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Kindesunterhalt – Väter müssen Betreuungskosten mittragen
Kosten werden entsprechend dem Einkommen verteilt
Das neue Unterhaltsrecht soll Mütter veranlassen nach der Geburt eines Kindes früher wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Notwendige Folge davon ist aber, daß mehr Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in Kindergarten, Kinderkrippe oder Kinderhort während der Arbeitszeit der Mutter entstehen. Die Kosten hierfür kann die Mutter nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs anteilig vom Vater erstattet verlangen, zusätzlich zum normalen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.Bislang konnte die Mutter die Aufwendungen nur dann berücksichtigen lassen, wenn sie selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater hatte, dann waren bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs diese Betreuungskosten von ihrem Einkommen abziehbar. Hatte die Mutter keinen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater, so blieb sie damit auf den Betreuungskosten sitzen.
Eine erste Ausnahme machte der BGH bereits vor einiger Zeit zunächst aber nur für die Mehrkosten eines ganztägigen Kindergartenbesuchs, die teilweise zusätzlich zum Kindesunterhalt verlangt werden konnten. Zwar war nach damaliger Auffassung des BGH der halbtägige Kindergartenbesuch noch im Kindesunterhalt enthalten, die darüberhinaus anfallenden Mehrkosten für den ganztägigen Besuch konnten aber geltend gemacht werden.
In seinem neuen Urteil aber hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auf sämtliche Betreuungskosten für ein Kind erweitert. Diese können – anteilig nach den Einkommen der Eltern – nunmehr grundsätzlich als sog. Mehrbedarf zusätzlich zum Kindesunterhalt verlangt werden. Verdient (nach Abzug des Selbstbehalts) die Mutter also z.B. € 1.000.-, der Vater € 2.000.- im Monat so kann die Mutter 2/3 der Betreuungskosten von Kindergarten, Kinderhort oder sonstiger Betreuungseinrichtung vom Vater erstattet verlangen, 1/3 muß sie selbst tragen.
Berücksichtigt werden allerdings nur die reinen Betreuungskosten, also nicht Kosten der Verpflegung wie das Essensgeld.
Eingestellt am 18.05.2009 von RAin Wolf
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20 Kommentare zum Artikel "Kindesunterhalt – Väter müssen Betreuungskosten mittragen":
Ich werde ab April 2012 wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Mein Sohn hat ab März 2012 einen Krippenplatz. Die Kosten, die selbst übernommen werden müssen, betragen 300 Euro (ohne Essengeld). Der Vater des Kindes arbeitet Vollzeit und zahlt 265 Euro Unterhalt (Unterhaltssatz minus des üblichen Abzugs des halben Kindergeldes) Mein Sohn ist zu 20 % durch mich privat versichert, da nur 80% durch meine "Krankenversicherung" (freie Heilfürsorge) abgedeckt sind. So entstehen mir allein mit Betreuung und Versicherung etwa 350 Euro monatliche Kosten in Teilzeit. Der Unterhalt wird also komplett aufgezehrt und es bleibt nichts mehr übrig und die restlichen Kosten bleiben dann bei mir.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Vater nun verpflichtet 2/3 des Krippenplatzes zusätzlich zu zahlen, also 200 Euro? Können Sie mir das Aktenzeichen des Urteils mitteilen?
Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
N. Glocke
meine Frage: ,,Mein Mann hat einen Sohn von 3 Jahren und ist seit er 1 Jahr alt ist ganztags zur Krippe gegangen und nun in den Kindergarten ganztags, weil die Mutter seines Sohnes 9 Nächte im Monat arbeitet. Laut Ihrer Anwaltin muss mein Mann anteil mäßig die Betreuungskosten für einen ganztags Kindergartenplatz bezahlen. Stimmt dieses?
bezüglich des Mehrbedarfs für die Kinderbetreuung ist mir soweit alles klar. Ich hätte jedoch noch eine grundsätzliche Frage: Ich habe keinerlei Nachweis, dass meine Ex-Frau tatsächlich arbeitet und ob daher überhaupt ein Hortplatz nötig ist. Meinen persönlichen Recherchen erstreckt sich das Arbeiten meiner Ex-Frau grunds. auf Wochenenden. Als ich nun, nachdem ich gebeten wurde, mich entsprechend an den Betreuungskosten zu beteiligen, nach ihrem Arbeitsvertrag gefragt habe, habe ich zur Antwort bekommen, dass ich zur Einsicht kein Recht habe.
Folgende Frage habe ich:
- Habe ich ein Recht, den Arbeitsvertrag einzusehen, um die Notwendigkeit der Hortunterbringung zu überprüfen?
Vielen Dank und einen guten Start in 2012
meine Tochter (6 Jahre) wird im August 2012 in die Schule kommen. Meine Ex-Frau möchte sie statt auf eine städtische Schule lieber auf eine Privatschule schicken - Kosten hierfür ca. 400,- Euro pro Monat (Berechnungsgrundlage scheint nur ihr Gehalt zu sein). Nun kam sie auf mich zu, um zu fragen, in welcher Höhe ich mich daran beteiligen werde.
Einige Zahlen hierzu: Ich verdiene 2100,- Euro netto im Monat und Zahle 312,- Euro für mein Kind und 239,- Euro für meine Ex-Frau.
Sie vedient ca. 1300,- Euro netto im Monat.
Nun meine Fragen: Muss ich mich an den Kosten für die Privatschule beteiligen, obwohl meine Tochter auf eine städtische Schule gehen kann.
Wie sieht es mit den Kosten für einen Hortplatz aus, sollte sie in die städtische Schule gehen?
Wie berechnet sich die Kostenverteilung?
Mfg
T.Roth
ich bin Vater von 2 Kindern die im Alter von 8 und 3 Jahren sind. Die Größer geht nach der Schule in den Hort und die Kleinste geht Ganstags in den Kindergarten.
Ich zahl für beide Kinder den entsprechenden Unterhalt von 532,- Eur
Nun meine Frage, meine Frau hat beschlossen ihren Job zu kündigen und ein Studium zu beginnen. Sie bekommt entsprechendes BAFÖG und bekommt auch die Kindertageseinrichtungen erstattet.
Muß ich dann eigendlich immernoch den vollen Unterhalt zahlen, wenn sie die Betreuungvon der Stadt erstattet bekommt???
Es soll nicht so rüber kommen das ich mich von der Zahlung drücken möchte, nein das wirklich nicht.
Trotzdem habe ich eine VErständnisfrage zur Unterhaltsberechnung.
Vielen Dank für eure Hilfe und eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Marco
Ich habe auch gleich noch eine Frage...
und zwar mein ex muss laut Unterhaltstitel 214 € für unser Kind zahlen, ist jetzt seit ner weile krank geschrieben jetzt möchte er eine Neuberechnung diese wären 150€ ...jetzt meine Frage ich gehe Teilzeit arbeiten und muss einen Krippenplatz bezahlen,muss er dazu nicht eigentlich auch was zahlen? Ich habe keine Ahnung wie ich das dann alles bezahlen soll wenn er das macht???!!!
ich hätte eine Frage bezüglich des Wechselmodells. Beim Wechselmodell haben die Mutter und Vater die Kinder zu gleichen Teilen. Nun habe ich recherchiert und festgestellt das ich immer noch einen großen Teil des Unterhalts an meine Frau für die Kinder zahlen muss, weil sie mit 800 EUR nette unter der Einkommensgrenze liegt. Mein Nettoeinkommen beträgt 4800 EUR. Laut meiner Recherche müsste ich noch immer ca. 600 EUR Kindesunterhalt an meine Frau bezahlen. Der Ehegattenunterhalt beträgt mit normaler Regelung (Kinder alle 2 Wochenenden) ca 1260 EUR. Inwiefern wird denn der "neue Wechselmodell-Kindesunterhalt" bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt. Nach meiner Rechnung hätte meine Frau noch immer mehr Geld als ich was ja eigentlich nicht seien kann, weil die Kinder ja gleichmässig verteilt sind. Ich hoffe die Frage ist nicht zu komplex. Danke und Grüsse
Mein Lebensgefährte lebt in Scheidung ( Termin war schon und wurde verschoben wegen Uneinigkeit der Betreuungskosten). Er hat einen Sohn von 4 Jahren, seine Exfrau arbeitet seit 2 Jahren Vollzeit seitdem geht der gemeinsame Sohn in den KiGa. Nun wollte seine Ex Nachehelichen Unterhalt ...der Richter sagte dies stünde ihr zwar nicht zu aber mein Lebensgefährte solle doch unbegrenzt Betreungskosten Zahlen, da es ja mal sein kann wenn der kleine in die Schule kommt, seine Mutte nicht mehr voll arbeiten könne .Den Mehrbedarf an KiGa Gebühren zahlt er ja schon und wer weiß denn schon ob er eine Ganztagschule besucht oder nicht denn dann könnte sie ganz normal arbeiten. Ich kann doch nicht jetzt schon für etwas Zahlen was eventuell eintreffen könnte .Der kleine bekommt Unterhalt plus anteilig KiGa Gebühren und jetzt sollen wir ihr mindestens bis er 12 Jahre ist zusätzlich Betreungskosten Zahlen. Der nächste Termin zur Scheidung ist im Mai. Wäre schön wenn sie uns helfen können.
Danke für ihre Antwort...mir ist klar das es nicht sinnvoll ist hier ohne genaue Kenntniss vom Fall einen Rat zu geben.
Ich wollte eigentlich nur wissen ob es möglich wäre ,obwohl die Exfrau voll arbeitet, das man ihr totz nicht vorhandener Betreuungsschwierigkeiten, Betreuungskosten zahlen muss ?
Sie ist ja immerhin auch die Mutter und nicht irgendeine Angestellte, aber so wie es aussieht darf nur der Vater für alles aufkommen ,wo bitte bleibt da der Anteil der Mutter ?
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Seit 5Jahren bin ich jetzt am Kämpfen doch mein Ex Mann schaft es immer wieder.
Zu Zeit schuldet er mir jetzt um die 5000€. Er hat den Unterhalt selber gekürzt ohne mal zu fragen ob es ok wäre. Er mußte 272€ Zahlen, hat bis febura mal Ja mal Nein 150 € gezahlt. doch jetzt im März kam einfach nichts mehr ohen Vorwahrnung.Anzeigen mache ich jeden Monat damit mann das nachverfolgt. aber da kommt auch nicht bei rum.
Was kann ich noch dafür tun das ich den Unterhalt bekomme?
Dann habe ich noch eine Frage!
Mein Ex Mann kümmert sich Überhauptnicht um Unsere Tochter. Er hat damal den Kindergarten nicht mit ausgesucht geschweige den unter schrieben,Als meine Tochter in die schule kamm, hat er sich nicht dafür intressier wo sie hin geht und auch die Schule hat er unicht Unterschriebe bis heute nicht.
Er will sein Sorgerecht behalten.
Er hat damals unsere Tochter Missbraucht und geschlagen. das habe ich auch alles schriftlich von Ärtzten. Mit welchem recht Darf so ein Mensch noch das Sorgerecht behalten.Meine Tochter will ihn nicht sehen. sie sagt das ist nicht mein Vater.
Wie bekomme ich das Alleinige Sorgerecht?
Vielen Lieben Dank schon Mal Merlin