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Kindesunterhalt - Was passiert, wenn der Vater nicht zahlt ?
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz ?
Trennen sich Eltern, so muß derjenige Elternteil, bei dem die minderjährigen Kinder nun leben beim anderen die Zahlung von Kindesunterhalt geltend machen. Die Höhe des Anspruchs der Kinder richtet sich vor allem nach deren Alter sowie dem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten, meist also des Vaters, und ist in der sog. Düsseldorfer Tabelle niedergelegt (zum download abrufbar unter Formulare und Tabellen). Zu diesem Tabellenunterhalt hinzu können weitere Ansprüche der Kinder auf Mehrbedarf (z.B. Kinderbetreuungskosten) oder Sonderbedarf kommen, an denen sich beide Eltern entsprechend ihrem Einkommen beteiligen müssen.Was passiert nun, wenn der Vater trotz Aufforderung nicht zahlt ?
Die Kinder - vertreten durch die Mutter - können den Vater auf Zahlung von Kindesunterhalt verklagen; erhalten sie vor Gericht Recht, so wird der Vater verurteilt, nicht nur künftig monatlich Unterhalt zu zahlen, sondern auch den seit der erstmaligen nachweislichen Geltendmachung und während des Gerichtsverfahrens aufgelaufenen Unterhaltsrückstand zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht freiwillig, so kann mit dem rechtskräftigen Gerichtsurteil auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden und etwa das Gehalt oder Vermögensgegenstände gepfändet werden.
Allerdings kommt es natürlich auch vor, daß das Einkommen des Vaters unterhalb des sog. Selbstbehalts liegt und damit nicht ausreichend ist, um - überhaupt oder den vollen Tabellensatz - Kindesunterhalt zu bezahlen oder daß trotz Verurteilung zur Zahlung der Unterhaltsanspruch nicht erfolgreich zwangsvollstreckt werden kann, weil pfändbares Einkommen oder Vermögen nicht vorhanden ist. Aber auch ein am Ende erfolgreicher Prozess nimmt meist Monate in Anspruch, in denen die Kinder unterhalten werden müssen, ohne daß Geldzahlungen des Vaters eingehen.
In solchen Fällen gewährt das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Kindern Leistungen in Höhe eines Mindestunterhaltsbetrags, wenn das Kind
- nicht älter als 12 Jahre ist
- in Deutschland bei einem Elternteil lebt, der ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend ist
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe der Sätze nach dem UVG vom anderen Elternteil erhält. Als Unterhalt gelten bei Versterben eines Elternteils auch Waisenbezüge.
Der Anspruch entfällt, wenn
- der betreuende Elternteil heiratet (den anderen Elternteil oder einen Dritten),
- das Kind 12 Jahre alt wird oder zuvor die Höchstdauer von 72 Leistungsmonaten erreicht wird. Wurden für bestimmte Monate nur anteilige Leistungen gezahlt, so werden diese Teile von Kalendermonaten zusammengerechnet; dabei zählen je 30 Tage als ein Monat.
- der betreuende Elternteil Mitwirkungsverpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere auch die nichteheliche Mutter bei der Feststellung der Vaterschaft des Kindes nicht mitwirkt
Soweit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erbracht werden, können die vorausgeleisteten Beträge beim Vater zurückgefordert werden.
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Haben Sie Fragen ? Wir helfen gerne.
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Eingestellt am 18.06.2008 von RAin Wolf
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278 Kommentare zum Artikel "Kindesunterhalt - Was passiert, wenn der Vater nicht zahlt ?":
Habe Forderungen gegen meinen Ex-Mann und dieser will nicht das ich seine Haushälfte kriege. Die Pfändung auf Lohn läuft schon, allerdings mit keiner Erfolgssicht. Kann ich nicht seinen Anteil versteigern lassen um an mein Geld und gleichzeitig an seinen Anteil zu kommen.
Meine Verlobte arbeitet auf 400€ Basis wir haben zusammen also ca. 1500€ und eine monatliche belastung von etwa 900€ ohne Lebensmittel in wie weit können unsere Gehälter gepfändet werden?
Ehegattenunterhalt bestehen, obwohl sie seit August 09 mit einem neuen Mann lebt und nur 2Tage die Woche arbeitet bestehen??Sie rechnen mit einem Brutto vom Vorjahr mein Freund wird jedoch nicht mehr 3400Euro(Lst III /3 Kinder)sondern 2.071 betragen.Er soll an sie 1750 Eur zahlen
Mein Problem ist, das mein neuer Ehemann Student ist und von Bafög lebt, mein Exmann nur sein Existenzminimum verdient. Ich werde also auf keinen Fall Unterhalt bekommen, egal was ich anstelle.
Meine Fragen sind nun:
- was passiert mit meinem Ex wenn ich die Klagen
durchziehe und er nicht fähig ist den Unterhalt
zu leisten?
- Mir fehlen natürlich die 600 Euro Unterhalt
sobald ich arbeite, woher kann ich einen Aus-
gleich bekommen da das Jugendamt nicht mehr zu-
ständig ist
Eigentlich währ ich nicht gezwungen arbeiten zu gehen aber ich will nicht mehr von der Allgemeinheit leben so gut ich kann. Jedoch weiss ich dass ich mit meiner Ausbildung und meinem Alter warscheinlich nur bis zu 1500 euro netto verdienen werde. Davon müssen alle Kosten übernommen werden. Natürlich geht das und reicht aus aber dafür muss ich Vollzeit arbeiten und meine Kinder in die Obhut von Kindergärten und Kernzeitbetreuungen geben. Also werden meine Kinder fast nichts mehr von mir haben.
Nun erhalte ich eine Forderung mittels Anwalt von meiner Ex Frau. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht mehr leisten.
Wer weis hier einen Rat???
Was kann ich tun.Er verdient nicht schlecht und fährt einen Firmenwagen.Obwohl er schon zweimal von meiner Anwältin aufgefordert wurde.Was kann ich jetzt tun
ich habe mittlerweile 16 und 14 jähr. Kinder.
2003 habe ich den Unterhaltstitel festsetzen lassen, da ich neu geheiratet habe. 2004 dann das urteil 100% sollte der Ki-Vater zahlen. Jedoch zahlt der vater nur 184,07 für beide Kinder zusammen. D.h.: 92,03 bekommt das eine Kind und das andere Kind dann somit 92,04. Seit Feb.2009 zahlt er nun pro Kind 125,00.
Ich habe meinen Anwalt konsultiert um den ganzen rückständigen Unterhalt endlich zu erhalten, bin bis hin zur Oberstaatanwaltschaft Berlin gegangen, jedoch ohne aussicht auf Erfolg jemals das Rückständige Geld zu erhalten.
verjährt der Titel jetzt?
Wozu setzt man einen Titel fest, wenn man sich damit die Wände tapezieren könnte, zu mehr ist das dann ja wohl nicht wert oder?
Der Vater hat angeblich ein Attest welches besagt, das er nicht mehr als 6 Std.arbeiten gehen kann. Jedoch mir unerklärlich, dass der vater allein lebt, Whg kostet rund 450,00 warm, darin sind noch kein Strom etc. enthalten. Dann kommt hinzu das er sehr starker Raucher und Alkoholiker ist,das bezahlt werden muss. Angeblich spart der Vater auch noch monatlich 50 euro für die Kinder auf ein Sparkonto.
Nach meiner Rechnung hat der Vater mehr als nur sein Selbstbehalt, ansonsten könnte er sich das alles nicht leisten.
Miete:450
Unterhalt:250
Strom:ca.50
Sparkonto:50
pro Tag 2Schachteln Zig.:mind 250
pro Tag gehe ich von 3 Glas Bier aus:mind 140
Essen?Kleidung?Sonstiges?
Ich habe das Gefühl das Väter tun und lassen können was sie wollen. Anzeige nützte nix, wie man sieht, steht die generalstaatsanwaltschaft voll hinter dem Vater.
Ich denke der Vater arbeitet schwarz, was sich nicht nachweisen läßt.Doch die Staatsanwaltschaft kümmert sich einen Dreck wie es den Kindern geht, denen geht das Wohl des vaters wohl vor. Sry bei der Rechtsprechung kann man doch echt nur kotzen.
mein jetziger mann muss für sein Kind vollen Unterhalt zahlen obwohl er gerade mal die Selbstbehaltsgrenze von 900 hat. Wo liegt da die Gerechtigkeit???
Unterhaltszahlende sind doch fein raus, trotz des Rechtswirksamen Titels.
ich selber bin seit Okt.2009 krankgeschrieben, bekomme somit nur Krankengeld.
Pfändung wäre zwecklos, denn ich denke, das der Vater so schlau ist, Gelder die er mehr bekommt, auf andere Konten laufen zu lassen, die nicht auf seinem Namen laufen.
Was bleibt mir noch? Was können meine Kinder tun um an das geld zu kommen? Kontakt wollen sie nicht zu ihrem Alkoholkranken Vater.Sry sie finden es abstoßend.
LG
Der Kindesvater lacht jetzt darüber! :( auf kosten seiner Kinder.
Er ist der Meinung mein Mann kann für die Kinder aufkommen.
Frage: Was geschieht, wenn mein jetziger Mann den Unterhalt herabsetzt und nur das zahlen würde, was über seine Selbstbehaltsgrenze liegt?
sagen wir er hat 1020.- kann dann ja auch nur 120.- zahlen.
Ich denke da würden sogar schärfere Maßnahmen geltend gemacht werden und die Mutter würde damit wie immer durchkommen.
Ich sag da nur: Ungerechtigkeit siegt immer und ich seh mit meinen Kindern "alt" aus.
Liebe Grüße und vielen Dank für ihre Hilfe
Ich habe bereits auch eine Partnerin und wir haben auch ein Kind zusammen. Ich Zahle an die Ex 241 Euro Kindesunterhalt. Meine neue Freundin kann zur Zeit nicht arbeiten, (Sohn 6 Mon ) und ist zu Hause, ich verdiene 1800 Euro im Monat.
Meine Ex will das ich kein Kontakt zu meinem Sohn habe, aber verlang Unterhalt von mir, kann ich die Unterhaltsanforderung senken?
zu dem kommt es noch das 300 km weitweggezogen ist damit der Kontakt zum Kind noch schwieriger aufrecht zu erhalten. Was kann ich hier unternehmen?
Vielen DANK für die Info
eine ganz tolle Homepage hier und Hochachtung vor Ihrem Engagement.
ich habe auch viele viele Fragen..aber hier geht es um zahlungsunwillige Väter...
also auch zu uns...
zahlungsunwillig war der Vater schon immer und selbst nach der Scheidung musste der Kindesunterhalt zwangsvollstreckt werden..
der vater ist durchaus zahlungsfähig...
jetzt geht es wieder um den Unterhalt bzw bereits seit Anfang 2009...
der Kindesunterhalt wurde seit 2005 trotz Aufforderung nicht angepasst...
ich wollte keinen Stress, da es wichtigere Aufgaben gab udn wir nun nicht am Hungertuch nagen, wenn er ein paar Cent weniger bezahlt...
2009 ist eine neue Situation eingetreten udn ich habe ihn - in Vertretung für meine Kinder - aufgefordert Auskunft zu erteilen damit wir den Kindesunterhalt neu berechnen können...
ab 2009 ist mein Sohn Student...
allein daraus ergibt sich, dass Unterhalt neu berechnet werden müsste....
meine Tochter ist volljährig, aber behindert mit Pflegestufe 3 udn allen möglichen Merkmalen im Schwerbehindertenausweis.. sie somit auch weiterhin untrhaltsberechtigt...
Titel besteht noch aus einer Zeit vor 2008 und zwar 160% Regelbedarf der 3.Altersstufe, da die Kinder damals noch minderjährig waren...
der Vater zahlte bis Mitte 2009 pro Kind rund 460,-€... dies liegt unter der Bedarf...
dann reduzierte der KV den betrag eigenmächtig udn zahlte nur noch rund 350,-€ pro Kind.. den Mehrbedarf für die behinderte Tochter stellte er komplett ein...
sämtliche Aufforderungen zur Auskunft usw brachten keinen Erfolg, weshalb Auskunftsklage eingereicht wurde..
erst durch die Aufforderung vom Gericht legte er einen teil seiner Einnahmen offen... es wurde keine vollständige Auskunft erteilt...
der Vater ist Geschäftsführer udn Gesellschafter seiner eigenen Firma mit einem Geschäftsführergehalt von jährlich über 120.000,-€ sowie Anrecht auf Tantiemen...
nach Beginn der Gespräche um Unterhaltsneuiberechnung wurde ein neuer Gesellschafterbeschluss gefasst, der aussagt, dass keine Tantiemen ausgekehrt werden..angeblich wegen Abwendung einer Überschuldung der Firma... aus der vorgelegten Verlustrechnung ist aber nicht alles ersichtlich...
es bestand imemr Unsicherheit, ob der Titel noch bestehen würde, da die Kinder inzwischen volljährig sind...
jetzt weiß ich.. er besteht weiterhin...
wir haben nicht zwangsvollstreckt, aber immer die Zahlungsverringerung gerügt udn ihn aufgefordert den Bedarf zu decken..
bzgl. meiner behidnerten Tochter ist nun das Gericht eingeschaltet... Auskunftsklage udn Abänderungsantrag...
bzgl. meines Sohnes wollten wir dies außergerichtlich klären, da es sinnlos erschien, dort auch Auskunftsklage einzureichen, da dann die identischen Belege wie bei eminer Tochter vorgelegt werden müssten..
die Frage ist nun:
kann bzgl. meines Sohnes der Titel immer noch vollstreckt werden obwohl ich weiß, dass es zu einer Abänderung kommen muss, da er nun Student ist?
der Vater verlangt permanent den Verzicht auf den Titel...
ich bin der Ansicht, dass nicht einfach verzichtet werden darf, sondern dass es ledioglich zu einer Abänderung kommen müsste...
ich weiß genau... wenn mein Sohn verzichtet, stellt der Vater die Zahlungen komplett ein...
wer muss also die Abänderung beantragen? mein Sohn oder der Vater...
der Vater würde dann wahrscheinlich günstiger wegkommen als im vorherigen Titel, aber mehr zahlen müssen als er jetzt überweist...
welches Gericht wäre zuständig, wenn der Vater Abänderungsklage beantragt udn dadurch mein Sohn Beklagter wäre?.. der Standort mit Hauptwohnsitz meines Sohnes oder das Bundesland, wo der Vater mit seiner neuen Familie udn den minderjährigen Kindern wohnt?
vielen Dank im Voraus
vielen Dank für die Antwort...
ich habe noch eine "Nachfrage" bzgl. des Gerichtsortes, denn inzwischen wurde Abänderungsklage angedroht, da nicht freiwillig auf den Titel verzichtet wird udn der Vater der Ansicht ist, dass er noch nicht einmal 300,-€ für den Sohn zahlen müsste...
die Frage ist nun, welcher Wohnort des Studenten nun zählt.... der Hauptwohnsitz hier im mütterlichen Haushalt oder der Sitz des Studentenwohnheimes in dem er unter der Woche wohnt? es handelt sich hier um 2 verschiedene Bundesländer, da die Uni genau an der Grenze liegt
bzgl. der Nichtausschüttung der Tnatiemen wird dies natürlich mit der Wirtschaftskrise von 2008 in ZUsammenhang gebracht werden... ist auch nachvollziehbar...
andererseits denke ich, dass dann so ein Beschluss durchaus auch schon Ende 2008 hätet gtroffen werden können udn nicht erst nach Eintritt in die Unterhaltsverhandlungen...oder?
vielen Dank im voraus
MfG
auch ich habe eine Frage...
Ich bekomme von meinem Exmann für unser 12järiges Kind keinen Unterhalt mehr.
Er hat seinen Job gekündigt und macht nun seine Meisterausbildung(Schule ganztags)
Er bekommt Bafög(871€),hat nun wieder geheiratet und mit seiner neuen Ehefrau auch ein Kind(2jahre)zusammen.
Seine Frau geht wieder arbeiten(Beamtin,volle Stelle)
Was kann/muß ich nun tun,damit kein Unterhalt "verloren"geht???
Muß er nun wirklich nichts zahen??
Ich gehe zwar arbeiten und wir kommen so gerade über die Runden.Ich habe auch noch ein 5järiges Kind.Wir sind also zu 3.
Der Unterhalt fehlt einfach,seies für die Kunstschule oder Winterbekleidung oder,oder,oder...
Über eine Antwort und evtl.Tips würde ich mich sehr freuen....
Ach,Antrag für Wohngeld ist schon gestellt
ich habe 2 Kinder(13,17)und wir kommen einigermaßen klar,nun ist mein Ex in Hartz 4 gerutscht und im Moment arbeitslos und kann ab diesem Monat keinen Unterhalt zahlen,ich hab 2 jobs und im Endeffekt fehlen 300 Euro,um über die Runden zu kommen,bis er wieder zahlen kann.Deswegen hatte ich Kindergeldzuschlag beantragt,der wurde abgelehnt.Ich soll Hartz 4 beantragen.Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit,bis ich noch nen Job dazufinde,oder mein Ex wieder Arbeit hat,als das Amt.Ich war froh,das wir es ohne geschafft haben.Und der Unterhaltsvorschuß fällt ja weg.Danke im Voraus.
Unsere Kinder sind jetzt 14 und 17.Und wir wollten eigentlich ne friedliche,einvernehmliche Trennung.
Während der Ehezeit versuchte mein Ex verschiedene Selbständigkeiten (die nicht klappten) und machte anderswo horrende Schulden,überzog den Dispo,liess Krankenkassenbeiträge ausfallen undundund.
Da ich schon von jeher regelmässig arbeiten ging,fasste ich nach und nach alle Schulden in einem Kredit zusammen,den ich dummerweise alleine unterschrieb und darum auch alleine abzahle (über 30000 Euro)
Aber er kam so wieder in die gesetzliche Krankenversicherung rein...da ich auch dort über 3000 Euro nachzahlte...
Dumm genug war ich...der Exmann sieht sich natürlich auch moralisch nicht in der Verpflichtung,da was beizusteuern.
Mein Lehrgeld dafür zahl ich nun also noch einige Jahre.
Während der Ehe arbeitete ich 3/4 Stelle,stockte aber sofort mit der Trennung auf eine volle Stelle auf,um mich und unsere Kinder gut durchs Leben zu bringen.
Nach der Trennung zog der Ex zuerst in eine Erdgeschosswohnung eines arg-renovierungsbedürftigen 2 Familien-Wohnhauses (5 Zimmer!! -alleine und zu der Zeit wieder einmal arbeitslos mit Nebenerwerb)...das er auch 1 Jahr fröhlich renovierte und da jeden Cent reinsteckte.
Klar,die Grundmiete war sehr niedrig,die Nebenkosten frassen ihn dann aber doch auf. (Zu Ehezeiten hab ich alleine Miete und alle Nebenkosten gezahlt)
Kindesunterhalt zahlte er da sganze Jahr 2008 nicht und als er dann auch noch in Urlaub flog,platzte mir das erste Mal der Kragen: ich klagte darum ein.
(Über meinen Scheidungswanwalt,es kam NICHT bis zum Titel!)
Damals wurden 520 Euro Kindesunterhalt berechnet,die er die letzten 3 Monate des Jahres 2008 auch fast zahlte (1x 330 Euro,2 x 400 Euro)
Ich bekam zeitgleich in jenem Jahr 3 Lohnpfändungen...weil beim Finanzamt noch Steuerschulden auftauchten aus Ehezeiten und ich als Drittschuldner,bei dem ja was zu holen war, haftbar gemacht wurde.(Klar,bis dahin hatte ich ja auch immer blind seine -also unsere- Steuererklärungen unterschrieben. Noch mehr Lehrgeld,das ich zahle)
Auch da hab ich mich und meine Jungs rausgeboxt.
Mein Arbeitgeber war aber "not amused"!!
2009 liefs einigermassen mit dem Kindes-Unterhalt (ca. 400 Euro monatlich) und ich war still. Zum Schonen meiner Nerven und auch um das Verhältnis Vater/Jungs nicht mit Geldstreitereien zwischen uns zu belasten.
Und regelmässig 400 Euro waren ja besser als nix plus Lohnpfändungen,wie halt das Jahr zuvor...
Der Ex zog dann wieder einmal um (3 Zimmer-Wohnung diesmal,mit einem Job in einem Callcenter und weiterhin dem Nebenerwerb als DJ)
Ende 2010 zog der Ex zu seiner Freundin,die ein eigenes Haus hat...machte sich wieder einmal selbständig als DJ(wird vom Arbeitsamt gefördert) ,und renoviert dort das Haus, aber Kindesunterhalt kam kaum mal. (1 x 520 Euro, 2 x 400 Euro, 1x 150 Euro)
Den gezahlten Kindesunterhalt zahlte er zu 90% bar (ich vermute aus Schwarzgeldern),selten mal per Überweisung von seinem Konto auf meines...
Scheidung (2010) bezahlte ich alleine (1800 Euro),lediglich an den Gerichtskosten beteiligte er sich ...--> nach Androhung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen.
Seit November 2010 zahlt er nun wieder Kindesunterhalt (500 Euro für beide Kinder),allerdings muss ich jeden Monat mehrere "Drohmails" schreiben,bis die Zahlung kommt.
Ich bin es einfach leid. So leid.
Jedesmal fühlt er sich dann als Held,weil er was gezahlt hat...Begreift nicht,das er nicht ganz doll ne freiwillige Extra-Zahlung leistet...sondern Kindesunterhalt für seine Söhne...
Ich hab ihm auch gesagt,das dieser inzwischen eigentlich höher liegen würde als 2008 berechnet...aber ich eben durchaus mit dem Geld zufrieden bin,wenn es denn regelmässig und von alleine kommt.
Es ändert sich jedoch NICHTS.
Ich muss betteln,betteln,betteln...und er sagt dann, er kann ja nicht.... Und nach noch etwas mehr betteln und drohen klappts dann auch (zumindest die letzten 2,3 Monate)
Aber selbständig machen konnte er sich wieder einmal? Wird sogar gefördert vom Arbeitsamt?
(Selbständig mit einer DJ-Tätigkeit,mit der er schon 1 oder 2 x "baden" gegangen ist in den letzten 15 Jahren!)
Ist das gerecht?
Nun hatte er noch glatt eingereicht,das er MIR (!!) 2009 fast 7000 Euro Unterhalt gezahlt hätte,was er von der Steuer absetzen wollte und ich als Einkommen angeben und nachversteuern sollte.
Hab ich natürlich nicht unterschrieben,als ich das tun sollte.
Denn er zahlt ja nicht MIR Unterhalt,sondern Kindesunterhalt an seine Kinder.(wenn er denn zahlt...)
Und da auch nicht 7000 Euro in einem Jahr... :-/
Die Summe kommt vielleicht in den 3,5 getrennten Jahren insgesamt zusammen (wenn überhaupt)
Seinen Vorteil sehend,wollte er mich da also glatt wieder völlig reinreissen. Auch ohne Rücksicht darauf,welche Konsequenzen das für unsere Kinder hätte.
Denn natürlich bin auch ich finanziell irgendwann am Limit.
Regelmässiger,guter Verdient hin oder her...
Und das (Kindesunterhalt) ist doch sowieso nicht mein Einkommen,das ICH als Einkommen versteuern muss ???
Sein Steuerberater riet ihm aber angeblich genau dazu.
Als ich anbot,das sein Steuerberater dies meiner Steuerberaterin schicken soll,damit sie es prüfen kann...meinte er: "Nein,lass mal. Ich will dir und den Jungs ja keine Umstände machen!"
Lügner!:-(
Langsam werde ich wirklich sauer.
Ich verdiene durchaus gut für eine Frau mit 40 Jahren(knapp 1900 Euro netto,mit Schichtdient und Wochenendarbeit,Feiertage usw.),erhalte daher keine (Bei-)Hilfen irgendwo...das ich aber auch noch 550 Euro Kredtittilgungen aus Ehezeiten hab,interessiert auf gut deutsch keine Sau.
750 Euro Miete (warm; für eine 3-Zimmerwohnung mit 2 Teenies) und 30km einfache Strecke Arbeitsweg täglich.(also 60km täglich)
Ich komm ganz gut über die Runden (wenn der Ex zahlt,wenn nicht wirds mehr als knapp!!)...aber ich will mich nicht weiter verarschen lassen,"nur" aus Rücksicht auf die Kinder und das ihr (sonst einigermassen gutes!) Verhältnis zum Vater nicht beeinträchtigt wird.
Noch gehen beide Kinder zur Schule.
Der Grössere wird aber im Sommer eine Ausbildung beginnen (und muß dafür ausziehen,sich ein kleines Appartement oder ein WG-Zimmer mieten,da es hier im Wohnort keine Ausbildungsmöglichkeit gibt. Ich weiß jetzt schon,das der Ex diesen dann nicht mehr -finanziell- unterstützen wird...denn seiner Fasson nach verdient der Sohn ja dann selbst Geld und wohnt dann nicht mehr bei mir..Ich werd ihn aber unterstützen wollen und müssen,denn im 1. Lehrjahr wird er keine Reichtümer verdienen)
Ich müsste mir also jetzt wieder einen Anwalt nehmen,ohne Hilfen zu erhalten. Nach meinen Berechnungen ginge es aktuell um knapp 318 Euro Mindestunterhalt pro Kind (Kindergeldanteil schon abgerechnet)...also wär das nen Streitwert von gut 640 Euro...somit liegen die Anwaltskosten wohl bei knapp 1000 Euro.
Das kann ich mir einfach nicht leisten.
Das wäre ja auch schon die Hälfte des Führerscheins für meinen grossen Sohn.
Soll (muss??) ich da nicht eher an diesen denken??
Ich hab einfach zuviele Nebenkosten mit all meinen Lehrgeldern,die ich ja zahle.
Zumal mein Ex bei einer weiteren Klage von mir sicher alles so drehen und wenden würde,das er grad mal knapp beim Selbsterhalt liegt mit seiner Selbständigkeit und dann womöglich gar nix mehr zahlen würde.
Bei seiner Freundin ist er natürlich Untermieter und nicht Lebenspartner...
Rente werde ich ihm mal zahlen müssen (gut 130 Euro monatlich dann),da kann ich mich nicht gegen wehren,also muss ich auch weiter in meine Zusatzrente einzahlen. Ich arbeite doch nicht mein Leben lang rund-um-die Uhr,damit ER imme rüber die Runden kommt und ich dann nicht Mal im Rentenalter?...und der Ex kann sich einfach so aus jeder finanziellen Verantwortung drücken und wird dabei auch noch gefördert???
Laut ihm hab ich ja sogar Glück,das er mich nicht zum Ehegattenunterhalt verklagt hat...denn immerhin hätte ich ja gut verdient die ganzen Jahre.
(Wir waren 15 Jahre zusammen,11 verheiratet)
Ich hab ihn so satt!
Und denke...ich hab nun lange genug Rücksicht genommen.
Die Kinder sind alt genug...sie können ihren Vater wohl auch dann lieben und Zeit mit ihm verbringen,wenn ich ihn am liebsten nicht einmal mehr grüssen möchte.
Aber ich hab denn überhaupt nur irgendeine kleine REALE Möglichkeit???
was passiert wenn mein Mann nur einen Teil des Unterhalts bezahlt?
Beide Kinder sind 14 Jahre.
Was kann ich tun und wie lange dauert es bis die Kinder das Geld bekommen?
LG Melanie
Die Mutter soll arbeiten gehen, immer werden irgend welche geschröpft die nichts dafür können!
Eine Bekannte, geschieden, 1 volljährige Tochter in Schulausbildung, gegenseitiger Unterhaltsverzicht der Ex-Eheleute, wohl aber für Tochter verpflichtet. Diese Zahlungen des Ex-Mannes wurden durch ihn bereits vor mehreren Jahren einfach eingestellt und sind bereits tituliert. Er hatte eine eigene kleine Firma als Subunternehmer, lebt jetzt aber von Hartz IV. Aus der Firmengründungszeit sind Kreditschulden vorhanden, die er nicht bedient. Da seine Ex (meine Bekannte) seinerzeit als Ehefrau den Darlehensvertrag mit unterschreiben musste, wird bei ihr als "sichere Lohnempfängerin" gepfändet.
Ist es nun richtig, dass bei Pfändungen, der (unpfändbare) Unterhaltsanteil für die Tochter (ca. 360.- € Selbstbehalt laut Pfändungstabelle)deutlich geringer angesetzt wird als es der berechnete Unterhalt (nach Düsseldorfer Tabelle ca. 650.- €) wäre?
Die Mutter muss ja alleine für den Unterhalt aufkommen, da der Ex nicht zahlt.
Wird da mit zweierlei Maß gemessen? Denn einerseits könnte die Tochter sie auf den Unterhalt von 650.- € verklagen, andererseits wird als "Pfändungsschutz" vor dem Gläubiger nur 360.- anerkannt?
Ich bin auch ein trennungskind (18) seit 12 jahren, wenn ich unterhalt bekommen habe war das von seiner mutter! Ich meine wenn mann ODER frau ein kind in diee welt setzt weiß man doch auch auf was man sich einlässt, das das kind auch geld kostet! meine mama warist immer nur für mich arbeiten gegangen und das geld was übrig blieb hat sie für mich ausgegeben, sie hat immer zurückgesteckt!
Nun habe ich meinen vater vor ca. 4 monaten selber angezeigt (meine mutter hat die schon 3mal getan aber der herr wusste immer wie er um die sache herumkam er warr sogar 2 jahre im gefängnis, gerichtsvollzieher kennt er wie seine linke westentasche) er hat nun seit 1 jahr seine 3.tochter mit der mutter lebt er in einem haus!lt. GV hat er dort nur ein schlafplatz!Wenn ich nicht lache!ein schlafplatz?bei der mutter seiner tochter?!!!! ihr spinnt doch!!!harz4 wollte er auch anmelden...ob er das nun schon getan hat?keine ahnung...er ist wahrscheinlich nicht einmal gemeldet beim bürgeramt!
also ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll...hab ich überhaupt eine chance?
Kann man ihn nicht dazu verpflichten arbeiten zu gehen? Kann ich gegen die mutter seiner 3. tochter vorgehen?
Vieln dank im voraus
ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft für meinen Sohn eingerichtet. Nach 9 Monaten hin und her (Vater hat Belege immer mit Verzögerung eingereicht), kam heraus, dass er, obwohl er mittlerweile zwei neue Kinder hat, mehr Unterhalt als bisher zahlen muss. Notgedrungen macht er dies jetzt auch.
Der Hauptgrund der Beistandschaft für mich war, dass ich eine Jugendamtsurkunde erstellen lassen wollte (zur Sicherheit meines Sohnes). Das Jugendamt erzählt mir jetzt, dass, wenn der Vater ja regelmässig zahlt, man ihn nicht dazu verpflichten bzw. zwingen könnte. Hat mein Sohn nicht ein Anrecht darauf? Meines Erachtens nach ist der Vater doch dazu verpflichet.
Vielen Dank!
Mein Mann hat einen 12jährigen Sohn. Er ist gelernter Handwerker aber mittlerweile so kaputt auf den Knochen, dass er nicht mehr so hart arbeiten kann. Er geht zu meinem Leidwesen aber auch nicht zum Arzt, weil er meint da ist nichts zu helfen. Ich habe deswegen Steuerklasse III und er geht auf 400 € arbeiten. So kommen wir über die Runden. Den Unterhalt für seinen Sohn zahlen wir voll. Jetzt will das Amt mal wieder Verdienstnachweise etc. von uns haben. Jetzt zu meiner Frage: Können sie ihn zwingen mehr als für 400 Euro arbeiten zu gehen? Wir zahlen ja den Unterhalt jeden Monat. Er kriecht morgens auf allen Vieren aus dem Bett und könnte wirklich nicht mehr arbeiten als jetzt. ABer ich habe Bedenken, dass das nicht zählt, weil er nicht "ärztlich kaputt geschrieben" ist. Können die uns nötigen oder ist alles ok, da wir ja jeden Monat Unterhalt zahlen?
Vielen Dank für die Antwort auf die Frage vom 24.06.11.ABer ich glaube es liegt ein Mißverständnis vor. Es geht mir nicht darum weniger als den Mindestunterhalt zahlen zu müssen. Mein Gehalt kann zwar nicht angerechnet werden, aber den Mindestunterhalt zahlen wir auf jeden Fall. Mir ging es um die Frage, ob man ihn trotz Zahlung des Mindestunterhaltes nötigen kann eine Vollzeitstelle zu suchen, damit er evtl. mehr als den Mindestunterhalt zahlen kann! ODer kann man uns nichts, solange wir den Mindestunterhalt zahlen? Vielen Dank nochmal.
Mein Exmann zahlt Pro Kind/240 Euro Unterhalt. Sein Verdienst liegt bei 1557 Euro Netto. Meine wiederholte Bitte, den Unterhalt zu klären, ist auf absolute Taubheit gestossen. Nun habe ich mich ans Jugendamt gewand, um die Ansprüche unserer Kinder klären zu lassen.
Schon alleine daher, weil mein Exmann seit dem 1.3.11 mit seiner Lebenspartnerin und ihrem Sohn zusammen gezogen ist und dieser mit Flatscreen - TV und Markenklamotten ausgestattet wird und unsere Kids dumm aus der Wäsche gucken.
Nun meine Frage: Er führt an, er müsse die komplette Miete der nun gemeinsamen Wohnung (warm ca 800 Euro) zahlen, sowie sämtliche Nebenkosten. Deshalb wäre er nicht in der Lage, mehr als die 240 Euro/Kind zu zahlen. Selbst diese würden nur auf grund seiner Großzügigkeit zustande kommen. Außerdem zahle er noch Kredite für eine neue Küche und andere Anschaffungen, sowie "unsere" Schulden ab.
Ist dies so richtig? Muss mein jetziger Ehemann für die Kinder aus erster Ehe zahlen, weil, weil men Ex sich nen gutes Leben macht? Kann er neue Kredite und auch Altschulden vom Unterhalt abziehen?
Bis dahin verbleib ich mit freundlichen Grüßen
P.S.es haben beide Familien gegen den Ex Partner einen Titel erzwungen.Fals das für ihre Hilfe notwendig ist
Kerstin2008@freenet.de
ich mache derzeit eine Umschulung, die vom Jobcenter finanziert wird(Arbeitslosengeld II). Außerden bekomme ich Wohngeld. Mit dem Kindesunterhalt in Höhe von 307 € kamen mein Sohn(13 Jahre alt)und ich so einigermaßen über die Runden.
Nun ist mein Ex-Mann für immer in sein Heimatland zurückgekehrt und hat mir mitgeteilt, dass er keinen Unterhalt mehr zahlen wird, da er in seiner Heimat keine Aussicht auf Arbeit hat und wenn, dann wär e sein Verdienst so gering, dass er gerade davon leben kann.
Meine Frage: Muss ich mich jetzt an das Jugendamt oder den Jobcenter wenden?
..welche rechte hat sie und welche rechte hab ich überhaupt oder bin ich rechtslos und die kann mit mir machen was sie will?...liebe grüsse snoopy
Steht uns von dem Erlös des anteiligen Hauses etwas zu oder wird vorrangig erst das Verfahren wegen dem Verkehrsunfall mit Zahlungen bedient?
Im Falle der Vater kann nicht wegen Schulden zahlen müssen dann seine älteren Söhne den Unterhalt zahlen? Großeltern existieren nicht mehr. Die Söhne sind beide Großverdiener (einer Arzt und der andere Medizintechniker)
Wir haben für meinen Sohn, der Abitur macht einen Unterhaltstitel beantragt. Wer erbt den, falls der Vater verstirbt?
Vielen Dank
ich habe eine Tochter sie wird im Oktober 2 Jahre. Der Vater meiner Tochter hat bislang keinen Unterhalt gezahlt. Meine Anwältin hat ihn mehrfach aufgefordert zu zahlen doch bislang ohne Erfolg. Er ist Soldat und sein Standort ist nicht zu ermitteln. Auch ich bin Soldat und bekomme keinerlei Auskunft. Das Jugendamt weiß wo er stationiert ist doch stellt sich auf dumm. Die letzte Möglichkeit ist laut meiner Anwältin ein vollstreckbarer Titel, bei dem ich laut ihrer Aussage ca. 500€ bezahlen müsste. Ich bekomme das Geld zwar vom Kindsvater wieder aber ich kann es mir nicht aus dem Ärmel schütteln.
Ich bin ratlos und weiß nicht mehr was ich noch tun soll.
An ihn ist keinerlei herankommen. Er antwortet auf keine SMS und auch Anrufe beantwortet er nicht.
Es ist unfassbar wie eine Mutter um den Kindesunterhalt kämpfen muss und er macht sich ein schönes Leben denn Geld hat er schließlich genug.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin 28 Jahre Alt und habe einen fast 9 Jähringen Sohn, der Kindesvater hat bis heute keinen Unterhalt gezahlt, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuß habe ich voll ausgeschöpft.
Ich arbeite Vollzeit bei einer Bank und habe ein Nettoverdienst von EUR 1600.
Der Kindesvater lebt von Hartz IV und lebt mit seiner verlobten und ein weiteres Kind von ihm zusammen. Er bemüht sich nicht um Arbeit, kann sich aber Schuhe im Wert von EUR 200 und Tattöwierungen erlauben. Er kümmert sich auch nur mäßig um seinen Sohn, ich habe die Nase voll und will ihn auf Unterhalt verklagen. Da ich nicht mehr mit ansehen kann, dass ich den ganzen TAg arbeiten gehe auch noch gucken muß das mein Sohn jeden Tag versorgt ist und er zu Hause sitzt und die Daumen dreht.
Wie würden meine Schritte nunmehr aussehen, bekomme ich Prozesskostenhilfe oder muß ich die Kosten selber tragen?
Was ist wenn er nicht zahlt und sich nicht um Arbeit bemüht, kann ein Gericht ihn zwingen zur arbeit?
vielen Dank im voraus...
liebe Grüße
gerne möchte ich meine Situation mal schildern und um Rat fragen.
Ich bin 46 Jahre alt und habe eine 12 Jahre alte Tochter. Meine Frau und ich sind seit 8 Monaten getrennt. Mein Verdienst liegt Netto bei ca. 1.600,-€ zzgl habe ich einen Minijob auf 400 € Basis, wobei ich aber nur ca. 200,-€ im Monat bei verdiene.
Ich zahle ohne gerichtliche Festlegung (selbst mit Ehefrau festgelegt) 350,-€ Unterhalt für meine Tochter. Meine Frau geht halbe Tage arbeiten für ca. 900,-€ im Monat. Jetzt zu den Wintermonaten hin, kann ich den Job nicht weitermachen (Rasenmähen)....durch Kauf und nach drei Jahren wieder Verkauf eines Hauses haben wir beide nach der Trennung jeder noch ca. 25.000,-€ Schulden (mein Abtrag ca. 300,- € monatlich). Weiterhin habe ich ca. 220,-€ Fahrtkosten im Monat, meine Miete beträgt 380,-€ (incl. NK). Desweiteren habe ich monatliche Fixkosten (GEZ, Tel., Unitymedia, Versicherungen etc.) in Höhe von ca. 220,-€
Jetzt zu meiner Frage, wie kann ich es schaffen, ohne in die Privatinsolvenz zu kommen, mich mit meiner Frau zu einigen den Unterhalt auf 250,-€ zu kürzen...zumindest für die Monate ohne Nebenjob. Danach bin ich gerne bereit den vollen Unterhalt weiter zu zahlen.
mfg.
Uwe G.
bin seit 5 Jahren alleinerziehender Vater von 2 Kindern ( mittlerweile 13+15), mein Exfrau ist zu ihrem neuen Freund gezogen, arbeitete zuanfangs gar nicht, dann hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt und verloren, anfänglich hat sie nur 200.- Euro für beide Kinder gezahlt und ist vom Richter dazu angehalten worden, sich eine Vollzeitstelle zu suchen, vor einem jahr habe ich erneut geklagt, weil nach 3 jahren nix passiert ist, zur Verhandlung kam sie erst gar nicht, ihre Anwältin hat nur eine Krankmeldung vorgelegt, der Richter fand das gar nicht witzig! er hat sie dazu verdonnert, jetzt mindestens 495.- Euro für beide Kinder zu zahlen, was sie aber nicht tat! im Februar diesen Jahres bekam ich dann 2 Zeiler, dass sie jetzt immernoch Krank sei und ab sofort gar nicht mehr zahlen könnte? einen Titel habe ich! muss ich jetzt damit leben? sie kann urlaube etc. machen und ich muss mir alles mühsam absparen!
Hat unser Rechtssystem hier eine riesen Lücke?
kann man noch weiter klagen? wie sieht es mit Haftandrohung aus? gibt es sowas? das sind harte Worte, dass weiß ich , aber ich sehe es auch langsam nicht mehr ein, dass sie damit so durch kommt!
Vielen dank im voraus
O.Hoier
"Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend.
Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,-Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet. Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Abweichungen der einzelnen OLG`s sind zu berücksichtigen."
Nun gibt es das neue Brandenburgische Schüler-BaföG für einkommensschwache Familien.
Mein Sohn besucht die 12. Klasse in einem Oberstufenzentrum und macht in diesem Jahr sein Fachabitur. Er hat seinen Vater auf Unterhalt verklagt. Leider weiß das Jugendamt, noch die Anwältin oder der Bafögamt, ob die 90 Euro auch für das neue brandenburgische Bafög gilt. Eine genaue Berechnung des Unterhaltes für den Vater ist deswegen nicht möglich.
Existieren hier Gesetze? Denn hier wird nur von Auszubildenen geschrieben. Mein Sohn hat auch die selben Kosten, wie ein Auszubildner (Fahrt zwischen Wohnung und Schule, Ausgaben für Schulbücher). Er ist schon 20 Jahre alt.
meine Problem est ... ich habe meine kind in Deutschland Geborn in 2004 und habe ich die Unterhalts jede Monat für mutter gezahlt aber ab July 2009 ich bin einfach weg von Deutschland was passiert jetzt ( was habe ich von strafe ) ? und habe ich nicht mehr gezahlt ..
Ich habe folgendes Problem:
Für unsere gemeinsame Tochter (14) zahlte mein Ex-Mann jeden Monat den Unterhalt per Dauerauftrag. Seit 3 Monaten nun zahlt er den Unterhalt nur, nachdem ich ihn jeden Monat schriftich angemahnt habe.
Habe ich hier irgendeine rechtliche Handhabe, ihn wieder dazu zu bringen, pünktlich per Dauerauftrag zu zahlen?
Mein Lebenspartner kann aufgrund seiner Krankheiten nicht einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen,lebt nun von Hartz4,kann somit kein Unterhalt für sein minderjähriges Kind zahlen.Die Kindesmutter hat einen Titel und versucht durch die Polizei ihn strafrechtlich zu verfolgen und Geld einzutreiben.
Mein Lebenspartner lebt mit seinem Vater zusammen,hat keinen eigenen Haushalt.Da er nicht
gesund ist,kann er nicht viel verdienen und kommt nie über den Selbstbehalt,er kann lt.Gesundheitsgutachten höchstens nur ein paar Stunden arbeiten,da sein Vater alt ist und versorgt werden muss,selbst dies ist sehr schwierig.
Die Kindesmutter hat mehr als das doppelte an
Einkommen.
Wie geht es für ihn nun weiter? Was könnte schlimmstenfalls für ihn passieren? Kommt er womöglich ins Gefängnis? Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Danke vorab
Bin echt verzweifelt,aber mein neuer PArtner hat ein eigenes Haus (Exfrau zieht gerade aus) und wir können uns nicht beide Wohnungen leisten.
Zumal ich am neuen wohnort auch wieder arbeiten könnte,da Oma und Opa direkt neben an wohnen.
Lieben Dank für Ihre Hilfe
Nun bekommt meine Ex-Frau keinen Unterhatsvorschuss mehr da das Kind 12Jahre geworden ist und hat für die aufgelaufen Zeit der Differenzbeträgt ihren Titel gegen meltend gemacht, der Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt.
Meine Frage nun, was erwartet mich beim Besuch des GV und wie geht das weiter? Kann meine Ef Frau mit Monat für Monat den GV schicken?
wollte gerne mal was fragen:
ich bin nun mit 19 Jahren Auszubildende und von zu Hause fortgezogen (Hamburg-->Ba-Wü). Meine Mutter ist von meinem Adoptivvater seit ca. 10 Jahren geschieden. Er hat stets einen vereinbarten Unterhalten für uns beide gezahlt, aber seit August diesen Jahres zahlt er mir nichts mehr. Er wollte sogar MICH verklagen, da ich für einen Überbrückungszeitraum ALG II beantragt habe - und er meinte, dies wäre rechtwidrig.
Nun streiten sich meine Eltern gerade vor dem Gericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (und ich glaub auch, das Sorgerecht) um die gemeinsame 15-jährige Tochter.
Meine Mutter bekommt nur Krankengeld, würde mich natürlich liebend gerne unterstützen. Mein Vater schrieb mir mehrmals, dass ich von ihm kein Geld bekommen werde.
Er ist Beamter und verdient definitiv erheblich mehr als meine Mutter. Seine Gehälter hat er aber noch nicht mal dem damaligen Job-Center gezeigt. Das Geld dafür hätte er.
Nun ist meine Frage:
1) Muss ich zuerst BaföG beantragen oder kann ich ihn gleich auf Unterhalt verklagen?
2) Kann ich das überhaupt, wie stehen da meine Chancen?
3) Wo muss ich hingehen, um zu klagen?
4) Ganz oben stand, dass für minderjährige Kinder es auch "Überbrückungsgeld" geben kann, zwischen der Aufforderung und dem ersten Zahlungseingang. Würde dies auch für mich gelten?
5) Er ist ziemlich gewieft und ich könnte mir gut vorstellen, dass er "eine Show abzieht" und meint, dass er kein Geld hat und deshalb nicht zahlen kann. Kann man sowas verhindern bzw. ihn trotzdem zum zahlen zwingen?
6) Falls es dennoch abgelehnt werden sollte, ist dann BaföG meine einzige Alternative?
Ich merke jeden Monat, wie mein Konto immer mehr ins Minus rutscht. Wär toll, wenn die Sache bald über den Tisch ist
Hab ich das richtig verstanden, dass ich quasi "einfach so" zum Familiengericht (wahrscheinlich mit Termin) gehen kann, um die schon mal zu bitten, dass sie ihr Einkommen offenlegen sollen? Muss ich mir nicht vorher irgendwie Hilfe holen (Anwalt, Beratungsgespräch, etc?) Kann ich das selbst in die Hand nehmen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Ex-Partner ist mittlerweile wieder verheiratet und hat 3 Kinder mit dem neuen Partner. Ich lebe in einer eheähnlichen Beziehung und habe auch 2 weitere Kinder von dieser Beziehung.
Meine Frage ist kann man den Unterhalt rückfordernd einklagen und wenn ja wie(per Anwalt oder Gerichtsvollzieher- den Titel habe ich). Werden die "neuen Kinder" meines Ex-Partners dabei berücksichtigt?
Und wie ist das mit dem gemeinsamen Sorgerecht? Wäre es sinnvoll in diesem Fall das alleinige Sorgerecht zu beantragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort...MfG
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei meinem älteren Sohn ist die Anwältin nicht sicher, ob er sich als Student den Aufwandsbedarf vom Einkommen abrechnen darf. Wenn ja, würde ihm auch Unterhalt zustehen und künftig, wenn mein Erstgeborener studiert auch. Beide wohnen bei mir. Wenn ich mich im Internet belese sind die Sätze nicht eindeutig definiert, dh wir wissen nicht, ob dieser Aufwandsbedarf nur für Auszubildene gilt. Ich habe aber auch schon Sätze gelesen, die aussagen, dass es für Auszubildene und Studenten gilt. Ich habe beim Jugendamt angerufen und mich erkundigt, wie sie die Unterhaltsberechnungen für Studenten durchführen und diese sagten mir, dass sie den Aufwandbedarf mit abrechnen und sie niemals "Reklamationen" erhalten hätten. Auch das Jugendamt ist sich unsicher. Ich kann das eigentlich nicht nachvollziehen-haben doch Studenten mehr Ausgaben an Büchern usw. . Dies müßte dann doch auch für sie gelten. Für uns würde es bedeuten, dass beiden bei einem Bafög von 422 Euro keinen Unterhalt mehr zustehen würde. Da wir Prozesskostenhilfe beantragt haben wäre es zu riskant ohne zu wissen, ob es eindeutige Gesetze gibt zu riskant. Wir müßten sonst die Prozesskosten übernehmen.
Gilt der Aufwandsabzug denn wirklich nur für Auszubildene und nicht für Studenten? Vielleicht wissen Sie mehr?
ich lebe seit gut 5 Jahren von meinem ehemaligen Partner getrennt. Seit September diesen Jahres zahlt dieser keinen Unterhalt mehr für unsere drei Kinder (12,8,8). Begründet wird dies mit der Verschlechterung der finanziellen Lage seines Geschäftes (er ist selbständig). Gleichzeitg aber wurde bekannt, dass er seiner 27 jährigen Tochter aus erster Ehe nun ca. 30.000 Euro für ein Auto geliehen hat, die Kreditsumme wird in monatlichen Raten zurückgezahlt. Meine Fragen lauten: 1) hätte er nach 1602 BGB diesen Kredit gewähren dürfen? 2) ist ihm wiederum zuzumuten, selber einen Kredit aufzunehmen, um die Unterhaltskosten gewähren zu können, die er dann über die bekannten Erträge refinaziert? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Grüße S.G.
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Da mein Vater aber nicht einmal den laufenden Unterhalt zahlt, werde ich nach Bewilligung des Unterhalttitels erneut eine Zwangsvollstreckung beantragen. Dazu habe ich 2 Fragen.
Laut Pfändungstabelle ist er für eine Person unterhaltspflichtig und das bin ich, weswegen er auf nur 71,95 Euro pfändbaren Betrag eingestuft wurde. Wenn nun auch der laufende Unterhalt gepfändet wird, wird er dann laut Pfändungstabelle als nichtunterhaltspflichtig eingestuft und somit der monatliche Pfändungbetrag erhöht oder zahlt er weiterhin nur 71,95 Euro, obwohl es um meine Unterhaltspflicht geht? Mein Vater ist schon sehr alt und müßte dann ca 15 Jahre zahlen. Dann wäre er 90 Jahre alt...
Meine 2. Frage wäre: Gibt es Prozesskostenhilfe für die Beträge des Gerichtsvollziehers? Kann man das beantragen?
Vielen Dank
auch ich möchte mal was fragen,
ich habe zwei Kinder 8,11 Jahre die bei der Mutter im gemeinsamen Eigenheim leben.
Nach dem ich ausgezogen und die Scheidung durch war, war mein verdienst bei 1100€ wovon ich nach Abzug meiner kosten 100€ an meiner Ex Frau als KU. Im Monat bezahlte und auf Miete verzichtete rund um 350€.
Da ich nicht vollschichtig arbeiten kann aus gesundheitlichen gründen auch nicht mehr leisten kann musste ich meine Arbeit auf 50% verringern mit ärztlichen Attest.
Nun hatte meine Frau nichts besseres zu tun und zum Jugendamt zu laufen und sich nochmals Kindesunterhaltsvorschuss zu erschleichen und siehe da! Sie bekam ihn auch. Und ich Post vom Jugendamt zur Berechnung meines einkommen zwecks KU.. Was ja auch in Ordnung ist ich habe und werde auch immer alles offen legen und bin mit dem JuA. Immer klar gekommen... mal musste ich 180€ bezahlen mal weniger je nach Gehhaltslage. Durch meine Krankheit habe ich nun nur noch 840€ plus eine kleine Rente von 235€ (anerkannte Berufskrankheit.) Wenn meine ex Frau mir die miete für mein halbes haus zahlen würde könnte ich ja auch mehr Unterhalt zahlen aber sie droht nun mich zu verklagen um mich zu ruinieren.. Ihre Worte.
Nun hatte ich Anfang 2011 eine Übehrzahlung von der Krankenkasse und ich habe mit dem JuA neu verhandelt und es ist rausgekommen das ich bis zur Tilgung Anfang 2012 nichts zahlen muss. Könnte ich auch nicht... das nun zu meiner Situation.
Meine frage besteht darin:
Also, ich bekomme 1075€ Gehalt,
mein Selbstbehalt liegt bei 950€ plus arbeitspauschale 55€. Ich müsste also 65€ KU bezahlen.
Wenn ich der Zahlung immer nachkomme wann bin ich das Jugendamt wieder los?
Und ist es rechtens das meine EX Frau trotz Arbeitsverdienst 1300€ plus Kindergeld 368€ plus einbehaltene miete ca.350€ plus mein Kindesunterhalt von 65€, trotzdem noch Unterhaltsvorschuss von ca.360€ bekommen darf.
Auch wenn ich die Miete bekommen würde, würde nicht mehr Kindessunterhalt dabei rauskommen, da ich ja auch die Tilgung meiner Hausschulden bezahlen müsste und Rücklagen für Instandhaltung und Versicherung bereithalten müsste.
Ich hoffe sie können meiner Zusammenstellung folgen.
Mit freundlichen Grüßen Papa Carsten
Vielen Dank für den Hinweis, werde ich mit meiner Anwältin besprechen.
ich beziehe seid 2009 ALG2 unterstützend für mich und meinen Sohn. Im ersten Jahr hat es nur sehr leidlich mit den Unterhaltszahlungen durch den Vater meies Sohnes geklappt. Wir hatten uns auf einen Betrag von 206 € geeinigt. Im Dezember 2010 musste ich mir eingestehen das ich es nervlich nicht mehr schaffe dem Geld hinterherzurennen und habe über die ARGE auch Unterhaltsvorschuss beantragt.
Heraus kam das er um einiges mehr zahlen kann wie er mir angegeben hatte und seidher erhalte ich den Unterhalt über die ARGE. Nun häufen sich seid jedoch immer mehr Fehler in der Berechnung des ALG2, auch das ich seid Antrag Unterhalt nicht mehr weiß was der Vater nun definitiv zahlen muss.
Ich habe bereits mehrere Widersprüche in den letzten Jahren und einen Überprüfungsantrag gestellt die alle erfolgreich waren. Nun wollte ich wissen, wie das mit dem Unterhalt durch die ARGE läuft und musste sehr penetrant bei der Dame durchklingeln und nachhaken. Vor einem Monat habe ich nun ein Schreiben zur Berechnung des Unterhaltes meines Sohnes erhalten.
Leider kann oder soll da ein normalsterblicher nicht durchblicken. Der Unterhalt wird doch normal von der DDT berechnet und dann halbes Kindergeld. Dann wird gerechnet was mein Sohn an Bedarf hat (Miete und Regelsatz) davon hat die ARGE den Betrag von 131 € Kindergeld abgezogen.
Muss ich das verstehen? Somit hat mein Sohn in der Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen von Kindergeld 184 € und nochmal bei der Berechnung zum Unterhalt ein Einkommen von 131 €???
Da steh ich doch echt im Wald? Er hat einen Bedarf lt. Unterhaltsschreiben von 552 €(Miete und Regelsatz) abzüglich diesem ominösen BEtrag Kindergeld 131 € ergibt 421 € als Einkommen.
Zum Schluss steht da noch was von Forderung anspruch BA 196 € und Anspruch KT 225 € was ich nicht verstehe und ein seltsamer Betrag: vorgeleisteter Kindergeldanteil an andere (frag mich wer, denn ich oder mein Sohn bekommen den nicht) 53 €.
Blicken Sie da noch durch? Ich habe in fast 3 Jahren Bezug durchs Amt einen Ordner der sicher 10 cm dick ist...eigentlich sollten es 6 Bescheide sein.
Einen Beratungsschein wollte man mir 2010 nicht geben da ich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte um den unterhalt einzutreiben.
Danke fürs viele Lesen
nun ist das kind seit august 18,geht noch zur schule und lebt bei der mutter und ihrem ehemann die beide sehr gute einkünfte haben.
als das kind 18 j. wurde habe ich einen brief vom jugendamt erhalten wonach das kind hilfe vom jugendamt in anspruch nehmen würde um den unterhalt neu berechnen zu lassen und somit diesen weiterhin zu beziehen.
ich habe dem jugendamt alles zukommen lassen (lohnnachweise,steuerbescheide etc),seitdem sind fast 4 mon. vergangen und ich habe von keinem mehr etwas gehört.
muss ich mich jetzt beim jugendamt melden oder soll ich abwarten,kann es sein dass das kind kein unterhalt mehr möchte?
Mfg
Er ist über 70 Jahre alt und ich schätze ihn nicht als Demenz ein-eher nachlässig. Das war er vor 20 Jahren auch schon. Er ist im betreutem Wohnen untergebracht und hatte sich gegen die Betreuung durch den Anwalt entschieden, weswegen es über das Amtsgericht über seinen Kopf hinweg entschieden wurde.
das jugendamt damals sagte:,, jaa, aufgrund dessen, dass ihr vater in polen lebt, wissen wir nich den genauen wohnort. da müssen sie dann zur polnischen botschaft und zusehen, dass sie den wohnsitz rausbekommen."
HAHA, wie lustig!!!
Naja, die Zeit verstreicht und ich will ihn nich ganz ungeschoren davon kommen lassen, da er den kontakt auch zu mir garnich will..
Weder über Facebook, noch persönlich.
Kann mir jemand helfen?
Ich war ein Jahr danach unterwegs, bisschen rumgejobbt und will jz im Sommer eine Ausbildung anfangen.
Aber, wenn es so einfach is, und man sich nur ins Ausland absetzten brauch um den unangenehmen dingen aus dem weg zugehen, die ein kind mit sich trägt, dann macht es eigentlich garkeinen sinn, überhaupt irgendwie in dem Punkte ,,Vater/Unterhalt" mich weiter schlau zumachen...
Aber vielen Dank trotzdem =)
Es wurde auch PKH-Antrag bei gericht gestellt von meiner Ex. Kann es trotzdem sein, das ich ihren Anwalt bezahlen soll?? (ein guter bekannter hat nach so einem verfahren eine rechnung vom anwalt seiner Ex bekommen und musste die bezahlen, obwohl der Pkh bewilligt war) Und was soll ich machen wenn ich die gar nicht bezahlen kann??
Vielen vielen Dank für Ihre Antwort
Für 2 Monate hätte er dann keinen Unterhalt. Nun habe ich gehört, dass auch Unterhalt bis zu 4 Monaten weitergezahlt werden muss, bis das Kind selbsständig in der Lage ist sich zu versorgen. Stimmt das denn? Ich verdiene 1160 Euro und habe dann 2 studierende Söhne. Vorraussichtlich werden beide das volle Bafög bekommen und der Vater muss somit auch keinen Unterhalt mehr zahlen. Mir geht es nur um diese 2 Monate. Ab Juni endet der Unterhaltstitel, da er nicht mehr als previligiert gilt.
Dankeschön
Wie stelle ich das dann an? Muss da ein neues Verfahren laufen? Es ist noch ein 2. Termin in den nächsten Tagen einberaumt worden, wegen einer Kleinigkeit. Noch ist der Unterhaltstitel nicht gültig und nicht begrenzt worden. Die Anwältin ist aber der Meinung, dass diese Regelung nur für Minderjährige gilt, was ich erstmal nicht glauben kann, da die meisten Lehrstellen über das 18. Lebensjahr hinauslaufen. Leider ist mein Sohn auch nicht zum Prozess geladen (er könnte eh nichts dazu sagen). In den 2 Monaten ist er aber auch nicht previligiert. Die Höhe des Unterhalts wäre, wenn ich Recht hätte, das Gleiche. Muss wegen den 2 Monaten ein neues Verfahren laufen? Mit dem Vater kann sich auch nicht geeinigt werden, da er keinen Kontakt zu uns hat, sich in allem verweigert und nun auch noch ganz frisch einen Betreuer (Anwalt) zugeteilt bekommen hat, der seine Finanzen/Vermögen verwaltet und ihn gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Zum Prozesstermin ist er aber leider nicht erschienen.
Meine Frage war lediglich, wie es sich gesetzlich verhält, wenn ein volljähriges Kind sein Abitur oder seine Lehre beendet hat, ob der Vater dann noch für längstens weitere 4 Monate weiterzahlen muss, bis das volljährige Kind auf eigenen finanzellen Beinen steht. Meine Anwältin war eben anderer Meinung als ich und meinte, dass die Zahlung mit Beendigung des Abiturs endet. Das Gericht anscheinend ja nicht. Denn der Titel ist unbegrenzt bescheinigt. Die Anwältin meinte aber, dass es nur an der guten Laune des Staatsanwaltes lag. Mich würde es aber dennoch interessieren, da wir noch so einen "Fall" in der Familie haben.
Vielen Dank
Mein Sohn muss also, obwohl nach dem Abitur nicht mehr priviligiert nichts mehr in die Wege leiten? Der Unterhaltstitel ist unbegrenzt. Auf eine neue Unterhaltsberechnung wegen 2 Monaten würden wir (mein Sohn) verzichten. Muss der Vater nun nach Unterhaltstabelle zahlen (hat noch 400 Euro über dem Selbstbehalt), wenn Mutter unter dem Selbstbehalt liegt?
Meine Frau hat sich vor ein paar Wochen von mir getrennt, wir haben 2 Töchter unter 5 Jahren und mein Nettoeinkommen liegt unter der 1500€ Marke der DT.
Folgendes Problem:
Mein Anwalt und mein Steuerberater treffen gerade unterschiedliche Aussagen zu meiner Scheidung.
Laut Aussage meiner Anwältin habe ich 950€ Selbsterhalt und abzüglich irgendwelcher Kosten müsste ich nur 190€ Unterhalt für meine Kinder zahlen, da ich nicht zahlungsfähig wäre.
Ich besitze aber ein Mehrfamilienhaus, indem meine Eltern mit einem Wohnrecht eingetragen sind. Dieses Haus hatte ich auch schon vor unserer Ehe. Jetzt habe ich Angst, dass wenn ich nicht den vollen angeforderten Betrag der Gegenpartei zahle, dieses Haus verpfändet wird.
Besser gesagt auch meine Eltern haben Angst.
Wie sieht es da aus, wenn meine Eltern mich finanziell unterstützen und ich den geforderten Betrag für die Kinder aufbringen kann, jedoch nicht den für die Ehefrau? Will ja den Kinderunterhalt zahlen!
Wird auch dann gepfändet, wenn die Ehefrau ihren Unterhalt nicht bekommt?
Oder bleiben die Schulden dann irgendwo stehen und ich muss das Geld für meine Frau später zahlen, wenn das Haus abbezahlt ist?
Wie gesagt, mein Steuerberater und meine Anwältin sind da leider geteilter Meinung und ich weiß gerade nicht wem ich glauben schenken soll!
Danke für Ihre Mühe....
Danke für die hilfe.
folgendes.Ich bin seit dem letztem Jahr Verheiratet,davor bekam ich für meine 3 Kinder Unterhaltvorschuss.Nun ist es so das der UVS weg gefallen ist.Mein Ex zahlt nicht.Er hat keine Arbeit und lebt von Hatz4.Er wird also auch keinen Unterhalt zahlen können.Ich selber habe garkein Einkommen.Was kann ich nun tun,damit meine Kinder zu ihrem recht kommen?
Vielen Dank für die Hilfe
Der Vater meiner Tochter (14)Hat diesen Monat das zahlen des Unterhaltsgeldes einestellt,ohne Vorwarnung.Ich bekomme momentan Hartz 4 und bin auf das Geld angewiesen.Er arbeitet weiterhin,aber meint,das das Geld nur meiner Tochter zur freien Verfügung zusteht,vom Amt wird es aber als Einkommen gerechnet.Was kann ich tun?Ich habe noch 20 Euro in der Tasche für die nächsten 2 Wochen,kann er das einfach so machen?
Nach der Trennung ist die älteste Tochter beim Vater geblieben die kleine ist bei mir geblieben .
Ich konnte für die große Tochter kein Unterhalt zahlen aber mein Ex Mann musste 270€(Titel) für unsere jüngste Tochter bezahlen . Vor Gericht wurde ihm es angerechnet das er für die älteste Tochter kein Unterhalt bekommt . Nun lebt meine große Tochter seid Monaten wieder bei mir er hat von sich den Unterhalt auf 400€ für beide gestockt . Heisst er bezahlt für unsere älteste(15 Jahre) 130€ und für die kleine(10Jahre) 270€ worüber ich ein Titel habe .
Laut informationen ist er mit seiner Lohnsteuerklasse auf 5 gegangen (er ist neu verheiratet) seine neue Frau hat eine selbstständige Tätigkeit und arbeitet noch Vollzeit . Eigentlich müsste er doch für unsere älteste Tochter mehr bezahlen ?Was ist wenn er plötzlich die Zahlung einstellt dann kann ich doch nur die 270€ einfordern oder ?
Wäre es sinnvoll den Unterhalt über einen Anwalt neu berechnen zulassen ?
Auf Deutsch seine Frau die Vollzeit arbeiten geht und noch seine Selbständigkeit trägt hat er sein Einkommen auf die Lohnsteuerklasse 5 gesetzt damit sie am Ende mehr im Geldbeutel haben .
Autos und Haus läuft auf den Namen seiner Frau .
Ich habe Angst das es bei einer Neuberechnung schlecht für uns aussieht wie man erkennen kann ist es ein Mann der jeden Weg geht um am besten nichts zu bezahlen ...
ich habe mit meinem Ex-Mann ein Kind das mittlerweile 11 Jahre alt ist. Zuerst hat er den Unterhalt unregelmäßig bezahlt und auch die Besuchstermine unregelmäßig wahrgenommen. Seit 2003 hatte er keinen Unterhalt gezahlt und auch keine Besuchstermine mehr wahrgenommen. Ich habe daraufhin eine Kontopfändung veranlasst (durch den Anwalt, ich habe einen Titel) und im Sommer 2005 habe ich den bis dahin rückständigen Unterhalt durch die Kontopfändung bekommen. Seit dem ist kein Unterhalt mehr überwiesen worden. Mittlerweile ist er in eine andere Stadt gezogen, ohne mir die Adresse oder neue Telefonnummer mitzuteilen. Ich habe gehört das er auch wieder neu verheiratet ist und 3 weitere Kinder haben soll.
Meine Fragen wären: kann ich den Unterhalt mit dem Titel per Gerichtsvollzieher einfordern (für den gesamten rückständigen Zeitraum) und wie wäre die Chance auf das alleinige Sorgerecht. Zum jetztigen Zeitpunkt besteht immer noch das gemeinsame Sorgerecht.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Glaube kaum das er dort angestellt ist .
Würde die Aussage unserer Tochter ausreichen das er dies ausübt ?
ich bin 20 Jahre und in der Ausbildung. Verdiene nicht schlecht. - 523 Netto. Fahrkarte zur Schule schon abgezogen.
So nun muss ich ausziehen, weil meine Mutter wegzieht und der Weg einfach zu lang wäre zur Arbeit. So abzüglich allen Kosten bin ich bei 75€, die ich zur Verfügung hätte für Kleidung, Benzin und zum feiern o.Ä. Zu wenig, finde ich. Kindergeld hab ich da bereits mit einbezogen.
Ich hätte Anspruch auf 216€ Unterhalt und 184 KiGe. Geld von meiner Mutter möchte ich nicht. Mein Vater ging damals weg und wollte nie Kontakt zu mir. Er bedeutet mir nichts und soll zahlen.
Soweit Mama mir erzählt hat lebt der gute nicht schlecht und er arbeitet auf'm Bau. Den Unterhalt von 216€ hat er trotzdem zu Zahlen.
Nun zahlt er aber oft nie oder sehr unregelmäßig. Geld was ich aber zum Leben bräuchte. Was kann ich tun?
Ich hab mal was gelesen, dass man zum Amt geht und sich einen unterhaltsvorschuss geben kann und der Staat sich das von dem Papa wiederholt. War leider nur kurz im Zug und finde die Seite nicht wieder. Auf erneutem suchen kam ich dann nur darauf, dass man sich bis 12 Jahre einen geben lassen kann.
Ich bin mir aber relativ sicher, dass der spezifisch für die Ausbildung war.
Gib's sonst noch irgendwelche Möglichkeiten als Azubi an Geld zu bekommen?
MfG
ich hätte auch mal eine frage und zwar ist es etwas kompliziert.
Ich habe mich 2009 von meinen freund getrennt, mit Ihm habe ich 2 Kinder. Ich bekomme Unterhaltsvorschuss, da ich von Ihn keinen Unterhalt bekomme da er, wie er sagt, keinen sinn darin sieht. Es besteht schon eine Anzeige vom Jugendamt und diverse andere offene Sachen und er ist sozusagen untergetaucht, keiner weiß wo er ist und ich auch nicht. Nun meine frage, ich habe gehört das wenn er sich nicht meldet oder zahlungsbereit ist, das seine Eltern für Ihn haften müssen. Stimmt das? Und können Sie mir einen Tip geben was ich vielleicht weiter tun könnte, wenn es da überhaupt noch etwas gibt. Ich bedanke mich schonmal im vorraus.
Liebe Grüße
Meine Kinder Zwillinge sind jetzt 4 jahre alt und der erzeuger der kinder, (wurde gerichtlich festgestellt ) zahlt keinen unterhalt, da die beistandtschaft mir schriftlich zuteilte das er unterm dem limit verdient das er kein unterhalt zahlen brauch.
er hat keinerlei kontakt zu den kinder , da dass interesse nicht besteht von ihm.er hat die kinder auch noch nie gesehn.
jetzt habe ich erfahren durch eine gute freundin das er über 3000 eur verdient und das als schwarzgeld.er steht in der disco an der tür , wo ich ihn oefters auch angetroffen habe.arbeitet nebenbei auch auf modemessen und events.
kann ich da zum jugendamt gehen und da vorlegen die infos das er so viel verdient oder bringt mir das nichts.
was kann ich machen. Möchte das er dafür rechtlich dafür aufkommen muss das er 2 kinder gezeugt hat oder sind mir da die hände gebunden?
mfg
Meine Mutter hat ihren Anwalt eingeschaltet, der auch nichts getan hat und nun im Urlaub ist für längere Zeit, meine Mutter möchte jedoch nichts weiteres tun.
Wir brauchen das Geld aber.
Frage: Kann ich ihn als Minderjährige selbst anzeigen? Oder sollte ich damit zum Jugendamt?
Das Jahr ist um, er hat auch jeden Monat 100,- gezahlt, allerdings weiterhin keinen Unterhalt. Zwischenzeitlich ist er nicht mehr selbständig sondern irgendwo angestellt und hat Privatinsolvenz beantragt, die auch genehmigt wurde.
Und was jetzt? Kann ich ihn jetzt, nach diesem Jahr, nachdem er seine Auflage erfüllt hat und trotzdem weiterhin keinen Unterhalt bezahlt, erneut anzeigen wegen "Nichtnachkommens seiner Unterhaltspflicht"? Langsam bin ich echt ratlos....
Nun hat er den 1 besten job genommen wo er als Elektriker nur 10 euro verdienen tut...
Anwältin hat ihn nageschrieben im Juni keine reaktion bis heute...Augsut keine zahlung unddenke nun september kommt auch nichts da er auf nicht reagieren tut und nicht mal den Unterhaltstitel besorgen bzw unterschreiben tut..
was passiert nun? was sind die konziquenzen fü Ihn?
Er wohnt in ein Haus was sein Eltern gehört wo er angeblich miete zahlen muss.Auto hat er auch pc usw
Wie läuft das dangenau mit den Gericht?
Habe gehört das er dann einsitzen tut bis er dies unterschrieben hat...
Das ganze geht nun schon 3 Jahre und langsam nervt es das der sich immer aus alle sich raus redet..er hat 2010 vor gericht unterschrieben das er die Umschulung macht um die Untehalt zuzahlen aber nichts macht er
Nun meine frage wenn er vom gericht verdonnerst wurde 540 zuzahlen und es nicht tut wie ist das weiter vorgehen?und kann er einfach sein selbstbehalt abziehen?
wir wissen nciht genau was er verdient und es sit seit Montag ein eilantrag bei gericht wegen den Monat davor wo er nicht gezahlt hat und die raten vereinbarung je 50 euro von den aufgelaufen unterhalt derletzten 3 jahre ist auch nicht überwiesen
ich bin jetzt 16 Jahre- meine Mutter hat alleiniges Sorgerecht für mich und der Vater ist unterhaltspflichtig.(Mutter und vater waren nie verheiratet) Nun zahlt er aber seit Jahren nichts mehr und wenn dann nur Kleinstbeträge ( um seinen guten Willen zu zeigen).So schuldet er mir schon tausende von Euro,
die ich unter anderem auch für meinen Führerschein, den ich gerade mache, verwenden muss.er ist daraufhin vom Jugendamt gepfändet worden, heraus kam wieder nur ein Kleinsbetrag.Das Geld ( er ist selbstständig) räumt er weg, beziehungsweise überträgt sein Auto etc. auf seine Mutter. Außerdem hat er ne wohnung, die leersteht (sodass er keine mieteinnahmen vorlegen muss)Er ist im Prinzip also stark leistungsfähig!!!
Kann ich als Kind mir einen Anwalt nehmen, um gegen ihn zu klagen- oder welche Möglichkeit besteht, um an mein Geld, das mir zusteht, zu kommen?
Danke im Voraus
Für eine erklärende Antwort wäre ich sehr dankbar
Mfg
Sie haben hier eine sehr interessante Seite. Eine endlose Litanei über Väter, welche ihren Unterhalt nicht zahlen.
Hat man denn als Mutter wirklich keine Chance, den Kindsvater zum arbeiten zu bewegen- wenn dieser ganz offensichtlich nicht will? Mein Sohn ist 9 Jahre alt, sein Vater zahlt seit 6 Jahren immer nur wenige Monate im Jahr, wenn er berufstätig ist- er ist LKW-Fahrer. Dieses Jahr war schon nach 3 Monaten Schluss - das UVG ist auch bald beendet - dann sind die 72 Monate ausgeschöpft. Der Kindsvater arbeitet den ganzen Winter nicht. Noch dazu hat er eine Privatinsolvenz. Wir wohnen mit meinem Lebenspartner zusammen. Ich arbeite halbtags. Hartz IV könnte ich beantragen, dann wird aber das Gehalt von meinem Lebenspartner hinzugerechnet - also müßte er indirekt den Unterhalt für meinen Sohn zahlen, nur weil der Vater sich seiner Verantwortung nicht stellen will.
Kann man so einen Menschen denn nicht per Gericht dazu auffordern, dass er im Winter sich einen 400€ Job sucht, um den Unterhalt zu zahlen? Noch dazu wohnt der Kindsvater 200 km von uns weg, kommt alle 2 Wochen um seinen Sohn zu holen - fährt diese Strecke an einem Wochenende also 4 x dadurch insg. 800 km - was eine Menge Geld kostet. Und zahlt 9 Monate im Jahr keinen Pfennig! Was kann man in so einem Fall tun? Wie läuft das, wenn er Bewerbungen nachweisen muss, daß er tatsächlich Arbeit sucht? Geht das per Gericht? Welche Sanktionen gibt es?
Vielen lieben Dank
MfG
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Seid diesen Monat bekommt mein Sohn kein unterhaltsvorshuss mehr, da die 72 Monate nun abgelaufen sind.
Mein Sohn ist 7 Jahre und ich bin 24 Jahre. Zur zeit mache ich eine Ausbildung zur Erzieherin und bekomme Bafög und Kindergeld. Nun ist es so das mir monatlich 180,00 Euro fehlen, was eine Mende Geld ist.
Ich war beim Anwalt und habe mich beraten lassen, das Problem ist, das der Vater meines Sohnes zur zeit seine 2te Ausbildung macht und nun nicht genügend Geld hat um Unterhalt zu Zahlen. Anfang des Jahres 2013 wird er erst seine praktische Prüfung machen. Meine frage ist nun, kann ich sonst noch irgend etwas unternehmen, um den Fehlbetrag aufzutreiben, oder kann ich nun nichts daran ändern?
Viele liebe Grüße
Ich hab eine Zahlungsaufforderung von rückständigem Unterhalt in Höhe von 1800 Euro für meinen 16 jährigen Sohn, die seit dem Auskunftsersuchen vom 03.2012 aufgelaufen sind. Das Geld soll an ein Jobcenter überwiesen werden, da dieses angeblich als Leistung zum Lebensunterhalt nach SGB II zuviel erbacht wurde.
Nun hab ich von der Kindesmutter erfahren, das diese die 1800 Euro (insges 9 Monate Unterhalt)
nicht vom Jobcenter mit Ihrem ALG II ausgezahlt bekommen bzw. bezogen hat.
Nun zu meiner Frage:
Bin ich verpflichtet die 1800 Euro an ein Jobcenter zu zahlen? Wenn ja, muss ich die Mutter auffordern, das sie die 1800 Euro beim Jobcenter wieder einfordert?
Oder kann ich den Betrag direkt an die Mutter überweisen? Und dem Jobcenter einen Bankbeleg über die Zahlung zukommen lassen.
Ich will nicht, das das Geld beim Jobcenter versackt... .
bitte um hilfe bin kommende woche wahrscheinlich beim termin mit dem notar weis dan erst genaueres.
vielen dank im voraus.
ich habe Zwillinge im Alter von 2 J. und 6 Monaten, der Kindsvater zahlt 360,00€ Unterhalt imMonat, hab ich Recht auf Unterhaltsvorschuss? Holt sich das Jugendamt das Geld dann beim Kindsvater?
vielen Dank für die interessante Seite. Ich haben folgendes Problem. Der Vater meiner Kinder (15 und 16 Jahre) zahlt kein Unterhalt. Bei der Scheidung 2007 hatte er kein Einkommen, da arbeitslos war. Ein Jahr später wandert er nach Dänemark aus und beginnt dort zu arbeiten. Ich habe keine Adresse und er ist aktuell nicht in Kontakt zu mit oder den Kindern. Habe zwar eine E-Mail-Adresse, aber bekomme keine Antwort, wenn ich ihn auffordere mit seine Adresse mitzuteilen oder den Unterhalt zu zahlen. Vor zwei Jahren hat er gemeint er habe kein Geld, um Unterhalt zu zahlen. Auf meine Aufforderung seine Lohnnachweise als Beweis zu zeigen reagiert er nicht mehr.
Ich gehe selber voll arbeiten und verdiene je nach Monat um die 1200 EUR Netto.
Was mann ich ich tun um mich ausreichend zu bemühen, die Unterhaltsforderungen duchzusetzten?
Benötige ich seine Adresse dafür?
Vielen Dank!
Liebe Grüße!
ich habe 2 Kinder (9 + 16 Jahre). Lebe seit Jahren von dem Vater meiner Kinder getrennt. Bisher hat er Geld für die Kinder bezahlt, was in meinen Augen immer zu wenig war, aber wir haben uns darauf geeinigt. Nun teilte er mir schriftlich mit, dass er ab sofort nicht mehr zahlen kann. Wie komme ich nun zu meinem Geld? Jugendamt zahlt ja nur für Kinder bis 12 Jahren und dieser Betrag ist weniger als der Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle. Hilft hier nur klagen? Und selbst wenn ich Recht bekomme und er trotzdem nicht zahlen kann, wie bekomme ich dann mein Geld???
ich würde mich über einen Rat freuen. Der Vater meines Kindes will keinen Unterhalt zahlen (wir waren nicht verheiratet), weil er behauptet, dass wir ja weggegangen sind (was so nicht ganz stimmt). Er lebt allerdings in Frankreich, während wir in Deutschland leben. Wer ist nun zuständig, soll ich zum deutschen Jugendamt gehen oder zum Anwalt? Oder muss alles in Frankreich ausgetragen werden, wo das Kind geboren ist (es hat allerdings keine franz. Staatsbürgerschaft).
Vielen Dank.
mein expartner weigert sich mir monatlich unterhalt zu zahlen, obwohl er ein sehr gutes Einkommen hat (seit 2008 gibt es ja das neue Gesetz, das auch nicht verheiratete Partner bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt bekommen). Für unseren Sohn zahlt er Unterhalt. Was kann ich tun?
Er hat jetzt eine Partnerin, die in Insolvenz ist und nun habe ich Bedenken, das er bald kein Unterhalt mehr zahlen kann, weil er seine Partnerin unterstützen möchte. Was für Rechte habe ich?
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Meine Frage: Kann ich seine Hälfte pfänden lassen.?
Er möchte das ich ihn auszahle. Ich habe das Geld nicht und die Kinder möchten gerne in dem Haus wohnen bleiben.