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Namensänderung
Änderung des Familiennames nur in Ausnahmefällen möglich
Die Änderung des Familiennamens ist in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht nach freiem Belieben möglich. Es gibt kein Recht auf freie Namenswahl des Familiennames, sondern gesetzliche Regeln, denen die Namensgebung folgt. Das bürgerliche Recht sieht eine Namensänderung regelmäßig nur im Zusammenhang mit Statusänderungen vor, wie z.B.- Heirat
- Auflösung der Ehe
- Annahme als Kind (Adoption)
- Einbenennung (Erstreckung des gemeinsamen Ehenamens auf ein Kind aus einer früheren Ehe eines Ehepartners)
Als wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird die Beseitigung von mit dem Familienamen verbundenen Behinderungen anerkannt, bei
- Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlaß zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können
- Familiennamen mit "ss" oder "ß" sowie Familiennamen mit Umlauten, wenn sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen ergeben oder dadurch nicht unwesentliche Behinderungen im Ausland ergeben
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache eines Familiennamens, wenn diese zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung führen. Das gilt z.B. für Doppelnamen oder sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen, häufig auch bei fremdsprachigen Namen
- häufigen Verwechslungen aufgrund von Sammelnamen (Meier, Müller, Schmidt, Schulz) oder sonstigen Familiennamen, die im engeren Lebensbereich des Namensträgers mehrfach vorkommen
Nicht als wichtiger Grund anerkannt sind z.B.
- der Wunsch, im Fall der Wiederverheiratung eines Elternteils die Herkunft eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe zu verdecken, oder dem Kind lediglich vorübergehende, altersbedingte Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten ersparen, die sich aus der Namensverschiedenheit in der neuen Familie ergeben
- emotionale Ablehnung des nicht sorgeberechtigten Elternteils durch das Kind
- der Wunsch, emotionale Verbundenheit mit einem anderen besonders nahestehenden Verwandten zu dokumentieren
- Verhinderung des Aussterbens eines Familiennamens
- der Wunsch nach Erschwerung der Identifizierbarkeit, um etwa Vollstreckungsmaßnahmen zu erschweren
Eingestellt am 02.05.2011 von RAin Wolf
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54 Kommentare zum Artikel "Namensänderung":
Meine englische Bank erkennt Koenig nicht an jedoch wurde mir von meiner deutschen bank sowie notar geraten koenig in den kaufvertrag zuschreiben und ins grundbuch.
was ist nun die offizielle regel? und wie kann ich meiner bank beweisen das sie koenig anerkennen müssen.
vielen dank
Vielen Dank.
Ich hatte alle unterlagen dabei, nun ich habe immer noch keine Bestätigung bekommen, warum dauert es so lange?
Was können wir tun um Erfolg zu haben?
Ist sowas möglich?
Ist so was möglich?
Kann meine Freundin meinen Nachnamen schon annehmen wenn wir das Aufgebot stellen?
MfG
Markus
ich habe aus erster Ehe 3 Kinder und mit meinem neuen Partner 2 weitere. Somit trage ich und die drei großen Kinder den Namen meines Ex-Mannes und AUCH die 2 kleinen tragen diesen Namen , da wir noch nicht verheiratet waren, als die Kleinen zur Welt kamen.Nun werde ich bald meinen neuen Partner heiraten und meine großen Kinder kamen mit der Frage zu mir, ob es denn möglich sei, dass Sie einen Doppelnamen bekommen könnten, denn bei den 2 Kleinen ändert sich ja automatisch der jetztige Name zum Namen des Vaters und sie möchten gerne alle namentlich verbunden sein. Nun weiß ich schon, dass das möglich ist. Also momentan heißen Sie beispielsweise "Müller" und wollen den Namen des Stiefpapas auch tragen und somit wird aus Müller dann Müller-Schmidt. Die 2 Kleinen heißen dann nach der Hochzeit nur noch Schmidt und nicht mehr Müller. Meine Frage ist nun: Können die Kinder sich irgendwann dazu entscheiden, den 2ten Namen des Stiefpapas wieder abzulegen, oder tragen Sie ihn gegebenenfalls ihr Leben lang? Ich habe eigentlich vermutet, dass diese Möglichkeit besteht, doch mein Ex-Mann hat mri gesagt, sie können ihn, es sei denn, sie heiraten, nie wieder ablegen. Stimmt das??? Außerdem ist mein Ex-Mann der Überzeugung, es würde den Kindern nur Nachteile entstehen durch einen Doppelnamen? Was sagen Sie zu diesem Thema? Also nochmal kurz zum Durchblicken:
Momentan heiße ich Müller,alle Kinder heißen auch Müller und mein neuer PArtner heißt Schmidt. Nach der Heirat würden die großen Kinder gerne Müller-Schmidt heißen, die 2 Kleinen werden automatisch von Müller auf Schmidt geändert und ich heiße dann auch Schmidt.
Wäre über eine schnelle Antwort sehr dankbar !
Jana
nach der Scheidung meiner Eltern und der Wiederheirat meiner Mutter wurde mein Geburtsname, Berger, in den Doppelnamen Pak-Berger geändert. Zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig. Da dies aber anscheinend keine Relevanz hat (was ich allerdings in keiner weise nachvollziehen kann, so wurde uns damals vom verantwortlichen bearbeiter meiner heimatstadt gesagt, dass ich bei volljährigkeit das ja ohnehin selbst entscheiden könne. das war vor ca. 8 jahren), besteht nach meinem jetzigen kenntnisstand nur die möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen namensänderung (ich möchte nur meinen eigentlichen geburtsnamen wieder tragen). hierbei denke ich, dass die "hinderlichkeit des doppelnamens" schon eine rolle spielt. immerhin ist es ein doppelname, der für verwirrung unterschiedlichster art verursacht.
ich freue mich auf rückmeldung,
mfg
ich habe vor zu heiraten, dabei wollten wir ursprünglich den Geburtsnamen meines Mannes als Ehenamen tragen. Da seine Mutter aber als er drei Jahre alt war neu geheiratet hat wurde der ursprüngliche Geburtsname gelöscht. Mein Mann in spe möchte aber auf keinen Fall, dass seine neue Familie (4-köpfig) wie sein Stiefvater heißt, der ihm seine Kindheit zur Hölle gemacht hat. Verspricht es Erfolg da einen Namensänderungsverfahren anzustrengen?
Danke
Lebensjahr einen neuen Nachnamen durch Scheidung und erneuter Heirat meiner Mama. Nun ist meine Mama wieder geschieden und ich möchte gerne meinen Geburtsnamen Ehlert wieder annehmen, da ich nichts mit meinem Stiefvater zu tun haben will. Ist die Änderung möglich?
Kann ich den Geburtsnamen meiner Mutter, die mittlerweile verstorben ist und vorher geschieden wurde, aber selbst ihren Geburtsnamen nicht mehr angenommen hat, annehmen? Ich selbst bin volljährig.
Ich möchte mich nicht scheiden lassen aber bestünde die Möglichkeit wieder NUR meinen mädchennamen anzunehmen?
Vielen Dank!
Hat man in dieser Situation eine Chance?
nach der Eheschließung haben mein Mann und ich jeder unseren Namen behalten. Er trägt einen Doppelnamen, der mit "Meyer-" beginnt. Da wir nunmehr Nachwuchs planen, würden wir sehr gerne einen gemeinsamen Familiennamen führen. Gibt es eine Möglichkeit, den Mädchennamen der Mutter (nicht "Meyer")zu führen? Oder geht dies nicht, wil es sich bei dem Doppelnamen meines Mannes um einen sog. echten Doppelnamen handelt? Hat ein Standesamt ggf. hier auch Handlungsspielraum, so dass ein netter Beamter weiterhelfen könnte? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich wurde unehelich geboren und erhielt dann später den ausländischen Nachnamen meines Vaters, nachdem er meine Mutter ehelichte. Jetzt frage ich mich ob es eine Möglichkeit gibt wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen.
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ich habe kurze Frage: kann ich –Tochter- den doppel Namen nach Tod eines Elternteils ablegen und mich für einen entscheiden?
Vielen Dank