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Sorgerecht - Mehr Rechte für Single-Väter
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen Diskriminierung nichtehelicher Väter
Das Gericht gab einem 45jährigen Kläger recht, der seit Jahren für das gemeinsame Sorgerecht für seine heute 14jährige Tochter kämpft. Der Kläger hatte die ersten 3 Lebensjahre mit dem Kind und seiner Lebensgefährtin zusammengelebt, dann trennte sich das Paar 1998. Die Tochter lebt bei der Mutter. Die Eltern waren sich zwar in vielen Dingen einig und der Vater hatte auch großzügigen Umgangskontakt mit seiner Tochter, die Zustimmung zu einem gemeinsamen Sorgerecht aber verweigerte die Mutter.Ohne diese Zustimmung der Mutter jedoch hat der Vater eines nichtehelichen Kindes - im Gegensatz zu einem ehelichen Vater - keinen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht:
Bei ehelichen Kindern haben mit der Geburt des Kindes Vater und Mutter automatisch das gemeinsame Sorgerecht, das auch im Trennungs- und Scheidungsfall in der Regel fortbesteht; nur in Ausnahmefällenkann kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind beanspruchen.
Anders dagegen die Rechtslage bei nichtehelichen Kindern: Hier hat mit der Geburt des Kindes automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Nur durch eine gemeinsame Sorgeerklärung beider Elternteile kann auch für ein nichteheliches Kind das gemeinsame Sorgerecht bestimmt werden. Demzufolge ist der nichteheliche Vater - im Gegensatz zum ehelichen Vater - stets auf die Zustimmung der Mutter angewiesen, wenn er die Sorge für das Kind gemeinsam mit der Mutter ausüben will.
Diese Bevorzugung rügt das Gericht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sowie gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Familienleben schützt.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte diese Rechtslage vor einigen Jahren noch für verfasssungsgemäß erklärt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass nur so ständiger Streit zwischen den Eltern - die oft nur eine sehr flüchtige Beziehung gehabt hatten - vermieden werden könne. Gleichzeitig forderten die Verfassungsrichter den Gesetzgeber aber auf, diesen Zustand im Hinblick auf die immer größer werdende Zahl von nichtehelichen Vätern, die mit der Mutter und dem Kind in einer Familie vergleichbar einem verheirateten Paar zusammenleben zu überprüfen. Dies tat der deutsche Gesetzgeber allerdings bis heute nicht. Nun wird es voraussichtlich zu einer Neuregelung des Sorgerechts kommen.
Ergänzung:
Sorgerecht bedeutet das Recht des Vaters bei allen Angelegenheiten, die über das alltägliche Leben hinausgehen, wie z.B. Wahl der Schul- und Berufsausbildung, geplante medizinische Eingriffe usw., gemeinsam und gleichberechtigt mit der Mutter entscheiden zu können. In einigen Presseartikeln zu dem Urteil wurde das Sorgerecht mit dem Umgangsrecht verwechselt, d.h. dem Recht des Vaters, sein Kind sehen zu dürfen. Das Umgangsrecht war jedoch nicht Gegenstand des Urteils. Dieses steht auch nach aktueller Gesetzeslage ehelichen wie nichtehelichen Vätern in gleichem Maße zu.
Eingestellt am 03.12.2009 von RAin Wolf
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