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Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Wolf

Namensänderung

Änderung des Familiennames nur in Ausnahmefällen möglich

Die Änderung des Familiennamens ist in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht nach freiem Belieben möglich. Es gibt kein Recht auf freie Namenswahl des Familiennames, sondern gesetzliche Regeln, denen die Namensgebung folgt. Das bürgerliche Recht sieht eine Namensänderung regelmäßig nur im Zusammenhang mit Statusänderungen vor, wie z.B.

  • Heirat
  • Auflösung der Ehe
  • Annahme als Kind (Adoption)
  • Einbenennung (Erstreckung des gemeinsamen Ehenamens auf ein Kind aus einer früheren Ehe eines Ehepartners)
Die bürgerlichrechtlichen Regeln für das Namensrecht sind grds. abschließend und vorrangig, weil das Namensrecht nicht nur rein private Belange des Bürgers betrifft, der die Namensänderung begehrt. Ebenso berührt sind auch die Belange von anderen betroffenen Familienmitgliedern sowie in erheblichem Maße auch öffentliche Interessen. So hat das Namensrecht etwa eine soziale Ordnungsfunktion, die die verwandtschaftliche und rechtliche Zugehörigkeit von Personen dokumentiert und es dient der Identifizierbarkeit einer Person. Nur wenn im Einzelfall das private Interesse an einer Namensänderung diese öffentlichen Interessen und die privaten Interessen auch der anderen Betroffenen überwiegt, kann eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der eine Namensänderung abweichend von den üblichen Regeln ausnahmsweise rechtfertigt. Als Ausnahmeregelung wird diese Voraussetzung üblicherweise streng ausgelegt.

Als wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird die Beseitigung von mit dem Familienamen verbundenen Behinderungen anerkannt, bei

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlaß zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können
  • Familiennamen mit "ss" oder "ß" sowie Familiennamen mit Umlauten, wenn sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen ergeben oder dadurch nicht unwesentliche Behinderungen im Ausland ergeben
  • Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache eines Familiennamens, wenn diese zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führen. Das gilt z.B. für Doppelnamen oder sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen, häufig auch bei fremdsprachigen Namen
  • häufigen Verwechslungen aufgrund von Sammelnamen (Meier, Müller, Schmidt, Schulz) oder sonstigen Familiennamen, die im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vorkommen
oder vergleichbar wichtige Gründe.

Nicht als wichtiger Grund anerkannt sind z.B.

  • der Wunsch, im Fall der Wiederverheiratung eines Elternteils die Herkunft eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe zu verdecken, oder dem Kind lediglich vorübergehende, altersbedingte Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten ersparen, die sich aus der Namensverschiedenheit in der neuen Familie ergeben
  • emotionale Ablehnung des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch das Kind
  • der Wunsch, emotionale Verbundenheit mit einem anderen besonders nahestehenden Verwandten zu dokumentieren
  • Verhinderung des Aussterbens eines Familiennamens
  • der Wunsch nach Erschwerung der Identifizierbarkeit, um etwa Vollstreckungsmaßnahmen zu erschweren
Aber auch bei Zulässigkeit einer Namensänderung kann nicht einfach jeder beliebige andere Familienname gewählt werden. Meist ist die Beseitigung von mit einem Familiennamen verbundenen Behinderungen bereits durch eine Änderung der Schreibweise (Umlaute, ss, ß) oder durch Ergänzung mit einem Zusatz möglich. Auch dann, wenn die Annahme eines neuen Familiennamens zulässig ist, darf durch den neuen Familiennamen kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden. Auch ist die Wahl eines "berühmten" Familiennamens oder eines Namens mit einer früheren Adelsbezeichnung nicht zulässig.


Eingestellt am 02.05.2011 von RAin Wolf
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521 Kommentare zum Artikel "Namensänderung":

Am 18.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe kurze Frage: kann ich –Tochter- den doppel Namen nach Tod eines Elternteils ablegen und mich für einen entscheiden?
Vielen Dank
Am 18.05.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihre Frage lässt sich so nicht beantworten, da unklar ist, wie Sie zu dem Doppelnamen gekommen sind. Handelt es sich um einen echten Doppelnamen als Geburtsnamen wird dies wahrscheinlich nicht gehen, handelt es sich um einen Geburtsnamen und einen Begleitnamen, so ist das Ablegen des Begleitnamens u.U. möglich.
Am 25.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, ich habe den Familiennamen meines Mannes angenommen-> Müller. Nun ist es so, dass kein Tag ohne irgendeine blöde Bemerkung z.Bsp. Ach Müller haben wir 100, oder lachende Kommentare vergeht. Gern würden wir unseren Familiennamen auf meinen Geburtsnamen Berndt ändern lassen. Wäre das möglich. Auch meine Kinder sollen nicht unter dem Namen leiden: MfG M. Müller
Am 25.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich lebe im Ausland, und bin gerade dabei ein Haus zu kaufen. Nun bin ich mir unsicher welchen Namen ich angeben soll: entweder Konig oder Koenig.
Meine englische Bank erkennt Koenig nicht an jedoch wurde mir von meiner deutschen bank sowie notar geraten koenig in den kaufvertrag zuschreiben und ins grundbuch.

was ist nun die offizielle regel? und wie kann ich meiner bank beweisen das sie koenig anerkennen müssen.

vielen dank

Am 26.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn eine englische Bank die Schreibung eines deutschen Namens nicht anerkennen will, ist das kein Problem des deutschen Namensrechts. Aber vielleicht läßt sich das Problem praktisch durch eine Bestätigung der deutschen Botschaft lösen, diese müßte mit derartigen praktischen Problemen öfter konfrontiert sein.
Am 26.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei sehr weitverbreiteten Namen mit hoher Verwechselungsgefahr kann eine Namensänderung zur Unterscheidung zulässig sein. Allerdings reicht zur Unterscheidung meist ein Zusatz, ob der Wechsel auf Ihren Geburtsnamen anerkannt würde müßte mit dem zuständigen Standesamt besprochen werden.
Am 10.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,,,ich hoffe ihr könnt mir helfen vor 16 jahren habe ich meine sohn bekommen mein ex hate dammals die vater schaft erkenung gemacht ,,,,und er ist in der geburts Urkunde...und seit 15jahren kein konntakt zu seine sohne und mir, ich wollte wissen ob ich ihn aus der geburts urkunde nehemen kann .und meinen sohn denn namen meines neuenParter geben kann wir sind auch verheiratet.... !!!!!!! er worte auch aus Deutschland abgeschoben
Am 10.08.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung ist die Zustimmung des Sohnes, und wenn der Sohn den Namen seines Vaters trägt oder das gemeinsame Sorgerecht besteht, auch dessen Zustimmung erforderlich.
Am 25.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin 30 Jahre, seit 19.07.11 geschieden und führe momentan noch den Namen meines Ex-Mannes. Kinder haben wir keine.Ich möchte gerne meinen Nachnamen ändern lassen. Ist es möglich das ich statt den nachnamen meines Vaters den ich früher hatte den Namen meiner Mama annehmen kann? Der frühere name war Huhnholt und die haben zu mir oft Huhn oder Hühnchen zu mir gesagt das mich wieder nicht verspotten nach der Namensänderung.
Vielen Dank.
Am 25.08.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können nur Ihren eigenen Mädchennamen annehmen, nicht denjenigen von Dritten, auch dann nicht, wenn es sich um Verwandte handelt.
Am 18.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe mitte Juli beim Standesamt meines jetzigem Wohnortes mein Namensänderung beantragt.
Ich hatte alle unterlagen dabei, nun ich habe immer noch keine Bestätigung bekommen, warum dauert es so lange?
Am 19.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das kann viele Ursachen haben, u.a. auch Arbeitsüberlastung und Ferienzeit. Sinnvollerweise sollten Sie beim Standesamt nachfragen.
Am 29.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Sohn ist 13 Jahre alt und möchte seinen Namen in seinen Geburtsnamen ändern lassen. Als er geboren wurde, erhielt er meinen Nachnamen. Bei der Eheschließung, im Alter von drei Jahren, den Nachnamen seines Vaters. Das Sorgerecht habe ich allein. Sein Vater lehnt jeglichen Kontakt zu ihm ab, dies ist sogar im Scheidungsurteil vermerkt.
Was können wir tun um Erfolg zu haben?
Am 29.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch Ihre Heirat des Vaters und Wahl von dessen Namen als Ehename ist dieser - wie bei jedem anderen ehelichen Kind auch - der Geburtsname des Kindes geworden. Den kann man nicht einfach ändern.
Am 02.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ICH HABE GEHEIRATET UND MÖCHTE JETZT MEINE ERSTE TOCHTER AUCH UNSEREN FAMILIENNAMEN GEBEN; SIE TRÄGT JETZT NOCH MEINEN MÄDCHENNAMEN: MIT DEM VATER BESTEHT GEM: SORGERECHT: WELCHE CHANCEN HABE ICH WENN DIESER KEIN EINVERSTÄNDNIS GIBT; DEN NAMEN ZU ÄNDERN: DER VATER SCHLÄGT EINEN DOPPELNAMEN ALSO ERST UNSER FAMILIENNAME UND DANN SEIN NACHNAME; WÄRE DAS MÖGL: MACHT DIES SINN FÜR DAS KIND; ODER HABE ICH AUCH GUTE OPTIONEN VOR GERICHT DA SIE JA MOMENTAN EH MEINEN MÄDCHENNAMEN TRÄGT:
Am 02.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht ist die Zustimmung des Vaters erforderlich; diese kann, wie oben ausgeführt nur unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Wenn Einigkeit der Eltern besteht ust auch eine additive Einbenennung möglich.
Am 03.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Uroma ist verstorben und äußerte kurz vor ihrem tod, dass sie auf ihrem grabstein, nicht ihren jetzigen nachnamen, sondern den nachnamen ihrer ersten heirat und somit ihres ersten mannes haben will.
Ist sowas möglich?
Am 03.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihren rechtlichen Namen ändern kann sie natürlich nicht mehr. Ob die Friedhofsverwaltung akzeptiert, daß ein anderer als der bürgerlichrechtliche Name auf dem Grabstein steht müssten Sie dort erfragen, da gelegentlich auch Künstlernamen auf Grabsteinen stehen, wäre dies nicht von vornherein völlig auszuschließen.
Am 18.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe 1999 nach der scheidung meiner elter den Nachnamen meiner Mutter angenommen. Nun ist meine Frage ob ich nochmal eine weiter Namens änderung,tätigen kann.

Ist so was möglich?

Am 21.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie brauchen für eine Namensänderung einen besonderen Grund.
Am 05.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Bei unserer Heirat vor 8 Jahren nahmen meine Kinder den Namen meines Mannes an,weil er sie adoptieren wollte.Mittlerweile sind wir geschieden, er will keinen Kontakt zu meinen Kindern und ich frage mich, ob man eine Namensänderung durchführen lassen kann.Ich habe meinen Mädchennamen angenommen und würde den gern auch den Kindern geben, denn mit ihrem eigentlichen Mädchennamen können die Kinder nichts anfangen, da auch kein Kontakt zum leiblichen vater besteht.
Am 06.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sowohl eine Adoption als auch eine Einbenennung lassen sich nicht einfach rückgängig machen, wenn die Ehe der Mutter mit dem Stiefvater scheitert.
Am 08.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,
Kann meine Freundin meinen Nachnamen schon annehmen wenn wir das Aufgebot stellen?

MfG
Markus

Am 08.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, den gemeinsamen Ehenamen gibt es erst mit der Eheschließung.
Am 12.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe mal eine frage und zwar ich hatte an meiner geburt bis zu meinem 5 lebensjahr den namen meiner mutter , meine mutter heiratete und ich wurde von ihrem ehemann namensadoptiert, da ich mittlerweile seit 2 jahren keinen kontakt mehr zu ihnen habe und den namen es zu oft gibt und er mir gar nicht passt und ich mich nicht zu diesem namen hingezogen fühle oder sonstiges, ( ich hasse diesen nachnamen! ) wollte ich eigentlich meinen geburtsnamen zurück wie geht das geht das überhaupt was brauche ich dafür und wer kann mir weiter helfen ??
Am 13.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Einbenennung ist Ihr Geburtsname dauerhaft geändert worden, diese kann nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Am 14.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich habe aus erster Ehe 3 Kinder und mit meinem neuen Partner 2 weitere. Somit trage ich und die drei großen Kinder den Namen meines Ex-Mannes und AUCH die 2 kleinen tragen diesen Namen , da wir noch nicht verheiratet waren, als die Kleinen zur Welt kamen.Nun werde ich bald meinen neuen Partner heiraten und meine großen Kinder kamen mit der Frage zu mir, ob es denn möglich sei, dass Sie einen Doppelnamen bekommen könnten, denn bei den 2 Kleinen ändert sich ja automatisch der jetztige Name zum Namen des Vaters und sie möchten gerne alle namentlich verbunden sein. Nun weiß ich schon, dass das möglich ist. Also momentan heißen Sie beispielsweise "Müller" und wollen den Namen des Stiefpapas auch tragen und somit wird aus Müller dann Müller-Schmidt. Die 2 Kleinen heißen dann nach der Hochzeit nur noch Schmidt und nicht mehr Müller. Meine Frage ist nun: Können die Kinder sich irgendwann dazu entscheiden, den 2ten Namen des Stiefpapas wieder abzulegen, oder tragen Sie ihn gegebenenfalls ihr Leben lang? Ich habe eigentlich vermutet, dass diese Möglichkeit besteht, doch mein Ex-Mann hat mri gesagt, sie können ihn, es sei denn, sie heiraten, nie wieder ablegen. Stimmt das??? Außerdem ist mein Ex-Mann der Überzeugung, es würde den Kindern nur Nachteile entstehen durch einen Doppelnamen? Was sagen Sie zu diesem Thema? Also nochmal kurz zum Durchblicken:
Momentan heiße ich Müller,alle Kinder heißen auch Müller und mein neuer PArtner heißt Schmidt. Nach der Heirat würden die großen Kinder gerne Müller-Schmidt heißen, die 2 Kleinen werden automatisch von Müller auf Schmidt geändert und ich heiße dann auch Schmidt.

Wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar !
Jana

Am 16.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung ist die Zustimmung des Vaters erforderlich und diese ist grds nicht wieder rückgängig zu machen. Der Vorteil der additiven Einbennnung ist aber, daß Kinder auch ihren richtigen Namen behalten und im Fall des Scheiterns der mütterlichen Ehe nicht allein mit dem "falschen" Namen zurückbleiben.
Am 21.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, die uneheliche Tochter meines Sohnes, also meine Enkelin (19J.)möchte ihren jetzigen Familiennamen los werden. Ihre Mutter hatte einen Mann geheiratet, der mehr im Knast saß als draußen war. Dieser Mann hat nicht nur seiner Frau viel Gewalt angetan, sondern auch meiner Enkelin, als sie 5 Jahre alt war. Meine Enkelin ist nun gezwungen Tag für Tag an diesen Mann, der ja nicht ihr Vater ist, erinnert zu werden. Sie hat ein Trauma aus dieser Zeit, welches nie endet, da sie den Namen des Peinigers trägt. Kann sie vielleicht den Namen ihres Vaters annehmen, oder den Mädchennamen der Mutter? Ihre Mutter trägt leider auch noch den Namen ihres geschiedenen Mannes.
Am 21.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Namensänderung ist nur ausnahmsweise mit entsprechenden Gründen möglich. Wenn Ihre Enkelin ihre Traumatisierung und die Verbindung mit dem Namen nachweisen könnte, etwa im Rahmen einer Psychotherapie, könnte man eine Namensänderung näher in Betracht ziehen.
Am 07.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

nach der Scheidung meiner Eltern und der Wiederheirat meiner Mutter wurde mein Geburtsname, Berger, in den Doppelnamen Pak-Berger geändert. Zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig. Da dies aber anscheinend keine Relevanz hat (was ich allerdings in keiner weise nachvollziehen kann, so wurde uns damals vom verantwortlichen bearbeiter meiner heimatstadt gesagt, dass ich bei volljährigkeit das ja ohnehin selbst entscheiden könne. das war vor ca. 8 jahren), besteht nach meinem jetzigen kenntnisstand nur die möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen namensänderung (ich möchte nur meinen eigentlichen geburtsnamen wieder tragen). hierbei denke ich, dass die "hinderlichkeit des doppelnamens" schon eine rolle spielt. immerhin ist es ein doppelname, der für verwirrung unterschiedlichster art verursacht.
ich freue mich auf rückmeldung,
mfg

Am 09.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Doppelnamen aller Art sind absolut geläufig und dürften keinen besonderen Grund für eine Namensänderung darstellen.
Am 13.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe vor zu heiraten, dabei wollten wir ursprünglich den Geburtsnamen meines Mannes als Ehenamen tragen. Da seine Mutter aber als er drei Jahre alt war neu geheiratet hat wurde der ursprüngliche Geburtsname gelöscht. Mein Mann in spe möchte aber auf keinen Fall, dass seine neue Familie (4-köpfig) wie sein Stiefvater heißt, der ihm seine Kindheit zur Hölle gemacht hat. Verspricht es Erfolg da einen Namensänderungsverfahren anzustrengen?

Danke

Am 14.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,ich bin 26 und habe seit meinem 3.
Lebensjahr einen neuen Nachnamen durch Scheidung und erneuter Heirat meiner Mama. Nun ist meine Mama wieder geschieden und ich möchte gerne meinen Geburtsnamen Ehlert wieder annehmen, da ich nichts mit meinem Stiefvater zu tun haben will. Ist die Änderung möglich?
Am 26.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen!

Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter, die mittlerweile verstorben ist und vorher geschieden wurde, aber selbst ihren Geburtsnamen nicht mehr angenommen hat, annehmen? Ich selbst bin volljährig.

Am 27.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, es gibt kein Recht auf freie Namenswahl, Sie müssen Ihren eigenen Geburtsnamen behalten.
Am 28.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe geheiratet und mich für einen Doppelnamen entschieden, allerdings kann ich mich mit seinen ausländischen Namen einfach nicht identifizieren und "benutze" ihn kaum.ich bin Künstlerin und meine Identität ist nun mal mein Mädchenname.
Ich möchte mich nicht scheiden lassen aber bestünde die Möglichkeit wieder NUR meinen mädchennamen anzunehmen?
Am 30.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben einen Ehenamen gewählt und Ihren Mädchennamen als Begleitnamen hinzugefügt. Den hinzugefügten Mädchennamen könnten Sie wieder ablegen, den Ehenamen nur bei Beendigung der Ehe.
Am 08.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich möchte erneut heiraten und habe mir überlegt, wegen der Kinder nicht den namen meines neuen mannes anzunehmen. ist es möglich, wenn die kinder erwachsen sind, dann den namen meines neuen ehemannes anzunehmen, auch wenn die heirat dann bereits jahre zurückliegt?
Am 08.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Erklärung, einen gemeinsamen Ehenamen zu führen kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Heirat noch erfolgen.
Am 15.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Die einverständnis habe ich. Kann ich also den Namen meiner Tochter in Müller- Schäfer umwandeln?
Vielen Dank!
Am 16.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Im Rahmen der Heirat können Sie und Ihr künftiger Ehemann mit Einverständnis der Väter die Kinder auf den gemeinsamen Ehenamen einbenennen. Als Begleitname wäre der bisherige Name zulässig.
Am 20.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hallo..es ist alles sehr kompleziert ich habe am 25.11.10 geheiratet aber am 31.5.11 schon die scheidung eingereicht es ging garnicht...wir haben eine gemeinsame tochter nun fast 15 monate alt..die ehelig zu welt kam und somit sein namen trägt möchte im sommer nach der scheidung gerne wieder neu heiraten bei einer namens änderung unserer tochter ist er komplett dagegen da kam mir die idee mit den doppelnamen (sein name +mein neuer name)aber das will er auch nicht...muss er da zustimmen???kann ich irgendwas machen???will unbeding das die kleine auch so heiss wie ich!!Vielen dank
Am 21.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung in die neue Ehe ist die Zustimmung des Vaters erforderlich. Eine Ersetzung der Zustimmung durch das Familiengericht ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, der Wunsch nach Namenseinheit ist nach der Rechtsprechung kein ausreichender Grund.
Am 08.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Namensänderung scheint ein schwieriges Thema zu sein. Meine Tochter hat bei meiner Eheschließung im Alter von 5 Jahren den gemeinsamen Ehenamen meines Noch-Ehemannes übertragen bekommen. Nun ist die Scheidung fast durch. Mit dem Nachnamen konnte sie sich nie richtig identifizieren, da das Verhältnis zu ihrem Stiefvater nie sehr innig war. Nun lebe ich mit ihrem leiblichen Vater zusammen, zu dem meine Tochter, auf Veranlassung meines Ex-Mannes, 16 Jahre keinen Kontakt haben durfte, endlich eine Vater-Tochter-Beziehung aufbauen konnte. Mittlerweile ist sie 21 und wünscht sich den Familiennamen ihres leiblichen Vaters, somal wir nach erfolgter Scheidung heiraten möchten und hier ihre Wurzeln sind. Geht das im Rahmen einer Namensänderung oder muss hier eine Adoption erfolgen? Keiner konnte mir bisher eine genaue Aussage machen.
Am 10.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Adoption ist nicht möglich, denn die Tochter ist ja bereits Ihr gemeinsames Kind, die eigenen Eltern können ihr Kind nicht adoptieren.
Am 10.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin von meinem Ehemann getrennt und im August ungefähr werden wir dann geschieden sein. Wir haben eine gemeinsame Tochter die jetzt 6 Jahre alt ist. Ich habe vor meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Meine Frage: Kann meine Tochter auch wieder meinen Mädchennamen annehmen den sie vor unserer Eheschließung hatte? Unser Familienname wird gerne verspottet und gerade unter Kindern sehr grausam.
Hat man in dieser Situation eine Chance?
Am 11.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn ein Familienname Veranlassung zu Spott gibt, kann dies ein Grund für die Änderung des Namens sein, nicht aber unbedingt ein Grund für die Annahme des Mädchennamens der Mutter.
Am 11.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Zu meiner Anfrage vom 08.04.2012 schrieben Sie am 10.4.12 dass eine Adoption des eigenen Kindes nicht möglich ist. Wie stehen denn die Chancen auf Annahme des Familiennamens des leiblichen Vaters. Ist das über die Namensänderungsbehörde möglich?
Am 12.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wahrscheinlich eher schwierig, weil die Tochter längst volljährig ist; ein minderjähriges Kind könnte nochmals einbenannt werden.
Am 16.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Frau Wolf,

nach der Eheschließung haben mein Mann und ich jeder unseren Namen behalten. Er trägt einen Doppelnamen, der mit "Meyer-" beginnt. Da wir nunmehr Nachwuchs planen, würden wir sehr gerne einen gemeinsamen Familiennamen führen. Gibt es eine Möglichkeit, den Mädchennamen der Mutter (nicht "Meyer")zu führen? Oder geht dies nicht, wil es sich bei dem Doppelnamen meines Mannes um einen sog. echten Doppelnamen handelt? Hat ein Standesamt ggf. hier auch Handlungsspielraum, so dass ein netter Beamter weiterhelfen könnte? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Am 17.04.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Ehegatten bei der Heirat keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben können sie das später noch nachholen, Sie können also entweder Ihren Namen oder den Namen des Mannes, der in Ihrem Fall ein echter Doppelname ist, zum Ehenamen bestimmen.
Am 15.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Kürzlich gelangte meine Geburtsurkunde in meinem Besitz und in dieser habe ich einen anderen Nachnamen. Nämlich den Geburtsnamen meiner Mutter (einen Deutschen).
Ich wurde unehelich geboren und erhielt dann später den ausländischen Nachnamen meines Vaters, nachdem er meine Mutter ehelichte. Jetzt frage ich mich ob es eine Möglichkeit gibt wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen.
Am 16.05.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach deutschem Namensrecht ist eine Einbenennung idR nicht rückgängig zu machen; ob dies nach einem ggf anwendbaren ausländischen Namensrecht auch so ist, müßte ggf überprüft werden.
Am 21.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Bei der Hochzeit mit meinem ersten Mann habe ich seinen Namen angenommen und auch unsere Tochter erhielt seinen Familiennamen. Die Ehe wurde geschieden. Ich habe seinen Namen behalten. Nun steht meine zweite Hochzeit an und ich würde gerne wissen, ob es möglich ist:
1. den Namen meines zukünftigen Mannes vor meinen jetzigen Namen (aus erster Ehe) zu stellen und
2. auch bei meiner Tochter aus erster Ehe den Namen meines Zukünftigen davorzustellen.

das Sorgerecht liegt alleine bei mir. Ich stelle es mir schwierig vor, wenn mein Kind aus erster Ehe einen anderen Namen hat, als die zukünftigen Kinder aus zweiter Ehe. Würden diese den Namen meines Zukünftigen bekommen, oder meinen (dann Doppelnamen?)

Am 21.05.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können als gemeinsamen Ehenamen den Namen Ihres 2. Mannes wählen und den bisherigen Namen als Begleitnamen wählen. Kinder aus dieser Ehe würden Ehenamen erhalten. Kinder aus der früheren Ehe können mit Zustimmung des Vaters einbenannt werden.
Am 24.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich hätte auch eine drigende Frage und bedanke mich vorab für die Beantwortung.
Meine Frau trägt einen Doppelnamen, also Ihren plus Meinen. Soweit so gut.
Das Problem ist nun, das Sie gebürtige Iranerin ist. Folglich wird unsere, nach deutschem Recht erteilte, Ehe dort nicht anerkannt, da ich auch Christ bin.
Reist Sie nun mit dem iranischen Pass in den Iran, ist dies erstmal möglich, da dort ja nur der nicht Doppelname vermerkt ist. Will Sie nun aber wieder ausreisen, brauch Sie dazu zusätzlich den deutschen Pass. In diesem ist allerdings der Doppelname vermerkt. Aus diesem Grund könnte Ihr mit einiger Wahrscheinlichkeit die Ausreise verweigert werden. Zudem müsste Sie mit empfindlichen Strafen bis hin zum Tode rechnen.
Aus diesem Grund würden wir gerne den Doppelnamen bei Ihr wieder rückgängig machen, aber man sagte, dies wäre nicht möglich.
Ist dies aber eventuell ein "wichtiger Grund" für eine Namensänderung? Zumal ja kein wirklich neuer Name her soll, sondern nur der Doppelname wegfällt. Allein die Tatsache, das man dafür ggf. sogar ermordet werden darf, sollte nach menschlichem Verstand dies doch rechtfertigen oder?
Lohnt es sich evtl. auch einen Anwalt einzuschalten?
Ps.: Natürlich wurden wir vor der Ehe darauf hingewiesen, allerdings kannten wir nicht alle Einzelheiten.

Vielen Dank

Am 25.05.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben als gemeinsamen Ehenamen Ihren Namen gewählt, ihre Frau hat den Mädchennamen als Begleitnamen zugefügt. Dieser Doppelname kann nur in der Weise geändert werden, daß die Frau den Begleitnamen ablegt, die Wahl des gemeinsamen Ehenamens dagegen kann nicht rückgängig gemacht werden oder geändert werden. Eine Gerichtsentscheidung, aus den von Ihnen genannten Gründen ausnahmsweise eine Abwahl im Wege der Namensänderung zuzulassen, ist mir nicht geläufig.
Am 30.05.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin 42 jahre alt. Meine Eltern haben mich adoptiert als ich 1 Jahr alt war. Bis zum ersten Lebensjahr führte ich den Nachnamen Witte. ab dem ersten Lebensjahr bis heute den Familiennamen Brandt. Meine Eltern haben sich scheiden lassen als ich 30 Jahre alt war. Mein Vater heißt jetzt Brandt und Meine Mutter hat nach der Scheidung Ihren Mädchennahmen Neumann wieder angenommen. Kann ich meinen Namen nun in Neumann oder Witte ändern lassen?
Am 31.05.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, unabhängig von der Scheidung der elterlichen Ehe bleibt Ihr Name der Ehename Ihrer Eltern Brandt.
Am 07.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, meine Tochter ist vier Jahre alt und möchte gerne meinen Nachnamen haben!Bin seit 1,5 Jahren getrennt, aber wir waren nicht verheiratet! ist das irgendwie möglich? Habe auch das alleinige Sorgerecht und absolut keinen Kontakt zum Vater!Er zahlt auch keinen Unterhalt etc.Vielen dank schon mal im Vorraus!
lg Manja
Am 08.06.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben sich anläßlich der Geburt entschieden, daß das Kind den Namen des Vaters tragen soll, diese Entscheidung können Sie nicht einfach rückgängig machen.
Am 21.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe bei der Eheschließung dem Ehenamen meinen Geburtsnamen vorangestellt. Diese Ehe ist nun geschieden. Ich trage weiter den Doppelnamen. (aus Ehename und Geburtsname) Nun möchte ich meinen Exmann wieder heiraten. Da wir ein Kind erwarten, überlegen wir, ob wir meinen derzeitig geführten Doppelnamen, als Ehenamen bestimmen können. Ist das möglich?
Am 21.06.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, denn es handelt sich nicht um einen echten Doppelnamen, Ihr Mädchenname ist nur Begleitname.
Am 09.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ehepaar seit 15 Jahren verh.
Meine Frau hat meinen Familiennamen angenommen
Peter H
Jasmin H geb.F.
Jetzt,können wir den Namen meiner Frau umschreiben lassen ist das möglich ?
Also das heißt jetzt Peter F geb.H
Jasmin F
Ist das machbar...Die Tochter 14 Jahre bleibt
Ivon H

Bearbeitet am 10.07.2012 von

Am 10.07.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie im Internet keine Klarnamen verwenden, ich habe daher Ihre Namen gekürzt.
Die Änderung des Ehenamens vom Mannesnamen auf den Frauennamen ist nicht möglich, schon gar nicht möglich sind gemeinsame Namensänderungen von Eltern, welche sich nicht auf minderjährige Kinder erstrecken.
Am 12.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich werde mich demnächst scheiden lassen und den Namen meines Mannes wieder ablegen. Jedoch möchte ich nicht meine Mädchennamen wieder annehmen, sondern den Künster-Nachname meiner Mutter.

Habe ich hiermit eine Chance?
VIelen Dank!!

Am 12.07.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können nur einen früheren eigenen Namen wieder annehmen, nicht den von Dritten.
Am 17.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ! Mir brennt eine wichtige Frage auf der Seele.
Ich lebe in Trennung und trage den Namen meines Mannes. Kann ich noch vor der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen ? Wir haben kein Kind und ich möchte mit diesem Namen nicht mehr tragen. Leider weiß ich nicht wie schnell es zu einer Scheidung kommen wird.
Vielen Dank und Gruß
Am 18.07.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, Sie müssen die rechtskräftige Scheidung abwarten.
Am 20.07.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich hätte eine frage .

Meine Mama hat damals geheiratet vor meiner geburt und den namen liebl angenommen , sie hat sich geschieden und kam mit meinem vater zusammen , ich bekam aber den namen von ihrem exmann liebl. Mittlerweile hat sie wieder geheiratet und traegt den namen kunel . Da ich keine verbindung mit den namen habe und aufgrund dessen sehr viel streit mit meinen vater habe , wollte ich fragen ob es moglich ist den namen meines vaters anzunehmen .

Ich selber leide sehr darunter und war auch in psychologischer behandlung. Da der name liebl nicht zu meinen aeusseren erscheinungsbild passt werde ich sehr viel verarscht , da ich eher als auslaender wirke.

Besteht eine chance auf namensaendrrung?

Danke vielmahls.

Am 23.07.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie in der Ehe L. Ihrer Mutter geboren wurden, so gelten Sie wahrscheinlich rechtlich als Kind des L. Namensänderungen sind dann nur in besonderen Härtefällen möglich.
Am 06.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Folgende Situation:Bin grade frisch getrennt.Wir waren nicht verheiratet,unser Kind, 2 Jahre, trägt den Namen des Vaters.Gemeinsames Sorgerecht und vorgeburtliche Namenserteilung. Besteht eine Chance auf Namensangleichung mit meinem Namen "zum Wohl des Kindes"?! Mein EX würde zustimmen. Auf welchem Wege gehen wir an die Sache ran- denke,öffentlich rechtlich?! Der Ordnungsbeamte,bei dem ich bereits vorsprach, befürwortete meine Argumente. Habe nächste Woche nen persönlichen Termin mit ihm.
Frage: Liegt die Entscheidung in seinem Ermessen? Oder ist er an höhere Instanzen gebunden? Habe mal gegoogelt,und in einigen Fällen ist diese Namensänderung tatsächlich durchgegangen... Soll ich evtl. einen Familienanwalt hinzuziehen? Danke für ihre Antwort!
Am 07.08.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das vorrangige Recht des BGB sieht ein Recht auf Namensänderung des Kindes anläßlich der Trennung verheirateter oder nicht verheirateter Eltern nicht vor. Die nachrangigen Regeln der öff. rechtl. Namensänderung haben demgegenüber Ausnahmecharakter und werden daher von den Ämtern idR eng interpretiert, dh eine Namensänderung nur aus disem Grund meist abgelehnt. Aber natürlich gibt es auch immer wieder Behörden, die dem Antrag stattgeben.
Am 31.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo.
Ich habe eine Frage. Und zwar wird im September meine zweite Ehe geschieden. Meimne Kinder sind alle aus erster Ehe. Durch die zweite Heirat heisse ich nun anders als meine Kinder. Kann ich den Nachnamen aus erster Ehe wieder annehmen oder MUSS ich nun meinen Geburtsnamen nehmen? Es wäre schön, dass meine Kinder und ich wieder den selben Nachnamen hätten.
Vielen Dank schon mal im vorraus
Isabella
Am 03.09.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können nach der Scheidung auch den Ehenamen aus der früheren Ehe wieder annehmen.
Am 10.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,ich wollte fragen ob meine Tochter aus meiner Ersten Ehe den Nachnahmen von meinem Zukünftigen Mann annehmen kann! ich hab gehört das ich die Zustimmung von dem KV brauche,falls wir das Gemeinsame Sorgerecht haben...wenn nicht dann nur eine Bestätigung vom Jugendamt das ich das alleinige Sorgerecht habe!Meine Tochter ist 13 Jahre...Stimmt das auch so??? Liebe Grüße Sarina
Am 11.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie brauchen die Zustimmung des KV auch dann, wenn das Kind seinen Namen trägt. Außerdem muß auch das Kind zustimmen.
Am 12.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
nach meiner Scheidung möchte ich nun meinen Mädchen-/Geburtsnamen wieder annehmen. Auf Grund einer Namensadoption im Alter von 8 Jahren, würde ich diesen Namen erhalten (geb. Kasper). Mein Mädchenname wäre somit erloschen (geb. Heller). Um mich mit meiner Persönlichkeit zu identifizieren, ist es mein dringlichster Wunsch wieder Heller zu heißen. Welche Möglichkeiten habe ich um dieses zu erwirken?
Danke.
Am 15.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Einbenennung ist nicht rückgängig zu machen, Sie können nur den geänderten Geburtsnamen, den Sie vor der Heirat getragen haben wieder annehmen.
Am 28.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
als ich 8 war hat meine Mutter einen anderen Mann geheiratet und ich habe den Namen meines Stiefvaters angenommen ...
Mittlerweile bin ich 25 , die beiden haben sich scheiden lassen , ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Stiefvater und meine Mutter ist gestorben.
Mich belastet dieser Name schon sehr lange und ich würde gern meinen alten Namen wieder zurück haben. Ich habe schon im Rathaus nachgefragt aber die sagten zu mir das das nicht mehr möglich ist . Was kann ich tun ? Hatte der Mann im Rathaus recht ?
Am 29.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann grs nicht mehr rueckgaengig gemacht werden.
Am 14.11.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

vor zwei Jahren da war ich siebzehn, heiratete meine mutter einen neuen mann. ich habe damals den namen meines jetzigen stiefvaters angenommen. Mittlerweile hätte ich gerne meinen alten namen wieder zürück also den bevor meine mutter wieder heiratete. Meine frage ist wäre das noch möglich? oder ist es mittlerweile zu spät und ich muss den namen behalten?

Am 15.11.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Einbenennung, der Sie ja auch zugestimmt haben, ist idR nicht rückgängig zu machen. Hierauf weisen die Standesämter deswegen hin.
Am 29.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich habe eine Frage. Es geht um einen zweiten Vornamen. Diesen möchte ich beantragen, da ich ständig deswegen gehänselt werde.
Ist es möglich einen zweiten Vornamen aus diesem Grund anzunehmen oder zu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

Am 03.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für Vornamen gelten - bei etwas großzügigerer Handhabung - im Prinzip die selben Regeln wie für Familiennamen, dh wenn dieser Anlaß zu unangemessenen oder anstößigen Wortspielen gibt, kann dies ein wichtiger Grund sein.
Am 12.01.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Nachfolgend möchte ich kurz mein Anliegen schildern:
Mein Vater ist vor 15 Jahren verstorben. Jetzt möchte meine Mutter ihren Mädchennamen wieder mit annehmen und als Doppelnamen zum Ehenamen führen. Das ist, laut Behördenauskunft, kein Problem.
Meine Frage: ist es möglich, dass ich - NACH "vollendeter" Namensänderung meiner Mutter - auch ihren dann aktuellen Doppelnamen (also meinen Geburtsnamen plus ihren Ehenamen) annehme? Oder wahlweise ihren Mädchennamen?
Zusatzinformation: Ich bin volljährig, ledig und Ziel der Aktion ist die Erhaltung des Familiennamens (Geburtsname meiner Mutter).
Am 14.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihr eigner Name (Mädchenname) wird dadurch, daß Ihre Mutter ihren Mädchennamen wieder annimmt nicht geändert. Regelmäßig wird der Wunsch auch nicht für eine öff. rechtliche Namensänderung angesehen.
Am 15.01.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich wollte gern wissen ob es möglich ist seinen Mädchennamen wieder anzunehemn. ich bin noch verheiratet lebe aber getrennt und eine scheidung ist aus finanziellen gründen noch nicht in sicht.
wenn ja an welches amt muss ich mich da wenden
Am 15.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können Ihren Mädchennamen nach rechtskräftiger Scheidung wieder annehmen, wenden Sie sich mit dem Scheidungsbeschluß mit Rechtskraftvermerk an das Standesamt.
Am 26.01.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ,
nach der Hochzeit meiner Mutter und meines "Stiefvaters" 1993 habe auch ich den neuen Familiennamen L. meines "Stiefvaters" angenommen. Zu dieser Zeit war ich 6.Jahre alt. Vorher trug ich den Geburtsnamen meiner Mutter. Da mein "Stiefvater" mich nicht adoptiert hat und ich mit diesem Namen an sich ja an sich nichts zu tun habe, möchte ich gerne wissen ob ich meinen Geburtsnamen B. wieder annehmen kann. Immerhin bin ich ja eine geborene B.
Am 28.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung auf den Namen des Stiefvaters ist idR nicht rückgängig zu machen.
Am 05.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich bin 32, verheiratet und habe einen Sohn.
Ich trage den Namen von mein Mutter´s Exmann, der nicht mein leiblicher Vater ist und möchte gerne den Namen meines Vaters annehmen, der in Frankreich lebt.
Die beiden waren nicht verheiratet.
A: leide ich unter den Namen
B: ich würde gerne einen Namen tragen, der mit mir Blutsverwandt ist.
Alle wären damit einverstanden
Kann man da was machen?

vielen Dank im vorraus

Mit freundlichen Grüßen

Am 06.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Anläßlich der Heirat Ihrer Mutter hat offenbar eine Einbenennung stattgefunden, dh Sie haben den Namen des Stiefvaters bekommen. Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden, Sie hätten nur bei Ihrer eigenen Heirat den Namen Ihres Ehemannes annehmen können und würden dann nicht mehr den Stiefvaternamen tragen.
Am 06.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ja das Problem ist dass ich der Ehemann bin. :) Also meine Frau und mein Sohn tragen den Nachnamen meines Stiefvaters, den ich nicht kenne. Wie sieht der Fall denn jetzt aus.

LG

Am 06.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für Männer gilt dasselbe wie für Frauen: eine Einbenennung ist idR nicht rückgängig zu machen und der einfache Weg den Stiefvaternamen los zu werden ist, anläßlich der eigenen Heirat den Namen des Ehegatten zum Ehenamen zu wählen. Eine öffentlich rechtliche Namensänderung hat nur in seltenen Fällen Erfolgsaussichten.

Bearbeitet am 06.02.2013 von

Am 13.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin seit einem Jahr geschieden und habe während der Ehe einen Doppelnamen geführt. Nun erwarte ich ein Kind von meinem Lebensgefährten und möchte gern wissen, ob unser Kind meinen Geburtsnamen bekommen kann, oder ob ich meinen Namen erst ändern lassen muss?! Meine 1.Tochter wurde vor der Ehe geboren und trägt meinen Geburtsnamen als Nachnamen.

Vielen Dank

Am 13.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können nach rechtskräftiger Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen, den das Kind dann auch tragen würde.
Am 14.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, ich glaube, ich habe meine Frage nicht ganz eindeutig formuliert. Ich wollte meinen Namen nicht ändern, wie wäre da die Rechtslage? Bekommt das Kind dann meinen Mädchennamen? Denn ein Doppelname ist doch nicht zulässig, was ich auch nicht möchte.

Vielen Dank

Am 15.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei einem Doppelnamen ist Ihr Mädchenname wahrscheinlich nur der Begleitname, dann dürfte das Kind den Ehenamen, also denjenigen des Ehemannes, erhalten.
Am 23.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo.
Ich bin 15 Jahre alt und mein Vater ist vor einiger Zeit abgehauen um sich in Russland ein neues Leben aufzubauen.
Jetzt scheidet sich meine Mutter von ihm und und mir wäre es sehr wichtig den Mädchennamen von ihr annehmen, da ich keinen Kontakt zu meinem Vater, noch zu der Verwandschaft auf der "anderen Seite" habe. Ich Identifiziere mich mit dem Namen von meiner Mutter.
Wäre eine Namensänderung in diesem Fall möglich, oder muss ich den Namen von meinem Vater behalten und ihn mir mit möglichen Stiefgeschwistern teilen?
Am 25.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die emotinale Ablehnung des Vaters wird idR nicht als wichtiger Grund für eine Namensänderung akzeptiert.
Am 26.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo meine Eltern haben vor meiner Geburt geheiratet jedoch beide ihren Namen behalten. Zu meiner Geburt habe ich den Nachnamen meiner Mutter erhalten (S). Später haben sie sich scheiden lassen und nun ist meine Mutter verstorben und ich lebe bei meinem Vater der K heißt.
Schön immer war mein Problem die ständige nachfrage wie der Name geschrieben werden würde oder ausgesprochen, warum ich einen anderen Namen hätte als mein Vater oder ob dieser überhaupt mein vater sei. Zu alle dem kommen rassistische Kommentare wie scheiß Ausländerin (jedoch ist S ein deutscher/ostfriesischer Name).
habe ich die Möglichkeit meinen Namen ändern zu lassen?

Bearbeitet am 28.02.2013 von

Am 27.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

meine Frage richtig sich zur Änderung bzw. Eignung des Fam. Namens. Und zwar ist eine Änderung des Nachnamens so gut wie durch schätz ich mal. Jedoch sieht das zuständige Amt Befürchtungen dass der gewählte Name einen neuen Keim in sich trägt wegen Schreibweise oder Aussprache.
Ich bin in Frankreich geboren und habe einen echten französischen Vornamen. Ich möchte deshalb auch einen französischen Nachnamen wählen. Ein Bezug besteht bereits seit längerer Zeit zu dem neuen Namen. Sicherlich möchte ich nicht etwa wieder den Namen Ändern weil er mir Probleme in Aussprache oder Schreibweise bereitet.

Gibt es Chancen doch den ausgesuchten französischen Nachnamen durchgesetzt zu bekommen?

Herzlichen Dank für die Info

Am 28.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie noch minderjährig sein sollten wäre aufgrund der besonderen Situation eine Änderung des Nachnamens vielleicht denkbar.
Am 28.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Im Fall einer Namensänderung darf der gewählte neue Name nicht seinerseits wieder die Kriterien für eine Änderbarkeit erfüllen, denn eine Namensänderung ist vereinfacht ausgedrückt nur zur Beseitigung besonderer Probleme und Härten zulässig.
Am 28.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin verheiratete S 2006, geborene F 1979 und einbenamte G 1980. Nun, da ich mich gerade von meinem Mann trenne, frage ich mich, ob ich nicht meinen ersten Nachnamen F wieder annehmen darf, oder ob mir wirklich nur die Wahl zwischen G und S bleibt, zumal S der Mädchenname der ersten Frau meines Mannes war und ich keinen Kontakt mehr mit meinem Vater oder dessen Seite der Familie habe.
Am 01.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Einbenennung wurde der Geburtsname geändert, nur diesen geänderten Geburtsnamen können Sie wieder annehmen.
Am 01.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich bin seit dem 20.08.2013, nach einer Kurzehe von 8 Wochen, getrennt lebend. Ich habe einen Doppelnamen (Mädchenname - Ehename). Im Verlauf habe ich gelesen das es nicht möglich ist den Ehenamen vor der Scheidung abzulegen. Wie verhalte ich mich bei Abschluss von neuen Verträgen (Mietvertrag, Kaufverträge, etc.)? Besteht die Möglichkeit dort nur meinen Mädchennamen anzugeben, damit nach der Scheidung die Verträge nicht geändert werden müssen? Ich werde mir zum Beispiel ein neues Auto kaufen, reicht es wenn ich im Fahrzeugschein und -brief nur meinen Mädchennamen angebe?
Vielen Dank im voraus
Am 04.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bis zur Namensänderung nach der Scheidung bleibt es bei dem gewählten Ehenamen.
Am 05.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
hallo...hab da mal eine frage die mich sehr beschäftigt!bin verheiratet und lebe seit kurzer zeit getrennt von meinen mann!wir haben ein gemeinsames kind....mein ehemann hat auch ein weiteres kind von vorheriger BEZIEHUNG...der sohn hat den gleichen namen wie wir!darf die exfreundin den namen ihres exfreundes sich kaufen???genau das hat sie jetz nach jahren gemacht!!!und diese frage macht mir kopfzerbrechen...bitte um eine rasche antwort,danke lg
Am 05.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Man kann sich keinen Namen kaufen.
Am 07.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo. Meine eltern sind seit 2001 geschieden mein vater verstarb im jahr 2008. Da ich nie wirklich bezug zu ihm ,somit auch nicht zu dieser familienseite hatte möchte ich den namen meiner mutter annehmen. hinzu kommt, dass mein name hundt ist , da dies ja wohl eindeutig unter die kategorie anstößig/ lächerlich fällt ( und ich mir schon seit ich klein bin was dazu anhören kann) würde ich den namen gerne ändern . bin 19 jahre alt aber mein problem bzw das an der namensänderung ist, dass meine mutter spanierin ist ist es trotzdem möglich ihren mädchen namen anzunehmen , sie hat die spanische staatbürgerschaft ich besitze sowohl die deutche als auch die spanische. danke im vorraus !
Am 08.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Wunsch Distanz zu einem Elternteil auszudrücken ist idR kein ausreichender Grund für eine Namensänderung. Mit anstößig sind gemeint Familiennamen wie zB Notdurft o.ä.; es dürfte schwierig sein, die Anstößigkeit von Hundt darzulegen.
Am 08.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Es war auch angegeben dass es möglich ist den Namen zu ändern wenn er lächerlich Klingt und das tut der genannte Name da darf man sich schon so einige bzw viele Sprüche anhören .. Der andere Teil war eher auf den Tod meines Vaters und die Scheidung meiner Eltern bezogen als darauf , Distanz zu dieser Familie zu Erlangen
Am 08.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Tiernamen wie etwa Wolf, Hund oder Fuchs werden allgemein nicht als lächerlich betrachtet.
Am 08.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,brauche dringend eine Auskunft,habe meinen Familiennamen ändern lassen!früher war es ein türkischer Name jetzt ein deutscher Name!habe sehr lange Probleme damit das ich mich selbst mit der Änderung von meiner Familien verfremdet habe......es stört mich mittlerweile sehr....was kann ich tun?hötte nicht gedacht das es so eine psychische Belastung wird?man kommt sich in der Familie seh fremd vor!es gibt viele Situationen die mich stören!!!!kann mi jemand Helen bitte?!?!kann ich zwei Familien Namen haben?ich bin auch aus dem Familienbuch wohl ausgetragen!meine Eltern haben amtlich nur meinen Bruder stehen!
Am 11.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine öffentlich rechtliche Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, dies gilt auch für die Rückgängigmachung einer bereits zuvor erfolgten Namensänderung.
Am 11.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, mein Verlobter und ich wollen heiraten. Nun ergibt sich das Problem, dass weder ich noch er den Namen des anderen annehmen möchten, da allerdings Kinder geplant sind würde ich ungern auf einen gemeinsamen Nachnamen verzichten. Mein Verlobter wurde damals aus Kolumbien adoptiert, nun haben wir uns die Frage gestellt ob es nicht möglcih wäre seinen "Geburtsnamen" als Nachnamen anzunehmen.
Am 11.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Als mögliche Ehenamen stehen Ihnen nur sein durch die Adoption geänderter oder Ihr Familienname zur Verfügung.
Am 12.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Als Spätaussiedlern habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft, trage aber immer noch den russischen Namen meines Vaters. Da mein Geburtsname mit einer typischen russischen Namenendung (-ow) endet werde ich, als Russin bezeichnet, obwohl ich seit über 10 Jahren in Deutschland lebe. Ich fühle mich diskriminiert. Außerdem führt dieser Name, auch eine Mitmenschen in die Irre. Ständig muss ich mich rechtfertigen.

Zusätzlich ist die Namensänderung (-ow) also ohne (a) am Ende eine männliche Namensform, die von dem Namen meines Vaters übernommen worden wurde. Als Frau fühle ich mich seit dieser Änderung, also seit ich nach Deutschland übergesiedelt bin, zusätzlich diskriminiert.

Aus diesen beiden Gründen würde ich gern auf diese Namensendung verzichten!

Nach dem Abschluss meines geisteswissenschaftlichen Studienganges, werde ich wissenschaftliche Texte veröffentlichen. Dafür brauche ich einen seriösen und aussprachlichen Namen. Die erste Hälfte meines derzeitigen Namens beinhaltet einen kyrillischen Buchstaben, das schwer auszusprächen ist und zu regelmäßigen Aussprach- und sogar Schreibfehlern der Dritter führt. Zusätzlich entsteht durch die Phonetik ein falscher geographischer Bezug zu arabisch oder persisch klingender Wurzeln, die nicht vorhanden sind.

Aus diesen Gründen möchte ich auch die ersten vier Buchstaben meines Geburtsnamens ablegen.
Dadurch würde sich der Name von 10 auf 4 Buchstaben verkürzen. Dabei würden sich die Aussprache und die Schreibweise vereinfachen. Vor allem aber würde ich mich endlich als deutsche Spätaussiedlerin in Deutschland auch vollständig Eingebürgert und integriert fühlen. Dazu möchte ich auch darauf hinweise, dass ich meine zweite Staatsangehörigkeit in Russland offizinal ablegen möchte.

Sind die o.g. Gründe relevant für eine Namensänderung bzw. Veränderung der Schreibweise des vorhandenen Namens? Gibt es in meinem Fall eine bestimmte Behörde, an die ich mich wenden kann?

Vielen Dank im Voraus

Am 12.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bezüglich der Endsilbe dürfte eine Änderung möglich sein, da es sich hierbei um eine Besonderheit des ausländischen Namensrechts handelt.
Daß ein Name fremdsprachig klingt ist grds kein Anlaß für eine darüber hinausgehende Änderung, diese ist aber möglich, wenn fremdartige Schreibweise oder Aussprache des Namens zu nicht unwesentlichen Behinderungen führen. Das muß dann im Einzelfall gegenüber dem Standesamt dargelegt werden.
Am 20.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

als Spätaussiedler wurde meine richtiger Name Iwan auf Johann geändert da meine Eltern damals kein deutsch sprachen dachten sie das sei so üblich wenn man übersiedelt..

Trotzdem wurde ich bis zu meinem 16. Lebensjahr überall als Iwan geführt Schule, Versicherung und Sparkasse etc. Als ich nun meinen Personalausweis erhalten sollte, stellte sich heraus das wir mich überall ummelden mussten und es gab angeblich keine Möglcihekit meinen richtigen Namen Iwan zu verwenden.

Mich stört dieser Name Johann weil es nicht mein Name ist..gibt es da ein Möglichekti es rückgäning zu machen??

Am 21.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Voraussetzungen für eine Vornamensänderung sind etwas weniger streng, vor allem, wenn der das Kind tatsächlich mit dem anderen Vornamen aufgewachsen ist.
Am 21.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
Die mutter meines freundes hat vor der geburt von ihm ein mann geheiratet hat sich dann scheiden lassen und den nachnamen behalten .sie hat dann den vater meines freundes kennengelernt aber nicht geheirate..mein freund wurde geboren hat aber somit den namen vom exmann der mutter...
Die mutter ist jetzt gestorben und mein freund möchte den nachnamen von seinem vater geht das?
Am 22.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Als nichteheliches Kind trägt der Freund den Namen seiner Mutter, den des Vaters hätte er dann erhalten können, wenn sich beide Eltern dafür entschieden hätten.
Am 29.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
meine Freundin ist von mir Schwanger. Wir möchten nicht heiraten, möchten aber das wir alle 3 den selben Nachnamen haben.
Besteht die möglichkeit das Ich jetzt Ihren Nachnamen annehmen kann oder sie meinen!?
Hintergrund ist, das später in der Schule oder im Kindergarten keine blöden Fragen kommen warum der Papa anders heißt als die Mama usw...

Vielen Dank

Am 02.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein gemeinsamer Familienname ist nur möglich, wenn Sie heiraten.
Am 11.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe eine frage meine Ex Freundin moechte Heiraten wir haben eine 13 J. Tochter zusammen Sie hat das alleinige Sorgerecht meine Tochter soll den Namen des neuen Partner annehmen ich bin damit NICHT einverstanden meine Tochter soll den Nachnamen meiner Ex behalten. Braucht Sie mein einverstaendnis ? oder kann Sie das ohne weiteres machen.

Danke

Am 11.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hi, kann ich den Nachnamen von meinen Kinder( sie haben den Nachnamen von deren Vater)einnehmen? Wir waren nicht verheiratet/gemeinsames Sorgerecht...
Am 12.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung ist das Einverständnis des Vaters dann erforderlich, wenn das Kind seinen Namen trägt oder das gemeinsame Sorgerecht besteht.

Bearbeitet am 12.04.2013 von

Am 12.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein.
Am 12.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich bin seit Oktober 2010 verheiratet. Mein Mann und ich haben uns für einen gemeinsamen Familiennamen nach Eheschließung entschieden. Durch die Hochzeit habe ich folglich meinen Geburtsnamen abgelegt. Besteht für mich noch die Möglichkeit, dass ich meinen Geburtsnamen meinem jetzigen Familiennamen voranstellen kann? Vielen Dnak im Voraus für Ihre Mühen!
Am 13.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, kann mein Kind was in der ehe geboren wurde nach der scheidung meinen Mädchennamen annehmen oder muss sie den Namen vom Vater behalten
Am 15.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das eheliche Kind behält seinen Namen auch bei Scheidung der Eltern.
Am 15.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Begleitname kann meist auch später noch angefügt werden.
Am 15.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Frau Wolf,

meine Frau hat Ihren Geburtsnamen geändert und nun soll der Reisepass angepasst werden. Sie ist hier eingebürgert worden hat später meinen Namen Birkle als Familiennamen angenommen und war dann Frau Birkle geb. Lopez Carapeto. Da sie nun in Ihrem Heimatland den Geburtsnamen geändert hat müsste das im deutschen Personalausweis doch berücksichtigt werden. Wir waren nun beim Standesamt und die sagen das wäre unmöglich. Damit habe ich gerechnet, weil das neu sein dürfte für die Angestellten dort. Meine Begründung, dass der Geburtsname nun nicht mehr stimmt und deshalb geändert werden müsste hat sie aber nicht überzeugt. Noch zur Info, meine Frau heißt nach der beglaubigten ausländischen Abschrift vom Familienbuch bzw. der Geburtsurkunde in Ihrem Heimatland nur noch Birkle.

Am 16.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Ihre Frau eingebürgerte Deutsche ist, kann sie ihren Namen nur nach deutschem Recht ändern, nicht nach dem Recht eines anderen Staates.
Am 19.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich hatte gestern meine Anhörung im Bezug auf eine Erwachsenen-Adoption. Mein Notar erklärte mir im Vorfeld, dass ich meinen Namen behalten könne. Der Richter beneinte dies, in dem er erklärte das der neue Name mein Geburtsname wird und ich meinen alten voranstellen oder hinten anstellen kann. Meinen "alten" Namen möchte ich schon gern weiter mit führen, Problem scheint nur zu sein, das der neue (Geburts-)Name eine Doppelname ist. Es ist aber ein echter Doppelname. Wie sehen die Chancen aus hier den alten Namen zu verknüpfen? Über eine zeitnahe und auskunftsreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
Am 20.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo alle zusammen ...

ich möchte gerne meinen ursprünglichen Geburtsnamen BENZ wieder haben.Hintergrund dieses Wunsches ist die Tatsache, dass ich vor 45 Jahren als lediges Kind meiner Mutter geboren wurde und sie nach 5 Jahren einen neuen Mann geheiratet hat und beide ohne Adoption über den neuen Mann mir den Namen SCHMIDT gaben.

Nun war dieses neue kreirte Elternhaus wahrlich der blanke Horror und ich selber war damals mit 7 Jahren strikter Gegner der Namensänderung ... aber was will man als Knirps da schon machen ...

Nun heute nachdem meine Mutter seit über 10 Jahren von diesem Mann wieder geschieden ist, aber den Namen SCHMIDT behalten hat, habe ich für mich entschieden, nicht länger mit dieser Vergangenheit zu tun zu haben ...

Wie stehen da meine Chancen ... vielen Dank für Eure Resonanz ... Viele Grüsse

Am 21.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, eine Frage. Ich bin verheiratet, meine Frau und ich haben unsere Familiennamen behalten und uns entschieden, dass unsere Kinder den Nachnamen ihrer Mutter annehmen. Jetzt wollen wir, dass unsere Kinder meinen Nachnamen bekommen. Wie ist die Rechtslage? Geht das?
Am 22.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Änderung des Geburtsnamens ist nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Gründe möglich.
Am 22.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der neue Name ein echter Doppelname ist würde sich durch das Hinzufügen des Begleitnamens eine unzulässige 3gliedrige Namenskette bilden, in diesen Fällen kann daher die Weiterführung auch des Geburtsnamens versagt werden.
Am 22.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
@Alex
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 29.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
mein mann will meine volljaehrige tochter adoptieren . sie wird damit auch den nachnamen meines mannes annehmen. erhalten damit auch ihre drei minderjaehrigen kinder den neuen familiennamen? meine t ochter war nicht verheiratet und hat das alleinige sorger echt und das alleinige aufendhaltsbestimmungsrecht . ueber eine schnelle antwort waere ich dankbar .
Am 29.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Wolf,

zunächst einmal herzlichen Dank, dass Sie auf Ihrer Seite so komplexe Sachverhalte (kostenlos) klären. Auch ich möchte mich heute mit einer Frage an Sie wenden und hoffe, Sie können mir helfen.

Mein Sohn wurde am 14.12.2004 geboren, zu diesem Zeitpunkt war ich (sorry, aus Bequemlichkeit) noch nicht geschieden, mein Sohn also nicht der eheliche Sohn meines damaligen Mannes. Die Scheidung wurde aber noch vor dessen Geburt eingereicht, die Ehe im Januar 2005 geschieden, das Sorgerecht (logischerweise) auf mich übertragen.

Mein Sohn und ich nahmen meinen Geburtsnamen wieder an, mittlerweile bin ich in 2. Ehe verheiratet und der Sohn trägt unseren Familiennamen.

So weit so gut. Nun falle ich fast aus allen Wolken, als ich im Personalausweis als Geburtsnamen den Familiennamen meines Exmannes lese.

Kann ich das irgendwie ändern lassen? Ich meine, zu diesem Mann, der ja nicht der Vater ist, besteht ja nun überhaupt keinerlei Verbindung!

Wenn ja, was muss ich da tun?

Für Ihre Hilfe im Voraus besten Dank!

Andrea

Am 29.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn nach der Scheidung die Nichtehelichkeit des Kindes festgestellt und entsprechend der Name des Kindes geändert wurde müßte auch der PA diesen geänderten Namen ausweisen.
Am 30.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
In diesem Fall dürfte sich die Namensänderung auch auf die minderjährigen Kinder erstrecken lassen.
Am 07.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich wurde als Kind von meinem Stiefvater adoptiert und habe dessen Namen erhalten. Habe ich Möglichkeiten meinen Geburtsnamen anzunehmen?
Am 08.05.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, durch die Adoption sind Sie das Kind des Stiefvaters geworden und tragen dessen Namen.
Am 08.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe als Kind den Namen meines Stiefvaters angenommen (Es gibt keine Adoption). Besteht die Möglichkeit, meinen Geburtsnamen in meinen Unterlagen zu behalten, d. h. dass dieser offiziell weiterhin in meinen Daten erhalten bleibt.

Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank!

Am 08.05.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie hatten angegeben, adoptiert worden zu sein. Wenn Sie nur den Namen angenommen haben liegt eine Einbenennung vor. Auch diese ist aber nicht rückgängig zu machen.
Am 04.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe eine Tochter von 10 Jahren. Bei der Hochzeit mit meinem Mann nahm sie den Namen meines Mannes mit an. Sie ist aber nicht seine Leibliche Tochter. Das ganze nannte sich Einbenennung. Nun bin ich geschieden und möchte gern meinen Mädchennamen wieder annehmen. Kann meine Tochter ebenfalls den Nachnamen annehmen den sie bei Ihrer Geburt getrageb hat?
Am 05.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 05.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
hoffe ihr könnt mir helfen.
Ist es möglich das meine Lebensgefährtin meinen Nachnamen annehmen kann auch ohne Ehevertrag? Wir haben seit ca. 10Jahren ein eheänliches Verhältniss. Ausserdem haben wir zwei Kinder die meinen Nachnamen schon tragen, somit wurde auch die Vaterschaft von mir angenommen.
Vielen Dank im Vorraus
Am 05.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, dazu müssen Sie heiraten.
Am 14.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich bin mit dem namen damals von meiner mutter auf die welt gekommen und tage später haben sie geheiratet und nun möchte ich wissen ob ich ihn wieder nehmen kann mein mädchen namen und was es kosten würde .......
Am 17.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, durch die Heirat sind sie ein eheliches Kind und tragen den Ehenamen der Eltern.
Am 17.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
meine Mutter hat 2003 neu geheiratet und ich musste im Alter von 10 Jahren den Namen meines Stiefvaters. Ist es mir möglich meinen Geburtsnamen, welcher auch der Mädchenname meiner Mutter ist erneut anzunehmen, die Namensänderung quasi rückgängig zu machen?
Danke im vorraus.
Am 17.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann grds nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Am 19.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Eltern haben im europäischen Ausland geheiratet. Bei der Hochzeit haben beide den Namen des jeweils Anderen angenommen. Bei meiner Geburt habe auch ich den Doppelnamen meiner Eltern bekommen.

Kann ich nun einen Teil dieses Doppelnamens ablegen?

Meine Freundin und ich wollen heiraten, kann sie nur einen Teil meines Namens annehmen?

Wenn wir Kinder bekommen und sie den Namen des Vaters bekommen sollen, erhalten sie dann meinen Doppelnamen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Am 19.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
habe da auch eine Frage.
bin seid zehn jahren geschieden und wieder neu verheiratet seid eineinhalb jahren.habe eine Tochter aus der Ehe davor,nun ist das so das sie gerne den Namen meines Mannes an nehmen möchte.
Muss dazu sagen das wir das Gemeinsame Sorgerecht.
Da es immer wieder probl. mit meinen Ex-Mann gab in den letzten jahren.Ist meine Tochter heute in phyologischer Beratung.Hätte ich da eine Chance den Namen zu ändern von meiner Tochter?
Wäre Ihnen sehr dankbar einen Rat von Ihnen zu bekommen.
mfg König
Am 20.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung des Kindes ist auch die Zustimmung des Vaters erforderlich.
Am 20.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn es sich um einen echten Doppelnamen handelt können Sie diesen nur als ganzes als Ehenamen und ggf Geburtsnamen der Kinder wählen.
Am 21.06.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
mein Mann und ich würden gern unser Eheversprechen auf frischen. Wir tragen jetzt seinen Familiennamen..
Ist es möglich das wir bei der Auffrischung mein Mädchennamen annehmen und seinen dafür ablegen?
Und wie läuft es mit den Namen meiner Kinder, die tragen noch den Namen aus meiner 1. Ehe, können die den Namen meines Mannes jeder zeit annehmen?

Vielen Dank im vorraus

Am 24.06.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Erneuerung des staatl. Eheversprechens und damit die erneute Wahl des Ehenamens ist nicht möglich, eine solche Auffrischung des Eheversprechens ist nur als private oder ggf. religiöse Zeremonie möglich.
Am 01.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe letztes Jahr im Oktober zum zweiten Mal geheiratet. Aus erster Ehe habe ich einen Sohn. Mein Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Da er keinerlei Kontakt pflegt zu seinem Sohn und man sonst auch nicht miteinander zutun hat, würde wir gerne das mein Sohn den neuen Namen annimmt. Er fühlt sich seit sein kleiner Bruder da ist, wie ein Außenseiter. Mein Ex würde dem zustimmen. Wo muss ich da hin und was braucht man dafür ?Danke!
Am 02.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung wird die Zustimmung von Vater, Mutter, ggf. Kind sowie des Ehegatten benötigt. Wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Am 03.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe 2006 meinen ex geheiratet und das in new York, USA. Sind jetzt schon einige Jahre getrennt aber er braucht ewig für die Scheidung. Mittlerweile lebe ich nicht mehr in New York sonder wieder in Deutschland. Damals habe ich seinen Namen angenommen, meine frage ist, wie kann ich noch vor der Scheidung meinen geburtsnamen wieder haben?
Am 04.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach deutschem Recht kann der Ehename ab rechtskräftiger Scheidung abgelegt werden.
Am 08.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Salü,
ich hätte gern folgende Auskunft:
ich wurde in 2ter ehe meiner Mutter von ihrem Mann adoptiert und habe somit meinem Geburtsnamen verloren.
Da ich allerdings nie guten kontakt habe,seit 10 jahren zu keinem mehr Kontakt habe aus gewaltgründen in der Kindheit,möchte ich endlich das Kapitel für mich schliessen und meinen Geburtstnamen zurück haben,mir wurde schonmal mitgeteilt vom Amt,das Misshandlung kein Grund sei den Namen ablegen zu wollen,was ich aus persönlicher betroffenheit nicht befürworten kann.
Gibt es keine Möglichkeit meinen Geburtstnamen oder Namen meiner Grosseltern anzunehmen`?
Ich lebe in der Schweiz und in Deutschland wenn es in Deutschland nicht möglich ist,besteht dann mehr Hoffnung in der Schweiz?
Vielen Dank
Am 08.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Namensrecht richtet sich üblicherweise nach der Staatsangehörigkeit, dh durch das Leben in der Schweiz wird nicht Schweizer Namensrecht für Sie anwendbar. Auch die Adoption ist nach deutschem Recht nicht rückgängig zu machen.
Am 09.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe vor 3 Jahren mit meinem damaligen Freund ein Haus gekauft. Jetzt haben wir geheiratet und ich habe seinen Nachnamen angenommen. Muss ich den neuen Nachnamen im Kaufvertrag ändern lassen oder reicht die Änderung im Grundbuch?
Am 09.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Weder das Grundbuch noch der Kaufvertrag von damals muß aufgrund der Heirat geändert werden.
Am 10.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Wolf,

ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und ich finde es einfach nur klasse, dass Sie sich die Zeit nehmen um etliche Fragen zu beantworten!

Nun zu meiner Frage:

Ich werde am Freitag zum zweiten Mal geschieden! :-( Mein Sohn (16Jahre) hat einen Doppelnamen, den Namen von seinem leiblichen Vater und seinem Stiefvater. Ich habe auch eine Tochter aus der jetzigen Ehe, welche den Namen meines jetzigen "noch" Ehemanns trägt. Er ist auch ihr leiblicher Vater.

Ich würde gerne einen Dopplenamen tragen - mein Mädchenname und meinen jetzigen Nachnamen. Doch hätten mein Sohn und ich verschiedene Doppelnamen und den von seinem leiblichen Vater würde er gerne ablegen und nur den Namen meines noch Ehemannes tragen.

Ist dies überhaupt möglich??

Ich bin jetzt schon sehr gespannt auf Ihre Antwort!!

Vorab schonmal herzlichen Dank.

Am 10.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Grds. wird für eine Einbenennung die Zustimmung aller Beteiligten (Eltern, Kind, Ehegatte) benötigt. Bei Ihrem Sohn ist eine additive Einbenennung vorgenommen worden, dh der Stiefvatername wurde seinem Namen hinzugefügt. Schon allein wegen der Scheidung dieser Ehe dürfte eine Abänderung auf nur noch den Stiefelternnamen kaum durchsetzbar sein.
Am 03.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich habe eine Frage zur nachträglichen Namensänderung des Familiennamens. Ich habe bei der Eheschließung 1980 den Nachnamen meines Mannes angenommen also Hussain da es keine anderen Möglichkeiten damals gab. Nun leben wir schon seit 2 Jahren getrennt, eine Scheidung kommt nicht in Frage. Ich würde nun gerne wissen ob ich wieder meinen Geburtsnamen annehmen kann. Ich habe mit diesem Familiennamen auch oft Schwierigkeiten im Ausland!

Am 04.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können den Ehenamen erst ab rechtskräftiger Scheidung ablegen.
Am 05.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

meine Verlobte in Russland hat den Nachnamen aus persönlichen Gründen geändert, in einem Monat wollen wir in Russland heiratet und ich werde den Nachnamen meiner Verlobten annehmen. Danach komme ich nach Deutschland und werde den Antrag auf die Familienzusammenführung stellen, weil wir in DE leben wollen.
Können wir wegen der Nachnamenänderung von meiner Verlobten in De Schwierigkeiten bekommen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Am 05.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach deutschem Namensrecht kann als gemeinsamer Ehename der Name der Frau oder des Mannes gewählt werden.
Am 08.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn man im Kindesalter adoptiert wurde und man sich als Erwachsene Person die schriftliche Einwilligung vom Adoptivvater und "Erzeuger" holt,hat man dann eine Chance seinen Geburtsnamen zurück zu erhalten?

Vielen Dank

Am 08.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Adoption wird der Adoptivvater Ihr Vater und sie tragen dessen Namen wie jedes biologische Kind auch. Ebenso wie eine Namensänderung des biologischen Kindes nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich ist, gilt dies genauso für das adoptierte Kind.
Am 10.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
folgendes Problem: meine Ex-Schwägerin hat unseren Familiennamen nach der Scheidung behalten. Ok, aber nun hat sie wieder geheiratet u. unseren Familiennamen dem neuen Mann übertragen. Also jemand, der nichts mit unserer Familie zutun hat - da wir aber aus einer berühmten Familie stammen, finde ich das unmöglich, müssen wir das einfach so hinnehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Am 12.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Namensfortführung des vormaligen Ehenamens ist auch in einer neuen Ehe grds zulässig.
Am 20.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Wolf,

ich wollte Sie fragen, wie es sich im Sterbefall verhält. Mein Sohn hat den Namen meines Ehemanns nach der Geburt erhalten, aber wir waren dann schon nicht mehr wirklich zusammen. Kurze Zeit später ist mein Ehemann dann auch verstorben. Und ich habe dann wieder meinen Mädchennamen angenommen. Somit hat mein Sohn keinerlei Bezug zu seinem Namen, da ich auch kurze Zeit danach schon meinen jetzigen Partner kennenlernte, der meinen/unseren Sohn auch aufzog. Nun sind bereits über 10 Jahre vergangen und nun fragt er, warum er überhaupt einen anderen Namen hat. Und er möchte den gleichen Namen, wie seine Mutter oder meines Partners ("seines Vaters") haben.

Wie kann ich jetzt eine Einbenennung machen, die auch erfolgreich ist, sodass er danach meinen Mädchennamen erhält oder einen Mix aus meinen Namen und meines Partners? Wir sind nicht verheiratet!

Am 21.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung (in die neue Ehe der Mutter) ist nur bei Wiederheirat möglich.
Am 21.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Wolf,
meine Frau und ich haben 2011 geheiratet. Sie hat ihren Namen behalten und ich meinen!
Unser Sohn ist vor der Hochzeit geboren und trägt den Namen meiner Frau! Nun ist noch mein 16 jährigem Sohn zu uns gezogen und der leidet sehr unter dem Namen seiner Mutter.
Da wir in einem kleinem Dorf leben und die Schwester der Mutter immer nackt und betrunken auffällt. Das Jugendamt ist auch schon eingeschaltet weil sie immer ihre kleine Tochter dabei hat. Und mein Sohn wird immer ins lächerliche gezogen in der Schule und hat schon Angst bei neuen Bekanntschaften seinen Namen zu äußern. Nun meine Frage ist es möglich das meine Frau und die zwei Kinder auch meinen Namen annehmen? Beim kleinsten würde die Mutter zustimmen weil sie ja auch meinen Namen annimmt, aber beim großen Sohn würde es die Mutter nicht wollen sondern nur der große Sohn?
Ist da was möglich und welche Anwältin könnte uns vertreten oder auch Anwalt? Können Sie eine Empfehlung für Ostholstein abgeben?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und schöne Grüße von der Ostsee....
Björn
Am 22.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens würde sich auch auf den gemeinsamen Sohn erstrecken. Anders sieht es bei dem größeren Sohn, der den Namen seiner Mutter trägt, aus. Wahrscheinlich würde die Behörde darauf verweisen, daß es in jeder Familie "schwarze Schafe" bzw allgemein Namensvetter mit schwierigem Verhalten gibt, so daß dies trotz der unstreitigen Belastung eine Namensänderung nicht rechtfertige.
Am 26.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Wolf!

Meine Lebensgefährtin hat aus einer früheren Beziehung einen 10 jährigen Sohn für den sie das alleinige Sorgerecht hat.
wir haben vor in absehbarer zeit zu heiraten und möchten uns informieren ob eine Namensänderung des Sohnes, er trägt den Nachnamen seiner Mutter, ohne Zustimmung des Vaters, möglich ist.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe
freundlichen Grüßen.

Am 27.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung bedarf nur dann der Zustimmung des Vaters, wenn das Kind seinen Namen trägt oder das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Am 05.09.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Partner und ich erwarten ein Baby und wollen ihr den nachnamen menes Lebensgefährten geben und sind unverheiratet. Kann im Falle einer Trennung meine Tochter dann Meinen Mädchennamen annehmen sprich Schaller ?
Am 05.09.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können dem Kind den Namen der Mutter oder des Vaters geben, allerdings stellt eine evtl. spätere elterliche Trennung idR keinen Grund für eine Namensänderung dar.
Am 11.09.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Ich habe eine Frage und zwar ich war nicht verheiratet haben aber meiner tochter den nachname meines freundes gegeben ich habe das alleinige sorgerecht und ich möchte einen neuen partner heiraten kann meine tochter den namen meines bald neues mannes tragen ? muss der leibliche vater eine zustimmen geben ?
Am 11.09.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Einbenennung benötigen Sie die Zustimmung des Vaters.
Am 14.09.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo. Ich habe während der Getrenntleben-Zeit noch in der Ehe einen Sohn geboren, der nicht der Sohn meines Ex-Ehemannes ist, sondern von meinem neuen Partner. Mittlerweile bin ich geschieden, und habe meinen Mädchennamen wieder angenommen. Die Standesbeamte, welche die Umschreibung vorgenommen hat, hat die Umschreibung an das Standesamt des Geburtsortes weitergeleitet, um den Namen meines Sohnes auch umschreiben zu lassen, da er ja nicht der leibliche Sohn meines EX-Mannes ist. Die aber sagen, sie können eine neueGeburtsurkunde nur auf den Ehenamen ausstellen. Gibt es wirklich keine Chance, dass mein Sohn, den Namen meines EX-Mannes ablegen kann, weil er ja wirklich gar nichts mit ihm zu tun hat?
Am 16.09.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Solange der Ehemann rechtlich als Vater gilt trägt das Kind den Ehenamen.
Erst wenn die nichteheliche Abkunft festgestellt wird trägt das nichteheliche Kind den Namen der Mutter.
Am 25.09.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
wie verhält es sich bei der Namensänderung der Kinder wenn:
Der Kindsvater Mayer neu heiratet und den Namen seiner neuen Frau Schmidt annimmt,
Frau Mayer auch neu heiratet und den Namen Schulz des Mannes annimmt.
Beide haben das gemeinsame Sorgerecht, aber die Kinder leben bei Frau Mayer und möchten auch den Namen von Schulz haben.
Benötigt man dennoch die Einverständnis des Kindsvater?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank.
Am 27.09.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Einbenennung wird die Zustimmung des Vaters benötigt, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Am 27.09.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Und wie schaut es aus mit einem Doppelnamen für die Kinder, sprich Mayer - Schulz, benötigt man dann immernoch die Zustimmung des geschiedenen Mannes, der dann Schmidt hieße?
Am 28.09.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ja.
Am 24.10.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich lebe derzeit von meinem Ehegatten getrennt. Name des Ehegatten (Beispiel): Müller
Mein Mädchenname: Schulze
Mein Ehename: Müller-Schulze

Nun bin ich von meinem aktuellen Lebensgefährten (Name: Becker) schwanger und das Kind wird geboren, bevor die Scheidung durch ist.

Ich hätte gerne, dass das Kind meinen Geburtsnamen, also Schulze annimmt. Ist das möglich, wenn sich mein (Ex-)Mann und mein Lebensgefährte damit einverstanden erklären?
Mein Lebensgefährte wird die Vaterschaft natürlich anerkennen und mein (Ex-)Mann würden dem auch in jedem Fall zustimmen.

Am 25.10.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn die Vaterschaft rechtlich geändert wird, trägt das nichteheliche Kind den Namen seiner Mutter.
Am 25.10.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Mann und Ich sind übelst mit seinen Eltern zerstritten und ich war nie wirklich mit seinen Eltern verbunden... Wir haben seinen Familiennamen nur angenommen weil der Vater meines Mannes wollte dass wir seinen Namen annehmen wegen dem Familienbetrieb... Jetzt meine frage ist es möglich den Ehenamen auf meinen Geburtsnamen zu ändern? Wie ist das dann für unseren Sohn wenn die ganze sache klappen würde? Mir persönlich ist es wirklich wichtig meinen Namen anzunehmen da ich wirklich sehr unglücklich bin und Nachts oft da liege und die Zeit am liebsten zurück drehen will! Mich beschäftigt die sache oft so sehr dass ich nur noch heulen könnte...
Am 26.10.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich wüsste gerne, ob ich den Nachnamen meines Vaters annehmen kann (Field, da walisischer Herkunft).
Meine Mutter und mein Vater waren nie verheiratet, deshalb habe ich bei meiner Geburt den Nachnamen meiner Mutter, bzw den ihres (damals schon) Exehemannes angenommen, mit dem ich aber keinesfalls verwandt bin.

LG, Sandy

Am 28.10.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Fehlende familiäre Verbundenheit wird nicht als ausreichender Grund für eine Namensänderung angesehen.
Am 28.10.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Als nichteheliches Kind tragen Sie den Namen Ihrer Mutter.
Am 01.11.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
folgender Fall: Mein Sohn(5) möchte den Namen der neu verheirateten Mutter annehmen (hat seit Geburt meinen). Entstehen mir durch Einbenennung Nachteile in Umgang, Sorgerecht und sonstigen Rechten? Kann man auch nach § 1618 BGB einen Doppelnamen festlegen?

LG

Am 04.11.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Einbenennung wird nur der Name geändert, Nachteile können sich ergeben, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht, dann müßte im Fall weiterer künftiger Einbenennungen Ihre Zustimmung nicht mehr eingeholt werden.
Am 07.11.2013 schrieb (anonym) folgendes:
ich bin eine geborene e, habe geheiratet und den Namen des Mannes, w, angenommen. aus der ehe entstanden 2 Kinder, sie heißen auch w. Wir sind inzwischen geschieden, das Sorgerecht ist geteilt, die Kinder leben bei mir und besuchen den Vater regelmäßig.

Jetzt leben wir mit meinem Freund zusammen, D. Von ihm erwarte ich ein Kind. Ich möchte auf keinen Fall heiraten.

Er möchte, dass das Kind heißt wie er. Ich mag zum einen diesen Namen nicht, zum anderen möchte ich nicht, dass das Kind anders heißt, als ich. D möchte auf keinen Fall, dass das Baby heißt wie mein exmann, also w.

würde ich meinen MädchenNamen wieder annehmen würde ich aber nicht mehr heißen wie meine großen KInder.

Nun würde meine Tochter gerne den Namen mit wechseln, entweder von w zu e oder von w zu e-w als doppelnamen. Für mich wäre die hinzufügung des Mädchennamens möglich.

Geht das? wie kann dann das 3. Kind heißen? wäre hierfür auch nur e möglich, wenn ich e-w heiße? das 2. Kind aus der ehe möchte bei w bleiben...

Kann mich mein Freund alternativ zwingen, dem Namen d für das Baby zuzustimmen, weil ihm nach seinem empfinden nicht zuzumuten ist, dass sein Kind den Namen meines exmannes trägt ?

Für mich ist es nur.noch der Name meiner Kinder, mein ex ist mir egal. wichtiger wäre mir ein gemeinsamer Name Bonn mir und möglichst allen Kindern.

Eine sorgerechtserklàrung für den Freund habe ich noch nicht unterschrieben.

Am 11.11.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ohne Sorgeerklärung wird das Kind automatisch so heissen wie Sie, also den Ehenamen tragen, den Sie und die anderen Kinder tragen. Namensänderungen ehelicher Kinder wegen Eingehung einer neuen Beziehung durch die Mutter sind idR nicht möglich, ebensowenig Änderungen auf den Mädchennamen der Mutter.
Am 27.11.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Kann ich meinen Geburtsnamen annehmen?
Meine Mutter war zum Zeitpunkt meiner Geburt mit meinem leiblichen Vater verheiratet.Ich Hatte also den Familiename XYZ.Auch nach ihrer Scheidung trug ich diesen Namen, meine Mutter heiratete einige Jahre später neu und so bekam ich den Namen ABC.
Mittlerweile ist meine Mutter von dem Mann ABC geschieden und sie trägt ihren Mädchennamen wieder.
Kann ich meinen Geburtsnamen XYZ nun auch wieder annehmen?
Am 27.11.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann grds. nicht rückgängig gemacht werden.
Am 29.11.2013 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,ich habe einen ausländischen nachnamen von meinem vater.meine eltern haben sich scheiden lassen.meine mutter hat später wieder geheiratet,mein stieffater wollte mich adoptieren(mein leiblicher vater hat zugestimmt mit einer vaterschaftsabtretung).stiefvater ist gestorben und konnte mich nicht adptieren.meine mutter hat einen deutschen nachnamen und meine großetern und sonstige verwandte.ich hab einen ausländischen,möchte aber gerne auch so wie meine mutter heißen,da ich jetzt halbweise bin und mit mein leiblicher vater nicht mehr mein vater ist.
ist es möglich den namen den meine mutter durch heirat erworben hat anzunehmen?
Am 02.12.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die nur ausnahmsweise zulässige Änderung des Familiennamens ist ein besonderer Grund erforderlich, siehe oben.
Am 12.12.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich führe seit nahezu 30 Jahren einen Künstlernamen, so daß ich unter meinem Geburtsnamen selbst in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht bekannt bin. Nun möchte ich heiraten. Kann meine zukünftige Frau auch meinen Künstlernamen führen?
Am 16.12.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Künstlernamen können ggf neben dem Geburtsnamen geführt werden, dürften allerdings wohl nicht als Ehenamen zulässig sein.
Am 05.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich würde auch gerne etwas erfahren.

Ich bin noch verheiratet.Durch eine künstl. Befruchtung mit Spender wurde unser Sohn geboren. Ich bin die biologische Mutter. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, ich alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es kommt nun zur Scheidung. Die Betreuund vom Kindsvater ist immer launenabhängig. Nun kommt es zur Scheidung. Ich möchte gern meinen Mädchennamen annehmen. Würde gern auch meinem Sohn diesen Namen geben. Aus mehreren Gründen. Er soll meinen Namen tragen, damit keine Fragen für das Kind aufkommen. Weiterhin soll er über die Entstehung aufgeklärt werden und da er biologisch ja nur von mir stammt fände ich es schon plausibler, wenn er auch meinen Namen mit trägt. Ist dies ein wichtiger Grund. Ich befürchte, das der Vater ohne weiteres keiner Namensänderung zustimmen würde.

Am 07.01.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Ehemann ist der rechtliche Vater, ein Grund für eine Namensänderung ist damit auch bei Scheidung idR nicht gegeben.
Am 07.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend,
Ich möchte eine Frage loswerden: ich heirate im Juni meinem Freund, wir haben ein gemeinsames Kind, welches schon den Familiennamen des Vaters trägt. Mein großes Kind wird kurz vorher 19 und trägt meinen Namen, ich habe das alleinige Sorgerecht. Wenn ich nun den Namen meines Mannes annehme, kann dann eine Einbenennung auch noch für meine erwachsene
Tochter erfolgen?
Kann, alternativ, mein Partner das große Kind noch adoptieren?

Vielen Danke für eine Antwort!
Schöne Grüße!

Am 08.01.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nur minderjährige Kinder können einbenannt werden, Voraussetzung für eine Erwachsenenadoption ist das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnis zwischen beiden.
Am 08.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Frau Wolf, ich bin geborene S. ohne angegebenen Vater, meine Mutter hat erst durch Heirat ihr Sorgerecht für mich widererlangt und ich habe laut Geburtsurkunde den Namen ihres 2.Mannes K.angenommen. Ich selbst habe keine Erinnerung daran. Leider war diese Zeit mit meiner Mutter sehr traumatisch für mich, ich habe entsprechende Diagnosen und bin sogar euberentet. Wenn Menschen mich mit dem Namen K. ansprechen habe ich immer Angst meine Mutter steht hinter mir. Ist es möglich unter so krassen Umständen seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen bzw seinen Namen zu ändern?
Vielen Dank
Am 09.01.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der Name Ursache gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist, kann ein Ausnahmefall für eine öff. rechtliche Namensänderung vorliegen.
Am 20.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Frau Wolf,
bei meiner Heirat behielt ich meinen Geburtsnamen, merkte aber in den letzten Jahren, wie wichtig es für meinen Mann war, dass ich seinen Namen annehme.
Als wir im letzten November beim Standesamt waren, bekamen wir keinen Termin mehr für 2013. Im Dez. kam mein Mann mit schwerer Erkrankung ins Krankenhaus. Ich versprach ihm, alles zu tun, dass ich endlich seinen Nachnamen erhalte.
Beim Standesamt sagte man mir, ich solle eine schriftl. Bestätigung des behandelnden Arztes vorbeibringen, dass mein Mann das Bett nicht verlassen könne und die Namensänderung wünscht. Diese Bestätigung hielt ich am 09.01. in den Händen und sollte sie am Morgen des 10.01. beim Standesamt abgeben. Am Nachmittag desselben Tages wollte eine Standesbeamtin zum Krankenhaus kommen und die Namensänderung vornehmen.
Mein Mann starb am 10.01. um 5:35 Uhr ...

Die Standesbeamtin wurde über diese neue Situation informiert. Sie versprach, sich zu bemühen, dass ich den Namen meines Mannes trotz dessen Tod annehmen könne.
Heute rief sie an und sagte, das gehe nicht, man könne nichts daran ändern.

Ich kann und will das einfach nicht glauben! Ich habe es doch schriftlich, dass mein Mann das gerne wollte. Es war im wahrsten Sinne des Wortes sein letzter Wunsch!
(aus unserer Ehe ging kein Kind hervor)

Können Sie mir einen Rat geben, Frau Wolf?

Am 21.01.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein gemeinsamer Ehename kann von den Ehegatten auch noch nach der Heirat bestimmt werden, allerdings nur während der Ehe. Nach dem Tod ist eine solche Änderung nicht mehr möglich.
Am 30.01.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Bei der geburt trug mein kind meinen familien namen! Ich habe später geheirate. Jetzt trägt sie den ehenamen. Mittlerweile rind wir geschieden. Ach ja sie ist nicht seine leibliche tochter sorgerecht liegt bei mir.
So nun zu dem was mich belastet bald hat der kv geteilte sorgerecht jetzt will er das meine tochter so heist wie er darf er den dann einfach so ändern?
Am 31.01.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, das Kind behält den Namen.
Am 10.02.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo und guten Tag, ich habe ein großes Problem... Ich habe 2005 geheiratet und 3 Kinder mit in die Ehe gebracht. Meine Kinder haben den Namen meines Mannes angenommen. 2007 wurden wir geschieden und nun möchte ich erneut heiraten. Dürfen meine Kinder den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen oder geht dies nun nicht mehr? Mein Ex Mann ist nicht der leibliche Vater der Kind, hat sie auch nicht adoptiert. Der leibliche Vater ist verstorben und das alleinige Sorgerecht lag schon immer bei mir. Ich hoffe mir kann jemand helfen. LG
Am 12.02.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Da Sie das alleinige Sorgerecht haben und der Vater verstorben ist dürfte eine weitere Einbenennung grds möglich sein.
Am 19.03.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
schön dass hier noch regelmäßig geantwortet wird. Ich habe das Problem, dass ich gerne wieder meinen Mädchennamen annehmen würde. Seit meiner Eheschließung trage ich vor meinem Geburtsnachnamen noch ein "Mayer-", das mir mein Mann "verpasst" hat. Wir sind inzwischen 2 Jahre getrennt, aber noch nicht geschieden, was viele für diese Sache irrelevante Gründe hat. Ist es überhaupt rechtlich möglich, dass ich meinen Mädchennamen wieder annehme, losgelöst von einer Ehescheidung?
Am 19.03.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können den Ehenamen ab Rechtskraft der Scheidung ablegen.
Am 26.03.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Feund wurde 1981 geboren unter dem Mädchnamen seiner Mutter. Diese hat 2 Jahre später seinen Stiefvater geheiratet und dessen Namen angenommen wie auch mein Freund. Mittlerweile sind sie geschieden. Jetzt wollen wir beide heiraten und möchten gerne den Geburtsnamen annehmen. Ist das möglich?
Am 26.03.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Einbenennung wurde der Geburtsname dauerhaft geändert, es kann als Ehename daher der geänderte (Stiefvater)Name oder Ihr Name gewählt werden.
Am 03.04.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Mein jetziger Freund hat den Namen seiner Ex und würde gerne sein Geburtsname annehmen ist dies möglich?
Am 03.04.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach rechtskräftiger Scheidung kann ein Ehename abgelegt und der Geburtsname wieder angenommen werden.
Am 29.04.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe ein riesiges Problem und bräuchte bitte Hilfe. Mein Sohn aus einer früheren Beziehung hat bei der Geburt vor 8 Jahren meinen Mädchennamen bekommen, NICHT den des leiblichen Vaters. Vor drei Jahren habe ich geheiratet und vor zwei Jahren eine Tochter geboren, die nun den gemeinsamen Namen O. trägt. Durch einen Formfehler (ist jetzt erst rausgekommen) konnten wir meinen 8jährigen vor etwa eineinhalb Jahren in unseren Familiennamen O. einbenennen lassen. Nun hat der leibliche Vater, dessen Namen das Kind nie trug aber der das gemeinsame Sorgerecht hat dies mitbekommen und geht gerichtlich dagegen vor. Besteht tatsächlich die Gefahr, dass das Kind rückwirkend wieder den Nachnamen R. bekommt? Ist das nicht kindeswohlgefährdend? Seine Zeugnisse sind alle auf O. ausgestellt. Ich habe Angst um das Kind (Hänseleien, etc).
Am 30.04.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Im Fall einer Kindeswohlgefährdung kann die fehlende Zustimmung des Vaters zur Einbenennung durch das Familiengericht ersetzt werden.
Am 20.05.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Meine beiden Eltern haben das Sorgerecht. Jetzt mit 18 Jahren möchte ich den Namen meines Vaters annehmen. Geht das mit der Begründung, dass der Name sonst nicht weitergeführt werden kann?
Am 22.05.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Aussterben eines Familiennamens stellt idR keinen ausreichend wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.
Am 29.05.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Meine Freundin hat bereits zwei Kinder von verschiedenen Vätern.
Bei Kinder haben den Nachnamen ihrer Mutter (meiner Freundin).
Wir überlegen zu Heiraten, sie möchte allerdings nicht das ihre Kinder ein anderen Nachname hat als sie, wenn sie meinen Nachnamen annehmen würde.

Beider großen Tochter liegt ein geteiles Sorgerecht vor und bei der kleinen das alleinige.

Könnten die Kinder bei der Hochzeit mit umbeannt werden ohne das ich sie adoptieren müsste und die leiblichen Väter von ihren Pflichten entbunden werden?

lg
Christian

Am 30.05.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung des Kindes, für das das gemeinsame Sorgerecht besteht, wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt. Dadurch wird nur der Name des Kindes geändert, die übrigen Rechte und Pflichten bleiben unverändert.
Am 15.06.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich hab da mal eine Frage.
Als ich 10 war hat meine Mutter meinen Vater geheiratet und wir haben seinen Namen angenommen. Ich hatte das nur gemacht meiner Mutter zu liebe und weil man sich mit 10 Jahren schlecht dagegen entscheiden kann.
In der Schule wurde ich Zwecks meines Namens immer mal wieder verappelt da dieses etwas komisch klingt.
Nun bin ich 25 Jahre die Postboten schreiben meinen Namen regelmäßig falsch und bei der Aussprache wird es leicht schwierig da in der Mitte uczku steht. Ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen H. und würde gerne wissen ob das machbar ist, da ich nicht verheiratet bin/war und keine Kinder habe.

Lg Jenny

Am 16.06.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Heirat der Eltern wurde deren Ehename Ihr Geburtsname. Eine öffentlichrechtliche Namensänderung ist nur untersehr strengen Voraussetzungen möglich, bei schwierigen Schreibweisen kann aber im Einzelfall eine Anpassung der Namensschreibung möglich sein.
Am 18.06.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo und guten Tag, ich möchte einen Rat für folgende Situation erfragen:
Ich hatte 1986 geheiratet und den Namen C. meines damaligen Mannes angenommen. Diese Ehe wurde 4 Jahre später geschieden. Aufgrund eines psychischen Leidens beging der geschiedene Ehemann zwei Jahre später leider einen Suizid durch Erhängen, was sehr tragisch war. Zwei Jahre später ging mein jetzt 19 jähriger Sohn unehelig aus einer Beziehung, welche 10 Jahre hielt hervor. ER bekam als Geburtsnamen meinen angeheirateten Namen C.als Nachnamen.10 Jahre später ging die Beziehung zu dem Kindsvater mit Nachnamen H. leider auseinander und ich bekam das alleinige Sorgerecht. Mein Sohn hat bis heute eine sehr gute Verbindung zu seinem Vater. Nun habe ich im August
2013 wieder geheiratet und glücklicherweise den Nachnamen meines jetzigen Mannes B. angennommen.
Dam mein Sohn verständlicherweise mit seinem jetzigem Geburtsnamen C. aber auch garnichts verbinden und sich psychisch durch den Nachnamen sehr belastet fühlt( Suizid von C. etc.), möchte er natürlicherweise den Nachnahmen und Geburtsnahmen seines Vaters H. annehmen! Was kann er dafür tun?
Vielen Dank im Vorraus für Ihren Rat auch im Namen meines Sohnes!
Am 23.06.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine öffentlichrechtliche Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, eine seelische Belastung als solche wird idR nicht als ausreichend anerkannt.
Am 29.06.2014 schrieb (anonym) folgendes:
ich wurde Unehelich geboren mit dem Namen meiner Mutter,als Sie dann geheiratet hat wurde ich von Ihrem Ehemann Adoptiert und mußte dann den Namen tragen.Meine Eltern sind beide Verstorben und ich möchte meinen Geburtsnamen wieder tragen ,geht das,weil der Name Schön immer verspottet wird.
Am 30.06.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch Adoption sind Sie das Kind Ihrer Eltern geworden und tragen wie jedes andere eheliche Kind deren Ehenamen. Bei dem FN Schön dürften die Voraussetzungen für eine öffentlichrechtliche Namensänderung wegen Anstößigkeit oder Lächerlichkeit von den Gerichten kaum bejaht werden.
Am 05.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, meine Mama möchte nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen annehmen. Ich trage den Namen meines Vaters und den noch Nachnamen meiner Mutter. Da ich mit meinem Vater aber relativ weig zu tun habe, würde ich gerne einen Doppelnamen bestehend aus dem Mädchennamen meiner Mutter und dem vorherigen Namen, also meinem momentanen Namen annehmen. Ist das möglich? Brauche ich dafür die Zustimmung meines Vaters?

Vielen Dank

Am 07.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Geringe emotionale Verbundenheit mit einem Elternteil wird idR nicht als ausreichender Grund für eine Namensänderung angesehen.
Am 17.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo! Wenn ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehme, können unseren gemeinsamen Kinder ( zum Zeitpunkt der Scheidung 5 und 9 Jahre alt) diesen dann auch wählen? Ihre Geburtsnamen sind auch mein Mädchenname gewesen.
Vielen Dank!
Am 21.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Kinder behalten auch bei Trennung / Scheidung den Ehenamen der Eltern.
Am 21.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Kann man den Familiennamen (als ganze Familie: Vater, Mutter und Kind) ändern lassen, weil der Opa und der Vater den gleichen Namen haben und der Vater nicht jedesmal verwechselt oder in Verbindung gebracht werden möchte?
Am 22.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich wurde mit 11 Jahre adoptiert und übernahm den Namen meines Adoptivvaters (Meier, fiktiv), mit dem meine Mutter verheiratet war. Sie sind jetzt geschieden. Meine Mutter ist aus Brasilien, mein leiblicher Vater ebenfalls, der ist jedoch nicht aufzufinden, weshalb ich den Mädchennamen meiner Mutter (da Silva, fiktiv) seit meiner Geburt trug. Wegen häuslichger Gewalt - physische und psyschicholgische - möchte ich mit meinem Adoptivvater und seinen Namen nichts zu tun haben. Ist es möglich den Mädchennamen meiner Mutter wieder anzunehmen? Und was muss ich beachten?

Vielen Dank!

Am 23.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Adoption sind Sie das Kind des Adoptivvaters geworden, der Geburtsname ist damit dauerhaft verändert.
Am 23.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Wunsch nach Abgrenzung reicht für eine Namensänderung nicht aus, bei konkreter Verwechslungsgefahr im Fall von Sammelnamen kann dies ggf. möglich sein.
Am 28.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin promiviere gerade, wozu auch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften gehören. Wenn ich meinen Freund Heiraten möchte besteht er aber drauf, dass ich seinen Namen übernehme (stolzer Adel). Jetzt habe ich aber das Problem dass die andern Veröffentlichung mit meinem Mädchen Namen in Verbindung stehen. Kann ich nach der Hochzeit weiterhin unter meinem Mädchennahmen veröffentlichen. Oder was würden sie mir raten?
Ein Doppelnahmen ist dabei ausgeschlossen da mein Freund bereits einen Doppelnahmen trägt denn ich ja übernehmen soll.
Am 28.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Üblicherweise ist es unzulässig einen anderen Namen zu führen oder unter einem anderen Namen zu veröffentlichen.
Am 07.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin mit einem deutschen verheiratet und wir haben uns für dafür entschieden den deutschen Ehenamen zu führen. Als Spanierin habe ich nun Probleme mich auszuweisen, da ich in meinen Personalausweis sowie Pass nur mein spanischer Name aufgeführt wird. Dies bereitet mir mittlerweile (besonders bei der Deutschen Post zur Identifizierung-Postident) große Probleme, da von mir gefordert wird so zu unterschreiben wie im Ausweis. Ich existiere hier bei den Behörden etc. aber nur mit dem deutschen Ehenamen, auch den Vorweis des Familienstammbuches mit dem Vermerkt der Namensführung wird nicht akzeptiert. Nur im aktuellen Führerschein werde ich mit dem deutschen Ehenamen geführt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass ich nicht mit meinen Geburtsnamen hier unterschreiben darf.
Am 12.08.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wird anläßlich einer Heirat ein gemeinsamer Ehename gewählt, so muß grds der andere Ehegatte anschließend seine Papiere (Ausweise, Pässe etc) auf den neuen Namen umschreiben lassen, da andernfalls die von Ihnen geschilderten Probleme auftreten, weil die Papiere eben nicht mehr dem zu führenden Namen entsprechen.
Bei binationalen Ehen kann dies in einigen Fällen aber zu Problemen führen, wenn der Heimatstaat des betroffenen Ehegatten eine solche Namensänderung aufgrund geemeinsamen Ehenamens nicht vorsieht.
Am 20.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Ex-Freundin will demnächst Heiraten und damit den Nachnamen unserer Tochter in den Familiennamen ihres zukünftigen Mannes ändern.
Bei der Geburt erhielt unsere Tochter (6j) meinen Nachnamen. Haben beide das Sorgerecht was unangetastet bleiben soll.

Meine Frage wäre ob mit der Namensänderung auch das Sorgerecht abgetreten wird?! Wenn dies so wäre würd ich ein Veto gegen die Änderung einlegen. Wenns nicht so ist würd ich einstimmen um verwechslungen vorzubeugen.

Laut des Artikels ginge eine Namensänderun, da mein Nachname 2 schreibweisen mit jeweils ss und ß hat.

Am 20.08.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Einbenennung ist die Zustimmung des Vaters erforderlich, das gemeinsame Sorgerecht ändert sich dadurch nicht.
Es sollte allerdings bedacht werden, daß eine Einbenennung idR nicht rückgängig gemacht werden kann, dh im Fall des Scheiterns der Ehe kann die Mutter den angenommenen Ehenamen nach einer Scheidung problemlos wieder ablegen, nicht aber das Kind.

Bearbeitet am 20.08.2014 von

Am 24.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten tag ich habe einen Sohn ( alleiniges Sorgerecht) welcher vor meiner ehe den Namen des kindesvater angenommen hatte( durch vaterschaftsanerkennung ) . Danach den Ehenamen angenommen. Nun sind wir geschieden und er möchte seinen alten Namen zurück. Er ist 13 , ist das möglich? Und Brauch ich Zustimmungen von beiden
Am 25.08.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 02.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Bei meiner Tochter erfolgte im Alter von 7 Jahren eine Namensadoption. Wir waren der Meinung, dass der Name ab diesem Zeitpunkt gilt und der Geburtsname bleibt. Jetzt beim Bestellen des Aufgebots wurde ihr gesagt, dass ihr ursprünglicher Geburtsname nicht mehr gilt, sondern stattdessen der Geburtsname rückwirkend mit der Namensadoption geändert wurde. Stimmt das? Sie wurde doch mit dem anderen Namen geboren. Für mich und ihrem Vater ist das alles nicht einleuchtend.
Am 02.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Nach meiner neuen Heirat 1987 willigte mein Ex-Gatte ein, dass unsere beiden Töchter aus gemeinsamer Ehe den Namen meines jetzigen Ehemannes tragen dürfen. Dies wurde auch auf der Geburtsurkunde als Zusatz eingetragen, dass die Töchter diesen Namen annehmen. Bedeutet das gleichzeitig, dass dieser neue Nachname jetzt auch der Geburtsname ist?
Meine größere Tochter behauptet das jetzt, weil sie damit nicht einverstanden ist.
Am 02.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

meine Mutter war bei meiner Geburt geschieden. Ihr Exmann ist NICHT mein Vater. Dennoch trage ich seinen Namen.

Bei dem Nachnamen handelt es sich um einen männlichen Vornamen, der eher selten als Nachname benutzt wird (also nicht sowas wie Hermann z.B.). Daher erwartet man häufig, dass ich (weiblich) ein Mann bin, was mich sehr stört. In der Schule wurde ich wegen meines Namens gehänselt. Mich noch heute für einen Namen erklären zu müssen, zu dessen Familie ich gar nicht gehöre (für die eigene Familie nimmt man sowas ja schon mal in Kauf aber für Fremde?!) belastet mich sehr.

Mein Studienfach hat überwiegend männliche Studenten. Da ich nun kurz vor Beendigung meines Studiums stehe, möchte ich nicht noch zusätzlich durch meinen Namen die Erwartung erzeugen, ich sei ein Mann.

Daher die Frage, ob die Möglichkeit besteht, den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen (sie trägt ihn wieder). Gilt das als triftiger Grund? Ich leide ziemlich darunter...

Mit freundlichem Gruß
"Frau Männername"

Am 03.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch eine Einbenennung wird der Geburtsname rückwirkend und dauerhaft abgeändert, eine Änderzng dieses Geburtsnamens ist idR nicht möglich.
Am 03.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Im deutschen Namensrecht ist aus dem Familiennamen keinerlei Rückschluß auf das Geschlecht des Namensträgers möglich, es dürfte daher schwierig sein mit einer entsprechenden Argumentation durchzudringen.
Am 05.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich möchte das alleinige Sorgerecht für meine Tochter haben.
Darf ich dann einen Namensänderung vornehmen, damit sie den gleichen Nachnamen trägt wie ich, nach erneuter Hochzeit? Oder muss der Kindesvater noch seine Zustimmung geben?
Viele Dank.
Am 05.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Trägt das Kind seinen Namen, so ist die Zustimmung des Vaters auch bei alleinigem Sorgerecht erforderlich.
Am 06.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für die Information.
Am 13.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
Ist es möglich, dass mein Sohn aus erster Ehe, nach der Scheidung den Geburtsnamen des Vaters annimmt?

Da ich in meiner ersten Ehe den Mädchennamen meiner FRAU angenommen hatte, hat mein erster Sohn auch den Mädchenname seiner Mutter.
Seine Mutter hat nun den Namen ihres zweiten Mannes angenommen und ich meinen Geburtsnamen.

Jetzt steht mein erster Sohn, mit dem Mädchenname der Mutter alleine da.
Ohne Zusammenhang zur Mutter oder zu mir als Vater.
Mein Sohn ist volljährig.

Vielen Dank im voraus

Am 15.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, der Sohn trägt als eheliches Kind den Ehenamen der Eltern.
Am 23.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich möchte den Namen meines Vaters annehmen (Möller) der nicht mit meiner Mutter Verheiratet war oder ist. Bin selber schon 51 und bin bei meiner Verstorbenen Oma aufgewachsen. Habe von meinem leiblichen Vater erst mit 48 Jahren erfahren, meine Mutter hat mir bis Dato die Existenz Verschwiegen und selber all meine persönlichen Unterlagen Vernichtet so als wenn ich nie Existiert habe. Bin aber im Besitz der Abstammungsurkunde und da ist mein Vater vermerkt. Ich selber bin nicht Verheiratet.
Am 24.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein nichteheliches Kind trägt den Namen der Mutter; es sei enn, beide Eltern entscheiden sich für den Vaternamen.
Am 25.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe eine Frage bezug des Familiennamen, meine Frau und ich sprechen schon länger darüber das wir unseren Familiennamen ändern lassen wollen. Da unser Familienname unser Familie leben zum größten teil sehr negativ Einfluß hatte. Sei es in Gesundheit, Finanzen.
Unsere Kindern hatten viel mit Ablehnung und mobbing zutun, Unsere Jüngste Tochter wäre beinah bei der Geburt gestorben, auch meine Frau stand oft den Tode nah. Wir wären sehr dankbar für einen Rat und Hilfe von ihnen . Danke schon mal in vor raus für ihre Mühe. Mit freudnlichen Grüssen J.K
Am 25.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es dürfte schwierig sein, Behörden und Gerichte von einer ursächlichen Wirkung des Familiennamens auf die Gesundheit der Namensträger zu überzeugen.
Am 27.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Bei meiner Geburt am 17.04.99 bekahm ich den Mädchennamen meiner Mutter 'S..' schon 6 Tage später, also am 23.04.99, bekahm ich den Namen meines Vaters 'E..'. Meine Eltern wahren nie verheiratet und meine Mutter hat seid 6 Jahren das alleinige Sorgerecht. Mit meinem Vater fand seitdem auch keine Kontaktierung vor.

Kann ich die Änderung meines Namens ohne Einverständnis väterlicherseits in Anspruch nehmen?
Bin ich alt genug um meinen Namen ändern zu lassen?

Am 29.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Da Sie minderjährig sind, können rechtswirksame Anträge nur durch Ihre Eltern gestellt werden. Diese haben sich entschlossen, Ihnen als Geburtsnamen den Namen des Vaters zu geben.
Am 29.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
meine Freundin hat sich letztes Jahr scheiden lassen, in der Ehe ist ein Kind entstanden sie hat ihren Mädchennamen wieder angenommen.( Sie hat auch das alleinige Sorgerecht wenn das wichtig ist)
Meine frage ist jetzt ist es möglich dem Kind auch den Mädchennamen der Mutter zugeben ??

MFG Pascal

Am 29.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Ehefrau kann nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder annehmen, der Geburtsname der Kinder bleibt auch bei Scheidung der Ehename der Eltern.
Am 29.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Ich habe vor 14 Jahren geheiratet und damals einen Doppelnamen genommen. Leider ist mein geburtsname sehr lange (9 Buchstaben). Meine Frage - lässt sich der eine Namensänderung noch durchführen auf den zweiten Namen ?

lg Nicole

Am 30.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der Geburtsname nur Begleitname ist, kann er abgelegt werden.
Am 05.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag!
Ich habe eine Frage, und zwar, ob möglich ist meinem Sohn meine Doppelname zu geben?
Ich heiße Olga S bin aus Russland gekommen, habe Russische Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel in Deutschland. Bin verheiratet mit dem Deutsche Mann und haben gemeinsamen Sohn. Meine Mädchen Name war S. Nach dem Hochzeit habe ich zuerst meine Name gelassen..aber später in halbes Jahr habe ich zu meine Name, Name von mein Mann genommen damit später unserem Sohn Doppelname zu geben. Jetzt heiße ich S-M.
Nach dem Geburt war grosse Streit in Standesamt,weil sie wollten nicht Doppelname akzeptieren und die abgelehnt. Wir sollten einfach die Name M geben. Ich und mein Mann damit nicht einverstanden sind. In Russische Recht darf man den Kind Doppelname zu geben.
Wie kann ich nach Russische Recht auf Doppelname zu ändern?... Ich werde mein Sohn Russische Staatsangehörigkeit anmelden... Soll ich in Russland seine Familienname zuerst ändern lassen und danach in Deutschland? ?
Was ist besser?
Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen,Olga

Am 06.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie tragen als gemeinsamen Ehenamen M, auch wenn Sie Ihren Geburtsnamen S als Begleitnamen angefügt haben. Ein eheliches Kind trägt den Ehenamen der Eltern, hier also M. Ein Doppelname ist nach deutschem Recht nicht möglich.
Am 06.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, darf ich Mayer ändern, weil es ihn so oft gibt und man ständig Post bei anderen Mayern im Haus suchen muss. Da hier eine kleine Änderung nicht ausreicht (Meier, Maier, Meyer, etc gibt es ja auch zuhauf) kann man hier etwas ganz neues aussuchen? Könnte ich z.B. sagen ich möchte Stamp oder Besler oder Baron heißen? Oder muss es ein Nachname sein, der bereits in der Familie vorkommt? Könnte ich dann den Nachnamen meiner Mutter annehmen, wenn diese neu geheiratet hat?
Am 07.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei der Änderung von Sammelnamen wird idR nur ein unterscheidender Zusatz angefügt.
Am 09.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich wurde im Alter von sieben Jahren gemeinschaftlich von Herrn Bender (keinerlei verwandschaftl. Verhältnis) sowie meiner leiblichen Großmutter geb. Caspár adoptiert. Mein Geburtsname ist unklar, da die Unehelichkeit im Nachhinein festgest wurde.
Einer Einbenennung auf den Adoptions-Vatersnamen "Bender" mit sieben Jahren gab ich keine Zustimmung.
Ist es möglich, da nun beide Adoptiveltern verstorben sind, den Geburtsnamen meiner verstorbenen Adoptionsmutter
(leiblichen Großmutter) "Caspár" anzunehmen, um der namentlichen Identitätskonfusion ein Ende zu setzen?
Am 09.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch Adoption wird ein Kind das rechtliche Kind seiner Adoptiveltern und trägt wie jedes andere Kind deren Ehenamen. Eine zusätzliche Einbenennung ist daher nicht erforderlich und dürfte nicht erfolgt sein.
Am 20.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Sohn 11 jahre alt us erste ehe hat den namen meines ex mannes. Ich hab 2008 wieder geheiratet und wir haben 2 weitere kinder. Wir leben in amerika. Nun hat mein ex mann seine schreibweise seines nachnamens aendern lassen. Somit hat mein sohn und mein ex mann 2 verschiedene namen nun. Nun moechte mein sohn gerne unseren families namen an nehmen da es nur probleme mit dem yugoslavischen nach name gibt hier. Keiner kann ihn aussprechen geschweige den schreiben. Ich habe das alleinige sorgerecht. Ist das moeglich?
Am 20.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung ist die Zustimmung des Vaters erforderlich.
Am 06.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag. Ich bin 39 Jahre alt und hieß als Kind BUHS. Dieser Name wurde in BUß geändert, als ich noch ein Kind war. Angeblich wegen einer Rechtschreib- Geschichte. Auf Bankdokumenten, Krankenkassenunterlagen usw. wird mein Name seither bis heute BUSS geschrieben. Von daher wird mein Ne überall mit kurzem U gesprochen, halt wie der (Omni)-Bus. Ist es möglich, die Schreibweise meines Namens wieder zurückzusetzen, damit ich wieder mit meinem richtigen Namen angesprochen werde?
Vielen Dank.
Am 06.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der Name damals geändert wurde, dann ist es Ihr richtiger Name.
Am 08.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin der Sohn einer Perserin und eines Deutschen. Ich habe einen persischen Vornamen und einen deutschen Nachnamen, doch würde gerne auch den persischen Nachnamen meiner mutter annehemen. Dies ist aber nach dem deutschen Gesetz nicht so einfach. Deshalb habe ich mir überlegt ob ich nicht mit meinem persischen Pass in einem persischen Konsulat oder im Iran eine Namensänderung beantrage und ich dadurch auch auf meinem deutschen Pass den persischen Nachnamen habe. Wäre dies möglich? Ich bitte um eine Antwort.
LG
Am 10.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Änderungen in Ihrem persischen Pass binden die deutschen Behörden nicht, diese sind an deutsches Recht gebunden.
Am 24.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
hallo habe mal eine Frage ich habe 5 kinder 4 haben keinen Kontakt zu mir habe nur meine Tochter die Jungs Leben beim Vater war verheiratet bin geschieden der Familien Name war Hussain mit diesen Namen haben meine Kinder und ich nur Probleme gehabt am postkasten wurde immer angeschrieben Terorist Saddam hussain etc bin jetzt verheiratet ich heiße möller aber meine Tochter hussain ich möchte ihr die Kommentare etc ersparen bevor sie zur Schule kommt mein Ex ist nicht einverstanden mit der Familien Namen ändererung was kann ich tun
Am 24.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Namensänderung ist das Einverständnis des anderen Elternteils erforderlich.
Am 25.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich möchte nach dem Tod meines Ehemannes gern wieder meinen Geburtsnamen annehmen. Wir haben in Scheidung gelebt, allerdings gab es noch kein rechtskräftiges Urteil. Mein minderjähriger Sohn möchte ebenfalls meinen Geburtsnamen erhalten. Wäre es zur Scheidung gekommen, wäre dies durch die Zustimmung des Vaters möglich gewesen. Wie sieht es jetzt nach dessen Tod aus? Kann mein Sohn auch meinen Geburtsnamen bekommen?
Am 29.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin seit kurzem verwitwet und möchte nun gern wieder meinen Geburtsnamen annehmen? Geht das so einfach? Und wie ist es bei meinen kindern, können die auch meinen Geburtsnamen bekommen und müssen sie den namen meines verstorbenen ehemanns behalten?
Am 29.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich möchte den Nachnamen meiner Freundin annehmen, den sie durch eine frühere Ehe bekommen hat. Wir bekommen ein Kind, dies soll Ihren Nachnamen bekommen und ich möchte nicht anders heißen. Eine Hochzeit ist für meine Freundin ABSOLUT ausgeschlossen. Gibt es da eine Möglichkeit? Vielen Dank im voraus
Am 01.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein.
Am 01.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein verwitweter Ehegatte kann seinen Geburtsnamen wieder annehmen; die gemeinsamen ehelichen Kinder tragen den Ehenamen der Eltern.
Am 08.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Partner und ich haben uns getrennt. Meine Kinder - die bei mir leben - tragen den Namen meines Partners.

Kann ich den Nachnamen in meinen ändern lassen

Am 08.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Auflösung einer nichtehelichen Partnerschaft kann ebensowenig wie durch eine Ehescheidung der Eltern eine Änderung des Geburtsnamens der Kinder bewirkt werden.
Am 10.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, mein Sohn hat als Zweitnamen den Namen seines Vaters. Kann ich diesen einfach löschen lassen ohne das es der Vater mitbekommt? Ich habe bislang das alleinige Sorgerecht.
Am 11.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein.
Am 11.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ! Mir brennt eine wichtige Frage auf der Seele.
Ich lebe in Trennung und trage den Namen meines Mannes. Ich erwarte von meinem neuen Partner ein Kind, wir haben auch die vaterschaftsanerkennung schon gemacht. Die Scheidung wird bald eingereicht aber sehr wahrscheinlich werde ich noch nicht geschieden sein wenn das Kind auf die Welt kommt. Kann ich bei der Geburt dem Kind den Namen von meinem Partner geben lassen? Und wenn nicht wie lautet der Geburtsname wenn ich nach der Scheidung für mich und mein Kind meinen Mädchennamen wieder annehme?
Vielen Dank im Voraus
Am 11.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach der Scheidung können Sie den Ehenamen ablegen; die Änderung erstreckt sich bei einem nichtehelichen Kind auch auf dessen Geburtsnamen.
Am 03.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, meine Kinder (15 und fast 17) haben bei meiner Hochzeit 2009, den Namen meines Mannes angenommen. Nun sind wir geschieden und wir möchten alle drei wieder so heißen, wie vor der Eheschließung(mein Mädchenname) Mit dem Vater der Kinder besteht bereits seit 2004 keinen Kontakt, wir waren nie verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht. Ist es ohne weiteres möglich, unseren alten Namen wieder anzunehmen oder müssen die Kinder den Namen meines Ex-Mannes behalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Am 05.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Bei der Geburt hieß ich wie meine mutter mit mädchennamen. Meine mutter war mit meinem leiblichen Vater nie verheiratet. Als meine mutter dann neu heiratete gab es etwas stress und ich bekam den namen meines leiblichen vaters. Da ich zu ihm keinerlei gutes verhältnis habe und mich der name auch seelisch belastet würde ich gerne meinen geburtsnamen wieder annehmen oder falls dies nicht möglich ist den namen meiner mama und ihres mannes geht das? Ich bin bereits volljährig.
Danke im vorraus
Am 05.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht wieder rückgängig gemacht werden.
Am 07.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, wir heiraten dieses Jahr und haben dazu folgende Frage. Ich (Bräutigam) trage einen Doppelnamen; meine Verlobte einen Einfachnamen.
Bsp.: Tom Müller-Schmidt und Anja Gram

Wir möchten einen gemeinsamen Ehenamen. Können wir beide entweder nur Müller oder Müller-Gram heißen? Ist das möglich? Mein Doppelname ist aus einer Volladoption entstanden.
Vielen Dank!

Am 07.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es kann als Ehename Gram gewählt und von Ihnen ein Name Ihres Doppelnamens Müller oder Schmidt angefügt werden. Wird Ihr Name Müller-Schmidt Ehename ist keine Anfügung möglich.

Bearbeitet am 26.01.2015 von

Am 08.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Der Nachname den ich anstatt meines eignen gern tragen würde, klingt genauso wie der einer berühmten Person. Ein Buchstabe wird jedoch anders geschrieben, also mit t statt mit dt.
Ist es dann möglich, den Namen anzunehmen?

Oder zählt das zu "Brühmtheiten", deren Namen man in DE nicht ohne verwandtschaftliche Zugehörigkeit tragen darf??

Am 09.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der persönliche Wunsch nach Namensänderung ist kein ausreichender Grund für eine öffentlichrechtliche Namensänderung.
Am 09.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für diese sehr schnelle Antwort:)

Das war jedoch nicht die Antwort auf meine Frage. Ich habe triftige Gründe, die ich bei entsprechender Stelle auch dargelegt habe. Jedoch wurde mir "anheimgestellt", einen anderen Namen zu wählen, da der Name auch von einer Berühmtheit getragen wird (was ich nicht wusste).

Und daher meine Frage, reicht die Änderung eines Buchstaben aus, wenn der "Wunschname" dem einer bekannten Persönlichkeit ähnelt?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus:-)

Am 10.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe da mal eine Frage, ich möchte wieder heiraten, muss ich meinen Mädchenname wieder annehmen? Ich trage noch den Familiennamen von meinem Exmann.Mein zukünftiger Mann möchte meinen Namen annehmen.Danke
Am 12.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ehename kann auch ein in einer früheren Ehe erworbener Name werden.
Am 12.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein "berühmter" Name soll nach der Verwaltungsvorschrift nicht gewährt werden, dies dürfte auch bei minimalen Änderungen der Schreibweise gelten.
Am 22.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Als ich 9 Jahre alt war, haben meine Eltern geheiratet - am Sterbebett meines Vaters. Zuvor trug ich den Namen meiner Mutter, nach dem Tod meines Vaters bzw. nach der Hochzeit, kam dann der Name meines Vaters hinzu, weil meine Mutter sich so entschieden hatte. Also habe ich seitdem einen Doppelnamen.
Nun bin ich 31 und möchte selbst heiraten, jedoch möchte meine Braut keinen Doppelnamen annehmen.
Ist es möglich, dass ich den Namen meines Vaters wieder ablege, und sozusagen mit meinem "Geburtsnamen" (von meiner Mutter) heirate? Danke für Ihre Hilfe!
Am 27.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Exfrau hatte zu dem Zeitpunkt als wir uns kennengelernt haben bereits eine Tochter. Als wir geheiratet haben, war sie noch keine 2 Jahre alt. Kurz nach unserer Hochzeit haben wir den Nachnamen der Tochter in unseren Ehenamen ändern lassen. Vorher trug sie den Mädchennamen meiner Exfrau. Ich habe sie dann gut zwei Jahre später adoptiert.
Mittlerweile sind wir zwei Jahre geschieden, meine Exfrau hat neu geheiratet und den Nachnamen ihrers jetzigen Mannes angenommen.Nun möchte sie - mein Einverständnis vorausgesetzt - den Nachnamen unserer Tochter wieder ändern, nämlich in ihren jetzigen Nachnamen, mit der Begründung ihr - also meiner Ex- würde es dann beim Arzt und in der Schule leichter fallen.
Ist eine erneute Namensänderung überhaupt möglich? Es gab ja bereits eine Einbenennung.
Am 27.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch eine Einbenennung sind Sie nicht Vater des Kindes geworden; Ihre Zustimmung ist daher nicht erforderlich.
Für die erneute Einbenennung wäre daher die Zustimmung des leibl. Vaters erforderlich, sofern das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Am 04.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
ich würde gerne meine Kinder in die Ehe einbenennen lassen. Der Kindsvater stimmt nicht zu. Fakt ist folgendes:
Der jetzige Nachnamen der Kinder lautet "Mlodinoff" und die Kinder leiden unter diesem Namen, da er sehr schwer auszusprechen oder zu schreiben ist. Dies ist mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Meistens wird der Name zerstümmelt, ständig muß man ihn buchstabieren. Die Kinder führen sich in der Schule schon selbst unter meinem jetzigen Ehenamen, auch werden sie unter diesem in den Freizeitaktivitäten geführt. Noch kurz erwähnt, der leibliche Vater lebt in den USA und hat zu seinen Kindern kaum Kontakt.

Wie sind die Chancen, eine gerichtliche Ersetzung zu bekommen?

Vielen Dank

Am 04.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Der Sohn meines Lebensgefährten ist Anfang Dezember 2014 volljährig geworden. Zuvor hat es zwei Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung gegeben, die die Kindesmutter beide verloren hat. Mein Lebensgefährte lehnt diese Namensänderung aus tiefstem Herzen ab, da ihm seit über 10 Jahren der Kontakt zu seinem Sohn verweigert wird, und der gemeinsame Name das letzte ist was die beiden noch verbindet. Er hat all die Jahre immer alle seine unterhaltspflichten erfüllt. Mitte Dezember hat er post vom Jugendamt bekommen wegen weiterer Unterhaltsforderungen. Dort hat der Sohn mit dem Namen seines Stiefvaters unterschrieben. Wir baten um eine Erklärung bevor weiter bezahlt wird, da es uns schleierhaft ist wie er einfach seinen namen ändern konnte. Vom Jugendamt kam nichts mehr. dafür heute Post von einem Anwalt mit der gleichen Forderung. Prozessvollmacht ist mit dem neuen namen unterschrieben. Unseres Wissens ist eine Namensänderung nur noch über eine Volljährigenadoption zu erreichen oder irren wir uns?
Am 05.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Minderjährige Kinder können sich nicht selbst unter einem rechtlich falschen Namen führen, da die Anmeldung stets durch den Elternteil als Sorgeberechtigten erfolgt. Sofern Kinder jedoch seit Jahren nachweislich unter dem falschen Familiennamen leben kann dies ein Indiz für eine Erforderlichkeit der Zustimmungsersetzung sein.
Am 05.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
In Ausnahmefällen ist auch eine öffentlichrechtliche Namensänderung möglich.
Am 08.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
Mein Verlobter (34 jahre alt) würde gerne den Namen seines Stiefvater nehmen - würde dies gehen und wenn ja, was müssen wir machen? Er selbst ist nicht deutscher bürger, wird jedoch demnächst die deutsche Staatsangehörigkeit verlangen, da er seit über 14 Jahre im Deutschland wohnt. Der Stiefvater ist deutscher Bürger.
Vielen Dank!
Am 09.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Namensrecht richtet sich nach dem Recht des Heimatstaats, dh bis auf weiteres nach ausländischem Recht. Er kann sich hierzu ggf bei seiner Botschaft oder einem Anwalt seines Landes erkundigen.
Am 09.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für die Antwort.
Am 09.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
Ich bin Adoptiert wurden als ich noch ein Baby war. Jetzt bin ich 28 Jahre und meine Adoptiveltern haben sich vor guten 10 Jahren Scheiden lassen. Nun habe ich meine leibliche Mutter endlich gefunden und wollte hier mal fragen, ob es möglich wäre, ihren jetzigen Nachnamen anzunehmen?
MfG Christian
Am 09.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Adoption wird ein Kind in vollem Umfang das Kind der Adoptiveltern. Dazu gehört auch, daß der Geburtsname dauerhaft in den Ehenamen der Adoptiveltern geändert wird.
Am 16.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

Ich habe als Kind in der Grundschule den Namen meines Stiefvaters angenommen, ich selbst hatte den Namen meiner Mutter und kam aus einer Unehelichen Beziehung. Heute bin ich 26 und wollte eigentlich schon lange den Namen "meiner wirklichen" Familie wieder haben, also den Mädchenname meiner Mutter.

ISt das irgendwie möglich?

Am 17.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 22.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin 33 und meine eltern waren nie verheiratet.ich wurde mit diesem namen fast meine gesamte schulzeit aufgezogen eben weil ich italienisch aussehe und mein vatre italiener ist und ich einen italöienischen vornamen habe. und ich dann aber Merk heisse so srüche wie hey merk hast du deinen merkzettel dabei sonst vergisst du wieder alles was du dir merken solltest oder merk hast du es dir diesmal sp gemerkt.usw.und irgndwann aheb ich es war mit 13 mit drogen angefangen wegen diesn hänseleien ich kann meinen nachnamen einfach nicht ab.jedesmal wenn ich zu einer drogenentgiftung im krankenhaus bin muss ich mich immer Merk nennen lassen und ich halte das nicht mehr aus.was kann ich da machen?mir wurde mal gesagt das ich das hätte früher machen müssen aber was ich denen entgegnete war das ich viel zu sehr auf drogen war als das ich sowas hätte in angriff nehmen können!mittlerweile bin ich in substitution mit polamidon und bald will ich wieder entgiften genauergenommen im juni habe ich einen termin und vorher möchte ich den namen von meinem vater annehmen.also was soll ich bloss machen?
Am 23.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Antrag auf öffentlichrechtliche Namensänderung dürfte schwierig sein, da der Name Merk kaum als anstössig gelten dürfte.

Bearbeitet am 23.02.2015 von

Am 23.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe folgende Frage und zwar habe ich einen Sohn (13) aus erster Ehe, der den Nachnamen seines Vaters trägt! ...seit 2011 bin ich mit meinem neuen Partner verheiratet und mein Sohn möchte zu gerne seinen Nachnamen tragen wo sein Leiblicher Vater aber keine Einwilligung zu gibt, selbst das für sprechen einer Psychologin interessiert ihn nicht. Der Junge fühlt sich ausgegrenzt, fühlt sich nicht als Teil der Familie und wird auch in der Schule mit dem Namen aufgezogen, gerade jetzt haben mein Ehemann und ich noch ein Kind zusammen und dem großen macht es sehr zu schaffen das keiner was tun kann, damit er den Namen seines Stiefvaters annehmen kann!! Wobei zu erwähnen ist das er seinen Stiefvater mit Papa anspricht und den Leiblichen Vater nur mit Vornamen. Was können wir für unseren Sohn tun damit er den anderen Namen erhält oder muss er bis 18 warten??
Am 23.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich bin verheiratet und erwarte ein Kind, das nicht von meinem Ehemann ist.
Ich habe bei der Hochzeit den Namen meines Ehemanns angenommen.
Ich möchte, dass mein Kind den Namen des leiblichen Vaters bekommt.
Kann ich das während die Scheidung noch läuft, ohne Zustimmung meines Ehemanns festlegen?
Oder kann es nach der Scheidung problemlos geändert werden?
Der leibliche Vater unterschreibt dazu alles. Ob mein Ehemann da kooperativ ist, ist noch unklar.

Danke im voraus

Am 24.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die fehlende Einwilligung des Vaters kann nur dann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Einbenennung für das Kindeswohl zwingend erforderlich, also nicht nur wünschenswert ist.
Am 24.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das nichteheliche Kind kann durch gemeinsame Erklärung der Eltern auch den Namen des Vaters erhalten, allerdings erst nachdem die Nichtehelichkeit und die Vaterschaft geklärt worden ist. Solange der Ehemann rechtlicher Vater ist, trägt es den Ehenamen.
Am 04.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo. Ich habe morgen Scheidungstermin und möchte, dass unsere drei Kinder und ich meinen Mädchennamen annehmen. Der Vater würde wahrscheinlich nicht zustimmen, um mich zu ärgern. Er hat seit einem Jahr keinen Kontakt zu den Kindern, meldet sich nicht mehr und hat eine neue Freundin und ein gemeinsames Kind mit ihr. Meine Kinder möchten nichts mehr vom Vater wissen und hätten lieber den Namen der Oma. Sie wurden psychisch mehrfach verlassen vom Vater und ich möchte ihnen das nicht länger zumuten, jedoch auch nicht anders heißen als sie. Da der Vater Heiratspläne hat, wird seine neue Frau vermutlich ebenfalls seinen Namen annehmen. Diese hat auch insgesamt drei Kinder. Die Kinder leiden seit drei Jahren an Verlustangst. Kann ich da etwas erreichen?
Am 05.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können Ihren Mädchennamen wieder annehmen, Kinder führen unabhängig von der Scheidung den Ehenamen der Eltern.
Am 09.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich würde gerne den Nachnamen meines Vaters annehmen, leider ist er vor einigen Jahren gestorben und meine Eltern waren nie verheiratet. Würde es trotzdem gehen den Nachnamen meines Vaters irgendwie anzunehmen?
Am 09.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein nichteheliches Kind trägt nur dann den Vaternamen, wenn beide Eltern dies bei Geburt bzw Vaterschaftsanerkennung so bestimmen, andernfalls den Mutternamen.
Am 11.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe aus einer früheren Beziehung einen 14-jährigen Sohn. Mit dem Vater meines Sohnes war ich nie verheiratet, das alleinige Sorgerecht habe ich schon immer.
Nachdem ich mich von dem Vater meines Sohnes getrennt hatte, heiratete ich einen anderen Mann, dessen Name als Ehename geführt wurde. Nach einigen Jahren wurde die Ehe geschieden,den Ehenamen tragen mein Sohn und ich nach wie vor.
Nun habe ich einen neuen Lebensgefährten, den ich gerne heiraten würde. Jetzt stellt sich für uns die Frage bzgl. des künftigen Ehe-/Familiennamens.
Bedarf es bei der Festlegung eines neuen Ehenamens der Zustimmung meines Ex-Mannes, der zwar der Namensgeber jedoch nicht der Vater meines Sohnes ist? Wenn ja, wie hole ich mir diese Zustimmung ein, wenn mir der Aufenthalt meines Ex-Mannes unbekannt ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Am 12.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Einbenennung ist nur Ihre Zustimmung und die des Sohnes erforderlich, da der Kindsvater weder ein Sorgerecht hat noch Namensgeber ist.
Am 18.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Folgende Situation:

Bei der Hochzeit hatte meine Mutter den Namen meines Vaters angenommen.
Nachdem ich volljährig geworden war, hatten sich meine Eltern scheiden lassen. Meine Mutter hat ihren Namen wieder angenommen und neu geheiratet.

Manchmal trifft man Entscheidungen, die man später bereut und daher wird meine Mutter sich bald scheiden lassen und dann meinen Vater erneut heiraten. Aber diesmal wird er ihren Namen annehmen.

Frage:
Muss ich dann den alten Namen des Vaters behalten, obwohl mein leiblicher Vater und meine leibliche Mutter dann beide den Namen meiner Mutter tragen? Oder bekomme ich dann trotz Volljährigkeit den Namen meiner Eltern?

Am 18.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nur minderjährige Kinder nehmen an der Namensänderung der Eltern teil.
Am 21.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
meine Mutter hat in erster Ehe mich und meinen Bruder bekommen. Wir hatten dann den Namen unseres Vaters und meine Mutter einen Doppelnamen zusammengesetzt aus ihrem Mädchennamen und dem Namen meines Vaters.
Die beiden haben sich scheiden lassen und meine Mutter hat neu geheiratet. Sie hat den Namen ihres neuen Mannes angenommen und wir wurden einbenannt, sodass wir nun den Namen ihres zweiten Mannes tragen.
Leider scheiterte die Ehe und meine Mama möchte jetzt ihren Mädchennamen wieder haben.
Da wir von ihrem zweiten Mann nicht adoptiert wurden, möchten wir dann auch den Mädchennamen unserer Mutter tragen, da wir zu ihrem zweiten Mann ja gar keinen Bezug haben.
Ist das möglich? (Wir sind beide volljährig)

Vielen Dank im Voraus

Am 22.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
Ich habe meine Cousine geheiratet und wir haben schon zwei kleine Töchter bei der Hochzeit hat meine Frau meinen Nachnamen genommen obwohl mein richtiger Nachname die ist von meiner Frau Ich habe es damals nicht so wichtig gesehen das Ich einen anderen Nachnamen wie meine Onkeln und Tanten habe Ich möchte jetzt gerne denn Nachnamen meiner Frau nehmen also von meiner Schwiegermutter bei der Hochzeit hatte ich die Gelegenheit dazu aber leider sah ich es damals nicht so wichtig
Naja Ich wollte fragen kann ich jetzt denn Familliennamen meiner Frau nehmen??????
Am 23.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bestimmen die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen, so ist eine nachträgliche Änderung idR nicht möglich.
Am 23.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 26.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:

Guten Tag

Meine Tochter 7 hat den Namen ihres Erzeugers (wir waren nicht verheiratet). Dieser ist Holländer. Nun möchte ich heiraten und den Namen meines Verlobten annehmen. Dies möchten wir auch für meine Tochter. Dazu benötigen wir die Einwilligung des Erzeugers. Nun meine Frage ...normal wird diese Erklärung im Standesamt abgegeben. Wie verhält sich das in Holland? Gibt es da die Möglichkeit, das der KV in Holland die Einwilligung abgibt und diese dann an unser Standesamt übermittelt wird? Oder muss er hierfür nach Deutschland kommen?

Am 30.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das mögliche procedere sollten Sie mit Ihrem örtlichen Standesamt abklären.
Am 01.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Der Vater meines Sohnes starb letztes jahr. Wir waren verheiratet, wir hatten also alle drei den gleichen Nachnamen. wir lebten vor seinem Tod schon einige Zeit getrennt und wollten uns scheiden lassen. Nun denke ich darüber nach meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Könnte mein Sohn meinen Mädchennamen auch als "neuen" Nachnamen annehmen?
Am 01.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Kind behält seinen Namen auch bei Tod oder Scheidung der Eltern.
Am 04.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin mit meinem Freund 3 Jahre zusammen wir haben ein gemeinsames kind und Leben auch zusammen mein Freund hat noch ein Sohn aus einer früheren Beziehung der Sohn lebt aber bei UNS und trägt den Nachnamen von seinem Papa/meinem Freund nun wollen wir heiraten und alle gern meinen Namen tragen .. Kann sein Sohn auch meinen Namen annehmen oder muss er sein behalten .? Es besteht geteiltes Sorgerecht
Am 07.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Einbenennung wäre die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
Am 07.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
hallo ich hab da eine vielleicht blode frage mein neuer freund ist noch verheiratet ...seit knapp 4monaten getrennt lebend und hat den namen seiner ex frau angenommen ...wann kann er seinen geb.namen wieder annehme. ?..muss er das trennungsjahr abwarten?....vielen dank
Am 08.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das geht nach rechtskräftiger Scheidung.
Am 13.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich überlege seit Jahren meinen Nachnamen ändern zu lassen. Grund dafür ist das mein Nachname Müller lautet und mein Vorname Spielereien wie Lieschen Müller assoziieren lassen. Dies ist schon in der Schule passiert und jetzt leider auch im Berufsleben. Ich bin 28 Jahre alt und eine junge Frau in einem großen Unternehmen mit überwiegend Männern. Da ein Manager nun von mir als Lieschen Müller sprach würde ich gerne den Nachnamen meiner Uhrgroßmutter annehmen, diese hiess "... von Dunis", war jedoch kein Adel. Ich frage mich nun ob dies möglich wäre oder ob es Probleme geben könnte auf Grund des "von". Lieben Dank!
Am 13.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Namensänderung wäre aufgrund des Sammelnamens wohl möglich, allerdings dürfte der gewöhlte Name auf Bedenken stossen.
Am 14.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bekomme die deutsche Einbürgerung und möchte gerne meinen Nachnamen ändern, weil ich damit ständig Ausprache - bzw. Verständnisprobleme in der deutschen Gesellschaft habe.
Ist name änderung möglich?
Danke
Am 14.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Eltern haben geheiratet und meine Mutter hat den Namen von meinem Vater genommen. Und ich möchte den Namen von meiner Mutter haben,weil der mir persönlich einfach besser gefällt kann ich den von meiner Mutter nehmen?
Am 15.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine öffentlichrechtliche Namensänderung ist nur inAusnahmefällen möglich, perslöbliche ästhetische Gründe werden nixhts als ausreichend anerkannt.
Am 15.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Schwierigkeiten in Schreibweise oder Aussprache und dadurch verursachte Behinderungen können eine Namensänderung rechtfertigen.
Am 22.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe '87 meinen 2. Mann geheiratet! 5 Tage später kommt mein Sohn Kevin zur Welt! Ich behielt den Namen vom ersten Ehemann! Sohn Kevin trägt Nachname vom Vater! 90 lies ich mich wieder scheiden. Kevin hat keinen Kontakt mit Vater und absolut hasst seit vielen Jahren seinen Nachnamen!
Frage: Kevin ist jetzt 28 und möchte unbedingt meinen Nachnamen! Mein erster Ex-Mann hat nichts dagegen! Ich bitte um Hilfe
Am 23.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Fehlen emotionaler Verbundenheit zum Vater wird nicht als Grund für eine Namensänderung anerkannt.
Am 27.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, ich habe ein sehr wichtiges Anliegen. Meine Schwester und ihr Ex sind momentan im Sorgerechtsstreit, da er das alleinige Sorgerecht beantragt hat und ihr Sohn (9 Jahre) nun seit einem knappen Jahr beim Vater lebt, dieser aber mit einem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden ist. ! Er behauptet immer ihm geht es um den Kleinen, dabei versucht er nur immer meiner Schwester eins rein zu würgen und alles zu bestimmen und zu verbieten, als ob der Kleine sein Besitz wäre. Nun hat er ihr angekündigt, dass wenn er das alleinige Sorgerecht bekommt, er den Namen des Kleinen auf seinen Nachnamen ändern lässt, damit der Kleine nicht denkt er gehört nicht zu seiner Familie. Er tut nämlich immer so, als ob der Kleine nur eine Familie hätte und zwar seine. Und meine Schwester hat gesagt, dass sie den Kleinen schon mal gefragt hat und er aber gern ihren Nachnamen behalten möchte, weil er ja auch schon 9 Jahre lang so heißt. Sie hat dies dem Vater auch mitgeteilt, aber der meint nur der Kleine wüsste noch gar nicht was gut für ihn ist und sie wüsste es auch nicht und daher wird es gemacht und basta. Nun die alles entscheidende Frage, darf er das so einfach, auch wenn der Kleine das nicht möchte?
Am 28.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Namensänderung unterliegt in Deutschland nicht dem freien Belieben, sondern ist - abgesehen von Statusänderungen, wie etwa Heirat, Adoption etc. - nur in Ausnahmefällen möhglich.
Am 28.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich wollte mal etwas nachfragen, mein Verlobter und ich wollen bald heiraten (ich habe ein Sohn der meinen Namen trägt) er würde vorher gerne seinen geburtsnamen zurück haben, seine Mutter heiratet als er noch recht jung war einen Mann der ihn und seine Mutter mehrmals misshandelt hat. Und diesen Namen möchte er nicht weiter tragen, gibt es die Möglichkeit das er vor unserer Hochzeit seinen Namen zurück bekommt und wir ihn dann alle haben können? Mein Nachname ist auch nicht grade der tollste... Mit freundlichen Grüßen
Am 29.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 30.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ist es möglich, dass mein Verlobter und ich nach der Hochzeit den Mädchennamen seiner verstorbenen Muutter als Familiennamen tragen können? Seine Mutter hat damals nach ihrer Heirat den Nachnamen des Vaters angenommen, so heißen nun auch mein Verlobter und die Geschwister. Die Mutter ist vor einigen Jahren verstorben und mein Verlobter würde aber gerne ihren Geburtsnamen tragen.
Freundliche Grüße!
Am 04.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine öffentlichrechtliche Namensänderung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, der Wunsch als Ausdruck besonderer Verbundenheit wird nicht als ausreichend anerkannt.
Am 06.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ist es möglich meiner Ex-Frau nach 5 Jahre Scheidung mein Name wieder wegzunehmen? Ich hatte damals bei der Scheidung nichts dagegen gehabt, dass meine Ex mein Name behalten kann, nun habe ich inzwischen wieder geheiratet und meine jetzige Ehefrau hat ein Problem damit, dass Sie den gleichen Name wie meine Ex-Frau hat.
Mfg!
Am 06.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Ehename ist auch der Name der geschiedenen Ehefrau und kann dieser nicht entzogen werden.
Am 07.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo

Ich habe da mal eine Frage .
Meine Partnerin und ich wollen Heiraten und möchten beide unsere Hinter Namen nicht nehmen sonder den Mädchennamen von meiner Mutter.
Würde das gehen oder nicht.

MFG

Am 08.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ehename kann nur der Name des Mannes oder der Frau werden.
Am 08.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Wolf,
Ich war verheiratet, hatte aber meinen Mädchenname behalten. Mit meinem Ex-Mann habe ich einen Sohn bekommen, der Name des Vaters trägt. Mitlerweile sind wir rechtskräftig geschieden. Da ich jetzt überal erklären muss, warum ich und mein Sohn verschiedenen Namen haben, und mein Ex-Mann dagegen ist, Name unseren Sohnes zu ändern bin ich auf die Idee gekommen meinen Namen zu ändern, d. h., dass ich den Namen meines Sohnes, bzw. Meines Ex-Mannes annehmen kann. Mein Ex-Mann hat nicht dagegen, aber ist es auch rechtlich möglich?
MfG
Am 08.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin 16 Jahre alt. Meine kleine Schwester (11Jahre) hat den Nachnamen von unseren Stiefvater angenommen da unsere Mutter geheiratet hat. Kann sie ihren alten Namen, also ihren Geburtsnamen wieder zurück bekommen wenn sie sich später doch mal anders entschieden sollte ?
Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen. LG B.
Am 08.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Kann man seinen Geburtstagsnamen wieder zurück bekommen wenn die Eltern heiraten und man als kind den Namen auch genommen hat ?
Am 11.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, die Einbennung eines Kindes in die neue Ehe kann idR nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Am 11.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Annahme des gemeinsamen Ehenamens nach Scheidung der Ehe dürfte nicht möglich sein.
Am 11.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein durch Heirat der Eltern ehelich gewordenes Kind trägt den Ehenamen der Eltern.
Am 11.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verheiratet und trage zusammen mit meinen beiden Kindern meinen Mädchennamen. Mein ältestes Kind entstammt aus einer früheren Beziehung . Der leibliche Vater besitzt zusammen mit mir das Sorgerecht für mein 1. Kind. Wir würden nun gerne unseren Familiennamen, der zur Zeit mein Mädchenname ist, in den Nachnamen meines Ehemannes ändern. Damit mein 1. Kind den Nachnamen ändern kann muss der leibliche Vater zustimmen, dies hat er getan. Er war auf seinem Standesamt und wollte der Namensänderung zustimmen, jedoch sagte man ihm dort, dass mein ältestes Kind diese Namensänderung nicht mehr rückgängig machen könnte, z. B. bei einer Scheidung von meinem Ehemann. Uns hingegen sagte man, dass mein 1. Kind im Falle einer Scheidung seinen Geburtsnamen durch Stellung eines Antrages wieder erhalten könne. Was ist richtig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
C. O.

Am 12.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann id R nicht rückgängig gemacht werden.
Am 12.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr RA Wolf,

besten Dank für die zügige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
C. O.

Am 17.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
meine Eltern haben sich vor ca. 20 Jahren scheiden lassen und meine Mutter hat vor 2 Jahren neu geheiratet und den Namen des 2ten Ehemannes angenommen.

Mein Vater ist jetzt verstorben und meine Mutter

möchte sich nach ca. 2 Jahren von Ihrem 2ten Ehemann scheiden lassen.

Meine Frage: kann Sie einfach wieder den Namen aus 1ter Ehe annehmen? Mein Vater hätte das nicht gewollt!

Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Wir Kinder sind alle volljährig und ich möchte nicht, dass meine Mutter einfach unseren Namen wieder annimmt, soll sie doch Ihren Namen wieder tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Am 18.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Mutter darf ihren alten Ehenamen wieder annehmen, weder der zuvorige Ehegatte noch sonst ein anderer Namensträger besitzt insoweit ein "Einspruchsrecht".
Am 21.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Eltern sind geschieden und meine Mutter hat neu geheiratet und hat aber noch den Nachnamen aus erster Ehe. Jetzt will sie ihren Geburtsnamen wieder. Geht das ? Wenn ja darf ich dann auch so heißen wie meine Mutter von Geburt an hieß.
Am 22.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Ehename Ihrer Eltern ist Ihr Geburtsname, den Sie auch nach Scheitern der elterlichen Ehe behalten.
Eltern können nach Scheitern der Ehe den gemeinsamen Ehenamen ablegen und wieder zu ihrem Geburtsnamen zurückkehren.
Am 23.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn ich bei meiner Mutter lebe ,die geschieden ist und ihren Mädchennamen wieder annimmt, darf ich dann als Sohn auch wie meine Mutter heißen ?
Am 24.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ist es denn möglich meinen nachnamen zu ändern:

Ich hies bei meiner geburt wie meine mutter die nicht mit meinem leiblichen vater verheiratet war auf den wunsch meines leiblichen vaters bekam ich mit ca 4-5 jahren seinen nachnamen. Meine mutter ist neu verheiratet könnte ich also auch diesen nachnamen annehmen ohne adoptiert werden zu müssen (bin über 18)?

Lg

Am 26.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Möglichkeit der Einbenennung bezieht sich auf minderjährige Kinder.
Am 26.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Kind geschiedener Eltern behält seinen Geburtsnamen.
Am 15.06.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo würden gerne heiraten und mein zukünftiger Mann hat einen Doppelnamen 1994 Hat seine Mutter neu geheiratet und der neue Mann hat ihn adoptiert So heißt er jetzt Menzel-Kahn ich möchte aber gerne nur Menzel haben ist das irgendwie möglich?

mfg Leila

Am 15.06.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es kann als Ehename entweder der Name der Frau oder des Mannes gewählt werden, idR aber nicht Teile davon.
Am 19.06.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Frage lautet:
Ich bin geschieden. Mein Exmann hat inzwischen wieder geheiratet und sowohl er als auch seine neue Frau haben jeweils ihren Namen behalten.
Da seine neue Partnerin und ich den gleichen Vornamen (Sabine) haben, stellt sich nun für mich die Frage, ob nun auch nach der Eheschließung für die neue Partnerin meines Exmannes die Möglichkeit besteht, seinen Familiennamen anzunehmen?
Die Folge wäre nämlich, dass wir beide den gleichen Namen tragen würden! ...beide Sabine H.
Wenn ich wieder heiraten würde und wegen der Kinder meinen Namen (derzeit Sabine H.) behalte, könnte ich dann irgendwann nach der Eheschließung (z.B. wenn Kids volljährig sind) den Namen meines (neuen) Ehepartners meinem Namen voran stellen / anhängen (=Doppelname)???
Vielen Dank für die Antwort!
LGr. Sabine
Am 22.06.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Ehegatten bei der Heirat keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben, können sie das später noch nachholen. Dabei kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, seinen bisherigen Namen anfügen oder voranstellen, dh einen Doppelnamen führen.
Am 01.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich bin 89 in Polen geboren und in meiner Geburtsurkunde steht die polnische Schreibweise meines Namens Marta Elzbieta. In meiner deutschen Staatsangehörigkeit die ich 92 bekommen habe steht die deutsche Schreibweise Martha Elisabeth. Damit habe ich auch Pässe, Ausweise, Grundbucheintrag etc bekommen. Nun will ich in meinem neuen Wohnort einfach nen neuen Pass weil meiner ausläuft und es wird mir verweigert, da mein Name Martha Elisabeth falsch ist. Was kann ich da tun?
Vielen Dank vorab für die Mühe.
Herzliche Grüße
Am 01.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn bei der Einbürgerung die Schreibweise eingedeutscht wurde, müßte diese Schreibweise die amtliche Schreibweise sein und bei allen amtlichen Papieren zugrundegelegt werden.
Am 01.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

ich bin noch verheiratet und die Scheidung dauert leider noch etwas, da mein Ex sich Zeit lässt. Ich erwarte nun mit meinem neuen Partner ein Kind und es kann sein, dass die Scheidung vor der Geburt nicht durch ist!

Nun das Problem: ich trage den Nachnamen meines Noch-Mannes, möchte aber natürlich nicht, dass mein Kind diesen Nachnamen bekommt, da es ja das Kind meines neuen Partners ist. Wir möchten unserem Kind aber auch nicht den Nachnamen meines jetzigen Partners geben, da dieser MÜLLER heißt. Eigentlich soll das Kind meinen Mädchennamen bekommen!!!

Können wir das Kind erstmal MÜLLER nennen und den Nachnamen dann nach der rechtskräftigen Scheidung in meinen Mädchennamen umändern? Oder soll es besser erstmal meinen jetzigen Ehenamen bekommen, den ich dann ändere?

Kurz und knapp: Wie bekommt das Kind meinen Mädchennamen, falls die Scheidung vom Ex-Partner (der NICHT der Vater ist) erst einige Monate oder auch 1 Jahr nach der Geburt durch ist?

Vielen Dank!

Am 02.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das in der Ehe geborene Kind ist zunächst rechtlich dem Ehemann zuzuordnen und trägt dessen Namen. Erst mit der Beseitigung dieser Vaterschaft wird es nichtehelich und trägt den Namen der Mutter. Sofern Sie nach der Scheidung also Ihren Geburtsnamen annehmen, wird auch das Kind nach Feststellung der Nichtehelichkeit diesen tragen.
Am 05.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, habe mir extra alles durchgelesen und doch keinen Fall. Wie meinen gefunden. Mein Mann und ich haben vor 2 Jahren geheiratet, den Namen des Mannes als Familiennamen angenommen und unser Kind trägt ebenfalls unseren Familiennamen. Dieser Name ist allerdings sehr lächerlich. Nun möchten wir gerade unserer Kinder wegen und auch für Bewerbungen meines Mannes gerne meinen Mädchen als Familien Namen für Mann Frau und Kind ändern. Geht dies noch? Wenn der jetzige Nachname wirklich lächerlich ist? Oder aufgrund der heirat nicht möglich ?
Am 06.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei anstößigen oder lächerlichen FN besteh die Möglichkeit einer öffentlichrechtlichen Namensänderung.
Am 13.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
meine ex-freundin und ich haben einen gemeinsamen 4 jährigen sohn (er trägt den familiennamen der mutter),sind aber seit 2 jahren getrennt. ich habe bei der geburt die vaterschaft anerkannt und sehe meinen sohn (leider nur) jedes wochenende. meine ex-freundin ist seit geraumer zeit verlobt und möchte demnächst heiraten. alles schön und gut... als mein sohn samuel mich am wochenende besuchte,erzählte er mir,dass "die mama gesagt hat,dass ich bald wie der basti heiß´" da bin ich erst einmal aus allen wolken gefallen und dachte,ich höre nicht recht. als ich sie heute darauf ansprach und ihr sagte,dass ich es "nett" finde,dass ich da überhaupt nicht gefragt/informiert werde und im übrigen nicht damit einverstanden bin, tickte sie vollkommen aus. sie sagte "des würde mich einen scheiß angehen und sie besitzt schließlich das alleinige sorgerecht" (???) ich habe nichts gegen den verlobten meiner ex-freundin,aber ich finde es nicht ok,wenn mein sohn den namen einer person annehmen soll,die mit der zeugung des kindes nichts zu tun hat...
Am 14.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Einbenennung eines Kindes in eine neue Ehe der Mutter ist die Zustimmung des Vaters nur dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Kind seinen Namen trägt oder das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Am 14.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
hallo, meine Exfrau trug nach der Scheidung meinen Namen weiter. sie hat erneut geheiratet und trägt jetzt meinen namen als doppelnamen mit dem namen des neues ehemannes. sie wollte die verbundenheit zu den kindern nicht verlieren. ist das so ok, oder was kann ich da machen?
der name des jetzigen ehemannes steht als erste position des doppelnamens, dann folgt der nachname des letzten geführten ehenamens.
Am 15.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Ich habe eine frage...
Und zwar habe ich ein kind aus einer früheren partnerschaft (5J.) Und er trägt den nachnamen des papas.
Wir waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige sorgerecht.
So nun zu meiner frage....
Da ich erneut schwanger bin von meinem neuen Partner und wir überlegen zu heiraten wolltee ich mal fragen ob mein sohn den namen meines Partners annehmen kann ohne das ich eine zustimmung des "erzeugers" brauche??
Am 16.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn das Kind den Namen des Vaters trägt, ist für eine Einbenennung dessen Zustimm6ng erforderlich.
Am 16.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Ehefrau darf nach der Scheidung den Familiennamen behalten und ihn - im Fall der Wiederheirat - auch als Begleitnamen zum neuen Ehenamen führen.
Am 22.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrter Herr RA Wolf,
ich bin geschieden und trage noch den spanischen Namen meines Ex-Mannes Rodriguez Fernandez ohne Bindestrich. Ich werde jetzt erneut heiraten und möchte gerne eine Kombination aus den alten Namen und dem neuen Namen meines Verlobten wählen, um den Bezug zu meinen Söhnen zu erhalten. Welche Möglichkeit habe ich? Müller-Rodriguez Fernandez wäre mein Favorit, wird aber wohl gar nicht gehen, da es drei Namen sind, kann ich nur einen der spanischen Namen zu Müller hinzufügen? vielen Dank.
Am 24.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Doppelname kann dem neuen Ehenamen nicht als Begleitname angefügt werden.
Am 29.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich lebe nach 22 1/2 Ehejahren seit 4 1/2 Jahren getrennt. Bedingt durch fehlende Unterlagen meines Mannes wird die Scheidung nicht ausgesprochen. Da ich krebskrank bin und auch durch den Nachnamen stets mit meiner allseits unbeliebten Schwägerin verwechselt werde ( der Ruf eilt einem voraus!), würde ich sehr gerne meinen Geburtsnamen jetzt schon annehmen. Geht das?
Am 29.07.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Namensänderung ist erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich.
Am 31.07.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Unsere Tochter hat geheiratet und der Sohn bekam den Namen des Ehemannes der aber nicht der Vater ist,als Einbennenung. Wie kann sie dies nun wieder rückgängig machen, da sie bereits nach einem Jahr sich von dem Mann getrennt hat und nun schon seit ca. 5 Jahren geschieden ist. Unser Enkel hätte gerne seinen Geburtsnamen wieder der auch der Mädchenname seiner Mutter ist. Zum leiblichen Vater der bis heute seine Vaterschaft nicht anerkannt hat besteht kein Kontakt. Es wäre sehr nett wenn Sie uns diesbezüglich einen Rat geben könnten. Danke
Am 02.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Meine Mutter hat eine zeitlang in Spanien gelebt und dort meinen leiblichen Vater kennengelernt. Ich selbst bin auch dort geboren und habe dort bis zu meinem dritten Lebensjahr gelebt. Meine Eltern haben nie geheiratet. Als sie sich getrennt haben ist Meine Mutter ist alleine zurück nach Deutschland. Dort hat sie meinen Stiefvater geheiratet und er hat mich adoptiert. Meine Mutter ist längst nicht mehr mit diesem Mann verheiratet, dennoch tragen wir beide noch seinen Namen. Ich bin mittlerweile 25 und habe überhaupt keinen Bezug zu meinem Stiefvater und ebenso auch nicht zu seinem Nachnamen, gibt es denn eine Möglichkeit den Nachnamen meines leiblichen Vaters aus Spanien anzunehmen? Was muss ich hierbei beachten?
Am 03.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Ihr Stiefvater Sie adoptiert hat ist er dadurch Ihr Vater geworden, dessen Namen Sie unbeschadet der Scheidung der Eltern weiter tragen.
Am 03.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 03.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

ich wurde mit 2 Jahren einbenannt und mit 4 ließen sich meine Mutter von meinem Stiefvater wieder scheiden. Ich habe in meinen Augen einen Sammelnamen, leider ist mein Vorname auch nicht selten und google spuckt haufenweise "mich" aus...
Das Problem ich bin Jungkünstlerin (nichts eingetragen) man hat mich nie gefunden und so benutze ich meinen Geburtsnamen, das fällt mir auch nicht schwer weil ich keine Beziehung zu Namen wie Stiefvater habe.
Für mich ergibt sich aus dem Namen Richter ein Nachteil und ich würde daher lieber meinen Geburtsnamen wieder annehmen der dazu selten ist...

Hat man da eine Chance?

Am 03.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung ist idR nicht rückgängig zu machen und der Name Richter gehört auch nicht zu den typischen Sammelnamen.
Am 04.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe folgende Frage !

Ich habe vor 6 Jahren die damals erwachsene Tochter meiner Frau adoptiert , und habe im laufe der Jahre festgestellt das es ihr einzig und alleine darum ging mich finanziell auszunutzen, sie hat einen Haufen Schulden bei mir und jetzt hört und sieht man nichts mehr von ihr . in den Ort wo sie wohnt hat sie auch einen zienlich schlechten Ruf ( Alle 5 Minuten einen neuen Partner ) Kann ich meine Adoptiptochter dazu bringen meinen angenommenen Nachnamen abzulegen ?

Mfg Jörg

Am 04.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Adoption ist sie Ihre Tochter und trägt als solche auch Ihren Namen, sie kann ihn auch nicht nach Belieben ablegen.
Am 04.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

Ich wurde waehrend der ersten Ehe meiner Mutter einbenannt (stiefvater; ich bin nicht sein leibliches kind) und trage seither einen auslaendischen, schwer auszusprechenden und zu schreibenden Nachnamen.

Nun moechte ich heiraten und den Geburtsnamen meiner Mutter (meinen urspruenglichen) annehmen, um meiner Frau und mir den komplizierten Umgang des Namens zu ersparen. Weiterhin ist der Stiefvater bereits gestorben.

Kann ein auslaendischer Name ein besonderer Grund fuer eine Namensaenderung sein?
Muss man eine Eindeutschung des Namens falls moeglich der Annahme des urspruenglichen Geburtsnamen (vor der Einbenennung) vorziehen?
Gedankenspiel: Koennte ich theoretisch fuer einen Tag jemanden mit dem gleichen Geburtsnamen heiraten, mich scheiden lassen und dann diesen Namen weiter verwenden? Ist das gesetzlich verboten?

Vielen Dank fuerIhre Hilfe.

Am 04.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Ehe nur für einen Tag ist nicht möglich, es gibt keine Ehe light, sondern es sind mit jeder Ehe alle Rechtsfolgen und Verpflichtungen verbunden. Aber selbstverständlich können Sie bei jeder Eheschließung auch den Namen der Frau als Ehenamen wählen, um den durch Einbenennung erworbenen Geburtsnamen loszuwerden und dieser erworbene Ehename kann auch nach der Ehe oder im Fall einer weiteren Eheschließung weitergefßhrt werden.
Am 06.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich werde nächstes Jahr heiraten. Mein Verlobter und ich haben von dem Fall gehört, dass es möglich sei, anstatt einen unserer Geburtsnamen auch einen Nachnamen von bis zu 3Generationen vor uns wieder aufzugreifen. Wenn meiner Mutter "Ritter" hieß, ihren Mädchennamen aber nicht beibehalten hat, könnten wir nun "Ritter" als unsere Familiennamen auswählen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Am 07.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ehename kann entweder der Name des Mannes oder der Frau werden.
Am 08.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo. Ich habe eine Frage, die für meinen Sohn und uns alle sehr wichtig ist. Als mein Sohn geboren wurde, war ich bereits geschieden - hatte allerdings noch den Nachnamen meines Ex-Mannes. Mein Ex-Mann ist nicht der leibliche Vater meines Sohnes. Der leibliche Vater meines Sohnes und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Mittlerweile sind wir getrennt. Ich habe vor 3 Jahren das 2. Mal geheiratet und somit den Nachnamen meines 2. Ehemannes angenommen, meine gr. Tochter hat den neuen Namen angenommen und mein 3.Kind wurde in der Ehe geboren. Wir tragen also alle den gleichen Nachnamen mit Ausnahme meines Sohnes. ER wünscht sich die Einbenennung. Sein leiblicher Vater stimmt dem aus persönlichen, nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zu. Mein Sohn leidet sehr darunter einen Namen zu tragen zu dem er keinen Bezug hat und ausserdem noch sehr ausländisch klingt (mein 1. Ehemann stammt aus Kosovo-Albanien). Mein Sohn (8) ist dunkelhäutig und hat leider schon mit Vorurteilen bezüglich seiner Hautfarbe zu kämpfen. Deshalb ist sein Wunsch nach einem einheitlichen Namen auch besonders groß. Er sieht seinen sozialen, also Stiefpapa auch als seinen "Richtigen" an. Er hat kein besonderes Interesse an seinem leiblichen Vater, da er schon sehr oft schwierigen Situationen ausgesetzt war. In einem aktuellen Gerichtsurteil wurde die Aussetzung der Umganges für 18 Monate ausgesetzt. Im Zuge der Gerichtsverhandlung wurde auch ein psychologisches Gutachten erstellt, in dem auch mehrmals auf den Wunsch meines Sohnes zur Namensänderung / Einbenennung hingewiesen wurde. Der Versuch des Gutachters und Rechtspflegers den Kindesvater die Wichtigkeit der Namensänderung für unseren Sohn deutlich zu machen, blieb erfolglos. Mein Sohn trägt also weiterhin einen "fremden" Nachnamen, weder den von der väterlichen Seite noch den der mütterlichen Seite. Meine Frage: Was kann ich tun? Hat mein Sohn das Recht auf unseren gemeinsamen Nach-Ehe-Namen? Kann das Gericht das Einverständnis des leiblichen Vaters ersetzen? Besteht Aussicht aus Erfolg?
Am 10.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Ersetzung der notwendigen Zustimmung des Kindsvaters wird seitens des Familiengerichts nur angeordnet, wenn ohne die Namensänderung das Kindeswohl gefährdet würde, das ist selten der Fall.
Am 10.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Am 10.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ist es rechtlich vertretbar, dass mein Sohn immernoch den Nachnamen meines geschiedenen Mannes trägt, welcher auch nicht der leibliche Vater ist? Nach meiner erneuten Heirat hat sich mein Name auch wieder geändert. Der Nachname meines Sohnes stellt also weder Bezug zu mir als Mutter bzw. zum leiblichen Vater dar. Entspricht diese Tatsache den gesetzlichen Richtlinien der Namensgebung/Verordnung?
Am 11.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend,
Ich habe eine Frage die mir persönlich sehr wichtig ist. Mein Vater starb vor 10 Jahren und meine Eltern waren nie verheiratet. Ich wollte eigentlich schon damals den Nachnamen meines Vaters haben, aber meine Mutter wollte das zunächst nicht.Nun bin ich 20 und wünsche mir noch immer den Nachnamen des Vaters, da es ein sehr bedeutender und angesehener Name ist und ich auch nach der Familientradition Zugehörig 3 Vornamen trage.
Wäre es also möglich diesen 10 Jahre nach dem Tode meines Vaters und im Angesicht meiner Volljährigkeit zu ändern?
LG
Am 11.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Sohn trägt den Namen eines Mannes, der nicht sein leiblicher Vater ist, wenn dieser sein rechtlicher Vater ist oder es sich im Falle der Nichtehelichkeit um den Namen seiner Mutter handelte.
Am 11.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nichteheliche Kinder tragen den Namen der Mutter, wenn nicht beide Eltern gemeinsam den Vaternamen als Namen des Kindes bestimmen.
Am 13.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, meine Mutter hat nach ihrer Scheidung den Namen des Mannes behalten. Ich kam danach von einem anderen unehelich zur Welt und trage nun auch diesen Namen des ExEhemannes. Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter annehmen oder sogar den meines leiblichen Vaters? Wie muss ich vorgehen? Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Am 13.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten tag,

Ich habe eine Tochter in Deutschland geboren. Ihre mutter kommt aus Polen und ich komme aus Brasilien. Wir haben meine Tochter mit meinem alten Name (Fazao) resgistrieren. 4 monaten spater habe ich nachrichte von meinem Anwalt gekommen. Das mein last name erfolgt geweschselt hat. Ich habe mein Name geweschselt, weil ich italiniche Bürgerschaft werden bin und geburstkund in brasilien hat mein famile name alle falsch gemacht und nur jetzt haben wir erfolgt geweschselt fur das genau. Ich habe schon alle dokument von Rechter das ich neu Name habe. Mein frag ist. Kann ich einfach geweschselt last name von meiner Tochter? weil ich ihm brasilien Bürgerschaft auch hat. Aber ich weiss nicht ganz genau wie in Deutschland Nameänderung funkioniert.
Können Sie erklären?

Am 14.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe ein dringendes Anliegen und hoffe nun, Rat zu bekommen. Meine Mutter war vor meiner Geburt verheiratet, hat den Namen dieses Mannes angenommen und sich scheiden lassen. Einige Jahre später hat sie meinen Vater kennengelernt und sie haben mich gezeugt. Mit meinem Vater war sie aber nie verheiratet, also habe ich den Namen des 1. Ehemannes meiner Mutter bekommen, obwohl die Vaterschaft anerkannt wurde und ich sonst auch ganz normalen Kontakt zu meinem Papa pflege.
Ist es denn möglich, den Namen meines Vaters anzunehmen, da ich es nun selbst einscheiden kann und möchte? Außerdem ist es ein ungewöhnlich, unangenehm,afrikanischer Name!
Was kann ich tun?
Am 14.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein nichteheliches Kind trägt den Namen der Mutter, wenn nicht beide Eltern den Vaternamen bestimmen.
Am 14.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Namensrecht richtet sich nach dem Recht des Heimatlandes des Kindes, deutsches Recht dürfte nicht maßgeblich sein, es müßte daher ein Anwalt dortigen Rechts konsultiert werden.
Am 17.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Moin Moin, mit meine erste Frau ,ohne kinder war ich verheiratet von 1992 bis 1997 circa..So sie hadt weider geheiratet..und die mann von sie hadt meine namen genommen T D.L James..geht dass aber und wann ja ..wie kann ich vor gehen lg darrell james
Am 18.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Auch ein erst durch Heirat erworbener Name darf im Falle einer 2. Eheschließung als gemeinsamer Ehename gewählt werden.
Am 18.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Eltern waren verheiratet und wählten den Namen meines Vaters als Familiennamen, den tragen auch wir Kinder. Vor 20 Jahren liess sich meine Mutter scheiden und behielt den Ehenamen, so auch wir Kinder. Nun möchte sie aber wieder ihren Mädchennamen annehmen. Es ist ihr dringender Wunsch, da sie die letzte ihrer Familie ist und diesen Namen erhalten möchte. Geht das nach so langer Zeit überhaupt noch? Und wenn JA, können wir volljährigen Kinder dann auch den Namen unserer Mutter annehmen? Danke für Info!
Am 19.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die geschiedene Ehefrau kann den Ehenamen ablegen, Kinder tragen den Ehenamen der Eltern auch dann weiter, wenn die Ehe der Eltern geschieden wurde.
Am 24.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

meine Schwiegermutter hat unverheiratet ein Kind bekommen (meinen Mann) nach ein paar Jahren hat sie dann einen anderen Mann(nicht den leiblichen Vater) geheiratet. Dieser wollte einen gemeinsamen Namen. Da war mein Mann ca. 10 Jahre alt. Er wurde nicht gefragt ob er die Namensänderung möchte oder nicht. Das Jugendamt sagte damals mit 18 kann er sich entscheiden ob er den Geburtsnamen oder den neuen Namen behalten möchte. Die Mutter und der Stiefvater sind schon lange geschieden, er möchte seinen Geburtsnamen gerne wieder annehmen. Gibt es da eine Möglichkeit ?

Am 25.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 28.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich hab mal eine frage , es feht darum das meine eltern schon seit 25 jahren in deutschland leben und ich hier auch geboren bin , und ich seit 25 jahren den familiennamen trage , jetzt haben meine eltern eendwie probleme und müssen deren familiennamen ändern , ich bin seit 3 jahren vergeiretet und lebe nicht bei denen, und meine frage ist jetzt muss ich meinen familiennamen. Auch ändern oder darf ich so bleiben wie ich die letzten 25 jahren geböieben bin , mit meinen familiennamen ??
Am 31.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Namensrecht richtet sich nach dem Recht Ihres Heimatstaates, Sie müssten also einen Anwalt Ihres Heimatrechts nach den Folgen der elterlichen Namensänderung befragen.
Am 10.09.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Der Geburtsname meines Freundes lautet x. Er hat in erster Ehe den Namen seiner Frau y angenommen. Diese Ehe ist bereits geschieden. Ich heiße z. Wenn wir heiraten, möchten wir weder y (den Namen seiner Exfrau - amerikanischer Name, der in Deutschland auch immer falsch ausgesprochen wird)annehmen, noch x oder z heißen. Unsere beiden Geburtsnamen bieten Anlass für Spott, zusätzlich haben wir keinen Bezug zu diesen Namen. Können wir den Mädchennamen meiner Mutter w annehmen?
Am 10.09.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, möglich wären nur x, y und z.
Am 13.09.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
meine Schwester war verheiratet und hieß dann Bea Walther geborene Friedmann.
Nach der Scheidung Blieb es bei Walther.
Nun hat sie wieder geheiratet und den Namen des neuen Mannes angenommen.
Soweit so gut, nun aber folgendes:

Sie sagt dass sie nun nicht mehr dieses geborene Friedmann, in ihren Papieren hat. Das hätte sie "ablegen" können.
Hintergrund ist dass sie nicht mehr mit dem Namen Friedmann in Verbindung gebracht werden wollte. (Offiziell könnte sie auch andere Gründe genannt haben)

Meine Frage nun: geht es, dass man dieses (geb. ....) entfernen, ablegen, kann? Und es nirgends mehr erscheint?

Am 14.09.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Geburtsname ist ein Fakt und Fakten kann man nicht ablegen.
Am 25.09.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Wolf,

momentan trage ich den Nachnamen meines Stiefvaters. Nach dessen Heirat mit meiner Mutter nahm ich seinen Nachnamen an. Damals war ich acht Jahre alt.
Davor trug ich den Geburtsnamen meiner Mutter, da meine Mutter nie mit meinem leiblichen Vater verheiratet war. Ich bin nun zwanzig und würde gerne wieder meinen alten Nachnamen tragen. Ist das möglich?

Am 25.09.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 01.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Meine Mutter war, bevor sie meinen Vater kennengelernt hat, mit einem anderen Mann verheiratet und hat auch nach der Scheidung seinen Namen K. beibehalten. Da sie meinen Vater nicht geheiratet hatte, tragen meine Geschwister und ich den Namen ihres Ex, zu dem wir überhaupt kein Verhältnis jeglicher Art haben.

Ich bin 24 Jahre alt und möchte nun den Familiennamen meines Vaters R. annehmen, da ich mich mit der Familienabstammung meines jetzigen Nachnamens nicht identifizieren kann und diesen auch nicht später an meine Kinder weitergeben möchte. Mein Vater hat 6 Kinder gezeugt und aufgezogen von denen keines seinen Namen trägt und ich möchte verhindern, dass dieser verloren geht.

Die relevanten Gesetzesabschnitte, laut denen unverheiratete Eltern in beidseitigem Einverständnis den Namen ihres Kindes zu dem des Vaters umändern können, sind alle so formuliert, dass sie für Kinder gelten. Deswegen vermute ich, dass diese auf mich nicht mehr zutreffen und mir nur übrig bleibt es auf herkömmlichen Wege zu versuchen. Und meine persönlichen Begründungen scheinen alle als nicht wichtig erachtet zu werden.

Sehen sie irgendeine Möglichkeit für mich den Familiennamen meines Vaters anzunehmen?

Am 01.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein nichteheliches Kind trägt den Namen der Mutter (auch wenn es sich um einen Ehenamen handelt), soweit nicht die Eltern den Vaternamen bestimmt hatten.
Am 01.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag
Und zwar hab ich eine frage ich heirate nächstes Jahr meinen Verlobten . Meine Mutti hat als ich 2war geheiratet so bekam ich den Namen meines Stiefpapas. Wäre es möglich in meiner Ehe den Geburtsnamen von mir vor der Ehe meiner Eltern wieder als neuen Ehenamen zu nehmen?
Am 02.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden, nur der geänderte Geburtsname kann als Ehename gewählt werden.
Am 06.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Frau Wolf,

aufmerksam habe ich die Einträge hier gelesen, aber meinen konkreten Fall zum Namensrecht nicht gefunden: Meine Lebenspartnerin ist verstorben, wir waren nicht verheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind. Bei dessen Geburt wurde das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Das Kind trägt den Nachnamen der Mutter. Mich würde interessieren, ob ich als nunmehr alleiniger Sorgeberechtigter den Nachnamen meines Kindes vom Namen der Mutter auf meinen Nachnamen ändern lassen kann.

Am 06.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Tod eines Elternteils ist idR kein wichtiger Grund für eine Namensänderung
Am 11.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

meine Freundin hat nach der Scheidung ihrer Eltern und der Hochzeit ihrer Mutter und ihres Stiefvater dessen Namen angenommen. Nun möchte sie gerne den Namen Ihres leiblichen Vaters als Doppelnamen annehmen.
Sprich Name des Stiefvater-Name des Vater.

Ist das möglich?

Vielen Dank.

Bianca

Am 12.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 29.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

nach meiner Scheidung trage ich immer noch den Namen meines Exmannes. Weil ich sehr viele schlechte Erfahrung mit diesem Mann (häusliche Gewalt)habe und drängen meiner Mutter, möchte ich, zwar etwas verspätet,ich mein Mädchenname verabscheue, den MädchenNamen meiner Mutter annehmen, den Sie zwar nicht mehr trug als ich geboren wurde, aber wieder trägt seit ihrer Scheidung, von meinem Vater.

Ist das möglich?

Am 30.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können nicht den Mädchennamen einer anderen Person, auch nicht Ihrer Mutter, sondern nur Ihren eigenen Geburtsnamen wieder annehmen.
Am 03.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe im August meinen Verlobten geheiratet, der aber im Ausland lebt. Nun ist es dort üblich, dass die Frauen ihren Mädchennamen nach einer Hochzeit behalten und nicht den Namen ihres Mannes annehmen. Mein Mann soll demnächst nach Deutschland kommen und ich würde auch gerne den Namen annehmen, allein für Kinder finde ich es später blöd wenn die Eltern verschiedene Namen haben. Wir haben uns auch bereits auf seinen Namen geeinigt. Bei der Botschaft und den Behörden nehmen sie aber immer die Heiratsurkunde aus dem Ausland (weil es ja keine deutsche gibt) und in der stehe ich natürlich mit meinem Mädchennamen drin, ohne Namensänderung... Meine Frage ist nun, wie man das ändern kann und wann. Muss ich warten bis er hier ist oder kann ich auch jetzt schon irgendeinen Antrag stellen? Und wenn ja wo?
Vielen Dank :)
Am 03.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sofern deutsches Eherecht gilt kann ein gemeinsamer Ehename jederzeit bestimmt werden, kontaktieren Sie dazu Ihr örtliches Standesamt.
Am 13.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Lebe in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft. Die beiden Kinder tragen den Namen des Vaters. Wir werden uns leider trennen. Ich möchte jedoch als alleinerziehende Mutter nicht anders heißen, als meine Kinder. Kann ich trotz Trennung und Auflösung der Lebensgemeinschaft den Nachnamen meines Bald-Ex-Lebensgefährten annehmen? Er wäre einverstanden, dass ich seinen Namen annehme.
Am 16.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend,
ich hoffe, dass meine Frage, die nichts mit Ehescheidung zutun hat, beantwortet werden kann.
Es geht ausschließlich um den Wunsch nach Löschung meines 3. Vornamens.
Ich bin in der DDR mit ca. 1/2 Jahr adoptiert worden. Meine Eltern haben mir einen Doppelvornamen (ohne Bindestrich) gegeben und der ursprüngliche Vorname wurde da noch dahinter drangehangen. Ob das die damalige DDR-Rechtssprechung war, weiß ich nicht. Jedenfalls bereitet mir dieser 3. Vorname seit jeher große Kopfschmerzen, belastet mich und ich möchte ihn endgültig löschen lassen. Gibt es da eine Chance auf Löschung?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Am 16.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nichteheliche Lebensgemeinschaften können keinen gemeinsamen Familiennamen führen.
Am 18.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Entsprechend der Regelung bei Familiennamen ist auch für die Änderung des Vornamens ein wichtiger Grund erforderlich. Allerdings wird das öffentliche Interesse an der Beibehaltung, insbesondere bei zusätzlichen Vornamen, die nicht Rufnamen sind, idR weniger hoch gewichtet.

Bearbeitet am 18.11.2015 von

Am 19.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Kinder sind unehelich geboren.Ich hab wieder geheiratet und die Kinder haben den Namen meines Mannes angenommen. Nun bin ich geschieden und hab meinen Mädchen Namen. Mein Sohn wird Vater und möchte seinen Geburtsnamen annehmen und diesen weitergeben weil Dossenbach, so heißt er jetzt, für ihn beschämend ist. Gibt es da eine Möglichkeit vielleicht nach französischem Recht? Ich bin Französin, mein Sohn jedoch, durch seinen Vater, Deutscher.
Am 19.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Nach der Hochzeit habe ich den Namen meines Mannes sagen wir "Musolini" angenommen aber Mädchennamen begleitend behalten. Werde stendig vespottet, weil den Namen ein Diktator trägt, super unangenehm und das schon seit drei Jahren. Bald kriege ich Baby und der Sondername wird leider weiter gegeben. Blöde Entscheidung, bereue ich bis heute. Kann ich es noch verhindern. Mein Mann ist sogar bereit sein Namen abzulegen und auf meinen Mädchennamen zu ändern. ist es Möglich?
Am 20.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der von Ehegatten gewählte gemeinsame Ehename ist grds verbindlich. Bei anstößigen Namen kann ein Grund für eine Namensänderung bestehen, wobei allerdings dem teilweise entgegengehalten wird, daß die Anstößigkeit bereits bei der Namenswahl bekannt war.
Am 23.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden und das Standesamt dürfte auch nur schwer zu überzeugen sein, dass der Name Dossenbach anstößig ist.
Am 30.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
sehr geehrter herr wolf,hab da auch mal ne Frage und hoffe das sie mir die beantwoten werden .und zwar möchte mein Bruder seine Freundin heiraten ist ja auch i.O.,aber sie heißt auch Tanja und möchte unseren Namen annehmen,aber zusätzlich wohnen wir auch noch die selbe Adresse.sie möchte keinen zweiten Namen dahinter setzen,was mich sehr bedrückt da es mit Sicherheit ständig Verwechslungen geben wird allein schon bei der Post ,finde es dann nicht toll wenn sie meine Post öffnen würde(Briefgeheimnis),gibt es für mich eine Möglichkeit da was zu machen das sie ihren Mädchennamen z.B.dahinter machen muss.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,vielen Dank
Am 01.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt keine Möglichkeit auf die Namenswahl Ihrer künftigen Schwägerin rechtlich Einfluß zu nehmen.
Am 08.12.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen ,
Ich habe 1999 meine an Krebs erkrankte Frau geheiratet damit unsere gemeinsame Tochter ehelich wird.
Wir haben den Nachnamen meiner Frau angenommen da sie wollte das der Name weiterlebt. Damals haben wir dem Standesbeamten gesagt das wir nur Dominguez heißen wollten . Der meinte aber das dies nicht geht.Da wir damals im Krankenhaus geheiratet haben wollte ich dem Standesbeamten nicht wieder sprechen. Gelesen habe ich später das dies nicht verboten ist. Jetzt leben ich und meine Tochter mit diesem Spanisch deutschen Namen.
Wir beide würden aber gerne dieses Ostkamp ablegen. Dieser Name ist der Mädchenname der Mutter meiner Frau.Es hört sich nicht nur blöd an .Es kommen auch immer blöde Kommentare.
Was für Chancen haben wir ?
Am 15.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn ein gemeinsamer Ehename von den Eltern gewählt wurde, trägt das eheliche Kind automatisch diesen Namen.
Am 25.12.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
meine Eltern waren nie verheiratet. Nun möchte ich (45 Jahre) den Namen meines Vaters annehmen. Ist das möglich?
Am 28.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein nichteheliches Kind trägt nur dann den Namen des Vaters, wenn beide Eltern dies bestimmt haben, andernfalls den Namen der Mutter.
Am 28.12.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Mutter hat mir nach ihrer Eheschließung, ohne mich zu fragen, den Nachnamen meines Stiefvaters gegeben. (ich War 11 Jahre alt)

nach der Scheidung nimmt sie jetzt wieder ihren Mädchennamen an, kann sie mich nicht einbenennen?
Zu dem ExMann besteht weder Kontakt noch eine Verwandtschaft. darunter leide ich sehr. Den Namen habe ich immer gehasst.

Danke für Ihre Antwort!

Am 29.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie sind einbenannt worden anläßlich der Eheschließung der Mutter, diese Einbenennung kann idR nicht mehr rückgängig gemacht werden. Für die Einbenennung ist auch die Zustimmung des Kindes erforderlich, wenn dieses mindestens 5 Jahre alt ist.
Am 01.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich geschieden,möchte dieses jahr heiraten und den namen NEUEN namen tragen.
Meine volljährige tochter-geistig 100% behindert lebt bei mir.ich bin ihre gesetzliche in allen bereichen betreuerin.
Kann durch meine heirat meine tocher unseren neuen familien namen tragen?

Herzlichen Dank für ihre Mühe.

Am 01.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe als Kleinkind bei Heirat meiner Mutter meinen Geburtsnamen ablegen und den Namen des damaligen Ehepartners annehmen müssen. Nach der Scheidung nahm meine Mutter ihren Mädchennamen (meinen Geburtsnamen) wieder an, während ich den Namen des Ehepartners behielt. Ich habe mit dem Namen nach wie vor starke psychische Probleme und würde gerne wissen, welche theoretischen Möglichkeiten es gäbe, eine Namensänderung zugunsten meines Geburtsnamen vornehmen zu lassen. Könnte ich hilfsweise bei Heirat, Einbennung und Scheidung meinerseits auch meinen Geburtsnamen oder nur meinen letzten Nachnamen wieder annehmen?
Vielen Dank & Gruß
Am 04.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch Einbenennung wird der Geburtsname dauerhaft verändert, nur diesen könnten Sie daher in den genannten Fällen wieder annehmen.
Am 04.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nur minderjährige Kinder können einbenannt werden.
Am 19.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
mein Sohn, 17 Jahre alt, lebt zur Zeit in einem Kinder- und Jugendheim. Als Vormund wurde eine Mitarbeiterin des Jugendamtes eingesetzt. Mein Sohn trägt den Familiennamen seiner Mutter, zu der er aber seit Jahren keinen Kontakt mehr hat. Darf er meinen Familiennamen annehmen, wenn das Jugendamt zustimmen würde oder sollen wir besser warten, bis mein Sohn 18 Jahre ist und er das Jugendamt nicht mehr fragen muss? Darf er überhaupt meinen Familiennamen annehmen, oder müsste ich Ihn adoptieren? Für Ihre Antwort besten Dank.
Am 20.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Tochter möchte heiraten, sie bringt einen 8 jährigen Sohn mit . Mit dem Vater des 8 jährigen Kindes war sie nicht verheiratet,das Kind trägt den Namen der Mutter, es besteht aber gemeinsames Sorgerecht.Nun meine Frage, durch die Heirat mit neuem Partner sollen die Kinder, sie hat ein weiteres Kind mit ihrem jetzigen Partner,alle den Nachname des zu heiratenden tragen.Wie ist das mit der Namengebung des 8 jährigen Kindes, braucht sie die Zustimmung des Kindsvaters?
Am 20.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Einbenennung ist die Zustimmung des Vaters erforderlich.
Am 20.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Änderung des Familienamens ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und Sie können Ihren Sohn auch nicht zu Namenszwecken adoptieren, also als Kind annehmen, denn er ist ja bereits Ihr Sohn.
Am 24.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich habe folgendes Anliegen.

Ich bin fast 30 und habe einen 6 jährigen Sohn der meinen Namen trägt da ich das alleinige Sorgerecht besitze. Nun möchte mich mein Stiefvater adoptieren. Hier ist es ja möglich seinen Namen anzunehmen. Wie sieht das für meinen Sohn, bzw. seinen Stiefenkel aus. Bekommt er dann auch seinen Namen oder behält er meinen?

Am 25.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Hier dürfte sich die Namensänderung des Elternteils auch auf das minderjährige Kind erstrecken.
Am 28.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo wir haben folgendes ANliegen,

Meine Frau hat bei unserer Hochzeit 2013 meinen Namen angenommen, Unser 9 jähriger Sohn (meine Frau hat das alleinige Sorgerecht) trägt noch Ihren Mädchennamen.
Nun konnten wir Ihn endlich überzeugen, auch unseren Namen anzunehmen. Laut dem zuständigen Standesamt ist es allerdings nicht möglich, dass sein bisheriger Name als Geburtsname im Ausweis bestehen bleibt.
Gibt es hier eine andere Möglichkeit, dass er den neuen Namen bekommt und der alte für Ihn erhalten bleibt?
Event. als Doppelnamen oder als zusätzlichen Vornamen?

Am 01.02.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
mein Mann ist 2014 verstorben - beide Kinder sind von ihm.
Kann ich uns dreien meinen Mädchenname geben ? Wenn ja was muss ich in die Wege leiten ?
Am 02.02.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin Niederländerin und habe mich bei der Hochzeit dem deutschen Recht unterworfen und habe auf Wunsch meines Ehegatten seinen Namen angenommen.
Wir sind seit 2 Jahren getrennt und ich warte auf die Scheidung.
Kann ich die Entscheidung in Bezug auf den Ehenamen rückgängig machen und meinen Geburtsnamen vor der Scheidung annehmen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Am 02.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein gemeinsames voreheliches Kind erhält bei Eheschließung der Eltern den Ehenamen.
Am 02.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eheliche Kinder tragen auch bei Versterben eines Elternteils weiter den Ehenamen.
Am 02.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Wahl des gemeinsamen Ehenamens kann nicht zurückgenommen werden, der Geburtsname kann ab Rechtskraft der Scheidung wieder angenommen werden.
Am 08.02.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag ,

jetzt nach der Scheidung möchte ich meinen Mädchennamen wieder annehmen.
Können meine 2 Kinder ( > 7 Jahre, wohnhaft bei mir) ihn auch annehmen?
Braucht es besondere Gründe oder reicht es aus, wenn der Vater zustimmt?
Danke!

Am 09.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Kinder tragen auch im Scheidungsfall weiter den Ehenamen der Eltern.
Am 13.02.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, ich habe mich 1997 von meinem Ehemann getrennt. Wir haben 2 gemeinsame Kinder.2000, noch in der bestehenden Ehe, bekam ich von meinem neuen Partner einen Sohn. Dieser erhielt den Nachnamen meines Ex-Mannes. 2001 wurden wir dann endlich geschieden. In der Geburtsurkunde ist seit 2001 der leibliche Vater eingetragen.Nun sind beide Kinder aus der Ehe verheiratet bzw. liiert und ich habe meinen Mädchennamen wieder angenommen. Mein jüngster Sohn möchte aber meinen Mädchennamen nicht, sondern den Namen seines Vaters, mit dem ich ja noch immer zusammenlebe, aber nicht verheiratet bin. Auf dem Standesamt erfuhren wir, dass es so nicht möglich ist, am besten wäre wir würden heiraten. Wir wollen aber nicht nur wegen dem Namen heiraten. Unser Sohn hat mit meinem Ex-Mann nichts zu tun und möchte dies auch nicht. Er möchte endlich den gleichen Namen mit seinem Vater tragen. Welche Begründung wäre denn dafür nötig? Wenn ich ihre Begründung in dem benannten Fall vom 01.10.2015 lese, sehe ich das für aussichtslos.....so direkt hat uns die Standesbeamtin das aber nicht gesagt, nur., dass es zwischen 2,50€ - 1.024€ kostet, im Land Brandenburg.....das kann doch so nicht sein oder????
Am 15.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein nicheheliches Kind trägt den Namen der Mutter, es sei denn die Eltern haben ihm den Vaternamen gegeben.
Am 17.02.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
wie jeder hier habe ich eine Frage über die Änderung des Familiennamens.

Die Eltern meines Verlobten haben sich vor ca. 8 Jahren scheiden lassen. Mein Verlobter war zu dieser Zeit bereits volljährig. Bereits vor der Scheidung gab es immer wieder Probleme mit dem Familiennamen seines Vaters. Sein Vater wird Clahßen geschrieben, der Bruder des Vaters Claßen, die Großeltern Clahssen und mein Verlobter Claßen mit "ß". Nun kam es in seiner Lebenslaufbahn immer wieder zu Probleme bei Ämter. Aber nicht nur bei den Ämter gab es immer wieder Probleme sondern bei ganz natürlichen alltäglichen Situationen bspw. die Heizung wurde abgelesen und der Handwerker konnte Claßen nicht in das Gerät einfügen da diese Geräte über kein "ß" verfügen oder am Flughafen und im Ausland gab es auch schon mehrere Probleme wegen der Schreibweise. Nicht nur die Schreibweise macht Probleme, sondern auch das Aussprechen der verschieden geschriebenen Nachnamen.

Meine Frage wäre ob dies unter die Kategorie "Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß", die zu erheblichen Behinderungen führen" fällt und ob dies einen wichtigen Grund ergibt, der eine Änderung des Familiennamens rechtfertigt?

Er würde als Familiennamen, dann gerne den Geburtsnamen seiner Mutter annehmen.

Danke für ihre Hilfe.

Am 17.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei Problemen mit Familiennamen mit ß ist idR eine Änderung auf die Schreibweise ss möglich, die das Problem beseitigt.
Am 10.04.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich würde gerne den Mädchennamen meiner Mutter annehmen. Zuallererst weil der Name sonst aussterben würde und weil ich mit meinem Namen viele nicht besonders gute Erinnerungen verbinde.
Allerdings bin ich vorbestraft, was alles schon wieder langer her ist.

sollte das tendenziell möglich sein?

Am 12.04.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Namensänderung muß ein Rechtsgrund vorliegen, zudem dürfte die Annahme des Mädchennamens der Mutter ausscheiden.
Am 19.04.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag
Ich bin Mutter von zwei Kindern...erste Tochter(15) stammt aus meiner Ehe und die jüngere(8) aus einer Beziehung ohne Trauschein.
Auf massiven Druck des Kindsvaters (häusl.Gewalt war ein großes Thema)..."musste" ich dem Kind nach der Geburt den Namen des Kindsvaters erteilen.
Als die Kleine 2 Jahre alt war gelang es mir endlich mich aus dieser Beziehung zu lösen...es folgte das oft übliche Muster...Er drohte...Gerichtsverhandlungen...Hilfe vom Kinderschutzbund bei insgesamt 3 Besuchen...keine Unterhaltszahlung...als die kleine knapp 4 Jahre alt war stellte er jeglichen Kontakt ein...es kamen weder Anrufe noch Anzeichen die Kleine sehen zu wollen...bis dato ist das noch immer so...mittlerweile sass er im Gefängnis weil er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkam und auch an die deutschen Behörden (Jugendamt)keine Unterlagen senden wollte....er ist geb.Kurde...lebt in der Schweiz mit türkischem Pass...
Nun ist wie erwähnt die Kleine 8 Jahre alt und kommt die letzte Zeit oft mit der Bitte auch meinen Namen haben zu dürfen...sie sagte sie möchte heissen wie wir (meine ältere Tochter und ich)sie möchte den Namen ihres Vaters nicht weil sie ihn nicht kennt.
Auf meine Frage beim hiesigen Standesamt bekam ich zur Antwort "Das geht nicht...erteilt ist erteilt"....Es muss doch eine Möglichkeit geben das rückgängig zu machen bzw der Kleinen meinen Namen wieder zu erteilen.
Um Informationen hierzu wäre ich sehr dankbar...

Mit freundlichen Grüßen

Manuela K.

Am 20.04.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Namensänderung ist nach deutschem Recht nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Haben beide Eltern einem ne Kind den Vaternamen erteilt kann dies nicht rückgängig gemacht werden.
Am 11.05.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Mutter hat geheiratet als ich sieben Jahre alt war, geheiratet hat sie aber nicht meinen Erzeuger. Eine Adoption gab es nicht, lediglich eine Namensänderung. Nun, 20 Jahre später, hat sie sich Scheiden lassen. Da ich nicht in Kontakt mit ihrem Ehemann stehe, die Tochter meiner Mutter bin und es noch andere Gründe gibt, würde ich gerne ebenfalls meinen Namen zurück erhalten.
Daher stellt sich die Frage nach Möglichkeiten dies zu erreichen, für Informationen wäre ich sehr verbunden.
Am 12.05.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Einbenennung wird der Geburtsname rückwirkend dauerhaft geändert, die Einbenennung kann idR nicht rückgängig gemacht werden.
Am 01.06.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag.
Ich trage - auch nach Scheidung - den Doppelnamen aus unserer Ehe. Meine Kinder nur den Familiennamen meines Ex-Mannes, der zu unserem Familiennamen bestimmt wurde.
Meine Kinder (beide volljährig) würden heute gerne auch namentlich Teil der Familie sein, die mich bezeichnet.
1. Können Sie Ihren Namen tauschen (falls mein Ex-Mann nachträglich ZB den anderen als Familiennamen akzeptiert?)
2. Könnten meine Kinder ebenfalls den Doppelnamen annehmen, um beide Namensteile in ihrem Namen zu tragen?
Am 01.06.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens und damit auch des Namens der ehelichen Kinder ist nur einmal anläßlich der Heirat möglich. Nachträglich ist weder die Wahl eines anderen FN noch eines Doppelnamens möglich.
Am 11.07.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
ich bin verheiratet und will es auch bleiben.
Kann ich trotzdem meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
MfG, Nora.
Am 12.07.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, der gewählte gemeinsame Familienname kann bei fortbestehender Ehe nicht abgelegt werden.
Am 18.08.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Mein Partner hat bei seiner Geburt einen Doppelnamen erhalten, da seine Eltern sich auf keinen Namen einigen konnten. Damals ging es wohl noch, dass der Nachwuchs ebenfalls beider Namen erhält. Nun wollen wir heiraten, aber ich möchte keinesfalls einen Doppelnamen tragen. Mein Partner würde auf einen seiner Namen verzichten, um einen einheitlichen Familiennamen zu erlangen. Ist dies möglich? Also er heißt Meier-Schulze und würde dann nur Schulze heißen und ich und die Kinder würden ebenfalls den Namen tragen.
Am 18.08.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es ist nicht möglich, nur ein Glied eines Doppelnamens zum gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen.
Am 21.10.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Mein Freund trägt einen Doppelnamen, wir möchten heiraten ist es möglich dass ich nur einen Teil als Nachnamen nehme?

Am 21.10.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das wäre nicht zulässig.
Am 02.11.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

der Ehemenn meiner Partnerin ist vor über einem Jahr verstorben. Sie haben zusammen ein eheliches Kind das dessen Nachnamen trägt. Ein weiteres Kind wurde von der Mutter in die Ehe mitgebracht das auch den Nachnamen des verstorbenen Stiefvaters trägt. Nun möchte meine Partnerin wieder ihren Geburtsnamen annehmen was ja kein Problem darstellt. Allerdings möchte sie auch dass sie Kinder ihren Mädchennamen bekommen. Ist dies ohne große Probleme möglich?

Am 02.11.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, das eheliche wie das einbenannte Kind behalten den Namen auch nach dem Ende der Ehe.
Am 05.11.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo!

Ich lebe getrennt von meinem Noch-Ehemann.
Da ich den aktuellen Familiennamen emotional strikt ablehne,stellt sich mir die Frage: gibt es eine Möglichkeit diesen vorzeitig zu ändern (es herrschte Gewalt in der Ehe,daher möchte ich mit dem Namen nichts mehr zu tun haben!)

Vielen Dank und Grüsse!

Am 05.11.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, die Änderung ist erst möglich ab Rechtskraft der Ehescheidung.
Am 10.11.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe eine frage. Ich bin 10 jahre verheiratet. Ich habe ein Doppelnamen.ich möchte gerne jetzt den Doppelnamen zu Einen Namen machen.mein Doppelnamen:G-K.
mein Mädchenname ist G.
Ich möchte nur den nachnamen von meinem Mann.weil viele bekannte und Freunde und Leute die ich kenne Schwierigkeiten haben und ich auch.
Kann man das nach 10 Jahren noch machen.lg
Am 10.11.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
K ist der gemeinsame Familienname, zu dem der Geburtsname G als Begleitname hinzugefügt wurde. Dieses Hinzufügen eines Begleitnamens kann widerrufen werden.


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