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Das neue Vaterschaftsrecht
Vater oder nicht ?
Das fragen sich viele Männer, die an den Angaben der Mutter zweifeln. Das alte Vaterschaftsrecht ließ dem zweifelnden Vater nur eine legale Möglichkeit : Er musste die Vaterschaft mit der sog. Vaterschaftsanfechtungsklage vor Gericht anfechten und behaupten, nicht der Vater zu sein sowie konkrete Belege für die Untreuevermutung gegenüber der Mutter beibringen. War die Anfechtungsklage erfolgreich, so bewirkte die amtliche Feststellung, nicht der biologische Vater zu sein, automatisch auch den Wegfall der rechtlichen Stellung als Vater, d.h. den Verlust jedweder Rechtsbeziehung zu dem Kind. Viele Väter jedoch wollen zwar Klarheit haben, aber andererseits nicht automatisch sämtliche Rechte am Kind verlieren.
Ausweg für manche Väter war der heimliche und damit illegale Gentest. Hierfür genügte die Einsendung einer Speichelprobe des Kindes, rasch beschafft an Schnuller, Zahnbürste oder Kaugummi, und eine eigene Genprobe und das Testergebnis lag meist in wenigen Wochen vor. Da der heimliche, ohne Zustimmung des anderen Elternteils vorgenommene Gentest jedoch illegal war, war er vor Gericht nicht verwendbar, weder um eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu untermauern, noch um sich gegen Unterhaltsansprüche zu wehren.
Das neue - aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 reformierte - Vaterschaftsrecht, das voraussichtlich zum 31.03.08 in Kraft treten soll, sieht zwar weiterhin das Verbot heimlicher Gentests vor, gibt dem Vater aber andererseits das gesonderte Recht auf Feststellung der biologischen Abstammung durch einen offenen Gentest. Verweigert die Mutter die Zustimmung hierzu, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt und diese auch verpflichtet werden, hierzu die Entnahme einer Genprobe zu dulden. Dieselben Rechte räumt das Gesetz auch der Mutter gegenüber Vater und Kind sowie dem Kind gegenüber beiden Elternteilen ein; diese Konstellationen dürften allerdings erfahrungsgemäß seltene Ausnahmefälle darstellen. Ist in besonderen Ausnahmefällen (z.B. psychische Erkrankung des Kindes, Suizidgefahr) eine Gefährdung des Kindeswohls aufgrund der Erkenntnis, daß der rechtliche nicht der biologische Vater ist, zu befürchten, kann das Verfahren vor dem Familiengericht zeitweise ausgesetzt werden.
Ergibt der durchgeführte Gentest, daß der Vater nicht der biologische Vater des Kindes ist, so kann er durch Erhebung der Vaterschaftsanfechtungsklage auch die rechtliche Vaterschaft beseitigen; er muß dies aber nicht tun.
Das neue Vaterschaftsrecht stellt in zweierlei Hinsicht eine Verbesserung zur alten Rechtslage dar :
- Sicherstellung der Qualität der Gentests : Während beim heimlichen Gentest und der Probenentnahme durch den Vater selbst die Qualitätsstandards der Abstammungsanalyse durchaus unterschiedlich und manchmal zweifelhaft waren, muß die Genprobe nun "nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden". Jede Partei muß sich vor dem Arzt oder Labor, das die Proben entnimmt, ausweisen.
- Kein automatischer Verlust der Rechtsbeziehung zum Kind : Die Feststellung der biologischen Abstammung führt nicht mehr automatisch auch zum juristischen Verlust der Vaterschaft. Solange die rechtliche Vaterschaft nicht in einem zweiten gesonderten Verfahren mit Hinweis auf die festgestellte biologische Abstammung des Kindes angefochten wird, gilt die Regel, daß rechtlich derjenige als Vater eines Kindes anzusehen ist, der mit der Mutter zum fraglichen Zeitpunkt verheiratet war. Für die Einleitung dieses Vaterschaftsanfechtungsverfahrens gilt eine Frist von 2 Jahren ab Kenntnis von der anderweitigen biologischen Abstammung des Kindes.
Eingestellt am 05.03.2008 von RAin Wolf
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455 Kommentare zum Artikel "Das neue Vaterschaftsrecht":
Mein Ex-Frau hatte mich im Feb. 09 aus Gründen verlassen die ich bis heute nicht weiß, als ich von der arbeit kam war sie weg.Sie war damals im 5.Monat schwanger und bin mir zu 100% sicher der Vater zu sein. Durch eine Kollegin habe ich erfahren das es ein Mädchen geworden ist und ein anderer Mann die Anerkennung unterschrieben haben soll.Habe ich da noch Rechte als Biologischer Papa. Denn ich möchte schon für mein Kind da sein!
Bearbeitet am 21.08.2009 von
Ich habe mal eine frage. Ich bin am 17.8.09 Vater eines kleinen Mädchen geworden und lebe mit der Frau nicht zusammen und wir haben auch nie zusammen gelebt. Sie bezieht jetzt Hartz 4 und das Amt will von mir unterhalt für die Frau haben ist das richtig? Für das Kind ist es ja normal aber warum soll ich für eine Frau bezahlen mit der ich nie zusammen gelebt habe. Sie hat ja schon einen neuen freund mit den sie zusammen ziehen will muß ich dann immer noch zahlen? die arge sagt ja stimmt das?
Vielen Dank für die Hilfe!
Vielen Dank für die Hilfe!
Da sie aber bei der ersten Schwangerschaft erhebliche Probleme hatte, und die Möglichkeit einer Risikoschwangerschaft besteht, habe ich natürlich Angst um beide.
Nun meine Frage: Habe ich das recht zu wissen wie es meinem Kind geht, muss sie micvh informieren, oder kann sie diesen Psychoterror weiter treiben, bis zur Geburt?
gruß daniel
mir brennt seit tagen eine frage unter den nägeln und ich hoffe hier evtl. eine antwort zu finden..
ich bin und war mit meiner ex nicht verheiratet aber dennoch haben wir eine 2 monate alte tochter leider hat sich meine ex noch in der schwangershaft von mir getrennt.Ich habe jetzt vor 3 wochen die anerkennung unterschrieben dennoch habe ich aufgrund einiger ereiknisse in der kindheit meiner ex grosse angst das die kleine untergeht.die mutter meiner ex hatte sie damals als kind schwer vernachlässigt fall ist auch beim jugendamt bekannt meine ex ist dazu noch schwer labiel und brauch dringend eine terapi usw.. jetzt sind schon fälle vorgekommen wo sie fremden die kleine gegeben hat damit sie in die disko kann. ich mache mir da voll sorgen aber was kann ich da tun???wie kann ich etwas die hand darauf halten und evtl. kontrollieren wie es der kleinen geht und wo sie ist??? gruss martin
Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich eine kostenfreie erste Auskunft erteilen. Danke
Ich hatte noch weitere sexuelle Kontakte aber meiner Meinung nach nicht in dem besagten Zeitraum, kann man mir jetzt unterstellen das ich "böswillig" falsche Angaben gemacht habe obwohl davon auszugehen war, dass es raus kommt. Immerhin sollte die Vaterschaft festgestellt werde. Was genau ist mit "ernsthafte Probleme" gemeint? Der Gerichtstermin ist in drei Wochen, sollte ich mir bis dahin einen Anwalt nehmen oder den Termin abwarten und an diesem keine Aussage machen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Habe mal eine Frage:
Von einem Bekannten Die Ex Freundin , deren gemeinsame Tochter '(15jalt)
hat einen Suizidversuch gestartet.
Mein Bekannter hat es durch eine Nachbarin raus gekriegt.
Ist seine Ex ihm gegenüber Auskunftpflichtig?
Seine Ex geht nicht ans Telefon und lässt sich auch sonst Verleugnen, Was kann man tuen???
Vielen Dank
Bis jetzt hat er da noch nichts erreicht , bleibt aber dran...
Ich lebe vonmeiner Frau getrennt,
Über Rechtsamwälte wurde ausgemacht das ich am 15. jeden Monat 1000 Euro Unterhalt überweise...
für die Kinder und Sie bis der restliche Sachverhalt geklärt ist.
Wir haben noch ein gemeinsames Konto.
Meine Exfrau ist heute zur Bank gegangen und hat sich einfach 1220 Euro abgeholt. Meine frage :Darf Sie das???
Was kann ich jetzt in der sache tun?
Dieses kam jetzt des öfteren vor.
ein anderes Konto habe ich bereits eröffnet
MFG
Was kann ich machen habe ich noch eine Chance mit §1598a alles zum guten zu wenden für mich.
Danke für ihre Hilfe.
Ich habe eine wichtige Frage die mich schon nicht mehr schlafen lässt.
Ich habe einen 3 Jährigen Sohn.
Sein Erzeuger hat damals nach einem aussergerichtlichen Vaterschaftstestes die Vaterschaft anerkannt und wurde somit auch in die Geburtsurkunde eingetragen.
Wir waren nie zusammen.
Bis jetzt also 3 Jahre hat er sich nicht um meinen Sohn gekümmert bzw Interesse an ihm gezeigt.
Ich bin mit meinem jetzigen Mann zusammengekommen da war mein Sohn grad ein paar Monate alt. Somit kennt er nur meinen Mann als seinen Papa.
Wir haben vor 1 1/2 Jahren geheiratet und auch noch eine Tochter bekommen.
Ein Haus haben wir auch gebaut in dass wir jetzt eingezogen sind.
Alles in allem hat mein Sohn alles was er brauch und eine ganz normale Kindheit.
Jetzt nach 3 Jahren hat sich der Erzeuger plötzlich gemeldet und will sein Kind sehen.
Kann ich wenn er einer Adoption (mein Mann würde meinen Sohn sofort adoptieren) nihct zustimmt auch ohne seine Zustimmung vollziehen lassen?
Ich habe mit der Kindergartenleitung meines Sohnes ein Gespräch geführt und auch sie meint dass eine Kontaktaufnahme des Erzeugers meinen Sohn total aus der Bahn werfen würde.
Er kann doch meinem Sohn seine Familie jetzt nihct einfach kaputt machen oder?
Wie gesagt mein Mann würde meinen Sohn gern adoptieren ist dass Möglich ohne Zustimmung des Erzeugers in dem Fall????
Danke im Vorraus für die Antwort.
Danke im Vorraus für ihre Antwort.
und jetzt hat mir das jobcenter geschrieben das ich ca 500€ unterhalt im monat zu zahlen habe.
kann man da was machen oder gibt es da so ein gesetz?
Danke Michael
ich zahle kein unterhalt weil ich nicht in deutschland lebe. ich möchte wissen ob es mir durch das neue gezetz zusteht das teil sorgerecht zu bekommen vaterschafts anerkenung hab ich gemacht.wen ich das recht habe was muss ich tun?
ich bedanke mich im voraus bei ihnen
schwangerschaft und geburt,teilte ich mit meinem damaligen und nun wieder lebenspartner!
erzeuger weiß von seinem sohn und setzt mich nun unter druck!so soll ich mich mit ihm mindestens alle 2 woche treffen,damit er seinen sohn sehen kann, würde ich ihm das sehen seines sohnes verweigern,würde er vor gericht ziehen,um so sein besuchsrecht sowie das recht als vater durchzusetzten.(da er nicht eingetragen ist, bezahlt er auch keinen unterhalt....unterhaltsvorschuss beziehe ich aber trotzdem und bin schon allein deshalb erpressbar)sein ziel er will als vater eingetragen werden! so lange ich mitmache hält er die füße still!
da ich aus meiner letzten ehe schon meine tochter an meinen damaligen mann verloren habe, möchte ich aus der angst heraus, nicht das der erzeuger als vater eingetragen wird damit er mir nicht wieder mein kind wegnehmen kann!
deshalb habe ich ihn auch nicht als vater eintragen lassen!
mein jetziger partner,liebt meinen sohn als sei er sein eigener und auch mein sohn nennt ihn schon "papa" hat also eine bindung zu ihm aufgebaut,ist gerne bei ihm und mit ihm zusammen.den erzeuger selbst sieht er weniger als bezugsperson an!!!
geplant ist im oktober zuheiraten, damit wir endlich eine normale familie werden können will er auch den kleinen adoptieren. mit dem erzeuger kommt er gar nicht aus und verbietet mir auch jegliche treffen (er weiß um die erpressung). meine frage: da der erzeuger nicht als vater angegeben wurde kann eine adoption unproblematisch angestrebt werden? kann der erzeuger eine rechtsgültige adoption im nachhinein anfechten?
herzlichen dank für ihre antwort!
claudia
Ich bin in einer neuen Beziehung.Dieser Mann hat das Kind von Anfang an akzeptiert und zieht es gemeinsam mit mir groß.Könnte auch er die Vaterschaft anerkennen und kann man dann notariell festlegen lassen,dass er für das Kind keinen Unterhalt zahlen muss,also das ich davon absehe ihm gegenüber Unterhaltsansprüche geltend zu machen?Ich danke für Ihre Antworten!
wenn das der fall ist, muss er dem jugendamt die jahre des verschweigens zurückzahlen?
was ist mit der späten vaterschaftsanerkennung, wenn das kind durch den jetzigen ehemann adoptiert wurde und man schon jahre in einer familie zusammenlebt?
ich hoffe dass ich hier einen Antwort für meine Frage Kriege.Sehr Dankbar
ich kannte eine Junge Frua vor etwa 3 jahren und dann nach einem Monat bin ich weg ! nach 7 Monaten hab sie Schwanger gesehen und habe mir gedacht dass sie mit einem neuen gewesen !(wie sie behaubtet war auch kurz mit einem)
nach 1,5 jahr nach dem Geburt(mädschen),haben wir noch mal kontakt und seit fast 4 monaten leben wir fast zusammen.ich zweifel und finde 90 % dass meine tochteist und die Frau auch weil sie sieht wie ich aus! die vatterschaftannerkennung war auf den anderen und nicht auf mich !
das mädschen ist jetzt 2,6 Jahr . was sollen wir machen ? zu jugendamt oder rechtsanwahlt , kriegt sie Probleme ? und ich auch ? wir sind beide keine Deutsch angehörigkeit.und wir möchten gerne nächsten Monat heiraten .
danke im vorraus
Dem Kindsvater war bewusst, dass er Unterhalt für das Kind zu zahlen hat,hat aber monatliche Ratenzahlung erhöht.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Der KV ist verpflichtet einen Unterhalt von 225,00 Euro zu zahlen,besteht aber darauf das die Schulden in Höhe von 200 Euro angerechnet werden.Die Schulden wurden für den Kauf eines Autos aufgenommen.Der Kreditvertrag läuft wohl schon seit 2004, wo ich der Meinung bin,dass der Kredit längst getilgt sein müsste.Laut seiner Rechnung würden meinem Kind dann monatlich 157,00 Euro zur Verfügung stehen.Dies ist aber weit unter dem Mindestunterhalt.
Wie kann und soll ich mich jetzt weiter verhalten?
Ich habe vor zwei Wochen von meiner Ex-Freundin erfahren das ich Vater eines Mädchens sein soll.
Natürlich war ich erstmal überrascht und wollte zugleich online einen Vaterschaftstest in Auftrag geben, leider hat sie auf diese Nachricht und weiteren Kontaktversuchen nicht gemeldet.
Leider lebe ich nun in den USA und es ist schwierig von hier aus zu agieren.
Ich möchte gerne Online ein Vaterschaftstest für mich machen lassen um so zu erfahren falls ich der Vater bin, bei meinen nächsten Deutschlandbesuch die Vaterschaft anerkennen zu lassen um auch so dem Kind die zustehende Unterhaltszahlung im Auftrag geben zu können.
Gibt es diesbezüglich Fristen ?
Wie lange habe ich Zeit die Vaterschaft anerkennen zu lassen, so das dass Kind von mir Anspruch auf Unterhalt hat ?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte nur vermeiden, falls sich die Frau 9 Jahre nicht meldet oder nicht gerichtlich greifbar ist dann 9 Jahre auf einen Schlag zahlen zu müssen. Die Frau lebte auch sehr oft im Osteuropäischen Ausland bei Ihrer Familie.
Ich hoffe ich konnte den Fall ausreichend darstellen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen,
mit freundlichen Grüßen.
soll das heißen das sie nach 9 Jahren kommen könnte, ein Vaterschaftstest fordern könnte und ich dann da ich eventuell der Biologische Vater bin auch ab dem Zeitpunkt Unterhalt zahlen müsste ? Oder muss die Vaterschaft bis zu einen gewissen Zeitpunk festgestellt sein ?
Sie hat hat wie ich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Gruß
ich habe ein problem. mein sohn ist jetzt 1 jahr alt und mit dem vater lebe ich nicht zusammen.er hat aber nach der geburt die vaterschaft anerkannt. vor ein paar tagen bekam ich einen brief vom vater in dem er mir sagte das er mir einen vaterschaftstest zukommen lässt den ich bei meinem sohn machen soll und ihm den dann zu kommen lassen soll damit er seine genprobe auch abnehmen kann. und er würde den test dann in das labor schicken. jetzt habe ich angst das er den test manipuliert in dem er nicht seinen speichel daran macht sondern fremden. ist es möglich das ich diesen test verweigere und darauf bestehe das er den test vom jugendamt machen lässt unter zeugen (dem jugendamt) oder muss ich das machen wie er es will.
lg
meine Frage lautet, wenn man eine Vaterschaft anerkannt hat, man das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (ich als Vater) und nach 15 Jahren heraus findet, dass man nicht der Vater ist, welche Rechte und Pflichten habe ich dann dem Kind "Jugendlichen" gegenüber? Kann ich gerichtlich noch irgendetwas bewirken?
Vielen Dank im vorraus für die Antwort
mein Kind ist jetzt 11 Jahre alt. Mein jetztiger EX hat damals die Vaterschaftsanerkennung gemacht (wir waren nicht verheiratet), obwohl wir beide wussten, dass das Kind nicht von ihm ist.
Ich würde die Vaterschaft gerne anfechten lassen, kann ich das?
Herzlichen Dank für die Antwort.
Was für rechte habe ich, da ich weiterhin für das Kind sorgen möchte da die Bindung zwischen mir und meiner Tochter sehr eng ist, evtl. auch dann wenn ich nicht der leibliche Vater bin.
Wie würden die Chancen stehen das alleinige Sorgerecht für mich zu beantragen, wegen diesem Fall einer schwerwiegenden Täuschung meiner noch Ehefrau was nicht zum wohle meiner Tochter beiträgt. Sie ist seit jahren erwerbslos(ALG2).
Ich beabsichtige mit meinen Kindern in eine andere Stadt zu ziehen.Bei beiden Kindern liegt das alleinige Sorgerecht bei mir.Kann mir der KV den Umzug verwehren?Der Umzug ist aus sozialen und beruflichen Gründen notwendig,mein älteres Kind bekommt eine Ausbildungsstelle in der anderen Stadt.Bin ich verpflichtet dem KV die Kinder zu bringen,denn sein Umgangsrecht nimmt er mehr oder weniger wahr oder müsste er sich dann bemühen zu den Kindern zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Frage 2.
Ob nun Genanalyse oder nicht, liegt es unter den o.g. Umständen letztendlich tatsächlich nur im eigenen Ermessen des Familienrichters, ob anhand von Indizien und Wahrscheinlichkeiten eine Vaterschaft amtlich anerkannt wird ?
Frage 3.
Inwieweit wäre das Nachlaßgericht an eine derartige Entscheidung des Familiengerichtes gebunden ?
meine ehemalige Freundinn hat sich von mir unter dem Vorwurf getrennt, dass ich mich weder für sie noch unsern Sohn interessiere und einsetze. Zugegebenermaßen konnte ich aufgrund meiner Abiturvorbereitungen und häufigen Erkrankungen im Durchschnitt nur drei bis maximial vier Tage die Woche in ihrer Wohnung als junge Familie verbringen. Unser Sohn ist nun inzwischen ganze 7 Monate alt und ich habe ihn innerhalb der letzen 2 Monate nur einmal zu Gesicht bekommen. Sie hat zu meiner Familie und mir jeglichen Kontakt abgebrochen.
Nach der Geburt wollte sie das alleinige Sorgerecht haben und ich habe es an sie abgetreten.
Ich möchte aber meinen Sohn regelmäßig sehen. Ich bin auch der eingetragene Vater, muss ich mir das Recht meinen Sohn sehen zu können nun wirklich einklagen? Ich möchte sie nicht zu sehr belasten und der ganze Stress würde weder ihr noch mir, geschweigedenn unserem Sohn gut tun .. ganz abgesehen davon glaube ich auch nicht dass Sie oder ich die Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen könnten. Aber andererseits sehe ich mich für das Wohl meines Kindes dazu verpflichtet für den Umgang mit ihm zu kämpfen. Ich bin deswegen hin und hergerissen, können Sie mir vielleicht sagen was hier meine Möglichkeiten sind?
Mit freundlichen Grüßen,
R.A.
Gibt es eine bestimmte Altersregelung,ab wann das Kind beim Vater übernachten muss,darf,kann?Zumal es sicher ist,das der leibliche Vater keinen wirklichen Bezug zum Kind hat und das Kind auch nicht zu ihm.
meine Frage: Kann ich als Großmutter einen Vaterschaftstest zwischen meinem Enkel, (männlich) und seiner Freundin anonym für mich durchführen lassen? Es wäre für mich ganz wichtig, da ich mein Enkel großgezogen habe. Es besteht ein berechtigter Zweifel gegenüber seiner Freundin. Um eine Beziehung zu meinem Urenkel aufzubauen, benötige ich den Test.
war dieses jahr 3 monate mit meiner freundin zusammen, was sie dann aus mir unerklärlichen gründen aufeinmal beendete (ohne abgaben von gründen etc). ca einen monat nach ende teilt sie mir mit, daß sie schwanger ist und zwar schon in der 12 woche. sie ist 17 und ich stehe mitten in der ausbildung. sie will aber weiterhin keinen kontakt und teilte mir eben nur mit, daß ich vater werde... basta. nun meine frage, ich weiß von einer guten freundin, daß sie in den wochen unseres zusammenseins immer kontakt zu anderen hatte, da wir uns leider durch meine ausbildung immer nur am we sehen konnten und sie kein kind von traurigkeit ist. würde nun gern wissen, wenn das kind im januar 2012 zur welt kommt ob es wirklich von mir ist. sie will mir auf jedenfall das gemeinsame sorgerecht verweigern und ich möchte da ich noch azubi bin und nicht soviel geld habe einen normalen vaterschaftstest mit zeugen vom jugendamt, also nicht vor gericht. sollte nämlich wirklich ich der vater sein reißt mich das finanziell richtig tief rein. danke schon mal für eine hilfreiche antwort.
Ich habe 7 Jahre mit meiner Lebensgefährtin zusammengelebt. Aus dieser Beziehung ist ein Kind entstanden, da meine Freundin zu dem errechneten Zeitpunkt der Zeugung fremdgegangen war und ich über 3 Wochen nicht zu Hause war, habe ich begründete Zweifel an meiner Vaterschaft. Sie hat es wohl genau so gesehen, mich jedenfalls nicht als Vater beim JA angegeben. Die Beziehung ist auseinander gegangen, übrigens auch wieder wegen Fremdgehen ihrerseits. Das Kind ist heute 6 Jähe alt, ich habe auch heute noch eine gute Beziehung zu ihm, für ihn bin ich sein Vater, was mich auch nicht stört, er ist für mich auch "mein" Sohn.
Sollte sich aufgrund einer Vaterschaftsklage ihrerseits herausstellen, das ich doch wider Erwarten der leibliche Vater bin, bin ich dann neben der Zahlung des Unterhaltes für das Kind ab Feststellung auch zur Nachzahlung des vom JA gezahlten Unterhaltes für das Kind verpflichtet? Meine ehemalige Lebensgefährtin hatte keinen Vater angegeben (unbekannt).
Vielen Dank
Da meine ehemalige Lebensgefährtin seit etlichen Jahren bereits arbeitslos ist, wird von ihr nichts zu holen sein und ich befürchte, dass sich das JA dann an mich halten wird. Zumal ja auch zu befürchten ist, wenn es hard auf hard kommt, dass sie dann behaupten kann, auch ich habe von meiner Vaterschaft gewusst, und so dann Aussage gegen Aussage stehen würde.
Trotzdem vielen Dank
Er will jedes 2te Wochenende unser Sohn bei sich nehmen. Bin ich gezwungen mein Kind (1J.) abzugeben fürs Wochenende? Auch wenn er in eine WG Wohnt? Und manchmal kommen hin und wieder verschiedene Frauen...
Wir waren verheiratet, doch es ging nicht mehr so weiter. Als ich ihr gesagt hatte dass ich mich Scheiden lassen wolle, versuchten wir es daraufhin doch noch ca. 1- 2 monate weiter. Als nun doch der Punkt kam wo ich mich für das -Aus- entschied, kam sie damit, sie sei schwanger und würde mich fertig machen und auseinander nehmen…. Nun habe ich seid geburt kindesunterhalt zu bezahlen und die scheidung ist bald durch. Jedoch möchte ich natürlich Sicher gehen dass das Kind wofür ich bezahlen MUSS auch wirklich von mir ist… gerade weil es auch offensichtlich war, dass diese Frau einfach einen mann gebraucht hat um ein kind zu bekommen- nun ist es auch sehr bedenklich ob sie mir das kind nicht einfach untergejubelt hat - damit konnte sie ja sicher gehen sich ein kind machen zu lassen und auf der andern seite es evtl so aussehen zu lassen dass es aus der ehe entstanden ist- um auch finanziell abgesichert zu sein…. Diese frau hat von anfang an ein spiel getrieben, allerdings bekommt mein anwalt nichts hin- ich fühle mich allein gelassen und brauche rat.. Auch möchte ich gerne wissen, ob es tatsächlich sein kann, dass für die berechnung des unterhaltes, der durchschnitt genommen wird, sprich 12 monate gehalt gerechnet wir (INKL: URLAUBSGELD+ WEIHNACHTSGELD)- und dieser betrag wird dann monatlich verlangt? Obwohl ich 10 monate im jahr deutlich weniger habe??.... Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für einen guten Rat. Freundlichste Grüße
ich habe eine frage und zwar handelt es sich darum
ich bin seit über 2jahren mit einem mann zusammen der verheiratet ist,er hatte zwischen durch zu seiner frau gesagt das er eine andere hat worauf sie ihm gedroht hat das sie mit den kinder 5und2jahre ins ausland geht (es handelt sich um moslems)
wo ja scheidung ein no go ist,was ich nicht verstehe wenn ich jemanden nicht mehr liebe liebe ich ihn nicht mehr.
naja zurück zum theme als sie ihm damit drohte hat er aus angst gesagt das es ein spass war weil er seine tochter 5jahre nicht verlieren will.
ich suche schon seit langem was er vor rechte hat wenn er die scheidung einreichen würde und ob sie ohne sein einverständnis einfach mit den kinder ins ausland ziehen darf.
es belastet auch unsere beziehung,seit dem wir zusammen sind schläft er nur noch im wohnzimmer,hat mit ihr keiner leih sexualität mehr
ich hoffe sie können mir ein paar tips geben wo man sich so richtig beraten lassen kann oder was man tun kann
mfg
ich frage weil der vater des kindes wirklich gefährlich ist, mehrfach straffällig war und ist und seine anderen 3 kinder auch schon nicht sehen darf, ich will also mein kind schützen, daher will ich ihm nicht sagen das er vater wird denn auch als wir zusammen waren flogen die dinge durch die gegend und gingen kaputt dazu hat er mehr als nur einmal eine morddrohung mir gegenüber ausgesprochen!
wie lange hat er zeit die vaterschaft anzufechten denn bei "vätern" gibt es doch eine 2 jahres frist!?
Mit Rücksicht auf meinen Lebensgefährten und meine gesundheit (die Schwangerschaft war am Ende problematisch) habe ich den anderen Mann nicht bei der Geburt dabei sein lassen. Er wurde ca. 14 Tage später über die Geburt meines Sohnes informiert.
Er hat zwar verschiedene Umgangsmodelle vorgeschlagen, aber gleich anschliessend nur zwei für ihn akzeptable Wege das alles zu regeln.
Ich ziehe mit meinem Lebensgefährten das Kind groß und er hat nichts damit zu tun oder er kommt für das Kind auf allerdings nur indem er das alleinige Sorgerecht beantragt und das Kind mit Hilfe seiner Familie großzieht.
Also entweder ich verzichte auf Geld oder er nimmt mir das Kind ab, denn seiner Meinung nach fehlt dem Kind was wenn ich Geld von ihm will und zahlen wird er nicht, da er dann die versorgung komplett vom kind übernimmt. Rechtlich sei alles vorbereitet und ich soll mir keine Hoffnung machen. Seine Familie ist gut betucht und kann sich "quasi" alles kaufen. In der Geburtsurkunde ist er nicht eingetragen. Vaterschaft hat er auch nicht anerkannt.
Was für nachteile hat mein Sohn wenn das mit der geburtsurkunde so bleibt? Kann mein Ex einfach so seine Vaterschaft anerkennen und mir das Kind abnehmen? Wir haben nie zusammen gelebt. Mein Lebensgefährte war bei allen Untersuchungen mit hat alles für den Kleinen gekauft. War bei der Geburt dabei und ist emotional und sozial der Vater. Was für rechte hat er? Was passiert mit meinem sohn wenn mit mir etwas passiert? Kann ich da irgendwie vorsorgen, dass er und nicht mein Ex dann das Kind bekommt?
Ich kenne da eine dame die hat den vater nicht angeben und bezieht beides??
Kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist!!
Dem kindesvater ist es wohl recht da er ein hohes einkommen hat!!
Sie bekommt von ihm aber etwas unterhalt so ist es für ihn güntiger und sie kassiert 2 mal das weiß das amt natürlich nicht!!!
Glaube sie hat ihn da etwas unter druck gesetzt wenn er nicht zahlt gibt sie ihne an??
Ist das nicht strafbar???
Sie erzählt das noch stolz überall rum kann man da nichts machen?
Und wo muß man sich melden?
(Meine Ex-Freundin hat das alleinige Sorgerecht)
Ich habe die Vaterschaft noch nicht anerkannt und sehe meine Tochter nur selten.Aber sie sagt trotzdem Papa zu mir.
Nun wollte ich sie gerne am 25.12 für einen Tag zu mir holen und meine Ex-Freundin verbitet es darf sie das?Was passiert wenn ich sie mir einfach hole?kann das konsequenten haben?
Nun hat sie auch kurz nach unserer trennung einen neuen Freund. Sie wohnen auch zusammen nun spielt sie mit dem Gedanken ihn als Vater eintragen zulassen.
Darf sie das? kann ich i-wie dagegen gehen?
Was für rechte habe ich wenn er eintragen ist?
Was tu ich am besten?
Kann ich auf unterstüzung vom Jugendamt hoffen?
danke für eure hilfe und antworten im Voraus
den leiblichen vater jetzt noch nachträglich eintragen lassen, wäre das möglich, ohne konsequenzen? oder wenn ich einen neuen partner heiraten würde, wäre dann mein kind auch seins?
Ihr vater und ich leben seit einem jahr getrennt und er hat bis heute noch keine Vaterschaft anerkannt.Unterhalt kriege ich selten und manche monate garnix.
Er kommt vllt. alle 2 wochen mal für eine stunde danach weint die kleine sehr wenn er wieder fährt.
Wenn wir einen tag vereinbaren das er kommen soll erscheint er oft nicht ohne abzusagen...
Jetzt lebt er wieder bei seiner Mutter und die haben nur ein kleines haus und einen großen hund wovor meine Tochter Angst hat.
Jetzt möchte er sie abholen.über weihnachten und mit zu sich und seiner Mutter nehmen. sie war erst einmal da und kennt außer den Vater niemanden.
Muss ich meine Tochter ihm mitgeben?
Er droht mir das wenn er vorbei kommt an weihnachten und ich die tür nicht aufmache das er sie eintreten wird und das ich es bereuen werde wenn sie weihnachten nicht mir ihrem Vater feiern darf.
Ich habe angst das er sie einfach mitnimmt.
ZU meiner Frage :
Meine Freundin und ich haben in Dänemark geheiratet und daher hat sie erst einmal ihren Namen behalten.
Da wir uns als Familie verstehen, möchten wir schon gerne alle, auch Ihr in die Ehe mitgebrachtes Kind den gleichen Namen haben.
Damit das Kind meinen Namen annehmen kann, müsse es adoptiert werden so die Auskunft.
Ist die Stiefkindadoption ohne die Nennung des Erzeugers möglich?
Der Erzeuger hat die Vaterschaft nie angenommen.
ich habe mal eine Frage!Mein Freund hat einen Sohn mit in die Beziehung gebracht, bezahlt regelmäßig Unterhalt.Hat die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt.Jetzt nach 7 Jahren sieht der Sohn mehr nach dem jetzigen Freund der Mutter aus!Kann man einen neuen Vaterschaftstest machen und wo wendet man sich hin an das Jugendamt wo man den Unterhalt bezahlt? Was ist wenn die Mutter dagegen ist?Wie teuer ist ein Test? Was ist wenn erwiesen wird das er nicht der Vater ist?
meine Tochter 3J ist im Trennungsjahr geboren,und
nicht das Leibliche kind von meinen mittlerweile Ex-mann. Der Biologische Vater würde die Vaterschaft anerkennen. Nun meine Frage, wie sieht es mit der 2 jahres Frist aus,wenn ich die Vaterschaft jetzt anfechte? Mein ex mann musste wegen harz4 nie unterhalt zahlen und hat deswegen auch nichts unternommen bezüglich anfechtung,und sich da auf mich verlassen, doch nun lese ich immer wieder 2 jahres frist.Ich bin wirklich ratlos und in mir kommt panik auf das ich das nicht mehr klären kann.Hab ich noch eine möglichkeit die Vaterschaft anzufechten?
aus einer affaire entstand mein heute 1 jähriger sohn. er lebt bei der kindesmutter. ich zahle monatlich 150,- euro kindesunterhalt. sie bezieht hartz4. vaterschaft ist offiziel noch nicht anerkannt. nun will das amt die vaterschaftsanerkennung. kann das amt mich dazu zwingen diese anzuerkennen oder muss ich diese unbedingt anerkennen? ich weis das ich der vater bin, aber will keine vaterschaftsanerkennung unterschreiben. welche vor- und nachteile ergeben sich? wahrscheinlich muss ich auch mehr kindesunterhalt zahlen, weil das amt dies von mir verlangt. muss ich auch für die mutter unterhalt leisten?
Ich bin verheiratet und war 1/4 Jahr von meinem Mann (zeugungsunfähig) getrennt lebend. Aus dieser Beziehung mit einem anderen Mann ist ein Kind (1 Jahr) entstanden. Kann der biologische Vater die Vaterschaft gegen den Willen von mir und meinem Mann (rechtlicher Vater) anfechten und somit in die Geburtsurkunde eingetragen werden? Hab gelesen, dass dies nur möglich ist, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der biologische Vater hatte bisher auch Kontakt zum Kind.
ich bin Mutter einer zwei Monate alten Tochter. Der biologische Vater hat sich bereits in der Frühschwangerschaft von mir getrennt und mir seitdem im privaten und beruflichen Bereich das Leben schwer gemacht. Ein persönlicher Umgang bestand nicht mehr.
Zwei Tage nach der Geburt meiner Tochter erschien er im Krankenhaus, "weil er seine Tochter sehen wolle".
Seitdem besteht er auf sein Umgangsrecht, dass ich ihm nicht gewährt habe, da er seine Vaterschaft bislang nicht anerkannt hat. Stattdessen möchte er einen Vaterschaftstest, der mir in Form zweier Wattestäbchen sowie einer Einwilligungserklärung per Post zugekommen ist.
Seit der Trennung kümmert sich ein enger Freund von mir sowohl um mich (er war bei den Vorsorgeuntersuchungen) als auch um meine Tochter, die er täglich sieht.
Ist es möglich, dass er die Vaterschaft anerkennt, obwohl er nicht der biologische Vater ist?
Hat es Auswirkungen, dass er verheiratet ist?
Sollte die Vaterschaftsanerkennung möglich sein,hätte der biologische Vater dann noch Rechte (umgangsrecht)?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Was meinen Sie mit strafrechtlichen Folgen?
Ich war der Ansicht, dass wenn mein Freund zu meinem familiären umfeld gehört und die Vaterschaft anerkennt, der biologische Vater keine weitere Handhabe hätte, da die rechtliche Feststellung der Vaterschaft nur erfolgt, wenn noch keine andere Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
Ich bestreite ja nicht, dass er der biologische Vater ist, nur übt die vaterrolle eben mein Freund aus und würde daher auch die Vaterschaft anerkennen.
Der biologische Vater hätte doch dann keine Rechte mehr, oder?
geheiratet. Aus meiner Ehe entstammt meine Tochter,jetzt 7 Jahre alt.
Mein Ehemann ist 2006 verstorben.
Problem: Jetzt will ein Mann, mit dem ich ein aussereheliches Verhältnis hatte, die Vaterschaft
bezüglich meiner Tochter erwirken.
Frage: ist gesetzlich möglich,bei etwaigem positiven DNA-Test eine gesetzliche Vaterschaft zu erreichen?
Und:
wie kann ich vorgehen, nachdem dieser Mann mich im Zuge eines versuchten Klärungsgespräches verbal bedroht und tätlich angegriffen hat.?
mit der Bitte um Antwort verbleibe ich dankbar!
Ich habe eine Frage, ich hoffe Sie können mir helfen!
Im Januar wurde mein Kind geboren. Der Vater (ich bin zu 90% davon ausgegangen das er der Biologische Vater ist) hat VOR der Geburt die Vaterschaftsanerkennung angenommen. Als dann mein Kind geboren ist, habe ich gemerkt das er nicht der Vater sein kann. Da es ihm überhaupt nicht ähnlich sieht! Jetzt meine Frage, wenn er die Vaterschaft anfechtet geht das dann vor Gericht oder wie läuft das ab? Er weiß von meinem Ausrutscher, bzw. davon das noch ein anderer Mann in Frage kommt, noch nichts! Kann ich den Test auch mit dem anderen Mann durchführen und was für Folgen hätte das? Wie muss ich dann vorgehen, wenn sich herrausstellt das der Vater gar nciht sein richtiger Vater ist? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus! =)
weil ich mir auch nicht sicher bin ob ich der Vater bin.
meine Fragen?
wenn ich der Biologische Vater bin muß ich auch rückwirkend Unterhalt zahlen?
wie Hoch beläuft sich der Unterhalt?
wenn ich der Vater des Kindes bin habe ich auch Umgangs und Sorgerecht für das Kind?
Mein Eindruck ist das die Kindesmutter das alles mit Eiskalter berechnung gemacht hat,da ich damals wirtschaftlich sehr schlecht gestellt war,jetzt geht es mir besser und sie hat davon gehört Sie hat daher bewust verschwiegen das ich der Vater bin ist das nicht Betrug???
Er sagte danach das ich das Testergebnis nie erfahren würde weil, es mich nichts angeht.Nach über einem Jahr stand er plötzlich bei uns vor der Tür und meinte er hätte ganz vergessen mir das Testergebnis zu geben, drin stand das "er" der Vater wäre!.Danach hörte man wieder über ein Jahr nichts von ihm dann kam wieder ein Brief mit falschen Famieliennamen den hatte ich sofort wieder zurück geschickt. Und jetzt kam ein Brief an mich von ihm wo drin steht das er einen Kontakt zu dem Kind haben möchte weil´s ihm so schlecht geht weil das Kind ohne sein Wissen aufwächst.Zuvor hatte er keine Zeit sich zu melden. Jetzt droht er mir das er vor Gericht will wenn ich keinen Kontakt herstelle.Er will anscheinend nur einen Kontakt wie er schreibt.Er kennt aber das Kind garnicht.
Was soll ich denn machen?
Auf was muß ich mich einstellen wenn er wirklich vor Gericht geht?
Hat er irgendwelche Chancen?
Ich habe einen neuen Freund und irgendwann möchten wir auch Heiraten, welche Rechte hat der Leibliche Vater wenn ich meinen Freund Heirate und er das Kind Adoptiert, würden dem Leiblichen Vater jegliche Rechte entzogen werden?
ich habe 30,04,2010 einen jungen zur welt gebracht mit dem erzeuger lebe ich nicht mehr zusammen . ich habe neu geheiratet und er hat auch die vaterschaftsanerkennung unterschrieben da mein ex das ja nicht wollte. jetzt ist mein mann (nicht erzeuger des kindes) der rechtliche vater, denn er steht auf der geburtsurkunde als vater drauf.nun kommt mein ex nach fast 2,5 jahren an und will per gericht einen test anfordern der bestätigt das er der vater ist und will dann auch gleich per gericht das halbe sorgerecht, er hat sich in den 2 ,5 jahren gerade mal 2 oder 3 mal gekümmert und ansonsten mal ne sms geschrieben wie es dem kleinen geht mehr nicht, ich war im juni/juli 011 das letzte mal bei ihm mit dem kleinen . der kleine hat sich sichtlich unwohl gefühlt und wusste nicht wer das ist der ihn auf dem arm nehmen will. nun war seit dem kontaktstill und jetzt will er ihn wieder sehen und alles klagen. mein jetztiger mann hat genau wie ich das halbe sorgerecht.
kann er das bei gericht durch setzten mit dem test bekommt er da recht? muss ich mir da jetzt sorgen machen das er eine intakte familie zerstört?
Ich stecke wie viele Vorschreiberinnen auch in einer für mich furchtbaren Lage. Ich bin in der 7.Woche schwanger. Der Kindsvater war bei der Feststellung durch den Frauenarzt dabei. Letzte Woche hat er, obwohl er mir immer vorgeschwärmt hatte, er hätte gern noch ein Kind (er hat bereits eines aus 1.Ehe) und möchte es auf jeden fall aufwachsen sehen, sich entschieden, zu seiner Ex-Freundin zurück zu gehen. Ich wüsste nun gerne, falls ich mich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheide, kann ich ihn verpflichten, sich an den Kosten zu beteiligen? Denn schliesslich würde ich darüber gar nicht erst nachdenken, hätte er mich nicht mit einem Kind im Bauch sitzen gelassen.
gibt es (abgesehen von verhütung) möglichkeiten keinen unterhalt zahlen zu müssen?
ich bin zwar noch nicht in der situation, aber is es möglich das ein loch im kondom mich vor zahlungen schützt? oder bin ich trotz verhütung bei ungewollter schwangerschaft dazu verpflichtet einen teil meines einkommens abzutreten?
Sollte ich es machen oder nicht ????
Ps:ich wahr nicht mehr mit dem papa zusammen weder noch verheiratet
Ich kenne den biologischen Vater meiner kleinen Tochter(geb. am 23.11.2011) nicht da sie bei einem one-nigth-stand gezeugt wurde, habe aber seit einigen Monaten einen neuen Freund der die Kleine sehr liebt und der auch die Vaterschaft anerkennen würde. Das Problem ist das ich Hartz 4 beziehe und ich die angst haben das sie von Ihm verlangen das er leistungen an die Arge zurückzahlen soll, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat. Ist das so? Oder muss er nur ab der Vaterschaftsanerkennung für die Kleine zahlen?
mein freund wollte dies nur tun da er sich auch an die kleine gewöhnt hat. da ich leider nicht weiß wer der vater meiner tochter da sie bei einem one nigth stand stamm und ich leider sehr betrunken war.
ich habe mich gegenüber den behörden nie unwahrheitsgemäß geäußert. auch diese wissen das ich nicht weiß wer der vater meiner tochter ist da dieser aus dieser einen besagten nacht stammt.leider.
mein freund wollte dies nur tun da er sich auch an die kleine gewöhnt hat. da ich leider nicht weiß wer der vater meiner tochter da sie bei einem one nigth stand stamm und ich leider sehr betrunken war.
ich habe mich gegenüber den behörden nie unwahrheitsgemäß geäußert. auch diese wissen das ich nicht weiß wer der vater meiner tochter ist da diese aus dieser einen besagten nacht stammt.leider.
warum muss ich mit konseqeunzen rechnen obwohl ich nichts unwahrheitsgemäßes angegeben habe?
Meine Frage ist ob den die Vaterschaftsanfechtung angegangen werden kann und zu welchen Anwalt mein Schwiegervater gehen muss? Zu Information sein drittes Kind ist jetzt 26 Jahre alt und Pflegt in keinster weiße Kontakt zu seinem angeblichen Vater.
Meine Ex-Freundin ist Schwanger von mir.
Muss sie mich als Vater angeben, da sie weiß das ich der Vater bin , oder kann sie es auch verschweigen ?
Und, kann man sie mich als Vater das ganze Leben lang nachträglich rechtlich eintragen lassen?Oder gibt es da eine Frist? Wir sind ja nicht verheiratet.
Und muss ich dann eventuell den Unterhalt der verstrichenen Jahre nachzahlen, in denen ich nicht als Vater eingetragen war?
Mein Lebenspartner zahlt Unterhalt für einen 8 jährigen obwohl er nicht der Vater ist. er hat damals einen vaterschaftstest gemacht und der fiel negativ aus. Allerdings wurde die anfechtungszeit von 2 jahren überschritten und nun zahlt er fast 300 euro im monat.nun soll er noch eine Unterhaltsverpflichtung unterschreiben. muss er das? Bzw besteht die möglichkeit die vaterschaft nun doch nochmal anzufechten? Er hat keinen Bezug zu dem kind und hat es auch noch nie gesehen.
Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen dank
I lived in Germany for some months in 2002. During that period I met a woman and it happened that she got pregnant. There was some questions about the pregnancy, whether it was mine or her immediate former boyfriend's. I left before she delivered and we didn't have any form of contact for almost 5 years.
When I eventually got intouch with her, she told me that she had delivered a boy and that her ex boyfriend accepted fathership. But by the time I got intouch with her, the boy being already 4, the legal father was already asking whether the boy was really his beacuse he could see they don't resemble.
The mother never lived with the legal father either during birth or after. The mother could see that the boy resembled me, and when I saw his photos, there was no doubt at all! However, she couldn't face the legal father with the truth. Panicking she moved the boy to stay with her relatives abroad.
In february this year,I travelled to the country where the boy was staying with the mothers relatives and I met him. I clearly saw how he resembled me and I introduced my self as the father. He don't know his legal father, luckily, neither does he know that there exists such a one. I have had good communication with him since then. A few weeks ago the mother brought him back to Germany.
Both the mother and I would want things to be put straight, once and for all, but we don't know how much this is possible. The mother is still scared of breaking the news to the legal father, and the boy knows ONLY me as the father and the authorities will soon contact the legal father to start paying child support again since "his son" is back in Germany. Dilemma!
So, my question is whether it is possible for us to change the fathership of the boy. I reside in Denmark, therefore am afraid of long court procedures that will have me travel to Germany every now and then to follow.
If the mother would contact the legal father and explain to him all these, and if by chance he agrees to cooperate and carry out the process. Will this make it easier?
We really hope that it will be possible because than it will make it possible for me to take the boy and live with him. Both the boy and the mother wishes this too.
Your reply will be highly appreciated!
Zu userer Frage- ein Mann lässt nach 5 Jahren die Vaterschaft feststellen. Die Kindsmutter hatte wider besseren wissens vater unbekannt angegeben. Muss der Vater nun 7 Jahre Unterhalt zurück zahlen? Er hatte Kontakt zu dem Kind und vermutete, dass er der Vater sein könnte. Nun aber erst jetzt der Schritt zur feststellung, nachdem ein privater gen Test sicherheut brachte. Wie verhält es sich mit einer Unterhaltsrückzahlung?
ich habe eine Frage. Mein Sohn ist 5 Monate alt. Ich lebe seit 6 Monaten von dem Vater getrennt. (Wir waren nicht verheiratet)
Er hat schon lange vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt- ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht.
Vor 2 Tagen rief er mich an, dass er einen Vaterschaftstest machen möchte, weil er der Meinung ist, nicht der Vater zu sein. Grund: Das Kind sieht ihm nicht ähnlich.
Ich finde es Quatsch und bin damit nicht einverstanden.
Kann er die Vaterschaft anfechten, bzw einen Vaterschaftstest erzwingen?- obwohl er keinen trigtigen Grund für die Zweifel an der Vaterschaft hat?
Und dann habe ich noch eine Frage.
Natürlich hat der Vater ein Umgangsrecht. Alle 2 Wochen kann er meinen Sohn sehen.
Ich möchte jedoch nicht, das er mit ihm alleine ist.(Da er kaum Erfahrungen mit dem Kind hat)
Kann ich darauf bestehen, dass er in meiner Wohnung bleibt?
Vielen Dank schon im Voraus.
Partnerschaft von 2006-2011
Geburt Tochter 2007
Vaterschaftsanerkennung in der Schwang. Juli2007
Trennung Sep.2011
Sep11 bis Dez11 KV zahlt Unterhalt und hat Umgang
Januar 12 bricht Kontakt plötzlich ab zur Tochter, er hat neue Partnerschaft diese wünscht den Kontakt nicht
Ich verlangte Unterhaltstitel Berechnung erfolgte beim Jugendamt mit Unterhaltstitel
nach Unterhaltstitel musste ich UVG beantragen erhielt ergänzend dazu ab 04/12 bis heute da der den lfd. Unterhalt nach wievor nicht zahlt
ich bekam raus KV mogelte bei Einkommensangaben beim Jugendamt
seine Gehalt hatte sich zum 1.1.12 wieder gesteigert.
Schrieb ihn an per Einschreiben mehrfach, keine Reaktion seinerseits.
suchte mir einen Anwalt, nochmals Schreiben außergerichtlich über RA keine Reaktion vom KV
Klage eingereicht bei Familiengericht
Mündliche Verhandlung im November 12
Familiengericht sprach mir 100% Mindesunt. zu inkl. Rückstände von Jan.12 bis Nov12(Dez12,Jan1 mittlerweile auch)
Urteil wurde als sofort wirksam beziffert v. Familiengericht
KV erhielt nochmals Frist um zu zahlen.
Nix passiert mittlerweile Zwangsvollstreckung beantragt beim Gericht
zwei Tage nach Zustellung des Beschlusses des Familiengerichtes, erhielt ich Brief von seiner Anwältin "er möchte Einwilligung meinerseits zu einem Vaterschaftstest"nun hege er Zweifel aber ohne Begründung seinerseits.
diese Einwilligung hat er von mir über Schreiben von meinen RA erhalten bereits Anfang Dez12
seitdem nichts passiert seinerseits, kein Termin Vaterschaftstest etc.
Er hatte 4 Wochen Zeit gegen das Urteil sich zu beschwerden beim OLG, natürlich wahrgenommen und hat sich beschwert aber nicht wie im Prozess monatelang behauptet "wegen seines geringen Gehaltes" sondern hege er nun mit einmal plötzliche Zweifel an der Vaterschaft....
er bittet um Aussetzung des Urteils, und keine Zwangsvollstreckung durchzuführen da er sonst einen erheblichen Nachteil hätte wenn er nicht der Vater wäre.
Weitere Gründe der Beschwerde weiß ich noch nicht da die Frist für die Sachgründe der Beschwerde noch läuft bis 7.2.
Während des ganzen Prozesses keine Zweifel sonstiges und jetzt mit einmal taucht das in der Beschwerde auf.
Wie stehen meine Chancen das seine Beschwerde zurückgewiesen wird?
Er hat ja mittlerweile ein Einverständnis meinerseits und hätte den Test längst machen können.
Vielen Dank im Vorraus
Mit freundl Grüßen
Ich wollte Ihnen noch mitteilen heute hab ich Post vom OLG erhalten und die Beschwerde meines Ex Partners wurde zurückgewiesen und mein Urteil bleibt bestehen und wirksam.
Ich freue mich so, das dieser Spuk nun endlich ein Ende hat.
Liebe Grüße
2006 hat mein Lebensgefährte ein Kind unter zwang "anerkannt", das aber nach seiner Aussage auch von zwei anderen Männern stammen könnte.
Wir waren damals erst ein Paar Wochen zusammen aber ich habe ihm schon damals zum Vaterschaftstest geraten.
Er hat das Kind noch nie gesehen.Das hat die Mutter verboten.
Wir haben nun selbst ein Kind und ich finde das ich das Recht habe, genau wie mein Sohn,zu wissen ob das 2006 geborene Kind das leibliche Kind bzw der Halbbruder meines Sohns ist.
Diese Ungewissheit nagt sehr an den Nerven.
Kann ich Rechtliche schritte einleiten?
Falls meinem Lebensgefährten etwas zustoßen würde ist das angebliche Kind Erbberechtigt oder?
Danke für eine Antwort
In Septemper 2011 habe ich einen Jungen kennengelernt. Wir waren zusammen ein Monat. Am 25.10 hatten wir das laetzte Geschlechtverkehr. Ich sah ihn nicht wieder, warscheinlich verliess der Deutschalnd. 10 Tage spaeter habe ich mich mit mein Ex-Freund getroffen, mit welchem ich schon ein vierjahrige Sohn habe. Es ist so alles passiert, dass wir auch Sex am diesen Tag hatten. Ich hatte viel Stress in diesem Zeit und nach zwie Wochen, wenn ich keinen Monatsblutung bekommen habe, habe ich mir ein Schwangerschaftstest gamacht. Es hat gezeigt, dass ich schwanger bin. Im August habe ich ein Kind bekommen. Ich war in Jugendamt, da habe ich nur einen Mann als Vater angegeben, aber leider von der Junge kenne ich keine Nachname und es ist fast nicht moeglich ihm zu finden. Ich war ganze Zeit sicher, dass es sein Kind sein soll. Vor ein Monat kommt zu mir Vater von mein Sohn und der sagt, dass das Baby, was ich jetzt geboren habe, ist besstimmt seine und, dass ich ihm angelogen habe. Der mochte jetzt eine Vaterschaftsanerkennung machen und ich mochte das zustimmen. Ich weiss aber jetzt nicht, was sagen die in Jugendamt jetzt, weil ich ihm nicht als potenziale Vater angegeben habe. Kann ich so uberhaupt jetzt machen?
ich habe drei kids und hab mich nun von meinem Mann getrennt.Die kids sind nicht von ihm,dass weiss er und ist auch per Test wiederlegt worden.Dennoch hat er die 2 Kahresfrist verstreichen lassen und hat sie anerkannt.Nun besteht Kontakt zum Erzeuger,was meinem Noch Mann gar nicht passt.Dieser droht mir,er würde den kids den Kontakt per Anwalt verbieten wollen.Die Kids wissen nicht,dass sie Kontakt zum Erzeuger haben,für sie ist es nur ein guter Bekannter von mir.Meine Frage ist nun: Hat der Erzeuger nicht auch Rechte?Kann man den Kontakt verbieten?Oder kann mein Nocvhmann sich irgendwie noch aus der Nummer rausziehen und die vaterschaft aberkennen(was mir ehrlich gesagt recht wäre!)
ich bitte um Ihre Meinung in folgendem Fall: Mein Kind wurde während meiner Ehezeit mit einem Amerikaner geboren (inzwischen bin ich von ihm geschieden). Dieser ist jedoch nicht der leibliche Vater. Meine Vaterschaftsanfechtungsklage wurde vom Gericht wegen Verstreichen der Anfechtungsfrist zurückgewiesen. Jetzt bin ich am Überlegen, ob für mein Kind ein eigenständiger Antrag auf Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht werden soll. Folgende Problematik: der gesetzliche Vater steht für einen Test nicht zur Verfügung da er untergetaucht ist und der leibliche Vater will mit der Vaterschaft nichts zu tun haben. Für den gesetzlichen Vater würde eine öffentliche Zustellung beantragt werden, andererseits könnte ich versuchen über eine Detektei seine derzeitige Adresse ausfindig zu machen.
Macht es Sinn diesen Weg einzuschlagen?
Kann der leibliche Vater (er lebt in Deutschland) in diesem Verfahren zu einem Test gezwungen werden, so dass die Vaterschaft festgestellt werden kann?
Welche rechtlichen Auswirkungen in Bezug auf Namenänderung meines Kindes und alleiniges Sorgerecht hätte dies?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
folgendes Problem ...habe mit meiner Exfreundin zusammen ein Kind...6 Monate alt!
Sie hat das alleinige Sorgerecht! Sie hatte sich schon während der Schwangerschaft von mir getrennt..ohne trifftigen Grund (Sie liebt mich einfach nicht mehr!)Hatte auch während der schangerschaft gleich einen Neuen Freund! Ich habe dann nach der Geburt auf einen privaten Vaterschaftstest gepocht weil ich natürlich sicher sein wollte das das Kind von mir ist, Sie hat dem auch zugestimmt...Vaterschaft wurde bestätigt! soweit so gut...habe mit meiner EX eigentlich ein ganz gutes Freundschaftliches Verhältnis und sehe mein Kind jede Woche einmal für mehrere Stunden! Jetzt habe ich mal angefragt bei Ihr wegen gemeinsamen Sorgerecht, was Sie aber auf keinen Fall will! Sie meinte auch das ich vor Gericht schlechte Karten hätte da ich ja nach der geburt einen Vaterschaftstest wollte und das für mich vor Gericht sehr ungünstig wäre (Das würde soviel heissen ich hätte ja gar kein Interesse daran gehabt das das Kind von mir ist!) Was völliger Blödsinn ist..wollte mir nur sicher sein, weil Sie ja gleich paar Wochen nach mir bereits in der Schangerschaft einen Neuen hatte!
Wie gesagt ich kümmer mich sehr liebevoll um mein Kind und sonst paast auch alles mit meiner Ex..wir kommen gut aus...aber in diesem einen Punkt (gemeinsames Sorgerecht!) macht Sie auf Sturrkopf! Ist das so einfach? Hätte ich vor gericht wirklich keine Chance auf gemeinsames Sorgerecht??? Und noch eine frage ab wann darf mein kind ohne Aufsicht der Mutter zu mir nach Hause und auch mal bei mir übernachten? Darf das nur die Mutter entscheiden? genauso wann darf es das erste mal mit mir alleine in Urlaub? Vielen Dank für die Infos!
lg Toni
Hoffentlich haben sie einen Tipp für mich! Vielen Dank
ich benötige zu meinem Problem Hilfe und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vor 4 Jahren habe ich meine jetzige Freundin kennengelernt. Sie lebte zu diesem Zeitpunkt schon 4 Jahre von Ihrem Mann ( einem Holländer ) getrennt. Er lebt in Holland, sie in Deutschland.
Aus unserer Beziehung ist unsere jetzt fast 3 jährige Tochter entstanden. Bereits zur Geburt unserer Tochter wollte ich Sie als meine Tochter anerkennen. Wir sind auf mehreren Ämtern vorstellig geworden und erhielten die Antwort, das dies erst möglich sie, wenn die Scheidung durch ist.
Daraufhin wurde die Scheidung durch den Ex-Mann meiner Freundin in Holland beantragt und seit Februar 2012 ist diese in Holland rechtskräftig. Das hat uns aber bisher nichts genutzt, da das Formular, was wir haben in Deutschland ( hier war auch die Eheschließung ) nicht anerkannt wird. Seit dem versuchen wir über Ihren Ex-Mann dieses Formular zu bekommen. Leider aussichtslos. Nach meiner Meinung gibt es hier eine Verzögerungstaktik (warum auch immer).
Vor 14 Tagen waren wir nochmal auf dem Jugendamt. Durch eine andere Mitarbeiterin erhielten wir die Auskunft, das die Anerkennung auch ohne Scheidung gegangen wäre aber dafür jetzt die Frist abgelaufen ist. Selbst für eine Vaterschaftsanfechtung wären die 2 ½ Jahre Frist vorbei.
Mittlerweile bin ich extrem frustriert, da jeder irgend eine andere Auskunft gibt und wie die Vaterschaft für unsere Tochter nicht anerkannt bekommen. Was können wir tun ??
Ich habe mit einer Frau eine ICSI durchführen lassen. Vom Prinzip her sowas wie eine Samenspende. Beide Elternteile waren zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung mit anderen Partnern verheiratet. Vor der Geburt eines Kindes hatten sich aber die Wege der Ei- und Samenspender getrennt. Das Kind wurde geboren und der rechtliche Vater wurde der Ehemann der Eizellspenderin (Mutter), mit dem sie weiterhin verheiratet ist.
Auch ich (biologischer Vater) bin weiterhin mit derselben Frau verheiratet.
Nachdem ich Kenntnis von der Geburt des Kindes durch die Mutter erhielt, habe ich den Kontakt zu dem Kinde gesucht. Die Mutter und der rechtliche Vater haben diesen Kontakt nicht behindert. Vielmehr besteht zwischen ihnen und mir heute ein freundschaftliches Verhältnis. Ich sehe das Kind, seine Mutter und den rechtlichen Vater (Ehemann der Mutter) mehrmals pro Woche. Dies seit ca. 10 Monaten.
Mehrmalige Versuche, die Mutter zu einem einvernehmlichen Vaterschaftstest zu bewegen, scheiterten. Ich kann über Ihre Bewegründe der Ablehnung nur spekulieren.
Was ich mir wünsche:
Weiterhin das Kind sehen zu dürfen und an seiner Entwicklung teilzuhaben. Es zu fördern, was immer dies erfordern wird. Dazu brauche ich aber weiterhin einen ungehinderten Zugang zu meinem Kind.
Meine Angst ist, dass unter den gegebenen rechtlichen Umständen die Mutter und/oder der rechtliche Vater jederzeit mir diesen Zugang verwehren könnten.
Für mich ergibt sich die folgende Frage:
Muss ich, um mein Ziel zu erreichen, die Vaterschaft anfechten? Das Kind ist jetzt 17 Monate alt.
Bin verheiratet, hatte aber eine Affäre. Daraus entstand ein Kind. Wird nächste Woche 2. Bis vor 2 Wochen glaubte mein Mann der biologische Vater zu sein, doch der biologische Vater beichtete die ganze Affäre u. Mein Kind seiner Frau u. die hat es meinem Mann gesagt. Wo die Kleine 3 Monate alt war wurde von uns zur Sicherheit ein Vaterschaftstest gemacht der alles bestätigte.
Rechtlich ist mein Mann der Vater der auch in der Geburtsurkunde steht. Mein Mann hat den Schock überlebt, hat mir verziehen u. möchte keine Änderungen vornehmen.
Doch der biologische Vater u.seine Frau wollen jetzt entweder dass wir ihn als rechtlichen Vater angeben wobei er auch Unterhalt zahlen würde gerne oder Notariel ein Wisch machen das mein Mann es akzeptiert der Vater zu sein und somit er keine Unterhalt rückwirkend zahlen muss auch wenn sich mein Mann mal von mir trennt und angibt nicht der echte Vater zu sein.
Kann er in Falle das ich mich Scheide noch noch Rückwirkend als Biologischen Vater angegeben werden und somit rückwirkend Unterhalt zahlen?
Die Kurzform
Mit 19 wurde ich Vater.
Meine Eltern sehr empört.
Die Familie meiner Liebsten,
die hat das sehr gestört.
Da gaben alle an,
sie würden es nicht wissen.
Fortan nun zahlte Vater Staat,
mich drückte das Gewissen.
Ich war in fernen Ländern,
nun möchte ich alles ändern.
Was kann ich tun,
was kann es kosten,
die Wahrheit zu berichten?
Ich habe eine Tochter, und sie ist heute 30jahre alt.
Was und wie mache ich es um die Vaterschaft offiziell zu erhalten?
Es wurden wie schon gesagt Sozialleistungen vom Staat bezogen.
Kann ich in irgendeiner Form vorab feststellen was da für Kosten/Strafen
auf mich/die Mutter zukommen können?
jetzt zu der frage kann sie es so machen ohne eintragung mich zahlen zu lasse und das andere ich habe ja kein problem für mein eigenis kind zu zahlen aber ich möchte gerne das kind später sehen und auch als vater bekannt sein
ich habe folgendes problem : meine exfreundin meldeste sich nach einem Monat ohne kontakt bei mir und sagte mir das sie von mir schwanger sei. Und haben es dann auch wieder mit der beziehung versucht die aber dann wieder gescheitert ist. Bis zu diesem zeitpunkt habe sie mir mündlich und per sms immer wieder versichert das ich der erzeuger bin und ich mir keine sorgen machen sollte. Nun ist sie mit ihrem früherem exfreund zusammen und habe nur durch ihre schwester von der geburt erfahren. die früheren errechneten daten passen genau mit dem tag der erzeugung, da erinnere ich mich genau. Nun will sie schnell ihren jetzigen freund als Erzeuger eintragen lassen damit ich meine tochter nicht sehen darf, einem außergerichtlichem test hat sie nicht zugestimmt. wird der richter einem vaterschaftstest zustimmen oder wird wieder auf wohl des kindes entschieden. ich bin mir zu 100% sicher das ich der erzeuger bin. Habe ich eine chance auf einen oder kann ich die hoffnung schnell aufgeben ?
vor wenigen Tagen erhielt ich ein Schreiben vom Jugendamt mit der Aufforderung eine Vaterschaft eines 9 jährigen Kindes anzuerkennen. Ich habe dieses Kind nie gesehen und wusste auch davon nichts. Mit der Mutter hatte ich auch eine kurze Beziehung zu dieser Zeit. Zweifel aber an der Vaterschaft. Die Frau ist/oder war verheiratet und ich weiß nicht ob die Vaterschaft von dem Ehemann anerkannt ist.
Meine Fragen jetzt:
Kann nach 9 Jahren die Mutter oder das Jugendamt rückwirkend Unterhaltszahlungen verlangen, falls der Vaterschaftstest positiv ausfällt?
Gibt es rechtlichen Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?
Dass kann doch nicht sein, dass einfach mal nach neun Jahren die Mutter sich entscheidet zum Jugendamt zu gehen und mich als Vater zu benennen?????
Ich bin zurzeit selber verheiratet und vor kurzem Vater geworden. Es ist gerade eine große Belastung für uns, dass alles zu verarbeiten.
Was könnte im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Vielen Dank
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann für die Vergangenheit der Ehemann rechtliche Ansprüche erheben nicht aber die Mutter oder das Kind!?
Kann das Kind klagen und wie sieht es mit zukünftigen KU aus? Muss die Mutter mich erst auffordern KU zu zahlen oder schaltet sich hier das Jugendamt ein und möchte von mir evtl. Rückwirkend Zahlung des Unterhaltsvorschusses haben.
Welche Verjährungsfristen gelten hier für Unterhaltszahlungen?
Der Vater meines Sohnes 2j.getrennt und umgang wird demnächst wohl weiter vor Gericht geregelt...
Denkt obwohl dies nicht der Fall ist, auch der Erzeuger meines ungeborenen Kindes zu sein,obwohl dies nicht der fall ist.
ich möchte da er meiner Meinung nach Psychisch krank, ist keinen Kontakt der nicht unbedingt notwendig ist.
Meine Frage kann er einen Vaterschafts test/anerkennung erzwingen.
Mir etwas unangenehm, doch der Erzeuger dieses Kindes,ist ein One Night stand...
Hoffe sie beantworten mir diese frage.
Danke K.
hat ein biologischer Vater (unverheiratet, getrennt lebend) Rechte seinen Sohn zu sehen, so lange noch der Vaterschaftstest und die Anerkennung der Vaterschaft aussteht?
In wie weit ist die Mutter bereits verpflichtet im Interesse des Sohnes auf den Umgang mit dem Vater hinzuwirken? Kann die Verweigerung als Mißbrauch des Sorgerechts gewerten werden?
Falls es Urteile dazu gibt wäre ich um Quellenangaben dankbar.
Danke und Grüße, Tolle Seite!
Ich habe eine Frage: "9 Jahre ist der Junge nun alt seit 1 Monat weiss mein Mann das es sein Sohn ist. Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und haben selber zwei Kinder (3 Jahre und 5 Jahre. Die Kindsmutter will nun auf biegen und brechen den Kontakt herstellen, stand mehrfach unangemeldet vor der Tür mit dem Jungen.Darf sie das oder sollten wir uns besser mal ans JA wenden. Mein Mann hat daran noch sehr zu knabbern, da er 9 Jahre nichts davon wusste und es der Sohn seines Onkels eigentlich war bis der Vaterschaftstest kam.Zudem hat mein Mann Angst das unsere bestehende Familie ausseinander bricht da die Kindsmutter so am Rad dreht...
Ich hoffe das man mir Antwortet .. Danke
Ich hoffe das man mir antwortet danke. Tini
Bei mir ist es so. Ich bin in der elften Woche schwanger, von einem Mann, der mit einer anderen Frau verheiratet ist, was ich nicht wusste. Mittlerweile lebt er mit dieser Frau auch wieder offiziell zusammen und von mir möchte er natürlich nichts mehr wissen. Er weiß das ich schwanger von ihm bin. Es gab die letzten Wochen viele Konflikte, weil er mir droht, dass wenn ich ihn als Vater angebe, er dass alleinige Sorgerecht einklagen möchte. Mit allen Mitteln! Er meint ich würde wirtschaftlich und als Mensch her nicht für ein Kind sorgen können. Dabei liebe ich mein Kind jetzt schon über alles. Ich selbst habe die letzten vier Jahre, meinen Neffen mit großgezogen. Er dagegen hat nie mit Kindern zu tun gehabt. Ich muss dazu sagen, dass ich mit meinen 28 Jahren, noch keine Ausbildung hab ( Schulabschluss mittlere reife). Dies liegt daran, dass ich unter einer Angst- und Panikstörrung gelitten habe. Durch eine Psychotherapie, die ich momentan mache, lerne ich damit umzugehen und es läuft so gut, dass ich mit dem Jobcenter schon besprochen habe, während der 3 Jahre Elternzeit, mein Abitur am Abendgymnasium nachzuholen um dann bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Mein Kind wäre dann ein halbes Jahr alt und meine Eltern stehen hinter mir (auch finanziell) und würden vormittags wenn ich zur Schule gehe aufpassen. Ich mache wirklich alles, um meinem Kind eine gute Zukunft zu ermöglichen. Der psychologische Aspekt beeinträchtigt mein Leben nicht mehr, ich kann wieder alles machen.
Der Vater ist wirtschaftlich unabhängig und verdient viel Geld. Jedoch arbeitet er den ganzen Tag und am Wochenende arbeitet er an seiner eigenen Firma die er gründen möchte. Nicht mal für seine Hunde hat er Zeit und braucht eine hundesitterin. Dazu kommt das er viel reist, auch privat. Er hat ja praktisch gar keine Zeit für ein Kind.
Was ich ihm angeboten hatte, dass er gerne, wenn das Kind auf der Welt ist, es von mir aus täglich besuchen darf und wenn es alt genug ist, es auch gerne für ein Wochenende holen darf. Ich möchte ihm das Kind nicht entziehen und ich möchte auch, trotzallem, dass mein Kind seinen Vater kennen lernt. Doch er stellt sich auf stur und will mit allen Mitteln mir das Kind nehmen.
Meine Frage nun, kann er mir einfach so mein Kind wegnehmen, weil er mehr Geld hat, eine Ausbildung und Beziehung?
Und inwiefern spielt mein psychologisches Problem dabei eine Rolle?
Wie gesagt, ich bin nicht depressiv, nehme keine Drogen, trinke keinen Alkohol, oder sonst was. Ich kann sehr gut mit Kindern umgehen und ich würde wirklich alles für mein Kind machen.
Ich bin 25 Jahre alt, im 6. Monat schwanger, habe für drei monate eine Affäre mit einem 22 jährigen Studenten gehabt, der der Vater ist. Es war von Anfang an klar, dass ich nach der Klasse 12 abhaue, also keine Beziehung oder so in Betracht käme.. Als ich ihm von der Schwangerschaft erzählte, kam von ihm nur, dann gibt es nur eine Option.. Er hat mur an die Enterbung der Firma seiner Eltern gedacht.. Jetzt nach 4 Monaten kommt er an und ma ht einen auf Übervater, obeohl er mir sogar ein Schreiben gegeben hätte, wo er die Vaterschaft NICHT anerkennt.. Jetzt wo ich 150 von meinem Herkuftsort entfernt lebe, weil ich das Kleine durch den druck von allen Seiten, dass ich doch abtreiben solle, fast verloren hätte, kommt er an und will mir drohen, einzuklagen dass es in seinem Umfeld aufwächst.. Ich will aber nicht in den Ort zurück.. Das Kind würde ich ihm nie vorenthalten, aber ich habe Angst, dass er mir sagen kann, dass ich nur maximal 50 km von ihm entfernt sein darf und solche Dinge. Was kann ich tun?
Ein weiteres Problem ist das Kiffen und die Nachrichten seines besten Freundes, er hatte mir gedroht das Genick zu brechen und meinem Hund alle Knochen, weil ich das Leben des Erzeugers kaputt machen würde..
hier meine Situation :
3Monate Affäre mit dem KV , also nicht zusammengelebt.
Kind war ein Unfall (der schönste in meinem Leben)
Affäre beendete ich. Im 4.Ssmonat lernte ich meinen derzeitigen Lebensgefährten kennen.
Der Erzeuger hat vorgeburtl. Vaterschaft anerkannt.
Er hat den Kleinen eine Woche nach der Geburt gesehen. Als der kleine 4 Wochen alt war kam er das 2.mal. da wollte ich wie vorher angekündigt Umgang und unterhalt mit ihm klären. Da kam er mir total blöd . Er zahlt nicht und will nen Gentest. Er ging dann auch zum Anwalt. Testergebnis war wie zu erwarten positiv. Pech für ihn. Der kleine ist mittlerweile 6 Monate und mein Partner und ich sind seine Bezugspersonen. Seine Familie hat den Kleinen akzeptiert.
Der Erzeuger hat sich auch nach dem ich mich mehrfach bezüglich umgangsrecht gemeldet hab nicht gemeldet. Unterhalt zahlt er pünktlich nach dem meine Anwältin ihm die levitten gelesen hat.
Meine Frage : wuerde er einfach so gemeinsames sorgerecht bekommen. Er hat sich ja bislang nicht gekümmert!? ich hab bereits bei meinem neuen Lebensgefährten 2.Wohnsitz angemeldet und will bald hier her ziehen (160km , selbes Bundesland) den umgang verweigere ich ja nicht . Wird die neue lebenssituation vom Gericht berücksichtigt? Wir wollen nämlich auch noch ein eigenes Baby . Wie sehen meine Chancen auf bezüglich des ABR aus ?
Liebe Gruesse
in kürze bekommt, dass ich der biologische Vater bin? Sie sagt, das kind sein von einen anderen und nicht von mir. Wir haben nicht gemeinsam zusammen gelebt in einen Haushalt gewohnt.Unterhaltsansprüche werden von meiner ehemaligen Freundin, wenn das Kind geboren ist, nicht gestellt, da ich ja angebkich nicht der Vater bin.
Wie gesagt, habe ich einen Anspruch darauf, festellen zu lassen ob ich der Vater bin.
meine frage ist meine Frau und mein 5 Jähriger Stiefsohn haben morgen einen Gerichtstermin ...mit dem Leiblichen Vater meines stiefsohn´s wegen Umgangsrecht ..... warum darf ich als Stiefvater nicht an der Gerichtsverhandlung teil nehmen ??? das wieder spricht sich alles leiblicher vater zahlt kein unterhalt !! und ich leiste den Lebensunterhalt meines stiefsohnes und darf dann nicht bei solchen gerichtstermine dabei sein ..... und meine frau hat das alleinige sorgerecht für den kleinen .....und kann meine frau den umgang komplett verbieten ???? der kleine will einfach nicht zu seinem leiblichen vater und der vater baut nur scheiße hält sich an nichts usw......
Ich habe eine Frage. Seit 5 Jahren wohne ich mit meine Frau getrent und wir haben eine 9 jährige Tochter. Seit 5 jahren habe ich andere Frau und wir wollen ein gemeinsames Kind haben, aber klapt nicht. In kürze habe ich vom Arzt erfahren, dass ich nur 25% zeugungsfehig bin. Kann ich nach 9 jahren ein Vaterschaftstest durch gericht anfordern und wie groß die Chansen , dass Familiengericht mein Antrag nicht ablehnt?
Meine Ex-Freundin, frisch geschieden hat ein neugeborenes Kind. Wer der Vater ist, ist unklar, jedenfalls nicht der Ex-Ehemann. Sie will dass ich die Vaterschaft anerkenne. Kann ich dies verweigern und mit welchen Chancen auf Erfolg? Kann ich einen Gentest verweigern?
Vielen Dank.
ich hätte eine Frage bezüglich des Verfahrens gem. § 1598a BGB. Ist es sinnvoll für den rechtlichen Vater, während des laufenden Verfahrens die Unterhaltszahlungen für das Kind einzustellen?
Wenn der Gentest ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist, kann er die Vaterschaft anfechten. Ab Anfechtung der Vaterschaft würde der Zahlungsanspruch sowieso entfallen. Nur hätte der rechtliche Vater Schwierigkeiten, das bereits gezahlte Geld zurückzubekommen.
Wennn er die Zahlung bereits in diesem Zeitpunkt einstellen würde, hätte er weniger Schwierigkeiten. Zu dem würde die leibliche Mutter auch mehr interessiert daran sein, den Gentest schnell durchzuführen.
Meine Ex Freundin ist ugehend nach meiner Trennung mit Ihrem neuen Partern zusammen gekommen. Sie wurde dann in einem Zeitraum schwanger in dem sowohl Ihr neuer Partner als auch ich für die zeugung in Frage kommen würden. Die Wahnrscheinlichkeit war aber relativ gering das ich der erzeuger bin. Ihr Parter hat auch die Vaterschaft anerkannt. Da die beiden nun wieder getrannt sind, über lege ich mir für mein Gewissen enen Vaterschafts-Test machen zu lassen. Sollte dabei herauskommen das ich der Vater bin, bin ich dann verpflichtet die Vaterschaft anzuerkennen. bzw dies beim Jugendamt o.ä. zu melden? Die Tochter ist nun 1.5 Jahre und ich habe keinerlei Beziehung zu Ihr.
mein Mann hat einen Brief vom Landratsamt bekommen, dass er offenkundig eine 5jährige Tochter aus einem One-night-Stand hat. Er soll jetzt einen Vaterschaftstest machen, von dessen positivem Ergenis wir ausgehen. Er hat bereits ein uneheliches Kind aus einer früheren Beziehung.
Meine Fragen:
- Müsste mein Mann bei positivem Ergebnis die 5 Jahre rückwirkend bezahlen, obwohl er nichts von der Existenz des Kindes wusste???
- Muss ich (mit deutlich besserem Verdienst) für den Unterhalt der beiden Kinder aufkommen, sollte mein Mann diesen nicht leisten können??? Das möchte ich auf keinen Fall tun müssen!
Mit freundlichen Grüßen
ich kam im Alter von 5 Monaten nach Deutschland. Bin hier aufgewachsen und zur Schule gegangen und studiere derzeitig.
Ich glaube mein Fall ist etwas komisch...
ich habe vor ca 1/2 Jahren erfahren, dass ich gar nicht das leibliche Kind meiner Eltern bin. Diese sind meine Großeltern, die damals einfach nur, um mich zu schützen (?) als ihr Kind angegeben haben. Für mich persönlich schon immer nicht nachvollziehbar, da ich das jüngste Kind war mit ca 15 Jahren Altersabstand zu meinen Geschwistern. Nun gut, also jetzt hab ich natürlich erfahren was Sache ist. Das mein vermeintlicher Onkel mein leiblicher Vater ist und dieser sich vor allen Pflichten entziehen möchte. Dies kam alles jetzt nur raus, weil ich für meine "Eltern" unterhaltspflichtig werden soll. Und da platzte die Bombe und ich erfuhr die Wahrheit. Das problem ist ich hab natürlich selbst einige Zeit gebraucht um das ganze zu Verarbeiten, gestern noch Eltern gewesen- heute sind es meine Großeltern. Jetzt habe ich mit meinem leiblichen Vater gesprochen, dass ich dies natürlich melden möchte- da ich nicht ein lebenlang mit einer Lüge leben möchte, geschweige denn das sich mein leiblicher Vater weiterhin seinen Pflichten entzieht (für seine Eltern aufzukommen).
Jetzt weiss ich natürlich nicht was auf mich zukommt (?)...
ich weiß, dass ich damit natürlich die gesamte Familie auf mich hetzten werde und das bestimmt noch viel ärger mit sich bringt.
Aber wieso sollte ich jemanden beschützen der all die Jahre nie ein "Vater" war.
Meine Frage..
1.was kommt da auf mich zu? ich mein, ich wußte es ja nicht... und ich musste erst mich sammeln um überhaupt diesen Schritt gehen zu können
2. kann ich rückwirkend für all die Jahre wo ich es nicht wußte, weil man mich angelogen hat unterhalt verlangen von meinem Vater? Es hört sich vielleicht gemein an, aber Ihm scheint es ja finanziell sehr gut zu gehen... im Gegensatz zu mir und wie ich aufgewachsen bin!
3. Mach ich dadurch auch Probleme für meine Großeltern? Die wollten ja eigentlich nur mich beschützen, weil sie genau wußten was für ein Mensch ihr eigener Sohn ist und das er mich nicht wollte.
Ich weiß ich hab sehr viel geschrieben, aber das ist auch noch die Kurzfassung von allem..
ich hoffe man kann mir Ratschläge geben
also eine Geburtsurkunde habe ich nicht, weil meine Familie damals als Flüchtlinge herkamen und ich keine Geburtsurkunde hatte.
eine adoption lag auch nicht vor in dem sinne, wie gesagt es wurde einfach so gemacht damit mein vater ein neues leben anfangen kann, ich wäre ja nur eine Last gewesen.
Das mein "onkel" mein leiblicher Vater ist, steht laut aussage der Familie fest. Ich will mal von dem Fall ausgehen, dass es der Fall ist- er ist mein Vater. Ich wurde belogen.
Was erwartet mich aber? und was sollte ich tuen
Meine Frage wäre, ob ich für die Vergangenheit zu Zahlungen herangezogen werden kann.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Den Erzeuger aber nicht weiß oder angeben will?
Ich als Papa habe mich von der Begleitung bis Geburt und jetzt wo die Kleine da ist voll als Papa eingespannt.
Können wir uns dagegen wehren?
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundl. Grüßen
Jetzt kommt bald das Kind und muss natürlich auch unterschreiben ob ich der Vater bin. Kann ich das unterschreiben? Und später einen Test machen lassen ob ich wirklich der Vater bin? Oder soll erst der Test gemacht werden bevor ich die Vaterschaft anerkenne?
Da es natürlich Unstimmigkeiten geben kann mit der Mutter wg. dem Vaterschaftstest. Ich möchte nicht das gute freundschaftliche Verhältnis zur ihr gefährden.
vielen Dank für diese tolle Website. Meine Frage: Wenn man als Deutscher im Ausland lebt und bislang keine Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft erhalten hat mangels fester Adresse, muss man dann Unterhalt für die Vergangenheit zahlen (gemäß § 1613 Absatz 2) sobald man die Vaterschaft anerkennt? Gilt diese Pflicht zur rückwirkenden Zahlung sowohl für Kindesunterhalt als auch für Betreuungsunterhalt?
Vielen Dank
Anonym
ich habe ausversehen mit einer 2 bewertet, ich hatte nicht aufmerksam den Text über der Bewertung gelesen und wollte eine Seite weiter nach vorn gehen.
2013 hatten meine Frau und ich uns nach einem heftigen Streit für vier Wochen getrennt. Während dieser Trennung hatte ich eine kurze Affäre mit einer Ex-Freundin. Mit ihr hatte ich schon mal eine Affäre, allerdings bevor ich meine jetzige Frau kennengelernt hatte. Die Frau ist verheiratet und hatte damals schon drei Kinder. Nach der ersten Affäre hat sie behauptet, das vierte Kind sei von mir. Allerdings wollte sie nie, dass das jemand erfährt, erst recht nicht meine Frau. Sie wollte nur in Kontakt mit mir bleiben. Nach der zweiten Affäre behauptet sie nun erneut, dass auch das fünfte Kind von mir sei. Ich habe meiner Frau alles gestanden und natürlich ist sie am Boden zerstört. Sie sagt jedoch, da ich die Affären hatte, als wir nicht zusammen waren, versucht sie damit zu leben. Das ich zu meiner Frau zurück bin, kann aber die Ex nicht akzeptieren. Sei dem läuft Psychoterror vom Feinsten. Sie hat ihrem Mann gesagt, dass die letzten Kindern nicht von ihm sind, erzählt überall, dass ich der Vater ihrer Kinder bin, zeigt Fotos rum, schleicht um unser Haus, beobachtet meine Frau, versucht sie ständig anzurufen, um ihr von meinen zahlreichen anderen Affären zu erzählen usw. Meine Frau hat die ganze Zeit zu mir gehalten. Allerdings hat sie jetzt durch eine Arbeitskollegin den Geburtstag des letzten Kindes erfahren. Sie konnte somit ausrechnen, dass der Zeugungstermin in der Zeit liegt, als ich schon lange wieder bei meiner Frau war. Meine Frau hat sich auch gleich noch den Geburtstag von dem anderen Kind sagen lassen und auch dieser Zeugungstermin liegt in der Zeit, als ich mit meiner Frau gerade zusammen gekommen bin. Damit sieht meine Frau nun die Behauptungen der Ex bestätigt, das ich nämlich seit über neun Jahren mit ihr die Affäre habe. Das stimmt aber nicht. Weder, als ich mit meiner Frau zum ersten mal zusammen gekommen bin, noch als ich 2013 zu ihr zurückgekehrt bin, hatte ich irgendwelchen sexuellen Kontakt zu der Ex. Somit bin ich definitiv nicht der Vater der Kinder. Allerdings bleibt die Ex bei ihrer Behauptung und verweigert mir den Vaterschaftstest. Auf die Frage, warum sie das tut, sagte sie einfach, wenn ich dich nicht kriege, kriegt sie dich auch nicht. Sie will also einfach nur meine Beziehung zerstören. Ihrem Mann ist es inzwischen egal sagt er zu mir, da er ohnehin auf ewig für sie zahlen muss und das sich meine Frau nun von mir trennt, ist seine Rache an mich. Für meine Frau ist die Sache auch klar, ich bin in ihren Augen ein ganz mieses Schwein.
Nun meine Frage, kann ich meine Ex in irgendeiner Form dazu zwingen, den Test machen zu lassen? Oder kann ich sie auf z.B. Unterlassung verklagen, dass sie behauptet ich sei der Vater?
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, der Ex das Handwerk zu legen.
Vielen Dank im voraus,
T.S.
mein Problem ist Folgendes, Ende 2013 trennte ich mich von meinem Ex, da er ein erhebliches Alkoholproblem hat... daraufhin kam ich recht schnell mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, kurz danach bemerkte ich dass ich schwanger bin. Der Frauenarzt nannte mir damals den 22.12.13-26.12.13 als Zeugungszeitraum. Zu dieser Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit meinem Ex. Das Kind ist nun 5 Monate und mein Ehemann(rechtlicher Vater) und ich sind sehr glücklich damit und er unterstützt mich auch wo es nur geht. Jedoch meldet sich nun schon seit einiger Zeit mein Ex und macht Terror und droht mir ständig damit mir das Leben zur Hölle zu machen, wenn ich nicht zu ihm zurück komme. Er verlangt nun einen Vaterschaftstest, möchte Auskunft über mein Kind bekommen und möchte sie sehen. Jetzt hat er mir auch mit einem Anwalt gedroht. (Und von der Geburt an 300 Tage zurück gerechnet, war ich noch mit meinen Ex zusammen.) Nun ist meine Frage, welche Rechte hat er? Und wozu bin ich verpflichtet?
ich habe eine tochter wird jetzt 5 jahre zur damaliegen zeit gab es viel ärger mit mein freund hatte über monate ne affäre mit einen anderen hab es aber nie mein damaliger freund gesagt da er ziemlich aggressiv war meine tochter 18 monate alt war hat er mich dazu gedrängt die papiere beim jugendamt zu unterschreiben ich habe es leider gemacht da ich auch angst hatte
vor kurzen hsb ich meine affäre wieder getroffen und er denkt er ist der vater
wollen jetzt ein test machen
und wenn er es ist wie gehe ich weiter vor
kann ich da einfach zum jugendamt mit dem test oder wie seiht das aus
Sorry für die vielen vielen Fragen. Wissen momentan wirklich nicht wo wir anfangen sollen.
Liebe Grüße und vielen Dank für die Mühe
Ich habe gestern ein schreiben vom Amtsgericht Bekommen das ich 2000 Euro bezahlen soll... war vor 1 1/2 Jahren mit meiner Ex freundin vorm Amtsgericht Wegen der Vatetschaftsanerkennung und habe sie angenommen... das ganze Dauerte auch nur fünf Minuten und wurde auch Gesagt das es nicht teuer wird da ja sofort alles geklärt war... ist es rechtens nach fast 1 1/2 jahren 2000 Euro für fünf Minuten vor Gericht von mir zu verlangen?
Lg
Mein Problem, ich zog während der Schwangerschaft ca 150 km von meiner Familie und dem Kindsvater weg, jetzt droht er mir zu einem Anwalt zu gehen, weil er das Sorgerecht haben will.. Die Aussage dafür war von ihm, weil eine seiner Freundinnen ihm sagte, dass es besser sei.. Also besser, wenn beide das Sorgerecht haben.
Ich möchte ihm das aber nicht geben, weil er dann ja bei allem mitentscheiden darf und ich ihn bei jedem bisschen fragen muss..
Ich denke auch schon so, wie das überhauot laufen soll, weil wir so weit auseinander wohnen und er darf sie ja sehen. Bisher alle 2 wochen, aber die Fahrerei ist für mich und meine Tochter zu stressig und ich wohne nicht in meiner wohnung um dann mehr da zu sein, als Zuhause, weil ich noch stille.
Was kann ich dagegen tun?
Er denkt auch echt, wenn wir da sind, dass er mich anmachen kann und über unser Kind die Nähe zu mir suchen...
Ich will das alleinige Sorgerecht behalten, wir hatten ja auch vorher keine Beziehung, wie beläuft sich das jetzt mit der Klage wegen des Sorgerechts?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Bemühung der Antwort
Folgene situation.ich habe einen 3jaehrigen Sohn der lebt beim Vater.dieser setzt mich staendig mit dem kleinen unter Druck so das ich ihn teilweise monate lang nicht sehe.jetzt hat er mir vor kurzem an den Kopf geworfen das er nicht der leibliche Vater ist (was durchaus stimmen kann) ich aber trotzdem nichts machen kann.ich bin echt hilflos da ich wirklich keinerlei Bindung zu dem kleinen habe...meine Frage ist kann ich irgendwie einen Test machen lassen und haette das dann Auswirkungen auf seine Rechte?...
Mit freundlichen gruessen
So langsam bin ich am verzweifeln!
Folgende Situation:
- Geburt meiner Tochter während laufendem Scheidungsverfahrens
- Vaterschaftsannerkennung meines damaligen Lebensgefährten in der Schwangerschaft, welche jedoch erst mit Rechtskräftigkeit der Scheidung wirksam wird, mit Zustimmung der Mutter, des Anerkennenden, sowie des getrennt lebenden Ehemannes
- Zweifel bzgl. des Tatsächlichen Erzeugers aufgrund äußerlich Ähnlichkeiten meiner Tochter zur damaligen Affäre
- infolge dessen Vaterschaftstest mit potenziellen Vater = Affäre (mit Hebamme, zu rechtlichen Absicherung)
- Resultat - Übereinstimmung liegt bei 99,....% Vaterschaft praktisch erwiesen...
- auf Wunsch des damaligen Lebensgefährten zweiten Vaterschaftstest (Mutter/Annerkennender/Kind) mit Hilfe des Jugendamtes durch geführt - Resultat - Anerkennender ist als Vater 100% ausgeschlossen
- Vorsprache auf Jugendamt, ergab 1. Scheidung muss rechtskräftig werden, damit Vaterschaftsannerkennung des damaligen Lebensgefährten greift. Erst im Anschluss kann dieser die Vaterschaft anfechten!
So ist der aktuelle Stand!
Jetzt ist die Scheidung seit 2 Tagen rechtskräftig und ich habe keine Ahnung wie die weitere Vorgehensweise ist!
Mein Exmann bekommt neuerdings Aufforderung der Arge zur Rück-Zahlung des Unterhaltes, trotz das die Arge eine ausführliche Stellungnahme zur Situation hat. Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss.
Da ich der Auffassung bin, dass es Betrug wäre es von a)meinem Exmann zu beantragen, mit dem Wissen das er nicht der Vater ist und zusätzlich seit 18 Jahren sterilisiert!
b) meinen damaligen Lebensgefährten zu belangen, trotz das ich einen schriftlichen Nachweis darüber besitze dass er als Vater nicht in Frage kommt . -
- habe ich jegliche Art von Antrag bzgl. Unterhalt/Unterhaltsvorschuss abgelehnt!
Aufgrund der Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft aller beteiligten, sollten Zahlungsverpflichtungen doch theoretisch ausgeschlossen sein? Was kann man hier tun?
Wird der Rechtl. Vater automatisch geändert, wann passiert das und wie werde ich darüber informiert?
Die Vaterschaft kann ich als Mutter selbst anfechten? Welchen Test benötige ich dazu, den des Anerkennenden oder den des leiblichen Vaters?
Kann man für das Verfahren Gerichtskostenbeihilfe beantragen?
Ich habe gelesen dass das Kind nach erfolgreicher Anfechtung praktisch als Vaterlos gilt? Was bedeutet das? Kann der biologische Vater die Vaterschaft nach Erfolgreicher Anfechtung anerkennen oder ist dies dann nicht mehr möglich?
Mein damaliger Lebensgefährte, welcher die Vaterschaft anerkannt hatte, meidet jegliche Art von Kontakt mit mir, benötige ich Ihn (persönlich oder schriftlich) in irgendeiner Art und Weise zur Durchführung des Anfechtungsverfahrens?
Entschuldigen Sie die vielen Fragen, leider werde ich nur aus Google nicht schlau, dazu ist der Sachverhalt etwas zu komplex.
folgender Sachverhalt:
Meine noch Ehefrau hat Ende März ein Baby bekommen, wobei ich nichts von der Schwangerschaft wußte. Kurz bevor wir uns getrennt haben, hatten wir noch einmal Geschlechtsverkehr. Sie hatte jedoch auch vor und nach der Trennung ein Affäre, so dass sowohl ich als der Ihre Affäre als potentieller Erzeuger in Frage kommen. Da wir noch verheiratet sind, wurde ich auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Die Frage ist nun, wie ich dieses klären kann (wird jeder Vaterschaftstest anerkannt?) und was ich anschließend tun muss um bei nicht Übereinstimmung beim Vaterschaftstest aus der Geburtsurkunde als Vater gelöscht und aus sämtlichen VErpflichtungen genommen zu werden? Weiter stellt sich die Frage, ob ich dadurch dann eine schnellere Scheidung erwirken könnte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Ich bin heute 39 Jahre alt und habe nun folgendes Problem. Ich wurde in der ersten Ehe meiner Mutter geboren diese lief aber schon im Scheidungsverfahren,mein leiblicher Vater hatte zu diesem Zeitpunkt schon mit meiner Mutter gelebt. Nun trage ich immernoch den Mädchennamen (Nachnahme) des Ex-Mannes meiner Mutter,leider hat es keine Vaterschaftsaberkennung des Scheinvaters gegeben da er im Ausland war. Dieser ist nun auch schon verstorben. Nun möchte ich gerne den Nachnamen meines Biologischen Vaters in meiner Geburtsurkunde ändern lassen.Wie mache ich das am besten? Muss ich und mein Vater einen DNA Test machen lassen oder muss er mich adoptieren oder reicht eine einfache Vaterschaftsanerkennung?
Sind DNA Tests aus der Apotheke gerichtlich zugelassen?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
MfG
Kann er egal wann die Vaterschaftsanerkennung bewirken oder hängt das an Fristen! Sie lebt mit der Mutter bei mir seit 2 Jahren und ich habe einfach Angst das ich alle Rechte verliere und sie vorallem verliere! Bitte um schnellst mögliche Antwort!?
ich habe Post vom Anwalt des Vaters meiner Tochter( inzwischen 10 Jahre alt) erhalten, aufgrund nun aufkommender Unterhaltszahlungen seinerseits (ich bezog bis dato Unterhaltsvorschuss).Nun fordert man mich allerdings auf einem Vaterschaftstest zuzustimmen trotz vorliegender gültiger Vaterschaftsanerkennung.Ich bin aus allen Wolken gefallen und denke er möchte so aus der Zahlungsverpflichtung raus.Generell habe ich nichts gegen einen Test,denn für mich ist es klar das er der Vater ist, aber seine Art und Weise finde ich grenzwertig, da er nie Grund zum Zweifeln hatte (bin nie fremdgegangen oder längere Zeit räumliche Trennung etc.). Aber seit einiger Zeit posaunt er überall rum das ich ständig fremdgegangen bin und er definitiv nicht der Vater ist.Das ist für mich ganz klar Rufschädigung. Natürlich möchte ich das durch diesen Test auch bestätigt haben, aber ich trau ihm einfach nicht über den Weg. Ich möchte keinen freiverkäuflichen Test bei dem nicht alles seine Richtigkeit hat.Was kann ich tun? Wie kann ich mich gegen seine Anschuldigungen wehren?
mein Mann hat 2003 nach gerichtlich angewiesenem Vaterschaftstest 99,92 % auf raten seine damaligen Anwältin , die Vaterschaft anerkannt.
Da die Dame aber damals auch noch Verkehr mit einem anderen Mann hatte, ist sich mein Mann seit dem Brief vom Jugendamt sehr sicher nicht der Biologische Vater zu sein.gründe sind.Er war damals mit Ihr beim Frauenarzt, der bestätigte das Frau ... nicht schwanger sei. Danach endete die Beziehung. 1 Jahr später dann kam ein Brief vom Jugendamt, er solle Unterhalt für sein Kind bezahlen.Mein Mann damals in Scheidung lebend war total überfordert mit der ganzen Situation. In 2012 lernte ich meinen Mann kennen und befasste mich mit den Unterlagen. Forderte über das Jugendamt Zeugnisee und Bilder des Kindes an, da die Mutter sich weigert die Adresse bekannt zu geben und auf keinen Fall kontakt u haben.
Bekamen Bilder und Zeugnisse, die nicht mal unterzeichnet waren und ne Cd mit ein paar Sätzen.
Die Mutter gab an 1 mal im Jahr Bilder und Zeugnisse zur Verfügung zunstellen. Nun als wir die Bilder des Kindes sahen, war uns klar, das mein Mann nicht der Biologische Vater sein kann. Mein Mann hat zwei Söhne, ist ein Mischling und beide haben ähnlichkeiten zum Vater und wenns nur die Locken sind. Beim Kind ist garnichts und die Mutter reagiert auf unsere Schreiben, was sie darüber denkt und das sie uns mal Babybilder und neue Bilder zur Verfügung stellt überhaupt nicht. Auf eine Anfrage ans Judendamt nochmals einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, reagierte die Mutter wohl sehr wütend. Bekommen seitdem keinerlei hinweise von der Mutter, wie es dem Kind geht, geschweige denn überhaupt mal due Adresse. Hauptsache mein Mann zahlt mtl. Wir sind ziemlich hilflos, denn wenn mein Mann wirklich der Biologische Vater sein sollte, dann möchte er auch den Umgang und Infos von der Mutter wie es dem Kind geht.
Er selbst hat jetzt nach 53 Jahren seinen Vater in USA gefunden und hat ihn noch nie gesehen. Er weiss wie schlimm es ist, seinen Vater nicht zu kennen.
Haben Sie eine Idee, was wir noch tun können, um ohne Stress und Streit eine geeignete Einigung zu finden, worunter das Kind auch nicht leidet? Es wäre fatal, wenn nach Jahren doch rauskommen würde, das mein Mann eventuell nicht der Biologische Vater ist, oder wenn doch, da er keinen Kontakt zu Ihm haben konnte. LG Sanny
ich hab da eine Frage: Ich war 10 Jahre mit meiner Ex-Lebensgefährtin zusammen und kurz bevor ich die Beziehung auflösen wollte sagte sie mir sie sei schwanger. Dem Kindeswohl zugunsten habe ich mich getrennt-eine unglückliche Kindheit konnte ich dem Kind nicht zumuten. Jetzt habe ich eine neue Lebensgefährtin und sie möchte gerne Kinder mit mir...das Problem ist das ich Krebs habe und zur Vorsorge Erbgut einfrieren wollte. Nach zwei negativen Test (nicht einmal tote Samenzellen!) im Labor wurde mir nahegelegt ein Vaterschaftstest zu machen. Die Tests wurden vor meiner Chemo getan...sind die Zweifel berechtigt?
Und zwar, bin ich mit dem Erzeuger meines Sohnes seid der Schwangerschaft schon getrennt(waren nie verheiratet) Mein Sohn ist jetzt schon 1 1/2 Jahre alt, sein erzeugt hat ihn 3 mal gesehen da wir beim Jugendamt ausgemacht haben das er einmal die Woche für eine Stunde kommen darf, aber die paar mal wo er da War hing er an seinem Handy. Er hat die Vaterschaft bis heute nicht anerkannt! ich habe einen neuen Partner (eine Frau) mein Sohn nennt meine Partnerin auch Mama da er mit ihr aufgewachsen ist. wie sind also nach 1 1/2 Jahren nicht kümmern seine rechte ?
LG und danke schon mal im voraus
Als er geboren wurde War ich mit der Kindesmutter verheiratet. Ich glaubte das ich damit umgehen kann, aber dies ist wohl nicht der Fall. Nun möchte ich Gewissheit haben. Desgleichen stellt sich mir die Frage, was ist wenn mein volljährige Sohn einem Text nicht zustimmt. Ich fühle mich derzeit mit diesem Problem sehr unwohl, zumal mein Sohn keinen Kontakt mehr zu mir hat und mich einfach ignoriert.
ich habe auch mal eine Frage.
In der Vaterschaftsanerkennung wurde kein Kind eingetragen und einen Unterhaltstitel habe ich auch nicht.
Nun verlangt aber das ALG 2 Amt von mir Unterhalt wobei dies nicht das Kind bekommen würde sondern nur die Kosten decken würde die der normale Satz für ein Kind betreffen würde.
Ist das überhaupt rechtens ?
Mein Selbstbehalt laut ALG 2 liegt bei 1020€ (bin Arbeitnehmer).
Da kann doch was nicht stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Da war das Kind noch garnicht auf der Welt.
Somit steht in der Anerkennung auch kein Kind drin.
Darf mein sogenannter Selbstbehalt von 1080€ einfach gekürzt werden? Gibt es eine Erhöhung des Selbstbehaltes bei zb.hoher Miete?
Mfg.
P.s. Danke für die super schnelle erste Antwort.
Der gemeinsame Sohn meines Ex-Lebensgefährten und mir ist nun 2 Jahre alt. Ich habe das alleinige Sorgerecht und seit Oktober leben wir getrennt, der Kleine lebt bei mir und ich habe seitdem immer versucht den Umgang zwischen den beiden zu erhalten und zu fördern. Seit Dezember hat mein Ex nun auch eine eigene Wohnung und der Kleine hat bereits 2 Wochenenden dort über Nacht verbracht. Beim letzten Übernachtungswochenende habe ich aber zufällig erfahren, dass er den Kleinen samstags morgens bei seiner Schwester abgeliefert hat, weil er zu einem Fußball-Turnier gefahren ist. Mir persönlich ist es wichtig, dass wenn ich unserem Sohn erzähle und ihn darauf vorbereite, dass er das Wochenende bei seinem Vater verbringt, dieser auch die Zeit mit ihm verbringt und ihn nicht an andere "abschiebt". Ich spreche nicht davon, dass er nicht seine Schwester oder andere Verwandte gemeinsam mit dem Kleinen besuchen sollte, sondern in dort abzugeben und sich nicht selbst um ihn zu kümmern. Darf er den Kleinen während des Umgangs auch in die Obhut Dritter geben?
Der vater konnte mein freund sein oder mein ex freund. Nach einem vaterschaftstest kam raus das mein freund nicht der vater ist. Er hat die vaterschaft aber angenommen. Jetzt hat der biologischer ein schreiben bei facebook bekommen das er der vater sein soll und hat mich angerufen und wollte vill ein vaterschafttest machen. Wir gehen im mai in die usa weil mein freund (bald mann) dahin versetzt wird(3jahre). Kann mein ex freund eine vaterschafts anfechtung machen? Oder mir verbieten mit meinem 2monate alten sohn in die usa zu gehen?
Ich habe eine frage.Und zwar ist die Situation so.
Ich wurde im Juni2011 von meinem Ex - freund schwanger. Da er aufgrund seiner Familie&Religion das Kind nicht wollte,ich aber schon versuchte er es mit starker Gewalt. Dadurch musste ich mit würgemalen und knochenbrüchen ins Krankenhaus verlor meine Tochter aber gott sei dank nicht.ich trennte mich augenblicklich und eine Anzeige soweit Fotos sind bei polizei&krankenhaus hinterlegt..
Ich habe dann kurz vor der Geburt meinen besten freund geheiratet.Er steht also somit in der Geburtsurkunde.Er ist ein toller Vater und Ehemann.
Allerdings mache ich mir etwas sorgen was ist wenn mein ex irgendwann doch das Interesse an unsere Tochter hat.
Versucht das Sorgerecht zu bekommen&die Vaterschaft ?
In der Schwangerschaft hat er mir gedroht das Kind wegzunehmen oder die kleine in die Türkei zu entführen.
Aufgrund der Gewalt und drohungen habe ich kein Kontakt zu ihm&das was von ihm an geblockt Mails kommt sind entweder drohungen oder versuche mich zurück zu bekommen.unsere Tochter weiß mit ihren 4 jahre natürlich auch noch nichts davon.
Sie wird es im richtigen alter erfahren.
Ich möchte sie einfach vor Gewalt u.ä schützen.
Hat er die Möglichkeit das sorge/umgangs recht zu erwirken?oder kann meinem Mann und (für uns)Vater der Kinder das Sorgerecht noch abgesprochen werden?
Haben wir uns auf eine Weise strafbar gemacht weil mein mann als Vater eingetragen ist?
Es aber biologisch gesehen nur bei einer unsere Töchter der Fall ist?
Der Kindesvater hatte mich wärend der Schwangerschaft verlassen und zahlte kein Unterhalt und er kümmerte sich auch nie um meinen Sohn. Im Krankenhaus hatte man mir geraten ihn nicht auf die Geburtsurkunde zu setzen, das hab ich auch gemacht. Mittlerweile bin ich verheiratet (Mein Mann ist nicht der Vater).Das Jugendamt wollte eine Kopie von der neuen Geburtsurkunde,die ich mir beim Standesamt ausstellen lassen hab.Das Problem der Kindesvater steht jetzt mit drauf, obwohl ich das nicht möchte.Zu mir hat man auf Standesamt gesagt das wäre Gesetzlich geregelt weil der Kindesvater eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.Meine Frage muß der leibliche Vater auf der Geburtsurkunde stehen,ich hab kein Kontakt zu ihm auch mein Sohn kennt ihn überhaupt nicht.Der einzige Ausweg wäre das mein Mann mein Sohn Adoptiert,er möchte ihn auch Adoptieren.Finde das nicht in Ordnung das der leibliche Vater auf der Geburtsurkunde stehen soll,nur weil er die Vaterschaft anerkannt hat. Wir lebten nicht zusammen als mein Sohn zur Welt kam.
In meiner 1. Ehe war ich 22 Jahre verheiratet aus der eine Tochter hervorgegangen ist. Sie wurde geschieden.Bei der Trennung soll ich meinem Exmann angeblich gesagt haben, daß unsere Tochter nicht von ihm ist. Dann hat er noch zweimal neu geheiratet und in seiner 3. Ehe die Tochter der Frau adoptiert.In seiner 4. Ehe hat der die erwachsene Tochter und den erwachsenen Sohn auch adoptiert.Mir gegenüber hat er niemals erwähnt, daß er Zweifel an seienr Vaterschaft hat, nur seiner 2. Frau als sie sich kennenlernten, daß ist jetzt 17 Jahre her und danach noch einmal gegenüber seinem Personal vor 10 Jahren. Ich habe ihn mehrmals auch im Jahr 2014 angeschrieben und damit konfrontiert. Er hat mir geschrieben"Selten soviel Shit gelesen" und hat unsere Tochter als ein Ehekind bezeichnet das voll erbberechtigt ist.
Nun ist mein Exmann im Januar verstorben und es gibt 4 Kinder die erbberechtigt sind.Ich habe nun gehört, daß er im Testament nach seinem Tod die Vaterschaft anfechten will. Kann er das auch noch nach seinem Tod, oder gilt da die 2-Jahresfrist, daß er das zu Lebzeiten hätte tun müssen in dem Moment, als ich es ihm angeblich gesagt haben soll.
In dem Scheidungsantrag und in den Adoptionsanträgen hat er jeweils unsere Tochter als seine Tochter angegeben, die dann auch zu den Adoptionen befragt wurden.
Kann mich das Familiengericht und meine Tochter zu irgendwelchen Aussagen zwingen, ober haben wir beide gegenseitig ein Aussageverweigerungsrecht und wird uns das dann nachteilig ausgelegt?
Vielen Dank im voraus für ihre Stellungnahme.
Wir wussten beide, dass ich nicht der biologische Vater bin.
Gibt es einen Weg um da wieder raus zu kommen ???
Strafrechtlich habe ich schon 2008 angegeben, dass ich damals eine falsche Vaterschaftsanerkennung abgegeben habe und das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Allerdings nützt mir dies nichts gegenüber dem Jugendamt, da für diese die Vaterschaftsanerkennung weiterhin Bestand hat.
Welche Möglichkeiten gibt es um dem Jugendamt nachzuweisen dass ich nicht der Vater bin ?
Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich habe eine 15 Tochter die bei Ihrer Mutter lebt und eine 20 jährige Tochter die noch in der Ausbildung steckt(422€ lehrlingsgeld netto) und bei mir wohnt.
Bin ich nur gegenüber meine 15 jährigen Tochter Unterhaltspflichten oder auch meiner großen?
Nun mal die Frage, der leiblicher Vater mein erster Sohn will jetzt die Anberkennung unterschreiben.Muss er ein Gentest machen? Darf er das machen obwohl ich verheiratet bin?
ich bin in der Geburtsurkunde eingetragener Vater, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und es besteht keinerlei Kontakt mehr zur Mutter um zum Kind. Würde ich erfahren (z.B. vom Amtsgericht, Jugendamt), wenn mein Kind verstorben ist?
ich hatte im Jahr 2001 eine kurze Beziehung zu einer Frau , die damals getrennt von ihrem Mann gelebt hat.
Sie beendete die Beziehung nach kurzer Zeit und war danach wieder mit ihrem Mann zusammen und schwanger.Sie hat nie irgendwelche Unterhaltsansprüche an mich gestellt.
Nun hat sie mir über ein soziales Netzwerk mitgeteilt , das sie zu einem Rechtsanwalt will, da ich die letzten fast 15 Jahre keinen Unterhalt für das Kind bezahlt hätte?!?
Ich bin aus allen Wolken gefallen , da in der ganzen Zeit nie Kontakt bestanden hatte.
Was kann nun auf mich zukommen?
ergänzend hierzu :
""Hallo ,
ich hatte im Jahr 2001 eine kurze Beziehung zu einer Frau , die damals getrennt von ihrem Mann gelebt hat.
Sie beendete die Beziehung nach kurzer Zeit und war danach wieder mit ihrem Mann zusammen und schwanger.Sie hat nie irgendwelche Unterhaltsansprüche an mich gestellt.
Nun hat sie mir über ein soziales Netzwerk mitgeteilt , das sie zu einem Rechtsanwalt will, da ich die letzten fast 15 Jahre keinen Unterhalt für das Kind bezahlt hätte?!?
Ich bin aus allen Wolken gefallen , da in der ganzen Zeit nie Kontakt bestanden hatte.
Was kann nun auf mich zukommen?
Am 22.09.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sofern die bestehende rechtliche Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wird - hier gelten Anfechtungsfristen von 2 Jahren ab Kenntnis - und anschliessend die Vaterschaft des biologischen Vaters festgestellt wird, können sich Rückforderungsansprüche wegen des durch den scheinbaren Vaters und Ehemanns über 15 Jahre geleisteten Unterhalts ergeben.
Derzeit ist beabsichtigt, diesen sog. Scheinvaterregress rechtlich neu zu regeln und die Möglichkeit der Rückforderung von Unterhalt auf nur noch 2 Jahre zu begrenzen.""
liegt das in meinem Fall auch noch so , wenn der Ehemann Kenntnis von der Beziehung zu mir hatte?
Ich habe hierzu einen Artikel von Barbara Vorsammer von der SZ gefunden.
Zitat
""Eine Scheinvaterschaft liegt nur vor, wenn der rechtliche Vater sich für den Erzeuger gehalten hat, also von seiner Partnerin bewusst in die Irre geführt wurde. Wenn ihm immer bekannt war, dass das Kind von einem anderen Mann stammen könnte und er sich dennoch dafür entschied, bei ihr zu bleiben und das Kind zu akzeptieren, dann kann er die Vaterschaft auch später nicht mehr anfechten.""
Der Beamte meinte, ich solle meine Heiratsurkunde mitbringen (Zusatz: Die Frau mit der ich dann das Kind habe ist eine Affäre gewesen und ich will mich auch nicht scheiden lassen)
Danke für Ihre Antwort.
Meine Freundin (nicht verheiratet) hat ein Kind auf die Welt gebracht und zur Adoption freigegeben. Die Unterschrift beim Notar ist schon erfolgt (vor 3 Wochen). Sie hat auf der Geburtsurkunde angegeben das der Vater nicht bekannt ist.Ich habe erst jetzt erfahren, dass das Kind geboren wurde. Meine Freundin hat es sich jetzt auch anders überlegt und wir wollen das Kind zurück. Was können wir tun?
Danke. Natalie
Ich habe ein kind mit meinem ex mann der im ausland lebt nun hat eine andere frau eine vaterschaftsklage gegen meinen ex mann eingereicht.jetzt will das familiengericht meinen 10 jährigen sohn zum geschwister speicheltest zwingen.darf das amtsgericht den speicheltest für meinen sohn erzwingen obwohl er nichts mit dem fall zu tun hat?zu dem vater haben wir keinen kontakt.
Danke für die Antwort
Welche Rechte bezüglich dem Kind hat der biologischer Vater? Kann ich dann gerichtlich gezwungen werden, den Umgangsrecht mit biologischen Vater zu verschaffen?
Bin zur Zeit alleine, kein Freund
wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn man vor ca. 2 1/2 Jahren einen One Night Stand hatte und nur erfährt, dass die Frau von damals nun einen 1 1/2 Jahre alten Sohn hat? Rein rechnerisch könnte das passen, aber die Dame hat sich nie gemeldet oder sonst was. Erlischt irgendwann Ihr Anspruch auf irgendwas, da Sie mir (falls ich der Vater bin) nie irgendwas erzählt hat und auch heute auf Nachfragen keine eindeutige Antwort abgibt.
Mein Mann hatt aus seiner ersten ehe eine 10 jährige fast 11 jährige Tochter und zweifelt seit Jahren an der vaterschaft und möchte jetzt übers jugendamt einen test machen lassen. Wie läuft das ab?
Zu seinen Zweifeln ist es so.
Seine Ex-Frau ist damals nach einem Jahr Beziehung Schwanger geworden, drotz das mein Mann mit Kondom Verhütet hat.
Nach bekannt gabe von ihr das sie schwanger ist und es sein sei, hatte mein Mann nur wegen dem Kind sie geheiratet.
Kurz nach der Eheschließung hat sie ihm ein Techtelmechtel mit einen anderen Mann gestanden, da sie so nicht in die Ehe starten wollte.
Seit dem Zweifel er an der vaterschaft und als die Tochter auf die Welt kam hatte sie nichts von ihm und das ist immer noch so, was ihn noch mehr zweifeln läßt an der vaterschaft.
Und vor ein paar Tagen hat er mit der Schwester seiner Ex-Frau telefoniert, und sie sagte ihm das ihre Schwester schon immer neben denn offiziellen Beziehungen noch andere Männer hätte und das es schon immer so war..
Seit dem will er einen test machen lassen übers Jugendamt.
Aber weiß nicht wie in dem Fall seine rechte sind und ob er das deuch bekommt mit dem test ob das Jugendamt das macht.
Danke
Die zwei Jahresfrist ist verstrichen- Der Soziale Vater und die Mutter sind geschieden.8 Jahre später erfährt das Kind, wer sein leiblicher Vater ist.Es besteht regelmäßiger Kontakt zum leiblichen Vater.
Der leibliche Vater würde sein Kind gerne anerkennen wollen. Geht das? Wer muss den Unterhalt zahlen?
Liebe Grüsse
Claudia