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Namensänderung nach der Scheidung
Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen für Namensänderungen für den Ehegatten, der bei der Hochzeit den Namen des anderen Partners angenommen hat - also in der Regel die Frau - und für Namensänderungen von Kindern unterschiedlich ausgestaltet:
Eine Namensänderung der Frau ist relativ unproblematisch möglich. Dazu muß lediglich vor dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgegeben werden. Zuständig ist das Standesamt, in dem das Familienbuch geführt wird. Es ist aber auch möglich, den Antrag bei dem jetzigen Wohnsitz-Standesamt zu stellen, er wird dann an das zuständige familienbuchführende Standesamt weitergeleitet, das eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung ausstellt. Die Gebühr für die Namensänderung ist mit € 17,00.- relativ gering. Allerdings sind Folgekosten zu berücksichtigen, da infolge der Namensänderung eine Vielzahl weiterer Dokumente berichtigt werden müssen, z.B. Personalausweis, Reisepass aber auch Bankkarte etc.
In der Regel wird von der Frau eine Rückkehr zu ihrem alten Mädchen- oder Geburtsnamen gewünscht. Es gibt darüber hinaus noch die Möglichkeit, den vor der gescheiterten Ehe geführten anderen Namen wieder anzunehmen oder einen Doppelnamen zu führen.
Beispiel: Monika Müller heiratet in erster Ehe den Robert Reime und trägt den Namen Monika Reime. Nach dem Tod ihres Mannes heiratet sie in zweiter Ehe den Karl Kaufmann und trägt den Namen Monika Kaufmann. Nach der Scheidung von Karl Kaufmann hat Monika folgende Möglichkeiten:
1.Sie kann den jetzigen Namen Monika Kaufmann behalten.
2.Sie kann ihren Geburtsnamen Monika Müller wieder annehmen.
3.Sie kann den vor der Scheidung geführten Namen Monika Reime wieder annehmen.
4.Sie kann durch Anfügen oder Voranstellen einen Doppelnamen bilden
a)aus ihrem jetzigen Namen Kaufmann und ihrem Geburtsnamen Müller, also Kaufmann-Müller oder Müller-Kaufmann
b)aus ihrem jetzigen Namen Kaufmann und aus dem Namen der vorangegangenen Ehe Reime, als Kaufmann-Reime oder Reime-Kaufmann
Der Antrag auf Namensänderung kann ab Rechtskraft der Scheidung gestellt werden. Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Grundsätzlich ist auch eine Namensänderung der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder rechtlich möglich, wenn diese nach einer weiteren Eheschließung der Mutter den neuen Ehenamen annehmen sollen (sog. Einbenennung); auch die Bildung von Doppelnamen ist zulässig.
Voraussetzung für eine solche Namensänderung ist jedoch – neben der Einwilligung des Kindes selbst, wenn dieses über 5 Jahre alt ist – auch die Einwilligung des Vaters,
- wenn das Kind seinen Namen trägt oder
- ein gemeinsames Sorgerecht besteht
Geringere Anforderungen stellen die Familiengerichte an eine Ersetzung der väterlichen Einwilligung, wenn das Kind einen Doppelnamen erhalten soll, d.h. zu seinem bisherigen Namen hinzu den Namen des Stiefvaters erhalten soll.
Eingestellt am 28.10.2008 von RAin Wolf
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578 Kommentare zum Artikel "Namensänderung nach der Scheidung":
Hier nahm ich den Namen des neuen Mannes an und führte den Doppelnamen Müller-Meier, also auch den Namen meines ersten Mannes, wegen der Kinder. Als die Kinder erwachsen waren legte ich den Namen Meier ab und hieß nur noch Müller. Nun ist diese Ehe auch geschieden worden. Welche Möglichkeiten habe ich nun einen anderen Namen als Müller zu tragen? Ich würde gerne wieder den Namen meiner Kinder annehmen oder anhängen - geht das?
Bearbeitet am 16.09.2009 von
Ich würde gern meine Mädchennamen annehmen.(Schmidt)
Ist es möglich, das meine Kinder auch den Mädchennamen als Doppelnamen annehmen könnten ( als Verbindun)?
Ich hiesse dann Schmidt und die Kinder Müller-Schmidt oder Schmidt - Müller ( fiktieve Namen)
Ist es möglich, dass mein Mann mir den Namen "aberkennt" und ich den Mädchennamen wieder annehmen muss?
Viele Grüße
Tatjana
Seit Jahren bin ich in psychotherapeutischer Behandlung und versuche die Vergangenheit aufzuarbeiten. Mit meinem Stiefvater habe ich jetzt keinen Kontakt mehr. Nun deshalb möchte ich diesen angenommenen Geburtsnamen ablegen, mich hat damals auch niemand gefragt, ob ich ihn annehmen möchte!! Ich habe mich auch schon beim zuständigem Standesamt erkundigt. Sie sagten mir, das diese Namensänderung bis zu 1000 Euro kosten kann. Ich kann auf Grund dieser damaligen ständigen psychischen Belastung und den Auswirkungen auf mein jetziges Leben, nicht mehr arbeiten gehen. Habe auch kein Geld, um diese teuren Gebüren zu bezahlen. Gibt es Ausnahmen,oder eine Gebührenbefreiung? Muß ich wegen Geldmangels diesen, für mich furchtbaren Namen, weiter als meinen Geburtsnamen akzeptiern?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich wünsche ihnen ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße von Corina
mein Kind 4 j trägt mein Familiename, ich war mit dessen Mutter nicht verheiratet jedoch bin ich z. hälfte Sorgeberechtigt. Seine Mutter strebt seit unser trennung Anfang 2009 die Übertragung der elterliche Sorge auf sie alleine an.
Meine Frage:
Sollte es ihr gelingen die alleinige Sorgerecht zu bekommen, darf sie für das Kind eine Namensänderung ohne meine Zustimmung vornehemen?
Und wenn sie heiratet? behält mein Kind trotzdem mein Familienname?
Vielen Dank.
Hr.Lorenz
Ich lebe nun schon über 2 Jahre in einer neuen Beziehung.
Die beiden Kinder werden unter ihrem Nachnamen leiden, da er anzüglich ist.
Meine Überlegung ist die Kinder nun umnennen zu lassen auf meinen Mädchennamen oder auf den Namen meines neuen Partners. Ist dies auch ohne Heirat möglich? Oder ist die Einbenennung erst möglich, wenn ich heirate und den neuen Namen annehme? Ich überlege nur, ob ich mir einen Behördengang spare, wenn ich die Kinder erst auf meinen Mädchennamen umschreiben lasse und wenn ich heirate dann noch einmal. Fakt ist, die beiden müssen den Namen, den sie jetzt tragen, so schnell wie möglich ändern, die ersten Hänseleien haben angefangen.
Viele Grüße
ich habe da mal eine Frage: Ich habe seit fast 2 Jahren einen Partner, der der Noch-Ehemann einer Arbeitskollegin von mir ist. Nun lässt er sich scheiden und wünscht von ihr, dass sie dem Frieden zuliebe den Ehenamen ablegt udn wieder ihren Mädchennamen annimmt, weil wir Ende des Jahres heiraten wollen und ich auf jeden Fall seinen Namen annehmen möchte. Da wir auf einer Dienststelle tätig sind und es schon sehr viel Ärger gab, kann man darauf irgendie rechtlich einwirken, dass sie ihren Mädchennamen wieder annimmt, sodass es nicht zu einem größeren Streit auf der Dienststelle kommt.
Wenn ja wie müssen wir vorgehen?
Vielen Dank für die Information
Meine Überlegung ist die Kind nun umnennen zu lassen auf meinen Mädchennamen.ist dies ohne schwierigkeiten möglich?
ich habe mich vor einigen Wochen von meiner Frau scheiden lassen und im Zuge des Prozesses das alleinige Sorgerecht für meinen 4-jährigen Sohn bekommen. Dieser trägt allerdings noch den Nachnamen meiner Ex-Frau. Ich habe versucht, meinen Sohn am Standesamt durch einen Antrag auf Namensänderung auf meinen Namen umzustellen, leider vergeblich. Ist es wirklich notwendig, dass meine Ex-Frau in die Namenänderung einstimmt, obwohl sie das Sorgenrecht freiwillig an mich abgetreten hat? Ich bitte sehr um einen kleinen Ansatz,der mir weiterhelfen könnte, da sie sich weigert und mir aus Schadefreude Steine in den Weg legt.
Ich danke vielmals.
Mit besten Grüßen
Ralf M.
Folgender Plan:
Ich stelle beim Standesamt wie meine Mutter im Jahre 2004 den Antrag auf "Rückgabe" des Namens, den ich bei meiner Geburt trug. Das Amt schickt einen Ablehnungsbescheid, wir klagen dagegen, diese Klage wird verloren werden, die evtl. Revisionsklage auch. Das Amt und die Gerichte urteilen nur aus BGB-Sicht und verstoßen dabei gegen das GG:
(1) Verstoß gegen Art. 3 I GG, Gleichbehandlung:
Wenn meine Mutter, die immerhin mit dem Mann verheiratet war, nach BGB seinen Namen wieder los werden kann, dann muss ich als mit ihm nichts zu tun habendes Kind es doch erst recht können.
(2) Verstoß gegen Art. 6 I GG, Schutz der Familie:
Ich habe nur meine Mutter, ihr Exmann ist nur mein Exstiefvater, wieso bitte darf ich nach BGB nicht so heißen wie meine Mutter und noch ein dickes WIESO BITTE muss ich laut BGB heißen wie der fremde Mann?
Was meinen Sie?
gestern hat das Gericht das Scheidungsurteil gefällt. Nach Eintreten der Rechtskraft möchte ich den Namen meines Ex-Mannes ablegen.
Ich werde nicht wieder heiraten und würde - zu Ehren meiner bereits verstorbenen, geliebten Eltern - sehr gern als neuen Namen den Doppelnamen aus dem Geburtsnamen meiner Mutter und dem Namen meines Vaters annehmen.
Vor der jetzt geschiedenen Ehe trug ich den Nachnamen meines 1. Ehemannes, davor den Nachnamen meines Vaters, also den Ehenamen meiner Eltern.
Besteht Aussicht auf Verwirklichung meines Wunsches?
Wenn nicht: kann ich auch den Mädchennamen meiner Mutter annehmen, den ich jedoch bisher nicht trug?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich.
Freundliche Grüße
Sabine S.
kann ich von meiner geschiedenen Frau verlangen meinen Namen, den Sie nach der Scheidung behalten hat,wieder abzulegen?
Mein Ex-Partner und ich waren nicht verheiratet, jedoch hat mein Ex-Partner damals das halbe Sorgerecht, für unseren geimeinsamen Sohn bekommen. Leider habe ich unserem Sohn direkt nach der Geburt, den Namen seines Vaters gegeben. Ich möchte aber jetzt dass mein Sohn meinen Nachnamen bekommt. Der Vater will aber aus Gnatz nicht einwilligen. Was kann ich dagegen tun? Unser Sohn wird dämnächst 5 Jahre und ich bin seit ca. 4 Jahren von seinem Vater getrennt.
Ich möchte weder wie mein verstorbener Exmann, noch wie mein verhasster Stiefvater heißen, der sich nie um mich gekümmert hat.
Den Namen meines Stiefvaters - ne danke, das ist ein Fremder für mich, und den Namen des verstorbenen Exmannes fände ich makaber!
Da ist aber in dem Namensgebungsgesetz etwas grundlegend falsch; wenn ich weder den Namen meines Vaters noch den Namen meiner tatsächlichen Familie tragen darf. Wohl aber den Namen eines mir gegenüber eher gewaltätigen Fremden, oder eines Toten.
Ich habe Kinder aus erster Ehe. Mein zweiter Mann hat meine Kinder adoptiert, so das wir alle einen Nachnamen haben. Nun wird diese Ehe auch geschieden und ich würde gern meinen Mädchennamen annehmen ebenso meine Kinder. Geht das ?
Liebe Grüße Sabine
Jetzt will er wieder heiraten (seine Freundin hat ebenfalls einen Doppelnamen).
Kann sie seinen Doppelnamen annehmen?
Ich und meine Familie haetten nichts dagegen....
ABER was ist dann der Familienname?
Was waere, wenn noch Kinder kaemen?
Wuerden diese evtl. Kinder meinen Familien, bzw Geburtsnamen bekommen (koennen)?
Weil, dagegen haette meine Famile etwas. Unser Name ist sehr selten und interessant und wuerde ja dann auf Menschen uebergehen, die Nichts mit dieser Familie zu tun haben.
*Sorry* falls diese Frage schon einmal gestellt wurde und ich die Antwort ueberlesen habe...
es war zwar mein Geburtsname, der dann Familienname geworden ist.
Mein Ex-Mann hat seinen Geburtsnamen vorangestellt.
Aber das Ergebnis ist ja eindeutig und fuer mich verstaendlich.
Fuer andere (als Beispiel hier):
ich heiss Meier, mein Mann Mueller
Nach der Heirat heiss ich weiterhin Meier (Familienname), mein Mann Mueller-Meier, die Kinder Meier
Scheidung... mein Ex behaelt seinen Namen (Mueller-Meier)
erneute Heirat meines Ex
seine neue Frau heisst nun ebenso (Mueller-Meier)
Kinder koennen nun ebenso Meier heissen.....
ich möchte nach meiner Scheidung gern meinen (Mädchen)-Geburtsnamen H. meinem Namen,den ich durch die Heirat von meinem Mann, angenommen habe voranstellen, d.h. H.-P. heißen. Grund ist, dass ich sonst ganz anders heißen würde wie mein Sohn.Die Standesbeamtin bei uns hat allerdings gemeint,dass das nicht geht, sondern nur der Geburtsname.Gibt es eine Gesetz, worauf man sie hinweisen kann (jeder kann ja nicht alles wissen und wenn sie die Anfrage noch nie hatte, wäre ja Unwissenheit möglich) oder ist die Regelung nicht bundesuneinheitlich? herzlichen Dank
Bearbeitet am 27.04.2010 von
Ich habe bereits nach meiner länger zurückliegenden Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen. In Kürze werde ich erneut heiraten und mein Mann wird dann meinen Namen als Familiennamen tragen, auch unsere Kinder (ein gemeinsames und 3 nicht gemeinsame ) werden meinen Mädchennamen tragen. Meine älteste Tochter ist zum Zeitpunkt der Hochzeit 21 jahre alt. Sie trägt den Namen meines Exmannes (nicht der leibliche Vater) und möchte nun auch meinen Mädchennamen annehmen. Leider hat mir das Standesamt dazu wenig Hoffnungen gemacht. Sie hat leider auch keinen Bezug zu Ex Partner und ist nun sehr unglücklich über diese Situation. gibt es eine Möglichkeit, doch einen Antrag zu stellen. Oder wäre hier nur eine volljährigen Adoption möglich????
Meine Tochter möchte eben leider nicht demnächst heiraten und ich lebe bereits seit 2003 vom damaligen Partner getrennt.
Mein jetztiger Partner und meine Tochter haben schon lange ein sogenanntes Vater Kind Verhältnis, da er sämtliche Aufgaben eines Vaters seit 5 Jahren übernimmt und meine Tochter ihn auch ganz in die Vaterrolle eingebunden hat.
Nun erwartet sie noch ihr erstes Kind und es ist für sie sehr unangenehm, dass das Kind nun diesen Namen tragen soll, denn sie wird ihr Kind allein groß ziehen. Sehen sie die Chance so gering? Wir haben bereits einen Notartermin
ich werde demnächst heiraten, meine Frau bringt zwei Kinder aus erster Ehe mit. Der Kindsvater will einer Einbenennung nicht zustimmen, jedenfalls nicht auf den zukünftigen Ehenamen (mein Name). Die Frage ist, ob wir versuchen einen Doppelnamen für die Kinder einzuklagen, in der Annahme, dass die Kinder später wählen welchen Namen sie wieder ablegen wollen? Geht das, dass Kinder später einen Doppelnamen frei nach Wunsch ablegen?
Die Mutter meine Tochter(7 Jahre) möchte Ihren Lebenspartner heiraten.Bei der Geburt meiner Tochter waren wir nicht verheiratet.Es besteht aber gemeinsames Sorgerecht.
Kann die Kindsmutter ohne meine Zustimmung veranlassen, das meine Tochter nach der Heirat den Namen des Lebenspartners annimmt???
Wenn es meiner Zustimmung benötigt und ich mich entscheiden sollte mein Einverständnis dafür zu geben,wie sieht die Rechtslage dann bei einer evtl.Scheidung aus. Muss meine Tochter dann nach der Scheidung mit diesem Namen weiter leben?????
Danke für ihre Antwort
Bedarf es der Einbenennung einer notariellen Beurkundung,wo ich dementsprechend auch unterschreiben muss oder reicht es wenn die Kindsmutter eine Erklärung abgibt??
Ich gehe mal davon aus,das die Einbenennung beim zuständigen Standesamt geschieht.Es könnte natürlich sein das die Kindsmutter behauptet sie hätte das alleinige Sorgerecht.Werden da seitens des Standesamtes irgendwelche Dokumente verlangt wo dies heraus zu ersehen ist das sie auch wirklich das alleinige Sorgerecht hat oder schenkt das Standesamt Ihrer Worte glauben????
Danke für Ihre Antwort
Bleiben wir einmal beim Beispiel "Müller/Schmidt". Meine Mutter heißt momentan noch Müller, ebenso wie ich und meine jüngere Schwester. Unsere Eltern sind seit 17 Jahren geschieden und der einzige Teil der Familie zu der meine Schwester und ich Bezug haben ist der "schmidt-sche" Teil. Jetzt hat sie sich dafür entschieden ihren Mädchennamen Schmidt wieder anzunehmen. Gibt es keinerlei Möglichkeiten dies als Kind ebenso zu tun oder muss ich mir da erst einen psychischen Knacks nachweisen lassen?
Vielen Dank schon einmal im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin "Schmidt" ;-)
ich habe im Sommer 2004 geheiratet und ich habe den Namen meiner Frau angenommen. Nun sind wir seit über einem Jahr rechtskräftig geschieden. Das ich meinen ursprünglichen Namen wieder annehmen kann ist klar. Nun hatte ich aber ursprünglich einen anderen Geburtsnamen, da meine Eltern zu dem Zeitpunkt meiner Geburt nicht verheiratet waren. Als sie dann schliesslich geheiratet haben wurde mein Nachname auch geändert. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich meinen eigentlichen Geburtsnamen (Mädchenname meiner Mutter) jetzt wieder annehmen kann.
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Marco Stillger
meine (noch)ehefrau und ich haben vor 6 jahren in kosovo geheiratet. wir haben dort ein doppelnamen gemacht, also den geburtsnamen von meiner frau und mein gebutsnamen. die scheidung läuft jetzt und ich denke dass wir in 1-3 monaten geschieden werden. ich möchte nur mein geburtsnamen wieder annehmen. wir haben nur dort geheiratet aber leben in deutschland.
1. frage
ist das überhaupt möglich?
wenn ja,...
2. frage muss ich den gerichtsbeschluss auch in kosovo abgeben, weil dort auch der name geändert worden ist??? kann man auch ein internationales gerichtsbeschluss bekommen, oder wenigstens auf englisch????
3. wie lange dauert so ne namensänderung in deutschland?
MFG
danke für ihre hilfreiche antwort im voraus
2 fragen wurden leider noch nicht ganz beantwortet.
1.wie lange dauert es , nach einer scheidung, den alten namen wieder anzunehmen?
2. gibs die deutsche gerichtsbeschlüsse auf wunsch auch in internationaler sprache, damit ich diesen gerichtsbeschluss im kosovo vorlegen kann, oder muss ich es übersetzen lassen????
könnte also meine Tochter bei ihrer eigenen Eheschließung meine Mädchennahmen annehmen?
Hintergrund: Sieträgt den Nahmen ihres Stiefvaters,welcher allerdings nur Namensgeber ohne Sorgerecht war, vom leiblichen Vater wurde ich geschieden, als meine Tochter 1 Jahr war, er hatte keinen Kontakt und sein Nachnahme war nie Bestandteil im Leben meiner Tochter, ich selbst habe nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder angenommen
meine Tochter wünscht für sich und ihre Familie, die sie Gründen möchte eine offensichtliche und nahmentliche Bindung an die Familie ihrer Mutter
MfG BR
Situation: ich habe nach der Scheidung meinen Geburtsnamen angenommen und diesen auch nach meiner erneuten Heirat behalten, mein Mann trägt Doppelnahme( meinen und seinen Geburtsnahmen) kann nun meine Tochter in zuge einer Einbenennung den neuen Familiennamen annehmen? Wenn ja, wer muß hier sein Einverständnis geben, der leibliche Vater oder der Stiefvater, dessen Namen sie auch durch Einbenennung trägt.
MfG B.R.
Danke B.R.
Ich bin mit der Mutter meiner 2 Kinder nicht verheiratet. Meine erste Tochter (6J alt, gemeinsame Sorgerecht mit Kindesmutter) trägt den Nachname der Kindesmutter, meine zweite Tochter (4J alt, alleinige Sorgerecht der Kindesmutter) trägt meinen Nachnahme. Seit 3 Monate sind wir getrennt, die Kindesmutter hat bisher alle meine Kontaktversuche zu meinen Kindern mit allen Mitteln verhindert und wir kämpfen zur Zeit um Umgang, die Kindesmutter versucht derzeit mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mittel, die Bindung zu meinen Kinder komplett zu zerstören.
Die Kindesmutter hat beim Standesamt einen Antrag auf Namenänderung gestellt (Nachnahme der zweite Tochter soll auf Ihre Nachname geändert werden). Ich werde nicht zustimmen.
Das Jugendamt hat mich informiert, das es auch vom Standesamt gefragt wurde wegen Wohl der Kinder. Ist so eine Namensänderung überhaupt machbar?
Ich werden auf keinen Fall zustimmen.Was kann ich noch machen um eine Namensänderung in so einem Fall?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jovani
ich habe vor kurzem eine Zivilrechtsfall behandelt und dort folgenden Fall gehabt, der uns ein bisschen Kopfzerbrechen bereitet hat und hoffe Sie haben vielleicht eine Antwort für uns. Es ging um die Wiederannahme des Geburtsnamen nach §1355 (5) BGB:
Frau X heiratet Herrn Y. Bei Heirat wird Ehename Y bestimmt. Herr X verstirbt, Ehe also aufgelöst (rechtskräftig). Frau Y behält nach Eheauflösung den Ehenamen bei.
Einige Zeit später.
Selbe Frau Y heiratet Herrn Z. Es wird KEIN Ehename bestimmt. Eheleute zerstreiten sich, leben getrennt, die zweite Ehe wird aber NICHT geschieden.
Frage: Kann Frau Y, obwohl die zweite Ehe besteht, ihren Geburtsnamen nach §1355(5)BGB annehmen (da sie mal verwitwet war und eigentlich den Namen aus erster Ehe trägt)? Oder da Sie wieder neu geheiratet hat geht das nicht, obwohl kein Ehename bestimmt wurde?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
auch ich habe eine Frage;)
Und zwar möchte ich jetzt Heiraten.
Mein Mann war bereits verheiratet und seine Ex Frau hat seinen Namen angenommen.
Er wird zwar nun meinen Name annehmen aber ich frage mich immer wieder ob ich seinen denn überhaupt noch annehmen könnte wenn ich wollte?
Und die Ex Frau darf den Namen dann trotzdem behalten obwohl der eigentliche Nachname meines Mannes dann nicht mehr besteht?
ich hab da auch mal eine frage. die noch-ehefrau meines freundes hat ein kind. dieses kind ist NICHT von meinem freund, sondern von einem anderen.
Noch-ehefrau trägt, logischerweise, den namen meines freundes....aber das kind, was nicht seines ist, w3as auch mit gerichtlich veranlasstem vaterschaftstest wiederlegt wurde, den namen meines freundes.
kann man freund da irgendwas machen, das sie und das kind den namen ablegen??? sie hatte zwar gesagt das sie das machen wollte, aber sicher kann man bei ihr nicht mehr sein. und dann hätte sie ja gleich ab geburt, ihrem kind den namen des erzeugers, mit dem sie ja auch zuammen lebt, geben können.
das kind ist nicht von meinem freund und er will auch rein gar nix mit seiner ex zu tun haben....also wäre es aus meiner sicht nicht richtig, das es seinen namen trägt.
vertseht irgendwer was und wie ich das meine????
Ich und mein Partner heiraten wieder und ich möchte gern meinen Kindern über Einbenennung den Ehenamen meines neuen Partners geben.
Nun steht überall das man den KV fragen muss!
Bei uns ist es aber so das ich alleiniges Sorgerecht besitze und der Kv den Familiennamen nicht mehr hat (er hat wieder geheiratet).
Dazu möchten die Jungs 12/8 ebenfalls den neuen Namen, da der Kv kein Kontakt zu ihnen wünscht oder versucht.
Muss ich dann trotzdem seine Einwilligung haben???
Liebe Grüße
Kann sich unsere Tochter einer solchen gemeinsamen Namensänderung ihrer Eltern anschließen?
Wir hätten ansonsten nach der Wiederheirat miteinander einen anderen Namen, als die gemeinsame Tochter.
ich habe 2Kinder.
Ein Kind von meiner Jugendliebe und eins von meinem exmann.
Das Kind meiner Jugendliebe wurde bei der Hochzeit mit einbenannt und trägt den Namen meines Exmannes.
Das gemeinsame Kind natürlich auch.
Nun ist es so das ich wieder heiraten möchte und mein Exmann nur das Kind von meiner Jugendliebe freigibt zur Umbenennung.
Nun wollte ich gerne das wir alle den selben Namen tragen und habe gedacht ich könnte einen Doppelnamen dann nehmen für das gemeinsame Kind. Damit ist er auch nicht zufrieden.
Er möchte das sie den Namen behält und Punkt. Kann er das so einfach bestimmen? Könnte man Gerichtlich dagegen vorgehen? Kann ja nicht sein das er nur alleine bestimmen kann, und ich hab ihn echt viele Angebote gemacht.
Mit meinem Freund habe ich auch einen Sohn zusammen. Wir würden alle den gleichen Namen tragen nur die Kleine würde dann immer anders heißen, ich finde das überhaupt nicht fair und meine Tochter möchte genauso gern den Namen von ihrem Papa und von uns tragen.
Ich (Tina Mayer)
Tochter 1 (Betty Müller-Mayer)
Tochter 2 (Susan Schmitt-Mayer)
ich habe doch nochmal eine abschliessende Frage,
mein Ehemann möchte meine erwachsene Tochter adoptieren, wir waren bereits beim Notar und auch die Unterlagen (Führungszeugnis, Ärztl Attest etc) liegen dem Gericht vor. Leider ist unser Gericht nicht sehr schnell. Antragsabgabe war Anfang Juli. Meine Tochter (die adoptiert werden soll) erwartet in knapp 4 Wochen (vorraussichtlich) ihr erstes Baby. Was ist wenn das Gericht erst der Adoption zustimmt, nachdem das Kind geboren ist. Kann sie es dann problemlos einbenennen in ihren Namen oder gibt es da ein Problem. Ich habe heute im hiesigen Standesamt angefragt, die Beamtin konnte mir diese Frage nicht beantworten.
Ich war verheiratet. Wir haben damals meinen
Namen zum Ehenamen gewählt!
Nun wollen wir beide wieder heiraten.
Aber sie will vorher ihren Mädchennamen annehmen.
Und dann wollen wir ihren Mädchennamen
als Ehename tragen.
Soweit ok denke ich. Aber wie ist es mit den
beiden Kindern?
Können sie nach Eheschließung auch ihren Mädchennamen
tragen? So das wie wieder alle vier den gleichen
Namen tragen?
Danke für Ihre Hilfe....
Folgendes Problem, ich bin männlich, als ich 10 Jahre alt war, hat meine Mutter neu geheiratet und ich habe, wie auch meine Schwester den Nachnamen des neuen Mannes angenommen. In meiner Geburtsurkunde steht allerdings nach wie vor mein geburtsname, also der Nachname meines Vaters. Nachdem ich nun auf die 30 zugehe, meine Mutter sich mittlerweile das 4(!) mal scheiden lässt, und somit auch mittlerweile wieder nen ganz anderen Nachnamen trägt, möchte ich meinen Geburtsnamen der Geburtsurkunde wieder zurück, ich habe mit meinem Vater ein ausgezeichnetes Verhältnis und unser Name würde auch aussterben, wenn ich ihn nicht zurückbekomme. Ich habe mit meinem jetzigen Nachnamen ja absolut garnichts mehr zu tun, hab den Mann von dem ich ihn habe, seit Jahren nicht gesehen. Gibt es da irgendeine Möglichkeit? Mein Vater würde die Kosten auch sofort übernehmen.
VIELEN DANK IM VORAUS, Martin.
Beste Grüße Martin.
Habe ich aber noch andere Problem: Scheidungsantrag habe ich bei meinem Schwangerschaft durch meine RAtin zum Gericht gegeben. Trozdem geschieden bin ich nach Entbindung, weil mein Ex sagte:ihn ist nicht eilig/dringen.Das war Marz 2009.Danach er sagte:ich werde dir nichts freiwilig unterschreiben....und sein Zustimmung zum Vaterschaftsannerkenung und Erklarung dass er nicht der Vater meines Kindes ist, kam nach 14 Monaten-im Mai 2010, nachdem dass ich schon bei Polizei gewesen bin Anzeige erstattet. Diese statt Anzeige ruften seine RAtin an. Hat aber lange gedauert. Das Dokument bekam ich 10 Tagen vor 2 Geburtstag meines Sohnchen. Kann man ihn deswegen nicht klagen, wegen Termin verschobung oder so was....kenne leider die richtige "Termin" /wie das nennen/ fur die nicht.
Ich bin standig bestrafft fur das was er machte, so geht aber nicht. Danke
heisst nicht automatisch Negativbescheinigung=das Sorgerecht auf ein Elternteil ubertragen ist? Kann Name des Vaters aus Geburtsurkunde komplett rausgenommen wird? Kann nur die Mutter dort stehen? Grund ist dass der leibliche Vater streitet das dass er der Vater ist, trotz sein Erklarung von paar Monaten.Jetzt aber sagte: ich bin nicht der Vater und die Frau will mir das Kind "werfen"....
Danke fur Ihre Antwort
ich bin seit April 2010 geschieden.
Kann ich den Mädchennamen meiner Mutter, (die diesen nach Ihrer Scheidung wieder angenommen hat)
annehmen?
MfG
Carmen Schwehn
lebe zur Zeit in Scheidung, der Antrag an das AG ist bereits verschickt, Ende des Trennungsjahres ist der 30.11.10.
Ich möchte so schnell wie möglich wieder meinen Mädchennamen annehmen, gibt es da eine Möglichkeit vor der Scheidung?
Vielen Dank.
MfG
Als wir geheiratet haben, habe ich den Namen meine Frau angenommen, jetzt lassen wir uns scheiden. Kann ich mein Geburtsnamen annehmen und ihn kürzen. Es wird ja also eine Doppeltänderung seien. Besteht die Möglichkeit den Geburtsnamen meine Mutter zu übernehmen? Meine Mutter trägt jetzt ihren Mädchennamen. Danke.
Geht das mit 14 auch ohne den leiblichen Vater?
bis zu meinem 6.Lebensjahr hieß ich Reumont, also hatte den Mädchennamen meiner Mutter. Dann hat meine Mutter geheiratet und hieß dann Drees.
Für mich wurde dann eine Namensänderung auf den Namen Drees gemacht.
Jetzt bin ich 24 Jahre alt und habe mich gefragt, wenn ich dann heirate und den Namen meines Mannes annehme. Was bin ich dann?? geb. Drees oder geb. Reumont ??
Kann das sein? Muss ich für immer den Nachnamen meines Siefvaters tragen, auch wenn gar keine Verbindung - weder emotional noch sonst - zu ihm mehr besteht?
Ich danke im Voraus für die Antwort.
als sie 2 war heirateten mein mann und ich. sie hat dadurch nun seinen nachnamen und ich einen doppelnamen.
mein mann und ich wollen uns scheiden lassen. ich würde nun gern meinen doppelnamen ablegen und meinen mädchennamen wieder annehmen. wäre dies für meine tochter auch möglich? da sie ja sozusagen auch einen "mädchennamen" hat.
Meine Mutter und v. a. mich belastet unser derzeitiger Nachname (der meines Erzeugers) sehr und meine Mutter will ihn auch nur ändern, wenn es bei mir auch funktioniert.
Was kann ich tun, um doch den Nachnamen meiner Oma annehmen zu können? Evtl. vor Gericht ziehen?
Vielen Dank für Ihre Mühen
Sebastian
ich bin seit ca. 8 Jahren geschieden und führe noch den Namen des Ex-Mannes. Nun möchte ich diesen ablegen, aber möchte auch nicht meinen Geburtsnamen, da meine Mutter schon lange wieder verheiratet ist und einen neuen Namen trägt und zu meinem Vater kein Kontakt besteht. Ich würde also gerne den Namen meines Stiefvaters annehmen. Meine Mutter hat wieder geheiratet als ich 12 war, aber mich damals nicht adoptieren lassen, weil sie weiter den Unterhalt von meinem Vater kassieren wollte. Kann ich das jetzt - als Erwachsene - noch nachholen? Denn das wäre mir die liebste Variante. Kostet das was? Wenn ja in welchem Rahmen bewegt sich das?
Danke schon mal
Gruß
Nadine
mir liegt da eine frage im Magen ich hoffe das sie mir da weiter helfen können.volgender Sachverhalt Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe für zwei der kinder hat er anteiliges sorgerecht, für 1 hat die Ex Frau alleiniges Sorgerecht alle tragen aber den selben Familiennamen ..nun bekommt die ex Frau ein Kind von einem anderen mann sie möchte sich nun nach 10 jahren ihren Mädchennamen annehmen und möchte auch das die kinder ihn annehmen geht das so ohne weiteres?
LG,miriam
Lg Sabine
gibt es eine Frist, dh ich muss mich zB bis zu 3 Monaten nach dem Scheidungsurteil etscheiden, ob ich wieder meinen Mädchennamen annehme oder den gemeinsamen Ehenamen behalte? oder kann ich auch nach 6 Jahren nach der Scheidung,obwohl ich weiterhin den Namen meines Exmannes geführt habe, dann erst sagen:ich kehre zurück zu meinem Mädchennamen? Weiß es jemand, ob es dafür ne Frist gibt, oder nicht?
Bestem Gruß, K
In Ihrem Blog weisen Sie immer darauf hin, dass Kinder getrennt lebender Paare mit gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht nur in neue Ehen einbenannt werden dürfen, wenn der andere Elternteil zustimmt. Die Zustimmung könne gerichtlich ersetzt werden, allerdings nur bei triftigen, das Kindeswohl beeinflussenden Gründen.
Rein interesshalber: welche Gründe gäbe es für ein Gericht, der Namenskontinuität zu widersprechen???
MfG, Mialee
Von meinen Mann die Exfrau trägt immer leider noch seinen Nachnamen. Auch ihr Sohn das nicht sein leibliches Kind ist trägt diesen Namen. Da diese 2 Personen nun Hartz4 empfänger sind und auch sehr negativ in der Stadt aufallen. Alkohol , Assig usw...
Nun ist es für uns oft peinlich wenn wir mit dennen in Verbindung gebracht werden. Wir haben ein Geschäft und die Kunden sprechen uns öfter darauf an. Es kommt nicht sehr gaut an das ganze. Kann man seiner Ex und deren (nicht sein leibliches Kind)Sohn nun diesen Nachnamen nehmen lassen. Bitte um Info?
Ich bin seit Juli 2009 geschieden,trage aber noch den Namen meines Ex-Mannes,genauso wie unsere Tochter.
Unsere Tochter Leonie kam am 05.06.05 zur Welt und trug bis zur Eheschließung meinen Mädchennamen (Bachmann). Erst nach der Eheschließung einigten wir uns auf den Familiennamen Fasser.
Nun meine Frage,ist es möglich das auch meine Tochter meinen Mädchennamen wieder annehmen darf,sie hieß ja schon einmal so... oder ist dies nicht möglich,welche anderen Möglichkeiten gibt es sonst noch für mich??
zu meiner Geburt waren meine Eltern nicht verheiratet (weil meine Mutter noch Minderjährig war). Ich bekam daher den Mädchennamen meiner Mutter. Nach der Heirat trug auch ich den Namen meines Vaters. Vor gut zwei Jahren ließen sich meine Eltern scheiden. Nach mehreren versuchen, trotz aller Scheidungsproblematiken ein gutes Verhältnis zu ihm auszubauen ist es jetzt endgültig gescheitert (er will keinen Kontakt zu mir). Besteht eine realistische Chance meinen Geburtsnamen bzw. den meiner Mutter wieder annehmen. Ich bin mittlerweile volljährig. Meine Mutter hat den Namen meines Vaters behalten, da mein Bruder noch so heißt.
Vielen Dank.
ich bin im Alter von 23 Jahren von meinem Stiefvater adoptiert worden. Bis kurz vor Abschluss der adoption wusste ich jedoch nicht, dass ich den Namen der Familie, hier den Namen meines Stiefvaters annehmen muss. Da wir jedoch soviel Zeit/Geld in das Verfahren investiert hatten, habe ich die "Notlösung" Doppelnamen gewählt. Nun lassen sich meine Eltern scheiden. Habe ich die Möglichkeit, meinen alten Namen wiederzubekommen? Einen Doppelnamen einer geschiedenen Ehe zu tragen würde mir, unabhängig davon, überhaupt einen Doppelnamen zu tragen, überhaupt nicht behagen.
MfG und vielen Dank!
sie schrieben mir "Durch die Adoption sind Sie das Kind Ihres Adoptivvaters geworden mit allen Rechten und Pflichten und auch dessen Namen...". Wieso ist der Nachname der Mutter nicht maßgeblich? Und wo kann ich das nachlesen? Die Richterin, welche ich damals gefragt hatte, wieso ich denn den NAchnamen meines Vaters annehmen müsste, sagte mir, dass gerade nicht der Nachname des Vaters, sondern der der Familie entscheidend ist und erklärte mir, dass wenn meine Mutter und mein Stiefvater bei der Hochzeit meinen ursprünglichen Nachnamen als Familiennamen gewählt hätten, ich diesen im Zuge der adoption auch behalten hätte. Habe ich eine Chance, meinen ursprünglichen Nachnamen wider führen zu kommen, oder ist dies ein so eindeutiger Fall, welcher 1-1 so im BGB geregelt ist?
im Februar werde ich und meine Frau geschieden. Meine Nochfrau, ihr Sohn und unsere gemeinsame Tochter tragen alle meinen Familiennamen. Ich möchte, dass meine Frau und ihr Sohn wieder ihren alten Namen tragen und nur unsere gemeinsame Tochter meinen Familiennamen als Doppelname trägt.
Meine Nochfrau stimmt dem auch zu, meine Frage wäre, ob das auch alles so einfach geht?
Vielen Dank im voraus
Ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt
Mein Lebenspartner zahlt für seine Tochter (6),diese wohnt bei der Kindesmutter,Unterhalt. Nun möchte seine Expartnerin diesen neu berechnen lassen und "pocht" darauf das sie Einsicht in seine Einkommensverhältnisse möchte. Darf sie Einsicht haben (mein Partner möchte das nicht,er sagt sie muß das nicht wissen), reicht es also wenn nur das Jugendamt bzw ARGE Einsicht in sein Einkommen hat.
Wir(mein Partner und ich(bin im 9.Monat mit unserem gemeinsamen Kind schwanger)) leben mit meiner Tochter (nicht von ihm) zusammen in einem Haushalt,ich erhalte Unterhalt für meine Tochter von 154,- € und habe kein weiteres Einkommen. Mein Lebenspartner verdient monatlich zwischen 950 und 1150,-€.
Wie viel muß er zahlen und muß er seiner Exfreundin Einsicht in sein Einkommen gewähren?
Ich danke für schnelle Antwort
ich möchte gerne meinen Lebensgefährten heiraten und möchte auch das meine Tochter aus erster Ehe (wir tragen beide noch den letzten Familiennamen)den Namen meines Lebensgefährten annimmt. Muß mein Exmann sein Einverständnis geben zum neuen Namen? wie verhält es sich mit Doppelnamen? Brauch ich immer das Einverständnis meines EX??
DAnke
bin jetzt 4 Jahre geschieden habe meine Mädchennamen wieder angenommen mein Sohn 12 Jahre alt trägt den namen aus der Ehe.
Jetzt ist meine Frage ob mein Sohn meinen Mädchennamen annehmen kann, ich habe das alleinige Sorgerecht habe und er zahlt keinen Unterhalt und der kontakt besteht höchstens 3 mal im Jahr. mein Sohn möchte es von sich aus und hat mich gefragt.
Ich wollte schon IMMER den Namen meines verstorbenen Vaters annehmen.Jetzt bin ich 34 Jahre alt und lebe in Scheidung. Da ich den Namen meinens (Noch-) Ehemannes angenommen habe und ich diesen nicht mehr tragen möchte, würde ich natürlich meinen Geburtsnamen (den Namen meiner Mutter) nach der Scheidung annehmen können. Das möchte ich aber in keinster Weise!!! Meine Mutter hatte ganz schreckliche Eltern
und ist überwiegend im Kinderheim aufgewachsen! Ich bin ein uneheliches Kind, mein Vater hat mich aber anerkannt und steht auch in der Geburtsurkunde. Leider ist mein Vater 1989 verstorben. Ich habe aber sehr engen Kontakt zu meinen Halbgeschwistern( die anderen leiblichen Kinder meinens Vaters). Sie sind meine wahre Familie und ich bin sehr stolz ein Teil dieser Familie zu sein.
Gibt es irgendeine Möglichkeit den Namen meines leiblichen Vaters anzunehmen???
Mit freundlichen Grüßen ,Tina
würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen. Hab da ein großes Problem. Habe mich vor 4 Jahren von meiner Ex getrennt. Aus dieser Beziehung geht ein gemeinsames Kind im alter von 6 Jahren hervor. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten wird mir der Kontakt zu meinem Kind verweigert. Inzwischen hat die Kindsmutter im Dezember geheiratet und ein zweites Kind im Februar 2011 zur Welt gebracht. Zwischenzeitlich hat sie die Ersetzung zur Namensänderung beim Amtsgericht beantragt, die für das Kindswohl erforderlich ist. Nun meine Frage: Wie kann ich der Ersetzung entgegewirken? Das gemeinsame Kind trägt meinen Namen. Nun möchte Sie unserem gemeinsamen Kind den Namen Ihres Ehemannes geben. Welche Möglichkeiten und Schritte würden Sie mir raten??
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich im vorraus recht herzlich bedanken und verbleibe
mit besten Grüßen
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Verfahren vor dem Familiengericht läuft noch nicht. Bin vor einer Woche vom Amtsgericht angeschrieben worden, wonach ich binnen 2 Wochen Stellung nehmen soll. Habe also noch 1 Woche Zeit. Meine Ex hat einen Rechtspfleger an ihrer Seite. Ich habe bisher auch noch keinen Anwalt. Befinde mich derzeit in einer Umschulung durch die Agentur für Arbeit. Erhalte Alg in höhe von 1100 Euro. Davon bediene ich auch den Unterhalt unseren gemeinsamen Sohnes i. H. von 110 Euro. Das Problem ist, das ich keine Familie hinter mir stehen habe, die bezeugen könnte, das ich als der Kontakt vor 2 Jahren abbrach, ALLES und zur jeder Zeit für mein Sohn getan habe.(Sei es sein eigenes Zimmer, was er in der alten bzw. jetzigen Wohnung für sich hat. Obwohl er sein neues Zimmer ja noch nie gesehen hat.) Meine Ex hingegen hat einen großen Familien bzw. Bekanntenkreis. Ich denke mir nur, das ich gegen die enormen Einflüsse auf meinen Sohn seitens der Mutter und dessen Familie sowie die Familie ihres Ehemanns keine Chance habe. (z.B. dein Vater interessiert sich nicht für dich.) Das übliche.
Sollte vielleicht noch hinzufügen, das ich seit knapp 4 Jahren eine Lebensgefährtin habe, woraus auch ein 15 monatiger Sohn hevorgeht. Wir sind jedoch nicht verheiratet.
Meine Frage lautet. An wen muss ich mich wenden? Wie hoch sind die Kosten? Wie hoch sind meine Chancen der Ersetzung entgegenzuwirken.
Vielen Dank Frau RAin Wolf
Freundliche Grüße
Mein Ex-Mann hat auch kein Interesse an der Beziehung zu ihm,zumindest zeigt er es ihm nicht durch evtl Anrufe oder Besuche.
Er hat mir auch germwillig das Sorgerecht übergeben.
Mein Sohn fragt mich nun schon immer öfter,ob ich es nicht machen kann, dass er auch so heißen kann wie alle in seiner Familie (ich habe meinen Geburtsnamen wieder angenommen und er kennt ausschließlich nur die Familie meinerseits).Er sagt er habe das Gefühl er würde nicht dazu gehören und bekommt dadurch ein starkes seelisches Tief.Ich würde ihm gern helfen,deshalb will ich einen Antrag auf Namensänderung stellen auf Wunsch von meinen Sohn (auch wenn das mein Wunsch bestärkt),was den Familiennamen und die zwei weiteren Vornamen betreffen.
Wie groß sind da die Chancen,das ich eine positive Entscheidung erlange?
Mein Ex-Mann gab mir zwar schon diesbezgl. eine mündliche Zusage,aber darauf will ich mich nicht verlassen.
Das gemeinsame Kind lautet auf den Familiennamen Raum.
Ist es möglich, dass das Kind nach der Scheidung den Doppelnamen Raum-Zimmer annimmt?
Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus!
Ich habe einen Sohn der auf meinen Mädchennamen geboren ist, kurze Zeit später heiratete ich seinen (leiblichen) Vater. Wir haben beide den Nachnamen des Vaters angenommen. Nun wurde die Ehe geschieden, ich habe das alleinige Sorgerecht bekommen. Ist es möglich dass auch mein Sohn (inzwischen über fünf Jahre alt und würde zustimmen) wieder seinen Geburtsnamen annimmt, wenn ich meinen ändern lasse?
Freundliche Grüße
ich werde jetzt 18 und überlege, mir einen anderen Nachnamen "zuzulegen", da ich den Namen meines leiblichen Vaters trage, mit dem ich allerdings weder Kontakt habe noch wünsche. Einer Namensänderung oder gar Adoption durch den zweiten Ehemann meiner Mutter, meinem Stiefvater, hat er zu früherem Zeitpunkt nie zugestimmt. Mit meiner Volljährigkeit wäre seine Zustimmung nicht notwendig, wenn ich richtig informiert bin, oder?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob die Möglichkeit besteht, mich umnennen zu lassen und mit welchen Kosten so etwas verbunden wäre.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe meine Ex Frau hat neu geheiratet und nach ca. drei Jahren kam sie an und meinte ob ich nicht unterschreiben kann das unsere gemeinsamen Kinder auch den Nachnamen des neuen Mannes haben können. Erst war ich natürlich dagegen, aber als meine Kinder mich lieb gefragt haben, habe ich der Sache skeptisch zu gestimmt und jetzt ist die kacke am Dampfen. Nach ca. 1 Jahr nach der namens Änderung lässt sie sich wieder scheiden und unsere Kinder tragen den Nachnamen ihres noch Mannes (Stiefvater). Jetzt laufen die Kinder mit seinem Nachnamen rum und er ist weg. Deswegen ist meine Frage: ,,Kann ich das alles wieder rück gängig machen damit die Kinder wieder meinen Nachnamen bekommen und diesmal auch sicher behalten?“ grins.
Es wäre super wenn mir da einer helfen könnte oder zumindest einen Tipp geben könnte was ich machen könnte
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich war heute mittag beim standesamt gewesen wegen der namensänderung. Es hieße das es für mich 30 euro kosten würde. Ich habe mit 17 Jahren zwillingen bekommen und kurz drauf den vater meiner kinder geheiratet leider nach neun monaten ehe habe ich die scheidung eingereicht. mit der scheidunug habe ich auch das alleinige sorgerecht bekommen. meine Kinder haben neo eheschließung den namen ihres vaters angenommen.
Ich würde gerne meinen mädchennamen wieder annehmen und auch das meine Kids ihren wieder annehmen. Sie sind allerdings erst drei jahre alt geworden vor ein paar tagen. Der vater würde auch zustimmen das wir meinen namen wieder annehmen können.
Meine Anwältin hat an meinem scheidungstag aber gemeint gehabt das es nicht geht und nur das ich meinen namen wieder annehmen kann.
da die ehe nicht gerade gut gelaufen ist will ich ihn wieder haben aber ich will den gleichnen namen wie meiner kinder haben.
Bitte um hilfe.
vielen Dank im Vorraus
Kann ich nach einer scheidung wieder NUR meinen Geburtsnamen führen ??
Kann meine Tochter falls Scheidung auch meinen Mädchennamen annehmen???
Ich bin seit einiger Zeit geschieden. Aus der Ehe gibt es zwei Kinder. Der Vater ist inzwischen erneut verheiratet und hat mit der Heirat den Nachnamen seiner neuen Frau angenommen. Die Kinder und ich tragen noch den Ehenamen (ehemals Nachname des Vaters). Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Nun möchte ich gemeinsam mit den Kindern meinen Mädchennamen wieder annehmen. Mit der zuständigen Sachbearbeiterin für die Namensänderung aus wichtigem Grund der Kinder habe ich schon gesprochen und es wäre kein Problem den Namen zu ändern da dann beide Eltern einen anderen Namen tragen wenn der Vater einverstanden ist. Der Vater hat bereits bei einer Beratungsstelle mündlich sein Einverständnis gegeben und mir soeben schriftlich per Email mitgeteilt, dass nichts gegen eine Änderung des Namens spricht. Dennoch nutzt er die Situation aus um andere Dinge durchzusetzen bevor er den Antrag unterschreibt. Diese Situation zieht sich nun schon längere Zeit hin. Außerdem befürchte ich, dass die notwendige Vorlage seiner Einkommensbescheinigung immer wieder herausgezögert werden wird. Kann man in einem solchen Fall auch die Unterschrift des Vater, ähnlich wie bei einer Einbenennung, vor Gericht ersetzen lassen? Wie teuer könnte das werden und könnten Sie uns in diesem Fall vertreten?
LG Maya
Die Sachbearbeiterin sagte, dass ein wichtiger Grund bereits vorliegt wenn beide Eltern einen anderen Nachnamen tragen als die Kinder. Dies ist wohl auch abhängig vom Alter der Kinder. Die Kinder sind 4 und 7 Jahre alt und da wäre das noch recht problemlos möglich. Da der Vater erneut geheiratet hat und einen neuen Namen angenommen hat könnten die Kinder ihren Namen ändern sobald ich meinen Namen geändert hätte und der Vater den Antrag unterschrieben hat.
Ich habe auch mehrmals nachgefragt, da ich es auch nicht für so einfach gehalten habe und habe nach dem Telefonat noch eine entsprechende Zusammenfassung des Telefonates an die Sachbearbeiterin per Email geschickt. Die Sachbearbeiterin arbeitet bei der Kreisverwaltung und hat mir versichert, dass sie persönlich über die Änderung der Namen entscheidet.
Gruß Maya
Mein erster Ehemann hiess Jansen, dessen Namen ich annahm. Mein zweiter Ehemann hiess Müller. Ich führe den Namen Müller-Jansen, ebenso unser Sohn. Nach Scheidung vor 5 Jahren bekam ich das alleinige Sorgerecht. Der Vater hat sich seitdem nicht mehr blicken lassen. Nun möchte ich bei mir und meinem Sohn das Müller streichen lassen. Ist dies möglich?
Freundlicher Gruß
Marion
ich bin jetzt volljährig geworden und meine Eltern sind geschieden. Zu meinem Vater habe ich garkeine Beziehung mehr wegen verscheidener Probleme in der Vergangenheit. Meine Mutter hat nun vor 4 Jahren ihren Mädchennamen angenommen. Ich würde jetzt, da mein Vater wegen der Volljährigkeit nicht mehr zustimmen müsste, auch meinen Nachnamen in den Mädchennamen meiner Mutter ändern lassen da ich das seit 4 Jahren auch schon machen wollte. Abgesehen von den Kosten isr das überhaupt möglich?
mein Name ist Frau Müller und ich bin 16 Jahre alt. Als ich geboren wurde, waren meine Eltern unverheiratet und meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht, sodass ich den Mädchennamen meiner Mutter, also Schmidt bekam. Danach hat sie jedoch geheiratet, sodass mein Nachname zu Müller wurde. Meine Mutter ist seit ca. 5 Jahren mit Herrn Müller geschieden, den Namen hat sie jedoch beibehalten.
Ich habe weder etwas mit Herrn Müller zu tun, noch mit Familie Müller und mag diese auch nicht.
Deswegen möchte ich gerne den Namen meines Vaters, der kein Sorgerecht hat oder Meinen ursprünglichen Namen "Schmidt" annehmen. Sowohl meine Mutter, als auch mein Vater sind damit einverstanden.
Ist es möglich einen der beiden Namen anzunehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Zeit.
Freundliche Grüße!
Ich habe 2 Kinder und möchte heiraten.
Mein großer Sohn, 8, hat einen Vater, mit dem ich nicht verheiratet war. Er trug meinen Geburtsnamen.
Mein zweiter Sohn, 5 Jahre, hat einen Vater, den ich heiratete, als er 1 Jahr alt war.
Der kleine Sohn hatte von Beginn an den Namen seines Vaters, des großen Sohn haben wir zur Ehe einbenennen lassen.
Die Ehe wurde geschieden und ich heirate nun erneut.
Mein Geburtsname soll gemeinsamer Familiennamen werden, den auch mein neuer Mann annehmen möchte.Zukünftige Kinder werden diesen Namen tragen.
Kann ich den Großen, der schon einmal einbenannt wurde, noch einmal einbenennen zur Hochzeit? Er möchte dies.
Kann ich den Kleinen einbenennen? Der Vater (mein Ex-Mann) gibt seine Zustimmung
Die Standesbeamten denken, dass dies nur möglich ist, wenn wir den Namen meines neuen Partners zum Familiennamen erklären, nicht aber meinen Mädchennamen.
Vielen Dank!
seit knapp 3 Jahren bin ich mit meinem Freund zusammen und wir haben vor zu heiraten und eine Familie zu gruenden.
Soweit so gut. Leider ist mein Freund seit 7 Jahren geschieden und hat eine Tochter (9 Jahre) aus der ersten Ehe. Die Ex-Frau, sowie das Kind tragen immer noch den Familiennamen meines Partners. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht fuer das Kind.
Mein kuenftiger Mann hat seine Ex-frau nun aufgefordert, seinen Namen aufzugeben. Er wird dann die Kosten uebernehmen.
Da sie in der Vergangenheit immer gegen unsere Beziehung war, gehe ich davon aus, dass sie zu Ihrem Maedchennamen nicht zurueckkehrt.
Mein Partner ist einverstanden, meinen Namen anzunehmen.
Meine Fragen an Sie sind:
- Kann die Ex-frau was dagegen tun (z. B. Argumentation ueber das Wohl des Kindes)?
- Muss sie oder Ihre Tochter diesen Akt einwilligen oder darf mein Partner das allein entscheiden?
- Angenommen die Ex-frau gibt den Namen nicht auf und spricht das Thema Doppelname an (sprich sie verlangt, dass mein kuenftiger Mann seinen jetzigen Namen behaelt und meinen Familiennamen zusaetzlich annimmt) wer darf/kann/muss zustimmen? Schliesslich geht es u.a. auch um meinen Namen und den moechte ich nicht einfach so jemandem geben.
- Wie darf unser gemeinsames Kind dann heissen? Ich moechte nicht, dass es Beruehrungspunkte zwischen der Ex-frau und der Tochter und meinem Kind gibt. Gleichzeitig moechte ich, dass in underer neugegruendeten Familie alle den gleichen Namen tragen.
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.
Viele Gruesse
nachdem ich hier schon viel erfahren habe muss ich auch mal eine Frage loswerden.
Mein Partner hat bis zum 15.Lebensjahr den Mädchennamen seiner Mutter getragen...sagen wir mal Müller.
Diese hat dann 1976 geheiratet und den Namen "Meier" des Ehemanns angenommen.
Er wurde zwar gefragt ob er auch den Namen annehmen möchte, aber so richtig erklärt hatte es ihm damals niemand.
Es war keine Adoption, nur eine Namensgebung.
Nach der Scheidung seiner Mutter hatte er den Namen beibehalten obwohl es alles andere als ein netter Stiefvater war und es auch keine Möglichkeit gab diesen verhassten Namen wieder abzulegen. Erst durch seine eigene Heirat mit seiner damaligen Frau änderte sich das und er nahm ihren Namen an.
Bei der Durchsicht seine Unterlagen haben wir auch die Geburtsurkunde gefunden, da steht als Geburtsname aber nicht der Name Müller sondern Meier.
Er würde das gerne ändern lassen in seinen richtigen Geburtsnamen, da Meier ja nur ein angenommener Name war und er auch keinen Kontakt
zu seinem Stiefvater oder deren Familie hat und haben möchte.
Desweiteren wurde ihm mal gesagt dass er seinen Namen nur 3x ändern lassen kann. Stimmt das?
Wir haben vor nächstes Jahr zu heiraten und ich möchte eigentlich nicht unbedingt seinen Namen annehmen da es der Name seiner Ex-Frau ist.
Und kann er dann meinen Namen annehmen?
Grüße und Danke im voraus..
Mawari
Wie sieht es denn mit der Geburtsurkunde aus, kann er diese ändern lassen?
ich habe folgende frage: aus meiner vorherigen partnerschaft ist mein 1.sohn zu welt gekommen, dieser trägt meinen mädchennamen und ich habe das alleinige sorgerecht. ich habe mit meinem jetztigem lebensgefährten meinen 2. sohn zur welt gebracht, der auch meinen mädchennamen trägt. jetzt haben wir vor zu heiraten. ich weiß dass mein 2. sohn (der ja seiner ist) ohne probleme seinen familiennamen annehmen kann. ich würde allerdings gerne einen doppelnamen annehmen und meinem älteren sohn (aus vorheriger beziehung) gerne ach den doppelnamen geben. so dass er seinen jetztigen namen behält und den namen meines zukünftigen mannes auch erhält. somit hätten wir beide dann einen doppelnamen, der aber trotzdem den zukünftigen familiennamen beinhaltet. ist das möglich?
lg und danke,mona
Ich habe eine Frage zur additiven Einbenennung bzw. Doppelnamen.
“Für diese additive Einbenennung sind geringere Anforderungen nötig.”
Muss ich als geschiedener Vater mit gemeinsamen Sorgerecht meines 7 Jahre alten Sohnes nun bei Wiederheirat meiner Exfrau befürchten, dass mein Sohn einen Doppelnamen erhalten kann, ohne meine Einwilligung, da “niedrigere Anforderungen” gegeben sind?
Noch heißt meine Exfrau B., genau wie mein Sohn und ich natürlich.
Jetzt macht sie mir das “Angebot”, sie nehme ihren Mädchennamen C. an (der neue Mann i.ü. auch) und diesen mit dem Geburtsnamen unseres Sohnes zu verbinden, damit die “neue Familie” inkl. neuem Kind (1 Jahr) aus der neuen Beziehung zumindest zur Hälfte wie unser geminsamer Sohn heißt. d.h. mein Sohn hieße dann B.-C., der Rest der anderen Familie lediglich C.
Nun “droht” mir meine Ex vor dem Familienrecht prüfen zu lassen, ob es zum Wohle des Kindes wäre…
Ich fühle mich jetzt schon wie der Buhmann, lasse mir aber nicht gern die Pistole auf die Brust setzen, sondern möchte in Ruhe überlegen.
Erwähnt sei, dass ich in unmittelbarer Nähe weiterhin wohne und den Sohn jede Woche mindestens einmal sehe, sowie mit ihm Urlaub mache ect. also beste Bindung zum Kind.
Einen Doppelnamen erachte ich jedoch für fragwürdig und stehe demgegenüber eher mit ablehnender Haltung ggü., auch wenn es nicht ein Doppelname mit dem eines neuen Mannes, sondern mit dem Mädchennamen meiner Ex ist.
Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
MFG
GoodFather20
wie alle möchte auch ich meinen Mädchennamen annehmen,bei uns ist das alles nur was komplezierter.Mein ex Mann hat sich 2008 von mir getrennt doch geschieden wurden wir erst im april 2010.Unsere Scheidung hat
über 2,5 jahre gedauert,obwohl alles freidlich verlief.Mein Sohn wurde am 12,06.2010 geboren also 2 WQochen nach der Scheidung,da ich noch keine Scheidungsunterlagen hatte musste ich meinen Sohn auf den Namen mein Ex-Mannes eintragen laßen.Mein Ex-Mann ist natürlich nicht der Vater meines Sohn,sonderen mein Freund,der auch als Vater eingetragen ist und mit dem ich zusammen Leben und mir das sorgerechtteile.
Meine Frage kann ich mich und meinen Sohn auf meinem Mädchennamen änderen laßen und wo muss ich das machen?
Mein Sohn ist 2 Ortschaften weiter geboren worden muss ich seine änderung da beantragen oder in dem Ort wo wir wohnen.
Danke schon mal für Zeit um meinen Text zu lesen
Mit freundlichen Grüßen Nicole
danke für die schnelle Antwort und ja der lebleiche Vater hat die Vaterschaft anerkannt(er kann die ähnlichkeit nicht abstreiten :) )
Ich werde mich morgen gleich mal beim Standesamt erkunden .
Könnte es Komplikationen geben wenn mein kind den nachnamen von meinen partner mit annimt da er gebürtig aus Belgien kommt, wohnt aber seit Jahren hier in Deutschland.
Und abwann kann mann oder sollte mann die Vaterschaft annerkennen und wie funktiuniert das mit den geteilten Sorgerecht was er auch mit haben möchte und ich ihn das geben will.
ich bin seit 8 Jahren geschieden und habe meinen Mädchennamen wieder angenommen. Die beiden aus dieser Ehe stammenden Kinder tragen den Namen des Vaters.
Die Kinder (12 + 15) möchten meinen Nachnamen (mein Mädchenname) annehmen.
Der Vater kümmert sich nicht um die Kinder und zahlt seit 8 Jahren keinen Unterhalt. Er hat seinen Wohnsitz in Deutschland vor 3 Jahren abgemeldet mit der Angabe er wisse nicht wohin er gehe, ev. in ein benachbartes Europäisches Land. Das Jugendamt konnte dort keine Adresse von ihm ausfindig machen.
Bevor er sich in Deutschland abmeldete verbüßte er eine 3-jährige Haftstrafe, was an unserem Wohnort nicht bekannt ist.
Da wir ihn nicht erreichen können, kann er auch keine Einwilligung zur Namensänderung geben.
Sehen Sie unter diesen Bedingungen eine Chance auf Namensänderung?
Wie hoch wären die Kosten für beide Kinder?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
ich bin vom leiblichen Vater meines Kindes geschieden, sowohl mein Sohn (20 Jahre alt) als auch ich, tragen seinen Namen. Nun heirate ich erneut und nehme den Namen des Mannes an. Mein Sohn möchte auf gar keinen Fall den Namen behalten, da er nichts mit seinem Vater zu tun hat. Er möchte ebenfalls den neuen Namen übernehmen. Ist dies möglich, auch ohne Einwilligung des Vaters, da mein Sohn ja volljährig ist?
Danke für Ihre Mühe!
Folgendes problem:
Ich wurde im Alter von 3 Jahren mit dem Nachnahmen meines Stiefvaters gesegnet, ob einbenennung oder Namensänderung weiß ich leider nicht.
Beim Standesamt sagte man mir Namensänderung und ich hätte keinen Geburtsname- wäre dann der meines Stiefvaters obwohl erst 4/5 Jahre nach meiner Geburt geheiratet wurde.
Ich bin mit 18 mittlerweile erwachsen und würde meinen Nachnamen gern Ändern. Als Grund: Meine Mutter kauft über meinen Namen ein und zahlt die selben Rechnungen nicht. Ich bekomme so eine Zwangsvollstreckung nach der andern. Auch nach Mehrmaliger Aufforderung das zu unterlassen hat nichts gebracht.
Um selber Sicherheit zurückzubekommen und ich mit dem derzeitigen Nachnamen nichts Anfangen kann ( mag des Stiefvater nicht, Kontakt zur Familie besteht nicht mehr) und auch mit der Familie nicht mehr in Verbindung gebracht zu werden, habe ich den Wunsch den Namen zu ändern.
Geht eine namenänderung?
Wäre der Grund ausreichend?
Könnte ich auch den Namen meines leiblichen Vaters annehmen (er wäre einverstanden) oder muss ich mir dann einen komplett neuen Namen suchen?
was würde dann auf mich zukommen?
Vielen Dank im Voraus
Ich habe das alleinige Sorgerecht, der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt. Kontakt zum Kind besteht auch nicht wirklich. Außerdem sitzt dieser z.Z. in der JVA und der Name ist sehr negativ bekannt. Wie sehen meine Chancen aus für die Namensänderung des Kindes?
ich habe eine Frage hinsichtlich Namensänderung nach der SCheidung und alleinigem Sorgerecht , ich lasse mich Scheiden zur Zeit haben ich und mein Mann noch das geteilte Sorgerecht sollte es vom Gericht mir alleine übertragen werden , ist es möglich das unser gemeinsames Kind meinen Mädchennamen erhalten darf wenn ich ihn wider annähme und das alleinige Sorgerecht erhaltewn hab ?.....
LG
Danke schon mal im vorraus.
Kann ich den Namen der Tochter nach der Trennung auf meinen Namen ändern lassen?
Vater hat/möchte keinen Kontakt zu seiner Tochter.
Nach meiner Geburt ließen sie sich aber scheiden und nun trage ich den Nachnamen meines Vaters. Bin derzeit ein Teenager.
Meine Mutter hat vor drei Jahren ihren Namen natürlich ändern können. Weil sich mein Vater sich nie wirklich gekümmert,also ich sah ihn manchmal, doch er benahm sich nur ganz schlecht zu mir.
Ich bin wegen schweren Depressionen und gestörtem Verhalten in Therapie.
Mein Vater hat seine Einverständniserklärung zur Änderung gegeben.
Meine Mutter und ich haben alle wichtigen sachen nun beim Standesamt eingereicht, und wie lange dauert so ein Vorgang und wer entscheidet dass?
Mein Psychotherapeut hat mir eine Bescheinigung ausgestellt und meine Mutter und ich haben alle wichtigen Dinge erfüllt, die man uns aufgetragen hat.
Dauert denn dieser Vorgang so lange oder gibt es auch verküruungen,denn es wurde ja alles eingereicht.
Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten meine Tochter (10 jahre)hat, meinen "neuen" Familien Namen an ihren Geburtsnamen anzufügen(Doppelname). Der Kindsvater wird sich nicht freiwillig darauf einlassen. In der Schule wird der Doppelname schon seit der 3.Klasse geführt(Zeugnisse/Arbeiten ect)
Der Wunsch meiner Tochter, des Doppelnamens besteht seit ca 6 Jahren, da sie es nicht akzeptiert, dass sie die Einzige unter ihren beiden Stiefgeschwistern und allen anderen Familienmitgliedern ist, die einen gänzlich anderen Namen hat. Kann sie es selber ab einem Alter veranlassen? Was kann ich tun?
meine Schwestern und ich tragen den Namen meines Vaters. Meine Eltern sind allerdings schon seit 15 Jahren geschieden und mein Vater ist vor 6 Jahren gestorben. Eine enge Verbindung gab es nie. Meine Mutter hat ihren Mädchennamen wieder annehmen können. Besteht für uns Kinder die Möglichkeit, das auch zu tun? Es gibt niemanden mehr aus der Familie meines Vaters, der diesen Namen noch trägt oder noch lebt. Sind das Gründe für eine Namensänderung?
möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen.
Habe aber das "■Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk" nicht mehr vorliegen (verloren wie auch immer)
Wie komme ich an eine neue Bescheinigung???
Vielen Dank für die Auskunft im vorraus.
Kann meine Tochter auch einen Doppelnamen tragen?
Mutter-Vater Doppelname?
Liebe Grüße!
Der leibl. Vater hat der Namensänderung nach meiner zweiten Eheschließung nicht zugestimmt.
Mein Sohn hasst diesen Namen, zum Vater besteht seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr.
Eine Erwachsenenadoption kommt nicht in Frage, da die zweite Ehe auch geschieden ist.
Nun heiße ich also XXX und mein Sohn FFF - kann er als Volljähriger eine Namensänderung beantragen und hätten wir die Chance dass er seinen Namen ändern kann da ja zum leibl. Vater kein Kontakt mehr besteht, mein Sohn seinen Nachnamen seit Jahren ablehnt und gar nicht erst nennt wenn er nicht muss (geschweigeden darauf reagiert). Mein Sohn selbst sagt, mit dem Namen verbinden ihn nur schlecht Gefühle und er hat gar keinen Beuzug zu dem Namen und der Familie.
Ich mag meinen Geburtsnamen auch nicht und habe eigentlich immer gehofft, den mal durch Heirat loszuwerden. Nun möchte ich aber nicht wirklich so heißen, wie der Exmann meiner Freundin...
Meine Freundin mag meinen Nachnamen auch nicht sonderlich und könnte ganz gut damit leben, einfach weiter den Namen ihres Exmannes zu behalten.
Tja, und welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich den Mädchennamen meiner Freundin annehmen (den ich selbst besser finde als meinen eigenen Nachnamen ;D ?)
Oder müssen wir beide weiter so heißen, wie wir jetzt heißen?
Freundin wechseln kommt nicht in Frage... ;-)))
Vielen Dank für eine Antwort!
Ich bin geschieden und habe erneut geheiratet, aus der ersten ehe habe ich zwei kinder, für die ich unterhalt zahle.
ich habe mein Name mit der zweiten ehe abgelegt habe den von zweiten Frau angenommen. Meine EX hat auch geheirater und den Mann sein namen angenommen.
soweit ok dann hat sei bei unsere gemeinsamen kinder Namensänderung bei gericht durchbekommen.
Meine Frage warum muß ich weiter unterhalt Zahlen wenn sie alles bekommen hat ich kann nichts mit entscheiden?
ich habe eine Frage:
Ich habe 3 Kinder, die ersten 2 aus einer Beziehung, wo der Vater kein Sorgerecht hat. Die Kinder trugen alle meinen Geburtsnamen. Als ich geheiratet habe habe ich vorerst meinen Namen behalten. Später kam dann unser 3.Kind zur Welt und meinem Mann war es wichtig dass sein Kind seinen Familiennamen trägt. Damit die Kinder nicht unterschiedliche Familiennamen tragen habe ich im Nachhinein meinen Namen zu seinem Namen geändert und alle 3 Kinder ebenso.
Nun bin ich geschieden und will neu heiraten.
Können mindestens meine 2 ersten Kinder (5+10)
meinen Geburtsnamen wieder annehmen? Wir wollen evtl. den Namen meines Verlobtenannehmen.
Ginge das ohne Probleme, also auch die Kinder?
Muss mein Exmann bei den 2ersten Kindern zustimmen, das sie den neuen Namen annehmen? Er hat nur gemeinsames Sorgerecht für sein leibliches Kind (2), für die 2 nicht-leiblichen Kinder hat er auch kein Sorgerecht wie der leibliche Vater.
Ich bedanke mich schon im vorraus für Ihre Antwort!
ich habe 2004 in der Türkei geheiratet und habe seinen Nachnamen angenommen nach 3 monaten haben wir uns getrennt (noch nicht geschieden) dann bin ich wieder mit meinem früherem Ex Freund zusammen gekommen jetzt haben wir 2 Kinder die aber den Nachnamen von meinem noch Ehemann bekommen haben, da dies auf papieren als der gesetzliche Vater gilt.
jetzt endlich habe ich es geschafft das ich in der Türkei geschieden bin die Scheidungspapiere bekomme ich am 19.08.2011 in die Hand wie mache ich den das am besten damit das so schnell wie möglich alles klappt.
1. Sobald ich die Papiere hier beim standesamt eingereicht habe wann kann ich mit meinem freund und vater meiner kinder heiraten?
2. werde ich ohne probleme gleich seinen Nachnamen bekommen?
3. und die nachnamen meiner kinder müssen natürlich auch geändert werden aber wie?
oder wird das automatisch passieren wenn wir heiraten?
denn mein noch hier in deutschland ehemann ist damit einverstanden das die kinder 3 und 5 Jahre alt den nachnamen meines freundes bekommen.
ich weiss nicht was ich als erstes dann machen soll kann mir da jemand tips geben das dies so schnell wie möglich geht.
Lieben Dank im vorraus
Kiwi
Oder wie könnten wir noch vorgehen???
Ob er "JA" zu einer Namensänderung seiner Kinder zustimmt wissen wir noch nicht.
Ich habe ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkt und ausserdem eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt erreicht. Beides jedoch ohne Resultat, er hat mich trotzdem gefunden. Ich wurde wieder massiv per SMS belästigt und durch Anrufe auf dem Festnetz.
Ich kann nicht ständig meine Nummern ändern. Noch weiss er nicht wo ich genau bin, aber das kann nicht lange dauern.
Ich möchte gerne meinen Nachnamen ändern.
Geht das?
da habe ich auch mal eine Frage.
Meine jetzige Frau und Ich haben vor 3Jahren geheiratet, und sie hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Aus dieser Ehe entstand unsere gemeinsame Tochter. Meine Frau,Tochter und ich tragen alle den selben Nachname nur mein Stiefsohn nicht, der trägt den Nachnamen seines Vaters. Der leibliche Vater, kümmert sich schon seit Jahren nicht mehr um Ihm, er zahlt nur einen geringen Teil an Unterhalt, was beim Gericht sofestgelegt worden ist, mit einverständnis meiner jetzigen Frau. Er hat auch meiner jetzigen Frau damals über Anwalt eine Vollmacht ausgestellt, das Sie alleine alles entscheiden kann was für Ihren Sohn richtig ist, ohne das Ihn (Ex-Mann) einen Nachteil daraus erhält.
Meine Frage ist daher:
Da mein Stiefsohn keinen Kontakt zu seinen Vater hat und haben will (möchte) äußert er sich, das er gerne auch meinen (unseren) Nachnamen haben will, da er sich so zusagen als außenseiter sieht, und damit nicht klar kommt. Ist es daher möglich eine Namenänderung im Wohle des Kindes zubekommen? Und kann meine Frau dies alleine machen, da der (Ex-Mann) diese Vollmacht Ihr erteilt hat.
Mfg
Meinen Mädchennamen möchte ich nicht mehr annehmen, dazu gibt es sehr trifftige Gründe.
Könnte ich den Namen meiner Oma annehmen????
habe auch eine Frage. Habe in den vorherigen Beiträgen gelesen, dass der Ex-Mann einer Einbenennung zustimmen muss, wenn das Kind dessen Namen trägt ODER die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.
In unserem Fall ist es so, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben und mein Ex-Mann aber meinen Mädchennamen trägt. Nun werde ich bald zum zweiten Mal heiraten und möchte dieses Mal den Namen meines Partners annehmen. Habe ich richtig verstanden, dass mein Ex-Mann einer Einbenennung unseres Kindes NICHT zustimmen muss, da es meinen Mädchennamen trägt?
MfG
MfG
ich habe eine simple Frage an Sie.
Mein Partner und ich moechten im kommenden Jahr heiraten. Da er aber bereits geschieden ist und sein Name von der Ex-frau immer noch getragen wird, moechte er gern meinen Namen annehmen. Die Ex-frau moechte nicht den Namen abgeben und ihren Maedchennamen wieder annehmen.
Angenommen, mein Partner nimmt meinen Namen an und nach ein paar Jahren die Ex-frau erneut heiratet und seinen Namen abgibt, darf/kann er ihn wieder annehmen resp. ich als Ehefrau auch oder ist das nicht mehr moeglich?
Vielen herzlichen Dank fuer ihren Hinweis, wie hier die Rechtslage ist.
ich würde gerne folgendes wissen.
Hoffe Sie können mir Helfen.
Ich bin Deutscher Staatsbürger seit 2 Jahren mit meiner Ex-Frau geschieden.Meine jetzige Verlobte ist ebenfalls geschieden und wir wollen zusammen Heiraten.Wir haben beide keine Kinder aus erster Ehe.Sie hat den Familiennamen Ihren ersten Mannes noch und lebt im Ausland/Mazedonien.Sie brauch kein Visum für Deutschland und darf sich max. für 3 Monate in Deutschland Aufhalten.
Meine Fragen:
Muss Sie Ihren Mädchen/Vatersnamen wieder annehmen damit wir in Deutschland heiraten können?
Oder kann und darf Sie mit Ihrem jetzigen Namen vom Ex-Mann mit Mir hier in Deutschland Heiraten, ohne diesen ändern zu müssen im Perso/Pass-Ausweis?
Sie möchte nämlich nur meinen Familiennamen annehmen wenn wir offiziel Standesamtlich hier in Deutschland Heiraten.
Laut Deutschem Recht wie sieht es da aus?
Hat Sie dann die möglichkeit sich gleich nach der Standesamtlichen Trauung mit mir in die Meldestelle zu begeben,um Sie an meinem Wohnsitz Anzumelden um dann wiederrum zur Ausländerbehörde zu gehen, mit der Heiratsurkunde um eine Aufenthaltsgenehmigung für Sie zu beantragen?
Mit freundlichen Grüssen
Sie möchte wieder Ihren Mädchennamen annehmen und Ihre Tochter (15) soll diesen ebenfalls erhalten.
Die Tochter war 8 Jahre alt als meine Freundin den Vater geheiratet hat und hatte bis dahin den Mädchnemen der Mutter.
Meine Scheidung wird im März 2012 durch sein und ich hatte damals den Namen meiner Frau angenommen.
Nun möchte ich aber schon im Mai 2012 wieder heiraten und mit meinen "Jungennamen" und den Namen meiner jetzigen Verlobten einen Doppelnamen bilden .
Ist dies ohne weiteres möglich ? Und gibt es eventuell zeitliche Probleme der Behörden bezüglich Umschreibung oder so?
Was muß ich eventuell noch beachten bei dieser Prozedur?
Vielen Dank -Jens B.
ich habe zwei Kinder aus erster Ehe(beide Sorgerecht). Keines der Kinder hat Kontakt zum Vater und die älteste (5,5J) ist durch die Beziehung traumatisiert (Kontakt fand nur ein mal begleitend durchs Jugendamt statt im Sept. 2011).
Der Vater hat vorm Jugendamt bestätigt, keinen Kontakt haben zu wollen, damit ruhe einkerht und möchte, dass sich die Kinder melden, wenn sie selbst Kontakt wünschen.Unterhalt bekomme ich nicht von ihm. Gibt es die Möglichkeit, eine Namensänderung einzuklagen? besonders das älteste Kind ist psychisch sehr angeschlagen und fühlt sich "außen vor". Möchte gern wieder so heißen, wie ihre Mama. Einen doppelnamen für die Kinder kann ich mir auch vorstellen, aber hierzu ist der Vater auch nicht bereit.
ich habe mich vom Vater meiner fast dreijährigen Tochter getrennt, als die Kleine noch ein Baby war. Das alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Ich lebe seit längerem in einer neuen Beziehung und wir möchten im nächsten Monat heiraten. Natürlich habe ich mir schon über eine Einbenennung meiner Tochter Gedanken gemacht (sie hieße dann Jung), falls auch ich den Namen meines Verlobten annehmen soll. Allerdings habe ich noch Fragen:
- Falls wir uns scheiden lassen, können dann meine Tochter und ich den Namen Schneider wieder annehmen?
- Falls wir uns entscheiden, unsere Namen zu behalten (Er Jung, meine Tochter und ich Schneider), können wir unsere Namen dann zu einem späteren Zeitpunkt ändern lassen (in Jung oder in meinem Falle in einen Doppelnamen)?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort, Sie helfen uns damit sehr weiter!
Meine Schwägerin hat ohne viel Aufsehen, im Frühjahr 2011, ihren Geburtsnamen ( Name des Stiefvaters) ablegen koennen. Sie trägt den Namen ihres Vaters, ihre Eltern waren nie verheiratet. Es muss also doch eine Möglichkeit geben.es wurde beim Standesamt beantragt und kurze Zeit später schriftlich genehmigt. Kosten 25 Euro
Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Rückantwort.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
ich hätte da auch mal eine Frage, und zwar ich selber bin eine türkin mit einem türkischen Pass und habe einen türken in der türkei 2004 geheiratet und 2005 haben wir uns getrennt danach waren wir als nur getrennt lebend kurz nach der trennung bin ich mit meinem jetztigen freund ( auch türke mit türkischen Pass ) zusammen gekommen und wir haben 2 Kinder (3 und 5 Jahre alt) aus dieser Beziehung bekommen,die aber nach der Geburt den nachnamen von meinem (noch) ehemann bekommen haben, da dies der gesetzliche vater gilt, die kinder existieren in der türkei nicht da beide den deutschen pass hier bekommen haben.
Jetzt endlich ist die scheidung in der Türkei durch und ich habe erst seit kurzen den scheidungsbescheid in die hand bekommen und muss es noch dolmetschen lassen damit es hier in deutschland anerkannt wird.
Jetzt meine frage ich war heute beim amtsgericht mit dem gesetzlichen vater zusammen um ein antrag für Anfechtung der Vaterschaft zu stellen ( er ist damit vollkommen einverstanden ) damit meine kinder den nachnamen von mir also mädchennamen bekommen können sobald es auch bei mir anerkannt ist.
Die im amtsgericht wusste auch nicht genau was sie machen soll und hat zu mir gesagt das die vaterschaft anfechtung innerhalb 2 jahre hätte passieren sollen und meinte das geht jetzt nicht mehr aber um sicher zu gehen würde sie mit der richterin nochmal drüber sprechen und hat uns einen neuen termin gegeben.
Ich möchte doch nur das die kinder meinen nachnamen bekommen sobald das passiert ist möchten wir ( ich und mein freund also der biologische vater ) heiraten und ich den nachnamen von ihm bekomme und die kinder natürlich auch.
Was für möglichkeiten gibt es dazu wir wünschen uns so sehr das, das alles so schnell wie möglich vorüber ist.
Als ich 2006 geheiratet habe hat mein mittlerweile exmann meinen nachnamen angenommen, zuvor hatte er aber meinem Vater per Handschlag versprochen, das er wenn es zu einer scheidung kommt diesen auch wieder ablegt und seinen geburtsnamen wieder annimmt.
12/2008 ist es zur trennung gekommen und 02/2010 dann zur scheidung. er hat bis heute immer noch nicht seinen geburtsnamen wieder angenommen.
aus der ehe habe ich auch meinen sohn der bei mir lebt und für den er keinen unterhalt bezahlt und Kontakt besteht auch keiner weil mein exmann jeglichen kontakt komplett ablehnt!
Jetzt meine Frage habe ich irgendeine möglichkeit darauf zu bestehen das mein exmann meinen namen ablegt?????
ich habe mit der Ehe den Nachnamen meiner Frau angenommen, meinen Geburtsnamen abgelegt. In ein paar Wochen werden wir voraussichtlich geschieden sein. Da ich meinen Geburtsnamen nicht mag und den Ehenamen abgegebn moechte, besteht fuer mich die Moeglichkeit einen neuen "Kunstnamen" anzunehmen und wenn ja, koennen Sie ungefaehre Kosten aufzeigen. Zusaetzlich die Frage, welche "Bedingungen" an eine solche Namensaendrunge gebunden sind, also zum Beispiel, welche "Kunstnamen" nicht moeglich sind, ich denke hierbei an eine "Verfremdung" meines bestehnden Namens in Form von "Hans Mueller" zu "Henk Moller". Danke fuer eine Rueckmeldung.
Bent
ich hätte folgende Frage:
mein Sohn (8 Jahre) hatte als Geburtsnamen meinen Nachnamen, der damals unser Familienname war. Nach der Scheidung hat die Mutter wieder ihren Mädchennamen angenommen und mich gebeten zuzustimmen, dass unser Sohn auch den Mädchennamen von ihr bekommt. Das habe ich gemacht. Nun hat sie wieder geheiratet und einen Doppelnamen, wobei sie nur den "neuen" Namen des Ehemanns benutzt, was wiederum dazu führt, dass sich unser Sohn ausgeschlossen fühlt.
Wäre es grundsätzlich möglich, dass mein Sohn wieder meinen, also seinen Geburtsnamen bekommt?
Vielen Dank vorab.
Michael
ich wurde zwischen 1998 und 2000 adoptiert vom damaligen Mann meiner Mutter, 2003 trennte sich meine Mutter von Ihm. Meine Mutter hat das "volle" Sorgerecht für mich und meinen Bruder, das Sorgerecht bei meiner schwester ist 50/50. Schon seit Jahren nervt mich dieser Nachname, weil es immer noch der von meinem ehemaligen Stiefvater ist. Und an diesen Nachnamen sind viele schlechte Erinnerungen und Schmerzen verbunden, also eigentlich verständlich das ich diesen Nachnamen hasse. Meine Mutter sagte mir das man da nichts machen kann, aber das kann es doch nicht sein?!
habe eine Frage und hoffe auf Ihre Hilfe.
Bin geschieden und habe als ich geheiratet habe meinen Mädchennamen an den Ehenamen angehängt
sagen wir Mädchennamen Meier Ehenamen Mensch
so heise ich noch Mensch Meier .
Kann ich nun nach der Scheidung meinen Mädchennamen Meier wieder annehmen ? wie teuer ist das etwa .
Nun wollen meine Kinder die ich aus dieser Ehe habe und Mensch heisen diesen Namen ablegen da der Vater keine Lust hat sich um sie zu kümmern ,nicht nach Ihnen fragt , lügt und sich irre verbale Attaken geleistet hat .Meine Kinder wollen diesen Namen einfach nicht mehr haben und wollen unbedingt wenn ich meinen Partner den ich seit 4 Jahren habe dessen Namen annehmen . Der Vater wird niemals eine Einwilligung geben den Namen der Kinder zu ändern . Weder in meinen Mädchennamen noch in den Namen den ich annehme wenn ich wieder heirate .
Vor dem Familiengericht hätten wir überhaupt keine Chance , da der Richter nachweislich nur auf der Seite meines Exmannes steht .Meinen Verlobten als Lover bezeichnet und die Kinder angemacht hat weil er gesehen hat wie beide Kinder an meinem Verlobten hängen und auch lieben
Ich brauche Echt Hilfe da die Kids jeden und jeden Tag fragen wann ich daran was ändere
bin aber HArz4 und darf nicht all zu teuer sein
Lg
ich hätte auch eine Frage. Ich lebe seit 4 3/4 Jahren getrennt, vom Kindesvater meiner Kinder (Tochter 7 und Sohn 4). Bei meiner Tochter ist es so, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben und sie den Nachnamen ihres Vaters trägt, damit jedoch sehr unglücklich ist. Denn es ist so, dass ich während der Schwangerschaft mit meinem Sohn, herausgefunden habe, das mich mein Ex-Partner schon 2 Jahre lang betrogen und belogen hatte. Ich habe mich daraufhin von ihm getrennt. Da er mir unterstellt hat, dass unser Sohn nicht von ihm ist, er die Vaterschaft angezweifelt hat, habe ich für unseren Sohn das alleinige Sorgerecht und mein Sohn trägt meinen Nachnamen. Erst nach dem Vaterschaftstest, hat er geglaubt das es sein Sohn ist. Ich habe jedoch auf Grund seines ganzen Verhaltens auch den Kindern gegenüber, dem Sorgerecht für unseren Sohn wie auch die Nachnamensänderung zugestimmt. Vor ca. 2 Jahren hat mich dann die Erzieherin unserer Tochter angesprochen, dass Sie so unglücklich mit ihrem Nachnamen ist und gern so heißen möchte wie ihre Mama und ihr Bruder. Daraufhin, habe ich meinen Ex-Partner angesprochen, welcher einer Namensänderung aber nicht zustimmt. Nun spricht mich meine Tochter aber immer wieder darauf an. Ich hatte ihr vorgeschlagen, ihren Vater selbst zu fragen, was sie auch tat, jedoch mit schon genannten Ergebnis. Er möchte es nicht, er wäre so traurig, wenn keins seiner Kinder seinen Namen weiter trägt und er (laut seinen Aussagen) keine Rechte mehr hätte, was ja nicht der Fall ist. Er hatte von Anfang an und hat es weiterhin regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern, das habe ich ihm trotz allem nie verwehren wollen. Ich unterrichte ihn auch immer über alle Belange der Kinder. Was kann ich jetzt aber zum Wohle meiner Tochter tun? Gibt es eine Möglichkeit das sie auch meinen und ihres Bruders Nachnamen erhält? Ich habe mal gehört, dass sie mit frühestens 12 Jahren selbst entscheiden kann, wie sie heißen möchte. Ist das wahr oder doch schon eher möglich?
Ich wäre Ihnen für eine schnelle Antwort sehr dankbar.
Herzliche Grüße und vielen Dank im voraus.
folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe einen Sohn (12) aus einer früheren Beziehung. Der Kindsvater war nicht mit mir verheiratet, teilt sich aber mit mir das Sorgerecht. Unser gemeinsamer Sohn trägt auch seinen Nachname.
In kürze werde ich das erste Mal heiraten und den Namen meines zukünftigen annehmen. Auch mein Sohn würde dies gerne tun, der Kindsvater aber ist dagegen. Ich hätte auch kein Problem, wenn mein Sohn einen Doppelnamen bekommen würde. (Also seinen bisherigen und meinen neuen Familiennamen)
Dies wäre auch für den Kindsvater in Ordnung, aber geht diese konstelation überhaupt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Irgendwie verwirren mich diese ganzen Seiten zum Thema Namensänderung.
Ich selbst bin seit kurzem geschieden und habe auch ohne Probleme wieder meinen Mädchen -bzw. Geburtsnamen annehmen können.
Jetzt geht es um unsere gemeinsame Tochter (3 Jahre). Derzeit trägt sie noch den Namen meines Ex-Mannes. Lieber wäre mir mein Nachname. Mein Ex-Mann wäre auch bereit notwendige Dokumente zu unterschreiben, da er mit der Namensänderung einverstanden ist. Wo stelle ich denn nun so einen Antrag?! Das Rathaus hat mich gleich abgewimmelt mit dem Satz, dass so eine Änderung prinzipiell nicht möglich sei.
Was stimmt denn nun?
Für Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.
der mädchenname meiner grossmuter ist ein "von" und "zu" könnte ich auch diesen namen annehemen? sie und mein vater sind aber leider schon verstorben (hätte eine vollmacht über den tod hinaus)?!?
lg
folgende Frage quält mich seit einiger Zeit:
ich bin geschieden und habe 2 kinder - mein ex mann hat damals bei der hochzeit meinen namen angenommen und diesen nach der scheidung auch behalten. nun hat mein ex-mann eine neue lebensgefährtin und möchte diese vermutlich heiraten. wie kann ich dagegen angehen, dass nun mein Familienname bei der hochzeit der beiden zum tragen kommt? denn das wollte ich auf keinen fall.
Wobei kein Kontakt zwischen meinem Freund und seiner Mutter und Stiefvater mehr besteht. (Nach einer sehr grausamen Kindheit – die er teilweise bis heute nicht aufgearbeitet hat).
Wir wollen nun heiraten und ich möchte dann seinen Geburtsnamen (Franke) mit annehmen.
1. Kann mein Freund seinen Geburtsnamen wieder bekommen? Und mit welchen Auflagen, bzw. Kosten ist dies verbunden? Habe etwas von bis zu 1.000,00 Euro gelesen.
2. Kann unser gemeinsames Kind dann auch den Namen Franke bekommen oder muss es
den Namen Müller behalten?
Vielen Dank im Voraus.
Ich bin jetz in einer Beziehung mit der Frau die noch verheiratet ist aber, die lassen sich scheiden und meine Freundin will dann ihren Mädchennamen haben und sie hat auch eine Tochter die 3 Jahre alt ist.
Frage:
Wenn meine Freundin schon geschieden ist und wir wollen uns dann heiraten, und sie nimmt dann meinen Namen. Ist es möglich daß, die Tochter dann auch meinen Namen tragen darf? Also, auch wenn der biologischer Vater nicht einverstanden ist. Oder muss es dann der Familiengericht entscheiden.
Weil sonst wenn wir nach Ausland zum Besuch fahren wollen gibt es viele Fragen und Problemen wegen den anderen Namen des Kindes.
Vielen Dank für die Antwort!
ich habe nach der Heirat den Namen meines Mannes, meinen Namen hinten ran gestellt.(Doppelname) Ein paar Wochen später änderten wir den Namen unserer Gemeinsamen Tochter, die bis dahin meinen Namen führte, leider war dies nicht so einfach mit dem Namen meines Sohnes , da er nicht unser gem. Sohn ist. Kurz davor hatte ich aber schon meinen Doppelnamen abgelegt (Widerspruch), Da nun die Scheidung bevorsteht möchte ich gerne den Doppelnamen wieder annehmen, da sonst nur noch mein Sohn meinen Geburtsnamen tragen würde. Ist dies Möglich ?
Ich habe im Jahre 2001 meinen damaligen Mann geheiratet, dessen Namen angenommen und im Zuge dieser Eheschließung wurde mein Sohn damals einbenannt. Während der Ehe kam noch ein gemeinsames Kind zur Welt, das auch den Ehenamen erhalten hat. Inzwischen ist die Ehe geschieden und meine beiden Söhne und ich tragen alle immer noch den Ehenamen, würden diesen aber gerne in meinen Geburtsnamen ändern lassen. Für mich ist das ja relativ einfach, aber wie sieht es bei meinen Kinder aus? Das Einverständnis der beiden Väter liegt vor. Gibt es einen Weg unseren Namen ändern zu lassen, vor allem da mein großer Sohn wie ein Mann heißt, mit dem er weder blutsmäßig noch umgangsrechtlich etwas zu tun hat.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
liebe Grüße.
ich habe eine hoffentlich simple Frage an Sie und zwar die Ex Frau meines Ehemannes traegt seinen Namen, sowie auch das Kind aus dieser Ehe. Mein Mann hat meinen Namen angenommen. Die Ex Frau hat das alleinige Sorgerecht und will nun ihren Namen und den Namen des Kindes aendern. Fuer sie ist das offensichtlich moeglich aber ist das auch fuer das Kind in der o.g. Konstellation und ohne die Zustimmung meines Ehemannes moeglich?
Vielen Dank.
eine sehr interessante Seite vorab.
Nun habe ich ein mal eine Frage. Meine Lebensgefährtin ist seit März 2011 von Ihrem Ex-Mann geschieden. Aus der Ehe geht ein gemeinsames eheliches Kind, heute 6 Jahre, hervor. Beide tragen aktuell noch den Namen des Ex-Mannes.
Im Februar wollen meine Lebensgefährtin und ich Heiraten. Die kleine äußerte dazu den Wunsch, und das war/ist ganz alleine Ihr Wunsch, das sie gerne meinen Namen mit annehmen möchte, also als Doppelnamen. Jetzt ist es so das wir den Vater bereits via Mail angeschrieben und via Einwurf Einschreiben, doch wir haben keine Antwort erhalten und das Einschreiben ist unter dem Vermerk Empfnger an der Adresse nicht bekannt zurück gekommen.
Zur Scheidung hin hat der Vater den Wunsch gehabt seine Tochte Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst, Weihnachtsferien zu sich zu nehmen. Die Zeiten wurden vom Gericht entsprechend nach Rücksprache bestätigt und festegehalten für 2011. Außer Ostern, hat der Vater alle Termine verstreichen lassen und melden sich hin und wieder mal bei Ihr telefonisch.
Wenn Anfragen vom Kind kommen wann er sie mal wieder hole kommt immer nur die Antwort das er Arbeiten müsse um uns Geld zu schicken. Davon mal Abgesehen das die paar Euro für uns egal sind, ist es eine Ferkelei. Im Oktober, als er Besuchsrecht hatte, hat er sie nicht geholt, ist aber anstatt dessen nach Italien in den Urlau geflogen.
Was haben wir nun für eine Möglichkeit der kleinen Maus den Wunsch erfüllen zu können. Sorgerecht haben beide Elternteile!
ich habe dazu gelesen das bei einer kompletten Namensänderung schwerwiegende Gründe vorliegen müssten, bei einer Einbindung, in diesem Falle dem Doppelnamen aber nicht so große Anforderungen gestellt werden.
In dem Dorf in dem wir zukünftig Wohnen, der Ort meines Elternhauses kann fast jeder etwas mit meinem Nachnamen anfangen, was für das Kind von Vorteil sein könnte, wenn ihr mal etwas zustößt oder dergleichen. Mit Ihrem aktuellen Namen alleine kann niemand etwas Anfangen.
Weiterhin verreisen wir des Öfteren mit dem Flieger ins Ausland. Hier wird sicherlich ständig das nächste Problem auf uns zukommen ständig eine Erklärung dabei zu haben das das Kind die Tochter von meiner zukünftigen ist. Ist denn die Tatsache das der Vater sich nicht um das Kind kümmert nicht schon ein Anfang? Was will das Kind mit einem solchen Vater. Was will ich mit einer Frau die sich um nichts kümmert, nur um Ihr leibliches Wohl und Ihr Vergnügen? Mal so als Gegendarstellung.
Freue mich über eine Antwort!
mein Kind trug meinen Namen nach der Geburt. Mein Mann und ich heirateten und wir trugen alle dann den Namen meines Ex-Mannes. Die Ehe wurde geschieden. Nun bin ich wieder verheiratet wir haben auch ein gemeinsammes Kind und haben alle des selben Nachnamen außer das Kind aus erster Ehe. Die erste Tochter ist jetzt sechs Jahre alt und möchte auch so heißen wie wir. Der leibliche Vater stimmte nicht zu. Deshalb wollten wir, das sie wenigstens einen Doppelnamen bekommt. Der leibliche Vater stimmt aber da auch nicht zu. Nun wollte ich fragen was man veranlassen muss das die Einbennung über das Gericht läuft. Die große Tochter leidet sehr darunter, da wir durch ihre Krankheit (sie leidet an Mukoviszidose) eh schon immer viel in Behörden und in Krankenhäusern unterwegs sind. Sie hat schon genug mit ihrer Krankheit zu tun und will sich auch nicht immer rechtfertigen dass sie einen anderen Namen hat. Vielen Dank für ihre Antwort
meine ältere Schwester hat einen anderen Vater und ist ein uneheliches Kind. Sie ist geborene .... ( Nachname der Großeltern, Geburtsname der Mutter) sie hat aber den Name meines Vaters bekommen als meine Mutter meinen Vater heiratete.
Wir beide haben mit meinem Vater keinen Kontakt o.Ä. Und er hat auch kein Sorgerecht für uns.
Können wir beide den Mädchenname unserer Mutter (Geburtsname meiner Schwester) wieder annehmen?
Wäre es einfacher wenn unsere Mutter ihren Mädchenname annimmt und uns adoptiert?
Vielen dank im voraus
ich bin seit sieben Jahren von meinem Ex-Mann geschieden und habe zwei Kinder (12 und 14). Meine Kinder und ich würden gerne den Namen meiner Eltern annehmen, da sich ihr Vater fast nie um sie kümmert. Wir leben bei meinen Eltern, dadurch sehen sie meine Kinder mehr als Vaterersatzt und wollen mit dem Namen ihres Vaters nichts mehr zu tun haben. Gibt es eine Möglichkeit, wie wir alle drei den Namen meiner Eltern annehmen können?
Vielen Dank im Vorraus
Auch ich habe eine Frage, deren Antwort ich nirgends fand:
Meine Exfrau will heiraten und den Nachnamen der Kinder ändern, sodass es ein einheitliches Bild in der neuen Familie gibt. Also das klassische Argument.
Nun meine Frage:
Welche Auswirkungen hat diese Namensänderung für mich, gesetzlich, rechtlich oder wie auch immer?
Da meine Exfrau dieses mir sehr blumig und freundlich, in einer streitvollen Zeit darstellt, vermute ich einen Haken, einen Vorteil für sie. Die Kinder hat sie passend eingestimmt, beide argumentieren mit sehr erwachsen klingenden Aussagen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Klaus M.
Ich bin seit 1997 geschieden, tragen den Namen des Ex-Manns der Kinder wegen. Meine Söhne sind nun 18 und 21 Jahre. Der Kindsvater hat sich seit der Trennung 1996 nie wieder gemeldet/gekümmert. Ich werde in 6 Monaten wieder heiraten. Da meine Söhne meinen Lebenspartner sehr mögen und sich von ihrem Erzeuger im Stich gelassen fühlen, wünschen sie sich den Nachnamen meines Verlobten. Ist dieses überhaupt möglich? Herzlichen Dank
Ich werde dieser Tage zum zweiten Mal geschieden und ich würde sehr gerne den Namen meines ersten Mannes annehmen, da aus dieser Ehe ein Sohn hervorging und deshalb die emotionale Bindung zu diesem Namen eine weitaus größere ist als zu dem jetzigen Namen. Ist das möglich und wenn ja, welche Kosten kämen da auf mich zu?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort
sehr informative Seite. Danke dafür. Nun mein Anliegen:
Ich (26) heiße mit Nachnamen "A", genauso wie meine Schwester (31) und meine Mutter. Meine Mutter hat sich noch vor meiner Geburt von dem Vater meiner älteren Schwester scheiden lassen, ihren Mädchennamen "W" aber nicht wieder angenommen. Das heißt, ich heiße "A" obwohl der Vater "A" gar nicht mein Vater ist, da ich aus einer späteren Beziehung hervorgegangen bin. Ist es möglich, dass ich den Mädchennamen "W" meiner Mutter annehmen kann? Ich verbinde mit dem Namen "A" nämlich rein gar nichts, da es nicht mein Vater ist (der heißt übrigens "S" :)). Sehr kompliziert...
Und zwar war ich von 2006 bis 2010 verheiratet. Habe aber bei der eheschließung nicht den Namen meines Mannes angenommen, sondern meinen Mädchennamen behalte. Jetzt bin ich schwanger von meinem Ex-Mann. Frage: Kann ich den Namen meines Ex-Mannes annehmen? Obwohl ich diesen damals nicht angenommen habe?
Bei mir ist folgende Situation:
Mein Sohn ist 3 Jahre alt, ich habe leider das geteilte Sorgerecht mit dem "Erzeuger"und damals unter allen möglichen Gefühlsschwankungen nach der Geburt zugestimmt,dass der Kleine den lächerlichen Nachnamen des Erzeugers bekommt.
Ein Jahr später folgte die Trennung und es kam auch keinerlei Interesse von ihm.
Ich hatte versucht, dass alleinige Sorgerecht wegen mehreren Gründen zu bekommen (drogenkonsum,alkoholmehrgenuss,politische einstellung etc. des erzeugers), leider habe ich nur gewisse Vollmachten, u.a. auch "Behördengänge" erhalten. Im letzten Verfahren ums alleinige Sorgerecht lehnte die Richterin meinen Antrag nach Namensänderung des Kindes ab ("ich müsse ihm das halt selber irgendwann erklären wieso weshalb warum es so ist"); aber sie interessiert ja auch o.g. Umstände nicht.
Nun meine eigentliche Frage:
Ist es mir möglich, mit der Vollmacht des EZ in dem Wirkungskreis Behördenangelegenheiten, einfach den Namen zu ändern? Theoretsch ja schon, oder?
Ich würde mich sehr über Antwort freuen und verleibe mit freundlichen Grüßen und einen schönen Tag gewünscht
ich bin grade frisch geschieden und habe drei Eheliche Kinder im alter von 6-9 Jahren.
Ich möchte gerne mein Mädchennamen auf uns vier ändern lassen.
Ihm zuständigen Standesamt wurde mir mitgeteilt das ich triftige Gründe anzugeben habe.
Meine Frage lautet, welche Begründungen sind rechtsverbindlich notwendig - die Namenänderung ohne weiter Probleme zum Abschluss zu bringen???
Mit freundlichen Gruß
Lydia
Wohin muss ich mich dazu wenden und welche Unterlagen brauche ich?...
VIELEN DANK FÜR IHRE MÜHE!!!!!
diese antwort ist doch ziemlich eindeutig, dennoch ergeben sich für mich keine lösungs ansätze - ihrer seits.
daher noch mal meine Frage zum Sachverhalt vom 17.02.....
mit welchen Begründungen ist es möglich meinen Kindern den Wunsch zu erfüllen - den namen des Vater`s nicht mehr tragen zu müssen???
Mit freundlichen Gruß
Lydia
Mfg
Lydia
meine Kinder sind 3 & 6 Jahre. Bin seit 2 Wochen geschieden (seit fast 3 Jahren getrennt) und wohne in einem sehr kleinen Ort indem jeder jeden kennt.
Auch ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen und meine Kinder möchten unbedingt den gleichen Namen wie ich haben. Mein Ex-Mann ist mehrfach Vorbestraft, die neuste Anzeige wegen Diebstahls und Einbruch kam gerade. Bin jetzt dabei das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Gibt es auch eine Möglichkeit meinen Mädchennamen auch für die Kinder zu bekommen?
Hatten dank ihm auch schon mehrfach Besuch von der Polizei oder irgendwelchen Frauen die Ihn gesucht haben. Wir sind hier wirklich oft gesprächsthema nummer eins und für die Kinder ist es jetzt schon alles nicht einfach da Sie (vorallem die Große) sehr viel mitbekommen hat und schon sehr darunter leidet.
Vielen Dank schonmal
ich bräuchte Ihre Hilfe:
Ich habe 3Kinder, 2aus einer alten Beziehung mit alleinigem Sorgerecht. Sie trugen meinen Namen "A" bei der Geburt. 2007 habe ich geheiratet und meinen Namen "A" behalten. Als unser 3.Sohn 2008 geboren wurde hat er auch meinen Namen "A" getragen, mein Exmann hat seinen Namen "B" getragen. Nach 2MOnaten haben wir alle 5 den Familiennamen meines Exmannes "B" angenommen.
Nun möchte ich nochmal heiraten und möchte wissen ob mein Ex für alle 3Kinder (die 2ersten hat er NICHT adoptiert) einwilligen muss den neuen Familiennamen meines 2.Mannes "C" anzunehmen, oder nur für seinen Sohn?
Wir haben auch überlegt unsere Namen zu behalten, da möchte ich aber meinen Mädchennamen wiederhaben. Wie ist es mit meinen 3 Kindern -können sie auch meinen Namen wieder annehmen, weil sie ALLE 3 mit meinem Mädchennamen "A" geboren sind (auch der 3. in unserer Ehe) ???
Könnten die 2ältesten auch den neuen Familienamen "C" meines 2.Mannes annehmen und mein Sohn einen Doppelnamen aus Vatername und neuem Namen "B-C"?
Muss der Vater da auch zustimmen?
Wir planen ins Ausland/Frankreich zu ziehen und da wäre es mir wichtig wenn meine 3KInder und ich alle den gleichen neuen Familiennamen tragen. Schon alleine wegen dem Papierkram und Ummeldungen usw..
Muss er also trotzdem bei den beiden Stiefkindern denn neuen Namen zustimmen?
Danke
ich lebe zur Zeit in Scheidung und beabsichtige nach dessen Durchführung meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Ich habe ein Kind mit in die Ehe gebracht, mein Noch-Mann ist nicht der Vater. Jedoch hat mein Sohn damals den Namen angenommen. Ist bei meinen Sohn einen Namensänderung möglich, also auch auf meinen Mädchennamen zurück?
Vielen Dank.
ich lebe zur Zeit in der Scheidung. Ich trage den Nachnamen meines Noch-Ehemannes. Bin mittlerweile mit einem anderen Mann zusammen mit dem ich ein Kind erwarte im Juni. Ich weiss allerdings nicht, ob bis dahin die Scheidung vollzogen ist. Ich möchte allerdings auch nicht, dass das Kind bei Geburt den Namen meines Noch-Ehemannes bekommt. Nach der Scheidung möchte ich meinen Mädchennamen wieder annehmen. Kann ich meinem Kind bei Geburt meinen Mädchennamen geben?
Ich bin seit mehreren Jahren geschieden. Nach der Scheidung wollte ich gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen, der Vater willigte jedoch nicht in die Namensänderung der Kinder ein. Einige Zeit später heiratete der Vater nun erneut und nahm den Namen seiner jetzigen Frau an.
Obwohl er nun nicht mehr den selben Namen wie seine Kinder trägt, stimmt er nicht in die Namensänderung ein. Die Kinder sprechen mich und den Vater sehr häufig auf die Möglichkeit einer Namensänderung an, da ihnen ihr jetztiger Name nicht so gut gefällt und sie offensichtlich verletzt darüber sind, dass der Vater seinen Namen selbst geändert hat, ihnen diesen Wunsch jedoch aus nicht genannten Gründen versagt.
Daher kommt es auch häufig zu Streitigkeiten zwischen dem Vater und den Kindern. Die Kinder sind derzeit 5 und 8 Jahre alt. Vom Jugendamt kommt die Aussage, dass eigentlich nichts dagegen sprechen würde, da der Vater ja nun einen anderen Namen hat, er aber dennoch unterschreiben müsse, da wir gemeinsames Sorgerecht hätten.
Letztens waren wir bei einer ans Jugendamt angeschlossenen Beratungsstelle und dort wurde mir empfohlen, mich nochmals genauer zu erkundigen, ob es nicht doch einen Weg gäbe eine Namensänderung durchzubekommen, da die Kinder schon unter der Situation leiden und es für den Vater keinen Grund gibt, der Namensänderung zuzustimmen, dieser also die Zustimmung nur aus Machtgehabe ablehnt. Dies wird übrigens auch von Seiten des Jugendamtes so gesehen. Keine der beiden Stellen kann jedoch hierbei eine Kindeswohlgefährdung sehen. Gibt es dennoch eine Möglichkeit unseren Namen zu ändern. Für mich wäre es sehr wichtig, den Namen zu ändern, da ich immer noch unter meinem Mädchennamen deutlich bekannter bin und in Zukunft voraussichtlich öffentliche Aufgaben übernehmen werde. Ich kann es jedoch nicht den Kindern antun, dass ich nun auch noch meinen Namen ändere und sie kein Elternteil mehr haben, der ihren Namen teilt.
Können Sie mir einen Rat geben?
Vielen Dank.
Ich habe einen Sohn, der vor der Ehe geboren wurde und der meinen Mädchennahmen (Müller) trägt. Später habe ich geheiratet und einen Doppelnamen (Müller-Bach) angenommen. Leider wurden wir vom Standesamt nicht über die rechtlichen Konsequenzen hingewiesen, dass nämlich der hintenanstehende Name der Familienname ist. Ich wollte für in der Ehe geborenen Kinder eine Verbindung zu meinem Ehemann herstellen, die Kinder sollten aber einheitlich Müller heißen... Als meine Tochter geboren wurde hieß sie also Bach. Die Ehe ist inzwischen geschieden und ich möchte wieder heiraten, die Tochter soll aber in jedem Fall wie ihr Bruder und ich heißen. Haben die Kinder die Möglichkeit wie ich einen Doppelnamen zu tragen? Mein zukünftiger Mann heißt Schäfer. Also könnten die Kinder Müller-Schäfer heißen?
meine Mutter hat nach der Scheidung meines leiblichen Vaters dessen Namen weiterhin behalten,den ich jetzt auch trage. Nun hat sie wieder geheiratet und den Namen meines Stiefvaters angenommen.Mit meinem leiblichen Vater möchte ich aus bestimmten Gründen nichts mehr zu tun haben. Mein Stiefvater ist für mich wie ein richtiger Vater. Ich habe deshalb ein Problem damit, als einzige noch den Namen meines leiblichen Vater zu tragen und es würde sowohl meinem Stiefvater als auch mir sehr viel bedeuten, wenn ich seinen Namen annehmen könnte. Ich bin volljährig und wenn es nicht genehmigt wird, würden wir auch adoption in betracht ziehen. Deshalb frage ich Sie, wie die Chancen der Namensänderung aussehen.
Vielen Dank im Vorraus
mfg
ich hätte auch eine frage bezüglich namensänderung.
meine eltern haben sich scheiden lassen, und meine mutter hat neu geheiratet. ich habe den namen meines stiefvaters angenommen.(meine mutter wurde nicht über die folgen informiert,ich wurde nicht gefragt). inzwischen ist meine mutter wieder geschieden und ich hätte gern meinen geburtsnamen wieder, welcher auch in der geburtsurkunde steht. gibt es da eine möglichkeit das zu erreichen? oder vielcht den mädchennamen meiner mutter?
mit vorzüglichen grüßen
Unser kleiner sohn 4 Monate trägt hingegen seinen Nachnamen. Mein Exmann ist bereits zurück in seinem Land und ich beantrage demnächst das alleinige Sorgerecht. Des weiteren möchte ich, dass mein Kind meinen Namen annehmen kann, da sein vater sich nicht kümmern wird, und zudem uns beiden gegenüber gewalttätig war. Außerdem soll mein Kind sich mit mir als Familie identifizieren können und nicht den Namen eines Mannes tragen, welcher ihm bereits im Alter von 10 Tagen eine runtergehauen hat, weil es nicht aufhörte zu schreien. Gibt es da eine Möglichkeit? Auch ohne die Zustimmung des leiblichen vaters?
Wenn nicht, ist es möglich falls ich irgendwie an seine Zustimmung käme? (Bspw. er in der deutschen Botshaft eine Erklärung abgibt, dass er einverstanden wäre?)
ich wollte den nahmen meiner Freundin annehmen damit wir alle den gleichen nachnahmen haben, allerdings hat sie ihren nahmen selbst durch eine Heirat angenommen. In der vorherigen ehe meiner freundin ist ein Kind entstanden, da wir aber wissen das der Vater des Kindes nie einwilligt meinen Namen zu tragen wollte ich den der Mutter annehmen geht das?
meine Mutter hat vor meiner Geburt geheiratet und sich scheiden lassen. Danach hat sie ihren Mädchennamen nicht mehr angenommen. Aus einer nicht ehelichen Beziehung bin dann ich hervorgegangenen und habe den Namen bekommen, den meine Mutter aus der Ehe mitbrachte.
Ich hatte die ganze Schulzeit lang unter diesem Namen zu leiden, da er sich sehr gut für Beleidigungen eignet.
Ich habe meiner Mutter nun vorgeschlagen, ihre. Familiennamen wieder anzunehmen, worauf
Sie einwilligte. Kann ich diesen Familiennamen auch mitnahmen?
Wie ich gelesen habe, ist es bei einer Scheidung der Elternteiel nicht möglich, den Mädchennamen der Mutter anzunehmen, aber wie ist es in meinem Fall, in dem ich die Familie noch nicht einmal kenne, aus der dieser Name stammt. Meint Minderjährig U18 oder U21?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
JB
Meine Ex-Frau hat mit mir 2 gemeinsame Kinder, , welche wir nach unsere Hochzeit bekamen und auch alle meinen Familiennamen Schöller erhielten.
Nach unserer Scheidung behielten auch alle meinen Familiennamen bei.
Nach neuer Eheschließung meiner Ex-Frau bat sie mich Doppelnamen meiner Kinder im Bezug auf Ihren neuen Ehemann zuzustimmen, welches ich jedoch verneinte.
Nun wurde ich erneut gebeten nach erneuter Scheidung Ihrerseits den Namen der Kinder als Doppelnamen im Bezug auf Ihren Mädchennamen König, sodass die Kinder sowie dann auch Schöller-König heissen würden zuzustimmen.
Ist dies so zulässig bzw ergibt das für die Kinder einen Vorteil ?
Wie sieht das später aus wenn meine Kinder mit Familien-Doppelnamen jemanden ehelichen sollten, die vllt auch Familien-Doppelnamen haben ?
Namensketten wird es wohl nicht geben und das automatisch wie z.B. in Südeuropa automatisch die Mädchennamen bei Neugeborenen wegfallen auch nicht, oder ?
Kann sie danach nicht eigenständig, da sie das alleinige Sorgerecht hat und ich nur Umgangs- & Besuchsrecht habe, irgendwann meinen Familiennamen streichen lassen ?
Der Bezug zu meiner Familie bestand immer und wird auch weiterhin bestehen bleiben.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
MfG
TS
Sie will wohl doch dann auch nur Ihren Mädchennamen König annehmen und die Kinder hiessen weiterhin nur Schöller.
Da beide bei Ihr Leben hätten sie demnach namentlich erstmal keinerlei Bezug zueinander und es kämen wohl ggf Probleme auf sie zu.
Damit wäre das Kindswohl aber jedoch nicht gefährdet, oder ?
Vielen Dank für die tolle Arbeit die sie hier leisten.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
MfG
TS
Ist es daher möglich, dass sie nach der Scheidung und mit Zustimmung des Vaters, auch wieder meinen Geburtsnamen führen kann??? Es wäre eine schreckliche Vorstellung, wenn das NICHT möglich sein sollte...
Wir haben und hatten auch nie Kontakt zu der Verwandtschaft meines NOCH Mannes!!!
Mann und Frau (bald) geschieden, Kind trägt Namen des Vaters, weiterhin gemeinsames Sorgerecht. Frau nimmt Mädchennamen wieder an. Angenommen, Vater stimmt Namensänderung des Kindes nicht zu.
"Eine Namensänderung zum Wohle des Kindes muss auf sehr wichtige Gründe von erheblichem Gewicht gestützt werden (Bsp.: Missbrauch etc.)."
1.: welche sehr wichtigen Gründe können das ebenso sein, können Sie konkrete Beispiele nennen? sowie
2.: etwas praxisnaher auf mein Anliegen formuliert, kann eine Frau, die in einer ländlichen Region lebt, den ausländischen Nachnamen des gemeinsamen Kindes, sich Hoffnungen machen, dem Kind ihren Mädchennamen zu geben, indem sie sich darauf beruft, dass das Kind später, evtl. mit Anfeindungen zu rechnen hat?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Ihre Transparenz bei so einem alttäglichen Thema hilft, denke ich mal, vielen hier weiter.
Mit freundlichen Grüßen
MM
Ich habe vor 3 Jahren geheiratet, die Exfrau behielt ihren Mädchennamen Geb. Und ich weiter meinen Namen Bus. Nun sind wir geschieden.
Haben eine Tochter, sie heisst auch wie ihre Mutter Geb. Wir beide haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Mutter will ihren neuen Freund heiraten. Und fragte heute, ob meine Kleine seinen Namen Bal. annehmen darf.
Ich bin dagegen. Weil ich der Meinung bin das geht alles zu schnell, sie sind gerade mal 4 Monate zusammen und dann soll mein Kind genauso wie er Bal. heissen ?
Jetzt setzt sie mich unter Druck.
Kann ich das erreichen, das meine Tochter weiterhin ihren jetzigen Namen Geb. behalten kann ?
Oder sind mir die Hände gebunden ?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
meine Mutter war zur Zeit meiner Geburt verheiratet und ich kam auch mit dem Nachnamen meines Vaters auf die Welt. Nach der Scheidung nahm sie ihren Mädchennamen wieder an und ließ auch meinen Nachnamen zu ihrem Mädchennamen ändern. Ich besitze nur eine Geburtsurkunde in der der Mädchenname meiner Mutter steht also mein jetztiger Nachname. In meinem amerikanischen Pass den ich mit 2 jahren bekamm steht aber mein Geburtsname. Bekomme ich bei unserer Behörte einen Bescheid über meine Namensänderung von damals? Oder auch eine Geburtsurkunde mit meinem richtigen Geburtsnachnamen?
Folgendes. Vor rund 5 Jahren heiratet eine Frau einen Mann. Die Frau behält ihren Mädchennamen. Vor rund 3 Jahren ließen sie sich scheiden.
Nun möchte die Frau den Nachnamen ihres Exmannes annehmen. Ist dies möglich?
Keine Kinder und hieß niemals so wie ihr Exmann.
MfG, Mone Ilk.
Ich bin von meiner Frau geschieden.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, sie trägt den Nachnamen der Mutter. Jetzt will die Mutter erneut heiraten und meine Tochter soll den Namen ihres jetztigen Freundes (dann Mann) annehmen.
Meine Frage : Ist das dann nicht ähnlich einer Adoption ? Muss ich dann weiterhin Unterhalt für meine Tochter zahlen ? Und habe ich dann Nachteile am Umgangs und Sorgerecht ?
Vielen Dank im Voraus !
Mit freundlichen Grüßen
B.
ich bin volljährig (19 Jahre) und möchte den Mädchennamen meiner Mutter annehmen, da ich den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen habe und ich, aus gewissen Gründen nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte.
Beim Standesamt wurde mir gesagt, dass eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur in Frage kommen würde, allerdings seien meine Gründe nicht ausreichend.
Wäre es möglich, dass meine Mutter mich adoptiert und ich somit den Namen erhalte? Welche Kosten kommen da auf mich zu und wie sieht es mit Unterhaltsanspruch für mich aus? Und von ihm an mich (im Falle von Heimunterbringung oder sonstiges)?
ich habe aus einer geschiedenen Ehe zwei Kinder und zahle dafür Kindesunterhalt. Nun hat meine Ex-Frau erneut geheiratet und ich ebenfalls.
Kann eine der beiden Eheschließungen die Höhe der Unterhaltszahlungen beeinflussen?
Freundliche Grüße
Klaus Müller
meine Expartnerin hat mit der Ehe den Namen des Mannes angenommen. Wegen ihres unmöglichen Verhaltens möchte ich dass sie meinen Namen ablegt und ihren Geburtsnamen wieder trägt.
Kann dies eingekalgt werden?
Danke und Gruß
Ich habe ein Sohn 4 Jahre alt von einer deutschen Frau und wir waren nicht verheiratet und sie hat das alleinige Sorgerecht im Moment. kann ich meinen Namen auch meinen Sohn grben. Er trägt im Moment den namen von der mutter. Bin auch jetzt verheiratet und möchte mein Sohn auch mit meinem Familiennamen geben. Ist das möglich
Für eine Antwort wurde ich mich freuen
Meine Scheidung läuft gerade und ich habe 2 Kinder, wobei das 2. Kind die Tochter meines neuen Partners ist. Da ich aber noch verheiratet bin führt mein 2. Kind auch den Ehenamen. Ich möchte auch nach der Scheidung mein Mädchennamen wieder annehmen. Wie verhält es sich jetzt für meine 2. Tochter. Kann sie auch meinen Mädchennamen annehmen oder den Namen meines neuen Partners oder behält sie den Namen meines Noch-Ehemanns?
Vielen Dank im Vorraus.
Für die Kinder es auch besser wäre,damit sie nicht mit dem Vater irgendwann in Verbindung gebracht werden. Z.B weil mein Exmann Nacktbilder von mir ohne meine Erlaubnis und Wissen ins Netz verbreitet hat und sich auf Seiten aufhält wo ich eigendlich nicht möchte das meine Kinder dadurch irgendwann Schaden erleiden.Was kann ich tun um meine Kinder zu schützen?
Nun bin ich mit meiner Tochter vor einiger Zeit zu meinem neuen Partner gezogen da wir ein gemeinsames Kind bekommen haben.
Im nächsten Jahr wollen wir heiraten und meine Tochter soll auch den gleichen Familiennamen haben wie wir. Da sie 6 Jahre ist, stimmt sie diesem Namen zu.
Eine Zustimmung vom Vater ist ehr unwahrscheinlich.
Welche Alternativen gibt es und was muss ich dafür tun?
Mfg
die Scheidung steht an. Da mein Noch-Ehegatte nicht damit einverstanden ist, dass unser vorehelich geborener 9jähriger Sohn meinen Mädchennamen wieder annimmt, überlege ich den Ehenamen mit meinem Geburtsnamen zu verbinden.
Wenn mein Sohn später erwachsen ist würde ich den Ehenamen dann gerne ablegen und nur noch meinen Mädchennamen tragen. Ist das möglich?
Vielen Dank!
Ich bin jetzt seit knapp einem halben Jahr rechtskräftig geschieden (Eheschließung und Scheidung wurden in Österreich vollzogen) und würde jetzt gerne meinen ledigen Namen wieder annehmen!
Allerdings wohne ich mittlerweile in Deutschland.
Daher meine Frage: kann ich auch hier in Deutschland meinen Namen ändern lassen bzw. die Dokumente ändern lassen- bin aber immernoch österreichischer Staatsbürger!
Vielen Dank schon im vorraus!
Danke!
Meine beiden älteren Kinder hatten bei der Geburt meinen Mädchennamen. Mit der eheschließung bekamen sie den namen des vaters. kind nummer drei kam unter dem ehenamen auf die welt. Nun ist die ehe seit 6 jahren geschieden und ich würde gern wieder meinen mädchennamen annehmen und dies auch meinen kinder ermöglichen. es besteht leider ein geteiltes sorgerecht, doch ich habe eine vollmacht von meinem ex mann bekommen, das ich alle dinge ohne sein einverständniss erledigen kann, die die kinder betreffen. er kümmert sich kaum bis garnicht um die kinder.
Kann ich nun mit der Vollmacht zum Standesamt gehen und eine namensänderung beantragen?
ich hab nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen da der Namen meines Ex für mich nicht weiter tragbar war. Seit ich es meinen Kinder (4+7) gesagt habe sind diese ständig am weinen, Sie haben ihren Vater schon mehrmals gefragt ob Sie auch wie ich heißen dürfen aber er weigert sich. Die große hat das auch schon beim psychologischen Dienst vom Jugenamt ausgesagt aber keine antwort bekommen. Das gemeinsame Sorgerecht besteht. Umgang mal mehr mal weniger und unterhalt bekommen wir gar nicht.
Besteht irgendeine Möglichkeit dies auch ohne seine Zustimmung zu bekommen oder ist es durch eine neue heirat in der mein neuer Freund meinen Mädchennamen animmt einfacher? Vielen Dank im voraus
ich möchte gern meinen Geburtsnamen annehmen, dazu habe ich ein paar kurze Erläuterungen.
Bei meiner Geburt trug ich den Mädchennamen meiner Mutter, später heiratete sie meinen Stiefvater, der mich jedoch nicht adoptiert hat. Ich wurde jedoch gefragt, ob ich seinen Namen annehmen möchte (da war ich etwa 10 Jahre alt). Als kleines Kind denkt man die Langzeitwirkung solcher Entscheidungen nicht, bzw ist nicht fähig dazu.
Heute bin ich 33 und lebe seit 13 Jahren mit meinen Großeltern (mütterlicher seits) zusammen und habe die Pflege übernommen.
Da der Familienname meiner Großeltern nach dessen Tod verloren geht, möchte ich diesen wieder annehmen.
Meine Mutter und mein Stiefvater sind noch immer Verheiratet. Scheidung fällt also aus.
Besteht eine Möglichkeit meinen Geburtsnamen, der ja auch der Familienname meiner Großeltern ist, wieder anzunehmen? Falls nicht, wäre eine Erwachsenenadoption von meinen Großeltern möglich? Somit müsste ich doch automatisch den Familiennamen meiner Großeltern erhalten?
Ich bedanke mich sehr für Ihre kompetente Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
M. Krause
ich bin 30 Jahre alt. Ich möchte den Nachnamen meines Vaters annehmen. Ich dachte immer, dass würde nicht gehen, daher habe ich erst jetzt vor zu machen..Meine Eltern sind seit ca. 12 Jahren geschieden. Mein Vater nahm meiner Mutter zuliebe ihren Nachnamen an. Nach der Scheidung nahm er wieder seinen Geburtsnamen an. Nun habe ich einen deutschen Vornamen, , aber ich konnte mich nie richtig mit dem asiatischen Nachnamen anfreunden, da sich früher Kinder schon darüber Witze machten, mich aufzogen und heute noch vorkommt, dass der Name eher ins Lächerliche gezogen wird..Hab ich ne Chance auf Namenänderung?
Meine Frage ist: Kann ich den Nachnamen meines Vaters (deutsch) annehmen, obwohl ich den Nachnamen meiner Mutter (asiatisch) seit ihrer Heirat habe?
Wäre super, wenn ich eine Antwort bekommen könnte. Ich würde mich freuen. Danke.
Mein Ex-Mann wird mir dafür niemals seine Einverständnis oder Unterschrift geben...
Ich bin seit einem Jahr geschieden und trage noch immer den Nachnamen meines Exmannes, da wir zusammen zwei Kinder haben.
Nun erwarte ich von meinem neuen Lebensgefährten ein Kind, und hierzu haben ich zwei Fragen.
Zum Ersten, können wir unseren Kind, den Nachnamen meines Lebensgefährten geben, obwohl wir nicht verheiratet sind oder erhält er automatisch meinen Nachnamen (Name meines Exmannes)?
Zum Anderen planen wir zu heiraten, dies wird aber erst nach der Geburt geschehen. Vor der Heirat würde ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, da mein Lebensgefährte diesen dann bei der Hochzeit ebenfalls annehmen möchte. Wichtig für uns ist jetzt, wie verhält es sich dann mit unserem gemeinsamen Kind? Erhält es mit der Heirat ebenfalls den dann neuen Nachnamen also meinen Geburtsnamen oder muss es dann den Nachnamen meines Ex-Mannes tragen, weil er ihn bei der Geburt erhalten hat?
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken und Sie können mir hier ein wenig weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Katrin
Da die Schwangerschaft leider nicht ohne Komplikationen abläuft, bin aktuell nicht in der Lage, die Namensänderung jetzt noch vorzunehmen. Somit wird unser Kind erst einmal meinen jetzigen Nachnamen erhalten.
Daher kam bei mir die Frage auf, ob unser Kind dann bei der Heirat meinen Mädchennamen mit annehmen kann, da ich es vorab nicht mehr schaffe vor der Geburt meinen Mädchennamen anzunehmen.
Noch einmal vielen Dank für ihr Bemühungen.
Viele Grüße
Katrin
wenn ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehme, muss ich dann bei einer eventuellen erneuten Eheschließung, das Scheidungsurteil wieder vorlegen ?
LG Sergia
Ich würde mich über eine Rückmeldung bezüglich folgender Überlegung sehr freuen:
Geboren wurde ich mit dem Nachnamen meines Vates den meine Mutter durch die Heirat mit ihm angenommen hatte. Als meine Mutter aus der Ehe mit meinem Vater schied (Eine Tochter und ein Sohn), nahmen wir Kinder, wie auch meine Mutter, den Mädchenname meiner Mutter an. Einige Jahre später heiratete meine Mutter erneut und wir Kinder nahmen mit ihr den Namen ihres heutigen Mannes an. Mittlerweile bin ich Mitte 20 und habe das große Bedürfnis den Mädchennamen meiner Mutter wieder anzunehmen. Ist dies möglich und wenn ja unter welchen Umständen?
Herzlichen Dank vorab!
Viele Grüße
Katrin
Wahrscheinlich wurde meine Frage bereits schon mal bei Ihnen gestellt, und ich habs überlesen.
Ich war verh, seit 6 jahren geschieden und den namen meines Expartner behalten. Mein kleiner, 3 jahre, anderen vater, unehelich, hat auch den namen meines exmannes. Nun will ich gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen. Kann den mein kleiner auch haben?
Vielen dank im vorraus
habe mich nun getrennt die scheidung steht im august an. Kinder sind dann 2 und 5 jahre.
ich möchte meinen mädchennamen wieder maier. und für die 2 kids will ich auch wieder maier-mein mädchenname und der kinder ihr geburtsname.
geht das ? besteht hier eine möglichkeit?
der vater will es natürlich nicht , aber ich da die kids das aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir haben und mit mir leben.
Folgender Fall bei uns:Es handelt sich um den Fall eines Scheidungshalbwaisen (Kind ist 3). Namensänderung gemeinsam beantragt-Vater und Mutter haben Antrag gemeinsam gestellt und auch unterschrieben-Standesbeamter soweit d'accord.Letzte Hürde nun noch eine finale und beglaubigte Unterschrift des Vaters...Der nun aber nicht mehr für die Namensänderung...Weil (laut Rechtsberatung):
1. Eine einmalige Zustimmung zur Namensänderung automatisch jede weiter Einbennenung bei Heirat meinerseits autorisiere?!
2. Der Anwalt vorschlug,das Kind mit 6 Jahren selber entscheiden zu lassen welcher Nachname...(und dann stimme er zu)
Fragen:
...ist das Zustimmungsalter bei Namensänderung in Scheidungshalbwaisenfällen nicht 14?Und bei Einbennenungen 6?
...und wird ein solcher Antrag überhaupt noch mal angenommen wenn einmal 'negativ' ausgegangen?
...und wenn ein erneuter Antrag mit 6 oder 14 Jahren-muss das Kind dann zu einem Psychologen?
Schade,da hat man einen wohlgesonnenen Standesbeamten und dann entscheidet eine Partei doch anders...
Ich freu mich über eine schnelle Antwort!Tausend Dank!
Vielen Dank!
ich habe folgendes Problem:
Mein erstes Kind (5) trägt mit mir den gleichen Namen wie mein geschiedener Ehemann und Kindsvater (Meier). Nun möchte ich in vier Wochen erneut heiraten und mächte, dass meine Tochter zumindest einen Doppelnamen bekommt (BAUER-MEIER) ist dies auch OHNE Zustimmung des leiblichen Vaters möglich bzw. besteht die Möglichkeit, dass meine Tochter mit 14 den Namen wieder auf eigenen Wunsch ändern kann (nur zu BAUER)?
Liebe Grüße
N. Meier
ich hoffe, sie können mir bezüglich einer namensänderung behilflich sein.
ich bin getrennt lebend und die Scheidung wird noch in diesem jahr vollzogen (2013).
wir haben 1 eheliches Kind (6) und ich möchte wissen, ob das Kind meinen Geburtsnamen erhalten kann. mein nochehemann ist damit einverstanden.
wie wäre die weitere Vorgehensweise für mich?
für ihre antwort und mühe danke ich ihnen im voraus.
mit freundlichen grüßen
Natalia M.
Ich bin seit 8 Jahen geschieden, und habe das alleinigee Sorgerecht für meine Kinder 12 und 15 Jahe.
Ich habe direkt nach der Scheidung meinen Mädchennamen angenommen.
Seit der Scheidung besteht kein Kontakt zum Kindsvater, da dieser es ablehnt. Auch Bemühung der Kinder werden ignoriert.
Die Kinder haben jetzt geäußerten das sie am liebsten nicht mehr den Namen vom Papa haben möchte n. Jedes mal wenn sie ihren Namen hören oder in der Schule schreiben, werden sie daran erinnert wie der Papa sie ablehnt, und was er für ein Ar.... ist.
Häufig saßen die Kinder schon weinend bei mir.
Besteht für mich die Möglichkeit den Kindern diesen Wunsch zu erfüllen?
Ich danke schon mal für ihre Mühe!
wir haben eine gemeinsame tochter die den familiennamen meines exmannes trägt wir wollen jetzt ihren familiennamen ändern lassen in den namen meines lebenspartners(vater)ebenso lebt meine tochter aus der ehe bei uns.
ich möchte jetzt meinen mädchennamen wieder annehmen meine eheliche tochter würde auch gerne den namen übernehmen.
ist dies möglich?
Ich bin ein Unheliches Kind.
(Mein Vater erkannte die Vaterschaft an)
Ich trug den Nachnamen meiner Mutter . (Schmidt)
Nach meiner Hochzeit nahm ich den Namen meines Mannes an. (Müller)
Nun leben wir in Scheidung und ich möchte nach der Scheidung den Nachnamen meines Vaters annehmen.
(Meyer)
Ist dies möglich ?
(Namen abgeändert)
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Gern würde ich den Namen meiner Oma annehmen, da sie mich vor einem Täter beschützt hat und infolge dieser Tat gestorben ist.
Der Stiefbruder meiner Mutter führt den Namen.
Besteht die Möglichkeit einer Volljährigenadoption ohne rechtliche Verpflichtungen seinerseits? (Erbe)
Über hilfreiche Hinweise bedanke ich mich.