volljährigen Kindes dar?
Muss diese zur evtl. Anrechnung ausgezahlt sein - es gäbe ja die Möglichkeit diesen Auszahlungszeitpunkt nach Belieben zu verlängern?
Was ist mit dem Sparvermögen des Volljährigen - ist dies für den Eigenbedarf zu nutzen?
Bin ich Bar-"unterhaltspflichtig"?
Er möchte evtl. Work and Travel in Australien machen? Muss ich/Vater Unterhalt zahlen?
Mein Arbeitgeber verlangt von mir (um den Kindeszuschlag weiterhin zu bekommen), dass ich einen Gehaltszettel vom Vater beibringe. Dieser gibt mir den Zettel nicht, da er (da Sohn 18 und volljährig) dieses selber mit ihm verhandeln will/ und tut.(Bis zum 18.J hatte ich einen Titel, somit nie Einblicke über sein Einkommen)Ich schrieb dem Amt, dass der Vater dieses selber regelt, dass er mir keine Daten zukommen lässt bzw. das eine Unterhaltspflicht ja aktuell gar nicht gegeben ist. Schule ist beendet, Berufsausbildung nicht in Sicht. Der Arbeitgeber streicht mir nun den Zuschlag mit der Begründung, dass der Vater auch unterhaltspflichtig sei zwischen Schule und einem Ausbildungsverhältnis.....und ich möge eine Bescheinigung beibringen??, die das Gegenteil belegt. Was kann ich tun?
Herzlichen dank für Ihre Antwort!
muss die Ausbildungsversicherung ausgezahlt sein oder zählt auch das bis dahin angesparte Vermögen als anzurechnende Größe?
Ich meine damit, Kind könnte eine Auszahlung ja bewusst schieben, damit Unterhalt gezahlt werden und das eigene Geld nicht angefasst werden muss
Viele Grüße
Die Kindesmutter bewohnt mit ihren beiden volljährigen Kindern ein "schuldenfreies" Einfamilienhaus.
Wird der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen als "Vermögensverwaltung" zusätzlich zum Erwerbseinkommen unterhaltsrechtlich fiktiv wie "Einkommen" behandelt ?
Ich bin im Februar geschieden worden, dort wurde der Unterhalt festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch erwerbstätig. Ab Oktober beziehe ich die volle Erwerbsminderungsrente, die deutlich weniger ist als der Verdienst. Meine Tochter bekommt in Ihrem Praktikum Vergütung und mit dem Kindergeld beträgt ihr Einkommen über den Unterhaltssatz von 670 Euro. Also nicht mehr Unterhaltspflichtig. Kann ich eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen? Wie sind hierfür die Kosten berechnet. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mfg Lisa
ich bin 21 Jahre alt( seit Aug.) und im 2. Lehrjahr als Azubine zur Groß und Außenhandelskauffrau. Nun kam mein Vater zu mir an und meint, dass mir kein Unterhalt mehr zusteht, da ich zu viel verdiene. Ich habe 604 Euro Netto. Ich wohne schon alleine und würde gerne wissen, ob mein Vater recht hat.
Danke schon mal vorab=)
wir haben folgende Frage:
Mein Sohn wird nun 18 Jahre und ist noch Schüler und lebt bei mir.
Ich bin wiederverheiratet und habe mit meinem neuen Mann 2 Kinder und zwei sind aus erster Ehe für die mein Ex bisher mit Titel Unterhalt bezahlt.
Ich bin geringfügig Beschäftigt (ca.200 Euro mtl).
Mein Sohn geht neben der Schule Jobben für etwa 200 Euro mtl. Kindergeld bekomme ich.
Mein Ex wollte nun den Unterhalt von 354 € auf 200 € mtl. kürzen und dieses mit meinem Sohn schriftlich vereinbaren mit der Begründung er verdiene ja jetzt auch Geld dazu. Ebenso wollte er den Unterhalt direkt an meinen Sohn überweisen, was ja noch OK wäre , hat aber meinem Sohn nicht gesagt, dass wenn er bei mir lebt auch Unkosten entstehen, sondern lies ihn in dem Glauben das Geld sei alles dann für ihn. Da gefiehl meinem Sohn natürlich erst ganz gut, aber nach einem Gespräch sah er doch ein das Wohnen, Essen und sonstige Ausgaben alle von mir , bzw meinem neuen Mann bezahlt werden. Für ihn ist klar das es alles so bleiben soll wie bisher. D.h. Ich bekomme für ihn weiter das Kindergeld und den Unterhalt, und er im Gegenzug alles frei, einschließlich einem angemessenen Taschengeld, sowie das was er sich hinzuverdient ist seins.
Können wir das so machen oder:
Hat mein Ex das Recht den Unterhalt zu kürzen weil mein Sohn einen Nebenjob hat oder weil ich einen Nebenjob habe.
ich hätte einige Fragen und würde mich freuen ihre Meinung hierzu zu erfahren.
Ich lebe seit März 2010 getrennt von meiner Frau und erwarte bald einen Scheidungstermin. Bei ihr wohnt die 16 jährige Tochter, bei mir die 20-jährige. Sie verdient netto rd. 17.000 € im Jahr, ich rd. 35.000€. Aus diesem Grund zahle ich einen anwaltlich ermittelten Kinder- und Ehegattenunterhalt von 675€ im Monat.
Bei meiner älteren Tochter wurde im letzten Jaht Asperger-Autismus festgestellt. Sie hatte die Oberstufe abgebrochen, eine handwerkliche Berufserkundung probiert und diese nach einigen Monaten auch abgebrochen. Seit letzten Monat besucht sie eine soziale Fachschule.
Aufgrund einiger eher unwesentlichen Spannungen beabsichtigt sie nun eine eigene Wohnung zu nehmen und wird offensichtlich vom JUA und Therapie dabei unterstützt.
Momentan hat sie innerhalb meiner Wohnung ein eigenes Zimmer, ein angemessenes Taschengeld, frei Wohnen sowie Kost und Kleidung.
Nun die Fragen:
Muß ich tatsächlich einer eigenen Wohnung zustimmen oder steht ihr die momentane Art der Unterstützung zu?
Könnten in diesem Falle tatsächlich monatliche Kosten in Höhe von ca. 500€ von mir zu tragen sein?
Freundliche Grüße!
der Sohn aus erster Ehe meines Mannes ist seit Juli volljährig. Er hat seit einiger Zeit den Kontakt zu seinem Vater abgebrochen.
Ende Juli hat er (nach 2 Ehrenrunden)die Hauptschule mit Quali abgeschlossen. (Bayern). Er hat lediglich eine Bewerbung geschirben, weil er ausschliesslich zur Bundeswehr wollte. Dort hätte man ihn zum 1.10. auch genommen. Jetzt fordert der Sohn Unterhalt, weil er erst ab 1.1.12 zur Bundeswehr kann. Durch ein Schreiben seines RA stellte sich heraus, dass der Sohn ein Ärzte-Attest nicht vorgelegt hatte und sich somit die Ausbilding verschoben hat.
Er hätte einen Teilzeitarbeitsplatz annehmen können, musste diesen aber angeblcih absagen, weil er noch schulpflichtig sei und am Unterricht der Berufsschule teilnehmen müsse.
Ich habe mich informiert und herausgefunden, dass er sich von dieser Schulpflicht hätte befreien lassen können um zu arbeiten.
Muss hier Unterhalt gezahlt werden?
Und wie verhält sich das mit der Berufsschule? Und der Teilzeitarbeitsstelle?
meine Eltern haben sich vor kurzem getrennt.
Meine Schwester und ich sind beide in einer Berufsausbildung und von Zuhause schon ausgezogen. Die Miete können wir uns allerdings von unserer Ausbildungsvergütung nicht leisten, dafür kommt zur Zeit unser Vater auf.
Soweit ich bis jetzt erfahren konnte, steht uns Unterhalt zu (640€ ?). Wird unser Lohn von diesem Betrag abgezogen und der Restbetrag würde uns noch als Unterhalt zu stehen oder wie sieht das in diesem Fall genau aus?
Sollte dies der Fall sein, würde das Geld trotzdem kaum reichen um Lebensmittel, Miete etc. zu bezahlen. Gibt es dann Sonderrechte?
Vielen Dank im Voraus.
was meinen Sie denn mit Ausbildungsaufwendungen? Ich habe ein Nettoeinkommen von 600,00€ wohne schon alleine und bekomme z.zt. 184,00€ Kindergeld. Aber keinen Unterhalt,mehr da mein Vater der Meinung ist mit steht kein Unterhalt mehr zu. Stimmt das? Wenn nicht wie viel steht mir denn zu?
Danke schon mal.
meine Eltern sind geschieden und meine Schwester (19) und ich (21) leben bei unserer Mutter. Mein Vater hat mit seiner Partnerin (nicht Ehefrau) noch Zwillinge (3 Jahre) bekommen.
Meine Schwester hat dieses Jahr ihr Abitur gemacht, ich 2010, und wir haben beide bisher keine Zusage zum Studium.
Mutter und Vater verdienen jeweils ca. 2500€ netto. Das Kindergeld bekommt meine Mutter, da wir bei ihr leben.
Wieviel Unterhalt müsste mein Vater uns zahlen und besteht ein Unterhaltsanspruch, wenn ich 21 bin, studieren will aber noch keinen Platz habe?
MfG und Danke im vorraus.
Vielen Dank!
eine kurze Frage: ich bin geschieden, lebe mit meinen beiden Töchtern (14 und 19) im gemeinsamen Haushalt. Habe eine feste Partnerschaft mit jemandem, der zwar postalisch nicht bei uns gemeldet ist, jedoch ständig bei uns lebt und ebenfalls wie ich voll erwerbstätig ist. Wie berechnet sich der Unterhalt für meine 19jährige Tochter. Die Anwältin des Vaters behauptet, dass bei seinem Nettoeinkommen der Unterhalt für die 14jähriger Tochter in Abzug gebracht wird und bei mir wird stattdessen nichts in Abzug gebracht, aber 450,00 aufgrund des Zusammenlebens mit meinem Partner dazugerechnet, so dass der Unterhalt für meine Tochter zu über 2/3 von mir getragen werden muss... Ist diese Berechnung korrekt?
meine Tochter ist 19 Jahre alt und hat 12 Jahre die Grund/Hauptschule besucht. Dort erhielt sie nur ein Abgangszeugnis. Das "13. Schuljahr" in der Berufseinstiegsklasse der Berufschule brachte nun den Hauptschulabschluss mit Schnitt 3,4.
Nun besucht sie in der Berufsschule die einjährige
Berufsfachschule Hauswirtschaft (quasi das "14. Schuljahr"). Dies zählt bei Bestehen als 1. Ausbildungsjahr, allerdings ohne Entgelt.
Meine Tochter wird in 3 Monaten 20 und hat bisher noch keine einzige Bewerbung geschrieben. Die jetzige Klasse ist eigentlich für Personen eingerichtet worden, welche trotz Bewerbungen keine Ausbildungsstelle fanden.
Konnte sich meine Tochter frei entscheiden, ob sie die Ausbildung gegen Entgelt im Betrieb oder in schulischer Form ohne Vergütung begann?
Hat man auch ohne Bewerbungen Anspruch auf weiteren Unterhalt?
Dieser Differenzbetrag ist von beiden Elternteilen anteilig an ihn zu zahlen ?
Stimmt das so, oder habe ich etwas übersehen ? Besten Dank und schönen Gruß !
Der Unterhalt wurde bei der Trennung in einer Mediation, bei der ein RA anwensend war festgelegt.
Die fast 18-jährige Tochter macht seit dem 01.10.11 ein einjähriges Praktikum. Sie bezieht dann mtl. ein Gehalt von 340 €.
Die Mutter ist berufstätig und hat vor ca 3 Jahren von einer Ganztagsstelle auf eine Teilzeitstelle gewechselt.
Für meinen Sohn werde ich weiterhin die vereinbarten 325 € bezahlen. Die Mutter behauptet ich müsse egal wie alt unsere Tochter ist, den Unterhalt in voller Höhe leisten, solange sich diese in einem Praktikum oder einer Ausbildung befindet.
Ist das richtig was die Mutter behauptet? Wenn nein, wie errechnet sich der Unterhalt für meine Tochter?
Herzlichen Dank im Vorraus! MfG
Wenn ja, wieviel Monate ?
Besten Dank und vilene Dank für diese informative Seite.
Es geht um das KG, welches die Famkasse rückwirkend an mich ausgezahlt hat, nachdem festgestellt wurde, dass ich ihn höher unterstütze als seine Mutter. Nun beansprcht er das KG in voller Höhe rückwirkend für sich und ich kann die an ihn bezahlten Barbeträge nicht vollumfänglich belegen. Hab ich "Pech" gehabt oder hat er sowieso keinen rückwirkenden Anspruch ? DANKE vorab!
im Sommer 2009 habe ich eine Gerichtskostenrechnung zu 100 % beglichen (Gegenseite bekam PKH bewilligt). Nun nach 2 Jahren fordert das Gericht ohne Kommentar (nur mit einfacher RG)lockere 300 € die wohl seinerzeit untergegangen sind. Revisor hat dies festgestellt - ist das noch normal?
Besten Dank und schöne Grüße ins Fränkische.
meine Frage:
wird das Einkommen der zweiten Ehefrau (Minijob = netto 390,--) bei der Berechnung Volljährigenunterhalt eines Kindes aus erster Ehe dem Einkommen des Ehemannes hinzugerechnet - oder zählt nur das Einkommen des Ehemannes/Vaters und der leiblichen Mutter des Kindes, bei der das Kind noch lebt.
Außerdem: es gibt es ein gemeinsames Kind in dieser zweiter Ehe (15 Jahre alt) - ist hier vom Einkommen ein Unterhaltsbetrag lt. DT in Abzug zu bringen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich Sie recht verstehe, ist dann das volljährige ein privilegiertes Kind und damit mit dem minderjährigen Halbgeschwister vor der Ehefau anzusiedeln.
Wie erwähnt - welche Auswirkung hat der Minijob der Ehefrau in der Berechnung des Unterhalts, wird er zum Gesamteinkommen gerechnet oder bzgl. eines "eigenen Unterhaltsanspruchs" in Anrechnung gebracht?
Danke für Ihre Mühe.
Meine Frage: muss mir meine ex-Frau einen Ausgleich bzgl. des Hauses zahlen?
Muss ich wirklich 670,-€ Unterhalt zahlen? Wie wird der Blockunterricht meines Sohnes gerechnet?
Meine Ex hat laut eigener Aussage keine nennen haften Einkünfte!
wie sieht es aber mit dem Blockunterricht meines Sohnes aus, da muss er ja in ein Internat und hat höhere Aufwendungen.
Und
muss mir meine ex-Frau einen Ausgleich bzgl. des Hauses zahlen?
Sohn 1: 17 Jahre wohnt bei Mutter , macht nach Realschulabschluss nun kfm. Handelsschule : mein Unterhalt derzeit: € 334,00 berechnet 2009
Sohn 2: 19 Jahre studiert seit diesem Sommer – wohnt in einer WG – mein Unterhalt berechnet 2009 nach beiderseitiger Barunterhaltspflicht € 146,00
Diese Unterhaltsansprüche resultieren noch aus einem Angestelltenverhältnis, welches ich aber vor annähernd 2 Jahren aufgeben musste. Seitdem bin ich selbstständig und habe bis vor Kurzem nicht mal den Selbstbehalt zur Verfügung gehabt. Dennoch habe ich den Unterhalt in der bisherigen Form und Höhe weitergezahlt, weil ich immer auf Besserung der finanziellen Situation hoffte. Seit 2 Monaten liege ich endlich bei einem Überschuss von € 960,00aus dem Betrieb. Aus den vergangenen Monaten wo es noch nicht so gut lief, bestehen aber noch aufgelaufene Darlehen in Höhe von ca. € 6.000,00.
Zudem habe ich mein EFH vermietet (ME € 850,00) abzügl. Darlehenszinsen (nicht Tilgung!) bleibt dann noch ein mtl. Überschuss von € 350,00. Ich selbst wohne derzeit bei meiner Lebensgefährtin mietfrei.
Nun wird der jüngere Sohn auch volljährig, so dass wieder beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden. Wie sieht dann die Berechnung aus? Rein theoretisch müsste ich nach den aktuellen Zahlen dann ja deutlich weniger zahlen.
Kann man von mir verlangen, das Haus zu veräußern (Überschuss nach Darlehenstilgung ca. € 110.000,00), um annähernd den gleichen Unterhalt wie bislang zahlen zu können? Und wenn ja, mit welchem „monatlichen Wert“ würde dies dann in Anrechnung gebracht?
Wie sähe es aus, wenn ich wieder in ein Angestelltenverhältnis wechsele, wo ich aber auch nur € 1.500,00 netto (statt in 2009 € 1.900,00) verdiene?
Vielen Dank
Uwe
Wenn Sie auf "Reserven" ansprechen, um den Unterhalt sicherzustellen. Könnte damit der Verkauf des Hauses gemeint sein? Obwohl ich ja gerade DARAUS auch jetzt feste Einkünfte erziele, die ja überhaupt die Unterhaltszahlungen möglich machen.
das ich jetzt 102,00€ Unterhalt zu zahlen hätte.
Ihre Einkünfte Betragen 300€ Taschengeld plus 100 € Verpflegungszuschuss.
Eine Unterkunft wird gestellt wenn sie nicht gestellt werden kann gibt es ein Fahrtkostenzuschuss von 50€, Kindergeld von 184,00€ kommt noch dazu.
Ich weiß nicht ob sie die Unterkunft angenommen hat.
Nun meine Fragen:
Muss ich weiterhin bezahlen obwohl sie FSJ macht?
Wird der Verpflegungszuschuss nicht an das Einkommen angerechnet
Ein unbefristerter Titel liegt auch vor.
Wie soll ich weiter verfahren?
Bitte um Rat Gruß Michael
kann ein volljähriges Kind geerbtes Vermögen zum Spaß ausgeben (Reisen, Ausgehen,etc.) und dann (nach Verbrauch) Bar-Unterhalt von den Eltern einfordern.
Alter 19 Jahre - macht in 2012 Abitur (so denn alles klappt). Aktuell wohnt er noch bei einem Elternteil(hat Kost und Logis frei).
Danke für Ihre Antwort.
ich habe eine Frage und zwar hat min Mann eine 20 jährige Tochter, die letztes Jahr im Sommer 2010 Abitur gemacht hat. Sie lebt noch im Haushalt der Mutter.
Bis heute hat sie weder Ausbildung noch ein Studium angefangen. Leider wissen wir nicht so genau was sie macht. Wir habe gehört, das sie zwischendurch ein bißchen jobt.
Gibt es eine Karenzzeit in der man noch Unterhalt zahlen muss, bis sie eine Ausbildung gefunden hat bzw. ein Studienplatz hat ? Oder hat sie auch nur eine begrenzte Zeit, um eine Ausbildung bzw. Studium zu finden?
Wir wissen, das sie sich um einen Studienplatz bemüht hat, wohl aber durch die Aufnahmeprüfung gefallen ist (das war letztes Jahr!)
Könne wir die Unterhaltszahlung einfach einstellen?
Bis jetzt haben wir immer gezahlt, auch nach beendigung der Schule.
Jetzt schonmal Danke für eine Antwort.
um eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lg
Meine Frage:
kann ein volljähriges Kind geerbtes Vermögen zum Spaß ausgeben (Reisen, Ausgehen,etc.) und dann (nach Verbrauch) Bar-Unterhalt von den Eltern einfordern.
Alter 19 Jahre - macht in 2012 Abitur (so denn alles klappt). Aktuell wohnt er noch bei einem Elternteil(hat Kost und Logis frei).
Danke für Ihre Antwort.
Ich habe allerdings noch eine Frage.
Wie sieht es aus, wenn wir die Zahlung jetzt einstellen, da kein Titel besteht, müssen wir die Zahlung dann wieder aufnehmen sobald sie ein Studium beginnt?
Falls ja, können wir es mit dem zuviel bezahlten Unterhalt verrechnen? Ca. 9 Monate.
Wär sie nicht in der Pflicht gewesen uns darüber zu informieren anstatt weiter zu kassieren.
Sie lebt bei ihrer Mutter, die sicherlich wusste, das mein Mann nicht mehr zahlen musste!
Jetzt schonmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe allerdings noch eine Frage.
Da kein Titel besteht, sieht es ja so aus, als ob wir die Zahlung einstellen könnten, da ja schon mehr als 4 Monate vergangen sind seit dem sie das Abi gemacht hat.
Wie verhält es sich, wenn sie nun in der nächsten Zeit en Studium beginnt ? Müssen wir die Zahlung dann wieder aufnehmen ?
Falls ja, können wir dann die zuviel bezahlten Beträge verrechnen? 9 Monate.
Wär sie nicht auch in der Pflicht gewesen, uns darüber zu informieren, das mein Mann nicht mehr zahlen muss? Woher soll man all das wissen ?
Jetzt schonmal vielen Dank für eine erneute Antwort.
Meine Tochter, 21 mit eigner Wohnung, hat bereits 2 Ausbildungen abgebrochen und startet gerade ihren 3.Versuch eine Berufsausbildung abzuschließen. Finanziert mittels Schülerbafög (Ausbildungsstätte: 204 lt. Bafög-Bescheid)welches Ihr einen Grundbedarf von 465 Euro bescheinigt. (Bafög-Bescheid Feld: 20) Kindergeld wird seit sie 18 ist an meine Tochter direkt mit meiner Einwilligung ausgezahlt. Unser Verhältnis ist nicht gut und sie ist mit 18 ausgezogen.
Nun meine Frage: angerechnet als Einkommen der Mutter (Bafög-Bescheid Feld: 32)werden jetzt 244 Euro. Ziehe ich davon das Kindergeld komplett ab? oder muss ich das so komplett an meine Tochter zahlen. Ich bin übrigends alleine zahlend. Der Vater hat kein Einkommen.
Über Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. Bei den zustelligen Ämtern (Bafög-Amt sagt: Kindergeld abziehen, Jugendamt sagt: komplett zahlen) erhielten wir sehr gegensätzliche Antworten und konnten es nicht klären. Vielen Dank.
Mein sohn wird nächsten monat 18jahre alt und befindet sich in einer berufsausbildung. Sein wille ist es, sofort zuhause auszuziehen. er hat ein berufliches einkommen von 380 euro. Ich habe noch 3 weitere kinder und habe ein berufliches nettoeinkommen von ca 1500euro.Ich bin seit 2 jahren geschieden und privatinsolvenz. bin ich dann verpflichtet auf kindesunterhalt für ihn bzw die miete für ihn zu zahlenß
nun habe ich alle Beiträge gelesen, doch leider habe ich keine Antwort gefunden.
- Bei der Berechnung von Unterhalt an über 18 jährige wird das Einkommen von beiden Elternteilen zusammen gezogen. Nun meine Frage Das bereinigte Netto-Einkommen oder das gesamte Netto- Einkommen?
Minderjährige Kinder sind vorzuziehen.
Frage: Nach bereinigem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen?
Situation : Mein Sohn wird 18 ist in der Ausbildung, 2. Sohn 16 besucht die Schule. Ex-Mann wieder verheiratet und hat ein weiteres Kind 3 Jahre.
Bisher wurde der Unterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen von meinem Ex ermittelt. Wie ist jetzt die Berechnung?
Bereinigtes Nettoeinkommen =Düsseldorfertabelle für 2 Minderjährige Kinder
Dann Netto einkommen vom Ex abzüglich der Unterhaltszahlung für die 2 Kinder + mein Nettoeinkommen- Kindergeld und Ausbildungsvergütung?
Ich hoffe, dass Sie mir helfen können.
Vielen Dank
ich habe einen 15jährigen der beim Vater lebt, und eine 12jährige die nun auch unbedingt zum Vater will. Mit meinem jetzigen Mann, also dem Stiefvater, habe ich ein gemeinsames Kind welches chronisch krank und Behindert ist, SBA mit 100 % und G,B und H.
Ich bin wegen der Kleinsten nicht berufstätig, da es mit der Betreuung nicht klappen würde.
Mein Mann verdient monatlich ca. 2700 Euro netto, zzgl. Weihnachts-und Urlaubsgeld. Miete zahlen wir 950 Euro plus Wasser, Gas und Strom. 2 Kredite laufen, monatlich 520 Euro, einmal fürs Auto, einmal ein Kredit den wir brauchten für Kaution, Maklergebühren und so.
Wie ist das nun mit dem Unterhalt wenn die 12jährige auch zum Vater zieht? Bisher zahlte mein Ex an mich 164 Euro und ich an ihn 100 Euro.
Wie wird das dann aber berechnet wenn beide Kids bei ihm leben?
Ich würde ja gern etwas dazuverdienen, aber da ich absolut nicht flexibel bin find ich kaum was. Betreuung für die 12 Wochen Schulferien für die behinderte Tochter hätte ich nicht. Zudem hat sie aus gesundheitlichen Gründen Schulzeitverkürzung und geht nur 3,5 Stunden in die Schule.
Meine Frage lautet:
Um wieviel Euro kann ich den Unterhalt senken solange sie minderjährig ist?
Danke im voraus.
Die Berechnung mit dem Nettoeinkommen beider Eltern kann ich leider nicht durchführen, da mir das Nettoeinkommen der Mutter nicht bekannt ist. Außerdem soll sie auch noch weitere minderjährige Kinder versorgen.
Vielen Dank im voraus.
Mein Nettogehalt liegt bei 2100 EUR.
Die Mutter ist übrigens nicht berufstätig, da sie noch ein zweites, kleines Kind hat.
Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.
Das volljährige Kind muss / kann dann ja z.B. den Unterhalt "einklagen" oder?
meine Tochter vollendet am 22.01.2012 ihr 18. Lebensjahr. Sie wohnt bei der Kindesmutter (KM), wird im März 2013 die Schule mit Abitur verlassen und dann (vermutlich) studieren.
Die KM ist vollschichtig berufstätig und hat mir für August 2011 ein Nettoeinkommen von 2.938,20 € mitgeteilt.
Die Berücksichtigung des Wohnwertes ihres schuldenfreien Einfam.-Hauses lehnt die KM ab.
Aus einer Nebentätigkeit (als Juristin) bei einem Inkassounternehmen erzielt die KM zusätzlich mtl. brutto 1.000 €. Die Berücksichtigung dieser Nebeneinkünfte verweigert die KM mit der Begründung, diese Nebentätigkeit sei "überobligatorisch".
Ist das Argument bzgl. der Nebeneinkünfte tragfähig ?
Er ist vor 7 Jahren in eine Pflegefamilie gegangen.
Jetzt hat er eine Ausbildung begonnen und fordert bzw. die Arbeitsagentur fordert Unterhalt.
Wir haben keine Informationen darüber, ob und wieviele Berufsausbildungen er begonnen oder eventuell abgeschlossen hat.
Müßen wir der Arbeitsagentur sämtliche Belege über Einkommen usw. zur Verfügung stellen oder müssen ersteinmal Belege erbracht werden, das überhaupt ein Anspruch uns gegenüber besteht?
Vielen Dank!
Folgende Situation:
Sohn seit dem 28.10.2011 volljährig wohnt seit diesem Tag vorübergehend bei mir.
Verhältnis zu seiner Mutter, von der ich geschieden, bin kritisch.
Bisher kein Schulabschluss.Sohn ist derzeit arbeitssuchend.Ab Februar 2012 erneuter Anlauf in Tages-und Abendschule zur Erreichung des Hauptschulabschluss.
Bezieht ab 1.12.2011 eigene Wohnung in Schulnähe.
Daher Besuch des Sohns beim Jobcenter mit der Bitte um Unterstützung (Hartz IV).
Das hätte lt. Jobcenter zur Rückforderung bei den Eltern geführt, auf Basis des $1601.
Stimmt dieses Argument des Jobcenters ?
Erst ab Februar würde der Anspruch doch wieder gegen die Eltern aufleben oder ?
Mutter erhielt bisher Kindergeld. Habe Antrag auf KIndergeld gestellt, da ich Unterhalt des Sohns alleine zahle, da bei Mutter nach Abzug des Selbstbehalt zu wenig verbleibt um Unterhalt leisten zu müssen.
Wenn Sie keinen Unterhalt zahlt, hat sie dann überhaupt Anspruch auf hälftigen Kinderfreibetrag ?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Wenn das Kind bereits einen eigenen Hausstand hat, dürfte der Bedarf trotz Minderjährigkeit mit 670.- anzusetzen sein. Davon sind das Kindergeld sowie Bafög abzuziehen. Für den Restbetrag müssen Vater und Mutter entsprechend ihrem Einkommen anteilig aufkommen.
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Danke für die Antwort: Ich hätte noch eine Nachfrage:Vom Bafög würde die volle Miete meiner Tochter und Fahrtkosten zum Vater abgezogen.Sodass sich ihr Einkommen
( Bafög )zur Unterhaltsberechnung dadurch senkte.
(Als Beispiel 330,00 bewilligtes Bafög abzüglich 200,00 Miete und abzüglich 50,00 Euro Fahrtkosten.)
Sind diese Kosten als bereinigtes Einkommen des Kindes vom Bafög statthaft?
mein Tochter ist 07.Janur 2011 18 J. Alt geworden.
Sie geht nicht in die Schule, geht nicht Arbeiten, und auch kein Ausbildung.
Wie Sie 18J voll war habe, Ich die unterhalt abgestelt. Dann hat sie sich gleich beim Sozialamt gemeldet. sie beokommt moment vom Sozialamt 561;€. muter Arbeitet auch nicht. Wir sind vor ca. 16 Jahren geschieden.
-Ich habe vom Sozialamt einen Brief gekriegt und werde Ich gefragt was Ich verdiene USW.
-Wenn meine Tochter wirklich garnichts machen will bin, Ich Trotz verpflichtet weiter unterhalt zubezahlen ???
-Bei diesen situation ist meine Schulden berücksichtigt???
-ZB. habe Ich eine Wohnung gekauft und noch ca.60,000;€ schulden offen. Monatliche Rate, 650;€ + 203;€ Hausgeld. + ca. 5000;€ offene Konto.
-Mein monatlichen einkommen durchschnitlich ca, 2000;€
-Die tochter lebt bei die Mutter und beide leben vom Sozialamt.
-Kann die sozialamt zurück fordern was die bis jetzt alles bezahlt hat???????
-Wenn, was muss Ich bezahlen ??? (monatlich?
meine Tochter 21J. hat vor 2 Jahren den Kontakt zu mir abgebrochen ohne jeglichen Grund. Sie studiert. Seit September 11 macht sie ein Jahrespraktikum, Arbeitgeber Diözese, bekommt Ausbildungsvergütung. Mein Ex-Mann müßte lt. Gericht Unterhalt von 300 Euro zahlen. Jetzt fordert sie von mir Einkommensnachweis für Bafög. Ich bin 60 % Schwerbehindert und beziehe 820 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente. Da ich bis zum heutigen Tage nicht weiß, wie und was meine Tochter tätigt, darf ich von dem besagten Bafögamt bevor ich das Formular ausfülle verlangen, das meine Tochter mir Auskunft über Ihre Tätigkeit gibt.
Ich weiß, das Vermögen der Tochter beträgt ca. 5000 Euro. Denke, dies ist vor Antragstellung verräumt worden. Kann meine Tochter hier noch Bafög verlangen? Was ist, wenn die Tochter den Ausbildungsvertrag dem Amt unterschlägt? Ich danke für die Antwort.
Mfg
Ilse
Als ich wegen Krankheit (Feb., März, April) in Unterhaltsrückstand. kam ging sie im Mai zum Anwalt.
Obwohl ich am 1. Mai schon wieder Unterhalt gezahlt habe.
Und den Rückstand in monatlichen extra Raten ausgleichen wollte.
Der Anwalt machte auch gleich ne Neuberechnung und ich mußte 55,00€ weniger bezahlen.
Ich hab nie ne Auskunft bekommen was die Kindsmutter verdient,
erst von meiner Tochter ihrem Anwalt als er die Berechnung machte.
In dem Schreiben vom Anwalt mit dem neuen Unterhalt schrieb er, das ich bis einschlieslich September2011 den Unterhalt bezahlen soll.
Und ich war so blauäugig und glaubte es hätte seine Richtigkeit.
Jetzt hab ich hier im Forum gelesen, das ich nur zahlen muss solange sie sich in einer schulischen oder Berufliche Ausbildung befindet.
Ist das was ich gelesen hab so richtig?
Jetzt sind noch ca. 790€ Unterhaltsrückstand da.
Kann ich die Monate August und September Verrechnen lassen? Weil da ja Ferien waren.
Und jetzt kam auch noch ne Rechnung vom Anwalt meiner Tochter.
Als ich das Schreiben im Mai bekam, hatte ich ein Rückstand von 1220,00€.
Den neue Unterhalt wurde im gleichen Schreiben auf 241,00€ berechnet.
Obwohl noch nicht Juni war wurde das zussammen gerechnet auf 1461,00€ Rückstand.
Woraus sich sich eine Geschäftsgebühr von 136,50€ plus 20,00€ Auslagenpauschale ergab. Die ich auch schon gezahlt habe.
Und jetzt die neue Rechnung mit 652,00€ , Gegenstandswert 4353,00€ (12mal241,00€ plus 1461,00€)
Aufgelistet wie folgt.
Geschäftsgebühr 354,90€ Einigungsgebühr 409,50€ Auslagenpauschale 20,00€ Schreibauslagen 4,00€.
Kann er das so ich Rechnung stellen?
Gruß Michael
In der Firma, in der ich gern das Jahrespraktikum durchführen möchte, werden zu 99% die Jahrespraktikanten übernommen, so dass es etwas mit meiner späteren Berufsausbildung zu tun hätte.
ich weiß nicht genau, ob Sie mir in einer Angelegenheit weiterhelfen können, stelle ihnen aber zunächst meine Frage:
Mein uneheleicher Sohn, zu dem ich jahrelang keinen Kontakt hatte haben durfte bzw. der seitens der Mutter ständig unterbunden wurde, hat nun angeblich seine Lehre beendet. Und da wäre ich auch schon beim Thema denn "angeblich" ist hier die Frage. Ist es möglich in Erfahrung zu bringen, ob er seine Lehre erfolgreich absolviert und einen Abschluß hat? Er hat nämlich nun Bafög beantragt und mir wurde seitens des Amtes für Bafög das Formblatt 3 zum ausfüllen zugesendet. Da kein Kontakt zum Sohn besteht und ich nicht einmal seine Adresse habe, muss ich nun herausfinden, ob die Lehre auch wirklich zu Ende gebracht wurde. Was er gelernt hat und was er weiter vor hat entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis. Ich nehme an, das er nun sein Fach-(Abitur) machen möchte um dann zu studieren. Ob das auf die Ausbildung aufbaut ist mir nicht bekannt ich vermute es nur. Bevor ich den Antrag nun ans Bafögamt schicke, würde ich gerne wissen, ob mein Sohn mir gegenüber nicht erst einmal erläutern müsste, wie sein weiterer beruflicher Werdegang aussieht? Das Bafögamt teilte mir auf Nachfrage nicht mit, für was der Sohn Bafög beantragt hat.
Mein Sohn ist 22 Jahre alt, verheiratet mit Kind (1 Jahr), eigener Haushalt. Die Ehefrau meines Sohnes geht nicht arbeiten, die Mutter meines Sohnes ebenfalls nicht. Ich selber bin verheiratet mit 1 Kind (14) meine Frau arbeitet geringfügig und verdient 400 €/Monat. Seit seinem 18. Lebensjahr habe ich den Unterhalt eingestellt nachdem ich Post von einem Anwalt bekommen hatte. Daraufhin habe ich zunächst Auskunft verlangt, was er bzw. die Kindsmutter (sie waren zwischenzeitlich selbstständig etc.) beruflich tun, dann aber nie wieder etwas seitens des Anwalt und Kind gehört. Bis zum Antrag des Bafögamt letzte Woche.
Für eine Antwort hierzu wäre ich Ihnen sehr verbunden und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen,
Günter
Also müsste ich, um Auskunft von meinem Sohn zu bekommen, beim Einwohnermeldeamt eine Anfrage starten um die aktuelle Adresse ausfindig zu machen? Was würde es mir dann nutzen ihn anzuschreiben? Nichts desto trotz könnte mein Sohn sich doch weigern, mir Auskunft zu erteilen, oder? Denn unabhängig davon würde er das Bafög ja trotzdem bekommen. Ich möchte auch keine schlafenden Hunde wecken und ihn auf die Idee bringen, Unterhalt zu fordern....
Gruß, Günter
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da es mir keine Ruhe lässt.
Es geht um meine Tochter (20 Jahre).
Meine Tochter ist vor 2 Jahren bei Ihrer Mutter ausgezogen und hat bei uns im Ort eine Lehre angefangen. Ich habe Ihr die schöne Wohnung eingerichtet und alles Weitere bezahlt. Nach 7 Monaten meinte Sie, diese Ausbildung wäre nichts für Sie. Daufhin ist Sie zu Ihrem Freund 400 KM nach NRW gezogen.
Jetzt macht Sie eine Ausbildung zur Altenpflegerin, wo ich mich auch sehr drüber freue. Sie wohnt mit Ihrem Freund zusammen in einer Wohnung und ist jetzt verlobt.
Vor kurzem meinte Sie, keinen Kontakt mehr zu uns haben zu müssen.
Ich zahle regelmäßig einen Unterhalt von 170 € an meine Tochter.
Jetzt meine Frage. Bin ich überhaupt noch verpflichtet einen/diesen Unterhalt zu zahlen? Ich sehe diese 170 € als freiwillige Zahlung an, die ich jederzeit beenden könnte? Ist das so?
Ich habe was von einer Grenze von z. Z. 670 € gelesen. Da würde Sie ja so schon hinkommen (680 € Ausbildung + 184 € Kindergeld + 170 € Unterhalt = 1034 €), ohne dass ich Unterhalt zahle,
Kann Sie von mir Unterhalt einklagen, wenn ich nicht mehr Unterhalt zahle? Habe ich da überhaupt eine Chance, oder muss ich zahlen?
Den Unterhalt überweise ich übrigens auf das Konto von Ihrem Verlobten...., da ein Gemeinschaftskonto besteht.
Hier noch ein paar Zahlen dazu:
- meine Tochter bekommt ca. 680 € netto (da bin ich mir nicht sicher, da Sie mir keine genauen Angaben machen will) in der Aubildung plus Ihrem Kindergeld von 184 € und ist verlobt. Ihr Verlobter hat die Ausbildung beendet und verdient ca. 1800 € netto, haben einen gemeinsamen Hausstand und ein gemeinsames Konto.
- ich verdiene ca. 2000 € netto und bin wieder verheiratet.
- meine Exfrau hat einen 400 € - Job ist wieder verheiratet und hat ein Kind bekommen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antwort
meine geschiedenen Eltern streiten sich über den Kinderfreibetrag für Ihre Steuererklärung.
Meine Mutter möchte diesen komplett für sich beanspruchen mit der Begründung, dass mein Vater seine evtentuellen Unterhaltsverpflichtungen im Fall der Fälle eh nicht zu 75 % leisten könnte, da er so wenig verdient, dass er fast unter den Selbstbehalt fällt.
Im Klartext müsste die Frage also wohl lauten: Wie berechnet man ob der Vater die Unterhaltsverpflichtung zu 75 % leistet obwohl er momentan gar kein Unterhalt zahlen muss?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Jan
Wie weit muss ich,21,soviel Privat sachen vorlegen, andere Anwaelte sagten, es gebe keine Anspruch der Eltern darauf.
Vielen Dank fuer eure Hilfe!
Simon
M.Mutter weigert sich jedoch komplett, mir auch nur eine Auskunft ueber ihr Einkommen zu geben,bevor sie ALLE Zeugnisse der letzten Jahre, also rueckwirkend hat. Auch verlangt sie die Belege meines Vaters zur Einsicht, sonst stellt Sie den Unterhalt ein. Andere Anfragen bestaetigten bisher, dass darauf kein Anspruch besteht. Was genau muss nach Ihrer Meinung vorgelegt werden ?
Vielen Dank nochmal
Simon
Nochmals vielen Dank !
Simon
ich habe folgende frage: Ich bin 21 Jahre alt und bin ein Pflegekind. Ich habe keinerlei Kontakt zu meinen richtigen Eltern. Ich habe einen sohn, kürzlich 4 jahre alt geworden und lebe mit dem Vater des Kindes in einem eigenen haushalt. Ich habe einen 400 euro Job und möchte gerne mein Abitur nachholen. Ich habe einen Realschulabschluss und dieser ist auf grund von familiären (Pflegefamilie) Problemen, psychischen Problemen und Schwangerschaft nur mit einem durchschnitt von 2,9 ausgefallen. Jedoch weiß ich das ich diesen Abschluss erreichen kann.
Ich möchte gerne eine Abendschule neben meinem 400 euro job besuchen und diese wird nur das letzte semester mit bafög gefördert.
Mein Freund arbeitet auch in einem 400 euro Job.
Jetzt ist meine Frage, da meine Eltern mich ja nie unterstützt haben ob ich einen Anspruch auf Unterhalt habe.
und die 2. Frage ist, ob ich trotz meines Sohnes einen Anspruch auf Kindergeld habe...
Denn als ich die Familienkasse anrief, sagten diese mir das meine Eltern dies für mich beantragen müssten, jedoch kenne ich meine eltern nicht bzw nur meine Mutter flüchtig ( 1x gesehen) und ich weiß wenn sie das kindergeld erhalten würde, würde ich davon nichts sehen.
Gibt es eine Möglichkeit dieses selbst zu beantragen und auch mir persönlich auszahlen zu lassen?
Ich danke Ihnen schon einmal im Vorraus für Ihre Antwort und Geduld diesen Text zu lesen.
Laura
ich habe folgende Frage. Meine Tochter ist in einer schul. Ausbildung und bekommt nach Abschluß ein Zertifikat.
Sie hat eine eigene Wohnung und muß tägl. zur Schule Fahren 33 Km, bekommt BAföG, Kindergeld und Unterhalt von Mir
Meine Frage, muß ich noch zuzüglich den Mehrbedarf von 90€ bezahlen oder ist dieser schon in der D-Tabelle 640€ einbezogen.
Danke für Ihre Antwort
Mein Name ist Tobias. Ich bin 18 Jahre alt, werde im Januar 19! Mache auf einem Abend-Gymnasium zurzeit mein Abitur und wohne bei meiner Mutter. Meine Eltern sind getrennt und mein Vater zahlt monatlich 200 Euro. Dazu erhalten wir noch Kindergeld. Meine Frage beläuft sich darauf, ob es möglich sei, dass ich ein wenig Geld durch eine Nebentätigkeit dazu verdienen könnte ohne, dass uns das Kindergeld oder der Unterhalt gestrichen würde!!:) Ich habe schon bei der Kindergeldkasse angerufen und die meinten, ich hätte einen Freibetrag 8400 Euro im Jahr, also bis zu 700 Euro im Monat. Nur wie steht das beim Unterhalt:)?! Ich hoffe sie können mir helfen!! Mein Erzeuger sucht nämlich ständig nach Möglichkeiten mich finanziel los zu werden, obwohl ich auf jeden Fall vorhabe ein Studium zu absolvieren:) Hope to here from youuuuu
THX :)
ich habe folgende Frage.
Meine Tochter 19J hat 2010 die Schule verlassen (Klasse 12 1.Halbjahr) und ein FSJ begonnen was sie jetzt zum 15.12.2011 selbst gekündigt hat.(Ende wäre Feb 2012 gewesen).Ich zahle ihr im Moment 275€ Unterhalt.Sie lebt bei Ihrer Mutter und verlangt jetzt von mir einen höheren Unterhalt bis zum beginn Ihrer Ausbildung am 01.04.2012.Ihr 16 jähriger Bruder bekommt Unterhalt nach der DT.
Zur Neuberechnung des Unterhalts habe ich die Gehaltsabrechnungen meiner Exfrau über meine Tochter angefordert worauf man mir mitteilte das meine Exfrau seit Feb 2011 Krankengeld bezieht und somit nicht Leistungsfähig ist.Ich habe drei Krankengeldabrechnungen vorgelegt bekommen(Feb,Nov,Dez).Meine Anforderung der letzten 12 monate wurde abgewiesen mit der Begründung das mir die letzen 12 Monate zur Berechnung nicht zustehen würden.Ist das rechtens??
Viele Dank schon mal im vorraus
Die Ausbildung schien richtig für ihn zu sein. Für die Oberstufe hat er zwei Jahre extra gebraucht und das Abitur wurde eigentlich nur zu Ende gebracht, weil es einmal angefangen war. Außerdem hat meine Mutter durch Kreditschulden keine Mittel, meinem Bruder jetzt noch ein Studium über Unterhalt zu finanzieren. Kindergeld gibt es nicht mehr. Studium war auf keinen Fall von vornherein geplant. Bis zur mündlichen Prüfung war nie die Rede von diesem Studium.
Besteht Unterhaltspflicht?
Vielen Dank schon mal!
Zu der ersten Berechnung in Ihrem Artikel:
Auf der Seite von "scheidung-online.de" las ich:
"Volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Berufsausbildung befinden, und die entweder nicht mehr im Haushalt eines Elternteils leben (also ihren eigenen Hausstand haben), oder die zwar noch im Haushalt eines Elternteils leben, aber mindestens 21 Jahre alt sind, haben in der Regel eine eigene Lebensstellung. Ihr Unterhaltsbedarf ist daher losgelöst vom Einkommen der Eltern. Der Bedarf beträgt 670,- Euro."
Wie ist es nun richtig?
Weitere Frage zum Beispiel 2:
ist auch bei Kindern unter 21 Jahren der Eigenbedarfsatz für erwerbstätige Eltern mit 1.050,- Euro anzusetzen?
Ich fand in der mit Link von Ihrer Seite erreichbaren Düsseldorfer Tabelle folgenden Satz:
"5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
monatlich 950 EUR."
Weiterhin fand ich auf der Seite von "studis-online.de" den Kommentar:
„Nach § 1612 Abs. 2 BGB können Eltern, die einem unverheirateten Kind Unterhalt gewähren, bestimmen, in welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll. Demnach kommt insbesondere auch statt des Barunterhalts ein Naturalunterhalt in Betracht. Ist z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. Kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch “
Kann ich also mit Hinweis auf eine vorhanden Einliegerwohnung in meiner Wohnung, die ich meinem 23-jährigegn Sohn anbiete meinen Unterhalt senken, obwohl dieser es vorzieht im Haus seiner Mutter zu wohnen und zu leben?
Eine weitere für das Thema wichtige Frage ist, ob und inwiefern der Student eine Mitwirkungspflicht hat, den Eltern die Zahlung des Unterhaltes zu erleichtern bzw. deren Kosten senken zu helfen.
Im konkreten Fall weigert sich mein Sohn sich im Zweitstudium (Master) über meine Beihilfe (80% wäre die für die Kinder in Ausbildung) zu versichern und erwartet, dass ich die vollen 100% der privaten KV zahle, da er im Erststudium (Bachelor) aus der gesetzlichen Versicherung ausgetreten war um bei mir privat (20%) mit Beihilfe (80%)versichert zu bleiben.
Muss ich diesen Betrag zahlen oder kann ich verlangen, dass mein Sohn das Angebot annehmen muss, über meine Beihilfe KV Versichert zu sein, zudem dann mein Anspruch auch von 50% auf 70% Beihilfe steigen und die Kosten für meine Restversicherung entsprechend niedriger sein würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich möchte Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das kommende Neue Jahr 2012 alles Gute, Glück und Gesundheit wünschen!!!
noch zur schule (abi),auch wohnt sie bei ihrer mutter und ihrem neuen partner.
bisher habe ich 362 euro unterhalt gezahlt (nur für das kind,da unehelich),ich zahlte das geld an das jugendamt, dieses leitete es weiter.
im august bekam ich ein schreiben vom jugendamt,darauf stand,das kind würde die hilfe des jugendamtes in anspruch nehmen um den unterhalt neu zu berechnen,darauf hin habe ich dem amt alles notwendige zukommen lassen ,lohnabrechnungen,steuernachweise usw.
dieses geschah bereits anfang september aber ich habe bis heute noch keine info wie es weiter geht,deshalb meine frage.
soll ich nachhaken beim jugendamt?,soll ich erstmal abwarten?,muss ich diese monate nachzahlen wenn doch noch etwas kommt?,kann es sein dass das kind die hilfe zurückgezogen hat weil die mutter und ihr neuer partner sehr viel verdienen?. DANKE
zunächst einmal schöne Weihnachten für Sie und Ihre Familie.
Meine Fragen:
1. Ist ein Titel unmittelbar/zeitgleich mit Zustellung vollstreckbar oder müssen Fristen eingehalten werden?
2. Gibt es diesbezüglich den sogenannten "Weihnachtsfrieden"? Wenn ja, von wann bis wann liegt dieser Zeitraum?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
die Tochter meines Mannes wird am 2.1.2012(!) volljährig.
Auf die Schreiben meines Mannes an seine Tochter, Ihre Bedürfigkeit und schul./berufliche Planung wie auch das Einkommen der Mutter darzulegen, reagiert sie nicht. Leider ist es ja so, dass Vergleiche/Titel ohne ganz konkrete Befristung, über die Volljährigkeit hinaus ihre Gültigkeit behalten -
Es gibt einen gerichtlichen Vergleich, der aber nicht von Anwalt zu Anwalt an die jeweiligen Parteien zugestellt wurde und somit juristisch noch nicht vollstreckbar wäre.
Würde dieser Titel nun über einen z.B. Gerichtsvollzieher zugestellt - wäre er dann zeitgleich vollstreckbar?
Danke für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Wenn ich richtig verstanden habe, wäre es dann so, dass nach korrekter Zustellung eine Frist von 14 Tagen bliebe - ist dies so?
Viele Grüße
dies "entspannt" über die Tage etwas.
Viele Grüße
folgendes Problem was auf mich zu kommen könnte:
Mein nichtehelicher Sohn (geb.30.11.1993)lebt bei der Mutter.Titel vom JA besteht gegen mich aber Sohn ist jetzt Volljährig geworden.Mein Sohn hat 2 Mal die 10 Klasse gemacht in verschiedenen Städten wegen der Noten nochmal wiederholt.Im Sommer 2011 Schule beendet mit Realschulabschluß leider eher mäßig.Bis zum Sommer keine Bewerbungen für eine Ausbildung oder bemühungen die Schule weiter zu besuchen.Er meldete sich zur freiwilligen Bundeswehr wo er nach nicht ganz 1 Tag wieder abbrach.Danach keine großen Bemühungen um eine Ausbildung.Im höchstfall schrieb die Mutter 3-4 Bewerbungen.Die meisten Infos über meinen Sohn erhielt ich über seine Oma.Ich ging mit Ihm zu einem Termin zur Berufsberatung weitere Termine wollte er nicht mehr wahr nehmen.Er machte dann im Nov einen 400 € Job und wurde in diesem Monat Volljährig.Jetzt will er ein Praktikum absolvieren wo ich nicht dagegen bin.Darauf schrieb ich Ihm leider nur per SMS weil er sämtliche persönliche Gespräche mit mir meidet folgendes.Das ich gerne von Ihm wissen wolle ob es einen schriftlichen Nachweis zum bevorstehendem Praktikum gibt,wie lange dieses dauern wird und inwiefern dieses seiner Ausbildung dient.Zusätzlich erwähnte seine Oma und Opa mir gegenüber das wenn ich nicht bereit sei Ihn zu unterstützen Er mich auf Unterhaltszahlungen verklagen würde.Diese Frage leitete ich an meinen Sohn weiter ob er dies wirklich vor hätte zu tun.
Danach erhielt ich einen wütenden und drohenden Anruf der Kindesmutter Dir mir Mitteilte das er diese Klage weiterverfolgen würde und das ich und auch die Kindesmutter bis zu seinem 25.Lebebsjahr Unterhaltspflichtig wären und drohte mir meinen Volljährigen Sohn nicht mehr per SMS zu belästigen sonst würde Sie sich mal Unter 4 Augen mit mir unterhalten.Eigentlich wollte ich meinem Sohn einen Vorschlag nach Leistungsprinzip vorschlagen.Sprich macht er dieses Praktikum zielstrebig und sorgfälltig und erfolgreich würde ich Ihn finanziell dabei unterstützen.Meine Frage ist hat er nicht in den vergangenen Monaten seit Bundeswehr abbruch seine Erwerbsobliegenheit durch sein nichts tun verletzt und was würden Sie mir empfehlen wie ich mich verhalten soll.Mit der Kindesmutter ist nicht zu Reden das schließe ich schon mal aus.Ich möchte unter diesen Umständen natürlich einem Sohn der keinen Kontakt mehr möchte und nicht wirklich arbeiten will nichts mehr zahlen.Könnten Sie mir meine Fragen beantworten und könnten Sie mir einen guten Kollegen im Raum KR empfehlen.
MfG
Anonym
Danke für Ihre schnelle Antwort.Wie sieht es aus bei einem Praktikum und ist mein Volljähriger Sohn mir gegenüber Auskunftpflichtig was seine Unternehmung zu einem Beruf oder Berufsausbildung angeht?Denn auch dies weißt die Kindesmutter zurück.
Ich möchte Sie auch gerne für Ihre freiwillige Arbeit im Internet loben.Ich find es grosse Klasse das Sie zu so etwas noch zusätzlich bereit sind zu tun und wünsche Ihnen alles Gute,Gesunde und Glück für 2012.Und bitte machen Sie weiter so.
Mein Mann zahlt nach DT für sie an das Amt und Teilbetrag an KM. Jetzt verlangt die ARGE vom Kind, dass sie arbeiten geht, da sie ja gesund ist. Plötzlich taucht wieder ein Attest vom Hausarzt auf (wie seit Jahren schon), dass sie krank ist. Sie soll sich einen Job suchen, vergeblich. Bekommt Vorschläge für Eingliederungsmaßnahme vom Jobcenter, geht sie nicht hin. Jetzt will man der KM die Unterstützung seitens der ARGE streichen.
In 2009/10 hat sie bei uns gewohnt, wir wollten sie auf den richtigen Weg bringen. Leider vergeblich, also zur Mutter zurück. Diese zahlte weder in dieser Zeit für die Tochter Unterhalt noch für den Sohn, der seit Jahren beim Vater lebt. Sie geht nur 30 Std./Woche arbeiten, Rest bekommt sie vom Amt.
Der Titel endet mit 18. Lebensjahr, ist mit der Stadt so vereinbart, dass wir den Unterhalt ab Mai nicht mehr zahlen.
Unsere Frage: Was passiert, wenn die Tochter dann, wenn es kein Geld mehr gibt, plötzlich die Schule wieder aufnimmt und nach Abschluss eine Lehre macht? Kann es denn sein, dass wir dann noch weiter zahlen müssen, obwohl sie in der Zeit zwischen 15 und 18 einen Schulabschluss machen und eine Ausbildung hätte beginnen können? Fast vier Jahre hat sie nichts getan, Geld kam vom Vater und wenn es jetzt nichts mehr gibt, kommt plötzlich die Wende? Ist das denn rechtens?
Natürlich soll das Kind einen Abschluss und eine Ausbildung machen, dies hätten wir ja auch selbstverständlich unterstützt. Aber nach diesem Verhalten in den letzten Jahren, hat sie da nicht ihren Unterhaltsanspruch verwirkt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Claudia
Ist etwas kompliziert, aber irgendwie nicht einzusehen, dass durch die 3-jährige Pause wir wieder bestraft werden. Ist doch nachvollziehbar oder?
ist es richtig, dass Volljährigenunterhalt auf das Konto des volljährigen Kindes angewiesen werden muss?
Bei Überweisung auf das Konto der Mutter (wie beim Minderjährigenunterhalt) kann es sein, dass sonst als nicht gezahlt gilt?
Vielen Dank für Ihre Antwort
mein Sohn lebt bei seiner Mutter und hat jetzt eine Ausbildung begonnen. Hierzu muss er angabegemäß ein Internat aufsuchen, obwohl der Ausbildungsort nur 15 km entfernt ist. Problem ist wohl, dass der Bus zu unregelmäßig fährt. Am Wochenende ist er jedoch wieder zu Hause. Das Jugendamt rechnet dem Bedarf nun die Kosten für das Internat und Fahrtkosten hinzu. Davon werden Bafög und Kindergeld abgezogen und der restliche Bedarf auf mich umgelegt, weil die Mutter angabegemäß nicht unterhaltsfähig ist.
Nun meine Frage: ist die Hinzurechnung der Kosten für Internat und Fahrtgeld auf den Bedarf richtig, oder sollten die Kosten schon im Bedarfssatz enthalten sein ? Danke.
Gibt es einen Hinweis in der Rechtssprechung hierzu, da das Jugendamt "das schon immer so gerechnet hat" und man sich dort schwer tut ?
ich habe mir im letzen Jahr den aufgelaufenen Resturlaub ausbezahlen lassen, den ich betriebsbedingt in den letzten 1,5 Jahren nicht nehmen konnte.
Ist diese Zahlung unterhaltsrelevat ?
Vielen Dank.
Vielen Dank...
meine Tochter (volljährig) beginnt jetzt ein duales Studium. Ich bezahle noch den vollen Unterhalt an sie (136% plus Studiengebühren)
Sie wohnt alleine im Haus meiner Ex-Frau (die selber dort nicht mehr wohnt). Nach ihren Angaben bezahlt sie 480 Euro für Miete/Nebenkosten an meine Ex-Frau.
Lt. DD Tabelle ist ja im Bedarf von 670 Euro ein Betrag von 280 Euro für Warmmiete eingerechnet. Nach meinen Informationen ist eine 1Z-Wohnung für einen Studenten zumutbar.
Jetzt fordert sie 200 Euro (480-280) als "Mehrbedarf" zusätzlich zum Unterhalt ein. Ist solch eine Forderung vor Gericht erfolgversprechend ?
Wie ist dies zu bewerten wenn sie sich eine eigene Wohnung in der gleichen Preisklasse sucht, die Kosten aber über 280 Euro liegen weil es eine Mehrzimmer-Wohnung ist (sie lebt alleine)
herzlichen Dank im Vorraus
Was müsste mir meine Frau Zahlen und was muss ich, wenn überhaupt an meine 18 Jährige Tochter zahlen????
Vielen Dank und Grüße
Denn ohne Unterstützung könnte ich mir eine eigene kleine Wohnung leider wirklich nicht leisten!
meine Frage:
kann ein bestehender gerichtlicher Vergleich einvernehmlich mit dem nun volljährigen Kind, ohne Anwalt/Gericht abgeändert werden, indem man ihn mit/durch eine Jugendamtsurkunde ersetzt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Er hat die Eidesstadtlicheversicherung abgegeben. Jetzt fordert er Unterhalt für die gemeinsame Tochter. Ich verlangte seinen Eikommensnachweis, welches er mir aber verweigert. Er vermutet nur mein Gehalt
1. Ab wann muß ich bezahlen, ab Anforderungsdatum oder wenn er endlich sein Gehalt nachwiesen hat?
2. Ich habe mir eine Wohnung gekauft, mit dem ich mit dem gemeinsamen Sohn lebe. Kann ich die Kosten hierfür, von meinen Nettogehalt abziehen?
Danke für Ihre hilfe
wer muss die Kosten für eine Abänderungsklage Volljährigenunterhalt zahlen. Das vollj. Kind meldet sich nicht bzgl. eigenen oder finanzielle Angaben bzgl. der Mutter, die Mutter verdient sehr gut - sodass sich der Unterhalt für den Vater sicher sehr reduziert.
Muss das vollj. Kind alle Abänderungskosten tragen, weil es nicht mitwirkt, oder muss dejenige, der die Klage einreicht zahlen oder trägt jeder seine Kosten und die Gerichtskosten zur Hälfte?
Danke für Ihre Antwort.
Richtet sich dann der Streitwert nach der Differenz mal 12 und
wer hat dann "gewonnen" bzw. verloren.
Bei Volljährigenunterhalt würde dann ja auch der Anteil Barunterhalt der Mutter drinstehen, erhöht sich dann wieder eine Streitwertberechnung?
Was heißt das für die Streitwertberechnung:
geht man dann von den 600,-- aus oder von den 300,-- Differenz, die mal 12 gerechnet werden?
Viele Grüße
wie wird der Unterhalt bei einer volljährigen
Tochter, die noch die Schule besucht und bei der
Mutter wohnt, berechnet.
Bereinigtes Einkommen Vater: 2503 €
Bereinigtes Einkommen Mutter: 1002 €
Der Vater ist noch zusätzlich Unterhaltspflichtig für eine minderjährige Tochter in Höhe von 334 €.
Wie hoch ist der Selbstbehalt.
Vielen Dank für Ihre Antwort in Vorraus.
wenn man noch für ein minderjähriges Kind
Unterhaltspflichtig ist kann dieser Betrag
vor der Quotenbildung für die Errechnung der
Unterhaltsanteile an ein volljähriges Kind
abgezogen werden.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
der Unterhalt für ein studierendes vollj. Kind beläuft sich - unabhängig vom Einkommen der Eltern - auf 670,-- (+ evtl. KV, Stud. Geb.).
Gilt dies nur für Studierende, die schon eine eigene Wohnung haben oder auch für solche, die noch bei einem Elternteil wohnen?
Und ist in beiden Fällen der Selbstbehalt 1150 €?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Und wenn nach DT gerechnet wird, können dann Kosten für Internat und Fahrgeld auf den Bedarf lt. Tablel hinzugerechnet werden ? Das "Einkommen" des Kindes würde ja über den 670 EUR Max Betrag hinaus gehen ?
Vielen Dank.
meine Tochter, 21 Jahre wohnt bei mir, hat im September ´11 mit einem Studium begonnen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin und eine zweite Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin gemacht. Nun will sie ausziehen und mit ihrem Freund eine gemeinsame Wohnung beziehen.
Bin ich dann immernoch Unterhaltspflichtig, da meine Tochter ja schon zwei Ausbildungen gemacht hat?
ist es richtig, dass - die Kindesmutter, wenn sie aus ihrem eigenen Einkommen für ihr volljähriges Kind nicht unterhaltsfähig ist, Ansprüche gegen den neuen Ehegatten auf Unterhaltsausgleich hat ? Wie hoch sind diese und (wie) werden eigene Kinder des neuen Ehegatten berücksichtigt ?
Vielen Dank.
Das Jugendamt argumentiert, das Kind würde ja nicht freiwillig in das Internat gehen, sondern muss dieses besuchen, weil sonst die Schule nicht pünktlich zu erreichen wäre (schlechte Anbindung an öff. Verkehrsmittel). Deswegen wären die gesamten Internatskosten zusätzlich zum Bedarf durch den Unterhaltspflichtigen zu zahlen. Allerdings arbeitet die Mutter im gleichen Ort und könnte das Kind doch auch mitnehmen ? Wie wird so etwas i.d.R. gewertet ?
Danke.
unsere einzige Tochter ist 19 Jahre alt und geht noch zur Schule, wir sind seit 14 Jahren geschieden und der Vater hat immer regelmäßig Unterhalt bezahlt. jetzt bin ich seit 3 Monaten neu verheiratet und habe mit meinem Mann ein Haus gekauft. Meine Tochter hat in unserem Haus eine schöne und von uns komplett renovierte eigene Wohnung bekommen. Wir hatten ausgemacht, daß ich die Wohnung mit Nebenkosten übernehme und der Vater für das tägliche Leben aufkommt ( Essen, Trinken, usw.). Doch seit wir eingezogen sind zahlt er nicht mehr und meint ich wäre für Wohnung und Essen & Trinken zuständig.
Darf er einfach die Zahlungen einstellen und gibt es eine Vorschrifft wessen Geld wofür ausgegeben wird? Er verlangt nun eine Aufstellung wofür sein Unterhalt in den letzten 3 Monaten ausgegeben wurde. Wir hatten vor ca. 3 Monaten eine mündliche Abmachung, daß ich die Wohnung mit allen Nebenkosten übernehme (ca. 380€)und er wollte den alltäglichen Bedarf 200€ und 200€ für das Sparbuch zahlen. Zusätzlich hat unsere Tochter einen 400€ Job, das Geld sollte sie als Taschengeld behalten dürfen.
Nun will er von alledem nichts mehr wissen.
Was können wir tun?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort!
auch ich jhätte da mal eine Frage. Mein Sohn hat in schneller Zeit sein Regelstudium absolviert. Dann hatt er den sogenannten FREISCHUSS gemacht und nicht betanden. Mein Sohn studiert Jura. Er lebt bei mir und sein Vater kam bisher nur für den Unterhalt (den ich nie höher verlange wie eigentlich nach DDorfer Tabelle) weil ich schon wußte es gibt wieder große auseinandersetzungen.
Nun hat mein Sohn der durch seinen Vater sehr verunsichert wurde jedes REP besucht und war irgendwie nicht in der Lage für sich einen Weg zu finden wie er anders lernen kann. Nun war er nach fast 2 Jahren durch die Hölle gehen ( er hat fast 15 kg abgenommen) weil ihn die Aussagen seines Vater tief verleztz hat bei einer Beratung an der Uni wo man ihm sagte er lerne zuviel und man mit ihm eine Art Lernplan erstellte ausserdem ging er zu einem Therapeuten. Nun hat mein Exmann durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er keinen Unterhalt mehr zahlt. Mein Sohn verdient knapp 400,00 Euro wohnt bei mir und ich uahle fast alles andere. Kann er überhaput eine Unterhaltsklage einreichen?
Es wäre lieb wenn Sie mir antworten.
Danke
E.V.
was ich eben noch vergessen habe, mein Sohn macht nun in diesem Jahr sein 1. Staatsexamen und kann nicht ausziehen da ich nicht viel verdiene, er in Köln studiert und wie gesagt der Vater ab April nicht mehr zahlt.
ein Student, der außerhalb des Elternhauses wohnt hat Anspruch auf 670,-- € -
was wird hier noch als Einkommen abgezogen?
Kindergeld 184,--
hier - Bafög Zahlung 167,--?
Nebenjob 400,--?
Sind dies alles Abzugsposten?
Damit hätte er dann keinen weiteren Anspruch gegen die Eltern?
Vielen Dank für Ihre Anwort.
Besteht denn eine Aussicht die Unterhaltsklage einzureichen oder kann mein EXmann gewinnen da mein Sohn ja 400,00 Euro verdient(minijob).
Wenn Sie mir das noch kurz benantworten könnten wäre ich Ihnen seh dankbar.
Herzlichen Dank.
siehe meine email 23.1.2012
mfg Beatrice
ist vom Einkommen des Vaters bei Berechnung des bereinigten Netto auch der Unterhalt für ein jüngeres Kind, dass er in zweiter Ehe hat abzuziehen - und wie sieht es mit der zweiten Ehefrau aus? wird deren Verdienst (Minijob) zu seinem Einkommen addiert, obwohl das vollj. Kind nicht das ihre ist? Oder ist auch bei Ihr ein ergänzender Betrag (bis zum Eigenbedarf) als ant. Unterhaltszahlung vom Einkommen des Vaters abzuziehen?
Viele Grüße
im Juli endet die allg. Schule mit dem Abitur -
was danach kommt - ist nicht bekannt.
Viele Grüße
und wird der Minijob der Ehefrau dem Einkommen des Vaters zugerechnet?
Ab dann wird der Unterhalt für das minderj. Kind einkommensmindernd angesetzt?
Bleibt die Ehefrau immer außen vor oder ändert sich dies auch, wenn das vollj. Kind nicht mehr privligiert ist.
Herzlichen Dank
erst auf 1150,-- ändert, wenn die allg. Schule beendet wurde.
Gibt es da eine Pauchale?
meine Tochter lebte bis zum März 2011 in meinem Haushalt und meine Exfrau war mit 294€ Unterhaltsplichtig. Ab März ist sie in ihre eigenen Wohnung gezogen und der Unterhalt den meine Exfrau zahlen musste wurde für die Mietzahlung verwendet. sie bekam 200€ Ausbildungsvergütung + Kindergeld.
Im Dezember 2012 ist meine Tochter 18 geworden.
Sie hatte in diesem Monat ihre Ausbildung abgebrochen und macht momentan ein FSJ mit 300€ Taschengeld. Ab August 2012 beginnt sie eine Ausbildung als Erzieherin und erhält dann kein eigenes Einkommen mehr.
Mein Einkommen liegt bei 3300€ ich bin wieder verheiratet und habe 2 Kinder mit meiner neuen Frau + einem Kind, das sie in die Ehe mitgebracht hat.
Meine Exfrau ist nicht verheiratet und hat keine weiteren Kinder. Ihr Nettoeinkommen liegt bei 1900€.
Wie berechnet sich jetzt der Unterhalt für unsere 18 jährige Tochter.
1. ab Januar 2012?
2. ab Ausbildungsbeginn im August 2012?
meine Tochter ist seit einem Jahr 18 und es besteht ein von mir unterschriebener Titel über 18 hinaus. Sie hat eine nicht staatlich anerkante Ausbildung angefangen, dieses sogenannte Kombi-Studium dauert 18 Monate, es wäre aber auch in 9 Monaten möglich gewesen und kostet nebenbei auch noch ca. 3.000,- .
Ich bin auf jedem Fall zwei weiteren Kindern (6 und 1) unterhaltspflichtig, meine Frau baut sich derzeit eine eigene Existenz auf, das Einkommen ist aber derzeit noch negativ. Ich habe bis vor 2 Monaten ca. 2.600,- netto verdient, habe jetzt aber aufgrund der Existenzgründung meiner Frau meine Arbeitszeit gekürzt um mich mehr um die kleinen Kinder zu kümmern. Mein derzeitiger Verdient beträgt nun netto 1850,-. Bin ich meiner Tochter noch zu Unterhalt verpflichtet?
Vielen Dank
Ich, 20, lebe bei mutter. vater zahlt 350,- unterhalt an mich. kindergeld schon abgezogen.
war in der oberstufe eines gymnasiums bin aber aufgrund schlechter noten nicht weiter gekommen.
bin schon früher einmal sitzen geblieben d.h. ich muss die schule verlassen.
bin jetzt auf ausbildungssuche und aber wahrscheinlich erst ab 1.9 einen ausbildungsplatz.
d.h ich bin ca. 7 monate in keinerlei ausbildungsverhältnis.
ist mein vater trotzdem unterhaltspflichtig in dieser zeit?
und wenn ich jetzt einen 400€-job annehmen würde wird der dann an den unterhalt angerechnet? wenn ja wie?
vielen dank im vorraus
ich möchte Ihnen kurz meinen Fall schildern. Meine Tochter wird demnächst volljährig, wohnt bei der Mutter, und besucht ein fachliches Gymnasium. Ich war mit der Mutter nicht verheiratet, und zahle bisher 121% des Regelsatzes DT. Es besteht noch Beistandschaft des JGA, der vollstreckbare Titel ist befristet bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres. Die Mutter ist verheiratet, und arbeitet in der Gaststätte ihres Ehemanns mit, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, weiss ich nicht. Ich selbst bin verheiratet, und habe einen 12-Jährigen Sohn mit meiner Ehefrau. Nun zu meinen Fragen.
Wie wird der Unterhalt meiner Tochter berechnet, da ab dem 18.Lebensjahr auch das Einkommen der Mutter mit berechnet werden muß, und muß ich in irgedeiner Weise tätig werden?
Ich danke Ihnen.
ich bin ein 23-jähriger Student und wohne in einer WG / nicht bei meinen Eltern. Diese sind geschieden.
Weil mein Vater nun in Rente gegangen ist, möchte er den Unterhalt neu verhandeln.
Ich erhalte quasi wegen Studiengangwechsel (komplizierte Geschichte) kein Bafög.
Im Moment habe ich keine zusätzlichen Einnahmen o.ä., heisst mir stehen meines Wissens nach grob 480 € Unterhalt zu (670€ - 190€ Kindergeld).
Das Einkommen beider Elternteil befindet sich jetzt auf gleichem Niveau (1200-1300€ p.P.), allerdings wohnt mein Vater in einem Schuldenfreien Haus (recht groß, mit zwei weiteren unbebauten Grundstücken im Garten). In diesem Haus haben meine Eltern auch schon während ihrer Ehe gewohnt.
Würde dieser Wohnvorteil mit 300€ veranschlagt, käme man auf eine Unterhaltsverteilung von 45%/55%.
Laut der Anwältin meiner Mutter müsste sie nach Abzug ihre Selbstbehaltes (grobe Rechnung) 50-70€ zahlen.
Meine Frage:
Dürfte sich der Unterhaltsanspruch gegenüber meinem Vater auch in dem Bereich bewegen oder fließen die 300€ des Wohnvorteil quasi komplett mit in meinen Unterhalt, da er dieses Geld ja quasi "über" hat?
Ich habe schon gelesen, dass der Anspruch die 480€ * 55% = 264€ nicht überschreiten darf, wenn ich dieses richtig verstanden habe.
Vielen Dank im Vorraus!!
ich habe folgendes Problem. Ich lebe seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt im Ausland (nicht Europa), wir sind nicht geschieden. Seit dieser zeit bezahle ich freiwillig Unterhalt fuer meine 17,5 jaehrige Tochter an meine Frau (sie arbeitet Vollzeit), es gibt also keinen Titel. Nun wurde meine Tochter der Schule verwiesen und ist zu ihrem Freund gezogen, ist aber noch polizeilich bei meiner Frau gemeldet. Jetzt habe ich meiner Frau mitgeteilt das ich lediglich die Kosten der Haftpflicht bzw. Unfallversicherung meiner Tochter an sie zahlen werde da meine Tochter ja nicht mehr dort wohnt. Ich bin jederzeit bereit den Unterhalt direkt an meine Tochter zu ueberweisen. Meine Frau besteht jedoch auf eine Ueberweisung auf ihr Konto oder sie droht mich zu verklagen. Kann sie das?
Wenn ja wie kann ich sicherstellen das meine Tochter das Geld bekommt?
Sie bezieht auch das Kindergeld, sollte das nicht auch an meine Tochter gehen?
Vielen Dank im Vorraus
meine Eltern haben sich kürzlich getrennt, ich wohne weiterhin bei meinem Vater.
Ich bin 20 Jahre alt und habe gerade meine Berufsausbildung nach der Probezeit beendet, nun bin ich in einer übergangsphase - am bewerben für Spet. 2012.
Nun habe ich Streit mit meinem Vater wegen dem Unterhalt.
Er meinte mir NICHTS zahlen zu müssen, außer die 186€ Kindergeld.
Die reichen natürlich vorne und hinten nicht zum Leben (führe einen eigenen Haushalt in der Wohnung meines Vaters).
Welche genauen Ansprüche habe ich wenn ich momentan Arbeitssuchend bin und bei der Agentur f. Arbeit dort auch als ausbildungssuchend gemeldet bin?
Gespräche helfen mit ihm nichtmehr...notfalls gehe ich den rechtlichen Schritt..
Können Sie mir die nächsten Schritte sagen die ich gehen müsste? Bekomme ich kostenlose Auskunft bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle?
Vielen Dank.
lg
John
Grundsätzlich ein großes Lob für diese Seite. Selten trifft man auf Menschen, die eine kostenlose, aber gleichzeitig so hilfreiche Leistung anbieten! Vielen Dank im Voraus! Ich gliedere mich nun in die Reihe der Fragesteller ein und erbitte eine Antwort.
Die Tochter (19) meines Mannes aus erster Ehe wird in diesem Jahr, Abifeier im Juni, erfolgreich ihr Abitur machen. Im Anschluss will sie ab Oktober dieses Jahres ein Studium beginnen. Weiterhin wird sie direkt nach dem Abitur aus dem Haushalt ihrer Mutter ausziehen, um mit ihrem Freund, zurzeit noch erwerbstätig aber ab Oktober ebenfalls Student, einen eigenen Haushalt zu gründen. Mein Mann zahlt anteiligen Unterhalt gem. der DT an seine Tochter. Wie verhält es sich mit der Zeit zwischen Abitur und Studium. Gilt dann die DT oder die 670 Euro als Grundlage? Seine Tochter hat auch schon angekündigt, in der Übergangszeit, immerhin etwa 3 bis 4 Monate, nicht arbeiten zu wollen.
Für den Fall einer Antwort danke ich Ihnen sehr.
Es geht nun darum, was ich von meinem Teil abziehen kann:
Klar, meine Unterhaltszahlungen für mein minderjähriges Kind B, dass auch bei dieser Mutter wohnt, kann ich von meinem Einkommen abziehen.
Frage: Meine minderjährigen Kinder C + D wohnen bei mir, incl. zugehöriger Mama. Da zahle ich keinen Unterhalt, aber zahle in die Haushaltskasse, stelle Wohnraum etc.
Kann ich fiktiven Unterhalt anrechnen?
Danke!
Die Berechnung des Unterhaltes meiner volljährigen Stieftochter erfolgt bei uns immer im Monat November eines jeden Jahres, da dies ihr Geburtsmonat ist. Nun macht sie im Juni Abitur. Mit Übergabe des Abiturzeugnisses wird ihr Unterhalt ja nicht mehr gemäß DT berechnet, sondern sie bekommt dann lediglich 670 Euro, da sie dann auch aus dem Haushalt der Mutter ausziehen wird. Muss dann der anteilige Unterhalt von Kindsvater und –mutter unter Vorlage der Unterlagen aus den letzten 12 Monate berechnet werden und gilt dieser Monat auch zukünftig für die Neuberechnung?
Vielen herzlichen Dank!
_______
"Mein Kind A wird 18, geht noch zur Schule und wohnt bei der Mutter. Klar, Unterhalt wird anteilig aufgeteilt.
Es geht nun darum, was ich von meinem Teil abziehen kann:
Klar, meine Unterhaltszahlungen für mein minderjähriges Kind B, dass auch bei dieser Mutter wohnt, kann ich von meinem Einkommen abziehen.
Frage: Meine minderjährigen Kinder C + D wohnen bei mir, incl. zugehöriger Mama. Da zahle ich keinen Unterhalt, aber zahle in die Haushaltskasse, stelle Wohnraum etc.
Kann ich fiktiven Unterhalt anrechnen?"
_______
und Ihre Antwort, dass ich die Leistungen (bar, bzw. implizit) für Kind B-D NICHT anrechnen kann.
Aber: §1603 Abs. 2 Satz 2 BGB sagt doch:
"... beide Elternteile ihrem Leistungsvermögen nach barunterhaltspflichtig sind."
Ist also tatsächlich davon auszugehen, das die Finanzierung von 3 Kinder nicht meine Leistungsfähigkeit einschränkt?
Deshalb nochmal die Frage:
1.) Um wie viel senkt ein Kind, dem ich Unterhalt gewähre, meine Leistungsfähigkeit->Wahrscheinlich genau den Unterhaltsbetrag.
2.) Um wie viel senkt ein minderjähriges Kind, mit dem ich gemeinsam wohne, meine Leistungsfähigkeit? (Düsseldorfer Tabellen Satz? Halber Düsseldorfer Tabellensatz?)
Danke!
1,5 Jahre hat er ohne Einkommen bei mir gelebt.
Die letzten 4 Monate war er vollzeit beschäftigt und hat weiterhin bei mir gelebt. Nun wurde mein Sohn fristlos entlassen wegen Eigenverschulden und ein Zusammenleben in meinem Haushalt ist nicht mehr möglich. Wer käme für ihn auf, wenn er eine eigene Wohnung beziehen würde? Hätte er Anrecht auf Hartz 4?
meine tochter ist noch schülerin bis april,danach strebt sie ein studium an,für meine andere minderjährige tochter beziehe ich unterhalt in höhe von 377€,mein nettoeinkommen beläuft sich auf 1.400€ netto,das meines exmannes auf ca. 2.300€ netto.wenn sie mir darüber auskunft geben könnten,ob meine tochter noch anspruch hat und wieviel,wäre ich ihnen sehr verbunden.
vielen dank für ihre bemühungen!
herzlichen Dank für dieses sehr informatives Forum.
Mir sind die grundsätzlichen Regelungen zur Unterhaltsberechnung priviligierter Volljähriger bekannt.
Folgende Situation bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen:
Mein Sohn wird dieses Jahr 18,wohnt als Gymnasiast mit seinem Bruder(16) bei der Mutter. Ich zahle für beide Kinder und für sie notariell vereinbarten Unterhalt. Der Kindesunterhalt wurde im Notarvertrag nur bis zum 18. Lebensjahr festgeschrieben.
Ab dem 18. LJ des Sohnes sind wir beide ihm gegenüber Barunterhaltspflichtig. Die Berechnung ist nicht das Problem.
Meine Ex-Frau verlangt nun vom Sohn den gesamten(!)Unterhalt plus Kindergeld für die sog. Kost und Logis.
Gibt es hierfür allgemeine Gepflogenheiten wie hoch die Forderung für die Kost und Logis verlangt werden kann?
Sie wohnt mit den Kindern in einem von mir finanzierten Einfamilienhaus, zahlt hier die Nebenkosten. Sie ist hälftige Eigentümerin des Hauses.
Herzlichen Dank!
Mein Sohn möchte tatsächlich nur Kost und Logis in Anspruch nehmen, d.h. Für alle anderen Aufwendungen (z.B. Kleidung, Handy, Wäsche waschen etc.) würde er selbst aufkommen. Gefühlt müßte ja für die Verpflegung und die Unterbringung im Haus z.B. das Kindergeld von 184€ und ggf. weiter 50-80 € ausreichen.
Kann meine Ex-Frau den Sohn denn vor die Tür setzen, wenn er nicht bereit ist , die von Ihr geforderte Summe zu bezahlen?
Oder kann ich dem Sohn in dem mir hälftig gehörenden Haus "Wohnrecht" gewähren?
Herzlichen Dank!
mein Sohn, 23 Jahre hat nach einem abgebrochenen Studium eine Ausbildung im öffentlichen Dienst angetreten. Sein Einkommen p.a. beträgt ca. 6.700,00 Euro netto, zzgl. Kindergeld.
Nach meiner Sicht bin ich nicht mehr unterhaltpflichtig. Ist das korrekt ?
Vielen Dank
erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Abbruch des Studiums nach dem 3. Semester hat mit einer "Verlosung" wegen Mehrfachbewerbungen in der Fachrichtung Microbiologie zur Folge. Er hatte nicht das Glück mit einer Weiterführung in dieser Fachrichtung, aber Anderen. Auf Grund dessen hat er sich für einen Ausbildungsplatz in einer medizinischen Fachrichtung entschieden und begonnen. Er wohnt und ist nicht mehr im elterlichen Haushalt gemeldet. Bezieht eigenen Wohnraum vom Arbeitgeber.
Vielen Dank
Was meine Exfrau verdienst weiß ich noch nicht. Wenn sie unter der Freigrenze liegen würde, wie hoch wäre mein zu zahlender Unterhalt.
Vielen Dank für die Antwort
Davon abzusetzten auch der Nebenjob, sofern dieser mehr als 353 € beträgt, müsste ich dann keinen Unterhalt mehr bezahlen ?? oder gibt es noch Freibeträge für das Nebeneinkommen?
mein Sohn wird im Juni diesen Jahres 18 Jahre alt.Im Sommer beendet er seine Realschule und ist auf der Sucher nach einer Ausbildungsstelle. Bisher wurde er immer von mir versorgt und lebte bei mir. Ich bin aus persönlichen Gründen ausgezogen und er lebt nunmehr allein in unserer gemeinsamen Wohnung. Dort bin ich auch noch gemeldet. Er wird sie behalten, da er nicht aus dem Ort weg möchte. Wie verhält es sich mit dem Unterhalt, wenn er eine Ausbildung beginnt und allein in unserer Wohnung lebt. Bin ich dann auch barunterhaltspflichtig? Bisher zahlt nur sein Vater und ich nichts, da mein Sohn ja bei mir lebt bzw. wir eine gemeinsame Wohnung haben.
Freundliche Grüße
Ich werde 22 Jahre fange im September 2012 eine schulische Ausbildung an habe ein Kind mit 1,5 Jahren und bin alleinerziehend der Vater vom Kind zahlt keinen Unterhalt)
Ich möchte mit meinem neuen Freund zusammen-ziehen...
Wie siht das dann aus mit der Unterhaltszahlung die mein Vater Zahlen müsste
ich habemal eine Frage und zwar.
Das Kind meines Mannes verläßt im Sommer (mit nicht ganz so tollen Noten, Durchschnitt 3,6) die Realschule. Nach einem Betriebspraktikum hat er nun festgestellt, dass arbeiten nun so gar nicht seine Welt ist.
Er möchte nun Abitur machen... Aha...Allerdings,
Zulassung zum Fachabitur hat er nicht geschafft.
Nun möchte er weitere 2 Jahre irgendwas mit Schule machen, womit der die die Chance auf Zulassung zum Fachabi bekommen soll. ???
Was genau das ist, damit hält er sich sehr bedeckt.
Muss der Vater dieses, sehr wahrscheinlich erfolglose Unterfangen finanziell unterstützen oder kann er verlangen, dass das Kind sich eine Lehrstelle sucht?
Bin dankbar für jede Antwort.
ich habe eine Frage zu Steuervergünstigungen/Kinderfreibeträgen o.Ä., worauf ich sonst bisher leider keine Antwort fand. Die Situation ist folgende: Ich bin Studentin, erhalte von den Eltern (getrennt, Mutter wieder verheiratet) keinerlei Unterhalt, beziehe Bafög, auch das Kindergeld wird von der Familienkasse direkt an mich überwiesen. Kann meine Mutter (berufstätig, keine Unterhaltsverpflichtung lediglich aufgrund zweier jüngerer Geschwister) für mich dennoch einen Kinderfreibetrag oder andere steuerliche Vergünstigungen erhalten? Sprich: Hat sie u.U. netto durch mich mehr, obwohl ich sie keinen Cent koste?
Vielen Dank.
Das Kind wird im Mai 18 Jahre
EK Vater 2700 € (bereinigt 2300 €)
EK Mutter 800 €
Gesamteinkommen bereinigt 3100 € = Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle.
Bedarf des Kindes 586 € abzgl 184,- KG =402 €.
Muss der Vater, da die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt den vollen Bedarf decken also 402 € Unterhalt zahlen, auch wenn er vorher aufgrund des Einkommens nur Unterhalt der Stufe 3 zahlte?
Gruß
meine Sohn ist 18 Jahre geworden und hat gegen meine willen eine Berufausbildung im med. Bereich(ohne staatliche Anerkennung) angefangen. Erwohnt bei seiner Mutter, diese gibt ihr Einkommen mit 400,- butto an.Ich selber habe meine Vollzeitstelle derzeit gekürzt und verdiene seither statt 2800,- netto ca. 2200,- netto. Aus Zinsen habe ich noch Einkünfte von 1400,- angegeben. Ich bin zwei weiteren Kindern (2 Jahre und 6 Jahre) unterhaltspflichtig. Weiterhin wahrscheinlich auch meiner jetzigen Ehefrau(?). Diese ist selbstständig und verdient zur Zeit ca. 500,-/Monat (Brutto). Meine Arbeitszeit habe ich gekürzt damit ich meine Frau in Ihrer Existenzgründung zeitlich unterstützen kann und auch mehr Zeit für die beiden kleinen Kinder habe. Der sechs jährige hat regelmäßige Arztbesuch, welche ich mit Ihm wahrnehme. Nun zur Frage: Besteht aus Ihren Erfahrungen heraus ein Unterhaltspflicht, denn diese will der 18 jährige Sohn einklagen. Wird mir meine freiwillige Teilzeit eventuell negativ ausgelegt.
Vielen Dank für Ihre Mühe
mit großem Interesse habe ich Ihre Seite bereits mehrfach aufgesucht, und versuche mir mit Ihren Aussagen Mut zu machen.
Ich befinde mich in folgender Situation:
-Ich habe im Juli 2010 mein Abitur gemacht
-von September 2010 bis einschl. Mai 2011 habe ich meinen Zivildienst abgeleistet (ich bin damals eingezogen worden für 6 Monate, habe dann auf 9 Monate verlängert)
-Für die Zeit während des Zivildienstes sowie für den Folgemonat habe ich keinen Unterhaltsanspruch geltend gemacht (Sold und Entlassungsgeld)
-Seit Oktober 2011 bin ich Dualstudent und mache keinen Unterhaltsanspruch mehr geltend, musste aber den Unterhalt für die Monate Juli-September durch einen GV vollstrecken lassen.
Nun hat mein Erzeuger eine Abänderungsklage rückwirkend zum 12/2010 eingereicht.
-Nach einiger Recherche habe ich immer wieder ambivalente Aussagen gefunden, und leider sehe ich auch auf Ihrer Seite keine konkreten Rechtssprüche, die ich im Prozess gegen meinen Vater geltend machen kann. Können Sie mir hier ein Beispiel nennen? Die Gegenseite führte das OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 165 an, welches allerdings gegenteilig zu Ihren Aussagen steht.
Vielen Dank im Voraus!
Ich (27 Jahre, eigener Haushalt) studiere seit April 2007 Jura-komme also nächsten Monat ins 11. Semester. Ich habe letztes Jahr im Mai meinen Freischuss geschrieben und bin leider durchgefallen. Im August werde ich den nächsten Versuch wagen.
Ich kellner zwar nebenbei, allerdings verdiene ich "nur" zwischen 80 und 120€ monatl und ich nehme einen Studienkredit in Anspruch, bei dem ich monatl. Auszahlungen erhalte.
Meine Frage ist nun, ob ich weiterhin Unterhalt von meinem Vater verlangen kann (er bezahlt monatl. 200€, diese wurden zu Beginn des Studiums vom OLG festgelegt), obwohl die Regelstudienzeit abgelaufen ist. Er will ab nächsten Monat den Unterhalt einstellen, mit der Begründung, dass ich selbst Schuld sei, weil ich ja bei dem Freischuss durchgefallen bin.
Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Mühe.
ist der Ausbildungs-Freibetrag auch dann abzusetzen, wenn keine Ausbildung gemacht, sondern nur auf 400 Euro Basis Einkommen erzielt wird.
Meine Ex behauptet, dass bei einem 18 jährigen (* 06.05.1994) erst einen Monat später also ab dem 01.06.2012 der Unterhalt neu zu berechen ist (also Bedarf abzgl. volles KG etc.) Stimmt das ?..
Gruß und danke
der Bearbeiter meiner Einkommensteuer war der Meinung, dass mein Ex-Mann (gesch. seit 2002) unterhaltspflichtig ist. Ich arbeite Vollzeit seit 2007 mit Netto-Einkommen 1300+KiGeld;0,5 Kinderfreibetrag;vom Gehalt meines Ex weiß ich nur dass er den "Spitzensteuersatz" zahlt. Ich erhalte "Unterhalt" für meinen 19-jährigen Sohn (nach Mittl. Reife direkt in Ausbildung bis Sept. 2013, Netto 493,--, lebt bei mir)als "freiwillige" Leistung. Wir setzen jeder den halben Kinderfreibetrag an. Hatte bisher ein gutes Verhältnis zu meinem Ex.Soll ich mit dem Geld zufrieden sein?
Vielen Dank !
auch nach längerer Recherche Ihrer Beiträge habe ich keine passende Lösung für meinen Fall gefunden. Eventuell können Sie mir einige noch offene Fragen beantworten?
Ich (21) werde im Juni 2012 mein Fachabitur in Grafik & Objektdesign mit schul. Ausbildung zur gestaltungstechnischen Assistentin beenden. Da dies keine vollwertige Berufausbildung ist fange ich eine Ausbildung zur Raumausstatterin Anfang 2013 an.
Mein Vater bezahlte bisher 291€ Unterhalt und ich habe bei meiner Mutter gelebt.
Nun bin ich zu meinem Freund in das Haus seiner Eltern gezogen und bekomme im Monat 184€ Kindergeld. Meine Mutter ist Selbstständig und hat ein Nettoeinkommen von ca. 3000€, mein Vater ein Nettoeinkommen von ca. 1900€.
Nun meine Fragen:
-Wieviel € Unterhaltspflicht haben meine beiden Eltern zusammen?
-Ist es richtig, dass meine Mutter durch Ihre Selbstständigkeit zahlungsunfähig sein kann, weil sie kein geregeltes Einkommen hat und dann im Endeffekt weniger als mein Vater bzw gar nichts bezahlen muss? (Sie sagt das)
-Ändert es was daran, dass meine Mutter mir theoretisch noch Platz zum wohnen bieten kann?
-Zählt meine schulische Ausbildung schon als vollwertige Berufsausbildung und beeinflusst die Überganszeit zwischen Fachabitur und Ausbildungsanfang mein Unterhaltsrecht?
Vielen Dank!
MfG
auch ich hätte eine Frage.
Mein Ex-Mann verdient netto ca. 2.000 Euro, mein Verdienst liegt bei netto ca. 1.550 Euro.
Da meine Tochter (22 Jahre) noch studiert und in einem eigenen Haushalt lebt, müsste ich wissen, wieviel Unterhalt ich, bzw. mein Ex-Mann ihr zahlen müssen.
Es muss noch dazu erwähnt werden, dass ich noch eine 20jährige Tochter habe (sucht zur Zeit einen Studienplatz und einen fast 17jährigen Sohn, welcher, genau wie die 20jährige Tochter, noch in meinem Haushalt lebt und ein Nettoeinkommen während seiner Ausbildung in Höhe von 460 Euro erzielt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
ich habe folgendes Problem. Seit Oktober 2011 bin ich wegen Depressionen krangeschrieben. Meine Mutter befürchtet, dass wenn die Krankenkasse mich in Rente schicken sollte, sie dann für mich Unterhalt zahlen müsste. Ich lebe seit über einem Jahr von meinem Mann getrennt wir sind aber noch nicht geschieden und habe meinen 11 Jährigen Sohn bei mir. Mein Vater ist letzten November an Krebs verstorben und meine Mutter hat nun angst, ihr Erbe, das ca. 30.000 Eur. beträgt (aus einer Lebensversicherung) zu verlieren, weil sie mich eventuell finanziell unterstützen soll. Desweiteren bezieht sie eine Rente von 1000 Eur. Wie ist da die Rechtslage? Muß meine Mutter an ihr Erspartes/Erbe gehen um mich zu unterstützen?
meine 18jährige Tochter geht im August diesen Jahres in eine Ausbildung.Zu ihrem unterhaltspflichtigen Vater hat sie keinerlei Kontakt.Meine Frage:An wen oder was muß sie sich wenden,um den Unterhaltsanspruch neu zu berechnen und festzulegen?
Danke
ich habe einen 23jährigen Sohn, der 2005 seinen Realschulabschluß gemacht hat. Anschließend die einjährige Berufsfachschule Technik, die er aufgrung von über 70 Fehltagen nicht bestanden hat. Anschließend Berufsfachschule Informatik, dort wurde er nach 3 Monaten wegen häufigem Fehlen entlassen. Anschließend hat er an zwei Maßnahmen des Arbeitsamtesbekommen, die ebenfalls wegen häufigem Fehlen abgebrochen wurden.2008/09 hat er ca. 6 Monate eine Scheinselbsständigkeit ausgefürhrt.
Im Mai 2012 habe ich ihn aus meiner Wohnung geworfen, da es zu einem Vertrauensbruch kam und seither nichts mehr von ihm gehört.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, indem mein Sohn Gehaltsabrechnungen und Einkommenserklärung einfordert, da er den erweiterten Realschulabschluß an der Volkshochschule machen möchte um anschließend zu studieren. Ich sehe in diesem Kurs wenig Sinn, da es keine speziellen Kurse zum Erreichen des erweiterten Realschulabschlusses gibt und er bereits einen Realschulabschluss hat. Bin ich generell noch unterhaltspflichtig oder hat mein Sohn seine Ansprüche aufgrund seines Fehlverhaltens verloren. Der Vater unterstützte ihn freiwillg in den vergangenen Jahren.
ich finde es wirklich Klasse, dass Sie sich die Mühe machen, hier so ausführlich und umfassend Ihr Wissen zu teilen.
Ich habe keine Frage, da hier schon so viele Fälle sind, da konnte ich das passende schon finden...
Herzlichen Dank!
trotz Durchsicht der vielen Beiträge, habe ich eine Antwort nicht gefunden.
- wie ist es, wenn volljährige Kinder ein duales Studium nach dem Abi beginnen und dabei
a) ein mtl. Einkommen von ca. 750 € brutto erhalten
b) in eine andere Stadt ziehen, also nicht mehr bei Vater oder Mutter wohnen
c) hierfür eine Miete von ca. 240 Euro bezahlen, aber davon ca. 40 Euro von dem Studiengeber erstattet bekommen
Die Mutter war bis zum 18. Jahr des Kindes voll berufstätig und ist dann auf halbtags + Freiberuf umgestiegen. Einkünfte der Mutter liegen so bei geschätzten 2.000 Euro brutto.
Einkünfte des Vaters (verheiratet, 2 weitere nicht volljährige Kinder im Haushalt) verdient monatlich ca. 4.500 Euro netto.
Fragen dazu:
- erhält das studierende Kind (mit Studentwohnung) noch Kindergeld?
- wie hoch könnten die Unterhaltsleistungen des Vaters aussehen?
Beste Grüße
unser Fall wurde hier leider noch nicht dargestellt.
Mein Mann ist für seine vollj. Tochter "A" (18 J.) aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Wir selbst haben 2 kl. Ki "L" und "S" (10 & 11 J). In den ersten 6 Lebens-jahren wurden die Kleinen nie berücksichtigt. Mein Mann ist ein Mangelfall und hatte dennoch stets mehr Unterhalt gezahlt, als er diesen als Mangefall hätte bezahlen müssen, ich selbst verdiene etwas mehr als er. A ist nun zur RAin gegangen und verlangt nochmals dieselben Unterlagen, welche wir bereits zuvor dem Jugendamt gesendet hatten. Die Mutter "H" hat bisher nie ihr Einkommen offen gelegt, auch nicht, als die Kinder meines Mannes aus 1. Ehe noch minderjährig waren. Dies hat sie auch jetzt nicht, für die Berechnung des Vollj.Unterhalts für A. Wir sind nun ebenfalls bei einer RAin. Diese sagte, dass ich meinem Mann unterhaltsverpflichtet bin, damit dass Geld, was ich ihm gebe für A verwendet werden kann und sein Selbstbehalt gesenkt wird. ABER ohne Berücksichtigung unserer kl. Kinder L und S.
Ist das rechtens? Bin ich nicht ebenfalls meinen eigenen Kinder zum Unterhalt verpflichtet, bevor mein Selbstbehalt gesenkt wird und ich dann noch meinem Mann Unterhalt für A geben muss?
Ich dachet, alle Kinder sind gleichrangig, d.h. einschließlich meiner eigenen Kinder?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Wir sieht es mit meinen Unterhaltspflichten und evtl. denen meiner Ehefrau gegenüber meinem Sohn aus?
Wenn ein Kind 18 ist und einer Ausbildung nachgeht und der Vater Unterkunft gewährt... wie hoch ist dann bei 3400 Euro Gesamteinkünften der Bedarf? wie sähe es bei eigener Wohnung aus?
Wenn das Kind den Stiefvater geschlagen hat, keinen Kontakt zur Mutter wünscht+ diese mehrfach beklaut hat, schuldet die Mutter dann überhaupt Unterhalt?
Danke
stimmt meine Rechnung??:
18-jähriges Kind (unverheiratet), besucht die Höhere Handelsschule, wohnt beim Vater.
Vater verdient (bereinigt Netto) EUR 2.400,00
Mutter verdient (bereinigt Netto) EUR 1.300,00,
zus. EUR 3.700,00 (KU nach DDT 664,00).
Kind hat Anspruch auf Auszahlung des KG 184,00 UND Anspruch auf KU in Höhe von EUR 480,00 (664 abzgl. 184)
der von Vater und Mutter wie folgt zu zahlen ist:
Vater (2400 abzgl. 950 = 1450) 1450:1800x480=386,67
Mutter (1300 abzgl. 950 = 350) 350:1800x480=93,33
und stimmt das so weiter:
der Vater ist
- zwar nur noch verpflichtet, Barunterhalt zu zahlen?
- möchte aber, dass Kind weiter bei ihm wohnt und leistet seinen Unterhalt in Natur ab (Zimmer, Essen). DARF er darüberhinaus noch weiteres Geld vom Kind verlangen für das zur Verfügung gestellte Zimmer und Essen, und wenn ja, wie berechnet sich die Höhe?
- damit im Zusammenhang: Darf er zu diesem Zweck das Kindergeld behalten?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Meine Tochter wurde vor kurzen 18j, hat gerade ihr Abitur gemacht und hat sich eigentlich nur um ein FSJ bemüht.
Wenn Sie das FSJ mach dann fängt dieses am 01.August12 an, Ihren Unterhalt habe ich bis jetzt nicht neu berechnen lassen da ich wollte das Sie ungestört ihr Abi machen kann.
Wie sieht dieses nun zum beginn des FSJ aus?
Ihr Taschengeld/Verdienst wäre dort 310euro, Sie wohnt weiterhin bei Ihrer Mutter und kann den Arbeitsplatz von dort aus bequem erreichen(ca 3km).
Der Verdienst der von mir und Ihrer Mutter sind gleich, beide jeweils 1500netto.
Wieviel Unterhalt müßte geleistet werden bzw muß dieser überhaupt geleistet werden.
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Ich denke es würde mir erheblich weiter helfen.
Vielen Dank schonmal im voraus und einen angenehmen Tag noch.
Gruß
Meine Tochter wurde vor kurzen 18j, hat gerade ihr Abitur gemacht und hat sich eigentlich nur um ein FSJ bemüht.
Wenn Sie das FSJ mach dann fängt dieses am 01.August12 an, Ihren Unterhalt habe ich bis jetzt nicht neu berechnen lassen da ich wollte das Sie ungestört ihr Abi machen kann.
Wie sieht dieses nun zum beginn des FSJ aus?
Ihr Taschengeld/Verdienst wäre dort 310euro, Sie wohnt weiterhin bei Ihrer Mutter und kann den Arbeitsplatz von dort aus bequem erreichen(ca 3km).
Der Verdienst der von mir und Ihrer Mutter sind gleich, beide jeweils 1500netto.
Wieviel Unterhalt müßte geleistet werden bzw muß dieser überhaupt geleistet werden.
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Ich denke es würde mir erheblich weiter helfen.
Vielen Dank schonmal im voraus und einen angenehmen Tag noch.
Gruß
Hallo
Ich hatte hierzu noch eine Frage:
Wie hoch wäre der Unterhalt wenn ich anteilmäßig meinen Teil bezahlen möchte? Also wenn ich das Einkommen vom FSJ berücksichtige ebenso wie das einkommen der Eltern ( jeder je 1500€ netto)
Vielen Dank schonmal für ihre Bemühung
mein Sohn ist bereits 18J, er wohnt aufgrund der besseren Erreichbarkeit der Schule bei seinem Vater.
Das Abitur hat er bestanden, sein FSJ fängt aber erst im September oder Oktober an. Bis wann bin ich nun Unterhaltspflichtig? Finanziell ist es so das sein Vater wesenlich mehr wie ich verdiene (also wäre es wirtschaftlich keine große Einschränkung, ich würde aber mehr als den Mindesterhalt bleiben)
Es wäre schön wenn Sie mir antworten könnten.
Ich bin geschieden und lebe mit meinem 16jährigen Sohn zusammen. Meine jetzt 18jährige Tochter lebt bei Ihrer Mutter und geht noch 1Jahr auf das Gymnasium. Ein Unterhaltsanspruch für die Frau besteht nicht. Bisher hatten wir für die Kinder auch gegenseitig keinen Unterhalt bezahlt Aufgrund der gleichen finanziellen Situation. Jetzt kommt mein Sohn in die Lehre (400euro netto) und Sie verlangt Unterhalt für die Tochter da für den Sohn sich die Berechnung zu ihren gunsten geändert hat. Jeder von uns hat ca.1400euro Netto ausgezahlt. Ich würde in die Stufe 1 der DT kommen. Damit wäre ich jetzt bei 304euro Unterhalt oder werden beide Einkommen zusammen gerechnet - hier wären wir dann in der Stufe 5 bei 402euro, also für jeden 201euro Barunterhalt. Auf die genaue Rechnung kommt es mir jetzt nicht an, sondern welche der beiden Rechenwege richtig ist.
Vielen Dank für ihr bemühen.
meine Frage bezieht sich auf ein privilegiertes 18-jähriges Kind.
Bekanntermaßen sind nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Allerdings betreibt die Kindsmutter (selbstverschuldet ohne jegliche Ausbildung) seit fast 12 Jahren ein Gewerbe, bei dem die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) so gestaltet wird, dass sie lediglich einen zweistelligen Überschuss ausweist. Aufgrunddessen erhält die Kindmutter seit 6 Jahren (!) aufstockend HartzIV und wäre somit nicht leistungsfähig.
Die Volljährigkeitserreichung des Kindes ist seit 18 Jahren absehbar und somit entsteht der Eindruck, dass sich die Mutter absichtlich mittellos gemacht hat.
Kann man der Mutter zur Unterhaltsfähigkeit nun ein fiktives Einkommen anrechnen, welches sie bei einer Vollzeittätigkeit im Angestelltenverhältnis erlangt hätte und kann man sie zur Deckung des Unterhaltes zu einer Vollzeittätigkeit "zwingen"?
Über ein Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
meine Tochter ist jetzt volljährig (wohnt bei mir) und beginnt im September eine Ausbildung. Ihr Nettoverdienst wird 360euro betragen.
Mein Einkommen beträgt 1000euro, damit würde bei mir wegen dem Selbstbehalt nichts abgezogen werden.Das Einkommen von meinem Ex beträgt 1500euro netto.
Abzugsfähig ist soweit bei uns nichts weiter. Wieviel Unterhalt wird für meine Tochter dann noch bezahlt?
Zusammen hätten wir ja 2500euro, also laut DT zusammen 562euro zu bezahlen.
Durch mein Selbstbehalt ist mein Ex mur für seine "1500" verantwortlich. Hier wären es 488euro, wie rechnet man aber nun das Kindergeld und ihren Verdienst mit an?
Wird dieses auch geteilt obwohl ich nicht bezahle oder wird alles bei meinem Ex angerechnet?
Jetzt wären es ja 365euro - 90euro Selbstbehalt + 184Kindergeld = 459euro für mein Kind.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Im Juli 2012 hat sie ihre Schule beendet.
Ich habe sie schriftlich aufgefordert, mir ihren Ausbildungvertrag zu übersenden bzw. mir mitzuteilen, was sie jetzt im Anschluss machen will.
Ich bekam auf meinen Brief keinerlei Reaktion.
Da ich jetzt davon ausgehe, daß sie gar nichts macht, möchte ich den Unterhalt einbehalten, bis sie mir die entsprechenden Unterlagen schickt.
Es besteht noch ein unbefristeter Titel aus der Zeit vor der Volljährigkeit.
Allerdings hat sie doch eine Mitwirkungspflicht und muss mir Auskunft geben, oder sehe ich das falsch ?
ich lese seit einiger Zeit mit viel Interesse Ihre Seite hier.
Ich hab eine Tochter, welche im November 2011 volljährig geworden ist.
Es besteht kein Unterhaltstitel. Ich hatte mich vor einigen Jahren freiwillig bereit erklärt, Unterhalt zu zahlen. Es gab auch nie etwas bis auf ein paar kleine Sachen. Ich bekomme z.Zt. 1440 Euro netto und bin wieder verheiratet.
Meine Tochter hatte 2010 eine Ausbildung "außerhalb" - also mit eigenem Hausstand im Ort der Ausbildung - begonnen. Seither hab ich immer 200 Euro an die Mutter überwiesen. Bis heute. Die Tochter bekam Schüler-Bafög, die genaue Höhe kenne ich nicht.
Diese Ausbildung hat sie wg. gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Das Arbeitsamt hat ihr eine 2.gesundheitlich passende Ausbildung in einem Internat angeboten, welche sie ausgeschlagen hat. Dafür wurde ihr seitens Arbeitsamt wohl 3 Monate die Stütze gekürzt. Die Höhe der Stütze ist mir auch nicht bekannt.
Ich habe am Wochenende eher durch Zufall und aus dem Mund meiner Tochter erfahren, dass sie seit 2 Monaten Arbeit hat(auch ohne Ausbildung) und dass sie ca. 750 Euro netto bekommt. Sie ist bei der Mutter ausgezogen und hat einen eigenen Hausstand mit hrem Freund, seit 3 Monaten. Darüber habe ich keinerlei Hinweise oder ähnliches bekommen. Ich habe keine Hinweise auf verändertes Einkommen erhalten, keinen Hinweis auf Auszug, keinen Anruf, kein nix.
Wie gesagt kam alles eher durch Zufall heraus, als es wegen einer Kontoumstellung zu Verzögerungen kam und ich ihr über ein bekanntes soziales Netzwerk die Nachricht schrieb, dass es leider etwas dauert diesmal.
Ich bekam als Antwort zurück, dass "Sie ja sowieso kein Geld bekommt, sondern nur Mama" und dass Sie ausgezogen ist.
Ich habe fast nen Herzschlag bekommen bei all den Infos. Ich habe mich dann mit ihr getroffen und dabei eben das vorher Geschriebene erfahren. danach wieder Funkstille. Bis eben. Da kam eine SMS mit ihrer Kontonummer; sie möchte also jetzt den Unterhalt auf ihr Konto. Da war auch kein "Hallo" oder "wie gehts". Nur die kalten Daten.
Ich möchte "aus der Nummer sauber rauskommen", ich will auch kein Geld zurück. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was der Wertegang sein könnte. Wie gesagt, sie wird jetzt 19, hat eine Ausbildung wohl aus gesundh. Gründen abgebrochen und eine 2. abgelehnt wg. Entfernung von daheim. Sie hat seit 2 Monaten ein Arbeitsverhältnis und wohnt mit Freund in eigener Wohnung. All dies weiß ich seit einer Woche und habe bis heute jeden Monat 200 Euro freiwillig untitulierten Unterhalt gezahlt.
Was können Sie mir sagen, liebe Frau Wolf?
ein Bekannter hat eine 19-jährige Tochter, für die er Unterhalt zahlen muss. Sie hat versucht das Abitur zu machen, was sie aber nicht geschafft hat. Sie hat die Schule nun mit einem Realschulabschluss verlassen. Seit ca. einem Jahr befindet sie sich in psychiatrischer Behandlung (Tagesklinik usw.). Zuletzt war sie über mehrere Wochen in REHA. Sie wurde arbeitsunfähig entlassen. Nun geht sie einmal die Woche zur Psychotherapeutin. Sonst nichts. Sie schreibt keine Bewerbungen für ein FSJ oder ähnliches. Nichts. Besteht in so einem Fall Unterhaltspflicht? Kann mein Bekannter bei ihr bezüglich des Geldes Druck bei ihr ausüben, damit Sie sich bemüht etwas zu finden? Sie lässt nicht mit sich reden und auf Nachrichten antwortet sie auch nicht. Welche Rechte hat hier mein Bekannter? Und welche Pflichten hat seine Tochter? Das kann doch nicht Jahre so weiter gehen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
ist die Reihenfolge bei Klärung Volljährigenunterhalt richtig?
1. Darlegung der Bedürftigkeit (heißt eigene finanzielle Situation wahrheitsgemäß darlegen/offenlegen)
2. Bedarf / Aufstellung v. Kosten
erst dann
3. Auskunftspflicht der Einkommen beider Elternteile mit zur Verfügung stellen der Informationen jeweils an beide Seiten.
Ergänzend die Frage:
Volljährige lebt noch bei der Mutter und hat sich nur an einer Uni beworben - sonst nirgends -
was ist, wenn sie jetzt keinen Studienplatz erhält?
Muss sie sich bei weiterer Wartezeiten grundsätzlich selbst unterhalten?
Vielen Dank.
Wie ist das mit der Berücksichtigung der zweiten Ehefrau bei der Berechnung des bereinigten Nettos:
Der Vater lebt mit Ehefrau und zweitem Kind zusammen. Er kann das minderjährige Kind unterhaltstechnisch berücksichtigen/abziehen.
In wie weit kann bei der Berechnung für ein vollj., nicht priveligierten, Kind die Ehefrau des Vaters, die ein Nettoverdienst 340,00 € (Minijob)berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
wonach richtet bzw. wie errecnet sich die Höhe des Unterhaltes für die zweite Ehefrau, mit der der Vater zusammenlebt?
Für das minderjährige Kind ist die DT die Richtlinie - das ist klar.
Beste Grüße
die Tochter meines Mannes, volljährig (19 Jahre) mit eigenem Hausstand, beginnt ab 1.09.2012 eine Ausbildung. Der Ausbildungsort ist ca. 70 km von ihrem Wohnort entfernt.
Sie hat nunmehr BAB bei der Bundesagentur für ARbeit beantragt, da sie aufgrund der Wohnungsmiete und der Fahrtkosten der Meinung ist, dass ihr ein Zuschuß gewährt wird.
Dieser Meinung bin ich allerdings nicht, da diese Berufsausbildungsbeihilfe ja nur gewährt wird, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kann (in diesem Fall bei der Mutter/Ex-Ehefrau), weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Die Tochter ist vor ca. 1 Jahr bei der Mutter ausgezogen und wohnt nun ca. 400 m von der Mutter entfernt, aber ca. 70 km von ihrem Ausbildungsort.
Wir haben nun den Unterhalt auf Basis 670 € für volljährige Kinder mit eigenem Hausstand wie folgt berechnet:
670 € abzgl. 290 € Ausbildungsvergütung = 380 €
abzgl. 184 Kindergeld = 196 € zu zahlender Unterhalt. Ist das so ok?
Sollte nunmehr die Agentur für Arbeit einen höheren Bedarf ermitteln, welcher Betrag, errechneter Kindesunterhalt oder BAB der Agentur für Arbeit, ist dann für die Unterhaltszahlung maßgebend?
Anzumerken wäre noch, dass ich vor ihrem Auszug von der Mutter mich beim Jobcenter erkundigt hatte, ob das in Ordnung geht und dort die Auskunft bekam, wenn sie sich selbst finanzieren kann (in diesem Fall hat mein Mann dies mit dem mtl. Kindesunterhalt finanziert)und nicht irgendwann mal kommt und Wohnungsgeld etc. beantragt, ist es kein Problem. Sollte sie sich irgendwann mal nicht mehr finanzieren können, muß sie wieder, bis sie 22 Jahre alt ist - zur Mutter zurückziehen.
Wie sieht dazu die Rechtslage aus?
Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank.
Ich hatte gelesen, dass die Ausbildungspauschale (90 €) nur bei volljährigen Kindern, die NOCH bei einem Elternteil wohnen, angerechnet wird; in diesem Fall gilt dann die Düsseldorfer Tabelle bis Punkt 4.
Wird eine Ausbildungspauschale (90 €) auch bei volljährigen Kindern mit eigenem Hausstand angerechnet?
Das würde ja dann den Bedarf von 670 € übersteigen und dies wären dann mtl. 760 € die abzgl. des Kindergeldes und der Ausbildungsvergütung zu zahlen wären.
Die Mutter ist nicht leistungsfähig, da Hartz IV.
Können Sie mir bitte noch die Frage beantworten, welcher Betrag für die Unterhaltszahlungen letztendlich relevant ist?:
Der ermittelte Bedarf durch die Arbeitsagentur aufgrund des BAB-Antrages oder die Unterhaltszahlung lt. Düsseldorfer Tabelle in Höhe von 670 €?
Danke.
mein inzwischen 19 jähriger Sohn hat nach der Trennung/Scheidung bei seiner Mutter gelebt und das Gymnasium besucht, Klasse wiederholt, danach bestandene "Zwangs-Realschulprüfung". Ende letzten Jahres dann permanentes Schuleschwänzen bis hin zur Ausschulung. Kurz vor Weihnachten ist er dann zu mir gezogen, hat den Kontakt zur Mutter abgebrochen.
Inzwischen ist er wieder bei ihr eingezogen, da ich meine Wohnung gekündigt habe (Zusammenzug mit Partnerin).
Nun fordert er Unterhalt über die damalige Scheidungsanwältin seiner Mutter und beruft sich auf ein unbegrenztes Attest einer Allgemeinmedizinerin über "psychische Erkrankung" und damit nicht schul- oder arbeitsfähig.
Mein Sohn hat seinerzeit Geld von denn inzw. verstorbenen Großeltern bekommen, dass in Wertpapieren angelegt wurde - mehr als ein Notgroschen.
Ich finde das Ganze dubios: Attest bis in alle Ewigkeit, keine Lust auf Schule, Arbeit (zumindest Nebenverdienst trotz seiner Depressionen und PC-Spiele-Sucht) und ich soll nun zahlen.
Wie schätzen Sie den "Fall" ein?
Seit Jahren verbringt er einen extrem hohen Zeitanteil am PC
Student hat Einkünfte:
Halbweisenrente 408€, Kindergeld 184€.
Ich bin Leistungsfähig. Wie hoch schulde ich Unterhalt?
Vielen Dank
ist ein volljähriges Kind in folgendem Falle ein nicht pivilegiertes vollj. Kind?
18 3/4 Jahre alt - allgemeine Schulbildung mit Abitur abgeschlossen - wartet auf Studienplatz -
lebt (noch) bei der Mutter.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
meine Tochter ist 19 Jahre und ist bei ihrer Mutter (also meine Ex-Frau) ausgezogen und wohnt in einer WG. Der Verdienst meiner Ex-Frau liegt unter dem Selbstbehalt, ich selbst verdiene 2200,- netto. Meine Tochter sucht jetzt im zweiten Jahr vergeblich einen Ausbildungsplatz der ihren Vorstellungen entspricht. Sie hat einen 400 Euro Job als Aushilfe in einem Kaufhaus. Welcher Unterhalt steht ihr nun unter welchen Bedingungen zu?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Selbst wenn ich die Suchzeit so akzeptieren würde, welcher Betrag würde ihr denn bei den o.a. Umständen zustehen? Zur Zeit überweise ich ihr monatlich 300 Euro.
aufgrund der Volljährigkeit meines ältesten Sohnes möchte ich die Unterhaltsleistung neu berechnen.
Nun stelle ich aber fest, dass ich durch das hinzuzuziehende Einkommen meiner Exfrau im Prinzip mehr zahlen muss, als vorher.
Beispiel: Mein Einkommen in Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle, Unterhalt für meinen Sohn 703 Euro, abzüglich Kindergeld.
Durch das Einkommen meiner Exfrau steigt der Unterhalt in die Stufe 10, demnach 78 Euro mehr Unterhalt.
Der Selbstbehalt führt allerdings dazu, dass sie keinen Unterhalt leisten muss.
Muss ich nun den Mehrunterhalt leisten, obwohl es durch das andere Einkommen entsteht?
Und als Folgefrage:
In welchen Fällen kann zukünftiges Einkommen meines Sohnes zu 100% (abzüglich seines Selbstbehaltes von 90 Euro) oder nur zu 50% vom Unterhalt abgezogen werden?
Herzlichen Dank für die Antwort.
Zum Einkommen des Sohnes ging rs mir nicht darum, ob und wann, sondern nur, wenn er dann eines hat, ob ich 50% oder 100% anrechnen darf (natürlich abzüglich der 90 Euro Selbstbehalt).
Ich studiere und wohne noch bei meiner mutter, habe nur eine generelle Frage:
Meine Mutter hat ein Einkommen von ca. 1000€ mtl, das heißt, sie ist nicht unterhaltspflichtig, richtig?
Mein Vater ist wieder verheiratet und hat ein Einkommen von ca 4000€, will aber nun in Altersreilzeit gehen.
Kann mein Vater vom Unterhalt Beträge von Schulden, die er gemeinsam mit der neuen Partnerin hat (Eigentumswohnung, Ferienhaus, Auto) abziehen bzw deswegen weniger zahlen? Und hat es Einfluss wenn er einen Pflegeplatz für meine Großeltern bezahlen muss?
Danke im Vorraus für die Antwort!
ich habe 2 Töchter 12&17 die Große will mit 18 mit Ihrem Freund zusammenziehen Sie macht eine Schulische ausbildung die noch 2 Jahre dauert.Z.zt. bekomme ich für die Große noch Untehalt vom Vater ,ich selbst bin Erwerbsgemindert (also Rente).Ich bin neu Verheiratet wir haben Eigenheim und mein Mann hat auch 2 kinder für die er Unterhalt zahlt.
Wieviel kann meine Tochter von mir verlangen wenn Sie auszieht,wird das Einkommen meines Mannes auch mit angerechnet?
folgende Situation:
die Tochter wurde im Januar volljährig. Lebt bei der Mutter, die selbst hohes Einkommen hat.
Der Vater zahlte, ohne Feststellung einer Bedürftigkeit und Kenntnis über Einkommen der Mutter an die Tochter bis Juni Unterhalt, damit sie in Ruhe ihr Abitur machen konnte. Schriftlich fixiert. Danach sollte auf gesetzl. Grundlage eine Neubestimmung erfolgen. Tochter hat sich nach dem Abitur nur an einer Uni beworben, da sie in ihrer Heimatstadt und in der Nähe ihres Freundes bleiben wollte. Das gewünschte Fach hat aber eine örtl. Zulassungsbeschränkung (NC 1,7) und die Abiturnote lag bei 2,4 - also eine Absage war mehr als wahrscheinlich.
Nun möchte sie Unterhalt - und möchte ab März an eine private Hochschule, die im Monat fast 700,-- € kostet, aber in ihrer heimatstadt ist.
Staatl. Unis in anderen Städten bieten ihr Studienfach auch an (evtl. mit nierigerem NC), aber sie will aus o.g. Gründen, sowie aus Kostengründen für sich selbst nicht dorthin.
Sie bekäme ja dann den festen Satz von 670,-- + KV
Abgesehen davon, dass die Bedürftigkeit der Tochter nicht festgestellt ist (hat Sparvermögen und Ausbildungsversicherung- Höhe?) - müsste der Vater sich an den hohen Kosten einer privaten Hochschule beteiligen oder greift hier das Gegenseitigkeitsprinzip? Wir wissen auch nicht, ob dieses Fach Ihren "Neigungen" entspricht -
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Zunächst sollte es das Studienfach Medienwissenschaften sein und an der Privathochschule wäre es jetzt Medienmanagement, o.g. wird dort nicht angeboten - also auch dort wird wegen des Wunsches der Heimatnähe eine Änderung vollzogen.
Jetzt hat sie, ergänzend aufgrund der abgelaufenen Bewerbungsfristen, keinen Studienplatz. Ist es korrekt, dass sie nun auf jeden Fall selbst für ihren Unterhalt sorgen muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.
Ergänzend: Wenn die Volljährige nun in Österreich studiert - stünde ihr dann mehr als 670,-- € (+ KV) zu?
Herzlichen Dank schon im Voraus.
ich habe meiner Tochter bis zum 14.7.2012 per Titel Unterhat gezahlt (da sie ihr Abi machen wollte, was sie unterdessen vor 2 Jahren ohne mich in Kenntnis zu setzen abgebrochen hat- in dieser Zeit jobte sie bei einer fastfoodkette), jetzt teilte mir ihr Anwalt mit, daß sie ab dem 6.8.12 eine Ausbildung zur Restaurantfachfrau macht-Ausbildungsvergütung 384,00.
Muß ich überhaupt Unterhalt zahlen?
und müßte sie nicht noch Kindergeld erhalten?
und wie kann ich mich absichern, daß sie nicht wieder abbricht und mich weiter zahlen läßt?
Danke im voraus
meine Tochter hat vor 2 Jahren ein Berufskolleg besucht und einen Abschluss als Medientechniche gestalterin gemacht.
Während dieser zeit habe ich Unterhalt gezahlt
Danach hat sie 2 Jahre in einer Werbeagentur gearbeitet (in dem erlernten Beruf).
Nun möchte sie Studieren und wieder Unterhalt bekommen, da das Bafög sehr gering ausfällt.
Hat sie Anspruch? Und wie wirkt sich ein 400 EUR Job aus, den sie ausübt. In wieweit mindert dieser ihren evtl. zustehenden Unterhalt?
ergänzend sei bemerkt die Erstausbildung erfolgte als Schulkolleg (unbezahlt) zur gestaltungstechnischen Assistentin, das nun folgende Studium erfolgt im Fach Grafik & Design.
Wie wird ein 400 EUR-Job des Studierenden auf den Elternunterhalt angrechnet?
mich würde interessieren, ob mein Vater, immer noch unterhaltspflichtig ist.
Folgender Fall besteht:
Ich (25), und meine Schwestern (20+22), ich blieb nach der Scheidung bei meinem Vater, meine Schwestern bei der Mutter (wieder verheiratet).
Sein Einkommen ist durch einen Jobwechsel gefallen, die Berechnung des Unterhaltes für meine Schwestern ist noch auf den alten Job angerechnet. Inzwischen hat er nicht mehr als Stufe 1 der DT und hat heute noch nach 20 Jahren Schulden aus der Scheidung und dem gemeinsamen Hausbau. Meine Mutter macht aktuell eine Ausbildung zur Altenpflegerin und hat somit ein Einkommen. Für eine Schwester bezahlt er keinen Unterhalt mehr, da Sie bei der Mutter ausgezogen und verlobt war (noch in Ausbildung zur Krankenschwester), inzwischen ist diese wieder entlobt und lebt wieder bei der Mutter. Die andere Schwester hat in diesem Jahr, die FH-Fremdsprachen abgeschlossen. Jetzt macht Sie mal ein 2-monatiges Praktikum und arbeitet nebenher in einem Fitnessstudio, wo Sie nach dem Praktikum vermutlich voll arbeiten wird. Ob Sie sich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, weis ich nicht genau. Muss er nach dem Praktikum oder jetzt schon, noch Unterhalt bezahlen?
ist bei der Berechnung des unterhalts für ein nicht priv. vollj. Kind der Selbstbehalt des Vaters (1.150,--)vor der Errechnung des Anspruchs eines mind. Kindes und der Ehefrau abzuziehen, die ja vor dem Vollj. stehen oder danach? Damit verändern sich ja die Rechengrößen und das am Ende stehende bereinigte Netto.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Meine beiden Kinder, Tochter (17) und Sohn (19), leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist in Vollzeit berufstätig, meine Tochter besucht eine allgemeinbildende Schule, mein Sohn fängt nach einem FSJ ein Studium an. Für meine Tochter zahle ich Unterhalt aus einer Trennungsvereinbarung, für meinen Sohn habe ich wegen des FSJ zuletzt keinen Unterhalt bezahlt. Mit Beginn des Studiums ist mein Sohn wieder unterhaltsberechtigt und sein Unterhalt berechnet sich nach der 4. Altersstufe der DT. Nun meine Fragen:
- Wird bei beiden bereinigten Nettoeinkommen jeweils ein Selbstbehalt von 1.150 € abgezogen und bei meinem Einkommen zusätzlich der Unterhalt für meine Tochter?
- Wie berechnet sich der Unterhalt für meine Tochter, wenn sie 18 wird? Gelten dieselben Selbstbehalte wie bei meinem Sohn?
- Ändert sich dann der Unterhalt für meinen Sohn ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Was ist, wenn sich nach DT für meinen Sohn ein höherer Unterhaltsanspruch ergibt als für einen Studierenden mit eigenem Haushalt (670,- €)?
vom bereinigten Einkommen zuerst Unterhalt minderj. Kind und der ggf(!) unterhaltsberechtigten Ehefrau...
Was heißt ggf.? Vater lebt mit minderj. Kind und zweiter Ehefrau zusammen - ist deren Unterhalt bei der Berechnung f. d. vollj. Kind abzuziehen oder ist dies nicht sicher?
Besten Dank.
Nach Aussagen ihrer Anwältin ist sie ein privelegiertes Kind (unter 21Jahre, lebt bei Kindesmutter und ist nicht verheiratet), mein Mann muss nun also Unterhalt zahlen. Dieses möchte er auch, um ihr eine Ausbildung zu ermöglichen.
Wir haben jedoch noch ein Kind aus unserer Ehe. Es ist 6 Jahre alt und behindert. Wir haben einen Behindertenausweis mit 80%. Aufgrund der Behinderung kann ich nicht arbeiten gehen und wir leben nur vom Einkommen meines Mannes.
Ist es tatsächlich so, dass die Tochter aus erster Ehe gleichgestellt ist mit unserem behinderten Sohn?
ist es richtig, dass die Steuerrückerstattung aus dem letzten Jahr einkommenserhöhend hinzugerechnet wurde (die Erstattung ist in erster Linie auf die Behindertenpauschale unseres Sohnes zurückzuführen)?
was ändert sich, wenn die Tochter das 21 Lebensjahr vollendet und nicht mehr privelegiert ist?
So siehts bei mir aus :
20 Jahre
dieses Jahr Abitur
wohne nicht mehr Zuhause
Eltern getrennt Mutter aber neu verheiratet
kein Studienplatz bekommen,berufliche Richtung steht aber fest.
Praktikum in genau diesem Berufsfeld, leider unentgeldlich und so zeitaufwendig,dass ich keine andere bezahlte Tätigkeit nebenher machen kann
Gehalt der Mutter + Stiefvater ist immerhin hoch genug als das ich kein bafög bekommen würde.
Habe ich nun den Anspruch auf Unterhalt?
Danke im Vorraus
wie lange gelten eigentlich die "üblichen" Unterhaltstitel, die von den Jugendämtern den unterhaltspflichtigen Vätern von Kindern vorgelegt werden. Die "natürlich" keine zeitliche Befristung enthalten.
Kann man solche Titel als Unterhaltsverpflichteter nachträglich "befristen" oder außer Kraft setzen lassen, wenn das "Kind" volljährig ist ?
Ich habe mal eine Frage.
Von meinem Freund der Sohn ist im Juli diesen Jahres 17 Jahre alt geworden.Hat Realschulabschlussund wollte laut Aussage der Mutter jetzt Abitur machen.Bis zum heutigen Tag jedoch liegt uns keine Information vor ,ob dies auch war ist.
Ob er wirklich Abitur macht,ob er noch zu Hause wohnt usw. Darf mein Freund auf Grund fehlender Informationen den Unterhalt einstellen.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
meine Tochter ist seit Oktober 18 - der Arbeitgeber hat die Pfändungsunterlagen vom Jugendamt erhalten und soll den Unterhalt nun an sie zahlen - Der Vater bekommt am 01. und 15 eines Monates Abschlag und Lohn. Wann muss der Arbeitgeber den einbehaltenen Unterhalt überweisen? Darf der sich damit der Lohnzahlung am 15. noch ewig Zeit lassen? Heute am 19. war noch kein Geld da.
Gruß
Claudia
ich verstehe eine Sache nicht:
1. Student, Eltern nicht leistungsfähig, erhält volles BaFÖG und Kindergeld. Er kann bis 400 € im Monat anrechnungfrei dazuverdienen, hätte also insgesamt 1070 €.
2. Student, beide Elternteile voll leistungsfähig,
erhält 486 € Unterhalt und Kindergeld. Wenn er 400 € dazuverdient, werden ihm (400-50)/2 (in der Regel ?) 175 € von den Eltern abgezogen. Die Eltern, seit langem getrennt, zahlen nur, was sie unbedingt müssen obwohl sie über 6000 € netto haben. Dieser Student hätte dann bei gleichem Fleiß nur 895 € im Monat. Ist das nicht ungerecht,
und wann gilt der Verdienst wirklich als überobligatorisch und damit nicht dem Unterhalt anrechenbar ?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gruß Harald
hab nen 400€ job!
danke!
Mein Sohn ( 20 Jahre) lebt im Zweifamilienhaus in einer eigenen 72 qm Wohnung. Das Haus gehört mir und meiner Ex-Frau gemeinsam. Sie bewohnt die andere Wohnung und trägt die Kosten des Hauses. Er bekommt das Kindergeld. Laut Jugendamt hat er Anspruch auf 670€ Unterhalt. Werden davon dann die Kosten der Wohnung und das Kindergeld abgezogen?
Danke.
volljähriges, nicht priv. Kind hat im Juli 2012 Abi gemacht - aus Eigenverschulden , da nur auf einen Studienplatz beworben, keinen Studienplatz erhalten. Will nun Wartezeit
bis zum Erhalt eines Studienplatz mit kleinen Praktika überbrücken (bisher nur eins, das Ende Nov. beginnen soll). Zählt dies als "Orientierungsphase" oder zur "Berufs-/Studien-Ausbildung" ? Vielen Dank für Ihre Antwort.
das Steuerrückerstattungen als Einkommen in der Unterhaltsberechnung gelten ist mir bekannt.
Wie aber ist es mit EST-Zahlungen (Nachzahlungen oder vom FA festgelegte EST-Vorausszahlungen) - sind diese einkommmensmindern anzusetzen (bei Berechnung nicht priv. vollj. Kind)?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
der Vater eines vollj., nicht priv., Kindes wurde zur Auskunft aufgefordert - Das bereinigte Netto ergibt, dass er keinen Unterhalt zahlen muss -
Auskünfte bzgl. vollj. Kind und dessen Mutter hat er selbst, trotz Forderung aber noch nicht erhalten -
Hat er, obwohl er keinen Anteil des Unterhaltes zahlen muss, Anspruch auf die Auskünfte bzgl. Einkommen, Vermögen des vollj. Kindes und dessen Mutter?
Vielen Dank.
eine etwas schwierige Frage:
ein vollj. Kind verlangt Einkommens-Auskunft vom Vater, der in einer anderen Stadt wohnt - sollte es zu einer gerichtl. Auseinandersetzung kommen, so ist das Gericht des Vaters zuständig -
Wie ist es aber, wenn der Vater ergänzend, nach Aufforderung des Kindes, im Gegenzug die Information bzgl. Einkommen Kind und Mutter verlangt - bleibt der Gerichsstand dann der Wohnort des Vaters?
Vielen Dank.
Vater möchte, im Falle des Streites, das Gericht am eigenen Wohnort,was muss er beachten?
Ergänzend:
die Abzugsposten bzw. Unterhaltsbeträge, für das mind. Kind und die Ehefrau, mit denen er zusammenlebt, sind dies "Rechengrößen" oder müssen diese tatsäschlich fließen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
wie wird der Familienunterhalt berechnet?
Beispiel:
Vater ber. netto 2000,--
Ehefrau ber. netto 250,--
Rechnung:
2000+250 geteilt durch zwei heißt 1.120
oder
2000-250 geteilt durch zwei heißt 875,--
Vielen Dank.
kann die Mutter, bei der das vollj.nicht priv. Kind lebt die Wohnungsmiete als Abzugsposten ansetzen.
In dieser Wohnung haben immer nur sie und das Kind gelebt (heißt ohne Vater)
Besten Dank für Ihre Antwort
und wie ist das mit dem Wohnwert (Nutzung Eigenheim, nicht aus der 1. Ehe stammend)
Wird dieser bei der Berechnung unterhaltsrelev. Einkommen bei Volljährigenunterhalt als Einkommen hinzugerechnet?
Wohnwertberechnung:
Höhe der mögl. erzielb. Miete abzgl. Belastungen (Kredit), Instandhaltung?
habe trotz der vielen interessanten Beiträge meinen Fall nicht gefunden. Hier meine Fall: Die Tochter meines Mannes,24 jahre alt, hat vor 7 Jahren nach Abschluß der Hauptschule eine Lehre in einem Sportfachgeschäft begonnen und bereits nach 3 Monaten die Kündigung erhalten, da sie die Ausbildung nicht sehr ernst genommen hat und sich nichts hat sagen lassen. Danach hing sie jahrelang dem Traum nach, Kinderpflegerin werden zu wollen, hat aber Aufgrund ihrer sehr schlechten Noten im Abschlußzeugnis keinen Ausbildungsplatz bekommen und jahrelang bei Schlecker in Vollzeit gearbeitet. Mit dem Zusammenbruch des Unternehmens bekam sie ihre Kündigung, und hat nun im September 2012 bei KIK eine Ausbildung zur Einzelhandels-Kauffrau begonnen. Natürlich kam prompt die Anfrage nach Unterhalt. Sie verdient 550€ Netto und bekommt wieder Kindergeld. Nach Abzug der Ausbildungspauschale, die wie ich in anderen Beiträgen vernommen habe nicht zwingend abgezogen wird bei Kindern mit eigenem Hausstand, bleibt ein Unterhaltsanspruch von 26€ oder eben gar nichts. Von der Mutter wäre vermutlich nichts zu holen, da diese nach unserem Kenntnisstand keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Allerdings besteht kein Kontakt, auch nicht zur Tochter, so daß wir das nicht sicher wissen. Hier nun meine Frage: hat die Tochter überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch, da sie jahrelang einer Vollzeittätigkeit nachgegangen ist, oder ist der verwirkt? Und wenn ja, wie lange würde dieser Anspruch bestehen?
Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
B.Schürmann
Ich habe eine 18 jährige schulpflichtige Tochter die bei der Mutter lebt. Die Mutter ist wieder verheiratet. Ihr Mann hat 3 unterhaltspflichtige Kinder die wiederum bei deren Mutter leben. Da ab 18 beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind nun meine Frage. Ich habe ein Einkommen von 2000 E, meine Exfrau ein Nettoeinkommen von 2.500 E. Die Tochter besucht noch bis Juli 2013 eine Privatschule die monatlich 300 E kostet. Anschließend ist ein Studium geplant. Derzeit bezahle ich Regelunterhalt plus 100 E der Schulkosten und meine Exfrau 200 E die sie dann steuerlich geltend machen kann. Wer ist nun in welcher Höhe unterhaltspflichtig. Eine weitere Frage - inwiefern sind Schuldzinsen vom Haus bzw. monatliche Fahrkosten in Höhe von über 300 E zu meinem Arbeitsplatz abzugsfähig? Ich bin mittlerweile zu meiner Freundin gezogen und habe das Haus vermietet da die Schulden/Tilguung, Unterhalt und Fahrkosten mein gesamtes Einkommen beanspruchten. Ich wünsche mir für meine Tochter das Beste - fühle mich jedoch von meiner Exfrau in den Ruin getrieben.
Freundliche Grüße und besten Dank für Ihre Hilfe.
Ich bin 19 Jahre und mache im April mein Abi. Danach möchte ich studieren und dazu mit einem Freund in eine wg ziehen. Nun brauche ch dafür unterhalt. Mein Vater verdient ca . 3500 brutto meine Mama ca. 1000 brutto. Beide sind geschieden und neu verheiratet.ich habe außerdem zwei kleine Halbgeschwister die einmal bei meiner Mutter und meinem Vater wohnen. Ich denke, dass ich kein bafög bekommen werde. Derzeit wohne ich bei meinem Vater, dieser jedoch sagt , er biete mir Kost und Logis und deshalb wäre ich nicht Unterhaltsberecjtigt wenn ich ausziehen möchte. Dies wäre meine freie Entscheidung und er sagt, dass ich auch bei ihm wohnen könnte während des Studiums. Nun ist die frage , da die Uni ca. 20km entfernt ist, inwiefern das stimmt? Besteht Unterhaltsanspruch , wenn ich das Bundesland wechsele und somit weit von meinen Eltern weg wohne? Oder muss ich den Umzug plausibel begründen ua. Mit der Wahl eines Studienfaches welches ich nur woanders studieren kann?
meine Frage:
ein volljähriges nicht priv. Kind hatte vor einigen Monaten Vermögen, verlangt nun Unterhalt mit dem Hinweis, dass kein Geld mehr da sei -
Muss das Kind nachweisen, wofür das Geld ausgegeben wurde?
Und hat es dann ein Anrecht auf Unterhalt (so es sich in einer Ausbildung/Studium befindet), auch wenn das Geld "einfach so" ausgegeben wurde?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Ich habe die Kindererziehung komplett übernommen, weil mein Mann sich eine eigene Firma aufgebaut hat. Arbeitszeit derzeit in einem 3-Schicht-System. Für mich war es nicht möglich, meine Qualifikation am Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten. Heute kann ich mich nur auf Helferstellen bewerben und würde bei einer Vollzeitbeschäftigung weniger verdienen, als mit meinem jetzigen Verdienst.
Vielen Dank für eine Antwort
die Mutter eines gemeinsamen 19jährigen Kindes, das im März 2013 Abi machen wird, ist Volljuristin. Das "Kind" wird studieren und wohnt bei der Mutter. Darf die Mutter bei den Verhandlungen bzgl. der Bezifferung der Unterhaltsansprüche gg. beide Elternteile ab 01.04.2013 als rechtliche Vertreterin der Tochter fungieren ? Also quasi auch in eigener Sache agieren.
vielen Dank für die Antwort zum vorigen Eintrag.
Ich muss aber doch nochmal nachfragen, ist mein Ex-Mann als Selbständiger mit einem ziemlich guten Jahreseinkommen seiner Tochter gegenüber nicht unterhaltspflichtig? Kann doch nicht sein, oder?
Danke nochmals!
mein Mann und ich leben inTrennung, wollen uns aber nicht scheiden lassen. Wir möchten unsere finanziellen Verhältnisse (bisher Zugewinngemeinschaft) neu regeln und sind uns darüber im Prinzip auch einig. Wie aber kann man die Rentenansprüche aufteilen und vertraglich festsetzen (BfA, Betriebsrente und Rente aus Altersversorgung von Freiberuflern)? Und wie kann man die Unterhaltsansprüche der Kinder, die sich noch im Studium befinden, so festlegen, dass mein Mann allein dafür aufkommt (das ist ein Teil unserer Absprache)?
Vielen Dank vorweg für die Auskunft.
Sie wohnt bei der Ex und ihrem neuen lebenspartner der Eigentum hat.Ich bin wieder Verheiratet und bezitze ebenfals Eigentum.Meine Frau hat kein Einkommen und ich habe aus meiner selbstständigkeit aus den letzten 3 jahren ein netto einkommen von 1540 euro.Meine Ex arbeitet auf 400 euro basis.Da ich noch Gredite für Haus und Auto zahlen muss, wird es immer sehr eng am Monatsende,leider.Die frage wäre von mir wäre ,wenn meine tochter sowieso nur noch 6 monate in ausbildung ist,ob ich dann überhaubt noch unterhalt zahlen muss.laut ihrem Rechtsanwalt verdient sie mit abzug der 90 euro 307 euro netto.Weiterhin fährt sie ein auto,raucht,party am wochenende und jetzt soll ich das tolle leben von ihr mit etwas unterhalt noch unterstützen hmm.
Ich frage mich da mal wieso sie das macht , weil sie jetzt aus allem anderen wie erbe und soweiter mit sicherheit auch raus ist,,,,,traurig genug,,,
Ich hoffe sie haben da einen rat für mich,und bin ihnen im vorraus sehr dankbar.
Leider könnte ich keine Antwort auf unser Problem hier finden.
Situation:Die Freundin meines Sohnes ist vergangene Woche zu uns gezogen . Sie hat in Stuttgart ein duales Studium absolviert und die Prüfung aufgrund schwerer Depressionen nicht bestanden. Beide Eltern zahlen Unterhalt. Nun hat sich das Mädchen in Absprache mit ihren Eltern ein Studienplatz in Jena gesucht, wobei das duale Studium anerkannt wurde. Die Eltern wollten die Eltern200 Euro Miete übernehmen und Tochter bis zum Abschluss finanziell unterstützen . Leider ist sie jetzt im 2. Monat schwanger. Nachdem sie dies den Eltern mitteilte, wollen diese keinen Unterhalt mehr zahlen. Sie soll sich entscheiden, Kind oder Geld. Wir unterstützen dahingehend, dass sie nur 200 Euro abgeben soll, um Strom etc. zu begleichen. Das Kind wird während des Studiums von mir betreut, somit muss sie es nicht unterbrechen. Die Mutter meint nun, dass mein Sohn für ihre Tochter aufzukommen hat, was ja nicht stimmt. Bafög b3kommt sie nicht, da das Einkommen nur von der Mutter allein schon bei 86000 Euro jährlich liegt. Der Vater verdient ähnlich. Wir haben zusammen nicht mal annähernd das Einkommen eines der Elternteil. Wie stellt sich die Situation jetzt richtig dar ? Vielen Dank im Voraus auf eine Antwort.
Folgende Situation: Meinem Mann, wie seiner Ex-Frau wurden 2008 das Sorgerecht für ihre Tochter, die bei ihrer Mutter lebte, entzogen. Seitdem lebt sie in einer Pflegefamilie. Das Jugendamt kam nicht einmal auf die Eltern zu um Unterhalt zu fordern. Jetzt ist die Tochter 20 und in Ausbildung. Nun hat sie BAB beantragt und da mein Mann 2400 netto verdient soll er nun zahlen.
Er weiss weder was für eine Ausbildung sie macht oder wie lange diese noch geht. Sie wohnt noch bei der Pflegefamilie. Da er nicht zahlt wird jetzt der tatsächliche Unterhaltsanspruch geprüft. Aber noch haben wir nix von einen Anwalt gehört.
Wie berechnet sich jetzt der Unterhalt? Laut Düsseldorfer Tabelle? DIe Mutter hat nur eine kleine Rente von ca 800 euro so fällt sie aus der Unterhaltspflicht raus. Ich selber habe kein Einkommen.
Kann die Tochter rückwirkend für letztes Jahr Unterhalt verlangen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
als Vater von 4 Kindern (davon 3 Volljährige aus erster Ehe) stellt sich die Frage nach Unterstützung durch die Mutter über eine Vollzeittätigkeit ("gesteigerte Erwerbsobliegenheit") vor folgendem Hintergrund:
1.) Das erste Kind bekommt von mir als Studierende von mir den alleinigen Unterhalt (abz. KiGe)
2.) Das zweite Kind unterstütze ich mit 300€ im Rahmen eines freiwilligen ökologischen Jahr im Ausland mit der Maßgabe, einen Teil des Geldes für ein späteres Studium zurückzulegen
3.) Das dritte Kind unterstütze ich im Rahmen einer Ausbildung (über sein eigenes Einkommen von netto 540€ hinaus) mit 200€
4.) Da mein Frau (2te Ehe) berufunfähig erkrankt ist, bestreite ich die volle Finanzierung des Haushalts sowie des Unterhalts für das 4te Kind (9J). Leider weigert sich die Rentenversicherung, eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen und verweist auf die Agentur für Arbeit, welche meine Frau vor dem Hintergrund ihrer Erkrankungen für nicht am Arbeitsmarkt vermittelbar erklärt. In der Konsequenz zahle ich daher auch die private KV für Frau und Kind. Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 5000 ist das gerade noch zu leisten.
Leider haben auch alle BAföG-Berechnungen im Internet keinen Anspruch für das 1te Kind im Studium ausgewiesen.
Es stellt sich nun für mich die Frage, ob die Mutter der ersten 3 Kinder über eine Vollzeittätigkeit zumindest gegenüber dem ältesten Kind zum Unterhalt verpflichtet werden könnte. Derzeit arbeitet arbeitet sie teilzeit mit einem Brutto von ca. 15000.
Wozu könnten Sie raten?
Herzlichen Dank jetzt schon einmal für Ihre Antwort!
ich bin der uneheliche Vater eines unverheirateten, volljährigen Sohnes und habe keinerlei Kontakt zu ihm. Er ist 19 Jahre gilt als priviligiert und macht gerade die Fachhochschulreife. Dies gehört lt. Gericht noch zur Allgemeinen Schulbildung.
Bis zu seinem 18. Geburtstag habe ich meine Zahlungen immer pünktlich bezahlt. Ich wusste nicht, was er macht und er wollte auch keinerlei Kontakt zu mir. Dann habe ich die Zahlungen eingestellt.
Er zog mich vors Familiengericht, da gab es folgenden Vergleich:
§ 1
Der Antragsgegner verpflichtet sich, an den Antragsteller auf für den Zeitraum Juli 2011 bis
einschließlich April 2012 aufgelaufenen rückständigen Kindesunterhalt einen Betrag von insgesamt 2.170,•• EURO zu zahlen.
Dem Antragsgegner wird nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen, monatlich im Vor•
aus bis spätestens dritten Werktag eines jeden Monats fälligen Raten von jeweils 60,- EURO und einer Schlussrate von 70,- EURO, beginnend ab Mai 2012 zu zahlen.
Kommt der Antragsgegner mit einem Betrag von zwei Raten mehr als 14 Tage in Rück stand, wird der dann noch fällige Restbetrag auf einmal fällig.
§2
Der Antragsgegner verpflichtet sich, an den Antragsteller ab Mal 2012 einem monatlichen im Voraus bis spätestens dritten Werktag eines jeden Monats zahlbaren Kindsunterhalt in Höhe von 211,-- EURO zu zahlen.Vergleichsgrundlage für den ab Mal 2012 vereinbarten laufenden Kindsunterhalt ist die als Anlage zum Protokoll genommene Unterhaltsberechnung, Ausdruck: 17.04.2012, Be rechnungsstichtag: 02.05.2012.Diese lag beiden Parteivertretern vor.
§3
Der Antragsteller verpflichtet sich, dem Antragsgegner bis spätestens 25.04.2012 mitzuteilen, auf welches Konto die Zahlungen zu erfolgen haben.
§4
Der Antragsteller verpflichtet sich, dem Antragsgegner das Halbjahreszeugnis Stand Februar 2012 sowie alle darauf folgenden Zeugnisse bei Vorliegen unverzüglich zu übersenden.
Des Weiteren verpflichtet sich der Antragsteller, den Antragsgegner unverzüglich mitzuteilen, falls er die Schule abbricht. Des Weiteren verpflichtet er sich mitzuteilen, was er nach erfolgreichem Schulabschluss für weitere berufliche Pläne hat.
§5
Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
- laut diktiert, nochmals laut vorgespielt und genehmigt -
Der Antragsteller beantragt noch, die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auf die abgeschlossene Vereinbarung zu erstrecken.
Es ergeht der folgende
Beschluss:
1. Die dem Antragsteller bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird auf den abgeschlossenen Ver. gleich erstreckt.
2. Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:
. 5.936,••€ (12 x 371€zzgl. Rückstände Juli 2011 bis Okt. 2011 = 1.484,-- €).
Mein Sohn hat mir dann sein Zeugnis von August 2012 erst durch seinen RA zukommen lassen, als ich ihn einen Einschreibebrief mit Rückschein aufgefordert habe, dies zu tun, da ich ihm sonst keine Zahlungen mehr leisten werde. Ich bat ihn in diesem Brief auch die nächsten Zeugnisse spätestens 14 Tage nach Ausgabe mir zukommen zu lassen. Schließlich habe nicht nur ich Pflichten, sondern auch er. Er solle seine Ausbildung auch so gut es geht vorantreiben.
Das letzte Zeugnis von Anfang Februar 2013 habe ich nun wieder nicht bekommen. Ich beabsichtige zum 01. März meine Zahlungen einzustellen.
Meine Fragen an Sie lauten nun, wie würde es nach ihrer Meinung weitergehen? bzw. Welche Folgen würden auf ihn und mich zukommen?
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
es gibt eine Urkunde, die besagt, dass ich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhalt zahlen muss.
Danach gab es vom Jugendamt eine Abänderungsklage, wo aber nicht drin steht, wie lange ich zahlen muss.
Lediglich die Zahlungshöhe hat sich verändert.
Was zählt nun?
Müssen auch die Kosten für Studiengebühren von den Ektern anteilig bezahlt werden ?
mein Mann hat heute morgen erfahren, dass sein Sohn aus erster Ehe, der bei der Mutter lebt, zum zweiten Mal die Schule abgebrochen hat. Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte er die 12/1 auf dem Gymnasium geschmissen und seine neue Freiheit ein ganzes Jahr lang tagsüber sowie nachts vor dem PC mit spielen verbracht. Auf Engagemant meines Mannes stieg er dann wieder beim Berufskolleg in die 11. Klasse ein, um doch noch zum Abitur zu kommen. Nun hat er sich wieder nach der 12/1 (das Halbjahreszeugnis war wohl mit 4en und 5en überhäuft) von der Schule abgemeldet und auch keine weiteren Pläne für die Zuunft. Der junge Mann wird im November 21 Jahre. Abgesehen von der persönlichen Enttäuschung stellt sich nun die Frage, wie lange mein Mann für den lernunwillingen noch Unterhalt zahlen muss?!? Nach meinem Ermessen hat der Sohn ja nun die 2. - wenn auch schulische - Ausbildung abgebrochen. Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen!! DANKE!!
wie würde die Unterhaltszahlungen in diesem Fall sein
Tochter studiert, eigene Unterkunft
leibliche Mutter hat ein Einkommen von 1000 euro netto
Ich bin verheiratet mit einer anderen Frau habe mit ihr ein Kind das 6 Jahre alt ist, meine Frau hat ein Einkommen von 450 euro und ich ein Einkommen von 2000 Euro alles netto
Wie hoch wären dann die Unterhaltskosten gegenüber meiner studierenden Tochter?
Zählt Wohneigentum auch als finanzielle Belastung (Hausfinanzierung)?
mfg Bernd
Mein Sohn wird im April 18 Jahre und besucht noch bis Juli eine Sonderschule. Er ist geistig behindert, was sich in Form einer Lernschwäche zeigt. Wie mir sein Lehrer mitteilte, will er dann ab Oktober in einer Behindertenwerkstatt arbeiten.
Bis zu welchem Zeitpunkt muß ich noch Unterhalt zahlen?
Im derzeitigen unschlüssigen Unterhaltsstreit mit ihrem Vater bringt sie einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 90,00 € in Abzug bzw. rechnet in hinzu. Ich dachte das gilt nur, wenn sie sich auch in tatsächlicher beruflicher Ausbildung befindet. Wo ist die Rechtsgrundlage oder gibt es ein ähnliches Urteil? Ist das beim Schülerbafög überhaupt vorgesehen? Ist der Mehrbedarf berechtigt oder wird das Schülerbafög voll auf den Unterhalt des Vaters angerechnet? Womit sich beim Kindesvater der Unterhaltsbetrag stark reduziert und die Tochter derzeit keinen Unterhaltsanspruch mehr hätte!
Liebe Grüße eine total fertige Mutter....
Die mutter bezieht hartz4 und die tochter (noch 17) verdient bei der arbeit 250€ und 184€ Kindergeld.
Der Vater zahlt momentan 522€.
Nun weiss ich nicht wie man das ausrechnet.
wieviel unterhalt müsste der Vater bezahlen?
Vielen Dank schoneinmal
Vielen Dank im Voraus
ich werde ab April ein Stipendium erhalten, welches sich nach dem BAFÖG richtet. Zuvor habe ich beim BAFÖG den Höchstsatz bekommen.
Nun muss ich die positiven Einkünfte meiner Mutter aus dem Jahr 2011 angeben. Für 2011 hat sich da nicht geändert, da sie eine niedirges Einkommen hatte weshhalb ich auch damals beim Bafög den Höchstsatz bekam.
Inzwischen hat sie aber geheiratet vor einigen Monaten und ihr Ehemann überlegt ihr einen Anteil des Hauses ( in Wert einer Wohung) welches er letztes Jahr gekauft hat zu überschreiben.
Die Wohnungen sind allerdings vermietet.
Wie wirkt sich diese Umstand denn un auf meine BAFÖGberechtigung aus?
Die Miete der Wohungen auch wenn sie in den Kredetit fließen gelten als Einkommen nicht wahr?
In dem Fall hätte meine Mutter ca. 1/4 der Miete als Einkommen, also den Teil den sie auch Anteil am Haus besitzt? Oder erscheint da das gesamte Einkommen durch die Vermietungen als Einkommen? Nachdem das ja mein Steifvater ist ist sein Einkommen nicht relevant, aber kann man das getrennte Einkommen meiner Mutter auch der Einkommenssteuererklärung entnehmen oder geht aus diesem hervor, dass sie an den gesammten Einkommen beteiligt ist?
Wie ist es möglich nachzuweisen, dass sie a) nur einen Anteil der Kapitalerträge aus der Vermietung erhlät b) gibt es die Möglichkeit dass die mieten in das Einkommen ihres Ehemannes einfließen, was faktisch auch so sein wird?
Frage bzgl. Abfolge bei Auskunftserteilung-
Tochter 19 Jahre alt, aktuell nicht im Studium oder Ausbildung, aber in diversen Praktika,verlangt Auskunft von Vater. Vater seinerseits bittet um Darlegung der Bedürftigkeit (Vorlage der Unterlagen Ausbildungsfond,der vorhanden ist, Sparbücher etc)
Es ist ja wohl so, dass die Tochter in der jetzigen Phase erwerbsobliegen ist, da sie sich in keiner Ausbildung befindet, muss der Vater trotzdem Auskunft geben? Wenn ja/oder auch zum Zeitpunkt der Ausbildung - muss nicht zuerst die Tochter Ihre Unterlagen vollständig an den Vater geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort
ich habe mit meinem geschiedenen Mann 4 gemeinsame Kinder, wir sind seit 14 Jahren geschieden. Die Kinder sind inzwischen 16, 18, 22 und 25 Jahre alt. Bis auf das Älteste befinden sich alle in Ausbildung, der jüngste noch in Schulbildung.
Ich habe aufgrund des Alleinerzieher-Status in meinem Beruf seit 1991 nicht mehr gearbeitet. Ich bin freiberuflich tätig, jedoch erziele ich keine nennenswerten positiven Einkünfte (unterhalb von 400 Euro im Monat), da mir das GEld für geeignete Werbemaßnahmen fehlt.
Bei der jetzigen Neuberechnung des Unterhaltes für die drei bei mir lebenden Kinder wurde ich darauf hingewiesen, dass ich eine Barunterhaltspflicht gegenüber den erwachsenen Kindern habe. Dafür müsste ich alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, z. B. Putzen gehen, um diese Barunterhaltspflicht zu erfüllen. Ansonsten könnte der Kindesvater ggfs. meinen mütterlichen Anteil des Barunterhaltes im Rahmen eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruches von mir zurückfordern.
Meine Frage:
Ist das richtig und wie hoch belaufen sich die Rückforderungen, wenn mein geschiedenener Mann z. B. für den 18 jährigen Sohn (in schulischer Berufsausbildung) einen Unterhalt von 330 Euro zahlen müsste.
Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr verbunden.
Daraufhin hat sie Wohngeld beantragt, das ebenfalls abgelehnt wurde, weil sie als Azubi keinen Anspruch darauf hat und weil laut Berechnung des BAB ich ihr gegenüber unterhaltspflichtig bin. Stimmt das? Muss ich meiner Tochter Unterhalt zahlen? Und wieviel? Lg
meine Tochter (19) befindet sich in einer Berufsausbildung mit 561 € Lehrgeld im Monat. Sie war bisher im betreuten Wohnen untergebracht und bekommt ab 01.05.2013 eine eigene Wohnung für die sie 326 € Miete zahlen muss. Wie regelt sich denn ab den 01.05. 2013 der Unterhalt ? Was muss ich jetzt an Unterhalt zuzahlen (die Mutter ist nicht leistungsfähig, da sie Hartz IV Empfängerin ist und noch zwei minderjährige Kinder in ihren Haushalt leben.)und wird das Kindergeld bei der Berechnung von meinen Unterhalt abgezogen ? Welche Stelle oder Institution berechnet den Unterhalt oder muss ich diesen durch einen Anwalt festlegen lassen ? Kann ich mit meiner Tochter auch allein eine Regelung über die Höhe des Unterhalts treffen oder gibt es da gesetzliche Vorgaben ? Ich verdiene knapp 1600 € im Monat.
Über eine Antwort würde ich mich freuen !!!
mein Fall stellt sich wie folgt dar:
Ich zahle seit vielen Jahren Unterhalt(ohne Titel) an meine Tochter .
Meine Tochter (19 Jahre und zur Zeit im Abitur) lebt seit der Scheidung bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist meines Wissens noch verheiratet, lebt aber getrennt von ihrem neuen Ehemann mit dem sie ein minderjähriges Kind hat. Es besteht seit ca. 2 Jahren keinerlei Kontakt zur Ex-Frau oder Tochter. Wie kann ich rechtsverbindlich erfahren wie hoch der Unterhaltsanspruch meiner Tochter künftig gegen mich ist ohne selbst zu wissen wie hoch die Einkünfte meiner Ex-Frau oder meiner Tochter sind? Zur Zeit zahle ich 441 Euro und bin der Meinung, dass maximal ein Anspruch auf 378 Euro besteht, die ggf. anteilig als Barunterhalt von beiden Elternteilen erbracht werden müssen.
Die Tochter von meinem Lebensgefährten ist 18 Jahre alt,hat verschiedene Schulen abgebrochen bzw musste die Schule verlassen (geschwänzt).Nun besucht sie angeblich eine Kreisvolkshochschule,was wir aber nicht wissen,sie hat uns noch nie Zeugnisse vorgelegt.Sie ist bei der Mutter gemeldet,wohnt aber bei ihrem Freund.Nun unsere Frage:Muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden auch wenn sie NICHT zur Schule geht?Ab Juni erhält mein Lebensgefährte nur Krankengeld,kann dann der Unterhalt evt gekürzt werden?Zumal die Tochter noch einen Nebenjob hat?
LG Anja Meyer
Mein Sohn ist 19 und hat Mitte März Abitur gemacht.Er lebt in meinem Haushalt. Ich bin geschieden. Mein Sohn hat jetzt einen 5-wöchigen Ferienjob ab Ende Mai und macht ein einwöchiges Praktikum im August. Derzeit schaut er sich nach einem Praktikum bzw. FÖJ-Platz im Ausland um, das er im Herbst beginnen könnte. Mit einem Studium möchte er erst im Wintersemester 2014 beginnen.
Seit seinem 18. Lebensjahr werden ja beide Einkommen der Elternteile berücksichtigt. Der Vater meines Sohnes zahlt 402 € Unterhalt seither, mein Anteil wurde mit 150 € berechnet. Bisher hatte ich mit meinem Sohn die Regelung, dass er den Unterhalt an mich überweist und ich ihm 100 € Taschengeld überwiesen habe. Für Kleider und Urlaub etc. bekam er zusätzlich Geld nach Bedarf. Das Kindergeld erhalte ich. Nun meine Fragen: Mein Ex-Mann will ab Mai die Unterhaltszahlung einstellen. Meines Wissens ist er aber verpflichtet, bis Oktober in dieser sog.Orientierungsphase den Unterhalt weiter zu zahlen. Und wenn ja, stehen meinem Sohn der volle Unterhalt seines Vaters plus das Kindergeld zu, obwohl er noch in meinem Haushalt lebt? Mein Sohn denkt, ich gebe "seinen" Unterhalt für mich aus. Wie kann ich ihm klar machen, dass ein im Haushalt lebender Jugendlicher auch Geld kostet?
Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
bin ich froh -nach std. Suche- dieses Forum gefunden zu haben; ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen:
Mein Mann hat seinem Sohn aus erster Ehe, 22, bis vor 8 Monaten Unterhalt gezahlt, ihm kam zu Ohren, dass dieser nach seinem Abitur vor jetzt rd. eindreiviertel Jahren keine Ambitionen zeigte, eine Ausbildung zu suchen; er vertrieb sich zunächst die Zeit lt. facebook gern mit Party machen, chillen, reisen und seiner Band ab und zu irgendwo mal zu üben & aufzutreten.
Auf Nachfrage, was denn zukünftig geplant wäre erklärte Sohnemann vor rd. einem 3/4 Jahr, er würde ja gerne ein Studium in Tontechnik beginnen, aber das was er machen wolle "da würde er nicht vor 2-3 Jahren reinkommen aufgrund des schlechten Abi-Notenabschlusses". Er habe aber „einen Job, ein paar Stunden am Vormittag als Auslieferungsfahrer bei UPS". Dieses "Einkommen" hat er seinem Vater aber nie angegeben und den vollen Unterhalt schön weiter einkassiert (bzw. seine Mutter, bei der er noch lebte).
Da urkundlich vom Gericht angegeben war, dass mein Mann eigentlich nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhalt an beide Kinder zu zahlen habe (die Jahre darüber hinaus seiner Meinung nach also freiwillig leistete weil beide Kinder noch die Schule besuchten) und er den Eindruck hatte, ernsthaft suche sein Sohn weder Ausbildung noch Arbeit, stellte er den Unterhalt an ihn ein.
Es gab dicken „Protest“ und Anwaltsschreiben, letztendlich einigte man sich aber aussergerichtlich darauf, dass für die Tochter noch Unterhalt zu zahlen sei, aber nicht mehr für den Sohn. Von hier aus konnte unser Anwalt aber zB nicht klären, ob mein Mann rückwirkend einen Teil des Unterhaltes zurückfordern könne, weil der Job der Mutter und der Job des Sohnen ihm nie abgegeben wurden, was letztendlich bedeutet hätte, dass sein mon. Unterhalt (ab Volljährigkeit) dadurch vermindert worden wäre... es wurde gut ausgenutzt, dass wir nicht mehr in Deutschland leben... mein Mann hat es so hinnehmen müssen, fühlte sich aber von Mutter & Sohn schlichtweg „veräppelt“.
Anfang diesen Jahres flatterte ohne Kommentar ein Formblatt vom Sohn für Bafög ein, Lohnabfrage meines Mannes, die er ausgefüllt an das zuständige Amt sendete.
Vermutlich studiert der Sohn seit letztem September nun doch in einer komplett anderen Richtung als angegeben, ist wohl jetzt gerade zu Hause ausgezogen und bekommt aufgrund der Lohnangaben meines Mannes kein Bafög - heute flatterte ein Brief bei uns ein, mal wieder erklärungslos, mit der Aufforderung mein Mann habe ihm nun rd. 550 Euro AB SOFORT monatlich and Unterhalt zahlen.
Die Mutter ist Anfang 2012 erkrankt und hatte davor eine Halbtagstelle, die sie aber wohl aufgegeben hat d.h sie wird dem Sohn nach dem Auszug jetzt wohl auch nichts anteilig zahlen (können/wollen),
Wir (2 Erw, 1 Kind (14), meine Tochter) kommen aber gerade mal so durch, da an seine weitere leibli. Tochter ebenfalls seit Jahren Unterhalt gezahlt wird (21, dritte Runde Schule um das Fachabi dieses Jahr wenigstens zu schaffen; sie lebt seit Neuestem auch nicht mehr bei der Exfrau im Haus) -
wir könnten nicht mehr existieren wenn jetzt noch 550 Euro zusätzlich zu zahlen wären !
Wir leben nicht mehr in Deutschland, sondern in der Schweiz.
Das Gehalt ist höher als der deutsche Durchschnitt wie man weiss, doch die Lebenshaltungskosten sind hier inzwischen auch 3 x so hoch im Vergleich zu Deutschland. Mein Mann ging damals hierhin weil mit den Unterhaltsforderungen in seinem Beruf keine Leben für ihn mehr in Deutschland möglich gewesen wäre. Zudem sind hier auch Abzahlungen zu leisten.
Was können wir tun,
besteht denn überhaupt (wieder) ein Anspruch weil der Sohn nun ausgezogen ist und ein völlig (sinnfreies) Studium angefangen hat.. Philosophie.. was will er später damit mal anfangen ?!
Für uns wirkt es wie ein "Alibi-Studium" damit er nicht "richtig arbeiten gehen muss"...
Was wäre, wenn mein Mann jetzt einfach NICHT zahlt ?
Einen Anwalt aufzusuchen (der wie wir nun wissen das Deutsche Gesetzt eh nicht so gut kennt & es wahrscheinlich ein ellenlanges, teures Hin u. Her werden würde) können wir nicht, wir zahlen eh schon rund 2000 Euro noch für die drei Schreiben aus der letzten Sache (s.o.) ab.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe,
Tessy
Hat hat meine Tochter Anspruch auf Beratungshilfe beim Amtsgericht (ihr eigenes Vermögen <2.600,-€)?
Wird mein Einkommen mit angerechnet?
Er bekommt sein Kindergeld von Familienkasse auf seinem Konto überwiesen.Er zahlt für seine Wohnung mit allem 250€.
Er befindet sich in dem letzten JAhr seiner schulischen 3jährigen Ausbildung. Davor hat er eine Ausbildung abgebrochen und auch aus einer Maßnahme wurde er rausgeschmissen , aufgrund seiner Fehltage..
Er hat einen Folgeantrag auf BAFÖG beantragt, was schon bald ein Jahr in Bearbeitung ist..das BAFÖG davor betrug ca 450€
Jetzt meint er das seine Knochen weh tun und er wohl aufgrund des "sehen kommenden" Krankenscheins seinen Minijob verlieren wird.
Ich befinde mich in 2.ter Ehe mit einem Gütertrennungsvertrag!Er ist nicht der leibliche Vater, auch hat er ihn nicht adoptiert.
z.Z bekomme ich 1150€ Krankengeld, mein Nettoeinkommen liegt sonst bei 1500€.
Muss mein Mann auch Auskünfte über sein (1025€) Einkommen geben trotz bestehenden Gütertrennungsvertrag?
Werden Fahrtkosten zur Arbeit und auch die Schulden von mir, die ich monatlich zusammengefasst mit 200€ tilge, plus Miete 300 Energie 260€ beim Selbstbehalt angerechnet?
Was müsste ich an Unterhalt an meinen Sohn zahlen?
Ich bedanke mich schonmal für Ihre Hilfe.
Ich bin seit 1,5 J. wegen Depressionen(Burnout)krankgeschrieben. Das KGeld läuft im August 2013 aus, bin z.Zeit ohne Arbeit. Reha 7 Wo. dieses Jahr, Gesundheitszustand verschlechtert. Der Rentenantrag wurde abgelehnt, bezogen nach Aktenzeichen, bin ich arbeitsfähig. Ich müsste zwar nicht als Krankenschwester arbeiten, soll aber die andere Tätigkeit ausüben, mind. 6 Std. am Tag. Meines Achtens in dem Zustand, kann ich zur Zeit keine Tätigkeit ausüben. Bin in der Therapie, von FA weiterhin krankgeschrieben, nehme Medikamente, mitunter Schlafmittel, da ich überhaupt nicht zur Ruhe komme(auch wegen Behördendruck.
Ich habe einen Sohn(19j., wohnt beim Vater, seit 4j und dem ich auch unterhaltpflichtig bin. Der Sohn hat Schulausbildung abgeschlossen und möchte studieren. Jetzt habe ich einige Fragen:
1.Muss ich Unterhalt zahlen, weil die Rentenversicherung sagt ich bin leistungsfähig und der FA hat mich weiter krankgeschrieben?
2.Wie muss ich mich weiter versichern, wenn ich keine Einnahmen habe?
3. Ich wohne mit meinem Freund in gemeinsamer Wohnung und unterstützt mich, wie er kann. Sein Netto Einkommen ca. 1900€.Er hat auch ein Kind, wo er Unterhalt zahlt. Habe ich einen Anspruch auf Hartz 4? oder andere Ansprüche?
Über Ihre schnelle Antwort und Ausführungen
wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank für Ihren Antwort.
Noch kurze Frage... Wenn der Gutachter mich als leistungsfähig erklären würde, wie könnte ich weiter vorgehen? Der Gesundheitszustand des Patienten und ein Attest des FA würde dann überhaupt nicht berücksichtig? Kann ich einen Wiederspruch gegen einen Gutachter schreiben?
Vielen Dank noch mal
bisher habe ich immer den korrekten Unterhaltsbetrag für meinen ersten Sohn gezahlt.
Nun ist mein erster Sohn volljährig. Er besucht das Gymnasium und macht gerade das Abitur. Er lebt bei seiner Mutter, die jetzt mit einem relativ gut verdienenden Mann verheiratet ist.
Selbstverständlich bin ich weiterhin bis zum Abschluß seiner Berufsausbildung zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wir sind uns uneinig über die Höhe des Betrags.
Nach Angaben seines Anwalt verdient die Mutter ca. 560,- Euro. Fiktiv wurde ihr Einkommen mit 1300,- Euro gerechnet. Der Ehemann gibt sein Einkommen nicht preis. Es gibt keine weiteren Kinder in dieser Verbindung.
Ich bin verheiratet und habe mit meiner Ehefrau drei weitere Kinder (8, 11 und 13 Jahre). Meine Frau kann nicht arbeiten gehen, weil sie mit Pflege und Betreuung der Kinder beschäftigt ist. Für ein Kind haben wir einen Schwerbehindertenausweis. Mein Nettoeinkommen beträgt etwa 2400,- Euro.
Nun hat der Anwalt meines Sohnes das Einkommen seiner Mutter und meines zusammengerechnet und kommt somit auf Einkommensgruppe 7 (ca. 3700,- Euro Einkommen)laut düsseldorfer Tabelle. Das wäre ja bei nur einem Kind soweit korrekt. Meinen anderen Kindern hat der Anwalt aber nur Einkommensgruppe 1 zugebilligt, da hier ja nur mein Einkommen gerechnet wird.
Meine Fragen:
Mein erster Sohn ist als Volljähriger den anderen Kindern nachgestellt. Dann kann er doch maximal in der gleichen Einkommensgruppe nach DT gerechnet werden?
Ist der Ehemann der Mutter verpflichtet, sein Einkommen anzugeben? Immerhin hat ja die Mutter einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann. (Meine Ehefrau ja auch gegen mich.)
Für eine Antwort wäre ich Ihnne sehr dankbar! Wir müssen schon ewig jeden Euro zweimal umdrehen. Damit kann ich leben. Aber ich bin nicht bereit, unangemessen hohen Unterhalt an eine auf hohem Niveau lebende Familie mit Eigentumswohnung, zwei Autos und zwei Motorräder zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
hier meine Frage -
volljähriges Kind, demnächst Studium, wohnt dann in eigener Wohnung -
Die Mutter früh verrentet(Schlaganfall) hat nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Kosten sowie SB von 1.200 €
noch ein bereinigtes Nettoeinkommen von 250,-- €.
Vom Vater des Kindes lange geschieden - dieser ist auch nicht zahlungsfähig.
Der Sohn wird sicher Antrag auf BaFöG stellen -
In wie weit und wieviel muss die Mutter noch an Unterhalt zahlen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
und der Vater nicht leistungsfähig ist -
Muss dann die Mutter diesen REstbetrag (250,--) als Barunterhalt leisten oder wie wird gerechnet?
Viele Grüße
mein Sohn 18 Jahre lebt bei mir keine Ausbildung bzw Schulbesuch also er macht nichts, seine Mutter ist Verstorben.
Habe aber Kinder aus der 2. ehe nun zu meiner frage bin ich mein Sohn nun auch Unterhaltspflichtig? Da die gegnerischen Anwälte der meinung sind da er nichts macht hat er auch keinen Anspruch und wurde nicht mehr berücksicht.
Wäre schön wenn man meine frage beantworten könnte
Muss ich als Vater auch für diese Zeit Unterhalt zahlen ( freiw. sozi. Jahr)?Gehört nicht zur Ausbildung, findet aber beim selben Arbeitgeber statt wo anschließend das Dualestudium stattfindet.
In der Zeit zwischen Schule und Arbeitsbeginn (Freiwilliges Sozialesjahr) muss dann der Unterhalt auch gezahlt werden?
Wird das Einkommen der Tochter dann auch angerechnet?
(Im SB sind ja 450,-- € Warmmiete enthalten)
würde bedeuten, bei einer Warmmiete der Mutter von 1.300 € (in diesem Fall München)
könnte sich der SB um die Differenz um 850 €, dann also auf 2.050 € erhöhen??
Wann ist es zumutbar, dass sich die Mutter eine günstigere Wohnung suchen muss (in günstigerem Stadtteil)
Besten Dank.
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen:
Mein Freund hat eine jetzt 17 jährige Tochter für die er immer Unterhalt gezahlt hat (400,00 €). Er hat als Fernfahrer 10 Jahre lang in einer sehr, sehr gut bezahlten Firma gearbeitet. Er mochte diesen Job und hatte kein Problem damit, die ganze Woche alleine unterwegs zu sein. Allerdings konnte er hierdurch nur schwer seine sozialen Kontakte pflegen. Als wir uns kennengelernt haben, war schnell klar, dass unsere Beziehung unter diesen Umständen keine Zukunft haben wird. Also wechselte er innerhalb seiner Firma in den Nahverkehr. Dies war ein großer Fehler. Die Arbeit war extrem stressig und zeitlich hatten wir noch weniger Zeit (Arbeitstag zw. 12-14 Stunden + Anfahrt zur Firma von mind. 40 Min. pro Strecke). Wir gaben uns Zuhause förmlich die Klinke in die Hand und gesundheitlich merkte er schnell, dass diese Arbeit in an seine Grenzen bringt. Er hatte eigentlich nur noch Zeit für's Arbeiten und schlafen. Also suchte er sich eine neue Firma, die er auch schnell fand. Hier arbeitet er zwar auch 12 Stunden aber die Arbeit ist nicht ganz so extrem stressig und die Anfahrt zur Firma beträgt max. 20 Minuten. Allerdings verdient er jetzt ca. 800,00 € weniger aber immer noch 1.800,00 € netto!
Hinzu kommt, dass mit Anfang 20 sehr oft an seiner rechten Niere operiert wurde, danach keine großen Probleme mehr hatte (außer regelmäßige Schmerzen) aber jetzt wahrscheinlich diese Niere entfernt werden muss (die Untersuchungen hierzu laufen derzeit).
Jetzt zum eigentlichen Problem:
Das Jugendamt stellt sich quer und wird den Unterhalt für seine Tochter nicht anpassen und verlangt ein Attest (von der eventuellen Entfernung der Niere ist das Jugendamt noch nicht unterrichtet). Kann das Jugendamt unter all diesen Umständen immer noch die Herabsetzung des zuzahlenden Unterhaltsbetrages verweigern?
Für eine Rückantwort bin ich Ihnen sehr dankbar!
Meine Frage lautet: Ich bin 20 Jahre, befinde mich in einer schulischen Ausbildung habe meinen eigenen Haushalt lebe dort mit meiner Tochter und meinem Mann. Mein Vater war Unterhaltspflichtig für mich, doch nach der Schließung der Ehe wurde der Unterhalt eingestellt.Gibt es trotzdem eine Regelung das ich noch Unterhalt bekommen könnte wenn das Einkommen von meinem Mann nicht ausreicht meine Tochter und Mich damit zu versorgen?
meine Tochter ist 18 und geht zum Gymnasium 12. Klasse und wohnt bei der Mutter. Ich zahle Unterhalt regelmäßig. Auf welche Nachweise ihres Schulbesuches habe ich Anspruch:
Schulbescheinigung (als Nachweis künftiger Tätigkeit) UND Zeugnis (als Nachweis vergangener Periode)? Oder nur Schulbescheinigung.
Ist die Halbjahresperiode der geeignete Zeitraum?
Kann ich nach geeigneter Fristsetzung die Zahlungen bis zur Lieferung der Nachweise einstellen?
Einen Titel besitzt sie nicht, ich zahle alleine nach Düsseldorfer Tabelle Einkommengruppe 10 laut Scheidungsvereinbarung mit Ex-Ehefrau. Der Vertrag zur Scheidungsvereinbarung ist privater Art. Er wurde nicht per/mit Notar abgeschlossen.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Fernando Lopez
ich bin geschieden, meine Tochter (lebt bei ihrr Mutter) möchte jetzt studieren. Wie wird mein Einkommen berechnet beim Bafög? Ich habe aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Ich, 22 Studentin, habe nach dem sechstem Semester mein Studium abgebrochen, weil es nur auf eine Anstellung bei der Kirche hinauslaufen würde und diese informiert hat, dass für uns kaum Chancen bestehen übernommen zu werden. Zu Beginn unseres Studiums hat man noch gesagt das beinahe alle übernommen werden würden, und wie toll das doch sei, wo hätte man sowas heute noch?!.....
Ich hätte noch zwei Jahre vor mir gehabt, bevor diese Ausbildung abgeschlossen wäre, bis jetzt habe ich mit sehr guten Noten und gewissenhaft auf meinen Abschluss hingearbeitet.
Ich lebe alleine und beginne nun ein Studium in Sozialer Arbeit in der Schweiz welches Drei Jahre dauert.
Meine Mutter ist insolvent und nicht zahlungsfähig und mein Vater will jetzt weniger zahlen weil mein Abschluss nun ja länger dauert als gedacht (ein jahr) .
Ist es schlimm das ich erst nach dem 6 semster wechsle, meine Gründe sind ja eigentlich bodenständig und nachvollziehbar?
Kann er von mir verlangen weniger zahlen zu müssen weil es jetzt ein jahr länger dauert?
Vielen vielen Dank im Voraus
wie lange muß ein Vater hinnehmen das sich 22jähre Tochter umorientiert und weiter zahlen?
- 11.Klasse Abi abgebrochen und 2Jhre gejobt (ohne Vater zu informieren)
- 1. Lehre als Restaurantfachfrau nach 1/2 Jahr abgebrochen(ohne Vater zu informieren)
- 2. Lehre als Einzelhandelkauffrau nach 1/2 Jahr abgebrochen (ohne Vater zu informieren)
- 3. Lehre als Frisörin angefangen, jetzt soll ich wieder alles offenlegen und für BAB Belege ausfüllen, bin ich überhaupt noch in der Pflicht zu zahlen?
Danke K
Ich zahle Unterhalt für drei Kinder. Zur Unterhaltsberechnung dienten die Einnahmen aus meiner Halbtagsstelle (600,- Euro)und meinen Mieteinnahmen (2900 Euro). Zusätzlich wurde das Einkommen aus einer fiktiven Vollzeitstelle hochgerechnet (600,- Euro) und die selbst genutzte Immobilie (500,- Euro) hinzugezählt.
Insgesamt 4600,- Euro.
Ist es rechtmäßig mein Einkommen um die 600,- Euro einer Vollzeitstelle hochzurechnen, obwohl ich mir den Luxus einer Halbtagsstelle mit Hilfe der Mieteinnahmen hart erarbeitet habe und die erste Stufe des Kindesunterhaltes in jedem Fall gezahlt werden kann?
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet bei einem Verkauf der Immobilie genau zu belegen für was ich das Geld ausgegeben habe oder auszugeben gedenke?
Muss ich den Teil des Geldes den ich nicht ausgeben will bei einer Bank anlegen obwohl ich diesen nicht vertraue nur um ca. 1% Zinsen zu erwirtschaften, oder darf ich es mir z.B. unter das Kopfkissen packen, so lange die erste Stufe der DD Tabelle auch zukünftig an Unterhalt gezahlt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth
Das ich Unterhaltspflichtig bin weiß ich und davor habe ich mich auch nie gedrückt.Ich wollte wissen ob es rechtliche Hintergründe dafür gibt meine Einkünfte hochzurechnen, obwohl ich durch meine Mieteinnahmen in der Lage bin mehr als den Grundbedarf zu decken. Vielleicht habe ich meine Fragen einfach zu undeutlich gestellt, als das Sie diese hätten beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth
meine nichteheliche Tochter ist 20 Jahre und hat nach Abitur nun eine Ausbildung begonnen.
Sie lebt im Haushalt der Mutter die nicht leistungsfähig ist (Hartz IV)
Die Differenzen bestehen hauptsächlich im Bereich des Bedarfs, den sie nach dem Bedarfssatz eines Volljährigen mit eigenem Hausstand bemisst statt nach DT, was bei meinem Einkommen geringer wäre.
Zur Begründung beruft sie sich darauf, dass sie mit der Mutter nun in einer WG lebe und die Mietkosten hälftig zu tragen habe. Dazu legt sie auch einen neuen Mietvertrag (nach Umzug der beiden) vor, den sie neben der Mutter unterschrieben hat.
Diese Art von Wohngemeinschaft bin ich nicht bereit zu akzeptieren und auf Umwegen die Kosten der Mutter zu finanzieren. Oder liege ich falsch?
Ich bedanke mich für Ihre Einschätzung.
viele Grüße M.
meine Frau und ihre gerade 18 gewordene Tochter aus erste Ehe leben zusammen mit mir und unserem gemeinsammen Sohn 10.Die Tochter ist privilegiert.Bisher hat der Vater Unterhalt in höhe von 510€ bezahlt.Jetzt will er nur noch 360€ zahlen mit dem Verweis,daß wir beide zusammenen jetzt Barunterhatspflichtig sind.Meine Frau arbeitet aufgrund unseres gemeinsamen Kindes nur Teilzeit mit 700€ netto.Nun zu meinen Fragen:
Inwieweit wird mein Gehalt mit zum Unterhalt gerechnet?Normal bin ich doch nur meiner Frau und meinem Kind verpflichtet?Wie verhält es sich mit dem Selbstbehalt meiner Frau?
Danke schon mal für eine Antwort
Gruß
Torsten
mein Sohn ist 20 Jahre alt und in der Ausbildung. Sein Vater und ich sind schon lange geschieden und ich bin seit 10 Jahren neu verheiratet. Es wurden keine Unterhaltszahlung geleistet, weil wir es so vereinbart hatten. Mein Sohn wohnt bei mir in einem eigenen Zimmer und wird von mir verpflegt. Er möchte unbedingt eine eigene Wohnung, kann sich dies aber nicht leisten. Kann er mich und seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt oder Zahlung der Miete verklagen ? In meinem Haushalt lebt noch eine minderjährige Tochter.
Danke für eine Antwort
K. Jekel
mein 18 jähriger Sohn besucht zur Zeit ein Weiterbildungskolleg(Abendrealschule) im 3.Semester. Nach Ende dieses Semesters kann er den Haupschulabschluss nach 10, und Ende des 4.Semesters den Realabschluss erlangen.
Er war bisher in einer WG vom Jugendamt aus, und ich habe an Jugendamt für den Heimplatz bezahlt. Nun ist er da nicht mehr. Er möchte eine eigene Wohnung. Die Berechnung mit 670€ ist klar.
Ich bin geschieden, KM nicht leistungsfähig.
Muss er vorrangig Schüler BaFög beantragen?
Wird das wie das Kindergeld voll angerechnet?
Muss Schüler BaFög zurückgezahlt werden?
Ist das ein sogenanntes elternunabhängiges BaFög, und brauchen die Eltern da keine Angaben machen?
Vielen Dank!
Ralf.R
Ich habe einen Sohn (Zahlvater/Kind nie gesehen) der studiert. Seit Jahren wurde der Unterhalt immer regelmäßig gezahlt und der Sohn aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse darzulegen, falls sich in seiner Lebenssituation etwas verändert. Das ist nie passiert.
Zum Studium: Der Sohn hat ein Studium begonnen, dessen Regelstudienzeit 6 Semester beträgt. Nach diesen 6 Semestern habe ich nun erst einmal die Zahlungen eingestellt. Daraufhin kam eine Aufforderung, Unterhalt zu zahlen, weil das Studium nicht abgeschlossen sei. Beigefügt eine Studienbescheinigung für ein z.Zt. 7.Semester mit dem Zielabschluß Bacheloer und die Bemerkung, wenn Studium, dann gefälligst auch weiterhin Unterhalt.
Nun hatte ich die Nase voll, und meinen studierenden Sohn aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, aus welchen Gründen das Studium noch nicht abgeschlossen sei.
Darüber hinaus habe ich gefordert, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen abzugeben. (Sparguthaben, Immobilien oder Anteile hieran, Aktienvermögen etc.,angenommene Nebenjobs und deren Einkünfte während des Studiums), da mir nicht bekannt ist, ob das volljährige studierende Kind seinen Lebensunterhalt nicht doch aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Auch Auskünfte über Nebenjobs während des Studiums, jetzt und zukünftig auch unaufgeforderte Meldungen hierüber. Ich kenne keinen Studenten, der nicht mal Nebenjobs annimmt.(Hintergrund: Mutter und Großeltern des Kindes offenbar nicht unvermögend und daher möglicherweise Kind bereits auch eigenes Sparvermögen etc.,)
Soweit mir bekannt ist, haben studierende Volljährige nur Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, wenn sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.Einkünfte aus Nebenjobs werden angerechnet usw. (?)
Nun kam ein Brief, in dem der volljährige Sohn mitteilt, daß er wörtwörtlich: nicht gewillt ist, seine Vermögensverhältnisse detailliert darzulegen.
Darüber hinaus teilt er mit, daß er nach seinem Abschluß als Bacheloer ein Masterstudium nachsetzt und glaubt, auch dafür bekomme er weiterhin Unterhalt.
Ich persönlich glaube gehört zu haben, daß das volljährige Kind sehr wohl seine Einkommensverhältnisse darlegen muß, wenn es Unterhalt fordert.
Und weiterhin, daß Eltern Unterhalt nur bis zum ersten Berufsabschluß finanzieren müssen. Das wäre mit dem Bacheloer doch erreicht, oder?
Wie sollte man nun auf ein solch freches Schreiben ("bin nicht gewillt, meine Vermögensverhältnisse detailliert darzulegen") reagieren?
Und muß ein nachfolgendes Masterstudium auch finanziert werden? (falls der Volljährige nichts hat?)
Wie bereits erwähnt gibt es nur gelegentlichen schriftlichen Kontakt seit Studienzeit. Dieses Kind ist aus einem kurzfristigen Kontakt zu seiner Mutter entstanden und ich habe dieses Kind noch nie gesehen.
Natürlich bin ich gewillt zu zahlen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Es würde mich freuen, wenn Sie Antworten dazu geben könnten, damit ich meine rechtliche Position kennenlernen kann.
Ich sage im voraus Danke für eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Arthur
mein Sohn bekam mit seinem 18. Geburtstag Zugang zu einem Sparvermögen (ca. 7000 €).
Mein Exmann möchte deshalb solange keinen Unterhalt bezahlen, bis dieses "Vermögen", das einmal für einen guten selbstsändigen Start, Führerschein und Auto gedacht waren, aufgebraucht ist.
Kann er meinem Sohn vorschreiben, für was er sein Vermögen auszugeben hat, z.B. kein Auto von diesem Geld zu kaufen? Gibt es einen "Notgroschen", den mein Sohn nicht verwenden muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
für ein volljährige Kind (Student) wurden in der Vergangenheit zu Ausbildungszwecken in Invertment-Fonds gespart, die die Mutter aber jetzt nicht an das Kind auszahlen lässt, also zurückbehält - ist dieses Geld trotzdem als Vermögen des Kindes bei der Unterhaltsberechnung anzurechnen?
Besten Dank für Ihre Antwort
am 24.10.13 habe ich hier ergänzende Fragen eingestellt, die ich hier auf der Webseite nicht wiederfinde. Möglicherweise ist meine Anfrage nicht angekommen, weshalb ich sie noch einmal stelle.
Frage: Gilt das Studium mit Abschluß eines Bacheloers als 1. abgeschlossene Berufsausbildung, womit die Unterhaltspflicht aufhört, da Berufsausbildung ermöglicht wurde? Und besteht weiterhin Unterhaltspflicht, wenn das volljährige Kind sich entschließt, weiter im gleichen Fach zu studieren um mit einem "Master" abzuschließen?
Danke im voraus für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Arthur
Meine Tochter ist 19. hat ein freiwillig soziales Jahr absolviert und macht im Moment auch keine Ausbildung.
Ich habe bisher immer den Unterhalt bezahlt. Mir geht es allerdings im Moment finanziell nicht so gut und da stellt sich die Frage , Bin ich noch Unterhaltspflichtig ?
Wenn ich die Antworten hier um Forum lese, nicht.
Sondern nur wenn Sie sich in einer Ausbildung befände , was aber nicht der Fall ist.
Ist das so richtig ? Denn wenn ja muss ich das mit ihr klären .
MfG
Hans
wie verhält sich, bei einem vollj.Sohn mit 600 € netto Ausbildungsvergütung, die im Nebenjob verdienten 400 € beim Unterhalt des woanders wohnenden Vaters? Der zu zahlende Unterhalt des Vaters beträgt zur Zeit 375 €. Bekommt der Sohn überhaupt noch Unterhalt vom Vater?
Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünsch ich
Mein uneheliche Sohn lebt bei seine Mutter und hat angefangen seit September zu Studieren.
Ich bin mir nicht sicher wie Unterhaltsbedarf berechnet wird. Laut BaföG Berechnung ist errechnete Förderungsbetrag gleich null.
Errechnete Gesamtbetrag belauft sich auf 422€
Anzurechnendes Einkommen von mir ist 536.04 (Brutto 43.634€), von Mutter gleich null da Sie jährliche Einkommen von 16.295€ hat.
Welche Betrag muss ich jetzt überweisen das Gesamtbedarf von 422€ oder anzurechnendes Einkommen von 536€ was von mein Sohn gefordert wird.
Oder fliesen in die Berechnungen auch andere Faktoren die bei BAfäG Berechnung nicht berücksichtigt werden und ist es besser die Berechnung von einem spezialisiertem Anwalt durchführen zu lassen?
Im voraus Danke
Mfg
MfG
T.Tasche
mein Sohn ist letzten Dezember 18 geworden und auf "Druck" der Mutter (bei der er lebt) zur Unterhaltsberechnung zum örtlichen Jugendamt gegangen. Er ist noch in der allgemeinen Schulausbildung und steht kurz vor seinem Abitur (Mai/Juni '14).
Jetzt wurde ich natürlich vom Jugendamt angeschrieben und um Auskunft über mein Einkommen "gebeten".
Welche Möglichkeiten habe ich, diese Berechnung (die ja dann demnächst bei mir ankommt)zu überprüfen? Mir ist soweit klar, wie in seinem Fall der Unterhalt berechnet wird (das hatte ich ihm auf seine erste Unterhaltsforderung auch so erläutert) aber wie kann ich (über-)prüfen, ob die Einkommenswerte meiner Exfrau korrekt berücksichtigt wurden? Sie arbeitet nämlich nur halbtags (20h) und wohnt mietfrei in einem Eigenheim. Mir geht es um die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Anrechnung des Wohnwertes.
Ich habe meine Exfrau angeschrieben und um Auskunft gebeten. Habe aber aus den vorangegangenen Einträgen erfahren, dass sie mir gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
mein Sohn ist 18 1/2 Jahre und wohnt bei meiner beruftätigen Ex Frau.
Das Unterhaltsgeld habe ich immer regelmäßig bezahlt bis zu seiner Volljährigkeit wie es in der Unterhaltsregelung des Jugendamts stand ( war schriftlich genau angegeben )
Nach einigem hin und her von meinem Sohn
(weiterführende Schule gehen (bei der Aufnahmeprüfung durchgefallen );Soziales Jahr
(war auch nicht das richtige)hatte er das letzte 3/4 Jahr einen 400 Euro Job angenommen.
Dieser wurde Ihm jetzt gekündigt.
Ab August kann er aber jetzt eine Lehre anfangen.
Nun bearbeitet meine Ex unseren Sohn das er mich verklagen soll.
Nun meine Frage :
Da sie in einer festen Anstellung (seit 25 Jahren Angestellte im Öffentlichen Dienst ) ist und ein Gehalt von etwa 1400,- Euro netto bezieht ist Sie doch auch Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn ?
Oder werde ich wieder alleine zur Kasse bebeten.
Mein Gehalt beträgt 1700,- Euro netto.
Noch weigert sich mein Sohn.
Aber wie lange noch.
Was müßte Sie und ich an Unterhalt bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
mein Sohn (18) geht noch zur Schule (11. Klasse vom Abitur). Er überlegt, einen Nebenjob zu machen. Ferienjob bzw. regelmäßiger Nebenjob von 6 h/Woche. Würde der Vater auf dieser Grundlage das Recht haben, den Unterhalt zu mindern? Und wenn, dann in welcher Höhe. Oder wären das überobligatorische Einkünfte. Bzw. bis zu welcher Höhe (Stichwort: Aufbesserung Taschengeld) dürfte ohne Unterhaltskürzung eigenes Geld verdienen.
Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
D. R.
Meine Tochter wird bald18, macht einer Ausbildung undwohnt imeigenen Haushalt. Sie ist unehelich geboren und ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater zahlt seit 17 Jahren nicht und ist über das Einwohnermeldeamt nicht auffindbar. Muss ich jetzt den Anteil für beide Eltern allein tragen? Mein Einkommen beträgt 1500,- Euro. Muss meine Tochter sich dann um die Auffindung des KV kümmern und ihre Ansprüche geltend machen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
mein Sohn, 24 Jahre alt, befindet sich in seiner 1. Berufsausbildung und lebt in einer eigenen Wohnung. Er bekam im 1. Lehrjahr BAB von 254 €. Der Neuantrag, der nun gestellt werden musste ergab eine Ablehnung, mit der Begründung: "ihr Vater hat ein zu hohes Einkommen und dem Grunde nach ist er unterhaltspflichtig"
Ich bin schon über 10 Jahre geschieden und habe keine Adresse oder sonstiges des Kindesvaters. Mein Sohn selber hat, nachdem er kurze Zeit bei ihm gelebt hatte und dann aus der Wohnung auf die Strasse flog, weil sein Vater zu seiner Freundin ins Saarland umzog, den Kontakt zu ihm abgebrochen und auch keine Adresse oder sonstiges.
Jetzt wird von meinem Sohn verlangt, dass er seinen Vater ausfindig macht und Unterhalt von ihm fordert. Die BAB-Stelle, die ihn ja ausfindig gemacht haben muss, um so etwas zu errechnen, gibt aber die Adresse nicht heraus, damit mein Sohn sich an ihn wenden kann.Auch weiß er gar nicht, was er überhaupt an Unterhalt fordern könnte. Im BAB ist eine Summe von 630€ als Einkomen meines Sohnes durch Unterhalt eingesetzt( wie auch immer dies dort gerechnet wurde, ich komme mit der Düsselsdorfer Tabelle,670€ ( für Erstausbildung mit eigenem Wohnraum)dem Abzug der Ausbildungvergütung und anteilig 92€, auf 338€, die er dann wohl geltend machen könnte, wenn er seinen Vater ausfindig machen kann.
Wir wurden bisher von Amt zu Amt geschickt, keiner ist zuständig, denn dem "Grunde nach" ist der Vater unterhaltsverpflichtet ( Nackenhaare stellen sich gerade wieder auf).
Dazu kommt für ihn das gaaaanz große Problem, der BAB- Ablehnungsbescheid kam am 19.03. an, am 20. zum ersten Amt, verwiesen aufs nächste, das aber erst am 25.3. so geöffnet hatte um dort auch hin zu kommen. Von dort weiter geschickt zu Jugendamt und zum 1. Amt, weil überhaupt nicht zuständig. Einen Widerspruch haben wir schon in Arbeit, gegen diesen ganzen ...., aber sein Großes Problem ist nun, dass er ab 07.04. wieder Schulausbildung hat, wo er die Fahrkosten und das Internat auch selber Zahlen muss, da es durch Blockunterricht auch keine Zuschüsse gibt. Er weiß gar nicht wovon er das nun zahlen soll und in der kurzen Zeit auch keine Möglichkeit sieht.
Ein junger Mensch, der mit Liebe zu einem Beruf endlich die Ausbildung bekommen hat, die er sich immer gewünscht hat, ist am Verzweifeln weil ihm so viel Steine in den Weg geworfen werden und würde am liebsten alles hinschmeissen.
Wie gut könnte er leben von Hartz4, die Wohnung würde bezahlt und er hätte fast 300 Euro für sich, ohne etwas zu tun und weitern Kosten.
(Was für ein Hohn)
Vielleicht können Sie uns ja weiter helfen, gegen diese Willkür an zu gehen, denn " dem Grunde nach" ist hier jemand, der seine Lehre liebt, aber mit seinem Vater nicht mehr das geringste zu tun haben möchte.
Herzlichen Dank für Ihr offenes Ohr und ich wünsche Ihnen einen wundervollen Tag,
Lieben Gruß
C.B.
ich habe einen 19-jährigen Sohn der seit ca einem Jahr bei seiner Großmutter lebt. Er hat 2012 mittlere Reife gemacht und wollte anschließend Abitur machen. 2013 hat er die Schule dann abgebrochen ohne sich um eine Lehrstelle zu kümmern. Seit Anfang November macht er bis Anfang Mai 2014 ein Praktikum bei der er eine Aufwandsentschädigung von 234,- bekommt. Ich habe seit seinem Umzug monatlich 670,- überwiesen und das auch kulanterweise während seines Praktikums.
Er hat wohl etliche Bewerbungen geschrieben die in direktem Zusammenhang mit seinem Praktikum stehen. Muss ich nach dem Praktikum weiterhin Unterhalt zahlen falls bei den Bewerbungen eine Lehrstelle herauskommt?
Wie berechnet sich der Unterhalt bei der Lehre?
Herzliche Grüße und Vielen Dank für Ihre Mühe,
C.H.
trotz der zahlreichen interessanten Beiträge ist "mein" Fall nicht dabei:
Die (nichteheliche) Tochter meines Mannes, 20 Jahre alt, versucht, das Abi zu erlangen. Sie ist mit dem erweiterten Realschulabschluss an eine FOS gegangen. Dort hapert es aber gewaltig. Trotz mehrfachem Nachhilfeunterricht ist sie sitzengeblieben. So weit, so schlecht...
Dann gab es bei ihr zu Hause einige Differenzen sowohl mit der Mutter als auch mit dem neuen Lebensgefährten und das Ende vom Lied war, dass sie von zu Hause aus- und mit ihrem Freund in einer anderen Stadt zusammenzog. Das bedeutete für meinen Mann natürlich den Höchstsatz abzüglich Kindergeld. Die Mutter ist übrigens nicht leistungsfähig.
Mit dem Wohnort- erfolgte auch ein Schulwechsel. Hier musste mein Mann schon ständig hinter den diversen Bescheinigungen (Schul- u. Meldebescheinigung) hinterher laufen.
Nun haben wir durch Zufall erfahren, dass mit ihrem Freund Schluss ist und sie wieder bei ihrer Mutter wohnt. Kein Sterbenswörtchen davon zu meinem Mann, kein Halbjahreszeugnis von der anderen Schule, keine Bescheinigung, dass sie jetzt eine andere Schule geht bzw. was sie jetzt überhaupt macht, absolut nichts!
Was können wir in diesem Fall überhaupt tun? Was ist mit dem evtl. zu viel gezahlten Unterhalt, wenn sie keinen eigenen Hausstand mehr hat und keinen Nachweis über eine Schulausbildung bringt?
Im Internet bin ich nicht so richtig fündig geworden, bis ich auf diese Seite gestoßen bin. Es kann doch nicht sein, dass der Unterhaltspflichtige nur Pflichten und der Unterhaltsberechtigte nur Rechte hat. Aber wenn man die heutige (sehr soziale) Rechtsprechung verfolgt, habe ich da ehrlich gesagt nicht viel Hoffnung.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: wir finden es vollkommen in Ordnung, dass man dem Kind eine ordentliche Ausbildung ermöglicht. Aber diese muss auch zügig und gewissenhaft erfolgen.
Ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten? Im Voraus schon einmal vielen Dank.
Es würde sich um eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrepontentin handeln. Und wäre der Vater ggf. auch verpflichtet sich dann an den Zimmerkosten zu beteiligen oder läge das dann schon in der bisherigen Unterhaltszahlungshöhe?
bisher war ich gesteigert erwerbspflichtig und auch gegenüber dem privilegiert volljährigen Kind allein barunterhaltspflichtig, da die Mutter des Kindes zu wenig verdient. Da ich inzwischen mit einer anderen Frau weitere, kleine Kinder habe, würde ich mich nun, nach dem Ende der Privilegierung, gern mehr in die Familienarbeit einbringen und meiner Frau die Chance geben, mehr zu arbeiten. Ich stelle mir eine Reduzierung um 20-30 % vor. Der Mindestunterhalt wäre gewährleistet. Ist eine solche Reduzierung zulässig?
Vielen Dank für die Auskunft!
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich muss also auch für ein nicht mehr privilegiertes Kind noch voll arbeiten gehen? Ich dachte, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegengeit für ein "normales" (nicht privilegiertes) volljähriges Kind?
da das Kind NICHT mehr privilegiert ist, besteht doch gar keine GESTEIGERTE Erwerbsbliegenheit mehr. Gilt Ihre Antwort dennoch in der gegebenen Form, dass man selbst dann nicht reduzieren darf, wenn der Mindestunterhalt gesichert ist unbd KEIN Mangelfall eintritt?
wir haben zwei minderjährige Kinder und eine volljährige Tochter in Schulausbildung (ABI), welche noch in unseren Haushalt lebt. Wieviel Barunterhalt steht unserer vollj. Tochter zu?
bzw. würde ihr zustehen, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt sondern bei ihren Freund?
Mein Nettoeinkommen = 3195 (zzgl. 558 Kindergeld)
Nettoeinkommen Frau = 892
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld für unsere Tochter (ist das zusätzlich zum Barunterhalt zu zahlen,abzüglich bzw. inbegriffen)
Ich habe schon viel im Internet gesucht und lande bei einen Betrag zwischen 600-700 €, aber immer nur bei einem unterhaltsberechtigten Kind.
Für eine verständliche Antwort wäre ich dankbar.
Mfg
Uwe Günther
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ich habe zwei kinder. meine 16 jährige tochter wohnt bei mit, mein 18 jähriger sohn bei meinem exmann. er ist jetzt seit einem halben jahr 18 und macht weder eine ausbildung, noch geht er zur schule oder geht einer anderen tätigkeit nach. mit wird nach einem gerichtlichen vergleich der differenzbetrag gezahlt. kann ich das unterhaltsgeld zurückfordern für das halbe jahr? leider hab ich keinen kontakt zu meinem sohn.
danke für ihre antwort.
mit freundlichen grüssen
mein Sohn ist 20 Jahre alt und hat grade das Abi beendet.Muss ich weiter Unterhalt zahlen?
Und stimmt es das der Selbstbehalt auf 1200 Euro steigt wenn mein Sohn 21 j. wird?
Danke
bis April 2015...dann will sie ausziehen zu
Ihrem Freund.Im Oktober will sie studieren.(dann Bafög beantragen).
Die Zeit von Apr bis Okt sollen mein Ex-Mann und Ich "den Unterhalt unter Uns regeln"...
Was ich nicht einsehe da der Kindsvater seit 12 Jahren monatlich zwischen 240 und 280 Euro gezahlt hat...
Ich habe folgende Frage:
Meine Tochter lebt hier und ich finanziere a l l e s was anfällt...auf Barunterhalt verzichtete sie bisher.Wie wird es berechnet sollte ich Unterhalt zahlen müssen und mein Exmann auch? Kann man Kostgeld v e r l a n g en ?
Ich zahle doch nicht Ubterhalt und Kindergeld u n d komme noch für alles andere auf ( Strom, Telefon, Internet, Nahrung, Kleidung, Klassenfahrten, Lehrmittel, Handykosten usw )
Bin echt ratlos und finde das nicht fair. Hätte sie einen eigenen Hausstand müsste meine Tochter ja auch alles selbst finanzieren, oder?!
Gruß, Me
inwiefern können Instandhaltungskosten bei der Ermittlung des Wohnwerts geltend gemacht werden? Bildet man z.B. einen Durchschnitt der letzten x Jahre? Oder wird nur das Jahr berücksichtigt, in dem eine (Neu-)Berechnung stattfindet, auch wenn in den Jahren zuvor erhebliche Kosten anfielen? Oder wird nur eine Spar-Rücklage akzeptiert? Wenn ja, wie hoch darf diese sein?
Besten Dank vorab für Ihre Mühen!
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider verstehe ich nicht, was mit "Betriebsausgaben" gemeint ist. Kann ich im Jahr der KU-Ermittlung also nur diejenigen Kosten geltend machen, die in diesem Jahr angefallen sind, oder kann ich den Quotienten aus einer bestimmten Anzahl an Jahren geltend machen (dann enstprechend umgelegt)?
Danke im Voraus!
Danke im Voraus!
Vielen Dank im Voraus
meine Frage zum o. g. Thema:
Mein Mann hat zwei Kinder, beide leben derzeit bei der Mutter (im Haus meines Mannes ohne einen Cent Miete zu zahlen, inkl. neuem LP der Mutter, der nach eigenen Angaben nur der Geschäfstpartner einer GbR ist).
Die Tochter ist 16, der Sohn wird nun 18.
Seit der Scheidung gibt es Stress: sie bucht Karibikkreuzfahrten und mein Mann zahlt Unterhalt plus Haus (Sollte er auch per Räumungsklage die Kinder aus dem Haus werfen lassen???)
Sie selbst erziehlt nach eigenen Aussagen ein sehr geringes Einkommen über die Selbstständigkeit der GbR (Den Hauptanteil verdient da ja der LP, der nur Geschäftspartner ist).
Nun hat ja der Sohn beiden Elternteilen gegenüber Anspruch auf Unterhalt: Wie wird das Wohnen im Haus des Vaters angerechnet?
Was ist, wenn die Mutter den Unterhaltstitel nicht herausgibt und auch dem Nachweis ihres Einkommens nachkommt?
Der Sohn hat derzeit noch keinen Ausbildungsplatz, will aber demnächst auch ausziehen: hat er dann überhaupt Anspruch oder muss er sich dann nicht selbst kümmern?
Und wenn mein Mann mit dem Sohn abgesprochen hat, ihm zukünftig das Geld auf sein Konto zu zahlen, das in gekürzter Form, könnte es da Probleme mit der Mutter und dem Unterhaltstitel geben?
Wie sollte er da am besten verfahren?
Vielen Dank im Voraus!
meine Tochter (19 J.)wohnt bei ihrer Mutter seit unserer Scheidung 2012. Sie hat ihre 1. Ausbildung zur PTA (schulische Ausbildung ohne Vergütung) wegen Krankheit abgebrochen. Als es ihr besser ging, versäumte sie sich rechtzeitig um einen neuen Ausbildungsplatz zum 1.8.14 zu bemühen. Daher entschloss sie sich zu einem freien sozialen Jahr. In dieser Zeit (ab 1.8.14) wird sie einen Job auf 450,--Euro-Basis machen. Mir teilt keiner etwas konkretes mit, weder Exfrau noch Tochter. Ich bin wieder verheiratet, wohne mit Frau und 2 Stiefkindern in meinem Eigenheim.
Z.Zt.zahle ich monatl.356,--Euro Unterhalt an meine Exfrau für meine Tochter. Das Kindergeld wird halbiert auf 95,-- Euro pro Partei. Diese 95,--Euro sind bereits vom Unterhalt abgezogen worden. Mein Einkommen beläuft sich auf 2.300,-- Euro netto monatlich. Meine Ehefrau bezieht aus Krankheitsgründen eine Monatsrente von 850,-- Euro. Der Abtrag für mein Haus beträgt monatlich 1.100,-- Euro (Kredit und Zinsen). Meine Exfrau verdient ca. 900,-- Euro im Monat. Frage nun: Wieviel Unterhalt muss ich rechtlich an meine Tochter zahlen ?
Wenn ja verstehe ich es nicht ganz, denn es ist ja von der Firma speziell für Bekleidung.
Sind mein Ex Mann und ich zZ Unterhaltspflichtig?
Folgend Situation – Tochter, knapp 20, wohnhaft bei mir, hat dieses Jahr Abi gemacht. Wollte jetzt ein Jahr FSJ und dann im Oktober 2015 eine schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin in einer Privatschule beginnen – monatliche Kosten 420€. Das war so besprochen das wir das finanziell schaffen, wenn sie weiterhin zu Hause wohnt.
Jetzt gab es aber vor 3 Monaten einen riesen Streit. Sie spricht seitdem nicht mehr mit mir. Im August ist sie für 4 Wochen stationär in ein psychologisches Krankenhaus gegangen. Sie hat das FSJ abgesagt, sucht zZ eine Wohnung, lebt im Moment bei ihrem Freund und fängt zum 1.9.14 als Aushilfe in einem großen Bekleidungshaus an. Sie hat gesagt, das sie versucht den Ausbildungsbeginn zum 1.4.2014 vorzuziehen.
Die Zeit bis dahin will sie auch Unterhalt und wenn die Schule beginnt soll ich, wie vereinbart die 420€ Schulgeld zum Unterhalt bezahlen. Die Schule ist aber von meinem Haus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer knappen Std zu erreichen und es besteht keine Notwendigkeit das sie unbedingt in einer eigenen Wohnung leben muss.
Wenn wir nicht zahlen, wird sie uns verklagen hat sie schon gedroht.
Frage 1: hat sie bis zum Beginn der Ausbildung überhaupt Anrecht auf Unterhalt von mir und von meinem Ex Mann?
Frage 2: Müssen wir ihr so eine teure berufliche Ausbildung finanzieren? (Mein Ex-Mann hat ca 2300€ netto und ich 2000€ - wir haben noch einen gemeinsamen Sohn in der Ausbildung den wir auch noch mit 250, bzw 200€ unterstützen)
Vielen, vielen Dank übrigens für dieses sehr gute, informative Forum!
ich bin Studentin und möchte demnächst von zuhause ausziehen.
Mein Papa ist alleine unterhaltspflichtig.
Laut der Düsseldorfer Tabelle steht mir 670€ Unterhalt zu.
Ich habe gelesen, dass bei Eigenersparnissen von über 5000€ der Betrag des Unterhaltes sinkt.
Stimmt das? Und wenn ja in welchem Verhältnis?
Angenommen ich besäße 10000€, wie viel Unterhalt würde mir etwa zustehen?
Viele Grüße!
Ich hatte letzte Woche schon mal nachgefragt - könnten Sie bitte nochmal kurz auf meine 2. Frage eingehen? Müssen wir unserer Tochter so eine (in unseren Augen sehr teure) Schulische Ausbildung zur Ergotherapeutin finanzieren? Oder steht sie wenigsten soweit mit in der Verpflichtung das sie einen Teil mit bezahlen muss?
Vielen Dank für Ihrer Hilfe!
Er Hat einen Hauptschulabschluss danach abgebrochene Ausbildung (2008/Dachdecker), nach 3 Tagen
Arbeitsamt zahlt kein Kindergeld mehr ( ca. 2008), da er die Angebote des Arbeitsamtes nicht wahr nimmt.
Die Unterhaltszahlungen wurden von mir bis 18 Lebensjahr (2009) gezahlt/ Findungsphase,
danach eingestellt.
Ca. 5 Jahre keine Ausbildung, Schule oder Arbeit oder jegliches Interesse an Fortbildung.
2013/2014 Besuch des Jobcenters und Bildungsschein beantragt/ Ablehnung
Vorschlag des Jobcenters eine Ausbildung zu machen wurde von meinem Sohn abgelehnt, dauert ihm zu lange.
Mutter bezahlt Privatschule ab August 2014 , Ziel Industriekaufmann.
Forderung der Mutter/Sohn ab August 2014/ Barunterhalt für den bei Ihr lebenden Sohn.
Bin ich verpflichtet Barunterhalt zu zahlen?
auf sie trifft die (abitur-lehre-studium)konstellation zu.wir waren informiert das sie das vorhat und wir sind stolz.nach ihrer ausbildung als rettungsassistentin (2010)führt sie einen eigenen haushalt.mit selbsverdientem geld.
sind wir noch unterhaltspflichtig und wenn ja in welcher höhe etwa??meine frau hat ein bereinigtes nettoeinkommen von ca.1.100Euro.und ich von ca.2150Euro.Wir sind 59bzw.58Jahre alt und habe ausser einem autokredit (300euro)keine schulden.wir wohnen zur miete und sorgen privat für unsere rente vor.vielen dank für ihre müheund herzliche grüße.
Ich und meine geschiedene Frau haben einen Sohn (19) der zum 01.10.14 ein Studium in Berlin beginnt.
In ihrer Beispielsrechnung oben ist die Rede von: 86% die auf den Vater entfallen und 16% die auf die Mutter enfallen, ist das immer so ?
Oder werden die Prozente im Verhältnis zueinander gerechnet ?
Beispiel :
Vater netto 1.900-1.200 Selbstbehalt = 700
Mutter netto 1.300- 1.200 Selbstbehalt = 200
=900
Vater 700 entspricht dann 78%
Mutter 200 entspricht dann 22%
670 - 184 = 486.- Unterhalt
Vater zahlt davon 78% = 379.08 €
Mutter zahlt davon 22% = 106.92 €
Hab ich dasso richtig verstanden ?
Ich frage deswegen weil für den Bafög Antrag das jahr 2012 zu grunde gelegt wird. In diesem Jahr war meine Ex Frau aber komplett Arbeitslos. Ich habe nun Bedenken das ich einen höheren Anteil plötzlich zahlen muß und meine Ex Frau nichts. Obwohl sie nachweislich das komplette Jahr 2013 bis jetzt eine Vollbeschäftigung hat.
Mit freundlichen Grüßen
mein Mann zahlt seiner studierenden Tochter seit Beginn ihres Studiums vor 3 Jahren Barunterhalt. Sie lebt nicht bei der Mutter, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Mutter zahlt aufgrund ihres zu geringen Einkommens keinen Unterhalt, erhält jedoch das Kindergeld. Nun haben wir erfahren, dass dem Unterhaltszahlenden Elternteil das Kindergeld zusteht. Einen entsprechenden Antrag haben wir bei der Familienkasse gestellt. Können wir rückwirkend von der Mutter das Kindergeld verlangen? Oder klärt das rückwirkend die Familienkasse?
Mit freundlichen Grüßen
zunächst vielen Dank für die Möglichkeit die sie uns hier bieten!
Ich bin seit 2003 geschieden und zahlte immer für beide Kinder Unterhalt an meine Exfrau.
Zusätzlich streicht meine Exfrau das Kindergeld ein. Beide Kinder erhalten von mir je 50 Euro Taschengeld.
Vor ca. 21 Monaten zog mein ältester Sohn (damals 19) zu mir. Er ist unverheiratet und hat
eine zweijährige Tochter für die Unterhalt gezahlt werden muss. Den Unterhalt für das Enkelkind in Höhe von 200 Euro teile ich mir mit meiner Exfrau.
Nach dem Abitur 2013 hat er gejobbt und ich habe ihn auch finanziell unterstützt.
In diesem Jahr hat er eine Lehre als Bürokaufmann begonnen und bekommt Lehrgeld.
Seit mein Sohn zu mir gezogen ist, bezahle ich keinen Kindesunterhalt mehr (nach rechtlicher Beratung).
Zukünftig, wenn er eine passende Wohnung bekommt, möchte er mit seiner derzeitigen Freundin zusammenziehen – das ist aber noch nicht konkret.
Mein jüngerer Sohn (19) beginnt dieses Jahr ein Studium (Chemie) in Marburg. Er studiert dort, weil seine Freundin auch dort studiert.
Ein entsprechendes Studium hätte er auch in näherer Umgebung (Karlsruhe) antreten können.
Er bezahlt in Marburg 370 Euro Miete warm. Meine Exfrau räumt ihm ein Budget von 800 Euro (incl. Miete) ein.
In einem Telefongespräch forderte Sie 400 Euro von mir und sagte ich sei dazu rechtlich verpflichtet. Sie alleine könne diesen Betrag nicht aufbringen.
Sie drohte damit, über ihren Rechtsanwalt meine finanzielle Situation offen legen zu lassen.
Wir sind beide Selbständig und konnten uns bisher immer einigen.
Wie sehen Sie die Rechtslage?
Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Helmut
Ich bin geschieden, habe zwei Tõchter. Eine 17 Jahre in Ausbildung, wohnt bei mir. Die andere 20 Jahre (hat keine Ausbildung). Ich bewohne mit meinem Lebensgefåhrten ein Haus, das mir gehört. Jetzt wurde festgestellt, das meine 20 jåhrige Tochter eine chronische psychische Erkrankung hat und wohl selbst nie ganz fūr ihren Unterhalt sorgen kann. Ich hätte gerne gewusst wie es mit dem Barunterhalt ist, den ich ihr zahle wenn sie auszieht. Ich arbeite halbtags. Mein Selbstbehalt beträgt 1200 Euro wie ich weiss. Ihr Vater zahlt ihr momentan 500 Euro.
Wird mir mein Eigenheim als Einkommen
mit angerechnet?
Wird mir der Betrag, den mir mein Lebensgefåhrte als Anteil für Versicherungen und das bei mir Wohnen zahlt angerechnet?
Kann verlangt werden, dass ich ganztags arbeite?
Vielen Dank für ihre Antwort
mfg M.B.
die volljährige Tochter meines Mannes hat dieses Jahr ein Kind bekommen und lebt mit dem Vater des Kindes in einem eigenem Haushalt. Derzeit bezieht sie Elterngeld und hat ihre Ausbildung aufgrund der Schwangerschaft unterbrochen. Ihr Freund hat keinen Bock auf Arbeit und lebt von Hartz4. Nun möchte der Freund meinen Mann nach Ablauf der Elternzeit Unterhalt für die Tochter und das Kind abkassieren. Muss mein Mann für seine Tochter aufkommen, wenn diese nicht nach einem Jahr die Ausbildung wieder aufnimmt? Schließlich ist der Vater des Kindes ja zuhause, so dass eine Betreuung sichergestellt ist. Sollte die Tochte die Ausbildung nach einem Jahr wieder aufnehmen, muss mein Mann dann für das Enkelkind zahlen? Wie beweise wir, dass der Vater nur zu faul zum Arbeiten ist?
es geht um Unterhalt für meinen 19-jährigen Sohn, der aus meinem Haushalt ausgezogen ist und sich in der 11. Kl. des Gymnasium befindet. Er sucht derzeit eigene Wohnung und hat-seinen Angaben zufolge- beim JobCenter vorgesprochen und einen Antrag auf finanzielle Leistungen gemäß Arbeitslosengeld II gestellt.
Der Vater des Sohnes ist unbekannt.
Ich bin Justizbeamtin, verdiene 2.100€/Monat netto.
In meinem Haushalt lebt eine 9-jährige Tochter.
Die einfache Strecke zw. meiner Dienststelle und dem Wohnort beträgt 120km.(wird es bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?)
Wer ermittelt den Unterhaltsbetrag? Wie hoch wird dieser sein?
Werden bei der Berechnung der Unterhaltshöhe die Einkommensverhältnisse meines Lebenspartners berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus
Ich hoffe, dass Sie meine deutsche Grammatik verstehen (ich bin Engländerin).
Es besteht aktuell noch Beistandschaft vom Jugendamt sowie ein Titel, bei welchem ich letztes Jahr darauf bestanden habe, dass dieser auf das 18. Lebensjahr begrenzt wird.
Nun war mein Sohn ab August 2014 in Ausbildung und wurde zum 31.10. gekündigt, dies wurde mir erst am 13.11. mitgeteilt und ich wurde aufgefordert für diesen Monat den Zahlbetrag rückwirkend zu entrichten, der vor Beginn der Ausbildung geschuldet war.
Es wurde rückwirkend der Vollstreckungsverzicht widerrufen.
Meine Fragen dazu sind: Kann es richtig sein, dass ich nun rückwirkend für diesen Monat zahlen soll und nicht erst ab nächsten Monat?
Ich las im Internet etwas von Inverzugsetzung und dass der Unterhalt erst ab Aufforderung zur Zahlung zu zahlen sei.
Desweiteren wüsste ich gerne ob ich im Januar weiterhin zahlen muss, wenn er nicht in Ausbildung ist? Oder ob ich die Zahlung einstelle ab seinem Geburtstag und den genauen Zahlbetrag bis dahin selbst berechne?
Ich danke Ihnen vielmals im Voraus!
Ich bin nach meiner Scheidung in 2008 noch einem zwanzigjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Das Kind lebt bei der Muttter (Frührentnerin) im Haushalt. Ein Titel über 110% liegt vor und wird anstandslos bedient. Kindergeld wird ebenfalls bezogen.
Nun hat mein Kind dieses Jahr die Schule mit Abitur abgeschlossen, nach regionalen Bewerbungen jedoch keinen Ausbildungsplatz gefunden. Weitere Bewerbungen für das nächste Jahr sind auch nur regional erfolgt, überregionale Bewerbungen werden vom Kind abgelehnt.
Das Kind hat keinerlei Einkünfte aus eigener Arbeit, obwohl es nach meiner Einschätzung der Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Inwieweit bin ich prinzipiell noch als Unterhaltspflichtig zu betrachten und was müsste ich unternehmen, um den Titel im Falle der nicht mehr gegebenen Unterhaltsplicht löschen zu lassen?
Mit freundlichen Grüssen
meine 21 jährige Tochter lebt in eigener Wohnung !
Der Unterhaltstitel über 558,-€ mtl. Unterhalt endete per 31.12.14 ! anders als geplant hat meine Tochter kein Studium begonnen, sondern in 2012 ein FSJ ( 400,-€/mtl.) absolviert und dann da sie kein Studiumplatz bekommen hat per 01.01.2013 eine Ausbildung als Krankenschwester angefangen ( z.Zt.820,-€/mtl. netto ) zusätzlich bekommt sie das Kindergeld von mtl. 184,-€ ausgezahlt ! trotz der Ausbildungsvergütung der letzten 2 Jahre habe ich den vollen Unterhalt gezahlt ! ab 01.01.15 habe ich die Zahlung eingestellt, da ich davon ausgehe, dass die Ausbildungsvergütung meiner Tochter auf einen möglichen Unterhaltsanspruch ( 670,-€ mtl. ??) angerechnet werden muss ! Die Mutter ist auch voll berufstätig und hat bisher keinen Unterhalt gezahlt !
Frage : hat meine Tochter zusätzlich zu ihren ca. 820,- + 184,- € einen Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt ?
Frage II: es müssten doch ab jetzt Mutter und Vater Unterhaltspflichtig sein ?
Frage III: 2016 wird meine Tochter die Ausbildung abschließen und voraussichtlich danach studieren wollen ! ggfls. auch erst in 2017 falls sie sich entschließt noch 3 weitere Wartesemester auf ein Medizinstudium zu warten, wäre ich dann trotz einer abgeschlossenen Berufsausbildung wiederUnterhaltsverpflichtet ? meine Tochter wäre dann schon 23 Jahre bei Studienbeginn !
MfG
Ich bin Unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kinder aus 1 Ehe, die bald 18 Jahre alt werden (Kein Kontakt erwünscht!).
Weiterhin bin ich seit 2014 wiederverheiratet und habe ein Kind aus 2 Ehe (11 J). Meine Ehefrau ist Hausfrau und hat kein Einkommen. Z.zt. bezahle ich noch 750€ Unterhalt an das Jugendamt.
Meine Frage lautet:
Wie verhalte ich mich richtig wenn die Kinder aus 1 Ehe den 18 Geburtstag haben?
Zahlungen an das Jugendamt werde ich zum 1.10.15 einstellen.
Wie verhalte ich mich richtig?
Danke für ihre Mühe.
Habe ich dann auch Möglichkeit zu erfahren was mein ex verdient wenn das Volljähriges Kind im Ausbildung bein Ihn lebt?
geschiedene Eltern, beide neu verheiratet, Tochter 18,5 Jahre, noch privilegiert.
Vater hat Einkommen vor 1,2 Jahren nachgewiesen, Mutter sagt sie hätte kein Einkommen und weist nichts nach. Vater zahlt, dass was das Jugendamt kurz vor dem 18. Geburtstag ausgerechnet hat.
Die Mutter hat Mieteinkünfte und Ihr Mann ein sehr gutes Einkommen.
Ist die Mutter verpflichtet Ihrer Tochter den Nachweis zu erbringen?
Wird das Einkommen Ihres Mannes tw. als Taschengeld oder Unterhaltsanspruch mit angerechnet.
Viele Grüße aus Hamburg
Außerdem habe ich noch ein 11-jähriger nicht ehelicher Sohn von anderer Frau.
Jetzt bin ich neu verheiratet und in dieser Ehe haben wir noch keine Kinder, Frau nicht arbeitet, sie studiert an der Uni, bekommt aber kein Stipendium.
Unterhaltspflichtig bin ich auch zu meinen zwei Töchtern von erster Ehe und zahle momentan vereinbarten Beträgen an meine Ex-Frau.
Lt. DT 2015 gehöre ich mit einem Nettoeinkommen von 2.301 Euro zur Stufe 4.
1. Frage hinsichtlich 17-jähriger auszubildenden bei Mutter lebenden Tochter.
Während ihrer erster Berufsausbildung erhält sie eine Vergütung von 600 Euro monatlich. In welcher Höhe bin ich Unterhaltspflichtig zu meiner Tochter? Kann sie selbst diese Unterhaltung durch seine Vergütung decken? Sie wird bald 18, bedeutet das, dass die Unterhaltsbeträge muss ich auf ihres eigenes Konto überweiesen und nicht auf mutters konto? Ist auch Mutter dann zur Barzahlungen verpflichtet, obwohl Tochter bei ihr wohnt?
2. Frage hinsichtlich 16-jähriger Tochter
Wie viel muss ich auch meiner zweiter Tochter zahlen, wenn:
- Ich bin neu verheiratet und meine Frau studiert an der Uni und fährt jeden Tag zum Studium mit dem Auto 160 km, also ich trage auch die Kosten für Ihr Unterhalt, Studium und soweit.;wie viel Aufwendungen in diesem Fall kann zum Selbstbehalt berechten werden
- Ich zahle auch Kredit 350 Euro monatlich;
- Ich trage auch freiwillig Kosten für meinen nicht ehelichen Sohn, wie z.B. Kleidung, Geschenke, Veranstaltungen;
- Meine Ex-Frau ist auch neu verheiratet und führt gemeinsam mit ihrem Mann eine selbstständige Tätigkeit. Über ihre Einkünfte weiß ich genau nicht, aber sie mieten ein neues teures Haus (2500 Euro monatlich), haben ein teures Auto (über 30. 000 Euro) und machen zweimal pro Jahr auch teuer Urlaub.
Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.
ich habe einen Sohn (21 Jahre) aus 1. Ehe, der studiert. Mein bereinigtes Netto-Einkommen liegt bei 2500,-, das der Kindesmutter bei 1500,-.
Aus meiner jetzigen 2. Ehe gibt es noch ein minderjähriges Kind (10 Jahre), meine 2. Frau hat ein Einkommen über dem Selbstbehalt.
Frage: Wird bei der Quotenberechnung neben dem Selbstbehalt auch der fiktive Unterhalt an das minderjährige Kind berücksichtigt? Wird da der volle Betrag gem. meinem Netto aus der D-Tabelle abgezogen oder spielt meine jetzige Ehefrau auch noch eine Rolle dabei?
Vielen Dank!
ggf. wurde meine Frage schon gestellt. Ich habe den Verlauf aufgrund der Länge nicht komplett gelesen. Es geht um folgendes: die Tochter meines Mannes wird demnächst 18. sie besucht derzeit die Kinderpflegeschule und will ihm Anschluss noch auf eine Fachschule zur Erzieherin gehen. Sie hat einen mittleren Bildungsabschluss. Müssen wir auch für diese zweite Fachschuldauer Unterhalt Zahlen? Und dann hätte ich gerne noch gewusst, ob der Mutter, die derzeit nur Teilzeit arbeitet, ein Vollzeitjob zugemutet werden kann bzw. fiktiv als Einkommen angerechnet werden kann. Vielen herzlichen Dank!
Danke schon mal im voraus!
Mein Fall, mein Sohn, inzwischen 21 Jahre, Abbruch der Realschule mit 15, Zuweisung an eine Hauptschule, Abbruch dieser mit 16, diverse abgebrochene Maßnahmen der Arbeitsagentur, nun im letzten Jahr schlussendlich mal den Hauptschulabschluss an der VHS nachgemacht, nun auf dem Realschulzweig der VHS mit über 50% Fehlzeiten und schlechter Prognose, diesen überhaupt noch zu schaffen (2. Abmahnung hier erhalten). Dazu keinerlei Anstalten, sich um Ausbildung oder Zukunftsperspektive zu kümmern.
Ich/w. alleinerziehend, Nettoeinkommen bei Vollzeitjob von 1780 Euro, Vater nicht unterhaltsfähig. Welche Unterhaltsverpflichtungen wäre in meinem Fall zu berücksichtigen, wenn ich meinen Sohn, im Falle den erneuten Abbruchs der Schule nun schlussendlich "an die Sonne" setzen würde. Was stünde ihm überhaupt in diesem Falle zu (Sozial/Wohngeld + Unterhalt)?
Ich befinde mich jett im 2.Semester, also noch voll in der Regelstudienzeit. Muss ich dann vorweise, welche Kurse ich belegt habe und welche Noten ich in ihnen habe?
Oder reicht die Immatrikulationsbescheinigung?
Ich stecke in einer Zwickmühle und hoffe Sie können mir helfen. Mein Sohn lebte bis zu seinem 21 Geburtstag bei mir, dann zog er für 10 Monate zu seiner Mutter,( Wir haben uns beim Unterhalt gegenseitig geeinigt) jetzt hat die Mutter einen neuen Partner und zieht in eine andere Stadt. Sie hat unserem Sohn ein Ultimatum gestellt, wobei er sich ein Mitbewohner suchen solle und in der Wohnung bleiben oder zu mir zurückkehren soll. Mein Sohn hat seine Lehre abgebrochen und macht im Augenblick ein Praktikum wo er 200€ verdient. Ich habe auch eine neue Partnerschaft und gar keine Platzmöglichkeit Ihn aufzunehmen. Muss ich jetzt eine andere Wohnung suchen und Ihn wieder aufnehmen. Gibt es eine Möglichkeit das er eine eigene Wohnung bekommen kann. Seine Mutter hat kein festes Einkommen und ich weiß nicht wo Sie hinziehen möchte. Kann ich trotzdem Unterhalt für Ihn verlangen? Kann Sie unseren Sohn einfach so vor vollendete Tatsachen stellen?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Hallo,
ich habe 2 Kinder, 16 und 19 und seit der Trennung zahlt der Vater den jeweiligen Höchtsbetrag nach Dssd Tabelle an mich. Einen Nachweis über sein Einkommen habe ich nie bekommen, aber wenn er den Höchstbetrag zahlt, muss er das auch nicht machen (so mal die Auskunft eines Anwaltes).
Nun möchte die 19-jährige, bei mir wohnende studierende Tochter gerne, dass ich nicht mehr alles für sie zahle (Kleidung, Urlaub, Essen etc) - sondern das bar gebe, was ihr zusteht.
Da ihr Vater ja schon den Höchstbetrag abzüglich Kindergeld zahlt, frage ich mich, was ich zahlen muß. Bisher floß ja alles in einen Topf.
Alles, was ich bei Recherchen finde, ist der Fall, dass das Einkommen beider Elternteile zusammen unter 5000 € liegt. Was ist denn, wenn schon das des Vaters bei diesem Betrag liegt? Wie berechnet man dann das, was die Mutter dann zahlen muß (Einkommen ca. 1900 €)?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
ist ein volljähriges Kind bei reiner schulischer Berufsausbildung noch privilegiert?
macht es einen unterschied ob das Kind noch bei einem Elternteil lebt?
oder ist dann das Kind bei reiner schulischer Berufsausbildung evtl.nur deshalb nicht mehr privilegiert weil es in schul nähe eine Unterkunft hat?
müssen kosten einer privat schule vom bisher unterhaltszahlenden elternteils zusätzlich bezahlt werden?wenn es auch kostenfreie Staatl.schulen für diese Ausbildung gibt?
herzlichen dank schon im voraus
Meine Exfrau hat vor zwei Jahren Ihren Vollzeitjob gekündigt und arbeitet nun in der Firma Ihres neuen Mannes (dieser ist sehr wohlhabend) und bekommt dort 600 Euro brutto für 10 Stunden Arbeit die Woche.
Nun beruft sie sich darauf, keinen Anteil am Unterhalt zu haben, da sie unter dem Selbstbehalt verdient, dabei hat sie ihren Vollzeitjob ja freiwillig aufgegeben.
Kann es sein, dass ich mehr zahlen muss, weil meine Exfrau sich darauf ausruht nicht mehr voll arbeiten zu müssen? Dann würde ich ja dafür bestraft werden, dass meine Exfrau reich geheiratet hat.
Sie hat im März ihr Abitur abgeschlossen und beginnt im Oktober ihr Studium.
Bisher hat sie unterhalt von ihrem Vater bezogen aber dieser möchte jetzt keinen mehr Zahlen da er in der Übergangszeit hierfür angeblich nicht mehr verpflichtet ist.
Wir haben eine gemeinsame Wohnung die wir uns bis Studium Beginn ( bezahltes duales Studium ) ohne denn unterhält nicht leisten können. Jetzt meine frage ist er verpflichtet in dieser zeit unterhalt zu Zahlen oder nicht ?
Besten dank im vorraus.
Meine Tochter gerade 18 Jahre alt ist Knall auf Fall von zu hause ausgezogen obwohl sie hier ein eigenes großes Zimmer hat und rundum versorgt wurde.
Eine eigene Wohnung hat sie nicht, sie ist bei "Freunden" untergekrochen.
Sie macht dieses Jahr ihr Abitur, einen Ausbildungsplatz für danach hat sie noch nicht (mangelndes Interesse).
Nun meine Frage: Sind wir zum Unterhalt verpflichtet, obwohl sie weiterhin hier bei uns hätte leben können?? Sie hat sich ja quasi freiwillig in eine Bedürftigkeit begeben die nicht hätte sein müssen.....
Es folgten drei schreckliche Monate, Hotel Mama war wieder angesagt. Sie beteiligte sich an nichts, machte sich selbst was zu essen ohne zu fragen ob andere auch etwas möchten (was eigentlich logisch ist), im Haushalt wurde nicht geholfen und Kindergeld wollte sie auch weiterhin behalten.
Nachdem wir ihr dann mehrere WHG zur Auswahl gaben um sich dort zu melden ( was sie nicht tat) teilten wir ihr im März 2014, das für April hier Ende ist und sie eine WHG beziehen wird, die wir ihr aussuchen.
Gesagt getan, wir fanden einen WHG, besorgten ihr Möbel, Küche, Waschmaschine usw. (ihr fehlte an nichts) zum 15.4.2014 sollte sie die Whg beziehen und den Mietvertrag unterschreiben. Das war schon ein Kampf, da sie diesen nicht unterschreiben wollte. Sie wollte absolut nicht aus unserem Haus raus. Dann zwang ich sie dazu und der Ärger ging richtig los.
Wir hatten BAB beantragt, dieser wurde halb abgelehnt und sie bekam nur 90€ Mietunterstützung sowie 60€ Heizkostenzuschuss vom Amt. Wir zahlten ständig die komplette Miete (400€) weil Madam nicht noch nebenbei arbeiten gehen wollte. Sie war auf dem Standpunkt " wir wollten dass sie auszieht also sollen wir zahlen"
Es folgten schreckliche Monate mit vielen Kämpfen wo sie z.b. Versicherung oder Rate vom Auto nicht zahlte(was auf meinem Namen läuft) immer wieder hörte man nur ich habe kein Geld.
Ich zahlte oft neben der Miete auch noch andere Dinge damit der Ärger aufhört. Sie wurde immer unverschämter der Streit mit meinem Mann wurde auch immer schlimmer und auch mit mir.
Im Januar diesen Jahres kündigte sie einfach die Whg, gab alles ab und zog bei meiner ältesten Tochter ein.
Trotz meiner Vorwahrnung dies nicht zu tun und erst den Vermieter meiner Tochter zu fragen kam es wie es kommen mußte...sie darf dort nicht wohnen bleiben...nun steht sie ohne alles da...keine Whg keine Möbel nichts.
Nun macht sie mir die Vorwürfe das ich doch eine schreckliche Mutter wäre undmich nie um sie kümmer und das es fassungslos wäre das mir das alle egal wäre. Ich hätte sie doch abreiben sollen wenn ich keine Kinder wollte usw...es ist einfach schrecklich.
Sie will mich nun verklagen da ich Unterhaltspflichtig bin ihr gegenüber. Ich habe fast 5000€ in den letzten Monaten gezahlt was sie noch nicht mal beim Amt angegeben hat. Ich verdiene momentan nur 360€ da ich gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann. Das Haus gehört meinem Mann.
Was nun? Sie hat Ende diesen Monat Abschlussprüfung und wird laut meines Wissens auch dort übernommen..in wie weit bin ich da noch in der Pflicht?
Vielen Dank im Voraus
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Mein Mann ist Beamter ( Berufssoldat ) ca 3900€ Netto hat aus erster Ehe 2 Kinder 23J und 20J.
Wir Zahlen für das 23J 304€ unterhalt und für das 20J keinen weil er bereits in einer Ausbildung ist und mehr als 670€ verdient
Wir haben ebenfalls 2 gemeinsame Kinder 12J und 6J. ich habe noch einen Sohn 17J der im 50/50 Model ebenfalls bei uns und meinem EX-Mann gemeldet ist und wohnt, Mein EX-Mann bekommt das volle Kindergelkd bei Mir wird er nur als Zählkind gerechnet.
Ich bin nicht erwerbstätig und habe nur das Kindergeld zur Verfügung 374€
Jetzt zu meiner Frage das 23jährige Kind fängt jetzt an zu studieren und hat darauf Gehaltsbescheinigungen von uns verlangt wegen BAFÖG Antrag.
Ihre Mutter verdient wenn die Auskunft richtig ist lediglich 441€. Sie ist ebenfalls Verheiratet und Ihr Mann verdient sehr gut (Selbständig als Landwirt) ebenfalls eine minderjährige Tochen zusammen.
Jetzt bekam ich einen Anruf das Mein Mann von den 670€ -184€ komplett für die 486€ aufkommen soll da ihr Studiumsplatz woanders liegt als der Wohnort der Mutter.
Wenn ich aber den Unterhalt berechne komme ich lediglich auf 353€ und die mutter muß anteilig 133€ zahlen
Da ich ja von den 3900€ abzügen geltend machen kann wie z.b.
Altersvorsorge,
Arbeitskleidung,
berufsbedingte Aufwendungen ( die 5% reichen nicht aus da die tatsächlichen KM wesentlich höher sind mein mann hat eine Fahrstrecken von 109KM einfache Strecke welche belegt werden können )
Hier habe ich in Erfahrung gebracht das bei nicht privilegierten Volljährigen die komplette Fahrstrecken in abzug gebracht werden kann , sprich 60 Km zu 0,30€ und ab dem 61KM 0.20€ was eine summe von 992€
Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung ( da er Soldat ist privat) Ich darf nicht über ihn versicht werden musste mich also gesetzlich versichern mit 187€ monatlich die unsere Kinder laufen über seine private Krankenversicherung die gleichzeitig seine Anwartschaft ist.
also wenn ich diese aufwendungen jetzt von den 3900 abziehen verbleiben ca 2500€
Wie verhält es sich jetzt mit dem bereinigtem Nettogehalt? Darf ich jetzt den Selbstbehalt von 1300€ von den 2500€ abziehen so das nur noch 1200€ verbleiben ?
und wird dann das Netto mit den 441€ der mutter zusammen gerechnet
In den Leitlinien des OLG Celle findet sich unter 13.3 folgendes:
Bei anteiligen Barunterhaltsplicht ist vor der berechnung des Haftungsanteil nach §1606 III 1 BGB das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils gem. Ziff. 10 zu ermitteln und davon ein Sockelbetrag in höhe des angemessenen Selbstbehalt ( vgl. Ziff. 21.3.1 ) abzuziehen.
Der haftungsanteil nach § 1606 III 1 BGB errechnet sich nach der Formel : bereinigtes Nettoeinkommen eines Elternteils abzüglich Selbstbehalt x den (Rest) Bedarf geteilt durch die Summer der bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern abzüglich Selbstbehalt.
Hab ich das so richtig berechnet?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Vor dem Amtsgericht wurde ich dazu verurteil, Ihr einen bestimmten Unterhalt zu zahlen - das ist soweit für mich auch in Ordnung.
Allerdings habe ich jetzt eine Rechnung vom Amtsgericht, laut derer ich nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch den gegnerischen Anwalt bezahlen soll. Ist das rechtens?
Vielen danke für Ihre Antwort, eine Unterhaltsberechnung wollte ich von Ihnen eigentlich nicht.
Meine Frage beruht eher darauf ob ich das bereinigte Nettoeinkommen minus den Selbstbehalt als Unterhaltsrelevantes Einkommen rechnen darf.
Die Tochter meines Mannes wohnt nicht mehr bei den Elter bzw einem Elternteil und ist über 21 somit nicht mehr privilegiert.
Ich habe gelesen das wenn ein Elternteil nicht Leistungsfähig ist der andere Elternteil trotzdem nicht mehr zahlen muß.
In wie weit Darf den das Bafög Amt verlangen den kompletten Unterhalt vom Vater zu fordern?
Das ist nämlich der Fall.
Vielen Danke für Ihre Mühe
Das sie keine Unterhaltsberechnung im Forum durchführen ist mehr als verständlich.
Ich wollte nur wissen da ich denk ich alle relevanten Daten genannt hatte ob die Berechnung richtig ist.
Normal Netto - absetzbare Kosten- Km Kosten = bereinigtes Nettoeinkommen
Meine Frage dazu darf ich jetzt vom bereinigten Nettoeinkommen den Selbstbehalt abziehen um das Unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln?
So wie es In den Leitlinien des OLG Celle unter 13.3 steht?
Vielleicht noch die Info.. Die Tochter wird nicht mehr als Privilegiert angesehen da sie weder bei der Mutter noch beim Vater wohnt und über 21 Jahre alt ist.
Das BafögAmt hat Ihr jetzt gesagt das der Unterhalt der von unserer Seite fließt egal ist wir müssen für die kompletten 670€ - 184 Kindergeld aufkommen.
Das kann doch aber nicht richtig sein oder?
Nochdazu hat sie nur eine Gehaltsbescheinigung vorgelegt von uns aus diesem Jahr nicht wie das Bafög Amt verlangt von vor 2 Jahren.
Ich bedanke mich nochmals für Ihre Mühe
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meine Tochter wird dieses Jahr 21 und hat noch keine Ausbildung. Nun hat Sie einen Ausbildungsvertrag ab September 15 erhalten und verdient dann 890 Euro im ersten Lebensjahr.
Sie hat einen eigenen Hausstand.
Wenn ich das richtig sehe ist somit kein Unterhalt mehr zu zahlen. ( 670+90 Euro Fahrtkosten-184 Euro Kindergeld =576 Euro abzgl. 890 Euro = Minus )
Nun hat Sie bereits einen Antrag auf BAB / Bafög gestellt. Spielt das bezüglich meiner Zahlung eine Rolle ( Es würde Ihr kein Bafög zustehen, da ich zuviel verdiene )
Ich selbst bin geschieden und wiederverheiratet, habe 2 weitere Minderjährige Kinder.
Kann hier Sie einen höheren UHG einklagen wie 670 Euro ?
Leider ist das Verhältnis nicht gut und man kann nur schwer mit Ihr reden, denoch bin ich eher für eine aussergerichtliche Einigung.
Oder liege ich hier komplett falsch und wenn das Bafög Amt sagt, dass Sie kein Bafög erhält, weil der Vater Ihr 570 Euro zahlen muß ( laut Bafög Rechner ), bin ich dann verpflichtet diese zu bezahlen ? Das kann doch nicht sein, das Unterhaltsrechtlich Ihr nichts zusteht und ein anderes Amt eine Berechnung durchführen würde nach dem dann ein großer fiktiver Betrag entsteht.
Vielen Dank für Ihre kurze Aufklärung
bin geschieden...lebe in einer minikleinen 39 m² Altbau Wohnung.....habe zwei Töchter 14 / 11 JAHRE Zahle 110 % Unterhalt, die Ex wohnt seit 5 jahren im gemeinsamen Haus,( hat 12 Zimmer) sie zahlt den Abtrag 330;- und mir einen kleinen Mietausgleich von 160,-..
Sie fordert ständig extra zahlungen für Klassen fahrten etc. ich bin im Außendienst mir wurde Dienstwagen und Spesen noch als Einkommen angerechnet daher 110%...habe aber nur netto im Schnitt 1850,- im Monat.. Ex Frau verdient auch halbtags 1400 ,- netto im Monat plus Kindergeld und Kindesunterhalt hat sie 2500,- netto......sogar der Fensterputzer kommt zweimal im Monat..;-)
Ich muss im Schnitt mit 1100 ,- klarkommen und habe oft die Kinder ..das zahle ich auch alles..
Muss ich jetzt noch zu Klassenfahrten zu zahlen???? auch wenn diese seit einem Jahr bekannt ist.?.
hier auch mal mein Hilferuf. Mein 19 jähriger uneheliche Sohn lebt bei der Kindsmutter im Haushalt. Kindsmutter bezieht seit 20 Jahren Hartz 4 und kann sich nicht am Barunterhalt beteiligen. Ich, verheirateter Beamter mit 2 weiteren Kindern, zahle von Anfang an Unterhalt. Der Sohn, 7. Klasse sitzen geblieben, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 mit unterdurchschnittlichen Notendurchschnitt, besuchte bis zu diesem Sommer ein Berufskolleg, um seine Fachoberschulereife nachzuholen. Er wollte damit seine beruflichen Chancen erhöhen. Fakt aber ist, dass er sich bis dato nicht um eine Berufsausbildung bemüht hatte und die Schule seine einzige Möglichkeit war, nicht zu Hause bleiben zu müssen. Das Kolleg hat er diesen Sommer mit dem nächsten unterdurchschnittlichen Zeugniss abgeschlossen (3x Note 5 - 3x Note 4 - 1x Note 3 und eine 2 in Sport )und somit die Fachoberschulereife erneut nicht erlangt. Lt. Aussage der Kindsmutter seien 8 Bewerbungsbemühungen abgelehnt im Mülleimer gelandet. Einen Nachweis darüber habe ich nicht. Ein Probearbeiten bei einer Bäckerei Großkette beendete er frühzeitig, da es nichts für ihn sei. Nun "strebt" die Kindsmutter an, ihn erneut auf diese Schule zu schicken ,mit den Schwerpunktfächern Mathe und Rechnungswesen in denen er bei beiden 5 steht , damit er überhaupt was macht. Der eigentliche Sinn dahinter ist aber meiner Meinung nach ,dass die Kindsmutter den immer pünktlich gezahlten Unterhalt weiterhin bezieht. Der Junge selber hat sich bis heute nicht bei mir wegen irgendwelchen Forderungen gemeldet.
Nun zu meiner Frage, wie lange bin ich aufgrund der offensichtlichen schulischen Nichteignung und dem Grundsatz, dass das Kind die Ausbildung nicht mit der geforderten Zielstrebigkeit, Fleiß und Intensität betreibt weiterhin Unterhaltsverpflichtet?
Für Ihre Zeit, Hilfe und Mühe bedanke ich mich vielmals!
ist ein 19jähriger, der jetzt am 01.08.2015 eine Ausbildung beginnt und noch bei seiner Mutter wohnt noch priviliegiert?
ist seine Schwester (wird im Sept. 18), die ihre Ausbildung am 01.09.2015 beginnt und für diese Ausbildung von zuhause wegzieht noch privilegiert?
Wie hoch ist der Selbstbehalt des Vaters den Kindern gegenüber?
ändert sich etwas an den Einstufungen, wenn der Vater im Herbst zum 3. Mal Vater wird (mit neuer Frau)?
Beziehungsweise muss ich jetzt Mehrzahlen und wieviel?
die Kinder haben ein eigenes Einkommen jeder von 300 € und wohnen im eigenen Haushalt.
welche folgen hat der Tod des Unterhaltsleistenden auf meine zukünftige Pflichtzahlung?
Muss ich jetzt mehrbezahlen und wieviel?
jedes der Kinder hat eine monatliche Einnahme von 300 €.
Es besteht seit Jahren leider kein persönlicher Kontakt. Mein Mann zahlt regelmäßig 320 Euro Unterhalt per Dauerauftrag auf das Konto der Kindesmutter (mit Konto-Vermerk: „Unterhalt an Tochter auszuzahlen“), wie er es auch vor der Volljährigkeit getan hat.
Einen Unterhaltstitel gab es nie. Eine Neuberechnung zu Beginn der Volljährigkeit wurde nicht getätigt. Eine eigene Kontonummer der Tochter wurde nie mitgeteilt.
Mein Mann ist als Universitätsdozent Alleinverdiener unserer Familie, wir haben noch einen 6-Jahre alten gemeinsamen Sohn und meine nichteheliche Tochter (jetzt volljährig und in Ausbildung).
Auf unsere kürzliche Aufforderung an die Tochter, uns nach 4 Jahren Studium einen Aktualisierungsstand zwecks Neuberechnung zukommen zu lassen, hat sie negativ geantwortet mit der Drohung, sie würde sich an die Rechtsabteilung des Bafögamtes wenden und dass wir keine Recht auf Auskunft und Anforderung der Unterlagen( Wohnadresse, Kontonummer, Studienstand, Studienpläne, Kosten, Einnahmen aus Nebenjob, Bedarfsaufstellung) hätten.
Es war immer selbstverständlich, dass mein Mann auch diese Tochter finanziell unterstützt. Es soll auch weiter so sein, aber wir können nicht einfach soviel Geld weiter zahlen, ohne zu wissen, was und wie es verwendet wird und ob es überhaupt benötigt wird. Wir vermuten, dass die Tochter das reguläre Studium erst vor zwei Jahren aufgenommen hat und zuvor zwei Jahre gejobbt hat. Dass sie seit diesem Jahr einen regelmäßigen Nebenjob als Studentische Hilfskraft hat, konnten wir jetzt ermitteln.Dass oder ob und wenn wie,sie Bafög beantragt hat, wissen wir nicht. Der Dauerauftrag des Unterhalts an sie läuft aber bis heute nonstop einfach weiter. Das kann so nicht bleiben. Wir haben vor 12 Monaten diesen auf 200 Euro reduziert. Auch dann kam keine Reaktion. Mein Mann möchte aber jede Provokation vermeiden, in der Hoffnung, dass es einen Tages einen normalen Kontakt geben kann.
Frage: Welche Schritte sollen wir in welcher Reihenfolge unternehmen:
1. Wiederholte Aufforderung an die Tochter, die Daten zu Wohnadresse, Kontonummer, Unterhaltsbedarf und Studienplänen an uns zu übermitteln?
2. Können wir ihr eine anwaltliche Neuberechnung vorschlagen?
3. Wer trägt dann die Kosten für eine solche Berechnung?
4. Was tun wir, wenn jedwege Auskunft verweigert wird?
5. Können wir guten Gewissens weiter auf das Konto der Kindesmutter überweisen?
6. Hätten wir ein Recht , die Zahlungen auf Eis zu legen, bis Auskunft erteilt ist?
7. Würden Sie- sofern notwendig- das Mandat übernehmen, bitte?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
2. ist der Unterhaltsleistende Selbständig tätig werden als Berechnungsgrundlage welche Steuerbescheide zur Berechnung des Unterhalts für Studierende herangezogen?
3. ist der Unterhaltsberechtigte verpflichtet dem Unterhaltsleistenden die höhe der ausgezahlten Versicherungssumme zu benennen?
Bedeutet dies, dass das Einkommen der Eltern keine Rolle mehr spielt? ich meine wenn der Bedarf generell auf 670€ festgesetzt ist kann man sich doch die ganze Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle doch sparen oder ...?
Ich bönötige Informationen zu einer Berechnung bezüglich Bafög. Meine volljährige Tochter (wohnt jetzt bei ihrer Mutter) hat jetzt mit einem Studium begonnen. Laut Bafög-Amt soll ich 240euro zubezahlen.
Nicht das ich meine Tochter nicht unterstützen will, jedoch in der Höhe wird es bei mir eng werden.
Bei der Berechnung wurden Kredite nicht berücksichtigt, jedoch mußte ich ein Autokredit aufnehmen um einen Arbeitsplatz zu erhalten (40km Entfernung).
Meine Tochter hatte zuvor eine Ausbildung zur Sozialassistentin gemacht und hatte dafür bei mir gelebt. Diese Ausbildung hatte ich bereits finanziert. Das Studium hat nicht das geringste mit diesem Gebiet zu tun. Nach der Ausbildung hatte Sie ein Jahr gejobt und kurzfristig einen Ausbildungsvertrag im August kurz vor beginn abgesagt.
Gibt es eine Möglichkeit das zumindest einen Teil vom Kredit angerechnet wird, so das ich im Monat dadurch zumindest nicht ins Minus rutsche?
Ich gönne ich es bestimmt jedoch hat Sie selbst noch einen 450euro Job und so mehr zur Verfügung wie ich.
Ich bitte um Rückantwort.
Einen angenehmen Tag noch.
Gruß
Ich bin geschieden und alleinerziehend, tochter 16 Gymnasium 11Klasse, Sohn wird im Dezember 18 12Klasse Gymnasium. Mutter bezahlt für beide Mindestunterhalt, möchte jetzt von mir Auskunft über Einkommen usw.wegen Barunterhalt.
>>Darf die Mutter dieses von mir verlangen?
>>Kann ich Schulden(60.000.-€ wegen Auszahlung an die Mutter, Zugewinnausgleich)monatliche Belastung ca.1.500.-€ gegenrechnen?
>>Muss die Mutter nachweisen wo das Geld ist und muss Sie dieses auch mitangeben?
Danke
Ich Azubi im 3 jahr der Ausbildung 24 jahre alt lebe mit meiner freundin und unserm Kind im eigendem Haushalt. ich liege bei ca 800-900€ Netto.
Das zu mir. Mein Vater will mir kein Unterhalt mehr zahlen weil er mein Bruder mit dem Geld unterstüzen will er ist 26 Jahre Student und lebt seit ca 2 wochen in einer WG seit er 25 würde habe ich kein unterhalt mehr von unserem Vater mehr bekommen weil mein Bruder Kein kindgeld mehr bekommt . Ich war damit Nie einverstanden und habe nur des Friedens Willen nix gemacht. Kann das mein Vater einfach machen er rechent auch alles über mich ab und mein Bruder bekommt das ganze geld und er hat eine abgeschlossende Ausbildung. Danke
ich bin 23 und studiere im 5. Semester. Ich fange diesen Monat eine Tätigkeit als Werkstudentin an mit bis zu max. 19,5 Stunden Arbeitszeit.
Meine Frage nun: mein Vater zahlt nach der Düsseldorfer Tabelle 480€ Unterhalt, dies wurde vor einigen Jahren ausgerechnet. Kann er meinen Lohn als Werkstudentin auf den Unterhalt anrechnen lassen und abziehen? Wenn ja, wie viel und wie wird dies berechnet?
Ich habe keine festen Stundenvorgaben, sondern Gleitzeit, ich werde also jeden Monat anders verdienen. Wie geht man da vor?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Sarah
Sind wir verpflichtet ihm das volle Kindergeld auszuzahlen, obwohl er bei uns wohnt und nix macht? und 2. falls er auszieht und keine Ausbildung macht, bekommt er wirklich den vollen Unterhalt von 670 Euro von uns, weil das Sozialamt die Zahlungsverpflichtung an uns weiterleiten will? Die meinen dass wir für unseren Sohn aufkommen müssen. Danke für die Info im vorraus
meine Eltern haben sich schon lange scheiden lassen. 2015 habe ich die Schule beendet. Ich bin jetzt ausgezogen und mache einen 450 - eurojob. Dazu bekomme ich Kindergeld (180)und Unterhalt (450) von meinem Vater (der Verdiehnt ca 3.500,- meine Mutter verdiehnt nichts).
1. Wenn ich nun aufstocke und 20h pro Woche arbeite, mit einem Bruttoverdiehnst von 720 bekomme ich dann noch Unterhalt und wie viel?
2. Wenn ich eine Ausbildung anfange, ab wie viel Gehalt bekomme ich keinen Unterhalt mehr?
3. bis vor meinem Auszug war ich über meinen Stiefvater Krankenversichert. Das geht jetzt nicht mehr. Desshalb muss ich mich selbstständig versichern. Muss mein Vater das bezahlen ? Wenn ja komlpett? und muss dieser Betrag zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden, oder wird das miteinander verrechnet?
4.Muss er mir nach der Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt bezahlen ?
lieben Dank schon vorab
Nun schreibt der Vater gestern, 20.1., dass der Sohn ja nun 25 ist und bestimmt fertig studiert hat und er ab sofort keinen Unterhalt mehr zahlt.
Ich selbt bin frisch arbeitslos, Kindergeld bekommt er nun nicht mehr und muss nun auch selbst die Krankenkasse mit 80 Euro bezahlen. Wir sind nun etwas geschockt und wissen gar nicht was wir tun sollen. Am 1.2. ist die Miete etc. fällig, wovon soll er das bezahlen?
Hat er nicht mit 25 weiter Anspruch? Was sollten wir tun? Mein geschiedener Mann verdiente übrigens schon vor knapp 15 Jahren 3000 Euro netto. Er ist nach wie vor als leitender Angestellter in der gleichen Firma und verdient sicher noch mehr als damals-Klar hat der keine Lust mehr zu zahlen, aber ich kann es nicht und meine Eltern machen schon was sie können.
Ich habe Angst es zu einem Prozess kommen zu lassen, wegen der Kosten, weder mein Sohn noch ich können dafür aufkommen. Wir sind ein wenig verzweifelt. Für einen Tip wäre ich sehr dankbar.
eine volljährige Studentin verklagt Vater auf Unterhalt - Das zuständige Gericht ist rund 450 km von der Klägerin entfernt - würde ihr im Rahmen der Amtshilfe ein persönliches Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung "erspart"?
Danke für Ihre Antwort.
Er hat die 11. Klasse letztes Jahr beendet und Abschluss ein schulisches Fachabitur, er wird bald 19, hat aber weil er die Schule in der 12. abbrach , hat er kein Abi und noch keine Ausbildung. Er bemüht sich aber bekommt nix. Nun jobt er Minijobs, kann aber seine Miete nicht bezahlen und wohnt bei mir, weil er zu hause auszog und bei mir wohnen will 600 km von zu Hause weg.
Nun frage ich steht ihm Unterhalt zu von seinen Eltern? Und was ist mit dem Kindergeld? Welche Sozialleistungen kann er beantragen?
Leider 3 Fragen, ich bin ratlos und bitte Sie um Hilfe, danke....
mir ist nicht ganz klar, wie sich der Anspruch eines nicht privilegierten Volljährigen berechnet, wenn nur ein Elternteil leistungsfähig ist. Es gibt zwei vorrangige minderjährige Kinder und eine vorrangige Ehefrau (Teilzeit). In manchen unterhaltsrechtlichen Leitlinien steht, dass diese Ansprüche das Einkommen bereinigen. Ich habe aber auch schon gelesen, dass das nicht der Fall ist. Was stimmt denn nun? Danke vorab für Ihre Antwort!
Meine exFrau geht Teilzeit arbeiten und weigert sich eine Vollzeit stelle anzunehmen sie wird in lohnsteuerklasse 5 geführt
Als meine Tochter und ich auf dem Jugendamt waren um den Unterhalt berechnen zulassen sagte mir der damalige Sachbearbeiter das meine ex in Vollzeit berechnet werden würde
Heute kam der Bescheid das meine exFrau nichts zahlen muss und ich den vollen Unterhalt alleine zutragen hätte
Es kann doch nicht sein das das so richtig ist
meine Tochter ist gerade 18 geworden. Die letzten 10 Jahre lebte ich (die Mutter) mit ihr und ihrem Bruder alleine. Der Vater leistet Barunterhalt. Jetzt rebelliert meine Tochter sehr und hat nun von heute auf morgen unser Haus verlassen. Sie ist noch Schülerin und ohne Einkommen. Nun meint sie, auch gegen mich einen Barunterhalt beanspruchen zu können, obwohl ihr Zimmer hier natürlich für sie bereit steht.
Ich verfüge über 1700 Euro Nettoeinkommen, habe noch rund 200 Euro Fahrtkosten zur Arbeit und außerdem den 16-jährigen Bruder hier im Haushalt mit zu versorgen. Sollte ich nun tatsächlich meinen Unterhaltsanteil nicht mehr in Naturalien, sondern in Geld leisten müssen, würde mich das finanziell ruinieren. Von meinem Einkommen muss auch das Reihenhaus, welches ich natürlich für die gesamte Familie gekauft habe, mit 400 Euro im Monat abgezahlt werden.
Können Sie mir sagen, ob meine Tocher
a) tatsächlich auf einen Barunterhalt bestehen kann, obwohl es für einen Auszug keinen triftigen Grund (außer ihrem Wunsch nach Selbständigkeit) gibt und
b) in welcher Selbstbehalt bliebe für mich und meinen minderjährigen Sohn.
Bei der Suche nach einer Antwort kam ich immer nur auf den sogenannten Selbstbehalt, aber es müsste mir doch ein höherer Betrag zur Verfügung stehen, wo doch noch ein Kind mit ihm Haushalt lebt, oder?
Vielen Dank für die Beantwortung im voraus!
Ich hätte noch eine Nachfrage:
Laut Düsseldorfer Tabelle bleibt mir ja nur ein Selbstbehalt von rund 1100 Euro, wenn ich das richtig verstanden habe. Was bleibt denn noch für meinen minderjährigen Sohn, der mit mir im Haushalt lebt?
Meine Tochter besucht noch eine allgemeinbildende Schule bis zum Abitur - sie möchte jetzt Schülerbafög beantragen, da der Schulweg realtiv viel Zeit in Anspruch nimmt, steht ihr dieser wohl auch zu. Sie meint jedoch, Unterhalt bekäme sie noch zusätzlich von beiden Eltern obwohl beim Bafög-Antrag auch schon geprüft wird, ob wir Eltern etwas dazu bezahlen müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mit meinem Sohn von 1100 Euro leben soll, meiner Tochter aber Bafög (ich glaube so knapp 700 Euro), Kindergeld und Unterhalt zusteht. Damit hätte sie alleine ja mehr, als wir als Familie. Können Sie mich da aufklären?
Wir sind geschieden. Unsere 18 Jährige Tochter geht noch zur Schule und wohnt inzwischen bei Ihrem Freund. Sie hat also einen Unterhaltsanspruch von 735 Euro. Meine ex Frau hat einen Nettoverdienst von 1300 Euro und ich habe Netto 2000 Euro. Nun zu meiner Frage... Kann das sein das ich den kompletten Unterhalt ( - Kindergeld ) bezahlen muss und meine ex Frau gar nichts ? Sie arbeitet wegen psychischer Krankeit nur zu 75 %.
Vielen Dank.
F. Nitschmann
mein Mann hat seiner volljährigen Tochter bis zu Beginn Ihrer Ausbildung Unterhalt gezahlt.
Gestern haben wir erfahren, dass Sie die Probezeit nicht bestanden hat. Nun möchten sie wieder Barunterhalt von ihm. Laut ihrer Aussage, beginnt sie eine zweite Ausbildung im gleichen Beruf im Oktober diesen Jahres. Somit möchte sie Unterhalt für die Zeit zwischen der ersten und zweiten Ausbildung (Dauer: 3 Monate). Ist er ihr wieder Barunterhaltspflichtig?
Vielen Dank im Voraus.
Zu meiner Person ich verdiene 2700€ und muss noch für 3 weitere Kinder zahlen.
Ich hatte mehrfach das Jugendamt gebeten mir gehaltsnachweiße der Tochter und Mutter mir zukommen zu lassen. Aber es kommt nichts nur die Aufforderung zu zahlen.
Tochter 18 bricht 2015 Schule ab und zieht in andere Stadt zum Freund. Dort bekommt sie im März 2016 Wohnung von Vater des Freundes zur Miete. Sie meldet sich für 450 Euro Job ab April an und sucht weitere Unterstützung beim Jobcenter. Jobcenter meldet sich dann bei uns und verlangt Unterhalt für Rückwirkend ab April von uns. Meine Tochter ist wegen dem Freund weggezogen, obwohl die hier bei uns im Ort sich ab Dezember 2015 arbeitssuchend gemeldet hatte. Unterhalt bekommen doch nur Volljährige mit Ausbildung, Studium oder Schüler. Die Ausbildung ab September 2016 ist nicht in dieser Stadt ,wo sie jetzt wohnt , sondern bei uns in der Nähe. Hat das Jobcenter Anspruch, obwohl nach BGB kein Anspruch besteht? Nur weil sie aus eigenem Willen mal weg wollte?
danke
Wie ist es wenn das Kind eine Ausbildung macht und ein eigenen Hausstand hat. Wird dann von der Ausbildungsvergütung noch die 90€ abgezogen. Weil ich gelesen hätte man kann die 90€ nur abziehen wenn man bei ein Elternteil lebt.
meine Tochter beginnt im Herbst 2016 ein Studium mit eigener Wohnung. Nun stellt sich mir die Frage der Höhe des Unterhalts und dessen Aufteilung auf beide Elternteile. Ich verfüge über ein Nettoeinkommen von ca. 2500 Euro monatlich. Die Mutter meiner Tochter über ca. 1400 Euro Netto in Teilzeit (75%-Stelle). Abzüglich bereinigender Kosten (Rentenversicherung etc.) fällt die Mutter unter den Selbstbehalt von 1300 Euro monatlich und argumentiert nichts zahlen zu müssen. Ich habe mich mit meiner Tochter so geeinigt das ich erst einmal ihren Bedarf decken werde (735 Euro-190 Euro Kindergeld=545 Euro). Die Mutter meiner Tochter lebt in einer häuslichen Gemeinschaft mit einem neuen Partnerder zum Haushalt auch finanziell beiträgt. Es gibt bei ihr keine Erwerbseinschränkungen o.ä.
Nun meine Frage: Kann die Mutter meiner Tochter so handeln? Kann sie verpflichtet werden in Vollzeit zu arbeiten oder einen Nebenjob anzunehmen, um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen? Was müsste ich wirklich zahlen? Wie verhalte ich mich am klügsten? Welche Dinge könnte ich tun, um den Unterhalt meiner Tochter auf eine faire Basis zu stellen?
Vielen Dank im Voraus
mein Mann hat eine volljährige Tochter in Ausbildung, die bei Ihrer berufstätigen Mutter wohnt.
Ausßerdem haben wir einen gemeinsamen Sohn, der ebenfalls volljährig und in Ausbildung ist.
Nach Errechnung des bereinigten Netto errechnet - - Wie errechnen sich daraus dann die jeweiligen Haftungsanteile?
Bsp. Das bereinigte Netto des Vaters am Ende liegt bei 1.200,-- €
1. Für die in Ausbildung befindliche Tochter, die bei berufstätiger Mutter lebt! und
2. Für Sohn,der in Ausbildung lebt und außerhalb in einer WG lebt. (Mutter hier kein Einkommen)
Danke für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Meine Frage ist nun - wird dieser Betrag dann zwischen den Kindern "geteilt" (da beide im Studium sind)
und wäre dann jeweils 600,00 € der Haftungsanteil des Vaters, der mit den jeweiligen Müttern für die Anteilsberechnung zur Verfügung steht?
Herzlichen Dank.
mein Sohn (ich bin seine Mutter) wird im Juni 25 und studiert im 6. Semester an einer privaten FH in Berlin, gemeldet ist er zuhause bei mir in Bayern. Das Studium schliesst nach 6 Semestern mit Bachelor ab.
Er hat zu Beginn des (gebührenfreien) Studiums 4 Mal das Studienfach an einer Universität in unserer Heimatstadt gewechselt und keines beendet. Wohnhaft war er derzeit zuhause. Dann schmiss er gegen meinen Rat das Uni-Studium und schrieb sich an der privaten FH für wieder einen neuen Studiengang ein. Für die Studiengebühren nahm er einen Kredit auf. Das 6. Semester schloss er im ersten Anlauf nicht ab, wiederholt derzeit und teilt nun mit, er müsse es ein drittes Mal wiederholen. Ich zahle 560 Unterhalt, zusätzlich Kosten für Mobiltelefon, Pendelkosten und Fahrgebühren für Öffentliche, extra Essensgeld, Auslandspraktikum 5 Monate Peru, Fernreisen und andere Extras übernehme ich auch.
Er bezog ein WG Zimmer und übernahm später die Wohnung selbst. Nun hat er durch Drogenkonsum seine Studiengebühren und die Mietkosten über ein Jahr lang nicht bezahlt. Da ich Bürge bin, hafte ich für seine Schulden. Auch übernahm ich weitere Schulden bei Freunden. Er weigerte sich, einen Job anzunehmen, hat psychische Erkrankungen wie Depression und Angststörungen an, wobei Ärzte attestierten, dass diese womöglich drogeninduziert sind.
Nachdem er mir mitteilte, er würde das Studium wieder nicht beenden, bin ich sehr ungehalten, denn er fordert weiter Unterhalt und teilte mir mit, dass er nach diesem Studium auch noch Musik studieren wolle. Ich weiss, dass ich bis Abschluss der Erstausbildung unterhalbspflichtig bin (sein Vater hat nie Unterhalt gezahlt). Nun möchte ich wissen, wo ich einen Schlussstrich setzen kann und einfordern kann, dass er sich einen Job sucht und selbst zum Lebensunterhalt beiträgt. Wohnhaft ist er jetzt wieder bei mir, pendelt aber weiter sehr häufig zwischen Berlin und Bayern, was zusätzliche Kosten für Fahrt, Unterkunft, Essen schafft.
Für Ihren Rat bin ich dankbar.
Sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, behält keinen Job sehr lange wegen Unfreundlichkeit und ständigem zu Spät oder gar nicht kommen. Ist immer mit allem Unzufrieden,
ständiger Partner wechsel da sie sich nicht fest binden möchte, Partys (Alkohol und Drogen inklusive), liegt lieber im Bett anstatt arbeiten zu gehen, hat eine 12 jährige Tochter. Macht aktuell einen auf Psychisch Krank, kommt nicht mit Ihrem Leben klar und gibt den Eltern und ihrer Tochter die Schuld für Ihr scheiß Leben.
Zu uns: wir sind seid 16 Jahren ein Paar und seid 12 Jahren verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder (14 J. und 11 J.), sind beide Berufstätig.
Für mich waren seine 4 mitgebrachten Kids kein Problem, habe sie wie meine eigenen behandelt und verwöhnt.
Haben J. Jahre lang finanziell Unterstützt, Ihr die Mieten usw. bezahlt.
Wir wissen, das Sie schon einige Klinikaufenthalte hatte.
Vor drei Tagen bekam mein Mann ein Schreiben von der Kreisverwaltung, das er Unterhalt für J. zahlen muss.
Für uns ist die Welt zusammen gebrochen und wissen jetzt nicht weiter :-(
Jetzt soll auch ICH meine Finanzen Angefangen beim Lohn, übers Konto bis hin zu den Konten meiner Kids (die für Führerschein und Einstieg ins Erwachsenen da sein, sein sollten)offen legen.
Erste Frage Darf das Amt das?
des weiteren sagte mir die Dame vom Amt:
Erst Geborene Kinder haben Vorrecht, vor unseren gemeinsamen Kinder.
Zweite Frage: Stimmt das?
(Sie ist Volljährig und unsere Kids Minderjährig.)
Sollte mein Mann nicht in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, müsste ICH ihm ein monatliches Taschengeld in Höhe des Unterhalts geben, damit er den Unterhalt zahlen kann.
Dritte Frage: Stimmt das???
Die Beamtin war sehr unfreundlich und sagte wir müssten zahlen ob wir wollen oder nicht. Es sei auch belanglos, das unser Sohn (11) nicht wie andere Kinder sei (gesundheitliche Probleme) und das ich selbst ein Lungenleiden habe und sich kommende Woche Entscheidet, ob ich weiter meinen Job machen kann, würde keine Rolle spielen, wir haben den Unterhalt zu zahlen.
Muss man sich echt alles Gefallen lassen???
Wir gehen zu zweit Arbeiten um unseren Kids ein gutes Vorbild zu sein und uns einmal im Jahr einen Urlaub leisten zu können.
Bitte, Bitte, Bitte Wir brauchen einen guten Ratschlag was wir tun können oder sollten.
Ganz ehrlich, möchten keinen Unterhalt für einen so faulen Menschen zahlen.
Danke schon mal.
Lieben Gruß Nina
mein Sohn wird im Sommer 18 Jahre alt, wird dann studieren und dazu eine eigene Wohnung beziehen. Ich bin geschieden, arbeite in Teilzeit (70 %) und dann Unterhaltsverpflichtet. Wird und wenn ja inwiefern, der bei mir lebende Bruder (14) in der Berechnung meines zu leistenden Unterhaltes berücksichtigt? Wird bei mir eine volle Erwerbstätigkeit zugrunde gelegt oder die tatsächlichen Einkünfte?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
mein Sohn (16), zu dem seit 2012 kein Kontakt mehr besteht (Kontaktabbruch seinerseits)schrieb mir heute das er dringend ein Konto benötige und legte alle Unterlagen bei die ich unterschreiben müsse.
Ich fragte Ihn für was er das Konto benötige, wann er voraussichtlich die Schule beenden würde und was er dann zu tuen Gedenke.
Ich zahle trotz Kontaktabbruch regelmäßig meinen Unterhalt.
Meine Frage ist waren diese Fragen rechtmäßig und wie minimiert sich der Unterhalt bei einer Aushilfstätigkeit seinerseits bzw. einer Ausbildungsaufnahme seinerseits. Von seiner Mutter die neu verh. ist und jederlei Arbeit verweigert werden jegliche Auskünfte verweigert.
Muss mir Auskunft gegeben werden bzw. was wenn er Einkünfte hat und sie verschweigt?
das volljährige Kind hat im Juni 2016 den Bachelorabschluss Medien-Kommunikationswissenschaften gemacht -
damit erste Ausbildung abgeschlossen. Ein Masterstudium wurde nicht begonnen. Unterhalt wurde noch bis 31.12.2016 gezahlt - (also noch ein halbes Jahr länger).Dann nicht mehr.
Nun wurde im Januar 17 ein einjähriges Volontariat begonnen -
(Vergütung brutto 920,-- € = netto= 732 netto) -
Ist man in der Zeit eines Volontariats grundsätzlich noch immer unterhaltsverpflichtet?
Gefordert wird die Unterdeckung wegen Mietverpflichtung - in diese Wohnung ist der Volljährige aber auch erst im januar 2017 eingezogen.
Oder beginnt hier nicht die finanzielle Eigenverantwortung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
die 18jährige Tochter meines Lebensgefährten ist gestern zu ihrer Mutter zurückgezogen, nachdem sie knapp 9 Jahre bei ihrem Vater lebte. Sie hat im November 2015 eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten begonnen und ist dort nach knapp 3 Monaten gekündigt worden (leider ohne Angaben von gründen in der Kündigung). Wir haben natürlich nie die wahren Gründe erfahren. Danach lebte sie, ohne eigene Einkünfte zu erzielen, weiter bei meinem Lebensgefährten und begann im September 2016 eine 2. Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten. Auch diese Stelle wurde ihr nach 2 Monaten gekündigt. Seither hat sie nichts gearbeitet. Jetzt ist sie zu ihrer Mutter gezogen und diese verlangt jetzt Unterhalt für die Tochter. Ist das richtig? Wie können wir dagegen vorgehen? Die Mutter hat bereits mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn mein Lebensgefährte den Unterhalt nicht bezahlt.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
folgendes ist passiert:
Sohn 16 Jahre geht zum Jugendamt bittet um Obhut , ist in einer Pflegefamilie
(Stress wegen verhalten zu Hause und Schule ,lernen usw.)
Wir sind die Großeltern und haben das gemeinsame Sorgerecht.
Frage:
Das Jugendamt beteiligt mich und meine Frau an den Kosten (bekommen noch Post)
Kostenbeteiligung Inobhutnahme
Muß ich hier zahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
MfG
Frank
meine 16 jährige Tochter wird im September eine Ausbildung zur Erzieherin beginnen, wo Sie 460€ Praktikumsgeld bekommt. Sie wohnt bei Ihrer Mutter und bekommt 192€ Kindergeld. Ich bezahle 387€. Können Sie mir sagen was ab September für zu bezahlen wäre.
Vielen Dank
Mein Sohn nimmt am 01.09.17 die Ausbildung zum finanzbeamten auf und verdient 1090€.
Wann muss ich letztmalig unterhalt leisten?
Im monat 08 oder monat 09d
Danke im voraus
kann ich Praktikumsgeld meines Kindes genauso auf den Unterhalt anrechnen wie ein Lehrgehalt?
die ich natürlich nicht bezahlen kann.meine ex-frau bezieht einen gehalt von ca 2300 euro netto.was kommt da auf mich zu
Unterhalt für 09.17
Unterbringungs und Verpflegungskosten für 09.17
Büchergeld und KV Beiträge
Muss ich zahlen?
Muss hier nicht auch die Begrenzung von 441€ greifen?
wird bei einem in Berufsausbildung befindlichen Kind, das nicht (!) mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt bei der Unterhaltsberechnung ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf von der Ausbildungsvergütung abgezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Kinder wohnen nicht mehr bei den Eltern, so dass der Unterhaltsbetrag von 735 EUR abzgl. Kindergelt zu zahlen ist (sie studieren).
Somit ist der Unterhaltsbetrag (735 EUR) unabhängig von meinem Einkommen und soweit unstrittig.
Nun die Frage:
Muss ich dennoch der Aufforderung nachkommen die letzten 12 Gehaltsabrechnungen etc. zur Verfügung zu stellen?
Vielen Dank für eine Beantwortung der Frage.
Ich studiere, haben BaföG beantragt, bislang noch nichts von denen erhalten, weil die immer noch den Einkommensanteil der jetzigen Ehefrau meines Vaters verlangen. ( Ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater, zu seiner jetzten Frau überhaupt keinen Bezug/Kontakt).
Meine Eltern sind seit Jahren geschieden, mein Vater ist seit Jahren wieder verheiratet. Seine Frau möchte ihre Daten den BaföG Amt ihren Teil der Einkommenssteuererklärung nicht mitteilen ( Datenschutzgründe).
Den Einkommenssteuerbescheid hat mein Vater nach abdecken/schwärzen der Daten seiner Frau dem Amt eingereicht. Dies reicht denen immer noch nicht aus.
In wieweit kann das BaföG Amt auf die Daten seiner Frau verlangen/bestehen? Was kann ich machen? Was für Konsequenzen kommen auf sie zu?
Bitte um dringende Antwort / Hilfe!
Warte seit 04/207 auf deren Bearbeitung!
Danke
da ich demnächst auswandere, und Unterhaltspflichtig bin, würde ich gerne wissen, ob das Jugendamt von mir die neue Anschrift Daten meines zukünftigen Arbeitgebers verlangen darf.
Seit einigen Jahren wird mein Gehalt gepfändet. Und ich hatte auch diesmal erneut darum gebeten, dass ich den Unterhalt eigenständig überweise möchte, da ich mit einer Lohnpfändung im Gehaltszettel, kaum eine Chance bei der Wohnungsfindung habe und in meiner neuen Heimat, das selbe Problem sein wird.
Darauf hin kommt keine Reaktion. Ich habe scheinbar einen hohen Unterhaltsrückstand..der sich zu Zeiten meiner Ausbildung, Zivildienst und einer kurzen Arbeitslosen Zeit gebildet hat, und dies bezüglich werde ich gepfändet.
Kann ich mich da rechtlich wären oder werden die mich in meiner neuen Heimat, also im Ausland weiterhin ohne Gnade pfänden ?
Ich will es einfach nur selbständig überweisen können, damit ich nicht wieder im Gehaltszettel eine Lohnpfändung drin stehen habe.
Für die Info bedanke ich mich im Voraus !
folgende Situation:
Volljähriges Kind, lebt in WG, hat im Juni 2016 Bachelorabschluss gemacht. 7 Monate (!) nach Bachelorabschluss) ein einjähriges "Volontariat" (Januar 17-bis Dezember 2017) absolviert, dass durchaus als "Berufseinstieg" gesehen werden kann. Oder?
Jetzt, im April 18 (fast 2 Jahre nach Bachelor) wird nun ein Masterstudium an einer privaten, kostenpflichtigen (!) Hochschule (ohne Absprache) begonnen. Bis Dezember 2016 wurde Unterhalt gezahlt. In wie weit sind die Eltern jetzt noch
verpflichtet zu zahlen. Handelt es sich hier um einen weiterbildenden Masterstudiengang? Und muss eine private Hochschule von den Eltern getragen werden?
Besten Dank für Ihre fachliche Einschätzung/Antwort.
Bleibt es bei den 640,- Euro?
Vielen Dank