Namensänderung

Änderung des Familiennames nur in Ausnahmefällen möglich

Die Änderung des Familiennamens ist in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht nach freiem Belieben möglich. Es gibt kein Recht auf freie Namenswahl des Familiennames, sondern gesetzliche Regeln, denen die Namensgebung folgt. Das bürgerliche Recht sieht eine Namensänderung regelmäßig nur im Zusammenhang mit Statusänderungen vor, wie z.B.
  • Heirat
  • Auflösung der Ehe
  • Annahme als Kind (Adoption)
  • Einbenennung (Erstreckung des gemeinsamen Ehenamens auf ein Kind aus einer früheren Ehe eines Ehepartners)
Die bürgerlichrechtlichen Regeln für das Namensrecht sind grds. abschließend und vorrangig, weil das Namensrecht nicht nur rein private Belange des Bürgers betrifft, der die Namensänderung begehrt. Ebenso berührt sind auch die Belange von anderen betroffenen Familienmitgliedern sowie in erheblichem Maße auch öffentliche Interessen. So hat das Namensrecht etwa eine soziale Ordnungsfunktion, die die verwandtschaftliche und rechtliche Zugehörigkeit von Personen dokumentiert und es dient der Identifizierbarkeit einer Person. Nur wenn im Einzelfall das private Interesse an einer Namensänderung diese öffentlichen Interessen und die privaten Interessen auch der anderen Betroffenen überwiegt, kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der eine Namensänderung abweichend von den üblichen Regeln ausnahmsweise rechtfertigt. Als Ausnahmeregelung wird diese Voraussetzung üblicherweise streng ausgelegt.

Als wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird die Beseitigung von mit dem Familienamen verbundenen Behinderungen anerkannt, bei

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlaß zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können
  • Familiennamen mit "ss" oder "ß" sowie Familiennamen mit Umlauten, wenn sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen ergeben oder dadurch nicht unwesentliche Behinderungen im Ausland ergeben
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache eines Familiennamens, wenn diese zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führen. Das gilt z.B. für Doppelnamen oder sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen, häufig auch bei fremdsprachigen Namen
  • häufigen Verwechslungen aufgrund von Sammelnamen (Meier, Müller, Schmidt, Schulz) oder sonstigen Familiennamen, die im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vorkommen
oder vergleichbar wichtige Gründe.

Nicht als wichtiger Grund anerkannt sind z.B.

  • der Wunsch, im Fall der Wiederverheiratung eines Elternteils die Herkunft eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe zu verdecken, oder dem Kind lediglich vorübergehende, altersbedingte Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten ersparen, die sich aus der Namensverschiedenheit in der neuen Familie ergeben
  • emotionale Ablehnung des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch das Kind
  • der Wunsch, emotionale Verbundenheit mit einem anderen besonders nahestehenden Verwandten zu dokumentieren
  • Verhinderung des Aussterbens eines Familiennamens
  • der Wunsch nach Erschwerung der Identifizierbarkeit, um etwa Vollstreckungsmaßnahmen zu erschweren
Aber auch bei Zulässigkeit einer Namensänderung kann nicht einfach jeder beliebige andere Familienname gewählt werden. Meist ist die Beseitigung von mit einem Familiennamen verbundenen Behinderungen bereits durch eine Änderung der Schreibweise (Umlaute, ss, ß) oder durch Ergänzung mit einem Zusatz möglich. Auch dann, wenn die Annahme eines neuen Familiennamens zulässig ist, darf durch den neuen Familiennamen kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden. Auch ist die Wahl eines "berühmten" Familiennamens oder eines Namens mit einer früheren Adelsbezeichnung nicht zulässig.


Eingestellt am 02.05.2011 von RAin Wolf
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54 Kommentare zum Artikel "Namensänderung":

Am 18.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe kurze Frage: kann ich –Tochter- den doppel Namen nach Tod eines Elternteils ablegen und mich für einen entscheiden?
Vielen Dank
Am 18.05.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihre Frage lässt sich so nicht beantworten, da unklar ist, wie Sie zu dem Doppelnamen gekommen sind. Handelt es sich um einen echten Doppelnamen als Geburtsnamen wird dies wahrscheinlich nicht gehen, handelt es sich um einen Geburtsnamen und einen Begleitnamen, so ist das Ablegen des Begleitnamens u.U. möglich.
Am 25.07.2011 schrieb M.Müller folgendes:
Guten Tag, ich habe den Familiennamen meines Mannes angenommen-> Müller. Nun ist es so, dass kein Tag ohne irgendeine blöde Bemerkung z.Bsp. Ach Müller haben wir 100, oder lachende Kommentare vergeht. Gern würden wir unseren Familiennamen auf meinen Geburtsnamen Berndt ändern lassen. Wäre das möglich. Auch meine Kinder sollen nicht unter dem Namen leiden: MfG M. Müller
Am 25.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich lebe im Ausland, und bin gerade dabei ein Haus zu kaufen. Nun bin ich mir unsicher welchen Namen ich angeben soll: entweder Konig oder Koenig.
Meine englische Bank erkennt Koenig nicht an jedoch wurde mir von meiner deutschen bank sowie notar geraten koenig in den kaufvertrag zuschreiben und ins grundbuch.

was ist nun die offizielle regel? und wie kann ich meiner bank beweisen das sie koenig anerkennen müssen.

vielen dank

Am 26.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn eine englische Bank die Schreibung eines deutschen Namens nicht anerkennen will, ist das kein Problem des deutschen Namensrechts. Aber vielleicht läßt sich das Problem praktisch durch eine Bestätigung der deutschen Botschaft lösen, diese müßte mit derartigen praktischen Problemen öfter konfrontiert sein.
Am 26.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei sehr weitverbreiteten Namen mit hoher Verwechselungsgefahr kann eine Namensänderung zur Unterscheidung zulässig sein. Allerdings reicht zur Unterscheidung meist ein Zusatz, ob der Wechsel auf Ihren Geburtsnamen anerkannt würde müßte mit dem zuständigen Standesamt besprochen werden.
Am 10.08.2011 schrieb Sahra folgendes:
Hallo,,,ich hoffe ihr könnt mir helfen vor 16 jahren habe ich meine sohn bekommen mein ex hate dammals die vater schaft erkenung gemacht ,,,,und er ist in der geburts Urkunde...und seit 15jahren kein konntakt zu seine sohne und mir, ich wollte wissen ob ich ihn aus der geburts urkunde nehemen kann .und meinen sohn denn namen meines neuenParter geben kann wir sind auch verheiratet.... !!!!!!! er worte auch aus Deutschland abgeschoben
Am 10.08.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung ist die Zustimmung des Sohnes, und wenn der Sohn den Namen seines Vaters trägt oder das gemeinsame Sorgerecht besteht, auch dessen Zustimmung erforderlich.
Am 25.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin 30 Jahre, seit 19.07.11 geschieden und führe momentan noch den Namen meines Ex-Mannes. Kinder haben wir keine.Ich möchte gerne meinen Nachnamen ändern lassen. Ist es möglich das ich statt den nachnamen meines Vaters den ich früher hatte den Namen meiner Mama annehmen kann? Der frühere name war Huhnholt und die haben zu mir oft Huhn oder Hühnchen zu mir gesagt das mich wieder nicht verspotten nach der Namensänderung.
Vielen Dank.
Am 25.08.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können nur Ihren eigenen Mädchennamen annehmen, nicht denjenigen von Dritten, auch dann nicht, wenn es sich um Verwandte handelt.
Am 18.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe mitte Juli beim Standesamt meines jetzigem Wohnortes mein Namensänderung beantragt.
Ich hatte alle unterlagen dabei, nun ich habe immer noch keine Bestätigung bekommen, warum dauert es so lange?
Am 19.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das kann viele Ursachen haben, u.a. auch Arbeitsüberlastung und Ferienzeit. Sinnvollerweise sollten Sie beim Standesamt nachfragen.
Am 29.09.2011 schrieb anonym folgendes:
Mein Sohn ist 13 Jahre alt und möchte seinen Namen in seinen Geburtsnamen ändern lassen. Als er geboren wurde, erhielt er meinen Nachnamen. Bei der Eheschließung, im Alter von drei Jahren, den Nachnamen seines Vaters. Das Sorgerecht habe ich allein. Sein Vater lehnt jeglichen Kontakt zu ihm ab, dies ist sogar im Scheidungsurteil vermerkt.
Was können wir tun um Erfolg zu haben?
Am 29.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch Ihre Heirat des Vaters und Wahl von dessen Namen als Ehename ist dieser - wie bei jedem anderen ehelichen Kind auch - der Geburtsname des Kindes geworden. Den kann man nicht einfach ändern.
Am 02.11.2011 schrieb mz folgendes:
ICH HABE GEHEIRATET UND MÖCHTE JETZT MEINE ERSTE TOCHTER AUCH UNSEREN FAMILIENNAMEN GEBEN; SIE TRÄGT JETZT NOCH MEINEN MÄDCHENNAMEN: MIT DEM VATER BESTEHT GEM: SORGERECHT: WELCHE CHANCEN HABE ICH WENN DIESER KEIN EINVERSTÄNDNIS GIBT; DEN NAMEN ZU ÄNDERN: DER VATER SCHLÄGT EINEN DOPPELNAMEN ALSO ERST UNSER FAMILIENNAME UND DANN SEIN NACHNAME; WÄRE DAS MÖGL: MACHT DIES SINN FÜR DAS KIND; ODER HABE ICH AUCH GUTE OPTIONEN VOR GERICHT DA SIE JA MOMENTAN EH MEINEN MÄDCHENNAMEN TRÄGT:
Am 02.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht ist die Zustimmung des Vaters erforderlich; diese kann, wie oben ausgeführt nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Wenn Einigkeit der Eltern besteht ust auch eine additive Einbenennung möglich.
Am 03.11.2011 schrieb Linda Mai folgendes:
Meine Uroma ist verstorben und äußerte kurz vor ihrem tod, dass sie auf ihrem grabstein, nicht ihren jetzigen nachnamen, sondern den nachnamen ihrer ersten heirat und somit ihres ersten mannes haben will.
Ist sowas möglich?
Am 03.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihren rechtlichen Namen ändern kann sie natürlich nicht mehr. Ob die Friedhofsverwaltung akzeptiert, daß ein anderer als der bürgerlichrechtliche Name auf dem Grabstein steht müssten Sie dort erfragen, da gelegentlich auch Künstlernamen auf Grabsteinen stehen, wäre dies nicht von vornherein völlig auszuschließen.
Am 18.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe 1999 nach der scheidung meiner elter den Nachnamen meiner Mutter angenommen. Nun ist meine Frage ob ich nochmal eine weiter Namens änderung,tätigen kann.

Ist so was möglich?

Am 21.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie brauchen für eine Namensänderung einen besonderen Grund.
Am 05.12.2011 schrieb Heike folgendes:
Bei unserer Heirat vor 8 Jahren nahmen meine Kinder den Namen meines Mannes an,weil er sie adoptieren wollte.Mittlerweile sind wir geschieden, er will keinen Kontakt zu meinen Kindern und ich frage mich, ob man eine Namensänderung durchführen lassen kann.Ich habe meinen Mädchennamen angenommen und würde den gern auch den Kindern geben, denn mit ihrem eigentlichen Mädchennamen können die Kinder nichts anfangen, da auch kein Kontakt zum leiblichen vater besteht.
Am 06.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sowohl eine Adoption als auch eine Einbenennung lassen sich nicht einfach rückgängig machen, wenn die Ehe der Mutter mit dem Stiefvater scheitert.
Am 08.12.2011 schrieb markus s. folgendes:
hallo,
Kann meine Freundin meinen Nachnamen schon annehmen wenn wir das Aufgebot stellen?

MfG
Markus

Am 08.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, den gemeinsamen Ehenamen gibt es erst mit der Eheschließung.
Am 12.12.2011 schrieb Ja folgendes:
ich habe mal eine frage und zwar ich hatte an meiner geburt bis zu meinem 5 lebensjahr den namen meiner mutter , meine mutter heiratete und ich wurde von ihrem ehemann namensadoptiert, da ich mittlerweile seit 2 jahren keinen kontakt mehr zu ihnen habe und den namen es zu oft gibt und er mir gar nicht passt und ich mich nicht zu diesem namen hingezogen fühle oder sonstiges, ( ich hasse diesen nachnamen! ) wollte ich eigentlich meinen geburtsnamen zurück wie geht das geht das überhaupt was brauche ich dafür und wer kann mir weiter helfen ??
Am 13.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Einbenennung ist Ihr Geburtsname dauerhaft geändert worden, diese kann nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Am 14.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich habe aus erster Ehe 3 Kinder und mit meinem neuen Partner 2 weitere. Somit trage ich und die drei großen Kinder den Namen meines Ex-Mannes und AUCH die 2 kleinen tragen diesen Namen , da wir noch nicht verheiratet waren, als die Kleinen zur Welt kamen.Nun werde ich bald meinen neuen Partner heiraten und meine großen Kinder kamen mit der Frage zu mir, ob es denn möglich sei, dass Sie einen Doppelnamen bekommen könnten, denn bei den 2 Kleinen ändert sich ja automatisch der jetztige Name zum Namen des Vaters und sie möchten gerne alle namentlich verbunden sein. Nun weiß ich schon, dass das möglich ist. Also momentan heißen Sie beispielsweise "Müller" und wollen den Namen des Stiefpapas auch tragen und somit wird aus Müller dann Müller-Schmidt. Die 2 Kleinen heißen dann nach der Hochzeit nur noch Schmidt und nicht mehr Müller. Meine Frage ist nun: Können die Kinder sich irgendwann dazu entscheiden, den 2ten Namen des Stiefpapas wieder abzulegen, oder tragen Sie ihn gegebenenfalls ihr Leben lang? Ich habe eigentlich vermutet, dass diese Möglichkeit besteht, doch mein Ex-Mann hat mri gesagt, sie können ihn, es sei denn, sie heiraten, nie wieder ablegen. Stimmt das??? Außerdem ist mein Ex-Mann der Überzeugung, es würde den Kindern nur Nachteile entstehen durch einen Doppelnamen? Was sagen Sie zu diesem Thema? Also nochmal kurz zum Durchblicken:
Momentan heiße ich Müller,alle Kinder heißen auch Müller und mein neuer PArtner heißt Schmidt. Nach der Heirat würden die großen Kinder gerne Müller-Schmidt heißen, die 2 Kleinen werden automatisch von Müller auf Schmidt geändert und ich heiße dann auch Schmidt.

Wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar !
Jana

Am 16.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung ist die Zustimmung des Vaters erforderlich und diese ist grds nicht wieder rückgängig zu machen. Der Vorteil der additiven Einbennnung ist aber, daß Kinder auch ihren richtigen Namen behalten und im Fall des Scheiterns der mütterlichen Ehe nicht allein mit dem "falschen" Namen zurückbleiben.
Am 21.12.2011 schrieb Ingrid O folgendes:
Guten Tag, die uneheliche Tochter meines Sohnes, also meine Enkelin (19J.)möchte ihren jetzigen Familiennamen los werden. Ihre Mutter hatte einen Mann geheiratet, der mehr im Knast saß als draußen war. Dieser Mann hat nicht nur seiner Frau viel Gewalt angetan, sondern auch meiner Enkelin, als sie 5 Jahre alt war. Meine Enkelin ist nun gezwungen Tag für Tag an diesen Mann, der ja nicht ihr Vater ist, erinnert zu werden. Sie hat ein Trauma aus dieser Zeit, welches nie endet, da sie den Namen des Peinigers trägt. Kann sie vielleicht den Namen ihres Vaters annehmen, oder den Mädchennamen der Mutter? Ihre Mutter trägt leider auch noch den Namen ihres geschiedenen Mannes.
Am 21.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Namensänderung ist nur ausnahmsweise mit entsprechenden Gründen möglich. Wenn Ihre Enkelin ihre Traumatisierung und die Verbindung mit dem Namen nachweisen könnte, etwa im Rahmen einer Psychotherapie, könnte man eine Namensänderung näher in Betracht ziehen.
Am 07.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

nach der Scheidung meiner Eltern und der Wiederheirat meiner Mutter wurde mein Geburtsname, Berger, in den Doppelnamen Pak-Berger geändert. Zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig. Da dies aber anscheinend keine Relevanz hat (was ich allerdings in keiner weise nachvollziehen kann, so wurde uns damals vom verantwortlichen bearbeiter meiner heimatstadt gesagt, dass ich bei volljährigkeit das ja ohnehin selbst entscheiden könne. das war vor ca. 8 jahren), besteht nach meinem jetzigen kenntnisstand nur die möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen namensänderung (ich möchte nur meinen eigentlichen geburtsnamen wieder tragen). hierbei denke ich, dass die "hinderlichkeit des doppelnamens" schon eine rolle spielt. immerhin ist es ein doppelname, der für verwirrung unterschiedlichster art verursacht.
ich freue mich auf rückmeldung,
mfg

Am 09.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Doppelnamen aller Art sind absolut geläufig und dürften keinen besonderen Grund für eine Namensänderung darstellen.
Am 13.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe vor zu heiraten, dabei wollten wir ursprünglich den Geburtsnamen meines Mannes als Ehenamen tragen. Da seine Mutter aber als er drei Jahre alt war neu geheiratet hat wurde der ursprüngliche Geburtsname gelöscht. Mein Mann in spe möchte aber auf keinen Fall, dass seine neue Familie (4-köpfig) wie sein Stiefvater heißt, der ihm seine Kindheit zur Hölle gemacht hat. Verspricht es Erfolg da einen Namensänderungsverfahren anzustrengen?

Danke

Am 14.01.2012 schrieb J.Wellershaus folgendes:
Hallo,ich bin 26 und habe seit meinem 3.
Lebensjahr einen neuen Nachnamen durch Scheidung und erneuter Heirat meiner Mama. Nun ist meine Mama wieder geschieden und ich möchte gerne meinen Geburtsnamen Ehlert wieder annehmen, da ich nichts mit meinem Stiefvater zu tun haben will. Ist die Änderung möglich?
Am 26.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen!

Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter, die mittlerweile verstorben ist und vorher geschieden wurde, aber selbst ihren Geburtsnamen nicht mehr angenommen hat, annehmen? Ich selbst bin volljährig.

Am 27.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, es gibt kein Recht auf freie Namenswahl, Sie müssen Ihren eigenen Geburtsnamen behalten.
Am 28.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe geheiratet und mich für einen Doppelnamen entschieden, allerdings kann ich mich mit seinen ausländischen Namen einfach nicht identifizieren und "benutze" ihn kaum.ich bin Künstlerin und meine Identität ist nun mal mein Mädchenname.
Ich möchte mich nicht scheiden lassen aber bestünde die Möglichkeit wieder NUR meinen mädchennamen anzunehmen?
Am 30.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben einen Ehenamen gewählt und Ihren Mädchennamen als Begleitnamen hinzugefügt. Den hinzugefügten Mädchennamen könnten Sie wieder ablegen, den Ehenamen nur bei Beendigung der Ehe.
Am 08.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich möchte erneut heiraten und habe mir überlegt, wegen der Kinder nicht den namen meines neuen mannes anzunehmen. ist es möglich, wenn die kinder erwachsen sind, dann den namen meines neuen ehemannes anzunehmen, auch wenn die heirat dann bereits jahre zurückliegt?
Am 08.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Erklärung, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Heirat noch erfolgen.
Am 15.03.2012 schrieb kimam folgendes:
Die einverständnis habe ich. Kann ich also den Namen meiner Tochter in Müller- Schäfer umwandeln?
Vielen Dank!
Am 16.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Im Rahmen der Heirat können Sie und Ihr künftiger Ehemann mit Einverständnis der Väter die Kinder auf den gemeinsamen Ehenamen einbenennen. Als Begleitname wäre der bisherige Name zulässig.
Am 20.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hallo..es ist alles sehr kompleziert ich habe am 25.11.10 geheiratet aber am 31.5.11 schon die scheidung eingereicht es ging garnicht...wir haben eine gemeinsame tochter nun fast 15 monate alt..die ehelig zu welt kam und somit sein namen trägt möchte im sommer nach der scheidung gerne wieder neu heiraten bei einer namens änderung unserer tochter ist er komplett dagegen da kam mir die idee mit den doppelnamen (sein name +mein neuer name)aber das will er auch nicht...muss er da zustimmen???kann ich irgendwas machen???will unbeding das die kleine auch so heiss wie ich!!Vielen dank
Am 21.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung in die neue Ehe ist die Zustimmung des Vaters erforderlich. Eine Ersetzung der Zustimmung durch das Familiengericht ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, der Wunsch nach Namenseinheit ist nach der Rechtsprechung kein ausreichender Grund.
Am 08.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Namensänderung scheint ein schwieriges Thema zu sein. Meine Tochter hat bei meiner Eheschließung im Alter von 5 Jahren den gemeinsamen Ehenamen meines Noch-Ehemannes übertragen bekommen. Nun ist die Scheidung fast durch. Mit dem Nachnamen konnte sie sich nie richtig identifizieren, da das Verhältnis zu ihrem Stiefvater nie sehr innig war. Nun lebe ich mit ihrem leiblichen Vater zusammen, zu dem meine Tochter, auf Veranlassung meines Ex-Mannes, 16 Jahre keinen Kontakt haben durfte, endlich eine Vater-Tochter-Beziehung aufbauen konnte. Mittlerweile ist sie 21 und wünscht sich den Familiennamen ihres leiblichen Vaters, somal wir nach erfolgter Scheidung heiraten möchten und hier ihre Wurzeln sind. Geht das im Rahmen einer Namensänderung oder muss hier eine Adoption erfolgen? Keiner konnte mir bisher eine genaue Aussage machen.
Am 10.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Adoption ist nicht möglich, denn die Tochter ist ja bereits Ihr gemeinsames Kind, die eigenen Eltern können ihr Kind nicht adoptieren.
Am 10.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin von meinem Ehemann getrennt und im August ungefähr werden wir dann geschieden sein. Wir haben eine gemeinsame Tochter die jetzt 6 Jahre alt ist. Ich habe vor meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Meine Frage: Kann meine Tochter auch wieder meinen Mädchennamen annehmen den sie vor unserer Eheschließung hatte? Unser Familienname wird gerne verspottet und gerade unter Kindern sehr grausam.
Hat man in dieser Situation eine Chance?
Am 11.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn ein Familienname Veranlassung zu Spott gibt, kann dies ein Grund für die Änderung des Namens sein, nicht aber unbedingt ein Grund für die Annahme des Mädchennamens der Mutter.
Am 11.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Zu meiner Anfrage vom 08.04.2012 schrieben Sie am 10.4.12 dass eine Adoption des eigenen Kindes nicht möglich ist. Wie stehen denn die Chancen auf Annahme des Familiennamens des leiblichen Vaters. Ist das über die Namensänderungsbehörde möglich?
Am 12.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wahrscheinlich eher schwierig, weil die Tochter längst volljährig ist; ein minderjähriges Kind könnte nochmals einbenannt werden.
Am 16.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Frau Wolf,

nach der Eheschließung haben mein Mann und ich jeder unseren Namen behalten. Er trägt einen Doppelnamen, der mit "Meyer-" beginnt. Da wir nunmehr Nachwuchs planen, würden wir sehr gerne einen gemeinsamen Familiennamen führen. Gibt es eine Möglichkeit, den Mädchennamen der Mutter (nicht "Meyer")zu führen? Oder geht dies nicht, wil es sich bei dem Doppelnamen meines Mannes um einen sog. echten Doppelnamen handelt? Hat ein Standesamt ggf. hier auch Handlungsspielraum, so dass ein netter Beamter weiterhelfen könnte? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Am 17.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Ehegatten bei der Heirat keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben können sie das später noch nachholen, Sie können also entweder Ihren Namen oder den Namen des Mannes, der in Ihrem Fall ein echter Doppelname ist, zum Ehenamen bestimmen.
Am 15.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Kürzlich gelangte meine Geburtsurkunde in meinem Besitz und in dieser habe ich einen anderen Nachnamen. Nämlich den Geburtsnamen meiner Mutter (einen Deutschen).
Ich wurde unehelich geboren und erhielt dann später den ausländischen Nachnamen meines Vaters, nachdem er meine Mutter ehelichte. Jetzt frage ich mich ob es eine Möglichkeit gibt wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen.
Am 16.05.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach deutschem Namensrecht ist eine Einbenennung idR nicht rückgängig zu machen; ob dies nach einem ggf anwendbaren ausländischen Namensrecht auch so ist, müßte ggf überprüft werden.

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