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Aufstockungsunterhalt - Begrenzung des Anspruchs auf ehebedingte Nachteile
Wie werden ehebedingte Nachteile ermittelt ?
Der Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf sog. Aufstockungsunterhalt wird seit 2007 durch eine veränderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deutlich eingeschränkt. Früher glich der Aufstockungsunterhalt Einkommensunterschiede zwischen den geschiedenen Ehegatten aus („Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin“). Maßstab für den nachehelichen Aufstockungsunterhalt war die Frage : „Wie stünde sich die Ehefrau finanziell, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre, also mit der Ehe ?“
Nach der neueren Rechtsprechung dagegen besteht Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nur noch insoweit, als der Ehefrau ehebedingte Nachteile entstanden sind. Neuer Maßstab ist somit die Frage : „Wie stünde sich die Ehefrau beruflich und damit wirtschaftlich ohne die Ehe ?“ Der Anspruch der Ehefrau wird daher nach der Scheidung (meist stufenweise) von dem ehelichen Lebensniveau auf ihr eigenes Einkommensniveau abgesenkt, der Unterhaltsanspruch zeitlich befristet.
Durch eine weitere Entscheidung vom April 2008 hat der BGH nun weiter ausgeführt, wann solche ehebedingten Nachteile der Ehefrau anzunehmen sind :
In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Ex - Ehemann einer 50jährigen Krankenschwester die Befristung des nachehelichen Unterhalts sowie außerdem die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen wegen Verschweigens von Einkünften geltend gemacht.
Das Berufungsgericht hatte zuvor noch zwar das Verschweigen von Einkommen mit einer zeitweisen Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs (für ein Jahr) geahndet, aber im übrigen zugunsten der Ehefrau entschieden, daß eine Befristung des Unterhaltsanspruchs nach ca. 13 Jahren Ehe nicht mehr in Betracht komme. Auch wenn die Ehefrau wieder in ihrem alten Beruf arbeite sei wegen der Betreuung des gemeinsamen Kindes ihre Gelegenheit zu Fort- und Weiterbildung eingeschränkt gewesen, so daß Gehaltseinbußen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Der BGH bestätigte zwar die einjährige Kürzung des Unterhaltsanspruch wegen Verschweigens von Einkommen, urteilte aber zum Aufstockungsunterhalt, daß
- allein die (theoretische) Möglichkeit von Gehaltseinbußen nicht ausreichend sei. Vielmehr sei dann, wenn die Ehefrau nach der Scheidung wieder vollschichtig in ihrem erlernten Beruf tätig ist, zunächst zu vermuten, daß ihr ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind.
- die Ehefrau, wenn sie trotz vollschichtiger Erwerbstätigkeit in ihrem erlernten Beruf Aufstockungsunterhalt wegen ehebedingter Nachteile geltend machen wolle, konkret vortragen und ggf. belegen müsse, in welcher Weise sie durch die Ehe in ihrem beruflichen Fortkommen gehindert war und welche konkreten nachehelichen Einkommenseinbußen daraus resultieren.
Keinen ehebedingten Nachteil stellt nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH der
- Erwerb von nur sehr geringen eigenen Rentenanwartschaften während der Ehe (z.B. aufgrund Kindesbetreuung oder Pflege von Angehörigen) dar, weil die unterschiedlichen Rentenanwartschaften der Eheleute schon durch den Versorgungsausgleich ausgeglichen werden.
- Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente wegen einer während der Ehe aufgetretenen Krankheit dar, wenn diese Renteneinkünfte ohne die Ehe auch nicht höher ausfallen würden.
Haben Sie Fragen ? Wir helfen gerne.
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Eingestellt am 14.05.2008 von RAin Wolf
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149 Kommentare zum Artikel "Aufstockungsunterhalt - Begrenzung des Anspruchs auf ehebedingte Nachteile ":
- ich muss mir ein fiktives Einkommen zugerechnet
- mein Mann darf 24% seines Einkommens mindernd als Altersvorsorge absetzen
- übrig bleibt ein Betrag, von dem ich meine Lebenshaltungskosten nicht bestreiten kann und der wird mir über 6 jahre in Stufen auf null gekürzt.
Ich möchte dieses Angebot nicht annehmen. Ich bin 43 Jahre und obwogl ich derzeit an einer Weiterbildung teilnehme (die Richterin sagte, ich sei dazu nicht berechtigt) werde ich grosse Probleme haben wieder einen Job zu bekommen, von der Bezahlung möchte ich gar nicht sprechen. Was ist mit meinen entgangenen Altersbezügen. So wie es aussieht werde ich in die Altersarmut gehen, während mein Mann derzeit mit mehreren tausend Euro für ein schönes Leben im Alter sorgt. Ich würde mich sehr über Anregungen zu meiner Situation freuen.
ein interessantes Thema, dass mich leider auch aktuell betrifft, da sich meine Frau trennen will. Wir gehen demnächst zum Anwalt. Vorab eine Frage zum Aufstockungsunterhalt:
Wir haben beide BWL studiert und verdienen in etwa gleich. Meine Frau gibt Job nach 2 Jahren auf wegen Kind. 2 Jahre später kehrt sie in den Beruf halbtags zurück. Dann gibt Sie wieder den Job auf, damit wir gemeinsam ins Ausland gehen können. Dort beginnt Sie ein Kunst-Studium (dafür stellen wir eine Haushälterin ein). Studiengebühren werden natürlich finanziert. Nach 5 Jahren (Ende 2000)Rückkehr nach Deutschland. Ein Jahr übt meine Frau keinen Beruf aus, da Sie sich um unseren Sohn kümmert. Ab der 5 Klasse geht er jedoch in eine privat finanzierte Ganztagesschule (aus meinem Einkommen bezahlt), damit meine Frau Zeit für Beruf und sich selbst hat. In der Folge kommen einige gewerbliche Selbständigkeiten im Bereich Kunsthandwerk (ohne großen wirtschaftlichen Erfolg. In 2006 beginnt sie dann ein Master-Aufbaustudium zur Kunsttherapeutin an der Uni und schließt dieses 2008 ab. Seit einem Jahr arbeitet sie nun 10 Stunden in der Woche für ein Institut (Kunsttherapie) und kümmert sich um Organisation, Studenten-Betreuung etc. Ihr Ziel jedoch ist eine Selbständigkeit im Bereich Management-Seminare und Coaching. Mit Ihren Ausbildungen könnte sie in dem Bereich auch sofort einen Job suchen z.B. im Trainingsmanagement einer Firma (möchte sie aber nicht). Abschließend sei noch erwähnt, dass wir uns den haushalt in den 21 Jahren Ehe stets geteilt haben.
Nun die Königsfrage: bin ich überhaupt unterhaltspflichtig? Klar, Renten und Vermögen wird geteilt, aber ich habe eigentlich alles getan, um nach den ersten 5 Jahren Kindeserziehung "ehebedingte Nachteile" wieder auszugleichen. Im Ausland hätte sie ja auch einen MBA in Wirtschaft absolvieren können, um dann wieder ins Controlling einzusteigen nach der Auslandsphase. Das wollte sie jedoch gar nicht.
Wie gesagt, ich halte es für fair, das zu teilen, was heute da ist (6-stelliges Vermögen und weit überdurchschnittliche Renten- und Pensionsansprüche). Ich sehe jedoch nicht ein, Unterhalt zu zahlen, da meine Frau volle Freiheit hatte, zu tun was sie möchte (zumindest die letzten 9 Jahre), die zusätzlichen Ausbildungen ermöglicht wurden und wir beide auch erst 44 Jahr sind.
Danke für eine Antwort und Gruß
Marc
vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe wohl doch nicht vollständig genug geschrieben. Mein Sohn ist 18 und macht dieses Jahr Abitur.
Welcher Beruf wird denn nun bei einer Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt: Betriebswirtin (erster Beruf), Künstlerin (zweites Studium) oder Kunsttherapeutin (3. Studium). Und liegen nach der Scheidung überhaupt ehebedingte Nachteile vor bezogen auf den ersten Beruf, da sich meine Frau ja bewusst dagegen entschieden hat, im Ausland auf eine Fortführung dieses Berufes abzuzielen und stattdessen mit Kunst eine völlig neue Richtung eingeschlagen hat. Maßgeblich ist aus meiner Sicht, dass sie alle Möglichkeiten hatte, in ihrem alten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Eine letzte Frage: ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass aufgrund der Volljährigkeit meines Sohnes meine Frau sofort eine Arbeit aufnehmen muss bzw. suchen muss und sich damit nicht ein Jahr Zeit lassen kann. Letztendlich hat sie selbst bereits vor einem Jahr lose nach Stellen im Bereich Kunsttherapie Ausschau gehalten, dann aber den Wunsch zur Selbständigkeit geäußert. Ist es aus diesem Grund nicht fair, ihr ab Herbst diesen jahres zumindest ein mögliches, fiktives Einkommen anzurechnen?
Schönen Gruß
Marc
Schönen Gruß
Marc
eine Frage zum Thema Erwerbspflicht meiner Frau ist jetzt noch aufgekommen:
Sie möchte sich gerne selbständig machen, bereitet dies auch mit viel Engagement und Zeiteinsatz vor, hat aber natürlich noch keinerlei Aufträge und daher auch kein Einkommen aus dieser Selbständigkeit. Muss ich diesen Wunsch akzeptieren und dementsprechend dann vor allem in den ersten Jahren auch deutlich höheren Unterhalt zahlen (aufgrund noch fehlender bzw am Anfang wohl erst geringer Einnahmen) und falls ja, wielange muss ich das Bestreben meiner Frau akzeptieren, ihr Einkommen durch Selbständigkeit zu verdienen. Aufgrund Ihrer Qualifikation könnte sie alternativ auch einen Angestellten-Job suchen und dort ein Gehalt verdienen, bei dem ich nach dem Trennungsjahr entweder gar keinen oder nur sehr begrenzt Unterhalt zahlen müsste.
Für eine Antwort bin ich dankbar.
Besten Gruß
Marc
Bei der Selbständigkeit geht es um Seminare/Trainertätigkeit im Bereich Coaching, Managementtraining etc. In diesem Feld gibt es bekanntlich bereits sehr viele Anbieter. Wenn das Thema erfolgreich aufgenommen wird, kann in dem Bereich jedoch auch gut verdient werden. Das liegt jedoch in der Zukunft und eine Einschätzung (ob das Business fliegen wird), wird auch jedem Gericht nicht möglich sein (solange noch gar keine Aufträge vorliegen). Die Entscheidung zur Selbständigkeit fiel zeitlich zusammen mit der Entscheidung zur Trennung.
Um eine gütliche Einingung (ohne Gericht) zu erreichen, möchte ich daher zumindest ein monatliches, fiktives Bruttoankommen i.H.v. 2500 Euro ansetzen (bei abgeschlossenem BWL-Studium plus Kunsttheraphie-Studium sowie ein wenig Berufserfahrung) erscheint mir diese Höhe mehr als fair.
Halten Sie diese Sicht für eine stabile Basis für ein Gespräch mit dem Anwalt meiner Frau?
Schönen Gruß
Marc
Schönen Gruß
Marc
Nehmen wir mich als Beispiel: Diplom Kauffrau; Spezialisierung Personalwesen; Abschluss 1993; 3 Jahre Berufserfahrung, dann Hausfrau.
Wieviel ist diese Ausbildung jetzt "fiktiv" wert?
da mein eigener Anwalt diese Woche in Urlaub ist, aber ein Gespräch mit dem Anwalt meiner Frau diese Woche ansteht, bitte ich um Antwort auf eine Frage zum Thema Unterhaltsberechnung:
Der Anwalt meiner Frau ist der Ansicht, dass der Unterhalt nach Quotenberechnung erfolgen soll.
Aus meiner Sicht kommt jedoch die konkrete Bedarfsrechnung in Frage, da ich a) über ein deutlich überdurchschnittliches, jährliches Nettoeinkommen ( etwas über 100.000 Euro) verfüge, b) ein Unterhaltsanspruch von deutlich über 1500 Euro angemeldet werden wird und ich c) nachweisen kann, dass in den letzten drei Jahren monatlich durchschnittlich 2500 Euro der Vermögensbildung zuflossen. Nach meinem Verständnis der BGH Rechtsprechung kommt in diesen Fällen eine Unterhaltsberechnung nach konkretem Lebensbedarf zum Ansatz, da bei deutlich überdurchschnittlichen Einkommen davon ausgegangen wird, dass ein Teil der Vermögensbildung zufließt und dies nicht unterhaltsrelevant ist (siehe auch Palandt BGB § 1578 Rdn.ziffer 38).
Da ich nun aber auch gelesen habe, dass Familiengerichte völlig unterschiedliche Maßstäbe anlegen, würde ich gerne wissen, ob meine Sicht der Dinge der allgemeinen Praxis auch bei Unterhaltsstreitigkeiten vor dem Münchner Familiengericht entspricht.
Über eine kurze Einschätzung von Ihnen würde ich mich freuen.
Schönen Gruß
Marc
zur Zeit läuft die Scheidung. Meine Nochfrau arbeitet seit 09.2009 wieder in ihrem erlenten Beruf in Vollzeit, bei einem Gehalt, dass dem durchschnittlichen Verdienst in diesem Beruf bei ca. 25 Berufsjahren entspricht. Ehebedingte Nachteile sind somit aus m. S. nicht erkennbar. Kann in einem solchen Fall Aufstockungsunterhalt komplett entfallen.
Für Ihre Auskunft bedanke ich mich.
bin seit ca. 20 Jahren verheiratet. Meine Frau hatte ein Kind aus erster Ehe (7 Jahre) und hatte vor unserer Ehe seit Geburt des Kindes bis heute nicht gearbeitet. Nach mehreren Verhältnissen in den letzten zwei Jahren ist sie Ende 2009 ausgezogen wegen wieder eines anderen Mannes. Der lebt jetzt bei ihr in der neuen Wohnung und sie bezeichnen einander als ihre neuen Lebenspartner.
1. Frage: hat sie möglicherweise Ehegattenunterhalt verwirkt wegen grob unbilligen Verhaltens (einseitiges Verlassen einer intakten Ehe, mehrfacher Ehebruch etc.)?
2. Frage: Für späteren Unterhalt - sind überhaupt ehebedingte Nachteile entstanden, da sie vor der Ehe und während der Ehe nie gearbeitet hat und auch nicht arbeiten wollte?
Vielen Dank für Ihre Antort.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich.
Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich.
Auch ich habe eine ähnlich Frage. Ich bin seit 15 Jahren verheiratet und habe mit meiner Frau drei Kinder, von denen das jüngste sieben Jahre alt ist. Meine Frau hat zwar eine Berufsausbildung und ein Studium abgeschlossen, war aber immer als Hausfrau und Mutter tätig. Nun lassen wir uns scheiden und ich habe ihr eine Unterhaltszahlung bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes angeboten. Sie möchte nun, dass sich der Unterhalt nach der Volljährigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet und ein Unterhaltsausschluss nicht in Betracht kommt wenn ehebedingte Nachteile bestehen. Nun meine Fragen: Was bedeutet das und können in 11 Jahren noch ehebedingte Nachteile bestehen und bis wann müsste ich normalerweise Unterhalt zahlen?
Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich.
folgender Sachverhalt ist bei mir.
Ich war mit meiner Frau insgesamt 13 Jahre zusammen (von 1996 an). Heirat in 2004. Unsere Söhne wurde 2001, 2003 und 2005 geboren.
bis zum ersten Kind war meine Frau Topmanagerin bei einem internationalen Konzern. In dieser Karriere fühlte sie sich immer sehr unwohl und und wollte dort auf jedenfall raus. Hatte allerdings -mangels Alternativen- nicht den Mut zu kündigen. Die Kinder waren sozusagen für Sie ein Kündigungsgrund ohne Gesichtsverlust, da in diesem Konzern Kinder generell Karrierekiller sind, insbesondere, wenn auch noch die Elternzeit in Anspruch genommen wird.
Es war unter uns Ehegatten bzw. Partnern klar, dass meine Frau möglichst schnell aus diesem Konzern ausscheiden wollte. hinzu kam eine psychische Erkrankung (Depression und Essstörung), so dass sie im Beruf stehend niemals therapiert werden konnte.
Jetzt droht meine Frau mit ehebdingten Nachteilen.
Wer muß was beweisen? Meine Frau den Anspruch (sie war mittlerweile in stationärer Therapie, d.h. die KArriere wäre auch dadurch irgendwann beendet worden)oder ich, dass dieser Anspruch nicht berechtigt ist.
Wird der ehebdingte Nachteil durch zwei geteilt? Schließlich hat meine Frau in der damaligen Situation einen relativ "armen" Mann als Vater akzeptiertund sich shenden Auges auf ein viel niedrigeres Einkommen eingelassen?
Wie wird das berechnet? letztes Einkommen meiner Frau mit 30 Jahren ca. € 100.000. Bei normalem Karriereverlauf heutiges Einkommen mindestens doppelt so hoch! Sollte ich diese differenz lebenslang ausgleichen müssen, ist klar, dass ich das nicht bezahlen kann/will. Ich würde das als erheblichen Rechtssystemfehler bezeichnen.
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe!
Bearbeitet am 20.04.2010 von
Ich bin unterhaltspflichtig (nachehelich) für meine Ex-Frau.
Ich habe hauptsächlich Einnahmen aus Vermietung, betreibe aber kein Gewerbe. Zusätzlich habe ich einen Minijob.
Kann ich nun 4% (wie ein Arbeitnehmer) oder 24% (wie ein Selbständiger) meines Einkommens als Altersvorsorge ansetzen.
Tatsächlich lege ich sogar mehr als 24% monatlich dafür zurück.
Vielen Dank!
habe ich Anrecht auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile?
Wir sind seit August 1995 verheiratet, haben zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren und leben seit August 2008 in Trennung (Scheidungsverfahren läuft). Für das jüngere Kind besteht lediglich in den nächsten 2 Jahren die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung, für den älteren nicht.
Für beide Kinder habe ich die Erziehungszeit genommen, bin direkt danach wieder Vollzeit in meinem erlernten Beruf beschäftigt gewesen. Erst bei der Einschulung des älteren Sohnes musste ich auf Teilzeitbeschäftigung verkürzen, da keine Nachmittagsbetreuung vorhanden war.
Meine Stelle ist ausgewiesen als Vollzeitstelle, aber aufgrund der Wirtschaftskrise will und kann man nicht aufstocken (Kurzarbeit). Wäre ich jedoch vor der Wirtschaftskrise noch Vollzeit beschäftigt, wäre nicht verkürzt worden.
Meine Frage:
1. Habe ich Anrecht auf Aufstockungsunterhalt?
2. Wird eine Befristung grundsätzlich in Jahren angegeben oder kann diese befristet werden auf Bewilligung meines Antrages auf Vollzeitbeschäftigung (Antrag habe ich bereits vor ca. einem halben Jahr gestellt)?
3. Ist es sinnvoller diesen Aufstockungsunterhalt auch auf fehlender Nachmittagsbetreuung zu stellen?
4. Bin ich verpflichtet mir nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit, woanders eine Ganztagsstelle zu suchen bzw. eine zweite Halbtagsstelle zu suchen?
Vielen Dank
Maike
vielen Dank für Ihre Antwort.
Letztendlich bedeutet dies für mich, dass ich für die gemeinsame Entscheidung allein die Verantwortung zu tragen habe.
Wie schon gesagt, hätte ich meine Stelle nicht verkürzt, würde ich auch jetzt in der Wirtschaftskrise Vollzeit arbeiten (zu den normalen Kurzarbeitsmodalitäten). Hier in unserem Grenzort gibt es keine ähnlich tarifierten Betriebe, die noch Personal einstellen. Es besteht für mich überhaupt nicht die Möglichkeit die Arbeitszeit zu verlängern bzw. bei einem Wechsel das voreheliche Gehalt zu verdienen.
Mit freundlichem Gruß
Maike
ich bezahle derzeit Trennungsunterhalt, ca. 840 €. Meine Frau lebt jetzt seit einigen Monaten mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen. Kann ich den Trennungsunterhalt kürzen und welcher Betrag wird laut der Gesetzgebung dafür in Ansatz gebracht?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Güßen
Klaus
Aber SMS schreibt mit Freund das einem schlecht wird wenn man(n) es liest.
Sie nur Lügen verbreitet usw?
Wenn der Vater die Kinder bei sich hat und die Ex von einer zur anderen Klinik rennt? Keine aktuellen Nachweise bringt usw.
Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Aufstockungsunterhalt: Wie würde eine Situation behandelt, in der die Mutter nach Kindesbetreuung zwar wieder in den Beruf eintritt, aber vorsätzlich "hinter ihren beruflichen Möglichkeiten" bliebe?
Ein Beispiel: Die Frau arbeitet vor der Ehe als Topmanagerin - ein sehr gut bezahlter aber auch harter Job mit vielleicht 80 Stunden tatsächlicher Arbeitszeit pro Woche. Nach der Ehe hätte sie die Möglichkeit an diese Karriere und Gehalt anzuknüpfen und damit den Aufstockungsunterhalt unnötig zu machen. Stattdessen entscheidet sie jedoch einen weniger anspruchsvollen und geringer vergüteten Job mit vielleicht nur 37 Stunden Arbeitszeit pro Woche anzunehmen, da sie ja von ihrem Ex-Partner mit einer Zahlung von Aufstockungsunterhalt rechnen kann, der sie näher an ihr Topmanagergehalt bringt, ohne dass sie dafür die entsprechende Arbeitsleistung erbringen müsste.
Wie würde in dieser Situation verfahren?
Vielen Dank schon einmal im voraus für Ihre Antwort.
Meine Frau arbeitet 50 % in ihrem alten Beruf, könnte aber auf 70 % aufstocken.
Wir haben ein fast dreijähriges kind, dass ab september in den kindergarten geht, wodurch die 70%- Tätigkeit möglich wäre.
Berechnet sich der Aufstockungsunterhalt nun an den möglichen 70% ,den tasächlichen 50% oder der (aufgrund der Erzihung kaum erreichbaren)Vollerwerbstätigkeit im Beruf?
Sie hat vor der Ehe und Schwangeschaft stets 80 % gearbeitet. Ein Jahr nach der Geburt hat sie mit 50 % auf eigenen Wunsch wieder angefangen.
In jedem FAll würde sie weniger als ich verdienen.
Wir sind drei Jahre verheiratet, waren aber vorher sieben Jaahre liiert. Wie lange dauert es etwa, bis nicht mehr mein Gehalt, sondern ihr mögliches Gehalt als Bemessungsgrundlage verwendet wird.
Bearbeitet am 09.08.2010 von
1. Steht mir nach Trennung/ Scheidung nach 11 Jahren Ehe Unterhalt durch ehebedingten Nachteil zu ? Hätte ich meine Firma nicht verkauft, wäre mein Einkommen heute 4x so hoch wie ich in diesem Beruf im Angestlltenverhältnis bekommen kann. Ich bin nun Mitte 50.
2. Wird ein unterhaltsanspruch durch ehebedingten Nachteil begrenzt oder kann er aufgehoben werden, wenn ich irgendwann einen neuen Partner habe? Dadurch verbessern sich ja nicht meine beruflichen Möglichkeiten.
Wie begründet sich da ein Wegfall der beruflichen Benachteiligung durch die ehemalige Ehe(Unterhalt wegen ehebedingtem Nachteil)?
Ex liefert Oscar reife Leistung ab bei Gutachter Klinik usw.
Wenn man(n) mit Handy Sendebericht oder SMs beweisen kann(weil man(n) zufällig daran kommt
zb: schreibt an neuen Habe und bin ja Psychisch Lach Schweinereien ohne Ende hat so etwas Rechtskraft??
wir haben einen 18 und einen 2jährigen Sohn.
Wir haben uns letztes Jahr getrennt und arbeiten jetzt an einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Meine Frau möchte bis zum 15.Geburtstag meines kleinen Sohnes jeden Monat 700 Euro haben und von all meinen Gehalteerhöhungen 4/6 Anteil bekommen.
Sie arbeiten seitdem der Kleine 1 Jahr ist wieder halbtags und der Kleine ist in der Krippe.
Sie sagt immer, das Sie vom Büro her auch mehr arbeiten könnte.
Die Scheidung werde ich in Kürze einreichen.
1.) ist so eine lange Zeit gerechtfertigt
2.) hat Sie das Recht an Gehaltssteigerungen beteiligt zu sein
Vielen Dank
Ex liefert Oscar reife Leistung ab bei Gutachter Klinik usw.
Wenn man(n) mit Handy Sendebericht oder SMs beweisen kann(weil man(n) zufällig daran kommt
zb: schreibt an neuen Habe und bin ja Psychisch Lach Schweinereien ohne Ende hat so etwas Rechtskraft??
Am 13.09.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihre Frage ist so nicht ganz verständlich. In aller Regel kann man nicht zufällig an SMS und Handydaten von Dritten kommen, das Erlangen und die Verwendung im Prozess ist in aller Regel a) illegal und deswegen b) unzulässig.
Doch kommt man manchmal durch Zufall an Daten!
Dann wenn jemand in der Nähe des Wohnortes beim einkaufen sein Handy verliert dies dann gefunden wird und der Finder es aus versehen da er nicht weiß das Eheleute getrennt usw sind dem Ehemann gibt mit der Aussage das kann nur euer Handy sein da vorne dein(euer Hund drauf ist soviel zu dieser Aussage.
Denn ich habe es nur Sichergestellt als es mir gebracht wurde.(Beweissicherung nennt sich das doch) nicht gestohlen!Und wie Sie richtig sagen kein Unterschied von mein und dein
Ich lebe seit 5 Jahren von meiner Frau getrennt, zum Zeitpunkt meines Auszuges waren wir 18 Jahre verheiratet, unsere gemeinsame Tochter war damals 14 (andere Kinder gibt es nicht)und lebt seither im Wohneigentum bei meiner Frau. Die Trennung wurde bis jetzt nicht offiziell gemeldet, um erhebliche Vorteile aufgrund des Ehegattensplitting nicht zu verlieren und da Trennungs- und nachehelischer Unterhalt - nach meinem damaligen Kenntnisstand - nicht wesentlich voneinander abwichen. Sonstiges Vermögen haben wir einvernehmlich getrennt- allerdings natürlich nicht hochoffizell.
Meine Frau ist Beamtin auf Lebenszeit,hat nach der Geburt unserer Tochter 4 Jahre Erziehungsurlaub genommen (vorher Vollzeit) und dann in ihrem Beruf wieder Teilzeit gearbeitet (ca. 60, bis jetzt ca. 80 %), was sie laufend neu beantragen muss, da sie einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle hat. Andere Verpflichtungen (Pflege Angehöriger etc.) bestehen nicht. Ich gehe aufgrund dieser Konstellation und des Alters unserer Tochter (jetzt 19 - besucht weiterführende Schule) davon aus, dass ihr fiktive Bezüge auf eine Vollzeitarbeitsstelle zugerechnet würden. Sehen Sie das auch so?
Ich verdiene deutlich überdurchschnittlich, so dass ich erheblich Unterhalt zahle (ca. je 800 Kind und 800 Ehefrau). Ausserdem bewohnt sie unentgeldlich das mit unserem gemeinsamen Geld aufwändigst ausgebaute Haus, das allerdings auf sie eingetragen ist, da das Grundstück aus ihrer Familie kam. Sie hat seit kurz nach unserer Trennung einen Freund, der sehr häufig bei ihr ist, jedoch auch eine eigene Wohnung unterhält.
Wie schätzen Sie die Chancen zur Begrenzung des Aufstockungsunterhaltes ein. Zur Einschätzung evtl. ehebedingter Nachteile ist noch hinzuzufügen, dass sie im mittleren Dienst tätig ist, sie jedoch eine Tätigkeit im gehobenen Dienst trotz Einschränkungen durch Kinderzeit-/ Teilzeitarbeitsstelle während der Erziehungszeit nur recht unwahrscheinliich hätte erreichen können, da sie kein Abitur hat, was hierfür Voraussetzung war.
Zusatzfrage: Wie ist im Falle einer Begrenzung die (inoffizielle) Trennungszeit anzusehen? Müsste ich mit steuerlichen Konsequenzen rechnen, wenn argumentiert würde, dass wir schon seit längerem getrennt sind?
Noch wg. Kindsunterhalt: Wenn ein Schülerunterhalt für eine 19jährige aufgrund hoher Bezüge durch Tabellenanwendung höher ist, als der pauschale Studentenunterhalt - wäre es dann legitim auch den Schülerunterhalt auf diesen Wert zu begrenzen?
Danke im Voraus!
Könnte ich nun in einer Trennungsvereinbarung einen höheren als mir eigentlich zustehenden Unterhalt vereinbaren und damit die Wohnung dann alleine abzahlen? Evt. würde mein Mann seinen Anteil auf unseren Sohn überschreiben (muß er noch überdenken).Ich bräuchte dann aber unbefristeten nachehelichen Unterhalt.Mein Mann verdient 3500 netto,für die nächsten 5 Jahre sind die Kreidte noch bei ca. 600/Monat,dann niedriger.Ich bräuchte ca. 1500 /Monat um meinen Lebensstandard annähernd zu sichern.Wäre eine solche Vereinbarung (notariell) sicher oder könnte er diese irgendwann anfechten?
Ich bin 48, finde in meinem erlernten Beruf nichts,mache nächstes Jahr noch eine Zusatzausbildung (alternative Tierheilmedizin) um meine Selbständigkeit ausbauen zu können.
Wenn ich dann verdienen würde - könnte man seine Unterhaltszahlungen z.B. jährlich anhand meines Verdienstes reduzieren..?
Wäre solch eine Vereinbarung denkbar und möglich?
Entshculdigung für den langen Text...
Meine Chance wäre der Verdienst aus der Selbständigkeit, sofern diese dann anläuft..ich wäre daher auf Unterstützung meines Mannes angewiesen.Unser Sohn will studieren und solange bei mir wohnen.Hätte ich nicht geheiratet und kindesbedingt aufgehört wäre ich heute zumindest Abteilungsleiterin und würde ähnlich verdienen wie mein Mann.
Ist denn keine erneute Änderung dieses ungerechten Unterhalssystems in Sicht?
Meine Antworten liefen dann leider unter "anonym"...??
Über meinen Arbeitgeber zahle ich von meinem Gehalt monatlich in eine betriebliche Altersversorgung ein (Bochumer Verband). Anstatt einer späteren Rentenzahlung habe ich aber eine einmalige Kapitalauszahlung vereinbart. Da es sich daher hier nicht um eine Rente handelt, bin ich bisher davon ausgegangen, dass diese Altersversorgung nicht in den Versorgungsausgleich fließt sondern in den Zugewinnausgleich. Ich habe aber jetzt gehört, dass dies seit der Gesetzesänderung im September 2009 nicht mehr gelten soll und auch derartige betriebliche Altersversorgungen im Versorgungsausgleich durch hälftige Teilung berücksichtigt werden. Meine Frage: Stimmt das wirklich, obwohl ich selbst die Beiträge von meinem Gehalt eingezahlt und das Kapitalwahlrecht vor dem Scheidungsantrag ausgeübt habe?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich.
Wir haben keine Kinder. Da meine Frau Arbeitslos war, zogen wir der Arbeit wegen um. Meine Frau hat ein zur Verfügung stehendes Einkommen von ca. 2500 €, ich von ca. 3500€. Steht ihr Aufstockungsunterhalt zu?
Ich bin seit 5,5 Jahren mit meiner Frau verheiratet. Vor der Ehe hatte sie ihre Ausbildung beendet und war dann arbeitslos. Ich habe bereits vor der Ehe überdurchschnittlich verdient. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen (3 und 1 Jahr). Nun hat sie mir mitgeteilt, dass sie ausziehen wird und die Scheidung einreichen wird. Wird der nacheheliche Unterhalt nun nach meinem Einkommen bemessen oder danach, was sie heute in ihrem Job verdienen könnte, wenn sie eine Vollzeitstelle ausübt? Wenn es nach meinem Einkommen geht, wieviel Geld in Prozent muss ich zahlen und wie lange?
Ich habe eine Frage zum Aufstockungsunterhalt / nahehelichen Unterhalt.
Ich habe vor der Ehe (geheiratet 1997)auf selbstständiger Basis 5.200,-€ verdient. Laut der Entwicklung in der Branche könnte ich heute mindestenst 7.000,-€ verdienen. Nach dem zweiten Kind (geb. 1999) habe ich mich um die Kinder (das erte Kind geboren vor der Ehe) gekümmert. Durch die Misshandlungen in der Ehe wurde ich psychisch krank - Depressionen mit Suizidalität. Das wurde durch das Gutachten bestätigt. Laut dem Gutachten darf ich nur leichte Tätigkeiten ohne Schichten und Konzetrationsanforderungen ausüben. Meinen alten Beruf darf ich deswegen nicht mehr ausüben. Jedoch kann ich einen vollschichtigen Beruf ausüben, da es sich angeblich positiv auf meine Psyche ausüben könnte. Ich wurde an einen anderen Job verwiesen. Herr Richter hat meinen nachehelichen Unterhalt 1.200,-€ auf 3 jahre begrenzt. Danach sollte ich unbegrenzt nur 200,-€ bekommen. Mein Mann hat inzwischen auch durch meinen Einsatzt für seine Firma großen Erfolg und verdient sehr gut. Kann ich den Unterschied zwischen dem fiktiven Verdienst und dem Verdienst, denn ich ohne die Ehe hätte, verlangen? Wenn nein, kann ich den nachehelichen Unterhalt in der gleichen Höhe bekommen?
Mein gesundheitlicher Zustand ist labil und hat sich in letzter Zeit verschlechtert. Kann man gegen das Gutachten noch vorgehen?
Danke.
Mit freundlcihe Grüßen
Ihre Leserin
Jedoch möchte ich noch nachfragen. Ich wurde nur auf Grund des Gewalts und Psychoterrors von meinem Mann krank. Das wurde von 4 Ärzten bestätigt. Hätte er mich nicht Misshandelt, wäre ich heute gesund und heute mindestenst 7.000,-€ verdienen können. Habe ich da wohl keinen Anspruch auf nechehelichen Unterhalt ohne Abstufung?
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Leserin
Schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Leserin
ich habe 2 Fragen an Sie:
1., meine Ex verlangt von mir Betreuungs- und auch Aufstockungsunterhalt gleichzeitig. Darf sie es verlangen? Schließt der Anspruch auf Betreuungsunterhalt den Aufstockungsunterhalt nicht aus?
2., Wann endet die Zahlung des Betreuungsunterhalts spätestens aus? Wenn das Kind 18 Jahre alt wird?
Wäre schön, wenn Sie mich in der Sache aufklären.
Dankeschön.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Ich möchte dazu doch noch genauer nachfragen. Meine Ex bekommt wegen der Betreuung des Kindes einen Betreuungsunterhalt (1.800,-€), weil unsere Tochter (13 Jahre alt) einen von der Mutter persönlichen hohen Bedarf an Betreuung benötigt (von Ärzten bestätigt – sie darf nicht auf andere Kinderbetreuungsmöglichkeiten hingewiesen werden – sie wären dem Kind nicht gerecht). Meine Ex arbeitet nicht, weil Sie meint, dass sie überobligatorisch belastet ist, weil sie sich nach der Schulende nur um die Tochter kümmern muss und deswegen keine Zeit für den Haushalt und sich selbst hat. Es wurde ihr trotzdem ein fiktives eigenes Einkommen für 20 Stunden pro Woche (600,-€) angerechnet. Da sie vor der Geburt unserer Tochter in einer leitenden Position in einer Firma tätig war (Verdienst 4.000,-netto) und nach dem Umzug (zu mir) und Geburt der Tochter nicht mehr arbeitete, sagt sie, dass sie ehebedingte Nachteile erlitten hat und verlangt noch der Unterschied – also Aufstockungsunterhalt - 4.000,-€ – 1.800,-€ - 600,-€ = 1.600,-€.
Kann sie also beides verlangen?
Vielen dank schon voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
ich habe mir im Mai 2011 von meiner Frau getrennt. Im August 2011 waren wir 12 Jahre verheiratet. Wir haben 2 Töchter im Alter von 15 und 5. Ausserdem hat meine Frau einen Sohn aus erster Ehe. Meine Frau hat vor unserer Ehe eine Ausbildung zur Arzthelferin abgeschlossen aber nie in dem Beruf gearbeitet. Mittlerweile arbeitet sie Halbtags und verdient 700 EUR. Ich bin Ingenieur und habe ein Gehalt von 4500 EUR. Wieviel und vor allem wie lange ist hier ein Aufstockungsunterhalt angemessen? Genau genommen hat meine Frau ja keinen Einkommensverlust erlitten. Natürlich würde ich nicht gar nichts bezahlen wollen, aber eine zeitliche Begrenzung ist hoffentlich angebracht.
Vielen Dank.
Ich habe vor der Ehe freiberuflich als Architektin gearbeitet, mein (mittlerweile) Exmann ist Lehrer.
Vor Geburt unseres Kindes hat sich unser Büro aufgelöst und unser Team wollte ein neues Büro aufbauen. Wegen des Kindes konnte ich dieses aber nicht durchhalten.
Das Kind ist mittlerweile 11 Jahre alt, unsere Ehe seit Ende Januar geschieden.
Während der 11 Jahren Ehe habe ich mich immer wieder um Rückkehr in meinen Beruf bemüht (nachweisbar)und mich seit unserer Trennung vor 3 Jahren verstärktbeworben. Während der Ehe habe ich einen zweiten Beruf in Fortbildung erlernt und in dem Bereich ca. 10 Std/wö gearbeitet.
Nach der Trennung habe ich eine Fortbildung in meinem ersten Beruf bekommen, und im Anschluß auch eine Teilzeitstelle, mit deutlich weniger Einkommen als vor der Ehe, erhalten. Bei der Einstellung ist mir die schrittweise Ausweitung der Stelle auf eine Vollzeitstelle in Aussicht gestellt worden. Sicher wird das aber noch etwa 1-2 Jahre dauern.
Muss ich jetzt eine neue Stelle suchen, um der Forderung nach einem Vollzeitjob nachzukommen?
Mein Sohn und ich sind beide psychisch sehr belastet und werden in Kürze Unterstützung bekommen. Ich sehe es zur Zeit noch als nicht praktikabel, tatsächlich Vollzeit einzusteigen. Reel habe ich mich immer um die Rückkehr in meinen Beruf bemüht, einen Teilzeitjob als Architektin ist aber eher utopisch.
Kann ich damit rechnen, dass ich ehebedingte Nachteile geltend machen kann?
Meine Frau und ich möchten uns nach 21 Ehejahren einvernehmlich scheiden lassen (2 Kinder, beide > 14 J). Zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes waren wir beide gleich akademisch ausgebildet, dann hat sie 2 x je 2 Jahre ausgesetzt und arbeitete sonst immer 50%. Es ist keine Frage, dass sie Anspruch auf Aufstockungsunterhalt hat, der sich gut berechnen lässt (Differenz des Einkommens ohne Ehe zum Einkommen mit Ehe x 20 weitere Berufsjahre).
Frage 1: Kann meine Frau verlangen, dass diese Gesamtsumme in Form eines lebenslangen Unterhalts ausbezahlt wird oder kann ich realistischerweise verlangen, dass die Summe in 5 Jahren bezahlt wird, ggf. 10 J. Wer entscheidet?
Frage 2: Ist es realistisch, dass man mit diesem privat verhandelten Agreement zu einem Mediator geht, dies überprüfen lässt und dann nur ein Anwalt genommen wird, der auch die restlichen Teile der Scheidung übernimmt? Wird der Richter auf einen solchen Vorschlag eingehen oder selbst entscheiden?
Vielen Dank für eine Antwort.
Vielen Dank für die Antwort
Ich erhalte 500 Euro EU-Rente und 440 Euro Pflegegeld (Pflegestufe II). Pflegegeld darf meines Wissens nach nicht zum Einkommen gerechnet werden, da es für Pflege und behinderungsbedingte Mehraufwendungen verwendet wird.
Unser Sohn lebt bei mir, für den will er zahlen.
Das mir damit zur Verfügung stehende "Einkommen" reicht dann nicht mal für die laufenden monatlichen Kosten.
Mein Ex-Mann verdient ca. 1800 Euro/Monat + 400 Euro aus einer Nebentätigkeit im Tochterunernehmen seines Arbeitgebers, mir scheint so soll das wahre Gehalt verschleiert werden um den Unterhalt niedrig zu halten. Er lebt zudem mietfrei im Haus seiner Mutter.
Habe ich Anspruch auf unbefristeten Unterhalt oder Unterhalt wegen Krankheit oder Aufstockungsunterhalt?
wir stehen nach 17 Ehejahren (und 2 jähriger Trennungsphase) kurz vor der Scheidung. Bisher haben wir es leider nicht geschafft, uns auf eine nacheheliche Vereinbarung zu verständigen. Mein Nochmann bietet Unterhalt für mich für die nächsten 4 Jahre an und verlangt dann einen absoluten Verzicht auf jegliche Ansprüche. Ich gehe davon aus, dass sowohl aus unserem Ehemodell, als auch aus den beruflichen/ finanziellen Verhältnisse für mich ein Anspruch auf Unterhalt aufgrund ehebed. Nachteile besteht. Meine Fragen: 1. kann ich, wenn wir jetzt keine Vereinbarung treffen und alles so laufen lassen (ich bekomme Unterhalt) auch in 3 oder 4 Jahren noch meinen Anspruch auf Unterhalt aufgrund ehebed. Nachteile geltend machen?
2. Wenn man vor Gericht Unterhalt aufgrund ehebed. Nachteile zugesprochen bekommt, hat man dann eine permanente Verpflichtung sich zu bewerben etc. um den beruflichen Nachteil auszugleichen/aufzuholen?
Danke für eine Antwort!
Leider schreiben Sie jedoch nichs zu meiner zweiten Frage... wenn man Unterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile zu gesprochen bekommt,was wird dann langfristig von einem erwartet, beruflich doch noch irgendwie den "Nachteil" auszugleichen um dann keinen Unterhalt mehr "zu benötigen"??
ich möchte gerne wissen, ob es ein ehelich bedingter Nachteil ist, wenn ich erst mit über 30 Jahren meinen Universitätsabschluss (in Deutschland studiert) habe und erst jetzt im Beruf einsteigen darf.
Ich komme aus dem Ausland und musste 5 Jahre zur Schule in Deutschland gehen um das Abitur zu erreichen. Meine Schulleistungen (12 Jahre Schule im Ausland) wurden damals nicht anerkannt.
Ich musste auch Deutsch lernen, da ich kein Wort Deutsch sprach als ich hier kam.
Vielen Dank im Voraus
Bearbeitet am 11.05.2016 von
ich wäre Ihnen sehr dankbar für Hilfe in folgendem Punkt.
Wir sind seit 19 Jahren verheiratet. Obwohl mein Ehemann
Ingineur und ich Artzhelferin bin, haben wir als wir uns
kennenlernten ein ähnliches Einkommen gehabt.
Bis dahin hatte er keine großen beruflichen Ambitionen und
arbeitete berufsfremd in einem Architekturbüro eines Freundes.
Am Tag unsere Hochzeit hat mein Bruder ihm mitgeteilt
das er ihm zu einer sehr gut bezahlten Arbeitsstelle in der
Firma in der er arbeitet verhelfen könnte.
Seine Fähigkeiten durch eine eigenständige Bewerbung hätten niemals Erfolg gehabt.Es kam nur durch das ausdrückliche Fürsprechen meines Bruders zu stande.
Mein Mann erhielt dadurch ein mehr als doppelt so hohes
Einkommen als bis dahin. Ohne sich zu zerreißen 35 Stunden Woche mut sehr sozialem Umfeld.Noch heute ist er in der Firma
tätig. Kann mann dies im Sinne des Karrier Boost durch den
Ehegatten mit als billigende Maßnahme für Aufstockungsunterhalt geltend machen ?
19 Jahre war er dafür dankbar, heute will er nichts mehr davon wissen.
Meine Frau beabsichtigt sich von mir scheiden zu lassen.
Wir sind jetzt 4 Jahre verheiratet. Vor der Ehe (aber auch bis dato) hatte sie keine abgeschlossenen Berufsausbildung und auch nur auf 400,-Euro Basis gearbeitet. In der Ehe (1 Tochter) hat sie zu keinem Zeitpunkt gearbeitet und sich auch sonst nicht weitergebildet.
Sie war in der Ehe in psychologischer Behandlung (aufgrund von Angszuständen, die mit ihrer Kindheit zu tun haben).
Muss ich für sie bis an mein Lebensende Unterhalt / Aufstockung zahlen?
Über eine Antwort bin ich sehr dankbar!
1996 Heirat
2001+2003 Kinder geb
nach entspr. langer sog. Elternzeit weiterhin Übernahme/Rollenverteilung: Haushaltsführung, Kinder-Erziehung
2016 Trennung
Um unserem Wunsch nach Nachwuch auf die Sprünge zu helfen, habe ich ab ca 2000 meine wöchentliche Stundenzahl gekürzt.
Dadurch fällt meine betriebliche Rente entsprechend geringer aus. Dies ist m. E. auch ein ehebedingter Nachteil. Richtig?
Wie ist Ihre Einschätzung bzgl. Dauer/zeitl.Begrenzung des nachehelichen Unterhalt. Wir waren 20 Jahre verheirate, beide beim gleichen Arbeitgeber.
mein Partner ist rechtskräftig geschieden, wir haben ein gemeinsames Kind. Er ist Ing. und seine Ex-Frau Oberstudienrätin. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Sie verdient ca. 3600 Euro netto und möchte nun auf Aufstockungsunterhalt klagen. Hat so etwas überhaupt Chancen? 3600 Netto sind doch sehr viel Geld und Ihrer Karriere stand nie etwas im Weg. Wir sind langsam am Ende unsere Kräfte weil ständig etwas Neues kommt, obwohl Sie mittlerweile sogar wieder leiert ist. Sollen Wir es einfach drauf ankommen lassen? Wir können uns nicht schon wieder für 1000e Euro einen Anwalt leisten. Vielen Dank!
Sie ist gelernte Industriekauffrau und arbeitet seit mehreren Jahren wieder Vollzeit in Ihrem Beruf, erhält ein Jahresbrutto von ca. 35.000 €, was nach meinem Kenntnisstand für diesen Beruf als üblich anzusehen ist. Aufgrund ihres Verdienstes und des vorhandenen Vermögens, welches ja zum Kauf einer Wohnung eingesetzt werden könnte, sehe ich keinen ehebedingten Nachteil.
Außerdem kam es zur Trennung/Scheidung durch einen Ehebruch, den sie begangen hat (und auch beweisbar ist).
Ich weiß, dass eine Ferndiagnose immer schwierig ist, aber wie stehen die Chancen, dass ihr ein nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird.
Vielen Dank schon Mal im voraus für diese Mühe.
ich habe jedoch zusätlich folgende situation..mein ex und ich leben seit 1 jahr getrennt, die scheidung wurde nun eingereicht, unterhalt zahlte er bisher nie, trotz anwaltlicher und nun auch richterlicher aufforderungen. ich arbeite ca. 60%,mehr ist mir aus gesundheitlichen gründen nicht möglich. die ursachen meiner gesundheitlichen probleme trägt er (psychischer art,diverse diagnosen), auch während der ehe war ich deshalb in einer klinik..
zählt dies zu ehebedingten nachteilen?
Vielen dank und freundliche grüße, johanna