Mehr Rechte für Scheinväter
Unterhaltsrückforderung fur Kuckuckskind erleichtert
.Der BGH hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Männern weiter gestärkt, die Unterhalt für ein sog. Kuckuckskind gezahlt haben. Bereits nach der geltenden Rechtslage konnte der sog. Scheinvater vom tatsächlichen biologischen Vater den Kindesunterhalt zurückverlangen, den er zuvor - in der Annahme er selbst sei der Vater des Kindes - aufgebracht hatte.
In der Praxis allerdings standen betroffene Männer vor dem Problem, daß sie nicht wussten, bei wem sie ihre Ansprüche geltend machen sollen, wenn die Mutter den Namen des wahren Vaters nicht preisgab. Ihre Ansprüche waren daher nicht durchsetzbar.
Durch das aktuelle Urteil wurde die Rechtsposition dieser Männer nun verbessert: Er urteilte, daß die Mutter den wahren Erzeuger bzw. die Namen aller in Frage kommenden Kandidaten, mit denen sie in der Empfängniszeit Verkehr hatte, nennen muß.
Eingestellt am 30.05.2011 von RAin Wolf
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