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Das neue Vaterschaftsrecht

Vater oder nicht ?

Das fragen sich viele Männer, die an den Angaben der Mutter zweifeln. Das alte Vaterschaftsrecht ließ dem zweifelnden Vater nur eine legale Möglichkeit : Er musste die Vaterschaft mit der sog. Vaterschaftsanfechtungsklage vor Gericht anfechten und behaupten, nicht der Vater zu sein sowie konkrete Belege für die Untreuevermutung gegenüber der Mutter beibringen. War die Anfechtungsklage erfolgreich, so bewirkte die amtliche Feststellung, nicht der biologische Vater zu sein, automatisch auch den Wegfall der rechtlichen Stellung als Vater, d.h. den Verlust jedweder Rechtsbeziehung zu dem Kind. Viele Väter jedoch wollen zwar Klarheit haben, aber andererseits nicht automatisch sämtliche Rechte am Kind verlieren.

Ausweg für manche Väter war der heimliche und damit illegale Gentest. Hierfür genügte die Einsendung einer Speichelprobe des Kindes, rasch beschafft an Schnuller, Zahnbürste oder Kaugummi, und eine eigene Genprobe und das Testergebnis lag meist in wenigen Wochen vor. Da der heimliche, ohne Zustimmung des anderen Elternteils vorgenommene Gentest jedoch illegal war, war er vor Gericht nicht verwendbar, weder um eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu untermauern, noch um sich gegen Unterhaltsansprüche zu wehren.

Das neue - aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007 reformierte - Vaterschaftsrecht, das voraussichtlich zum 31.03.08 in Kraft treten soll, sieht zwar weiterhin das Verbot heimlicher Gentests vor, gibt dem Vater aber andererseits das gesonderte Recht auf Feststellung der biologischen Abstammung durch einen offenen Gentest. Verweigert die Mutter die Zustimmung hierzu, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt und diese auch verpflichtet werden, hierzu die Entnahme einer Genprobe zu dulden. Dieselben Rechte räumt das Gesetz auch der Mutter gegenüber Vater und Kind sowie dem Kind gegenüber beiden Elternteilen ein; diese Konstellationen dürften allerdings erfahrungsgemäß seltene Ausnahmefälle darstellen. Ist in besonderen Ausnahmefällen (z.B. psychische Erkrankung des Kindes, Suizidgefahr) eine Gefährdung des Kindeswohls aufgrund der Erkenntnis, daß der rechtliche nicht der biologische Vater ist, zu befürchten, kann das Verfahren vor dem Familiengericht zeitweise ausgesetzt werden.

Ergibt der durchgeführte Gentest, daß der Vater nicht der biologische Vater des Kindes ist, so kann er durch Erhebung der Vaterschaftsanfechtungsklage auch die rechtliche Vaterschaft beseitigen; er muß dies aber nicht tun.

Das neue Vaterschaftsrecht stellt in zweierlei Hinsicht eine Verbesserung zur alten Rechtslage dar :

  • Sicherstellung der Qualität der Gentests : Während beim heimlichen Gentest und der Probenentnahme durch den Vater selbst die Qualitätsstandards der Abstammungsanalyse durchaus unterschiedlich und manchmal zweifelhaft waren, muß die Genprobe nun "nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden". Jede Partei muß sich vor dem Arzt oder Labor, das die Proben entnimmt, ausweisen.
  • Kein automatischer Verlust der Rechtsbeziehung zum Kind : Die Feststellung der biologischen Abstammung führt nicht mehr automatisch auch zum juristischen Verlust der Vaterschaft. Solange die rechtliche Vaterschaft nicht in einem zweiten gesonderten Verfahren mit Hinweis auf die festgestellte biologische Abstammung des Kindes angefochten wird, gilt die Regel, daß rechtlich derjenige als Vater eines Kindes anzusehen ist, der mit der Mutter zum fraglichen Zeitpunkt verheiratet war. Für die Einleitung dieses Vaterschaftsanfechtungsverfahrens gilt eine Frist von 2 Jahren ab Kenntnis von der anderweitigen biologischen Abstammung des Kindes.
Ein Dilemma aber bleibt : Das Verlangen eines Gentests von der Mutter, mit der der Vater in einer ehelichen oder nichtehelichen Beziehung zusammenlebt, und das damit zum Ausdruck gebrachte Misstrauen werden häufig zu Auseinandersetzungen und einer ernsten Krise in der Beziehung führen. Spätestens wenn Elternteile gegeneinander vor Gericht ziehen, um die Zustimmung zum Gentest durch das Familiengericht ersetzen zu lassen, dürften Trennung und Scheidung meist rasche Folge sein. Ergebnis : Der Kontakt des (in der Regel nicht kinderbetreuenden) Vaters zum Kind wird, wie es bei getrenntlebenden Elternteilen üblich ist, auf das Umgangsrecht beschränkt. Dabei erweist sich das Misstrauen in den meisten Fällen als unberechtigt : Die Labore geben an, daß in ca. 80% der Untersuchungen die Vaterschaft bestätigt wird, d.h. der Untreueverdacht gegen die Mutter zu Unrecht bestand.

Eingestellt am 05.03.2008 von RAin Wolf
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455 Kommentare zum Artikel "Das neue Vaterschaftsrecht":

Am 28.02.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Für mich gibt es da noch eine ungeklärte Frage:Zur Möglichkeit der Anfechtbarkeit der Vaterschaft.
Die zwei Jahresfrist ist verstrichen- Der Soziale Vater und die Mutter sind geschieden.8 Jahre später erfährt das Kind, wer sein leiblicher Vater ist.Es besteht regelmäßiger Kontakt zum leiblichen Vater.
Der leibliche Vater würde sein Kind gerne anerkennen wollen. Geht das? Wer muss den Unterhalt zahlen?
Liebe Grüsse
Claudia
Am 03.03.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Leider schreiben Sie nicht, ob der soziale Vater auch der juristische Vater ist. Das wäre etwa der Fall, wenn Ihre Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit dem sozialen Vater verheiratet war oder dieser die Vaterschaft anerkannt hätte.

Unterhaltspflichtig ist grds. der juristische Vater und zwar solange, bis seine rechtliche Vaterschaft beendet wurde. Solange dies nicht der Fall ist, kann auch kein anderer Mann, auch nicht der tatsächliche leibliche Vater, die Vaterschaft anerkennen.

Es müßte also zunächst festgestellt werden, daß der derzeitige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist und dann kann ggf. die Anerkennung durch den leiblichen Vater erfolgen, der ab Anerkennung auch unterhaltspflichtig wäre.

Am 21.08.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Wie ist es umgekehrt?
Mein Ex-Frau hatte mich im Feb. 09 aus Gründen verlassen die ich bis heute nicht weiß, als ich von der arbeit kam war sie weg.Sie war damals im 5.Monat schwanger und bin mir zu 100% sicher der Vater zu sein. Durch eine Kollegin habe ich erfahren das es ein Mädchen geworden ist und ein anderer Mann die Anerkennung unterschrieben haben soll.Habe ich da noch Rechte als Biologischer Papa. Denn ich möchte schon für mein Kind da sein!

Bearbeitet am 21.08.2009 von

Am 21.08.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach Ihren Angaben waren Sie verheiratet und ich nehme an, wenn die Mutter im 5. Monat schwanger war bei der Trennung, daß das Kind noch innerhalb des Trennungsjahres und damit vor der Scheidung geboren wurde.
Damit wären Sie erst einmal automatisch der juristische Vater des Kindes, weil Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet waren. Ohne Ihre Kenntnis kann Ihnen die juristische Vaterschaft nicht einfach entzogen worden sein oder ein anderer die Vaterschaft anerkannt haben. Solange Sie juristischer Vater sind stehen Ihnen alle Rechte, wie etwa Umgang, aber auch alle Pflichten, wie etwa Unterhaltspflicht, Erbberechtigung zu.
Am 21.09.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe da auch so ein ähnliches problem:Ich bin jetzt seit mehereren wochen nicht mehr mit meiner freundin zusammen und wir waren also auch nicht verheiratet. Sie hat mir allerdings vor wenigen Tagen gesagt, dass sie eventuell scwanger ist. Nun möchte sie jedoch, so schnell es geht, in eine anderer Stadt ziehen und in Zukunft jeglichen Kontakt zu mur meiden. Wenn sie jetzt wirklich schwanger seien sollt, hat sie dann die Verpflichtung es mir zu sagen und welche Ansprüche auf ein mögliches Sorgerecht für das Kind habe ich?
Am 21.09.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sorgeberechtigt für ein nichtehelich geborenes Kind ist grds. erst einmal die Mutter allein. Durch Erklärung beider Elternteile - also nur mit Zustimmung der Mutter - kann ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern festgelegt werden. Hintergrund ist die Auffassung des Gesetzgebers, daß ein regelmäßiges gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern nicht berücksichtigt, daß diese nicht alle in einer stabilen eheähnlichen Beziehung geboren werden, sondern manchmal auch aufgrund sehr kurzeitiger Beziehung (one-night-stand). Deswegen wird als gesetzlicher Regelfall die mütterliche Alleinsorge festgelegt und davon ausgegangen, daß Paare in eheähnlicher Gemeinschaft von der freiwilligen Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts Gebrauch machen würden.

Eine gesetzliche Verpflichtung der nichtehelichen Mutter zur Schwangerschaftsmitteilung gibt es nicht, allerdings könnten Sie - für den Fall, daß Sie sicher sind der Vater des erwarteten Kindes zu sein - sich mit dem Jugendamt der neuen Stadt in Verbindung setzen und dort erklären, daß Sie zur Anerkennung der Vaterschaft des Kindes bereit sind. Wenn die Vaterschaft erst einmal anerkannt ist, sind Sie rechtlich der Vater des Kindes mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten von Kindesunterhalt bis Umgangsrecht.

Am 21.10.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Wie ist es bitte, wenn man schon 1 Jahr getrennt ist, und man von seinem neuem Partner nach dem Jahr und während der Scheidung Schwanger wird. Wird dann Jurustisch auch der Ehemann eingetragen, obwohl er biologisch auf keinen Fall der Vater sein kann?
Am 22.10.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Juristisch ist zunächst einmal der Mann der Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Sofern also das Kind geboren wird, bevor die Scheidung ausgesprochen und rechtskräftig geworden ist, gilt als Vater der Ehemann; auch dann, wenn er biologisch nicht der Erzeuger des Kindes ist.Der Ehemann kann in so einem Fall die juristische Vaterschaft anfechten und nach erfolgreicher Anfechtung dann der biologische Vater seine Vaterschaft anerkennen.

Sinnvoller aber dürfte es sein, beim Familiengericht auf diesen Sachverhalt hinzuweisen und auf einen zügigen Scheidungstermin vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zu drängen. In aller Regel wird dies als Grund für eine schnelle Scheidung akzeptiert und damit das unnötige Vaterschaftsanfechtungsverfahren vermieden.

Am 26.10.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammem.
Ich habe mal eine frage. Ich bin am 17.8.09 Vater eines kleinen Mädchen geworden und lebe mit der Frau nicht zusammen und wir haben auch nie zusammen gelebt. Sie bezieht jetzt Hartz 4 und das Amt will von mir unterhalt für die Frau haben ist das richtig? Für das Kind ist es ja normal aber warum soll ich für eine Frau bezahlen mit der ich nie zusammen gelebt habe. Sie hat ja schon einen neuen freund mit den sie zusammen ziehen will muß ich dann immer noch zahlen? die arge sagt ja stimmt das?
Am 26.10.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Seit der Unterhaltsrechtsreform Anfang 2008 hat die Mutter eines unehelichen Kindes gegen den Vater genauso Anspruch auf Betreuungsunterhalt wie die verheiratete Mutter. Es kommt nicht darauf an, ob Sie mit der Mutter jemals zusammengelebt haben, weil der Unterhalt dafür bezahlt wird, daß die Mutter in den ersten 3 Jahren nach der Geburt des Kindes wegen dessen Betreuung nicht (und danach ggf. nur eingeschränkt durch Teilzeitarbeit) ihren Lebensunterahlt durch eigene Erwerbstätigkeit erarbeiten muß.
Am 26.10.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Und was ist wenn sie mit einen zusammen zieht der arbeitet? Bin ich dann immer noch unterhalts verpflichtet?
Am 26.10.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Grund der Unterhaltsverpflichtung ist, daß sie deshalb nicht arbeiten muß, weil sie das gemeinsame Kind betreut. Deshalb ändert sich zunächst einmal nichts, wenn ihr neuer Partner arbeiten würde.
Am 30.10.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Situation ist ähnlich. Ich lebe mit einer Frau zusammen, die schwanger ist, sich aber im 4. Monat vom Erzeuger getrennt hat. Wir werden das Kind gemeinsam großziehen. Hat der Erzeuger Rechte am Kind? Kann ich mich als Vater eintragen lassen? Ist das anfechtbar? Wenn ich nicht als Vater eingetragen werde, kann meine Freundin, falls ihr was passiert, das Sorgerecht auf mich übertragen lassen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Am 30.10.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Falls Ihrer Freundin etwas passieren würde kann nicht die Freundin selbst das Sorgerecht auf Sie übertragen. Sorgerechtsübertragungen erfolgen allein durch das Gericht, das sich dabei am Kindeswohl orientiert.
Wenn der Erzeuger die Vaterschaft anerkennt, ist er Vater mit allen Rechten und Pflichten und das Gericht wird im Fall der Fälle prüfen ( bei einer nichtehelichen Mutter hat zunächst immer die Mutter allein das Sorgerecht), ob das Sorgerecht auf den Vater oder eine andere Person übertragen wird. Dabei würde die Beziehung des Kindes zu dieser Person eine Rolle spielen sowie die sonstige Erziehungs- und Betreuungseignung des Erzeugers bzw. von Ihnen.
Anders wäre es nur, wenn Vater und Mutter des nichtehelichen Kindes vor dem Jugendamt erklären, daß sie das gemeinsame Sorgerecht wollen, dann hat der Vater bei Tod der Mutter ja bereits das Sorgerecht und es ist keine Übertragung durch das Gericht mehr notwendig.
Am 09.11.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe auch paar Fragen,aber esmal sage ich dass ich nur bisschen Deutsch kann.Ich bin Stiefmutter und Ex-Frau von mein Mann hat schon 4 oder 5 Freund seit 4 Jahre und jeden wohnt zusammen mit Sie und meine Stieftochter.Meine Stieftochter sagt mir dass sie hat schon schnauze-voll und sie will nicht meer aber trotzdem ihre Mutter immer hat neu Freund.Ich Frage ob ist das ok?Ob mein Man kann etwas mit diese situatcion machen:z.B. zum Jugentamt gehen-aber was weiter?Noch ein Problem:die Ex-Frau hat schicht arbeit und meine Stieftochter muss oft bei Oma schlafen manchmal 3-4 mal pro Woche und dann komt zu uns jeder zweite Wochenende oder ofter.Ist das auch ok dass sie bei Oma so ganz oft schlift?Und die Lezte Frage:ist Vieleicht möglichkeit dass meine Stieftochter lebt mit uns nicht mit ihre Mutter?Könnten wir etwas machen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Am 09.11.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wie alt ist die Stieftochter?
Am 10.11.2009 schrieb (anonym) folgendes:
Sie ist 8 jahre alt.
Am 10.11.2009 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn es darum geht, wo das Kind lebt, ist die Meinung eines Kindes von 8 Jahren durchaus zu beachten. Wenn der Vater sich objektiv besser um die Stieftochter kümmern und diese betreuen kann als die schichtarbeitende Mutter und die Tochter außerdem den Wechsel wünscht, so sollte sorgfältig überlegt werden, ob die Tochter künftig bei Ihnen leben soll und dies mit Mutter und Tochter dann besprochen werden. Ggf. kann dann bei Gericht die Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts auf den Vater beantragt werden.

Wechselnde Partner der Mutter sowie Schichtarbeit sind zwar sicher nicht gut für ein 8jähriges Kind aber noch kein Grund für ein Eingreifen des Jugendamts.

Am 04.01.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe auch einige Fragen. Ich bin verzweifelt und fühle mich unter Druck gesetzt. Ich bin schwanger von einem Mann, der seit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft von Anfang an keinerlei Interesse gezeigt hat und bis heute nicht zeigt und von dem ich aufgrund seines Verhaltens verständlicherweise auch getrennt bin. Er will nichts von einer Vaterschaft wissen und läßt es auf einen Test ankommen. Nun versucht er mir Angst zu machen, indem er sagt, dass er ein Recht auf ein gemeinsames Sorgerecht hat (nach der neuen Gesetzesgebung) für den Fall, dass ich ihn als Vater angebe und falls mir etwas passiert er mein Kind bekommt. Kann ich festlegen (notariell, gerichtlich ect.) zu wem mein Kind kommt, wenn mir etwas passiert? Welche Rechte hat ein Mann, der sich von Anfang an nie gekümmert hat? Denn ich bin überzeugt, dass er mit diesem Verhalten nur das bezwecken will, dass ich ihn nicht als Vater angebe.
Am 04.01.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der Vater Sie davon abbringen will, ihn als Vater anzugeben, dann wahrscheinlich deshalb, weil er im Hinblick auf die damit verbundenen Kindesunterhalts- und auch Betreuungszahlungen ein erhebliches finanzielles Interesse hieran hat.

Nach der aktuellen Gesetzeslage hat mit der Geburt eines nichtehelichen Kindes, egal ob der Vater die Vaterschaft anerkennt oder nicht, die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Nur wenn die Mutter zustimmt, können Vater und Mutter durch Erklärung vor dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bestimmen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt diese Benachteiligung des nichtehelichen Vaters gegen die Menschenrechte.

Die Bundesregierung wird daher wahrscheinlich irgendwann die Rechtslage ändern und auch nichtehelichen Vätern mehr Rechte zugestehen. Dies bedeutet aber nicht, daß diese automatisch künftig, wie dies bei ehelichen Vätern der Fall ist, mit der Geburt das gemeinsame Sorgerecht erhalten, möglich wäre es etwa, daß diese nur dann das gemeinsame Sorgerecht bekommen können, wenn diese auch mit der Mutter und dem Kind zusammengelebt haben.

Auch für den Fall, daß Ihnen etwas zustoßen sollte, teile ich Ihre Befürchtungen eher nicht. Ein Vater, der sowohl die finanzielle wie die tatsächliche Verantwortung für sein Kind ablehnt, wird erfahrungsgemäß kaum bereit sein, dieses im Fall der Fälle aufzunehmen und zu betreuen und die damit zwangsläufig verbundenen "Einschränkungen" an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung auf sich zu nehmen. Insbesondere dann, wenn das Kind auch keinerlei Kontakt zu diesem Vater hatte, wird das Jugendamt in so einem Fall das Kind eher in die Obhut von anderen Verwandten der Mutter geben, die das Kind kennt und die es betreuen wollen. Reden Sie ruhig mal mit Ihrem Jugendamt vor Ort und lassen sich beraten; dort hilft man Ihnen auch durch Beistandschaft bei der Klärung der Vaterschaft und der Durchsetzung Unterhaltsansprüchen.

Am 19.01.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Eine kurze Einsicht in mein Problem: Ich bin schwanger und habe zu dem Kindsvater jeglichen Kontakt abgebrochen, da er jede Hilfe verweigert, das Kind nicht anerkennt und mir droht seine Rechte einzufordern, sollte ich ihn als Vater beim Jugendamt angeben. Nun meine Fragen: Ist es rechtlich binden, wenn er freiwillig und schriftlich auf sein späteres Umgangsrecht verzichtet? Und wäre es bindend, wenn ich schriftlich versichere ihn nicht als Vater anzugeben?
Am 20.01.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Umgangsrecht hat nur der Vater des Kindes, dh nur wenn die Vaterschaft entweder freiwillig anerkannt oder notfalls gegen seinen Willen gerichtlich festgestellt ist, hat der Vater überhaupt ein Umgangsrecht. Rechtlich bindend hierauf verzichten kann er allerdings nicht, weil jeder Elternteil zum Wohl des Kindes nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind hat. Würde er es sich also trotz der Abmachung später anders überlegen und den Umgang mit dem Kind später doch fordern, so müßte dieser gewährt werden.

Auch eine schriftliche Versicherung, ihn nicht als Vater anzugeben ist höchst problematisch, weil bei Verweigerung der Angabe des Vaters bestimmte Sozialleistungen, die anstelle des Kindesunterhalts gewährt werden (den können Sie dann ja ebenfalls nicht bekommen, wenn Sie ihn nicht als Vater angeben) verweigert werden.

In letzter Zeit erhalte ich verstärkt Anfragen, bezüglich werdender Väter, die eine Familie nicht geplant haben, und die die Mutter nun unter Druck setzen, auf die Angabe der Vaterschaft zu verzichten, um die Zahlung von Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zu vermeiden. Die Mutter sollte sich sehr gut überlegen, ob sie dem nachgibt, da die Drohung väterliche Rechte in Anspruch zu nehmen bei einem Mann, der das Kind ablehnt, in aller Regel nicht besonders glaubhaft ist. Meiner Erfahrung nach sind diese Männer in der Praxis alles andere als gewillt, jedes 2. Wochenende mit einem Kleinkind zu verbringen und sich in ihrer Freiheit dadurch zu beeinträchtigen.

Bearbeitet am 20.01.2010 von

Am 24.01.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich habe da auch mal eine Frage, meine Freundin ist schwanger und hat mich raus geworfen, sie gibt mir nicht mal auskunft über den Gesundheits zustand des Kindes.
Da sie aber bei der ersten Schwangerschaft erhebliche Probleme hatte, und die Möglichkeit einer Risikoschwangerschaft besteht, habe ich natürlich Angst um beide.
Nun meine Frage: Habe ich das recht zu wissen wie es meinem Kind geht, muss sie micvh informieren, oder kann sie diesen Psychoterror weiter treiben, bis zur Geburt?
Am 25.01.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das dürfte schwierig werden. Ein Recht des Vaters auf regelmäßige Information u.a. über Gesundheit des Kindes besteht nach meiner Kenntnis erst ab Geburt des Kindes, bis dahin ist das Kind ja noch integraler Bestandteil des mütterlichen Körpers.
Am 25.01.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Aber es ist doch nicht ihr eigentum, wie kann es da sein, dass sie mich nicht informieren muss, und ich völlig im Dunklen bleibe wie es dem Baby geht, das ist doch nicht normal, wenn das der deutsche Rechtsstaat ist, dann weiss ich es aber auch nicht, zum zahlen sind die Väter gut genug, aber einfach mal auskunft zu bekommen wie es dem Kind geht, das ist zu viel verlangt?
Am 25.01.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bis zur Geburt des Kindes sind Sie auch noch nicht zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, der Anspruch besteht erst ab Geburt des Kindes. Ab dann stehen Ihnen unter anderem selbstverständlich auch Informationsrechte über die Entwicklung, Gesundheit usw. des Kindes zu. Daneben können Sie sich im Rahmen des Umgangsrechts selbstverständlich auch selbst einen Überblick vrschaffen.

Bearbeitet am 25.01.2010 von

Am 01.02.2010 schrieb (anonym) folgendes:
hallo eine frage, kostet mich die onlineberatung etwas? vielen dank für die beantwortung
gruß daniel
Am 01.02.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können an dieser Stelle kostenlos allgemeine Fragen stellen.

Für eine umfassende Einzelfallberatung dagegen sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, dieser wird Sie ggf. auch über die Beratungskosten im jeweiligen Einzelfall informieren. Sei können sich natürlich auch per email an unsere Kanzlei wenden.

Am 15.03.2010 schrieb (anonym) folgendes:
hallo
mir brennt seit tagen eine frage unter den nägeln und ich hoffe hier evtl. eine antwort zu finden..
ich bin und war mit meiner ex nicht verheiratet aber dennoch haben wir eine 2 monate alte tochter leider hat sich meine ex noch in der schwangershaft von mir getrennt.Ich habe jetzt vor 3 wochen die anerkennung unterschrieben dennoch habe ich aufgrund einiger ereiknisse in der kindheit meiner ex grosse angst das die kleine untergeht.die mutter meiner ex hatte sie damals als kind schwer vernachlässigt fall ist auch beim jugendamt bekannt meine ex ist dazu noch schwer labiel und brauch dringend eine terapi usw.. jetzt sind schon fälle vorgekommen wo sie fremden die kleine gegeben hat damit sie in die disko kann. ich mache mir da voll sorgen aber was kann ich da tun???wie kann ich etwas die hand darauf halten und evtl. kontrollieren wie es der kleinen geht und wo sie ist??? gruss martin
Am 16.03.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Als Vater des Kindes haben Sie ein Umgangsrecht das Ihnen einen gewissen Einblick in die Verhältnisse ermöglicht. Wenn Sie dabei auf Zustände stossen, die das Kind gefährden könnten und mit der Mutter selbst das Problem nicht zu beheben ist, können Sie sich an das Jugendamt wenden. Dieses kann einerseits der Mutter Hilfen anbieten, andernerseits aber auch einschreiten, wenn das Kind gefährdet ist.
Am 26.03.2010 schrieb (anonym) folgendes:
hallo, ich war vor über 14 Jahren mit einer Brasilianerin befreundet. Wir waren kurz zusammen und Sie wurde schwanger. Wir haben beide nie geklärt, ob Ihr Sohn unser Sohn ist, sind aber davon ausgegangen. Vor 13 Jahren hat Sie mich gebeten auf die Vaterschaft zu verzichten, weil Sie eine Beziehung mit einem anderen deutschen Mann eingehen wollte. Sie hat diesen Mann geheiratet und mit ihm 2 weitere Kinder. Nach 13 Jahren ohne jeden Kontakt mit dem Kind, ist jetzt das Jugendamt auf mich zugekommen, mit einer Unterhaltsforderung für einen 6 monatigen Aufenthalt in einer spezielle Klinik für suizid gefährdete Kinder. Ich habe keine Bindung an meinen Sohn, da ich ihn nicht kenne, würde ihm aber sehr gerne helfen. Die Psychologen sagen, dass die schwierige Situation zwischen dem Stiefvater und dem Jungen für einen Kontakt zu mir spricht. Kann ich Unterhaltsforderungen gegen mich ablehnen und dem Kind trotzdem helfen. Meine aktuelle Lebenspartnerin sieht sozusagen unsere Beziehung als gefährdet. Wer ist nach 13 Jahren eines ehelichen Zusammenlebens mit dem Stiefvater und nach 13 Jahren fehlender Kenntnis meiner Existenz denn nun Vater mit allen Rechten und Pflichten? Eine biologische Feststellung der Vaterschaft ist ebenfalls problematisch, weil Sie „eine Ablehnung des Kindes“ vermuten läßt und ihm ebenfalls schaden könnte. Dies ist aber nicht beabsichtigt. Ich würde gerne helfen und ihm durch den Kontakt zu mir, meiner Mutter und Freunden eine zweite Anlaufstelle bieten, dies sogar unabhängig davon, ob er nun wirklich mein Sohn ist.

Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich eine kostenfreie erste Auskunft erteilen. Danke

Am 26.03.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn Sie rechtlich der Vater des Kindes sind. Da Sie mit der Mutter nicht verheiratet waren sind Sie in rechtlicher Hinsicht nicht automatisch Vater des Kindes geworden, sondern nur dann, wenn Sie die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt haben.

Einen späteren "Verzicht auf Vaterschaft" gibt es juristisch nicht, höchstens kann ein Vater etwa einer Adoption zustimmen, was aber hier wohl nicht der Fall war.

Wenn bislang keine Vaterschaft für das Kind festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dies auch später durch Vaterschaftsklage nachzuholen.

Ob Sie auch ohne rechtlicher Vater zu sein, Kontakt/Umgang mit dem Kind haben dürfen entscheidet die Mutter, als rechtlicher Vater dagegen haben Sie bzw. Ihr Sohn selbstverständlich einen gesetzlichen Anspruch auf Umgangsrecht miteinander.

Am 26.03.2010 schrieb (anonym) folgendes:

Bearbeitet am 05.08.2013 von

Am 26.03.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Die Mutter möchte eigentlich Ihre intakte Familie, wie früher auch, behalten und gemeinsam mit Ihrem Ehemann und mir einen regelmäßigen Kontakt zu dem Kind aufbauen. Die Mutter möchte keine Unterhaltsansprüche gegen mich stellen sondern auf freundschaftlichem Wege in mir die "zweite echte Vertrauensperson" aufbauen. Psychologen haben zu dem Kontakt geraten. Jetzt sind es aber Behörden, die finanzielle Unterhaltsforderungen ins Spiel bringen und damit unserer beide Vorstellung stark belasten. Eine Adoption durch den "de facto - sozialen - Vater" ist dies die erstrebenswerte Lösung? Ich kann finanzielle Belastungen über Jahre meiner eigenen Beziehungen nicht zumuten und dies ist auch von der Seite der Mutter nicht gewünscht. Was tun wir?
Am 26.03.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt keine "Vaterschaft light", entweder Sie sind der rechtliche Vater dann mit allen, auch Unterhaltspflichten, und allen, auch Umgangsrechten. Oder Sie sind es nicht. Das Jugendamt kann Sie wie gesagt erst in Anspruch nehmen wenn Sie der rechtliche Vater sind. Dies gilt dann unabhängig davon, ob diese Inanspruchnahme eine Belastung für Ihre derzeitge Beziehung ist.
Da Sie schreiben, daß die Probleme des Sohnes vor allem mit der Beziehung zum Stiefvater zusammenhängen erscheint mir die - bei Einverständnis aller Beteiligten rein rechtlich grundsätzlich mögliche - Adoption möglicherweise keine gute Lösung.
Am 01.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe einen 14 Monate alten Sohn. Letztes Jahr habe ich bei Gericht den Namen des Mannes angegeben von dem ich sicher war, dass er der Vater des Kindes ist. Daraufhin wurde er gerichtlich zur Vaterschaftsfestellung gebeten, die er jedoch erfolgreich umgangen hat. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Beistand erhalten, dass seine Mutter der Blutabnahme zugestimmt hat. Der Test hat ergeben, dass sie nicht die Großmutter von meinem Sohn ist. Der Beistand hat mir in einem Telefonat mitgeteilt, dass ich mit einer Strafanzeige wegen Falschaussage rechnen kann. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Ich war sicher, dass er der Vater ist.
Am 01.04.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Um zu beurteilen, ob eine Verurteilung wahrscheinlich ist, wären Ihre damaligen Aussagen im Wortlaut zu überprüfen. Vereinfacht ausgedrückt: Haben Sie damals etwa jeden anderen sexuellen Kontakt zum fraglichen Zeitpunkt und damit die Möglichkeit anderweitiger Vaterschaft verneint könnten Sie ernsthafte Probleme bekommen, Sie sollten sich dann an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden und sich beraten und ggf. von diesem verteidigen lassen. Bis dahin sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigte Gebrauch machen.Haben Sie dagegen den Mann nur als wahrscheinlichen Vater nach Ihrer damaligen Überzeugung angegeben und eine anderweitige Vaterschaft nicht ausgeschlossen, so dürften Sie auch keine Falschaussage gemacht haben.
Am 01.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass ich rechtlich noch nicht Vater geworden bin. Ein Gespräch mit dem sozialen Vater der sich seit 13 Jahren kümmert, hat ergeben, dass er die Vaterschaft notariell erklären und annehmen würde. Er ist sich aber nicht 100 % sicher. Wie geht es nun sinnvoll weiter? Dem Jugendamt kann ich gerne erklären, dass ich "rechtlich nicht der Vater bin". Aber was muss der soziale Vater und wie schnell tun, damit die familiären Verhältnisse eintreten, die seine Frau und ich mit seinem Einverständnis vor 13 Jahren gewählt haben? Er hat den Kontakt mit mir 13 Jahre vermieden, aber gleichzeitig darauf bestanden, dass das Kind ohne Kenntnis seiner "nicht Vaterschaft" auf-wächst. De facto ist er 13 Jahre "sein Sohn". Der soziale Vater und ich wollen für das Kind das Beste. Eine nun geplante finanzielle Belastung mit Unterhalt nach 13 Jahren würde aber ein entspanntes Verhältnis ausschließen. Welchen Rat würden sie dem sozialen Vater geben? Ich arbeite in der Freizeit mit Jugendlichen und habe vielseitige Interessen. Meine Lebenspartnerin würden einen "freundschaftlichen Kontakt" begrüßen.
Am 01.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass ich rechtlich noch nicht Vater geworden bin. Ein Gespräch mit dem sozialen Vater der sich seit 13 Jahren kümmert, hat ergeben, dass er die Vaterschaft notariell erklären und annehmen würde. Er ist sich aber nicht 100 % sicher. Wie geht es nun sinnvoll weiter? Dem Jugendamt kann ich gerne erklären, dass ich "rechtlich nicht der Vater bin". Aber was muss der soziale Vater und wie schnell tun, damit die familiären Verhältnisse eintreten, die seine Frau und ich mit seinem Einverständnis vor 13 Jahren gewählt haben? Er hat den Kontakt mit mir 13 Jahre vermieden, aber ebenfalls darauf bestanden, dass das Kind ohne Kenntnis seiner "nicht Vaterschaft" auf-wächst. De facto ist er 13 Jahre "sein Sohn". Der soziale Vater und ich wollen für das Kind das Beste. Eine nun geplante finanzielle Belastung mit Unterhalt nach 13 Jahren würde aber ein entspanntes Verhältnis ausschließen. Welchen Rat würden sie dem sozialen Vater geben?
Am 01.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Danke für die Antwort, wenn ich einen anderen Erzeuger zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen habe, weil ich mir wirklich sicher war das im Empfängniszeitraum kein anderer in Frage kommt, ist es also trotzdem eine Falschaussage, obwohl ich die Angaben nach bestem Gewissen gemacht habe?
Ich hatte noch weitere sexuelle Kontakte aber meiner Meinung nach nicht in dem besagten Zeitraum, kann man mir jetzt unterstellen das ich "böswillig" falsche Angaben gemacht habe obwohl davon auszugehen war, dass es raus kommt. Immerhin sollte die Vaterschaft festgestellt werde. Was genau ist mit "ernsthafte Probleme" gemeint? Der Gerichtstermin ist in drei Wochen, sollte ich mir bis dahin einen Anwalt nehmen oder den Termin abwarten und an diesem keine Aussage machen? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Am 06.04.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn es bereits einen Gerichtstermin für eine Strafverhandlung wegen uneidlicher Falschaussage gibt, sollten Sie sich einen Strafverteidiger nehmen und die Sache mit ihm genau besprechen. Wenn Sie im Empfängniszeitraum sexuellen Kontakt mit mehreren Männern hatten konnten Sie nicht sicher sein, daß der von Ihnen angegebene Mann nicht der Vater ist. Wenn Sie dennoch angegeben haben sollten, daß kein anderer in Betracht kommt, steht eine Verurteilung durchaus im Raum. Es kommt aber wie gesagt darauf an, was Sie genau gefragt wurden und was Sie ganz genau gesagt haben. Dies sollten Sie mit dem Strafverteidiger im Einzelnen besprechen.

Bearbeitet am 06.04.2010 von

Am 06.04.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ich kann nur wiederholen, was ich bereits gesagt habe, es gibt keine "Vaterschaft light", bei der man einerseits entspannte Kontakte zu seinem Kind hat aber andererseits keine (auch finanzielle) Verantwortung.
Wenn der soziale Vater das Kind adoptieren würde, wäre er allein der Vater mit allen Rechten und allen Pflichten; Sie hätten keinerlei Ansprüche auf das dann fremde Kind.
Bis dahin bleibt es erst mal bei rechtlich ungeklärten Situation, daß offenbar rechtlich kein Vater angegeben und eingetragen wurde, d.h. zunächst einmal auch keiner finanziell in Anspruch genommen werden kann. Erst wenn die Vaterschaft in der einen (Adoption) oder anderen (Vaterschaftsanerkennung durch Sie oder gerichtliche Vaterschaftsfestellung gegen Sie) geklärt ist kann der Vater finanziell in Anspruch genommen werden.
Am 12.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
Habe mal eine Frage:
Von einem Bekannten Die Ex Freundin , deren gemeinsame Tochter '(15jalt)
hat einen Suizidversuch gestartet.
Mein Bekannter hat es durch eine Nachbarin raus gekriegt.
Ist seine Ex ihm gegenüber Auskunftpflichtig?
Seine Ex geht nicht ans Telefon und lässt sich auch sonst Verleugnen, Was kann man tuen???
Vielen Dank
Am 12.04.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Selbstverständlich hat der Vater ein Auskunftsrecht über die persönlichen Verhältnisse Kindes - dazu gehören auch gesundheitliche Belange - soweit er sich nicht selbst ein Bild machen kann, etwa durch eigene Kontakte mit dem Kind im Rahmen des Umgangsrechts. Dieses Auskunftsrecht kann ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden, wenn die Mutter freiwillig keine Informationen herausgibt.
Am 12.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Ich Danke ihnen für die Auskunft...
Bis jetzt hat er da noch nichts erreicht , bleibt aber dran...
Am 13.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend,
Ich lebe vonmeiner Frau getrennt,
Über Rechtsamwälte wurde ausgemacht das ich am 15. jeden Monat 1000 Euro Unterhalt überweise...
für die Kinder und Sie bis der restliche Sachverhalt geklärt ist.
Wir haben noch ein gemeinsames Konto.
Meine Exfrau ist heute zur Bank gegangen und hat sich einfach 1220 Euro abgeholt. Meine frage :Darf Sie das???
Was kann ich jetzt in der sache tun?
Am 14.04.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ob sie das darf hängt davon ab, wem das Geld auf dem gemeinsamen Konto gehört hat. Grundsätzlich ist im Trennungsfall dringend zu empfehlen sofort die Konten zu trennen, so daß es erst gar nicht zu zweifelhaften oder unberechtigten Verfügungen kommen kann. Da Sie einen Rechtsanwalt haben, sollten Sie ihm genauer schildern wie sich das Guthaben auf dem Konto zusammengesetzt hat, ggf. kann das Geld dann zurückgefordert werden.
Am 14.04.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Kann ioch auch Strafanzeige stellen???
Dieses kam jetzt des öfteren vor.
ein anderes Konto habe ich bereits eröffnet
MFG
Am 14.04.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das kommt eben darauf an, wem das Geld auf dem gemeinsamen Konto gehört. Unabhängig davon wird seitens der Polizei erfahrungsgemäß bei Strafanzeigen zwischen Ehegatten, bei denen regelmäßig Aussage gegen Aussage steht, eher gebremst ermittelt und strafrechtliche Verurteilungen sind noch seltener.
Am 10.06.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe ein Problem und zwar habe ich dummer weise 2005 eine Vaterschaftsanerkennung Unterschrieben und meine Ex Freundin hat mir jetzt erst Gesteckt das ich ja garnicht der Vater und Erzeuger bin von dem Kind, jetzt hatte ich schon eine Vaterschafts Anfechtungsklage ein gereicht die vom Amtsgericht Bremen ab gelehnt wurde da die 2 Jahres Frist ab gelaufen ist, aber ich werde und will auch nicht für ein Kind Zahlen was nicht von mir ist und die Mutter mit dem Erzeuger sehr guten Kontakt hat.
Was kann ich machen habe ich noch eine Chance mit §1598a alles zum guten zu wenden für mich.
Danke für ihre Hilfe.
Am 11.06.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ohne Kenntnis des ablehnenden Urteils und der konkreten Begründung lassen sich die weiteren Aussichten einer Vaterschaftsanfechtung nicht beurteilen, aber über 1598a können Sie jedenfalls feststellen lassen, daß Sie nicht der biologische Vater des Kindes sind.
Am 12.06.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo.
Ich habe eine wichtige Frage die mich schon nicht mehr schlafen lässt.
Ich habe einen 3 Jährigen Sohn.
Sein Erzeuger hat damals nach einem aussergerichtlichen Vaterschaftstestes die Vaterschaft anerkannt und wurde somit auch in die Geburtsurkunde eingetragen.
Wir waren nie zusammen.
Bis jetzt also 3 Jahre hat er sich nicht um meinen Sohn gekümmert bzw Interesse an ihm gezeigt.
Ich bin mit meinem jetzigen Mann zusammengekommen da war mein Sohn grad ein paar Monate alt. Somit kennt er nur meinen Mann als seinen Papa.
Wir haben vor 1 1/2 Jahren geheiratet und auch noch eine Tochter bekommen.
Ein Haus haben wir auch gebaut in dass wir jetzt eingezogen sind.
Alles in allem hat mein Sohn alles was er brauch und eine ganz normale Kindheit.
Jetzt nach 3 Jahren hat sich der Erzeuger plötzlich gemeldet und will sein Kind sehen.
Kann ich wenn er einer Adoption (mein Mann würde meinen Sohn sofort adoptieren) nihct zustimmt auch ohne seine Zustimmung vollziehen lassen?
Ich habe mit der Kindergartenleitung meines Sohnes ein Gespräch geführt und auch sie meint dass eine Kontaktaufnahme des Erzeugers meinen Sohn total aus der Bahn werfen würde.
Er kann doch meinem Sohn seine Familie jetzt nihct einfach kaputt machen oder?
Wie gesagt mein Mann würde meinen Sohn gern adoptieren ist dass Möglich ohne Zustimmung des Erzeugers in dem Fall????
Danke im Vorraus für die Antwort.
Am 14.06.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Grundsätzlich ist für einen Adoption immer die Einwilligung der Eltern, also auch des Vaters erforderlich. Dessen Einwilligung kann allerdings dann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn dieser seine Pflichten dem Kind gegenüber gröblich vernachlässigt hat und das Unterbleiben der Adoption dem Kind unverhältnismäßigen Nachteil zufügen würde.
Da bis zur Adoption er der rechtliche Vater ist, hat er außerdem grds. ein Umgangsrecht mit dem Kind, wobei dieses jedoch, weil das Kind seinen Vater bislang überhaupt nicht kennt, nur sehr vorsichtig und in Absprache mit dem Jugendamt angebahnt werden könnte, um dem Kind nicht zu schaden.
Am 26.06.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe meine Schwangerschaft dem Kindesvater mitgeteilt. Inzwischen ist die Beziehung zum Kindesvater beendet. Nun wurde ich von einem Anwalt seitens des Kindesvaters aufgefordert Mutterpass und ärztliche Atteste vorzulegen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich sehe in dieser Handlung keinen Sinn, über jemand mir Unbekannten, dem Kindesvater Informationen zukommen zu lassen.
Danke im Vorraus für ihre Antwort.
Am 28.06.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Anspruch auf Vorlage des Mutterpasses ist mir nicht bekannt, aber da bereits Unterhaltsansprüche für einen bestimmten Zeitraum vor der erwartete Geburt bestehen, dürfte das Anliegen eines Nachweises für den erwarteten Geburtstermin berechtigt sein.
Am 04.08.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, meine exfreundin hat ein kind von mir, ich habe mit ihr nie zusammengelebt und sie lebt von harz4 , und macht jetzt eine ausbildung. unsere tochter jetzt 2 jahre ihat einen ganztagesplatz in der kita.

und jetzt hat mir das jobcenter geschrieben das ich ca 500€ unterhalt im monat zu zahlen habe.

kann man da was machen oder gibt es da so ein gesetz?

Danke Michael

Am 06.08.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Als Vater schulden Sie grundsätzlich Ihrem minderjährigen Kind Kindesunterhalt sowie auch der nichteehlichen Mutter des Kindes Betreuungsunterhalt. Betreuungsunterhalt erhalten (nichteheliche und eheliche) Mütter ohne weitere Voraussetzung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, danach nach Billigkeit. Die Billigkeit richtet sich auch nach den Möglichkeiten der Kinderbetreuung und der danach noch verbleibenden Betreuungsarbeit der Mutter.
Am 11.08.2010 schrieb (anonym) folgendes:
ich hab eine tochter di jetzt 2 1/2 jahre alt ist.
ich zahle kein unterhalt weil ich nicht in deutschland lebe. ich möchte wissen ob es mir durch das neue gezetz zusteht das teil sorgerecht zu bekommen vaterschafts anerkenung hab ich gemacht.wen ich das recht habe was muss ich tun?
ich bedanke mich im voraus bei ihnen
Am 12.08.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein neues Gesetz zum Sorgerecht des nichtehelichen Vaters gibt es noch nicht, das ist erst in Arbeit.
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich das bisherige Gesetz, das dem Vater ein gemeinsames Sorgerecht nur dann zugestand, wenn die Mutter zustimmte, für verfassungswidrig erklärt. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gibt es eine Übergangsregelung, wonach das Familiengericht auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht dann überträgt, wenn "zu erwarten ist, daß dies dem Kindeswohl entspricht"; Sie können also einen solchen Antrag beim Familiengericht stellen.

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen dürfte am unproblematischsten auf diejenigen Väter zutreffen, die jahrelang mit Mutter und Kind als Familie gelebt haben und auch noch in erreichbarer Nähe leben, so daß eine Kooperation der Eltern überhaupt sinnvoll möglich ist.
Da Sie nicht in Deutschland leben, könnte es durchaus schwieriger werden, das Familiengericht davon zu überzeugen, daß Sie in der Lage sind, sinnvoll mitzuentscheiden, welcher Kindergarten, Kita usw. etwa für Ihr Kind ausgesucht werden soll.

Bearbeitet am 12.08.2010 von

Am 17.08.2010 schrieb (anonym) folgendes:
habe ein großes problem, es geht um meinen sohn (15 monate alt)ich bin noch eine alleinerziehende mutter.kenne zwar den erzeuger, habe ihn aber damals nicht als vater angegeben noch eintragen lassen!kurz nach bekannt werden meiner schwangerschaft beendete ich diese unerwünschte beziehung!
schwangerschaft und geburt,teilte ich mit meinem damaligen und nun wieder lebenspartner!
erzeuger weiß von seinem sohn und setzt mich nun unter druck!so soll ich mich mit ihm mindestens alle 2 woche treffen,damit er seinen sohn sehen kann, würde ich ihm das sehen seines sohnes verweigern,würde er vor gericht ziehen,um so sein besuchsrecht sowie das recht als vater durchzusetzten.(da er nicht eingetragen ist, bezahlt er auch keinen unterhalt....unterhaltsvorschuss beziehe ich aber trotzdem und bin schon allein deshalb erpressbar)sein ziel er will als vater eingetragen werden! so lange ich mitmache hält er die füße still!
da ich aus meiner letzten ehe schon meine tochter an meinen damaligen mann verloren habe, möchte ich aus der angst heraus, nicht das der erzeuger als vater eingetragen wird damit er mir nicht wieder mein kind wegnehmen kann!
deshalb habe ich ihn auch nicht als vater eintragen lassen!
mein jetziger partner,liebt meinen sohn als sei er sein eigener und auch mein sohn nennt ihn schon "papa" hat also eine bindung zu ihm aufgebaut,ist gerne bei ihm und mit ihm zusammen.den erzeuger selbst sieht er weniger als bezugsperson an!!!
geplant ist im oktober zuheiraten, damit wir endlich eine normale familie werden können will er auch den kleinen adoptieren. mit dem erzeuger kommt er gar nicht aus und verbietet mir auch jegliche treffen (er weiß um die erpressung). meine frage: da der erzeuger nicht als vater angegeben wurde kann eine adoption unproblematisch angestrebt werden? kann der erzeuger eine rechtsgültige adoption im nachhinein anfechten?
herzlichen dank für ihre antwort!
claudia
Am 17.08.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Einer Adoption müssen beide Elternteile zustimmen, also auch der Vater. Als Vater des Kindes gilt ein Mann, wenn er zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet war oder er die Vaterschaft anerkannt hat oder diese gerichtlich festgestellt wurde. Diese formalen Vaterschaftsvoraussetzungen sind hier nicht erfüllt.
Allerdings könnte der Erzeuger auch versuchen, im Adoptionsverfahren glaubhaft zu machen, daß er in der gesetzlichen Empfängniszeit mit Ihnen Geschlechtsverkehr hatte und deswegen als Vater zu gelten habe. Das kann schwer nachzuweisen sein, wenn Sie zu dieser Zeit mit mehreren Männern zusammen waren, das ist meist auch die Erklärung, wenn eine Muttter den Erzeuger nicht angeben kann. Gelingt dies aber, so ist er als Vater anzusehen und es ist seine Zustimmung für die Adoption erforderlich.
Es ist aber nicht sicher, ob der Erzeuger diesen Weg tatsächlich gehen und infolgedessen dann auch als rechtlicher Vater anerkannt werden will. Wenn bei dem Erzeuger, wie Sie glauben, Erpressung und Machtdemonstrationen im Vordergrund stehen und es ihm tatsächlich nicht um das Kind und die Vaterschaft geht, dann wird er hieran kein Interesse haben. Denn rechtliche Vaterschaft bedeutet eben auch ganz erhebliche Unterhaltsverpflichtungen für sehr lange Zeit und bisher hat der Erzeuger für sich ja lediglich Rechte in Anspruch genommen und keinerlei, vor allem finanzielle, Verpflichtungen.
Am 15.09.2010 schrieb (anonym) folgendes:
was für schrite muss ich tuen das ich meine kinder sehen kann sind verheiratet
Am 16.09.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ich vermute nach Ihren Angaben, daß Sie getrennt leben und die wohl noch minderjährigen Kinder bei der Ehefrau sind.
Sie können der Ehefrau entweder über Ihren Anwalt oder per Einschreiben selbst einen Vorschlag für ein Umgangsrecht machen und diese auffordern, entweder dem vorgeschlagenen Umgangsrecht zuzustimmen oder ggf. noch einen abweichenden Vorschlag zu machen. Reagiert sie darauf nicht oder spielt auf Zeit, so kann das Gericht auf Antrag auch vorläufig das Umgangsrecht festlegen, vor allem, wenn Sie derzeit die Kinder überhaupt nicht sehen dürfen.

Bearbeitet am 16.09.2010 von

Am 02.10.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe gleich mehrere Fragen.Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat ein nichtehelicher Vater Rechte am Kind?Die Trennung erfolgte schon während der Schwangerschaft.Er zweifelt an der Vaterschaft,obwohl dies absoluter Nonsens ist und besteht auf einen Test von einem freien Institut.Dies habe ich bisher abgelehnt und ihm mitgeteilt,dass er einen Test haben kann,aber eben nur über das Gericht.Nun wird mir von seiner Seite Willkür und Zeitschindung vorgeworfen.
Ich bin in einer neuen Beziehung.Dieser Mann hat das Kind von Anfang an akzeptiert und zieht es gemeinsam mit mir groß.Könnte auch er die Vaterschaft anerkennen und kann man dann notariell festlegen lassen,dass er für das Kind keinen Unterhalt zahlen muss,also das ich davon absehe ihm gegenüber Unterhaltsansprüche geltend zu machen?Ich danke für Ihre Antworten!
Am 04.10.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt keine "Vaterschaft light" nur mit Rechten aber ohne Pflichten, d.h. wenn jemand rechtlich Vater eines Kindes ist, dann hat er auch Unterhalt zu zahlen, soweit er leistungsfähig ist. Hiervon kann man sich auch durch notarielle Verträge nicht befreien, zumal Sie auf Ansprüche Dritter, nämlich Ihres Kindes, verzichten würden, und dies ggf. zulasten der Staatskasse, die dann im Fall der Fälle die Unterhaltsleistungen für das Kind sicherstellen müßte.
Am 26.12.2010 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe dem Mann, mit wem ich verheiratet bin, betrogen. Nachdem ich meine Tochter zur Welt gebracht hatte, hat mein Mann der Anspruch vor dem Gericht erhoben, dass er kein biologischer Vater vom Kind sei. Er hat den Fall gewonnen, er ist kein Vater. Wir haben uns scheiden lassen. Aber ich weiss, wer Vater von meiner Tochter ist. Der echter Vater will davon nichts wissen, annerkennt das kind nicht und möchte keinen Vaterschaftstest machen. Darf ich ihn rechtlich zur Annerkennung seiner Vaterschaft zwingen?
Am 27.12.2010 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren, in dem der mutmassliche Vater auch gezwungen werden kann, einen entsprechenden Test zu machen. Fällt dieser positiv aus, so wird er zum Vater mit allen Rechten und Pflichten erklärt, ob er will oder nicht.
Am 10.02.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Es geht um meinen Bruder der mit seiner (noch-)Freundin,mit der ca. drei Jahre ( mehr schlecht als Recht)zusammen ist und ein drei Monate alten Sohn hat. Sie haben getrennte Haushalte, sie lebt von HartzIV(noch nie gearbeitet)und er ist verantwortungsbewusst und geht arbeiten.Sie hat hat ihm gedroht,im Faller einer Trennung,würde er den Kleinen nie wieder zu gesicht bekmmen.Noch wohnen sie in der gleichen Stadt aber wenn es zur Trennung kommt,liegen ca.600km zwischen ihnen.meine Frage also lautet:Was für Pflichten und Rechte hat er? Könnte er das Sorgerecht für sein Sohn fordern?
Am 10.02.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Er hat auf jeden Fall ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Wenn eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, besteht das gemeinsame Sorgerecht, andernfalls das alleinige Sorgerecht der nichtehelichen Mutter. Hier wird aber bereits über eine gesetzliche Änderung zugunsten der nichtehelichen Väter verhandelt. Ob diese künftig stets automatisch mit der Geburt des nichtehelichen Kindes das gemeinsame Sorgerecht bekommen sollen ist aber noch streitig.
Am 16.02.2011 schrieb (anonym) folgendes:
hat der nicht eingetragene, nicht unterhalt zahlende erzeuger einen anspruch darauf nach jahren dann doch sich als vater eintragen zu lassen? das heißt, kann er einen vaterschaftstest machen, auch wenn die mutter da nicht zustimmen will?
wenn das der fall ist, muss er dem jugendamt die jahre des verschweigens zurückzahlen?
was ist mit der späten vaterschaftsanerkennung, wenn das kind durch den jetzigen ehemann adoptiert wurde und man schon jahre in einer familie zusammenlebt?
Am 16.02.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Einen Anspruch auf Klärung der biologischen Vaterschaft durch Vaterschaftstest - notfalls auch gegen den Willen der Mutter - hat der rechtliche Vater; wer nicht rechtlicher Vater ist und nie Verantwortung für das Kind getragen hat, hat diesen Anspruch nicht.

Bearbeitet am 16.02.2011 von

Am 21.02.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ,
ich hoffe dass ich hier einen Antwort für meine Frage Kriege.Sehr Dankbar
ich kannte eine Junge Frua vor etwa 3 jahren und dann nach einem Monat bin ich weg ! nach 7 Monaten hab sie Schwanger gesehen und habe mir gedacht dass sie mit einem neuen gewesen !(wie sie behaubtet war auch kurz mit einem)
nach 1,5 jahr nach dem Geburt(mädschen),haben wir noch mal kontakt und seit fast 4 monaten leben wir fast zusammen.ich zweifel und finde 90 % dass meine tochteist und die Frau auch weil sie sieht wie ich aus! die vatterschaftannerkennung war auf den anderen und nicht auf mich !
das mädschen ist jetzt 2,6 Jahr . was sollen wir machen ? zu jugendamt oder rechtsanwahlt , kriegt sie Probleme ? und ich auch ? wir sind beide keine Deutsch angehörigkeit.und wir möchten gerne nächsten Monat heiraten .
danke im vorraus
Am 22.02.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Da die Mutter wahrscheinlich das alleinige Sorgerecht hat, könnten Sie zunächst mit deren Einverständnis einen genetischen Test durchführen, ob das Kind nun wirklich von Ihnen abstammt. Danach können dann ggf. weitere Schritte überlegt werden.
Am 12.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Inwieweit sind Schulden aus einem Privatkredit vor der Geburt des Kindes abzugsfähig vom Kindsunterhalt?Wir waren nicht verheiratet und haben auch nie zusammen gelebt.
Dem Kindsvater war bewusst, dass er Unterhalt für das Kind zu zahlen hat,hat aber monatliche Ratenzahlung erhöht.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Am 14.03.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das kommt darauf an, wofür die Schulden aufgenommen wurden und inwieweit die Fähigkeit Unterhalt zu leisten beeinträchtigt wird: Wenn noch nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt werden kann, ist der Maßstab strenger, als wenn es darum geht, ob nun die höchste Stufe nach der DT gezahlt werden soll.
Am 14.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Danke für Ihre Antwort.
Der KV ist verpflichtet einen Unterhalt von 225,00 Euro zu zahlen,besteht aber darauf das die Schulden in Höhe von 200 Euro angerechnet werden.Die Schulden wurden für den Kauf eines Autos aufgenommen.Der Kreditvertrag läuft wohl schon seit 2004, wo ich der Meinung bin,dass der Kredit längst getilgt sein müsste.Laut seiner Rechnung würden meinem Kind dann monatlich 157,00 Euro zur Verfügung stehen.Dies ist aber weit unter dem Mindestunterhalt.
Wie kann und soll ich mich jetzt weiter verhalten?
Am 14.03.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Schulden, die die Leistungsfähigkeit einschränken, muß der Unterhaltspflichtige durch Vorlage von Belegen (Kreditvertrag, Tilgungsplan, Zahlungsnachweise)beweisen, das ist hier offenbar noch nicht der Fall. Geht es um den ein minderjähriges Kind, muß er alles tun, um wenigstens den Mindestunterhalt sicherzustellen, also zB Ratenzahlungen strecken, ggf. einen Nebenjob aufnehmen oder sogar uU Privatinsolvenz anmelden.
Am 15.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe da mal noch einige Fragen,ein KV,der wie oben beschrieben keinen Mindestunterhalt zahlen will,weil er seinen Lebensstandard nicht einschränken möchte(Aussagen,wie mein Auto muss in die Werkstatt,mein Auto braucht Benzin etc),dienen diese Aussagen dem Kindswohl?Wenn ein Auto etc wichtiger ist,wie der Unterhalt des Kindes bin ich der Meinung,dass die eine falsche Einstellung zum Kinde ist und nicht unbedingt dem Kindswohl entspricht.Das Auto bekommt zu "Essen",das Kind jedoch nicht.Kann ich in der Richtung etwas gegen das Umgangsrecht unternehmen oder bin ich weiterhin verpflichtet gute Mine zu machen und ihm das Kind zu übergeben?
Am 15.03.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Umgangsrecht mit dem Kind ist keine Belohnung für gute Elternschaft oder Mittel der Bestrafung für schlechte Eltern, sondern ein wichtiges Recht des Kindes auf Kontakt auch zum anderen Elternteil. Es besteht daher unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Kindesunterhalt gezahlt werden kann oder gezahlt wird. Auch arme, leistungsunfähige Eltern haben das Recht ihr Kind zu sehen. Gegenüber leistungsunwilligen Vätern kann gerichtlich vorgegangen werden.
Am 29.03.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann - ich bin echt verzweifelt! Ich bin seit 1,5 Jahren mit meinem Freund zusammen, wir haben uns nur einige Wochen gekannt, bevor ich wegen meines Studiums 1 Jahr ins Ausland gegangen bin. Während dieser Zeit hat immer nur er mich besucht, da ich wegen des Studiums sehr eingespannt war und keine Gelegenheit hatte ihn zu besuchen. Nun bin ich wieder in Deutschland und lebe seit einem 1/2 Jahr bei ihm. Ich habe seitdem immer das komische Gefühl gehabt, dass er mir etwas verheimlicht, was er aber abstritt. Seit 1 Woche weiß ich, dass ich von ihm schwanger bin. Gestern hat er, als er in die Arbeit gegangen ist, vergessen, seine Emails auf dem PC zu schließen. Ich weiß, dass es nicht gut ist herum zu schnüffeln, aber ich konnte das Gefühl nicht loswerden, dass etwas nicht stimmt und habe seine Emails durchgeschaut. Zu meinem großen Entsetzen musste ich feststellen, dass ich recht hatte mit meinem Mißtrauen. Ich habe herausgefunden, dass er seit knapp 3 Jahren verheiratet ist und seine Frau auch bis zu meiner Rückkehr nach D bei ihm gewohnt hat. Ich habe eine Email von vor 3 Tagen an sie gefunden, in der er schreibt, dass jetzt alles bald vorbei sei, dass sie bald wieder zusammen seien und "es" geklappt hat. Das einzige was ich mir unter dem "es hat geklappt" vorstellen kann, ist meine Schwangerschaft. Ist seine Frau wohlmöglich unfruchtbar und will er auf diese Weise an ein Kind kommen? Ich bin total verwirrt und weiß nicht weiter. Ich will das Kind nicht abtreiben lassen, aber unter diesen Umständen ihn auch auf keinen Fall als Vater des Kindes haben und auch nichts mit ihm zu tun haben. Mein bester Freund, mit dem ich darüber geredet habe, bot mir an die Vaterschaft mit allen Rechten/ Pflichten anzuerkennen, damit ich mein Kind behalten kann. Wenn mein bester Freund dies tut, hat dann der biologische Vater im Nachhinein rechtlich die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten ggf. einen Vaterschaftstest durchzusetzen um sich als Vater eintragen zu lassen? Kann er mir das Kind wegnehmen? Er steht finanziell besser da als ich.
Am 29.03.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach der (noch) aktuellen Rechtslage hätten Sie als nichteheliche Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Selbst wenn es zu einem gemeinsamen Sorgerecht mit dem biologischen Vater kommen würde, so wie bei ehelichen Kindern, heißt dies keinesfalls, daß Ihnen das Kind weggenommen würde, denn auch dann ist ein Säugling zunächst einmal auf seine Mutter angewiesen und nur wenn diese nicht in der Lage ist (zB Drogen, Alkohol usw.), für das Kind zu sorgen, wird man einen Säugling der Mutter wegnehmen, d.h. ihr das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Allein die Tatsache, daß der biologische Vater mehr verdient als die Mutter stellt keinen Grund dar.
Der biologische Vater kann eine von einem anderen Mann anerkannte Vaterschaft anfechten, es sei denn das Kind lebt mit dem anderen Mann in einer sozial-familiären Gemeinschaft.

Bearbeitet am 29.03.2011 von

Am 13.04.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Folgendes Problem:
Ich habe vor zwei Wochen von meiner Ex-Freundin erfahren das ich Vater eines Mädchens sein soll.
Natürlich war ich erstmal überrascht und wollte zugleich online einen Vaterschaftstest in Auftrag geben, leider hat sie auf diese Nachricht und weiteren Kontaktversuchen nicht gemeldet.
Leider lebe ich nun in den USA und es ist schwierig von hier aus zu agieren.
Ich möchte gerne Online ein Vaterschaftstest für mich machen lassen um so zu erfahren falls ich der Vater bin, bei meinen nächsten Deutschlandbesuch die Vaterschaft anerkennen zu lassen um auch so dem Kind die zustehende Unterhaltszahlung im Auftrag geben zu können.
Gibt es diesbezüglich Fristen ?
Wie lange habe ich Zeit die Vaterschaft anerkennen zu lassen, so das dass Kind von mir Anspruch auf Unterhalt hat ?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte nur vermeiden, falls sich die Frau 9 Jahre nicht meldet oder nicht gerichtlich greifbar ist dann 9 Jahre auf einen Schlag zahlen zu müssen. Die Frau lebte auch sehr oft im Osteuropäischen Ausland bei Ihrer Familie.

Ich hoffe ich konnte den Fall ausreichend darstellen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen,
mit freundlichen Grüßen.

Am 13.04.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Online können Sie keinen Vaterschaftstest durchführen lassen, vielmehr müssen - das Einverständnis der Mutter vorausgesetzt - alle Beteiligten bei einem Arzt entsprechende Proben abgeben. Im Internet angebotene Tests für zuhause erfüllen in aller Regel nicht die notwendigen Standards, um eine genetische Abstammung mit derselben Sicherheit zu klären, wie dies bei einer ärztlichen Probenentnahme der Fall ist.
In der Regel ist dann eine Vaterschaftsanerkennung möglich. Diese Vaterschaftsanerkennung macht Sie auch juristisch zum Vater des Kindes und hat automatisch Ihre Unterhaltsverpflichtung zur Folge. Die konkrete monatliche Höhe der Unterhaltsverpflichtung wird aufgrund Ihres Einkommens festgelegt.
Diese Regelungen gelten allerdings nur in Deutschland bzw. für deutsche Staatsangehörige. Sollte die Frau in einem anderen Land leben und/oder anderer Nationalität sein, sind ggf. die dortigen gesetzlichen Regelungen zu klären.

Bearbeitet am 13.04.2011 von

Am 13.04.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
soll das heißen das sie nach 9 Jahren kommen könnte, ein Vaterschaftstest fordern könnte und ich dann da ich eventuell der Biologische Vater bin auch ab dem Zeitpunkt Unterhalt zahlen müsste ? Oder muss die Vaterschaft bis zu einen gewissen Zeitpunk festgestellt sein ?
Sie hat hat wie ich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Am 14.04.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn die Vaterschaft festgestellt wird, wenn das Kind 9 Jahre alt ist(oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt), müssen Sie ab gerichtlicher Feststellung/Anerkennung Unterhalt zahlen, da Sie ab diesem Zeitpunkt als juristischer Vater gelten. Für die Zeit vor der Anerkennung/Feststellung kann eine Nachzahlungspflicht als sog. Scheinvaterregress in Betracht kommen, wenn ein anderer Mann (zB Ehemann der Mutter)fälschlicherweise geglaubt hatte, Vater zu sein (Scheinvater) und den Unterhalt für Ihr Kind bezahlt hatte.
Am 15.04.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Nochmals vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.

Mit freundlichen Gruß

Am 14.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,
ich habe ein problem. mein sohn ist jetzt 1 jahr alt und mit dem vater lebe ich nicht zusammen.er hat aber nach der geburt die vaterschaft anerkannt. vor ein paar tagen bekam ich einen brief vom vater in dem er mir sagte das er mir einen vaterschaftstest zukommen lässt den ich bei meinem sohn machen soll und ihm den dann zu kommen lassen soll damit er seine genprobe auch abnehmen kann. und er würde den test dann in das labor schicken. jetzt habe ich angst das er den test manipuliert in dem er nicht seinen speichel daran macht sondern fremden. ist es möglich das ich diesen test verweigere und darauf bestehe das er den test vom jugendamt machen lässt unter zeugen (dem jugendamt) oder muss ich das machen wie er es will.
lg
Am 16.05.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Vater kann zwar eine genetische Abstammungsuntersuchung verlangen, allerdings sind die hierzu frei erhältlichen Testsets für zuhause eher ungeeignet, weil absichtliche oder unabsichtliche Fehler bei der Probennahme die Zuverlässigkeit der Abstammungsergebnisse beeinträchtigen können. Deswegen kann gerichtlich erzwungen werden nur ein seriöser Test, der durch Ärzte durchgeführt wird.
Am 17.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
meine Frage lautet, wenn man eine Vaterschaft anerkannt hat, man das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (ich als Vater) und nach 15 Jahren heraus findet, dass man nicht der Vater ist, welche Rechte und Pflichten habe ich dann dem Kind "Jugendlichen" gegenüber? Kann ich gerichtlich noch irgendetwas bewirken?
Vielen Dank im vorraus für die Antwort
Am 17.05.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie die Vaterschaft ändern wollen, weil Sie Kenntnis erhalten haben, daß Sie nicht der biologische Vater sind, können Sie zunächst eine genetische Abstammungsuntersuchung durchführen lassen (die Mutter kann hierzu ggf. durch das Familiengericht gezwungen werden).
Stellt sich heraus, daß Sie tatsächlich nicht der biologische Vater sind, so können Sie danach entscheiden, ob Sie die Vaterschaft juristisch anfechten wollen (bei erfolgreicher Anfechtung wären Sie nicht mehr der rechtliche Vater und hätten auch nicht mehr die entsprechenden Rechte und Pflichten) oder ob Sie - auch wenn Sie nicht der biologische Vater sind - der rechtliche Vater des Kindes bleiben wollen (mit allen Rechten und Pflichten).

Bearbeitet am 17.05.2011 von

Am 29.05.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Frau RAin Wolf,
mein Kind ist jetzt 11 Jahre alt. Mein jetztiger EX hat damals die Vaterschaftsanerkennung gemacht (wir waren nicht verheiratet), obwohl wir beide wussten, dass das Kind nicht von ihm ist.
Ich würde die Vaterschaft gerne anfechten lassen, kann ich das?
Herzlichen Dank für die Antwort.
Am 30.05.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Über eine Feststellung der genetischen Abstammung und anschließende Vaterschaftsanfechtung wäre dies wohl möglich. Allerdings dürfte das Folgen haben, u.a. haben Sie dann ja 11 Jahre von einem Mann Kindesunterhalt verlangt und bekommen, von dem Sie wussten, dass er nicht der Vater war.
Am 05.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe ein Kind von einer verheirateten Frau, das jetzt 6 jahre alt ist. Die Frau hat sich letztes Jahr scheiden lassen und ich habe Kontakt mit meiner Tochter und sie weiß, dass ich der Vater bin. seit 3 Wochen hat sie den Kontakt mit mir abgebrochen und ich habe auch keinen Kontakt mit meiner Tochter. Welche Rechte habe ich? Kann ich mein Kind sehen? (es wurde auch Vaterschaftstest gemacht). Kann ich trotzdem meine Tochter sehen und das Sorgerecht bekommen ?
Am 06.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie rechtlich als Vater des Kindes anerkannt sind, haben Sie auch die Möglichkeit, das Umgangsrecht mit Ihrer Tochter ggf. gerichtlich klären zu lassen.
Am 06.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich habe eine Frage bezüglich meiner Tochter. Meine Frau hat vor zwei Wochen die Scheidung eingereicht, derzeit besteht gemeinsames Sorgerecht unserer Tochter. Nun hat sich herausgestellt das ich evtl. nicht der biologische Vater meiner 2 1/2 Jahre alten Tochter bin. Sie hat mir verschwiegen das Sie einen Seitensprung hatte und derjenige der mögliche Vater sein könnte,der mögliche Vater (mein damaliger Freund) verscwieg mir das ebenfalls, und hatte auch keinerlei Kontakt mit der kleinen. Ich will einen Vaterschaftstest machen um sicherzugehen. Der evtl. in Frage kommende Vater hatte geäusert sich um das Kind zu kümmern und ggf. auch zu zahlen.

Was für rechte habe ich, da ich weiterhin für das Kind sorgen möchte da die Bindung zwischen mir und meiner Tochter sehr eng ist, evtl. auch dann wenn ich nicht der leibliche Vater bin.

Wie würden die Chancen stehen das alleinige Sorgerecht für mich zu beantragen, wegen diesem Fall einer schwerwiegenden Täuschung meiner noch Ehefrau was nicht zum wohle meiner Tochter beiträgt. Sie ist seit jahren erwerbslos(ALG2).

Am 06.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie sollten sich in aller Ruhe zunächst darüber klar werden, was Sie wollen:
Soll entweder, wie angegeben, der mögliche biologische Vater für das Kind zahlen und sich um es kümmern? Dann kann eine Abstammungsuntersuchung und die Vaterschaftsklärung sinnvoll sein, aber es wäre in letzter Konsequenz mit dem Verlust des Kindes verbunden.
Oder wollen Sie der rechtliche Vater für das Kind bleiben mit allen Rechten und Pflichten, und in der Folge selbst für es zahlen und für es sorgen, auch wenn Sie möglicherweise nicht der biologische Vater sind.
Diese wichtige Grundentscheidung müssen Sie zunächst für sich selbst treffen und danach richtet sich ggf. ein weiteres Vorgehen.

Bearbeitet am 06.06.2011 von

Am 08.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe da mal einige Fragen.
Ich beabsichtige mit meinen Kindern in eine andere Stadt zu ziehen.Bei beiden Kindern liegt das alleinige Sorgerecht bei mir.Kann mir der KV den Umzug verwehren?Der Umzug ist aus sozialen und beruflichen Gründen notwendig,mein älteres Kind bekommt eine Ausbildungsstelle in der anderen Stadt.Bin ich verpflichtet dem KV die Kinder zu bringen,denn sein Umgangsrecht nimmt er mehr oder weniger wahr oder müsste er sich dann bemühen zu den Kindern zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Am 08.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei alleinigem Sorgerecht benötigen Sie zunächst nicht die Zustimmung des Vaters. Dieser könnte lediglich versuchen, vor Gericht selbst das Sorgerecht zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten hängen immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Grds. gilt, daß der umgangsberechtigte Vater die Kinder holt und bringt.

Bearbeitet am 08.06.2011 von

Am 09.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Zu Ihrer Antwort vom 30.05.2011 habe ich noch eine Frage. Ich habe von einem Gerichtsurteil gehört, dass jemand, der eine Vaterschaft anerkennt, obwohl er nicht der Vater des Kindes ist, nach einer Frist von 2 Jahren unwiederruflich alle Rechten und Pflichten erhält. Wenn ich die Vaterschaft anfechten kann, wie sieht es dann in diesem Fall aus?
Am 09.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft beträgt 2 Jahre ab Kenntnis von den Umständen, in der Regel also ab Kenntnis des Abstammungsgutachtens. Eine frühere Kenntnis lässt sich in der Praxis häufig nur schwer beweisen, es kommt aber immer auf die Umstände an, es mag auch Fälle geben, in denen definitiv nachweisbar ist, daß Kenntnis vom Anfechtungsgrund bestand, zB Ehemann war vor der Geburt 2 Jahre im Auslandseinsatz ohne Heimaturlaub und kann daher nicht annehmen, der biologische Vater zu sein.
Am 18.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Gentest zur Vaterschaftsfeststellung nach Tod ? 1. scheinvaterschaft wurde gerichtlich festgestellt. mein vermeintlicher vater wurde feuerbestattet mögliche personen für einen gentest ich männlich meine vermeintliche halbschwester und unsere beiden mütter Können dieser unter den genannten Umständen gesetzlich dazu gezwungen werden, ggf. zum eigenen Nachteil, diesbezüglich in einen gentest einzuwilligen, zumal es bislang keine verläßliche Sicherheit bei der Genanalyse zwischen Halbgeschwistern mit verschiedenen Müttern und dem gleichem Vater gibt,
Frage 2.
Ob nun Genanalyse oder nicht, liegt es unter den o.g. Umständen letztendlich tatsächlich nur im eigenen Ermessen des Familienrichters, ob anhand von Indizien und Wahrscheinlichkeiten eine Vaterschaft amtlich anerkannt wird ?
Frage 3.
Inwieweit wäre das Nachlaßgericht an eine derartige Entscheidung des Familiengerichtes gebunden ?
Am 20.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn eine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird, gilt dies allgemein und nicht nur etwa bzgl. Unterhalt. Allerdings fürchte ich angesichts des Sachverhalts, daß - vorausgesetzt Ihre Einschätzung bzgl. der derzeitigen wissenschaftlichen Möglichkeiten ist zutreffend - derzeit eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung nicht erreichbar sein dürfte.
Am 21.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo RAin Wolf,
meine ehemalige Freundinn hat sich von mir unter dem Vorwurf getrennt, dass ich mich weder für sie noch unsern Sohn interessiere und einsetze. Zugegebenermaßen konnte ich aufgrund meiner Abiturvorbereitungen und häufigen Erkrankungen im Durchschnitt nur drei bis maximial vier Tage die Woche in ihrer Wohnung als junge Familie verbringen. Unser Sohn ist nun inzwischen ganze 7 Monate alt und ich habe ihn innerhalb der letzen 2 Monate nur einmal zu Gesicht bekommen. Sie hat zu meiner Familie und mir jeglichen Kontakt abgebrochen.
Nach der Geburt wollte sie das alleinige Sorgerecht haben und ich habe es an sie abgetreten.
Ich möchte aber meinen Sohn regelmäßig sehen. Ich bin auch der eingetragene Vater, muss ich mir das Recht meinen Sohn sehen zu können nun wirklich einklagen? Ich möchte sie nicht zu sehr belasten und der ganze Stress würde weder ihr noch mir, geschweigedenn unserem Sohn gut tun .. ganz abgesehen davon glaube ich auch nicht dass Sie oder ich die Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen könnten. Aber andererseits sehe ich mich für das Wohl meines Kindes dazu verpflichtet für den Umgang mit ihm zu kämpfen. Ich bin deswegen hin und hergerissen, können Sie mir vielleicht sagen was hier meine Möglichkeiten sind?

Mit freundlichen Grüßen,
R.A.

Am 21.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie könnten sich alternativ ans Jugendamt wenden, aber wenn dortiges gutes Zureden nicht hilft könnten Sie den Umgang letztendlich nur gerichtlich geltend machen.
Am 21.06.2011 schrieb (anonym) folgendes:
nachfrage zum 18.16.2011 unter günstigen Bedinungen kann man bei Halbgeschwistern unter Einbeziehung der Mütter auf eine Warscheinlichkeit von 90- 95% kommen kann diese Warscheinlichkeit mit anderen Indizien zur Vaterschaftsfestellung genügen
Am 21.06.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Vaterschaftsfeststellungen erfolgen aufgrund von Gutachten, die eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 99% aufweisen, bei der von Ihnen angegebenen Sicherheit der Feststellung halte ich eine gerichtliche Feststellung für unwahrscheinlich.
Am 05.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe eine Frage,inwieweit hat ein Vater das Recht von mir zu verlangen sein 1jähriges Kind übers Wochenende zu sich zu nehmen.Der bisherige Kontakt erfolgte nur sporatisch,also nicht regelmäßig.Der bisherige Umgang verlief nur innerhalb weniger Stunden.das Kind kennt seine Wohnung nicht,sondern nur Autofahrten und die Wohnung seiner Mutter.
Gibt es eine bestimmte Altersregelung,ab wann das Kind beim Vater übernachten muss,darf,kann?Zumal es sicher ist,das der leibliche Vater keinen wirklichen Bezug zum Kind hat und das Kind auch nicht zu ihm.
Am 06.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wann ein Kleinkind das erste Mal beim Vater übernachten kann ist immer eine Frage der Umstände; verbindliche Regeln gibt es nicht. Haben die Eltern zuvor zusammengelebt und vielleicht sogar der Vater das Kind überwiegend betreut gibt es keinerlei Grund nun plötzlich gegen eine Übernachtung zu sein. Bestand keine Beziehung zwischen den Eltern und hat der Vater das Kind nur unregelmäßig und für kurze Zeit gesehen, so dürfte keine ausreichende Bindung zum Vater bestehen, die einen so langen Übernachtungsumgang sinnvoll macht. Hier müßte die Beziehung erst schrittweise ausgedehnt und gefestigt werden.
Am 07.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich beziehe mich auf den obigen Artikel, der Vaterschaftstest wurde gemacht, es stellte sich heraus das ich nicht als Vater in Frage komme. Die Vaterschaftsanfechtung habe ich eingereicht. Nach diesem Verfahren, wie würde das Umgangsrecht mit meiner (noch) Tochter aussehen und welche Chancen hätte ich beim Jugendamt. Meine Tochter und ich stehen uns sehr nahe, habe Sie nun von der Geburt an Großgezogen, Sie ist jetzt 2 1/2 Jahre alt. Meiner Meinung nach sollte das Jugendamt diesen Antrag auf Umgang stattgeben, da dies zum Wohle des Kindes beiträgt?!
Am 07.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Umgangsrecht besteht auch für andere Bezugspersonen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das und die Beziehung des Kindes kann sich allerdings - im Unterschied zu der Stellung eines Vaters - im Laufe des Lebens ändern.
Am 13.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ist es einem vater zuzumuten,etwas über 100 km zu fahren um den umgang mit seinem kind zu pflegen?
Am 14.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Was wäre die Alternative? Es gibt Väter, die weitere Strecken in Kauf nehmen, um den Kontakt zu ihrem Kind zu pflegen.
Am 20.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Frau RAin Wolf,
meine Frage: Kann ich als Großmutter einen Vaterschaftstest zwischen meinem Enkel, (männlich) und seiner Freundin anonym für mich durchführen lassen? Es wäre für mich ganz wichtig, da ich mein Enkel großgezogen habe. Es besteht ein berechtigter Zweifel gegenüber seiner Freundin. Um eine Beziehung zu meinem Urenkel aufzubauen, benötige ich den Test.
Am 20.07.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Heimliche Vaterschaftstests ohne Zustimmung beider Elternteile sind unzulässig. Dies gilt für alle Beteiligten, also auch für Großmütter und auch bei berechtigten Zweifeln.
Am 15.08.2011 schrieb (anonym) folgendes:
hallo hätte da auch mal eine frage ein freund von mir ist vor 5 wochen vater geworden die ex freundin will ihn aber nicht als vater angeben geschweige denn ihn die vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen er soll nichts von dem kind erfahren oder es sehen. er selber möchte aber gern als vater da sein und sich um den kleinen kümmern, was kann er tun?an wen muss er sich wenden um seine rechte als vater zu bekommen?
Am 15.08.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihr Freund kann sich wegen der Vaterschaftsanerkennung ans Jugendamt am Wohnort des Kindes wenden.
Am 01.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,
war dieses jahr 3 monate mit meiner freundin zusammen, was sie dann aus mir unerklärlichen gründen aufeinmal beendete (ohne abgaben von gründen etc). ca einen monat nach ende teilt sie mir mit, daß sie schwanger ist und zwar schon in der 12 woche. sie ist 17 und ich stehe mitten in der ausbildung. sie will aber weiterhin keinen kontakt und teilte mir eben nur mit, daß ich vater werde... basta. nun meine frage, ich weiß von einer guten freundin, daß sie in den wochen unseres zusammenseins immer kontakt zu anderen hatte, da wir uns leider durch meine ausbildung immer nur am we sehen konnten und sie kein kind von traurigkeit ist. würde nun gern wissen, wenn das kind im januar 2012 zur welt kommt ob es wirklich von mir ist. sie will mir auf jedenfall das gemeinsame sorgerecht verweigern und ich möchte da ich noch azubi bin und nicht soviel geld habe einen normalen vaterschaftstest mit zeugen vom jugendamt, also nicht vor gericht. sollte nämlich wirklich ich der vater sein reißt mich das finanziell richtig tief rein. danke schon mal für eine hilfreiche antwort.
Am 02.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das JA führt keine Vaterschaftstests durch. Von den frei erhältlichen Tests würde ich ebenfalls abraten, da die Probenentnahme von den Beteiligten selbst vorgenommen wird und absichtliche oder unabsichtliche Fehler das Laborergebnis verfälschen können. Der sicherste Weg ist die Klärung der genetischen Abstammung wie im Artikel oben dargelegt, dabei werden die Proben von einem Arzt entnommen und Sie erhalten wirklich Sicherheit bzgl. Ihrer möglichen Vaterschaft.
Am 11.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe auch eine Frage.

Ich habe 7 Jahre mit meiner Lebensgefährtin zusammengelebt. Aus dieser Beziehung ist ein Kind entstanden, da meine Freundin zu dem errechneten Zeitpunkt der Zeugung fremdgegangen war und ich über 3 Wochen nicht zu Hause war, habe ich begründete Zweifel an meiner Vaterschaft. Sie hat es wohl genau so gesehen, mich jedenfalls nicht als Vater beim JA angegeben. Die Beziehung ist auseinander gegangen, übrigens auch wieder wegen Fremdgehen ihrerseits. Das Kind ist heute 6 Jähe alt, ich habe auch heute noch eine gute Beziehung zu ihm, für ihn bin ich sein Vater, was mich auch nicht stört, er ist für mich auch "mein" Sohn.
Sollte sich aufgrund einer Vaterschaftsklage ihrerseits herausstellen, das ich doch wider Erwarten der leibliche Vater bin, bin ich dann neben der Zahlung des Unterhaltes für das Kind ab Feststellung auch zur Nachzahlung des vom JA gezahlten Unterhaltes für das Kind verpflichtet? Meine ehemalige Lebensgefährtin hatte keinen Vater angegeben (unbekannt).
Vielen Dank

Am 12.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die praktische Handhabung der JA ist hier recht unterschiedlich, zunächst einmal wäre die Mutter in Schwierigkeiten, weil sie gegenüber dem JA falsche oder unvollständige Angaben über den Vater gemacht hätte.
Am 13.09.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Da meine ehemalige Lebensgefährtin seit etlichen Jahren bereits arbeitslos ist, wird von ihr nichts zu holen sein und ich befürchte, dass sich das JA dann an mich halten wird. Zumal ja auch zu befürchten ist, wenn es hard auf hard kommt, dass sie dann behaupten kann, auch ich habe von meiner Vaterschaft gewusst, und so dann Aussage gegen Aussage stehen würde.
Trotzdem vielen Dank
Am 13.09.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Da steht nicht unbedingt Aussage gegen Aussage, da die Mutter im UVG Antrag schriftlich nach dem Vater des Kindes gefragt wird (unter Hinweis auf die Folgen falscher/unvollständiger Angaben). Wenn man seitens des Jugendamts noch nicht auf Sie zugekommen ist, hat sie wahrscheinlich einen anderen (den tatsächlichen) Vater angegeben, an den sich das JA gewandt hat.
Am 06.10.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Mein ex-freund und ich haben ein 1jährige altes Kind. Wir hatten und haben immer noch sehr viel streit.
Er will jedes 2te Wochenende unser Sohn bei sich nehmen. Bin ich gezwungen mein Kind (1J.) abzugeben fürs Wochenende? Auch wenn er in eine WG Wohnt? Und manchmal kommen hin und wieder verschiedene Frauen...
Am 07.10.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater, und zwar zunächst einmal völlig unabhängig davon, ob die Eltern streitend oder friedlich auseinandergehen, ob sie danach in Askese oder in neuer Partnerschaft leben, ob sie in einem Reihenhaus oder einer WG leben. Nur wenn ausnahmsweise in sehr sehr seltenen Fällen durch den Umgang das Kindeswohl gefährdet ist kann dieser ausgeschlossen werden. Das Maß des Umgangs muß immer individuell bestimmt werden, da es gerade bei sehr kleinen Kindern große Unterschiede geben kann.
Am 19.10.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe eine 5jährige Tochter. Zum Zeitpunkt der Geburt, hatte ich wechselnde Partner und konnte keinen Vater angeben. Ich habe etwas über 1 Jahr mit meiner Tochter alleine gelebt, keinen Unterhalt bezogen, keinen Unterhaltsvorschuss beantragt, kein Harz4 bezogen, hatte einen 400 € Job und habe nur die Hälfte der Miete vom Staat bekommen. Nun meine Frage, ich lebe jetzt seit 3 Jahren mit meinem jetzigen Partner (der als Vater theoretisch auch in Frage kommen könnte) zusammen und wir wollen heiraten. Er möchte die Vaterschaft anerkennen und eigentlich könnte er auch der leibliche Vater sein (große Ähnlichkeit der Kinderfotos, phänotypische Ähnlichkeiten zum jetztigen Zeitpunkt eindeutig erkennbar). Aber wir haben natürlich auch Angst, dass wir dem Staat die Hilfe für mich in der Zeit, als ich alleine gelebt habe) zurückzahlen müssen (1 Jahr). Jetzt wissen wir nicht wie wir beim Standesamt vorgehen sollen, ohne Ärger zu bekommen. Nur die rechtliche Vaterschaft anerkennen lassen? Muss er dann auch zahlen? Oder Test machen lassen und als biologischen Vater eintragen lassen, wenn er der Vater wirklich ist? Was kommt dann auf uns zu? Immerhin habe ich nix bezogen, nur die halbe Miete und ich habe ja damals wirklich nicht gewußt wer der Vater ist? Vielen Dank für eure Hilfe.
Am 19.10.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der sicherste Weg ist die Vaterschaftsfeststellung durch Test und die anschließende Anerkennung; nur dann stimmen biologische und rechtliche Vaterschaft zuverlässig überein.
Am 27.10.2011 schrieb (anonym) folgendes:
ich bin im mai 2000 rechtskräftig geschieden und habe einen tag nach der rechtskraft wieder geheiratet.im dezember2000 kam mein sohn zur welt.mein sohn wurde also noch in der vorehe gezeugt.es kann sein,das mein ex der leibliche vater ist.ich habe meine schwangerschaft damals vor ihm geheim gehalten,weil ich nicht wollte das er es erfährt.nun ist er aber verstorben.durch die heirat ist mein anschliesender mann als vater in die geburtsurkunde eingetragen worden.meine frage ist jetzt,ob mein anschliesender mann wirklich rechtlich der vater ist?mfg mara
Am 27.10.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gilt der 2. Ehemann als rechtlicher Vater, weil er zum Zeitpunkt der Geburt mit Ihnen verheiratet war.
Am 01.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich lebe in Scheidung. allerdings macht es mich fertig weil ich das gefühl habe, hier ausgenommen zuwerde: folgende situation:

Wir waren verheiratet, doch es ging nicht mehr so weiter. Als ich ihr gesagt hatte dass ich mich Scheiden lassen wolle, versuchten wir es daraufhin doch noch ca. 1- 2 monate weiter. Als nun doch der Punkt kam wo ich mich für das -Aus- entschied, kam sie damit, sie sei schwanger und würde mich fertig machen und auseinander nehmen…. Nun habe ich seid geburt kindesunterhalt zu bezahlen und die scheidung ist bald durch. Jedoch möchte ich natürlich Sicher gehen dass das Kind wofür ich bezahlen MUSS auch wirklich von mir ist… gerade weil es auch offensichtlich war, dass diese Frau einfach einen mann gebraucht hat um ein kind zu bekommen- nun ist es auch sehr bedenklich ob sie mir das kind nicht einfach untergejubelt hat - damit konnte sie ja sicher gehen sich ein kind machen zu lassen und auf der andern seite es evtl so aussehen zu lassen dass es aus der ehe entstanden ist- um auch finanziell abgesichert zu sein…. Diese frau hat von anfang an ein spiel getrieben, allerdings bekommt mein anwalt nichts hin- ich fühle mich allein gelassen und brauche rat.. Auch möchte ich gerne wissen, ob es tatsächlich sein kann, dass für die berechnung des unterhaltes, der durchschnitt genommen wird, sprich 12 monate gehalt gerechnet wir (INKL: URLAUBSGELD+ WEIHNACHTSGELD)- und dieser betrag wird dann monatlich verlangt? Obwohl ich 10 monate im jahr deutlich weniger habe??.... Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar für einen guten Rat. Freundlichste Grüße

Am 02.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Um die Vaterschaft zu klären können Sie eine Abstammungsuntersuchung ggf über das Familiengericht durchsetzen. Grundlage des Unterhalts ist stets das gesamte Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen.
Am 13.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
schönen guten tag

ich habe eine frage und zwar handelt es sich darum

ich bin seit über 2jahren mit einem mann zusammen der verheiratet ist,er hatte zwischen durch zu seiner frau gesagt das er eine andere hat worauf sie ihm gedroht hat das sie mit den kinder 5und2jahre ins ausland geht (es handelt sich um moslems)
wo ja scheidung ein no go ist,was ich nicht verstehe wenn ich jemanden nicht mehr liebe liebe ich ihn nicht mehr.
naja zurück zum theme als sie ihm damit drohte hat er aus angst gesagt das es ein spass war weil er seine tochter 5jahre nicht verlieren will.
ich suche schon seit langem was er vor rechte hat wenn er die scheidung einreichen würde und ob sie ohne sein einverständnis einfach mit den kinder ins ausland ziehen darf.
es belastet auch unsere beziehung,seit dem wir zusammen sind schläft er nur noch im wohnzimmer,hat mit ihr keiner leih sexualität mehr

ich hoffe sie können mir ein paar tips geben wo man sich so richtig beraten lassen kann oder was man tun kann

mfg

Am 14.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Rechte im Scheidungsfall richten sich wesentlich danach, welches Scheidungs- und Folgenrecht anwendbar ist. Da die Beteiligten Moslems sind ist eine ausländische Staatsangehörigkeit und damit die Anwendbarkeit ausländischen Scheidungsrechts denkbar.
Am 14.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
hallo, ich bin verheiratet, war von meinem mann getrennt und hatte in der zeit der trennung eine beziehung zu einem mann von dem ich jetzt schwanger bin. mein mann und ich starten einen versöhnungsversuch zu gunsten unserer gemeinsammen kinder ohne beziehung. wie sehen die rechte des tatsächlichen kindsvaters aus, wenn er erfährt oder der meinung ist das dies sein kind ist kann er die vaterschaft einklagen und hat dann rechte an dem kind?
Am 14.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn das Kind in der Ehe zur Welt kommt, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater, es sei denn der Ehemann ficht die Vaterschaft an. Der biologische Vater hat nach der noch aktuellen Rechtslage keine Möglichkeit, gegen den Willen von Mutter und Ehemann die Vaterschaft feststellen zu lassen und Umgang etc durchzusetzen. Aufgrund eines Urteils des EUGH vor einigen Wochen, in dem dem biologischen Vater Recht gegeben wurde, wird sich diese Rechtslage allerdings voraussichtlich ändern.
Am 14.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
dazu müsste ich ihm aber gesagt haben das er der vater ist oder reicht für ihn der blose verdacht? er müsste ja dann einen vaterschaftstest einklagen, muss ich diesem dann gewähren?
ich frage weil der vater des kindes wirklich gefährlich ist, mehrfach straffällig war und ist und seine anderen 3 kinder auch schon nicht sehen darf, ich will also mein kind schützen, daher will ich ihm nicht sagen das er vater wird denn auch als wir zusammen waren flogen die dinge durch die gegend und gingen kaputt dazu hat er mehr als nur einmal eine morddrohung mir gegenüber ausgesprochen!
wie lange hat er zeit die vaterschaft anzufechten denn bei "vätern" gibt es doch eine 2 jahres frist!?
Am 14.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine ähnliche Grundsituation (Ehekrise, Trennung, neue Partnerschaft, Schwangerschaft, Fortsetzung der Ehe) lag auch der Entscheidung des EUGH zugrunde, der entschied, daß auch der biologische Vater, dessen Vaterschaft nicht festgestellt war, grds Rechte an seinem Kind hat. Eine Anpassung der aktuellen Rechtslage in Deutschland ist daher zu erwarten. Wenn es im Einzelfall schwerwiegende Gründe gibt einem Vater ausnahmsweise den Kontakt zu seinen Kindern nicht zu gewähren ist dies aber grds auch in solchen Fällen in demselben Umfang möglich wie auch sonst.
Am 23.11.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag! Ich habe einen 6Monate alten Sohn der zu 99% nicht der leibliche Sohn meines Freundes ist. Wir waren getrennt und in dieser Zeit habe ich mich auf einen anderen Mann eingelassen. Nachdem ich mich zwischen beiden entscheiden musste bin ich zu meinem jetzigen Freund zurück. Die Zeugung liegt genau in dieser Zeit und fällt auf ein gemeinsames Wochenende mit dem anderen Mann.
Mit Rücksicht auf meinen Lebensgefährten und meine gesundheit (die Schwangerschaft war am Ende problematisch) habe ich den anderen Mann nicht bei der Geburt dabei sein lassen. Er wurde ca. 14 Tage später über die Geburt meines Sohnes informiert.
Er hat zwar verschiedene Umgangsmodelle vorgeschlagen, aber gleich anschliessend nur zwei für ihn akzeptable Wege das alles zu regeln.
Ich ziehe mit meinem Lebensgefährten das Kind groß und er hat nichts damit zu tun oder er kommt für das Kind auf allerdings nur indem er das alleinige Sorgerecht beantragt und das Kind mit Hilfe seiner Familie großzieht.
Also entweder ich verzichte auf Geld oder er nimmt mir das Kind ab, denn seiner Meinung nach fehlt dem Kind was wenn ich Geld von ihm will und zahlen wird er nicht, da er dann die versorgung komplett vom kind übernimmt. Rechtlich sei alles vorbereitet und ich soll mir keine Hoffnung machen. Seine Familie ist gut betucht und kann sich "quasi" alles kaufen. In der Geburtsurkunde ist er nicht eingetragen. Vaterschaft hat er auch nicht anerkannt.
Was für nachteile hat mein Sohn wenn das mit der geburtsurkunde so bleibt? Kann mein Ex einfach so seine Vaterschaft anerkennen und mir das Kind abnehmen? Wir haben nie zusammen gelebt. Mein Lebensgefährte war bei allen Untersuchungen mit hat alles für den Kleinen gekauft. War bei der Geburt dabei und ist emotional und sozial der Vater. Was für rechte hat er? Was passiert mit meinem sohn wenn mit mir etwas passiert? Kann ich da irgendwie vorsorgen, dass er und nicht mein Ex dann das Kind bekommt?
Am 23.11.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nachteile des Sohnes: Er bekommt keinen Unterhalt und erbt auch nicht im Todesfall, solange die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wurde oder Sie die Feststellung der Vaterschaft ggf. gerichtlich durchgesetzt haben.
In Ihrem Todesfall würde, wenn ein rechtlicher Vater nicht existiert, das Jugendamt einen Vormund suchen, das könnte uU Ihr Freund sein, wenn eine soziale Vaterschaft besteht. Sie können als Elternteil, derzeit ist die nichteheliche Mutter allein sorgeberechtigt, auch einen Vormund benennen oder ausschließen.

Bearbeitet am 23.11.2011 von

Am 05.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, ich habe eine frage ist man verpflichtet den vater anzugeben wenn menn weiß wer er ist und zahlungsfähig ist wenn mann unterhaltsvorschuss und hartz 4 bezieht?
Ich kenne da eine dame die hat den vater nicht angeben und bezieht beides??
Kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist!!
Dem kindesvater ist es wohl recht da er ein hohes einkommen hat!!
Sie bekommt von ihm aber etwas unterhalt so ist es für ihn güntiger und sie kassiert 2 mal das weiß das amt natürlich nicht!!!
Glaube sie hat ihn da etwas unter druck gesetzt wenn er nicht zahlt gibt sie ihne an??
Ist das nicht strafbar???
Sie erzählt das noch stolz überall rum kann man da nichts machen?
Und wo muß man sich melden?
Am 05.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Im Antrag auf UVG wird selbstverständlich nach dem Vater und eventuellen Unterhaltsansprüchen gegen diesen gefragt, ebenso wird bei Hartz IV Einkommen aus Unterhaltsleistungen berücksichtigt. Eine Kombination von beiden Leistungen ist dann möglich, wenn der Vater nur teilweise leistungsfähig ist, dann werden teilweise Leistungen gewährt. Falsche Angaben bei der Leistungsbeantragung dagegen können zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen sowie Strafverfahren führen.

Bearbeitet am 05.12.2011 von

Am 21.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe mal eine frage. Ich habe ein Kind, welches aus einer kurzen affäre stammt. dies kind ist mittlerweile ein jahr alt. den vater habe ich auf dessen und meinen wunsch nicht angegeben. gründe sind sicher irrelevant. besteht die möglichkeit, wenn ich einen neuen partner habe, das dieser, wenn er möchte, mein kind anerkennt? oder könnte es probleme geben, wenn plötzlich jemand auftaucht, der eine vaterschaftsanerkennung machen möchte? ich möchte dazu sagen, das ich zwar hartz 4 bekomme aber kein unterhaltsvorschuss. oder wenn der leibliche vater nun doch die vaterschaft anerkennen würde, hätte er möglichkeiten, dies zu tun? wäre das strafrechtlich relevant, auch wenn ich für das kind keine staatlichen leistungen bekomme?
Am 21.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Meine EX-Freundin und ich wir haben uns vor einem halbenjahr getrennt. WIr haben eine gemeinsame Tochter(1 jahr und 6 monate alt)
(Meine Ex-Freundin hat das alleinige Sorgerecht)

Ich habe die Vaterschaft noch nicht anerkannt und sehe meine Tochter nur selten.Aber sie sagt trotzdem Papa zu mir.

Nun wollte ich sie gerne am 25.12 für einen Tag zu mir holen und meine Ex-Freundin verbitet es darf sie das?Was passiert wenn ich sie mir einfach hole?kann das konsequenten haben?

Nun hat sie auch kurz nach unserer trennung einen neuen Freund. Sie wohnen auch zusammen nun spielt sie mit dem Gedanken ihn als Vater eintragen zulassen.

Darf sie das? kann ich i-wie dagegen gehen?

Was für rechte habe ich wenn er eintragen ist?

Was tu ich am besten?
Kann ich auf unterstüzung vom Jugendamt hoffen?

danke für eure hilfe und antworten im Voraus

Am 21.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
spielt es eine rolle wenn ich als mutter mal sterbe, das der vater in der geburtsurkunde steht
Am 22.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ja natürlich spielt das eine Rolle, weil dann wahrscheinlich der Vater für das Kind sorgt, entweder kraft des (ursprünglich) gemeinsamen Sorgerechts oder weil er dann das Sorgerecht beantragt.
Am 22.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt keine Vaterschaft light, wenn Sie das Kind anerkennen, sind Sie der Vater mit allen Rechten, einschl der Möglichkeit ein Umgangsrecht durchzusetzen, und allen Pflichen, einschl. Unterhaltspflicht, wenn nicht, sind Sie rechtlich ein Fremder. Und das Kind einfach zu holen dürfte ein Strafverfahren nach sich ziehen, Unterstützung des Jugendamts ist diesbezüglich demzufolge nicht zu erwarten.
Am 22.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Vorsätzlich falsche Angaben zum Personenstand können strafbar sein gem. § 169 StGB, davon ist also abzuraten, auch wenn keine staatlichen Leistungen beansprucht werden.
Am 22.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

den leiblichen vater jetzt noch nachträglich eintragen lassen, wäre das möglich, ohne konsequenzen? oder wenn ich einen neuen partner heiraten würde, wäre dann mein kind auch seins?

Am 22.12.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich habe eine frage ich bin 19 J. und habe eine kleine tochter fast 2(ich habe das alleinige SOrgerecht.

Ihr vater und ich leben seit einem jahr getrennt und er hat bis heute noch keine Vaterschaft anerkannt.Unterhalt kriege ich selten und manche monate garnix.

Er kommt vllt. alle 2 wochen mal für eine stunde danach weint die kleine sehr wenn er wieder fährt.
Wenn wir einen tag vereinbaren das er kommen soll erscheint er oft nicht ohne abzusagen...

Jetzt lebt er wieder bei seiner Mutter und die haben nur ein kleines haus und einen großen hund wovor meine Tochter Angst hat.

Jetzt möchte er sie abholen.über weihnachten und mit zu sich und seiner Mutter nehmen. sie war erst einmal da und kennt außer den Vater niemanden.

Muss ich meine Tochter ihm mitgeben?
Er droht mir das wenn er vorbei kommt an weihnachten und ich die tür nicht aufmache das er sie eintreten wird und das ich es bereuen werde wenn sie weihnachten nicht mir ihrem Vater feiern darf.

Ich habe angst das er sie einfach mitnimmt.

Am 23.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, ist er nicht der rechtliche Vater des Kindes und hat formal daher auch keine Rechte und Pflichten, also auch kein Umgangsrecht und keine Unterhaltspflicht. Unabhängig davon ist das Eintreten von Türen und das Mitnehmen von Kindern selbstverständlich auch eine Straftat, bei der er sich umgehend mit Polizei und Gericht konfrontiert sehen dürfte.
Am 23.12.2011 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater ist auch nachträglich möglich. Durch die Heirat eines anderen Mannes wird das Kind nicht seins, denn er hat es ja nicht gezeugt.
Am 01.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hi habe mal eine frage kann ich noch 7jahren die vaterschaft noch anfechten lg
Am 02.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es kommt nicht auf das Alter des Kindes an, sondern darauf, wann erstmals Kenntnis davon erlangt wurde, daß die Vaterschaft möglicherweise nicht besteht.
Am 06.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren, als erstes möchte ich mich bei Ihnen für die Zeit die Sie uns Hilfesuchenden widmen bedanken.

ZU meiner Frage :
Meine Freundin und ich haben in Dänemark geheiratet und daher hat sie erst einmal ihren Namen behalten.
Da wir uns als Familie verstehen, möchten wir schon gerne alle, auch Ihr in die Ehe mitgebrachtes Kind den gleichen Namen haben.
Damit das Kind meinen Namen annehmen kann, müsse es adoptiert werden so die Auskunft.
Ist die Stiefkindadoption ohne die Nennung des Erzeugers möglich?
Der Erzeuger hat die Vaterschaft nie angenommen.

Am 19.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
ich habe mal eine Frage!Mein Freund hat einen Sohn mit in die Beziehung gebracht, bezahlt regelmäßig Unterhalt.Hat die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt.Jetzt nach 7 Jahren sieht der Sohn mehr nach dem jetzigen Freund der Mutter aus!Kann man einen neuen Vaterschaftstest machen und wo wendet man sich hin an das Jugendamt wo man den Unterhalt bezahlt? Was ist wenn die Mutter dagegen ist?Wie teuer ist ein Test? Was ist wenn erwiesen wird das er nicht der Vater ist?
Am 20.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Er müsste sich zunächst an die Mutter wenden und diese zur Zustimmung für eine Feststellung der genetischen Abstammung auffordern. Weigert sie sich kann ihre Zustimmung in einem Verfahren vor dem Familiengericht ersetzt werden. Stellt sich heraus, daß er nicht der Vater ist, kann er die Vaterschaft in einem weiteren Verfahren anfechten.
Am 23.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

meine Tochter 3J ist im Trennungsjahr geboren,und
nicht das Leibliche kind von meinen mittlerweile Ex-mann. Der Biologische Vater würde die Vaterschaft anerkennen. Nun meine Frage, wie sieht es mit der 2 jahres Frist aus,wenn ich die Vaterschaft jetzt anfechte? Mein ex mann musste wegen harz4 nie unterhalt zahlen und hat deswegen auch nichts unternommen bezüglich anfechtung,und sich da auf mich verlassen, doch nun lese ich immer wieder 2 jahres frist.Ich bin wirklich ratlos und in mir kommt panik auf das ich das nicht mehr klären kann.Hab ich noch eine möglichkeit die Vaterschaft anzufechten?

Am 23.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können zunächst die genetische Abstammung des Kindes klären - mit Zustimung des Ex oder ersatzweise des Gerichts, falls dieser sich weigern sollte - und danach auf Basis des Ergebnisses die Vaterschaft anfechten.
Am 23.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,

aus einer affaire entstand mein heute 1 jähriger sohn. er lebt bei der kindesmutter. ich zahle monatlich 150,- euro kindesunterhalt. sie bezieht hartz4. vaterschaft ist offiziel noch nicht anerkannt. nun will das amt die vaterschaftsanerkennung. kann das amt mich dazu zwingen diese anzuerkennen oder muss ich diese unbedingt anerkennen? ich weis das ich der vater bin, aber will keine vaterschaftsanerkennung unterschreiben. welche vor- und nachteile ergeben sich? wahrscheinlich muss ich auch mehr kindesunterhalt zahlen, weil das amt dies von mir verlangt. muss ich auch für die mutter unterhalt leisten?

Am 23.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie der Vater des Kindes sind kann notfalls auch gegen Ihren Willen in einem Gerichtsverfahren Ihre Vaterschaft festgestellt werden, Kosten des Verfahrens gehen dann zu Ihren Lasten, bei freiwilliger Anerkennung ergibt sich also ein Kostenvorteil. Selbstverständlich sind Sie Ihrem Kind auch unterhaltspflichtig, der Mindestunterhalt beträgt 317.- abzgl hälftiges Kindergeld. Ebenfalls unterhaltspflichtig sind Sie der nichtehelichen Mutter des Kindes. Auch diese Unterhaltsverpflichtungen können gerichtlich durchgesetzt werden, was mit nicht unerheblichen weiteren Kosten verbunden ist.
Am 23.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
danke für die schnelle antwort. ich bin ja auch gewillt das unterhalt für mein kind aufzubringen. aber nicht der mutter gegenüber. habe ich eine möglichkeit dies zu umgehen oder mich dagegen zu wehren?
Am 23.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt besteht der Anspruch auf jeden Fall für die ersten 3 Jahre, und das Amt dürfte die Mutter auch dazu bringen, die Hartz IV vorrangigen Unterhaltsansprüche geltend zumachen.
Am 23.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,hier meine Frage:
Ich bin verheiratet und war 1/4 Jahr von meinem Mann (zeugungsunfähig) getrennt lebend. Aus dieser Beziehung mit einem anderen Mann ist ein Kind (1 Jahr) entstanden. Kann der biologische Vater die Vaterschaft gegen den Willen von mir und meinem Mann (rechtlicher Vater) anfechten und somit in die Geburtsurkunde eingetragen werden? Hab gelesen, dass dies nur möglich ist, wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der biologische Vater hatte bisher auch Kontakt zum Kind.
Am 24.01.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach der derzeitigen deutschen Rechtslage wäre dies nicht möglich, allerdings wurde diese Rechtslage durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs beanstandet, so daß künftig mit einer Änderung der Rechtslage und erweiterten Rechten des Erzeugers zu rechnen ist.
Am 03.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Was ist, wenn der wohl bedachte leibliche vater meines Kindes für mich und das Kind Unterhalt zahlt... aber sich im Nachhinein rausstellt das er doch nicht der leibliche Vater ist sondern das Kind aus einer einmaligen Affäre entstanden ist?! Wer muss dem betrogenen, bedachten Vater das Geld zurück zahlen???
Am 03.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Auch wenn mir nicht ganz klar ist, was Sie mit einem bedachten Vater meinen, ich vermute mal es geht um den Scheinvater, der sich für den biologischen Vater des Kindes hält, aber es nicht ist. Der Scheinvater kann in diesem Fall den richtigen Vater in Regress nehmen für den von ihm gezahlten Kindesunterhalt.
Am 03.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
kann die Mutter nach der Scheidung dem Scheinvater(er hat nach der Geburt die Vaterschaft annenkannt)den Umgangsrecht zu dem Kind verbieten((eingrenzen) oder Alleinigesorgerecht beeintragen?
Am 04.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Solange er der rechtliche Vater ist besteht grds gemeinsames Sorgerecht und unabhängig davon auch ein Umgangsrecht. Selbst wenn die Vaterschaft erfolgreich angefochten und aufgehoben wäre, könnte uU als sozialer Vater weiterhin ein Umgangsrecht beanspruchen.

Bearbeitet am 06.02.2012 von

Am 05.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte RAin Wolf,

ich bin Mutter einer zwei Monate alten Tochter. Der biologische Vater hat sich bereits in der Frühschwangerschaft von mir getrennt und mir seitdem im privaten und beruflichen Bereich das Leben schwer gemacht. Ein persönlicher Umgang bestand nicht mehr.
Zwei Tage nach der Geburt meiner Tochter erschien er im Krankenhaus, "weil er seine Tochter sehen wolle".
Seitdem besteht er auf sein Umgangsrecht, dass ich ihm nicht gewährt habe, da er seine Vaterschaft bislang nicht anerkannt hat. Stattdessen möchte er einen Vaterschaftstest, der mir in Form zweier Wattestäbchen sowie einer Einwilligungserklärung per Post zugekommen ist.
Seit der Trennung kümmert sich ein enger Freund von mir sowohl um mich (er war bei den Vorsorgeuntersuchungen) als auch um meine Tochter, die er täglich sieht.
Ist es möglich, dass er die Vaterschaft anerkennt, obwohl er nicht der biologische Vater ist?
Hat es Auswirkungen, dass er verheiratet ist?
Sollte die Vaterschaftsanerkennung möglich sein,hätte der biologische Vater dann noch Rechte (umgangsrecht)?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Am 05.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ! Ich bin verheiratet habe 2 kinder (13/16jahre) .hatte eine affaire,kurzzeitige trennung von meinen ehemann.wollte mit der affaire zusammenziehen doch wg druck und stress vom anderen hab ich davon abgesehen. War zu dem zeitpunkt in 11woche schwanger.ehemann und ich haben uns wieder angenaehert und zusammen gerauft. War die ganze schwangerschaft fuer mich da.der erzeuger hat mich in der schwangerschaft massiv bedroht mit email und sms. Hat auch gestalkt.Von wegen ich soll ihm das baby geben da er finanziell mehr zu bieten haette.bevor das ganze mit den stress anfing wollte ich ihm eigentl umgang geben,aber durch diese ganzen Sachen hab ich nur noch angst und will ruhe haben!nun ist kleine da und er hat wieder drohungen gemacht.ich weiss das er zum anwalt ist und jetzt und jetzt erzaehlt das er gute chancen hat mir das kind wegzunehmen. Das kind ist in der ehe geboren,als vater steht mein ehemann in urkunde. Was kann der biologische vater machen.?mein mann hat das kind angenommen als seins kuemmert sich toll. Steht mir bei (auch in der schwangerschaft).bin am ende da die drohungen echt an meinen nerven zerren. Danke
Am 06.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein in der Ehe geborenes Kind gilt rechtlich als Kind des Ehemannes; nach der derzeitigen Rechtslage kann der biologische Vater demzufolge kein Umgangsrecht etc geltend machen. Allerdings wurde dies 2011 vom Europ. Gerichtshof beanstandet, so daß hier ggf Anpassungen stattfinden werden. Das bedeutet aber nicht, daß man Ihnen das Kind wegnehmen wird, sondern nur, daß er es ggf gelegentlich sehen kann.
Am 06.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Test der genetischen Abstammung sollte schon wegen der Folgen des Ergebnisses ausschließlich durch Ärzte vorgenommen werden.
Von einer Anerkennung des Kindes durch einen Dritten sollten Sie schon wegen möglicher strafrechtlicher Folgen absehen; auch sollte bedacht werden, daß dieser dann zivilrechtlich alle Verpflichtungen (ua Unterhalt Erbrecht) auf sich nimmt, was in der Regel gerade nicht gewollt ist, vor allem, wenn er verheiratet ist, und geradezu zwangsläufig zu weiteren juristischen Problemen sowie letztendlich dem Scheitern dieser "Lösung" führt.

Bearbeitet am 06.02.2012 von

Am 06.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte RAin Wolf,

Was meinen Sie mit strafrechtlichen Folgen?
Ich war der Ansicht, dass wenn mein Freund zu meinem familiären umfeld gehört und die Vaterschaft anerkennt, der biologische Vater keine weitere Handhabe hätte, da die rechtliche Feststellung der Vaterschaft nur erfolgt, wenn noch keine andere Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
Ich bestreite ja nicht, dass er der biologische Vater ist, nur übt die vaterrolle eben mein Freund aus und würde daher auch die Vaterschaft anerkennen.
Der biologische Vater hätte doch dann keine Rechte mehr, oder?

Am 06.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die wissentliche Angabe eines falschen Vaters des Kindes kann strafbar sein, ob der falsche oder echte Vater dabei zu Ihrem familiären Umfeld gehört, darauf kommt es nicht an:
§ 169 Personenstandsfälschung.
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Am 06.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo. Danke fuer ihre nachricht. Selbst mit der vorgeschichte mit den stalking und drohungen kann ich nichts machen. Er will das komplette sorgerecht haben und das baby bei sich.ich hab panik das er damit erfolg haben koennte.was kann er jetzt machen?er steht nicht als vater drin. Wie ist jetzt die weitere vorgehensweise??nur damit ich mich drauf einstellen kann. Soll ich mir schon einen anwalt holen oder noch abwarten?danke schoen
Am 06.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Kein Familiengericht wird ohne Not (das wäre etwa der Fall, wenn die Mutter und deren Ehemann nicht in der Lage sind, das Kind zu versorgen zB aufgrund Krankheit oder Sucht) einen Säugling der Mutter wegnehmen und dem Vater übergeben, dh ihm das alleinige Sorgerecht übertragen.
Am 06.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Er ist ja zur zeit auch nicht als vater eingetragen. was waeren den die schritte die er machen koennte.soll ich mir schon einen anwalt holen?oder abwarten was kommt oder ob ueberhaupt was kommt.kann es auch sein das es gar nicht erst zum gerichtstermin kommt?hatte da mal was von nen aehnlichen fall hehoehrt. danke!
Am 07.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ich würde einfach mal abwarten; häufig sind derartige Ankündigungen reine Theaterkulisse im Angesicht einer gescheiterten Beziehung.
Am 12.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe eine freundin die sich gerade von ihrer 7 jährigrn beziehung getrennt hat bis dahin hat immer alles gepasst. und jetzt spielt die großmutter väterlicherseits verückt. kann diese einen vaterschaftstest beantragen wenn ihr sohn und seine ex-freundin sagen dass er der vater ist die kinder sind jetzt 4 und 2 jahre
Am 13.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn beide Eltern sich über die Abstammung der Kinder einig sind, wird die Großmutter dies hinzunehmen haben; allerdings könnte sie natürlich ihren Sohn dahingehend beeinflussen, daß dieser eine Feststellung verlangt. Der Vater hat einen entsprechenden Anspruch.
Am 13.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Der biologische vater hat nun doch es geschafft das vors gericht geht.da er meint zu wissen das mein mann keine sozial familiaere beziehung zu meiner tochter haben koennte. Als grund hat er benannt das mein mann wohl probleme mit meinen 16jaehrigen pupertierenden sohn haette und ausserdem nix zuhause tuen wuerde. Letzteres Ist mir damals mal rausgerutscht welches weit hergeholt war und nur teilweise der wahrheit entsprach. Und das alles nur um die vaterschaft anzufechten! Da ja dann das zusammenleben fuer das baby nicht toll waere. Problem ist wie soll das wiederlegt werden.weil das nicht der wahrheit entspriecht jeder der meinen mann und die kleine erlebt hat ist begeistert.er ist und verhaelt sich wie ein dad!!! Mit nachts mit wach bleiben und beruhigen bei koliken. Alles! Was kann ich machen das der erzeuger unsere familie nicht kaputt machen kann. Ich weiss ja nicht wie das ist.da dann aussage gegen aussage steht. Ausserdem behauptet er das meine die mit meinen mann zerruettet waere und ueber kurz oder lang kaputt ginge und er dann seiner pflicht der kleinen gegenueber nicht nachkommen wuerde!! Unsere ehe ist besser als vorher wir sind sein 14jahren verheiratet hatten schon viele auf und abs aber haben immer zusammengehalten/gefunden!hier auch wieder meine frage was kann man gegen eine solche aussage machen??XVielen dank fuer ihre muehe. Was bedeutet eheanfechtungsverfahren?
Am 14.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn eine Klage gegen Sie eingereicht wurde sollten Sie einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen; von hier aus ist nicht ganz klar, um was für eine Klage es sich handelt: Die sozial-familiäre Beziehung des Vaters zum Kind spielt bei der Vaterschaftsanfechtungsklage des biolog. Vaters eine Rolle; die Eheanfechtungsklage dagegen zielt auf Aufhebung der Ehe (keine Scheidung), hier sind aber die Ehegatten antragsberechtigt und nicht ein biologischer Vater eines rechtlich ehelichen Kindes.
Am 23.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich bin 37 Jahre alt und verwitwet. Habe 2003
geheiratet. Aus meiner Ehe entstammt meine Tochter,jetzt 7 Jahre alt.
Mein Ehemann ist 2006 verstorben.
Problem: Jetzt will ein Mann, mit dem ich ein aussereheliches Verhältnis hatte, die Vaterschaft
bezüglich meiner Tochter erwirken.
Frage: ist gesetzlich möglich,bei etwaigem positiven DNA-Test eine gesetzliche Vaterschaft zu erreichen?
Und:
wie kann ich vorgehen, nachdem dieser Mann mich im Zuge eines versuchten Klärungsgespräches verbal bedroht und tätlich angegriffen hat.?
mit der Bitte um Antwort verbleibe ich dankbar!
Am 24.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo nochmal!!danke fuer den rat wg anwalt.nun meine frage:meine affaire versucht es so hinzustellen das unsere ehe am ende ist (bloße behauptung/keine beweise) genau wie behauptungen von ihm aufgestellt werden das mein mann keine sozial/familiäre beziehung zu der kleinen hat.nur beweis was ein pupertierender 15jaehriger meint. Was hat das fuer eine chance vor gericht.?wie soll das bewiesen werden??die anwältin hat dementsprechend was aufgesetzt. Haben zeugen angegeben die belegen wie mein mann in ganzen jahren mit meinen sohn umgegangen ist und wie er mit der kleinen umgeht. Selbst die oma kann das belegen.halt alle selbst welche die nicht wissen das er nicht der biologische vater ist.was wird vom gericht gemacht wie die sich nen bild machen.der erzeuger nimmt auch als grund das kind geplant war usw doch zu dem zeitpunkt dem er als zeugungsdatum angibt ist dies nicht der fall gewesen.ich brauchte mich nie um verhütung zu kümmern da mein mann sich sterillisiert lassen hat damit ich keine chemie nehmen muss.mein mann und ich lieben unsere kinder auch wenn er von 2 nicht der leibliche papa ist(hab den grossen mit in die beziehung gebracht(er war1 1/2jahre alt) danke für antwort!
Am 24.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie im laufenden Prozess bereits einen Anwalt haben, der mit dem konkreten Vorbringen der Gegenseite und der Prozessakte vertraut ist, wäre es nicht seriös, aus der Ferne und ohne diese genaue Aktenkenntnis Aussagen zum weiteren Vorgehen und zu konkretem weiteren Sachvortrag im Prozess zu machen.
Am 24.02.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie bedroht und tätlich angegriffen werden, können Sie Strafanzeige erstatten.
Bei in eine Ehe hineingeborenen Kindern, deren Vater nicht der Ehemann ist, die von ihm aber akzeptiert wurden und die Ehe fortgesetzt wurde, hat der biologische Vater nach bisherigem deutschen Recht keinen Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft. Allerdings kann es aufgrund eines Urteils des EUGH vom Herbst 2011 hier möglicherweise künftig Änderungen geben.
Am 24.02.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Es läuft noch kein prozess.mich wuerde nur interessieren wie man bitte beweisen soll das eine ehe geführt wird. Schliesslich wird das ja vom biologischen vater angezweifelt bzw die tatsächliche familiäre soziale beziehung zu dem kind. Wie wird das den beurteilt?schliesslich kann der biologische vater nicht mutmassungen äussern. Schliesslich haben wir seit anfang der 10woche keinen kontakt mehr. Und vorher hatte er vom 1jahr im höchstfall 2mal im monat kontakt zu mir und meinen mann und dem kindern. Sowas reicht doch nicht aus oder irre ich mich da???und solange man verheiratet ist und zusammen lebt als ehepaar mit allem geht da doch gar nichts oder?Vielen dank trotzdem für ihre antwort.
Am 10.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte RAin Wolf!
Ich habe eine Frage, ich hoffe Sie können mir helfen!
Im Januar wurde mein Kind geboren. Der Vater (ich bin zu 90% davon ausgegangen das er der Biologische Vater ist) hat VOR der Geburt die Vaterschaftsanerkennung angenommen. Als dann mein Kind geboren ist, habe ich gemerkt das er nicht der Vater sein kann. Da es ihm überhaupt nicht ähnlich sieht! Jetzt meine Frage, wenn er die Vaterschaft anfechtet geht das dann vor Gericht oder wie läuft das ab? Er weiß von meinem Ausrutscher, bzw. davon das noch ein anderer Mann in Frage kommt, noch nichts! Kann ich den Test auch mit dem anderen Mann durchführen und was für Folgen hätte das? Wie muss ich dann vorgehen, wenn sich herrausstellt das der Vater gar nciht sein richtiger Vater ist? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus! =)
Am 12.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Anerkennung ist er der rechtliche Vater, auch wenn er es biologisch möglicherweise nicht ist. Heimlich und ohne seine Zustimmung können Sie keinen Abstammungstest durchführen lassen. Die Anfechtung nach der Klärung der genetischen Abstammung erfolgt vor Gericht.
Am 12.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, aber wenn ich mit dem anderen Mann, der ebenso in Frage kommen würde, einen Test mache und sich dann herrausstellt das er der biologische Vater ist... muss die Vaterschaftsanerkennung dann auch vor Gericht geklärt werden. Kann man das alles auch ohne ein gerichtliches Verfahren lösen?
Am 12.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nein, es geht weder ohne Wissen des rechtlichen Vaters, noch ohne gerichtliches Verfahren der Vaterschaftsfeststellung. Die Feststellung, daß ein anderer rechtlich und biologisch der Vater eines Kindes ist, ist keine Privatsache, weil die Zuordnung verbindlich für alle festgestellt werden muß.
Am 12.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Bekomme ich dann eine Strafe vom Gericht, weil der leibliche Vater doch nicht der biologische Vater ist?? Ich mein, ich bin ja sehr stark davon ausgegangen, dass er es ist. Sonst hätte ich Ihn ja nicht die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen!
Am 12.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Vaterschaftsprozess findet vor dem Zivilgericht/Familiengericht statt, für die Verfolgung von Straftaten ist dieses nicht zuständig. Außerdem setzt eine Strafverfolgung Vorsatz=Absicht voraus.
Am 13.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
ich war vor 13 jahren mit einer Frau zusammen die geschieden war und 2 eheliche Kinder hat,ich hatte mich in Sie verliebt und wir beschlossen ein Gemeinsammes Kind zu haben...sie wurde schwanger und kurz vor der 12 schwangerschaftswoche beändete Sie die Beziehung mit mir...ich bin damals Gefühlsmäßig durch die Hölle gegangen und ging zum Jungenamt und erzählte meine Misere dort sagte mann mir das ich gegen den willen der Mutter keinen Anspruch auf das kind hätte und verwies mich zu einer Beratungsstelle beim caritas denen war die situation ebenfalls bekannt und mann riet mir die situation so hinzunehmen wie es ist mit der Aussage ....wenn die Mutter Sie nicht will und das ist so haben Sie keiner Chanse auf das Kind,nach 8 Jahren wird es Schwer werden Sie als Vater in Regress zu nehmen,ich hatte daher bis jetzt nieh Kontakt zu dem Kind, jetzt nach 12 Jahren Schreibt mich das Jugendamt an weil die Mutter den Kindesvater sucht und will all meine Einkünfte angegeben haben...ich Zweifle jetzt sehr
weil ich mir auch nicht sicher bin ob ich der Vater bin.
meine Fragen?
wenn ich der Biologische Vater bin muß ich auch rückwirkend Unterhalt zahlen?
wie Hoch beläuft sich der Unterhalt?
wenn ich der Vater des Kindes bin habe ich auch Umgangs und Sorgerecht für das Kind?
Mein Eindruck ist das die Kindesmutter das alles mit Eiskalter berechnung gemacht hat,da ich damals wirtschaftlich sehr schlecht gestellt war,jetzt geht es mir besser und sie hat davon gehört Sie hat daher bewust verschwiegen das ich der Vater bin ist das nicht Betrug???
Am 14.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, der Vater zu sein,so sollten Sie das durch eine Abstammungsuntersuchung klären lassen. Sofern Sie als Vater festgestellt werden, haben Sie alle Rechte und Pflichten für das Kind, also auch Umgangsrecht und Unterhaltsverpflichtung. Beim Unterhalt für die Vergangenheit kommt es darauf an, wer hierfür bislang aufgekommen ist, ein anderer potentieller Vater, die Mutter oder das Jugendamt. Der Mutter mag ihr früheres Verhalten entgegengehalten werden können, dem anderen (Schein)Vater nicht.
Am 14.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Zu Beginn meiner Schwangerschaft habe ich mich von meinem Mann getrennt. Er hat gar kein Interesse an dem ungeborenen Kind. Kann ich bei der Geburt des Kindes einen anderen Vater als den Ehemann angeben? Mein Freund würde gern die Vaterschaft anerkennen lassen. Geht das? Oder kann ich angeben "Kindsvater unbekannt", obwohl ich leider noch verheiratet bin?
Am 15.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für ein in der Ehe geborenes Kind gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater, unabhängig davon, ob er sich für sein Kind interessiert oder nicht. Bewußt falsche Angaben zum Vater eines Kindes können außerdem strafrechtliche Konsequenzen haben.
Am 15.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Meines Wissens ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht strafbar, oder? Was hätte das für Auswirkungen?
Am 16.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für bewußt falsche Angaben über den Personenstand sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vor, § 169 StGB.
Am 20.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Vor vier Jahren habe ich ein nicht eheliches Kind bekommen.Hatte eine doppel Beziehung.Nach der Geburt waren wir sicher wer der Vater ist wegen der ähnlichkeiten.Der hat auch die Vaterschaft anerkannt.Den habe ich dann auch geheiratet.Der andere wollte dann unbedingt einen Vt machen einen Monat nach der Geburt bei ihm zuhaus mit ohrenstäbchen und Taschentücher!! Ich weiß es war dumm von mir, das ich es mitgemacht habe das Jugendamt hat mir von sowas abgeraten.
Er sagte danach das ich das Testergebnis nie erfahren würde weil, es mich nichts angeht.Nach über einem Jahr stand er plötzlich bei uns vor der Tür und meinte er hätte ganz vergessen mir das Testergebnis zu geben, drin stand das "er" der Vater wäre!.Danach hörte man wieder über ein Jahr nichts von ihm dann kam wieder ein Brief mit falschen Famieliennamen den hatte ich sofort wieder zurück geschickt. Und jetzt kam ein Brief an mich von ihm wo drin steht das er einen Kontakt zu dem Kind haben möchte weil´s ihm so schlecht geht weil das Kind ohne sein Wissen aufwächst.Zuvor hatte er keine Zeit sich zu melden. Jetzt droht er mir das er vor Gericht will wenn ich keinen Kontakt herstelle.Er will anscheinend nur einen Kontakt wie er schreibt.Er kennt aber das Kind garnicht.
Was soll ich denn machen?
Auf was muß ich mich einstellen wenn er wirklich vor Gericht geht?
Hat er irgendwelche Chancen?
Am 20.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Durch die Heirat nach der Anerkennung gilt das Kind zunächst Kind des Ehemannes. Nach derzeitiger Rechtslage hat ein biologischer Vater - sofern er überhaupt der biologische Vater sein sollte, selbst bei Vorlage des Testergebnisses kann bei der Probenentnahme durch medizinische Laien aufgrund von Fehlern schnell ein falsches Ergebnis entstehen - in diesem Fall keine Rechte an dem Kind. Aufgrund eines Urteils des EuGh vom Herbst wird aber möglicherweise eine Überarbeitung des Rechts erfolgen.
Am 23.03.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin Verheiratet,habe mit meinem Mann einen 2 jährigen Sohn,wir leben nicht mehr zusammen und sind grade dabei uns Scheiden zu lassen.
Ich habe einen neuen Freund und irgendwann möchten wir auch Heiraten, welche Rechte hat der Leibliche Vater wenn ich meinen Freund Heirate und er das Kind Adoptiert, würden dem Leiblichen Vater jegliche Rechte entzogen werden?
Am 26.03.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Adoption ist nur mit Zustimmung des Vaters möglich; dann würde der neue Vateran die Stelle des bisherigen leiblichen treten.
Am 06.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten tag,
ich habe 30,04,2010 einen jungen zur welt gebracht mit dem erzeuger lebe ich nicht mehr zusammen . ich habe neu geheiratet und er hat auch die vaterschaftsanerkennung unterschrieben da mein ex das ja nicht wollte. jetzt ist mein mann (nicht erzeuger des kindes) der rechtliche vater, denn er steht auf der geburtsurkunde als vater drauf.nun kommt mein ex nach fast 2,5 jahren an und will per gericht einen test anfordern der bestätigt das er der vater ist und will dann auch gleich per gericht das halbe sorgerecht, er hat sich in den 2 ,5 jahren gerade mal 2 oder 3 mal gekümmert und ansonsten mal ne sms geschrieben wie es dem kleinen geht mehr nicht, ich war im juni/juli 011 das letzte mal bei ihm mit dem kleinen . der kleine hat sich sichtlich unwohl gefühlt und wusste nicht wer das ist der ihn auf dem arm nehmen will. nun war seit dem kontaktstill und jetzt will er ihn wieder sehen und alles klagen. mein jetztiger mann hat genau wie ich das halbe sorgerecht.
kann er das bei gericht durch setzten mit dem test bekommt er da recht? muss ich mir da jetzt sorgen machen das er eine intakte familie zerstört?
Am 06.06.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Rechte rein biologischer Väter sollen neu geregelt werden, aktuell gibt es dazu von der Politik nur einen Gesetzesentwurf, dh beschlossen ist noch nichts. Demnach soll es unter best. Umständen ein Umgangsrecht und ein Auskunftsrecht für biologische Väter geben, die gezeigt haben, daß sie Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen und bislang durch die rechtliche Vaterschaft des anderen Mannes gehindert wurden.
Nach Ihrer Schilderung dürfte dies eher nicht der Fall sein, da er die Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung usw hatte, aber nicht wollte.
Am 07.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Ich stecke wie viele Vorschreiberinnen auch in einer für mich furchtbaren Lage. Ich bin in der 7.Woche schwanger. Der Kindsvater war bei der Feststellung durch den Frauenarzt dabei. Letzte Woche hat er, obwohl er mir immer vorgeschwärmt hatte, er hätte gern noch ein Kind (er hat bereits eines aus 1.Ehe) und möchte es auf jeden fall aufwachsen sehen, sich entschieden, zu seiner Ex-Freundin zurück zu gehen. Ich wüsste nun gerne, falls ich mich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheide, kann ich ihn verpflichten, sich an den Kosten zu beteiligen? Denn schliesslich würde ich darüber gar nicht erst nachdenken, hätte er mich nicht mit einem Kind im Bauch sitzen gelassen.

Am 08.06.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Erstausstattung und ggf Entbindungskosten der nichtehelichen Mutter, aber für den Fall eines Schwangerschaftsabbruch wäre mir keine Rechtsgrundlage für eine Kostenbeteiligung des Vaters geläufig.
Am 22.06.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hallo ich wollte mal fragen wie es ist nach einem one night stand zu erfahren man wird vater und sie will das kind behalten.....ich allerdings hin strikt dagegen da ich der meinung bin ein kind sollte mit seinem richtigen vater aufwachsen denn ich will es ja bekanntlich nicht haben u nix damit zu tin haben....muss ixh die gaterschaft annehmen...und wenn nicht muss ich trotzdem unterhalt zaheln ? denn ich bekomme harz4
Am 25.06.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Vaterschaft ist ein biologischer Fakt, der keiner Annahme bedarf. Diesen Fakt kann man freiwillig anerkennnnen oder er wird ggf gerichtlich festgestellt, mit allen rechtlichen Folgen wie Unterhaltspflicht. Allein der Bezug von H4 befreit davon nicht automatisch.
Am 07.08.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Folgende Situation: Frau hat mich im 5. Monat schwanger verlassen, und ich hatte Zweifel an der Vaterschaft. Dann kamen Unterhaltsklagen, es ging vor Gericht, der Zweifel wurde kundgetan auch vor Richter und Jugendamtmitarbeiterin. Die Frau behauptet ich bin der Vater. Aus Unwissen habe ich die Frist der Anfechtung verstreichen lassen. Die Scheidung war zwei Jahre später, und ich versuchte nochmals über mehrere Anwälte gegen die Vaterschaft zu klagen, da immer mehr Zweifel bestanden. Kontakt zur Tochter hatte ich nie. Die Klage wurde abgeschmettert, sogar vom Oberlandesgericht. Ich zahlte jeden Monat Unterhalt, fast 17 Jahre. Jetzt erfahre ich von der Großmutter des Kindes, das dieses nie bei der Mutter gelebt hat, diese seit vielen Jahren einen Vaterschaftstest gemacht hatte, bei dem eindeutig feststand, dass ich nicht der Vater bin. Die Oma will jetzt klagen, dass der biologische Vater die Vaterschaft anerkennt. Hab ich noch eine Chance auf Klarheit und Gerechtigkeit?
Am 08.08.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Klarheit zu gewinnen dürfte rechtlich einfach sein, seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, auch unabhängig von einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren eine Abstammungsuntersuchung notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Ob danach, entspr. Ergebnis vorausgesetzt, noch eine Anfechtungsmöglichkeit besteht, müßte näher geprüft werden. Ebenso könnten Ansprüche gegen die Mutter bestehen, denn lebt das Kind nicht bei ihr, so erbringt sie ihren Teil der Unterhaltspflicht nicht durch Betreuung des Kindes und wäre barunterhaltspflichtig.
Am 03.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
guten tag,

gibt es (abgesehen von verhütung) möglichkeiten keinen unterhalt zahlen zu müssen?

ich bin zwar noch nicht in der situation, aber is es möglich das ein loch im kondom mich vor zahlungen schützt? oder bin ich trotz verhütung bei ungewollter schwangerschaft dazu verpflichtet einen teil meines einkommens abzutreten?

Am 04.09.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Keine. Wenn Sie Vater eines Kindes sind hat das Kind einen Unterhaltsanspruch gegen Sie, das Risiko einer möglichen ungewollten Schwangerschaft aufgrund welcher gewollten oder ungewollten Faktoren ist jeder intimen Beziehung immanent.
Am 12.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich hab mal eine frage der papa von meiner 14 monate alten tichter hat 1 monat nach der geburt die vaterschaft anerkannt zahlt aber kein unterhalt möchte jetzt eonen vom internet gekauften test machen und er schrieb mir schom oftmals ich sollte unterschreiben !
Sollte ich es machen oder nicht ????
Ps:ich wahr nicht mehr mit dem papa zusammen weder noch verheiratet
Am 12.09.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Abstammungstest sollte um Fehler und damit falsche Ergebnisse auszuschließen nur über den Arzt durchgeführt werden.
Am 21.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe ein riesiges Problem.
Ich kenne den biologischen Vater meiner kleinen Tochter(geb. am 23.11.2011) nicht da sie bei einem one-nigth-stand gezeugt wurde, habe aber seit einigen Monaten einen neuen Freund der die Kleine sehr liebt und der auch die Vaterschaft anerkennen würde. Das Problem ist das ich Hartz 4 beziehe und ich die angst haben das sie von Ihm verlangen das er leistungen an die Arge zurückzahlen soll, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat. Ist das so? Oder muss er nur ab der Vaterschaftsanerkennung für die Kleine zahlen?
Am 24.09.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Ihr Freund nicht der Vater des Kindes ist sollte er auch nicht wahrheitswidrig die Vaterschaft anerkennen. Er würde dadurch auch nicht nur dem Kind, sondern auch Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. Hinzu kommt, daß Sie selbst wegen Ihrer bisherigen Angaben den Behörden gegenüber, die den jetzigen Vaterschaftsangaben ja widersprechen, möglicherweise mit Konsequenzen (Rückforderungsansprüche, ggf strafrechtl Ermittlungen) rechnen müssen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Freund auch für die Vergangenheit auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen, weil die fehlende rechtliche Feststellung der Vaterschaft ein Hindernis für die Geltendmachung von Unterhalt war.
Am 24.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
sehr geehrter herr wolf,
mein freund wollte dies nur tun da er sich auch an die kleine gewöhnt hat. da ich leider nicht weiß wer der vater meiner tochter da sie bei einem one nigth stand stamm und ich leider sehr betrunken war.
ich habe mich gegenüber den behörden nie unwahrheitsgemäß geäußert. auch diese wissen das ich nicht weiß wer der vater meiner tochter ist da dieser aus dieser einen besagten nacht stammt.leider.
Am 24.09.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hallo,
mein freund wollte dies nur tun da er sich auch an die kleine gewöhnt hat. da ich leider nicht weiß wer der vater meiner tochter da sie bei einem one nigth stand stamm und ich leider sehr betrunken war.
ich habe mich gegenüber den behörden nie unwahrheitsgemäß geäußert. auch diese wissen das ich nicht weiß wer der vater meiner tochter ist da diese aus dieser einen besagten nacht stammt.leider.
warum muss ich mit konseqeunzen rechnen obwohl ich nichts unwahrheitsgemäßes angegeben habe?
Am 24.09.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Soweit jedoch nun die Vaterschaft durch den neuen Freund anerkannt würde, stellt dies eben einen Widerspruch zu den bisherigen Angaben dar, Sie wüssten nicht wer der Kindsvater ist und die Behörden werden diesem Widerspruch möglicherweise nachgehen.

Bearbeitet am 24.09.2012 von

Am 14.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Bei mir stellt sich folgendes Problem mein Schwiegervater ist 74 Jahre alt und seit über 10 Jahren geschieden.Seit dieser Scheidung tauchen immer wieder von Familienmitgliedern die Aussagen auf, sein drittes kind wäre nicht sein leibliches, auch meine Schwiegermutter äußerte das mir gegenüber. So nun ist der Zeitpunkt gekommen das mein Schwiegervater endlich wissen möchte ob dies der Wahrheit entspricht. Er sagt er möchte diese Angelegenheit geklärt haben so schnell wie es geht vor allem weil er nicht weiß wie lange er noch auf dieser Welt verweilen darf.
Meine Frage ist ob den die Vaterschaftsanfechtung angegangen werden kann und zu welchen Anwalt mein Schwiegervater gehen muss? Zu Information sein drittes Kind ist jetzt 26 Jahre alt und Pflegt in keinster weiße Kontakt zu seinem angeblichen Vater.
Am 15.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Um festzustellen, ob er der biologische Vater ist, kann er zunächst die genetische Feststellung der Vaterschaft betreiben. Ob - bei negativem Ergebnis - die Vaterschaftsanfechtung möglich ist, muß separat entschieden werden. Er kann sich an einen örtlichen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

Bearbeitet am 15.10.2012 von

Am 21.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, bin verheiratet hat ein baby (vor ein Paar wochen bekommen) duch ein affäre. Der Mann wohnt in Portugal, ich habe aber kein kontakt mit in mehr, aber er stört, ruft bei meine Freundin und sagt, dass er das recht für das baby will, hat heute gesagt, dass er nächst woche hier nach deutschland kommt, er hat mein adress usw. Was kann ich machen wenn er zu mir kommen, soll ich die polizie anruf?Bin mit mein Mann und das baby glücklig, wir sind eine glücklig Familie geworden und habe angst, was was passiert kann, wenn dieser Mann aus portugal hier kommen, kann er welches recht über das baby haben? Das baby ist schön bei alles behöden registriert mit der namme mein Mann und wir sind 3 Jahre verheiratet. Ich habe,ja, sch* gebaut, aber mein Mann hat mir verzeihen. Hat diese anderer Mann über das baby, obwohl er hier in DE nicht wohnt? Vielen Danken!!!!!!
Am 22.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Rechtlicher Vater des ehelich geborenen Kindes ist der Ehemann und nur dem stehen gemeinsam mit Ihnen Sorgerecht etc zu. Aktuell kann der Vater somit gegen Ihren Willen keine Rechte geltend machen.
Es gibt allerdings aufgrund einer Entscheidung des Europ. Gerichtshofes derzeit einen Gesetzesvorschlag, der künftig den biologischen Vätern ein Umgangs (=Besuchs)recht einräumt, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Am 26.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Morgen, ich hab da mal ne Frage, und zwar:
Meine Ex-Freundin ist Schwanger von mir.
Muss sie mich als Vater angeben, da sie weiß das ich der Vater bin , oder kann sie es auch verschweigen ?
Und, kann man sie mich als Vater das ganze Leben lang nachträglich rechtlich eintragen lassen?Oder gibt es da eine Frist? Wir sind ja nicht verheiratet.
Und muss ich dann eventuell den Unterhalt der verstrichenen Jahre nachzahlen, in denen ich nicht als Vater eingetragen war?
Am 26.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Spätestens, wenn die Mutter, die ja aufgrund Mutterschutz und wegen Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann, Sozialleistungen in Anspruch nimmt, muß der vorrangig unterhaltspflichtige Kindsvater angegeben werden.
Am 26.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Morgen, bin schwanger von meinem Freund und er drängt auf Abtreibung. Für mich kommt das unter keinen Umständen infrage. Notfalls bekomme ich das Kind allein. Bei einer Zusammenstellung "Pro und Contra - Kind" habe ich als Pro argumentiert, dass das Kind immer da sein wird und dass mir das niemand nehmen kann. Er sagte dann, dass das nicht stimme. Er könne mittels Gericht das Sorgerecht ertreiten. Dabei käme es nur auf Geld und Beziehungen an. Da er Unternehmer ist und ich Angestellte, habe ich nun tatsächlich Sorge, dass er mir das Kind wegnehmen kann eines Tages, wenn er merkt, er möchte doch Kontakt zu dem Kind, das er jetzt nicht will. Ist an seiner Aussage was dran?? Menschlich gesehen ist das ja schon ein starkes Stück: Erst das Kind nicht wollen und mich mit dem Aufziehen allein lassen, und es mir dann aber evtl. wegnehmen wollen... Würde er das hinkriegen als Vater, auch wenn ich für mein Kind meinetwegen "Vater unbekannt" melde. Ich bitte dringend um Ihren Rat, da ich ziemlich verzweifelt bin. Vielen lieben Dank!
Am 26.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ich halte Ihre Befürchtungen aus anwaltlicher Sicht für unbegründet. Ein Gericht wird einer Mutter das Sorgerecht für deren Neugeborenes nur unter gravierenden Umständen entziehen (zB mangelnde Möglichkeit für das Kind zu sorgen wegen Suchtproblemen). Darauf, ob ein Elternteil Unternehmer oder Angestellter ist, kommt es nicht an. Das einzige, was der nichteheliche Vater aufgrund einer Gesetzesänderung bei Gericht künftig beantragen könnte ist die gemeinsame elterliche Sorge, allerdings nur, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Das geschilderte Verhalten läßt daran eher Zweifel aufkommen.
Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, daß nach anwaltlicher Erfahrung derartige willkürliche Behauptungen von werdenden nichtehelichen "Vätern wider Willen" häufiger als Druckmittel verwendet werden. Die Mütter sollen dadurch veranlaßt werden, entweder die Vaterschaft als solche durch eine Abtreibung oder aber die rechtliche Vaterschaft durch Verschweigen des Vaters zu verhindern,damit der eigentlich leistungsfähige und unterhaltsverpflichtete Mann sich den finanziellen Verpflichtungen entziehen kann.
Am 29.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hallo, nach einen diskobesuch wurde meine bekannte schwabger und bekam einen sohn, dem folgte ein vaterscgaftstest wonach ich der vater bin. jedoch meldete sich meine bekannte nun sieben jahre nicht mehr bei mir, nun meldet sie sich und möchte unterhalt obwohl sie mich in der geburtsurkunde nicht als vater eingetragen hat sondern vater unbekannt steht. muss ich jetzt zahlen ?
Am 30.10.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Solange Sie noch nicht rechtlich als Vater festgestellt worden sind durch freiwillige Anerkennung oder gerichtliche Vaterschaftsfeststellung können Sie noch nicht in Anspruch genommen werden.
Am 12.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Mein Lebenspartner zahlt Unterhalt für einen 8 jährigen obwohl er nicht der Vater ist. er hat damals einen vaterschaftstest gemacht und der fiel negativ aus. Allerdings wurde die anfechtungszeit von 2 jahren überschritten und nun zahlt er fast 300 euro im monat.nun soll er noch eine Unterhaltsverpflichtung unterschreiben. muss er das? Bzw besteht die möglichkeit die vaterschaft nun doch nochmal anzufechten? Er hat keinen Bezug zu dem kind und hat es auch noch nie gesehen.
Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen dank
Am 12.12.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn seit Kenntnis des neg. Vaterschaftstest die Anfechtungsfrist verstrichen ist, dürfte eine Anfechtung kaum mehr möglich sein, auch wenn er definitiv nicht der biologische Vater sein sollte.
Am 13.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hello,

I lived in Germany for some months in 2002. During that period I met a woman and it happened that she got pregnant. There was some questions about the pregnancy, whether it was mine or her immediate former boyfriend's. I left before she delivered and we didn't have any form of contact for almost 5 years.
When I eventually got intouch with her, she told me that she had delivered a boy and that her ex boyfriend accepted fathership. But by the time I got intouch with her, the boy being already 4, the legal father was already asking whether the boy was really his beacuse he could see they don't resemble.

The mother never lived with the legal father either during birth or after. The mother could see that the boy resembled me, and when I saw his photos, there was no doubt at all! However, she couldn't face the legal father with the truth. Panicking she moved the boy to stay with her relatives abroad.

In february this year,I travelled to the country where the boy was staying with the mothers relatives and I met him. I clearly saw how he resembled me and I introduced my self as the father. He don't know his legal father, luckily, neither does he know that there exists such a one. I have had good communication with him since then. A few weeks ago the mother brought him back to Germany.

Both the mother and I would want things to be put straight, once and for all, but we don't know how much this is possible. The mother is still scared of breaking the news to the legal father, and the boy knows ONLY me as the father and the authorities will soon contact the legal father to start paying child support again since "his son" is back in Germany. Dilemma!
So, my question is whether it is possible for us to change the fathership of the boy. I reside in Denmark, therefore am afraid of long court procedures that will have me travel to Germany every now and then to follow.
If the mother would contact the legal father and explain to him all these, and if by chance he agrees to cooperate and carry out the process. Will this make it easier?
We really hope that it will be possible because than it will make it possible for me to take the boy and live with him. Both the boy and the mother wishes this too.

Your reply will be highly appreciated!

Am 13.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend ich habe seit 3 Jahren eine Freundin die hat 2 kinder von einem anderen jetzt haben wir ein gemeinsames Kind der kleine ist jetzt 8 Monate und ich soll jetzt ausziehen weil ich gesagt habe ich möchte das geteilte Sorgerecht. Ich habe nur das Umgangsrecht. was kann ich tun um das geteilte sorgerecht zu bekommen also was für einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Am 14.12.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es soll demnächst eine gesetzliche Neuregelung in Kraft treten, die dem nichtehelichen Vater das gemeinsame Sorgerecht zuspricht, wenn nicht ausnahmsweise von der Mutter Kindeswohlgründe vorgebracht werden können, die dagegen sprechen. Bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung wäre ein Antrag möglich, aber die Prozessrisiken dürften größer sein. Sie sollten sich wegen des Vorgehens daher mit Ihrem Anwalt besprechen.
Am 17.12.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Mutter und - nachdem er in Kenntnis gesetzt wurde - der rechtliche Vater könnten wegen der nachträglichen Zweifel einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Mit dem negativen Ergebnis kann der rechtliche Vater vor Gericht die Vaterschaft anfechten und beseitigen. Danach könnten Sie die Vaterschaft anerkennen.
Am 18.12.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Gestern habe ich meine Freundin darauf angesprochen für meinen 8 Monate alten Sohn einen Vaterschaftstest zu machen damit ich für mich 100 prozentige Gewissheit habe, daraufhin sagte sie das sie den Kontakt zu mir abbricht und meinen Sohn würde ich auch nicht mehr sehen. Die Vaterschaft habe ich anerkannt! Und jetzt weiß ich nicht so richtig weiter! Habe ich das Recht meinen Sohn weiter zu sehen! Sie hat das alleinige Erziehungsrecht! Danke für die folgende Antwort!

Am 19.12.2012 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben als Vater des Kindes ein Umgangsrecht, das ggf durch das Familiengericht geregelt wird.
Am 09.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn beide Männer als biologische Väter in Betracht kommen wäre es sinnvoll, wenn die Mutter zunächst die genetische Abstammung des Kindes vom Ehemann klären würde. Sie kann die Zustimmung des Ehemannes dazu notfalls gerichtlich durchsetzen.
Ist das Kind während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens geboren worden ist dann ggf unter erleichterten Voraussetzungen die rechtliche Zuordnung des Kindes zu seinem biologischen Vater möglich.
Am 21.01.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank zunächst für die vielen Hilfreichen Inhalte
Zu userer Frage- ein Mann lässt nach 5 Jahren die Vaterschaft feststellen. Die Kindsmutter hatte wider besseren wissens vater unbekannt angegeben. Muss der Vater nun 7 Jahre Unterhalt zurück zahlen? Er hatte Kontakt zu dem Kind und vermutete, dass er der Vater sein könnte. Nun aber erst jetzt der Schritt zur feststellung, nachdem ein privater gen Test sicherheut brachte. Wie verhält es sich mit einer Unterhaltsrückzahlung?
Am 23.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das läßt sich so pauschal nicht beantworten: Grds kann Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden, wenn der Berechtigte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geltendmachung verhindert war. Gggf können diese Ansprüche dann auch auf Dritte, wie den Scheinvater, das Jugendamt, das UVG zahlte, sonstige Verwandte etc. übergehen.
Es muß daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine solche Verhinderung vorlag und ob wegen des Verhaltens der Mutter möglicherweise eine Verwirkung eingetreten sein könnte oder die Inanspruchnahme für die Vergangenheit eine unbillige Härte darstellt.
Am 31.01.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
ich habe eine Frage. Mein Sohn ist 5 Monate alt. Ich lebe seit 6 Monaten von dem Vater getrennt. (Wir waren nicht verheiratet)
Er hat schon lange vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt- ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht.
Vor 2 Tagen rief er mich an, dass er einen Vaterschaftstest machen möchte, weil er der Meinung ist, nicht der Vater zu sein. Grund: Das Kind sieht ihm nicht ähnlich.
Ich finde es Quatsch und bin damit nicht einverstanden.

Kann er die Vaterschaft anfechten, bzw einen Vaterschaftstest erzwingen?- obwohl er keinen trigtigen Grund für die Zweifel an der Vaterschaft hat?

Und dann habe ich noch eine Frage.
Natürlich hat der Vater ein Umgangsrecht. Alle 2 Wochen kann er meinen Sohn sehen.
Ich möchte jedoch nicht, das er mit ihm alleine ist.(Da er kaum Erfahrungen mit dem Kind hat)
Kann ich darauf bestehen, dass er in meiner Wohnung bleibt?

Vielen Dank schon im Voraus.

Am 31.01.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Alle Beteiligten - Vater, Mutter, Kind - haben ein Recht auf Klärung der biologischen Abstammung und können dies im Fall einer unberechtigten Verweigerung vor dem Familiengericht durchsetzen.
Auch hat der Vater selbstverständlich ein Umgangsrecht mit dem Kind; dieses steht auch nicht quasi unter der Oberaufsicht der Mutter. Diese kann daher ohne triftigen Grund weder einen beaufsichtigten Umgang fordern noch festlegen, daß dieser nur in ihrer Wohnung stattzufinden habe. Wenn der Vater noch wenig Erfahrung mit dem Kind hat dürfte es sinnvoll sein, ihm beim Umgang mit dem Kind Hilfe anzubieten und zu zeigen was er noch nicht weiß.
Am 02.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, ich versuche es nochmals in Kurzform & würde gerne Ihre Meinung zu meinen Fall wissen.

Partnerschaft von 2006-2011
Geburt Tochter 2007
Vaterschaftsanerkennung in der Schwang. Juli2007
Trennung Sep.2011
Sep11 bis Dez11 KV zahlt Unterhalt und hat Umgang
Januar 12 bricht Kontakt plötzlich ab zur Tochter, er hat neue Partnerschaft diese wünscht den Kontakt nicht
Ich verlangte Unterhaltstitel Berechnung erfolgte beim Jugendamt mit Unterhaltstitel
nach Unterhaltstitel musste ich UVG beantragen erhielt ergänzend dazu ab 04/12 bis heute da der den lfd. Unterhalt nach wievor nicht zahlt
ich bekam raus KV mogelte bei Einkommensangaben beim Jugendamt
seine Gehalt hatte sich zum 1.1.12 wieder gesteigert.
Schrieb ihn an per Einschreiben mehrfach, keine Reaktion seinerseits.
suchte mir einen Anwalt, nochmals Schreiben außergerichtlich über RA keine Reaktion vom KV
Klage eingereicht bei Familiengericht
Mündliche Verhandlung im November 12
Familiengericht sprach mir 100% Mindesunt. zu inkl. Rückstände von Jan.12 bis Nov12(Dez12,Jan1 mittlerweile auch)
Urteil wurde als sofort wirksam beziffert v. Familiengericht
KV erhielt nochmals Frist um zu zahlen.
Nix passiert mittlerweile Zwangsvollstreckung beantragt beim Gericht

zwei Tage nach Zustellung des Beschlusses des Familiengerichtes, erhielt ich Brief von seiner Anwältin "er möchte Einwilligung meinerseits zu einem Vaterschaftstest"nun hege er Zweifel aber ohne Begründung seinerseits.
diese Einwilligung hat er von mir über Schreiben von meinen RA erhalten bereits Anfang Dez12

seitdem nichts passiert seinerseits, kein Termin Vaterschaftstest etc.
Er hatte 4 Wochen Zeit gegen das Urteil sich zu beschwerden beim OLG, natürlich wahrgenommen und hat sich beschwert aber nicht wie im Prozess monatelang behauptet "wegen seines geringen Gehaltes" sondern hege er nun mit einmal plötzliche Zweifel an der Vaterschaft....

er bittet um Aussetzung des Urteils, und keine Zwangsvollstreckung durchzuführen da er sonst einen erheblichen Nachteil hätte wenn er nicht der Vater wäre.

Weitere Gründe der Beschwerde weiß ich noch nicht da die Frist für die Sachgründe der Beschwerde noch läuft bis 7.2.

Während des ganzen Prozesses keine Zweifel sonstiges und jetzt mit einmal taucht das in der Beschwerde auf.

Wie stehen meine Chancen das seine Beschwerde zurückgewiesen wird?
Er hat ja mittlerweile ein Einverständnis meinerseits und hätte den Test längst machen können.

Vielen Dank im Vorraus
Mit freundl Grüßen

Am 04.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine seriöse Beurteilung von Prozessaussichten ist nur auf Basis der Prozessakten, des angegriffenen Beschlusses und der Beschwerdebegründung möglich. Die bislang trotz Zustimmung nicht genutzte Möglichkeit der Klärung der genetischen Abstammung spricht allerdings für eine Verzögerungstaktik.
Am 05.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag, erstmal vielen Dank für Ihre Meinung zu meinem Fall.
Ich wollte Ihnen noch mitteilen heute hab ich Post vom OLG erhalten und die Beschwerde meines Ex Partners wurde zurückgewiesen und mein Urteil bleibt bestehen und wirksam.
Ich freue mich so, das dieser Spuk nun endlich ein Ende hat.
Liebe Grüße
Am 26.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Durch eine Anfechtungsklage habe ich, gemeinsam mit meiner Mutter und dem damals eingetragenen Vater die Vaterschaft erfolgreich angefochten. Somit habe ich juristich keinen Vater. Mein Bilogischer Vater ist aber seit 1989 verstorben (Heraklion-Kreta). Was kann man nun tun denn ich hätte gerne den Namen meines richtigen Vaters. Herzlichen Dank!
Am 26.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Vaterschaft kann auch bei einem Verstorbenen festgestellt werden, dazu muß ggf eine Exhumierung erfolgen. Den Namen Ihres Vaters erhalten Sie aber durch die Vaterschaftsfeststellung nicht. Ein nichteheliches Kind trägt diesen nur dann, wenn er durch Vater und Mutter erteilt wurde, andernfalls trägt es den Namen der Mutter.
Am 28.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
2006 hat mein Lebensgefährte ein Kind unter zwang "anerkannt", das aber nach seiner Aussage auch von zwei anderen Männern stammen könnte.
Wir waren damals erst ein Paar Wochen zusammen aber ich habe ihm schon damals zum Vaterschaftstest geraten.
Er hat das Kind noch nie gesehen.Das hat die Mutter verboten.
Wir haben nun selbst ein Kind und ich finde das ich das Recht habe, genau wie mein Sohn,zu wissen ob das 2006 geborene Kind das leibliche Kind bzw der Halbbruder meines Sohns ist.
Diese Ungewissheit nagt sehr an den Nerven.
Kann ich Rechtliche schritte einleiten?
Falls meinem Lebensgefährten etwas zustoßen würde ist das angebliche Kind Erbberechtigt oder?
Danke für eine Antwort
Am 28.02.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nur Vater, Mutter und Kind haben das Recht auf Klärung der genetischen Abstammung, Partnern der Beteiligten steht dieses Recht nicht zu. Wenn der Lebensgefährte dies nicht wünscht bleibt es bei der anerkannten Vaterschaft mit allen Folgen einschl. Erbrecht.

Bearbeitet am 28.02.2013 von

Am 28.02.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag! Meine Situation ist wie folgt...
In Septemper 2011 habe ich einen Jungen kennengelernt. Wir waren zusammen ein Monat. Am 25.10 hatten wir das laetzte Geschlechtverkehr. Ich sah ihn nicht wieder, warscheinlich verliess der Deutschalnd. 10 Tage spaeter habe ich mich mit mein Ex-Freund getroffen, mit welchem ich schon ein vierjahrige Sohn habe. Es ist so alles passiert, dass wir auch Sex am diesen Tag hatten. Ich hatte viel Stress in diesem Zeit und nach zwie Wochen, wenn ich keinen Monatsblutung bekommen habe, habe ich mir ein Schwangerschaftstest gamacht. Es hat gezeigt, dass ich schwanger bin. Im August habe ich ein Kind bekommen. Ich war in Jugendamt, da habe ich nur einen Mann als Vater angegeben, aber leider von der Junge kenne ich keine Nachname und es ist fast nicht moeglich ihm zu finden. Ich war ganze Zeit sicher, dass es sein Kind sein soll. Vor ein Monat kommt zu mir Vater von mein Sohn und der sagt, dass das Baby, was ich jetzt geboren habe, ist besstimmt seine und, dass ich ihm angelogen habe. Der mochte jetzt eine Vaterschaftsanerkennung machen und ich mochte das zustimmen. Ich weiss aber jetzt nicht, was sagen die in Jugendamt jetzt, weil ich ihm nicht als potenziale Vater angegeben habe. Kann ich so uberhaupt jetzt machen?
Am 01.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Vermutungen sind eine schlechte Basis für die Anerkennung einer unsicheren Vaterschaft, es wäre sinnvoll die genetische Abstammung vorher klären zu lassen.
Am 03.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo...
ich habe drei kids und hab mich nun von meinem Mann getrennt.Die kids sind nicht von ihm,dass weiss er und ist auch per Test wiederlegt worden.Dennoch hat er die 2 Kahresfrist verstreichen lassen und hat sie anerkannt.Nun besteht Kontakt zum Erzeuger,was meinem Noch Mann gar nicht passt.Dieser droht mir,er würde den kids den Kontakt per Anwalt verbieten wollen.Die Kids wissen nicht,dass sie Kontakt zum Erzeuger haben,für sie ist es nur ein guter Bekannter von mir.Meine Frage ist nun: Hat der Erzeuger nicht auch Rechte?Kann man den Kontakt verbieten?Oder kann mein Nocvhmann sich irgendwie noch aus der Nummer rausziehen und die vaterschaft aberkennen(was mir ehrlich gesagt recht wäre!)
Am 04.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn nach Kenntnis der Nichtvaterschaft der Vater die Anfechtungsfrist hat verstreichen lassen, kann er die Vaterschaft nicht mehr anfechten. Kontaktverbote kann der Vater ebenfalls nicht aussprechen, dies wäre nur bei Gefährdung des Kindeswohls denkbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einem Erzeuger nach einem Urteil des EuGH auch ein Kontakt zustehen, allerdings nur als Erzeuger, nicht als "Bekannter"
Am 05.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo. 1997 wurde mein Kind geboren, mein damaliger Freund hat die Vaterschaft anerkannt.die Beziehung zerbrach. Nach 9 Jahren hatte er Zweifel, es wurde ein Test gemacht, wo raus kam,das er nicht der biologische Vater ist.Vor Gericht hat er nichts erreicht, weil eine Anfechtung nur innerhalb der 2 Jahre nach Anerkennung gemacht werden kann. Nun will der eigentliche biologische Vater das halbe Sorgerecht o.ä...Aber ich habe das alleinige Sorgerecht. was kann passieren?
Am 06.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der biologische Vater kann nur dann ein Sorgerecht bekommen, wenn er auch rechtlicher Vater ist. Da die Anfechtung nicht durchging ist diese Voraussetzung nicht gegeben.
Am 15.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
ich habe das problem das mein noch ehemann als vater eingetragen worde. ich möchte aber gerne mit meinem vor kurzen geborenen kind zu dem biologischen vater aber mein noch ehemann sagt er holt sich denn kleinen wieder und meldet das beim amt. darf er das???? kann er mir mein sohn nehmen oder kann ich da was gegen machen??? ein gen test möchte ich auch machen lassen um meinem noch mann zu zeigen das er nicht der biologische vater ist.
Am 18.03.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Auch die Mutter kann die gen. Abstammung des Kindes klären lassen und die Vaterschaft anfechten.
Am 07.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend,
ich bitte um Ihre Meinung in folgendem Fall: Mein Kind wurde während meiner Ehezeit mit einem Amerikaner geboren (inzwischen bin ich von ihm geschieden). Dieser ist jedoch nicht der leibliche Vater. Meine Vaterschaftsanfechtungsklage wurde vom Gericht wegen Verstreichen der Anfechtungsfrist zurückgewiesen. Jetzt bin ich am Überlegen, ob für mein Kind ein eigenständiger Antrag auf Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht werden soll. Folgende Problematik: der gesetzliche Vater steht für einen Test nicht zur Verfügung da er untergetaucht ist und der leibliche Vater will mit der Vaterschaft nichts zu tun haben. Für den gesetzlichen Vater würde eine öffentliche Zustellung beantragt werden, andererseits könnte ich versuchen über eine Detektei seine derzeitige Adresse ausfindig zu machen.
Macht es Sinn diesen Weg einzuschlagen?
Kann der leibliche Vater (er lebt in Deutschland) in diesem Verfahren zu einem Test gezwungen werden, so dass die Vaterschaft festgestellt werden kann?
Welche rechtlichen Auswirkungen in Bezug auf Namenänderung meines Kindes und alleiniges Sorgerecht hätte dies?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Am 08.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wie wollen Sie eine grds. juristisch mögliche zwangsweise Untersuchung durchsetzen, wenn Sie den Probanden nicht haben, weil er untergetaucht ist? Schriftstücke können öffentlich zugestellt werden, bei der Abnahme von DNA Proben müssen Sie den gesetzlichen Vater und den leiblichen Vater aber haben.
Am 24.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

folgendes Problem ...habe mit meiner Exfreundin zusammen ein Kind...6 Monate alt!
Sie hat das alleinige Sorgerecht! Sie hatte sich schon während der Schwangerschaft von mir getrennt..ohne trifftigen Grund (Sie liebt mich einfach nicht mehr!)Hatte auch während der schangerschaft gleich einen Neuen Freund! Ich habe dann nach der Geburt auf einen privaten Vaterschaftstest gepocht weil ich natürlich sicher sein wollte das das Kind von mir ist, Sie hat dem auch zugestimmt...Vaterschaft wurde bestätigt! soweit so gut...habe mit meiner EX eigentlich ein ganz gutes Freundschaftliches Verhältnis und sehe mein Kind jede Woche einmal für mehrere Stunden! Jetzt habe ich mal angefragt bei Ihr wegen gemeinsamen Sorgerecht, was Sie aber auf keinen Fall will! Sie meinte auch das ich vor Gericht schlechte Karten hätte da ich ja nach der geburt einen Vaterschaftstest wollte und das für mich vor Gericht sehr ungünstig wäre (Das würde soviel heissen ich hätte ja gar kein Interesse daran gehabt das das Kind von mir ist!) Was völliger Blödsinn ist..wollte mir nur sicher sein, weil Sie ja gleich paar Wochen nach mir bereits in der Schangerschaft einen Neuen hatte!
Wie gesagt ich kümmer mich sehr liebevoll um mein Kind und sonst paast auch alles mit meiner Ex..wir kommen gut aus...aber in diesem einen Punkt (gemeinsames Sorgerecht!) macht Sie auf Sturrkopf! Ist das so einfach? Hätte ich vor gericht wirklich keine Chance auf gemeinsames Sorgerecht??? Und noch eine frage ab wann darf mein kind ohne Aufsicht der Mutter zu mir nach Hause und auch mal bei mir übernachten? Darf das nur die Mutter entscheiden? genauso wann darf es das erste mal mit mir alleine in Urlaub? Vielen Dank für die Infos!
lg Toni

Am 24.04.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist immer im Einzelfall zu beurteilen, allerdings findet dieses - von Ausnahmefällen abgesehen - unbegleitet statt, dh Sie können in diesen Stunden ohne Oberaufsicht der Mutter mit dem Kind etwas unternehmen, zB diese spazieren fahren. Beim gemeinsamen Sorgerecht sind die Chancen für Väter erheblich gestiegen, wenn diese sich für das Kind interessieren. Die Tatsache der Vaterschaftsklärung spricht entgegen den Angaben der Mutter nicht dagegen.
Am 04.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Oh vielleicht finde ich hier ein wichtige Antwort für mein Problem. Ich habe 4 Kinder. Das letzte Kind von einem anderen Mann mit dem ich nur kurz zusammen war. Ich bin ungewollt schwanger geworden... 6 Monate nach der Geburt verließ mich der Mann weil er maßlos überfordert war (seine eigene Aussage). Baby war ein Schreikind, ich Wochenbettdepression, posttraumatische Belastungsstörung nach traumatischer Geburt. ( Therapie, Zusammenbruch) der kindsvater lehnte es ab sich wenigstens um seinen Sohn zu kümmern. Zog 40 km weit weg. Ich bekam Hilfe und Unterstützung. Monate später wollte er plötzlich Umgang. Für mich sehr schwierig da ich unter enormer psychischer Belastung stehe wenn ich mit ihm zusammen treffe. Seit über einem halben Jahr habe ich einen neuen zuverlässigen Mann an meiner Seite. Der kleine hat eine enge Bindung zu ihm aufgebaut. Wir leben zusammen, intaktes Familienleben. Nun klagte er bei Gericht den Umgang ein, bekam begleiteten Umgang. Hat aber völlig überzogene Vorstellungen und Ansprüche. Will den kleinen wöchentlich. Aber der kleine hat keine Bindung zu ihm. Nie gehabt da er auch damals kaum da war und nicht mit ihm zurecht kam. Er drängelt sich jedoch in unser Familienleben und will ihm unbedingt den Papa 'eintrichtern' . Wieviel Schutz haben wir als soziale Familie vor dem Gesetz? Konfliktsituationen und Verunsicherungen sind doch vorprogrammiert. Wie soll der kleine in seinem jungen alter von 1 1/2 Jahren mit 2 Papas aufwachsen? Das Problem ist auch das der Vater sehr labil und narzisstisch handelt . Unfähig ist soziale Beziehungen zu führen und seit vielen Jahren deshalb in therapeutischer Behandlung ist. Er hält dich nicht an Vereinbarungen, ist uneinsichtig und herablassend. Kann das alles tatsächlich dem kindeswohl dienen? Er akzeptiert auch nicht das der kleine einen stiefpapa hat. Beim Umgang pocht er regelrecht drauf der einzige Vater zu sein. Was kann ich noch tun? Die Belastung ist enorm.

Hoffentlich haben sie einen Tipp für mich! Vielen Dank

Am 06.05.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können wegen der Umgangsproblematik versuchen, mit Hilfe der Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter die Situation zu verbessern.
Im Gegensatz zu früher, als die Gerichte einer stabilen sozialen Familie als dem Kindeswohl am dienlichsten den Vorrang gab, setzt sich seit einigen Jahren in der Rechtsprechung die Auffassung, daß die biologische Vaterschaft wichtiger sei, durch.
Am 22.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich benötige zu meinem Problem Hilfe und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vor 4 Jahren habe ich meine jetzige Freundin kennengelernt. Sie lebte zu diesem Zeitpunkt schon 4 Jahre von Ihrem Mann ( einem Holländer ) getrennt. Er lebt in Holland, sie in Deutschland.
Aus unserer Beziehung ist unsere jetzt fast 3 jährige Tochter entstanden. Bereits zur Geburt unserer Tochter wollte ich Sie als meine Tochter anerkennen. Wir sind auf mehreren Ämtern vorstellig geworden und erhielten die Antwort, das dies erst möglich sie, wenn die Scheidung durch ist.
Daraufhin wurde die Scheidung durch den Ex-Mann meiner Freundin in Holland beantragt und seit Februar 2012 ist diese in Holland rechtskräftig. Das hat uns aber bisher nichts genutzt, da das Formular, was wir haben in Deutschland ( hier war auch die Eheschließung ) nicht anerkannt wird. Seit dem versuchen wir über Ihren Ex-Mann dieses Formular zu bekommen. Leider aussichtslos. Nach meiner Meinung gibt es hier eine Verzögerungstaktik (warum auch immer).
Vor 14 Tagen waren wir nochmal auf dem Jugendamt. Durch eine andere Mitarbeiterin erhielten wir die Auskunft, das die Anerkennung auch ohne Scheidung gegangen wäre aber dafür jetzt die Frist abgelaufen ist. Selbst für eine Vaterschaftsanfechtung wären die 2 ½ Jahre Frist vorbei.
Mittlerweile bin ich extrem frustriert, da jeder irgend eine andere Auskunft gibt und wie die Vaterschaft für unsere Tochter nicht anerkannt bekommen. Was können wir tun ??
Am 22.05.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Anfechtungsfrist für Sie und die Mutter ist wohl abgelaufen, aber das Kind könnte - vertreten durch einen Ergänzungspfleger - möglicherweise die Vaterschaft noch anfechten.
Am 07.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Situation ist etwas speziell.
Ich habe mit einer Frau eine ICSI durchführen lassen. Vom Prinzip her sowas wie eine Samenspende. Beide Elternteile waren zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung mit anderen Partnern verheiratet. Vor der Geburt eines Kindes hatten sich aber die Wege der Ei- und Samenspender getrennt. Das Kind wurde geboren und der rechtliche Vater wurde der Ehemann der Eizellspenderin (Mutter), mit dem sie weiterhin verheiratet ist.
Auch ich (biologischer Vater) bin weiterhin mit derselben Frau verheiratet.
Nachdem ich Kenntnis von der Geburt des Kindes durch die Mutter erhielt, habe ich den Kontakt zu dem Kinde gesucht. Die Mutter und der rechtliche Vater haben diesen Kontakt nicht behindert. Vielmehr besteht zwischen ihnen und mir heute ein freundschaftliches Verhältnis. Ich sehe das Kind, seine Mutter und den rechtlichen Vater (Ehemann der Mutter) mehrmals pro Woche. Dies seit ca. 10 Monaten.

Mehrmalige Versuche, die Mutter zu einem einvernehmlichen Vaterschaftstest zu bewegen, scheiterten. Ich kann über Ihre Bewegründe der Ablehnung nur spekulieren.

Was ich mir wünsche:
Weiterhin das Kind sehen zu dürfen und an seiner Entwicklung teilzuhaben. Es zu fördern, was immer dies erfordern wird. Dazu brauche ich aber weiterhin einen ungehinderten Zugang zu meinem Kind.
Meine Angst ist, dass unter den gegebenen rechtlichen Umständen die Mutter und/oder der rechtliche Vater jederzeit mir diesen Zugang verwehren könnten.

Für mich ergibt sich die folgende Frage:
Muss ich, um mein Ziel zu erreichen, die Vaterschaft anfechten? Das Kind ist jetzt 17 Monate alt.

Am 08.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Anfechtungsberechtigt ist ein biologischer Vater unter bestimmten Umständen dann, wenn er der Mutter in der Empfängniszeit beigewohnt hat. Dies ist bei einer Samenspende, auch einer damit durchgeführten ICSI, nicht der Fall, sondern nur bei Bestehen einer entsprechenden Beziehung. Allerdings kann nach der Rechtsprechung des EuGh zumindest ein Anspruch auf ein Umgangsrecht bestehen, welches Ihnen ja auch gewährt wird.
Am 10.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hoffe sie können mir weiterhelfen.
Bin verheiratet, hatte aber eine Affäre. Daraus entstand ein Kind. Wird nächste Woche 2. Bis vor 2 Wochen glaubte mein Mann der biologische Vater zu sein, doch der biologische Vater beichtete die ganze Affäre u. Mein Kind seiner Frau u. die hat es meinem Mann gesagt. Wo die Kleine 3 Monate alt war wurde von uns zur Sicherheit ein Vaterschaftstest gemacht der alles bestätigte.
Rechtlich ist mein Mann der Vater der auch in der Geburtsurkunde steht. Mein Mann hat den Schock überlebt, hat mir verziehen u. möchte keine Änderungen vornehmen.
Doch der biologische Vater u.seine Frau wollen jetzt entweder dass wir ihn als rechtlichen Vater angeben wobei er auch Unterhalt zahlen würde gerne oder Notariel ein Wisch machen das mein Mann es akzeptiert der Vater zu sein und somit er keine Unterhalt rückwirkend zahlen muss auch wenn sich mein Mann mal von mir trennt und angibt nicht der echte Vater zu sein.
Kann er in Falle das ich mich Scheide noch noch Rückwirkend als Biologischen Vater angegeben werden und somit rückwirkend Unterhalt zahlen?
Am 15.07.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Ehemann kann die Vaterschaft nur innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis anfechten, danach verjährt sein Anfechtungsrecht.
Am 31.07.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Frau Wolf, ich versuche es mal so…

Die Kurzform

Mit 19 wurde ich Vater.
Meine Eltern sehr empört.
Die Familie meiner Liebsten,
die hat das sehr gestört.
Da gaben alle an,
sie würden es nicht wissen.
Fortan nun zahlte Vater Staat,
mich drückte das Gewissen.
Ich war in fernen Ländern,
nun möchte ich alles ändern.
Was kann ich tun,
was kann es kosten,
die Wahrheit zu berichten?
Ich habe eine Tochter, und sie ist heute 30jahre alt.

Was und wie mache ich es um die Vaterschaft offiziell zu erhalten?
Es wurden wie schon gesagt Sozialleistungen vom Staat bezogen.
Kann ich in irgendeiner Form vorab feststellen was da für Kosten/Strafen
auf mich/die Mutter zukommen können?

Am 01.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ist ein anderer rechtlicher Vater des Kindes, wäre wegen der Anfechtungsfristen allenfalls eine Vaterschaftsanfechtung durch die Tochter denkbar, falls diese bislang von Ihrer Vaterschaft keine Kenntnis hatte. Ist bislang kein Vater eingetragen, kann die Vaterschaft anerkannt werden.
Was etwaige Strafbarkeiten angeht, könnte bei einem Alter der Tochter von 30 Verjährung eingetreten sein.
Es könnten möglicherweise aber Unterhaltsregressansprüche staatlicherseits wegen der für das Kind gezahlten Leistungen auf Sie zukommen, deren Höhe sich nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit richtet. Die Mutter könnte ebenfalls von Rückforderungsansprüchen betroffen sein, wobei hier wahrscheinlich auch die Verjährung greift.
Soweit Kontakt zur Mutter besteht, könnte mit dieser gemeinsam zunächst genau rekonstruiert werden, welche Leistungen genau bezogen und welche unzutreffenden Angaben wann gemacht wurden. Dann kann Verjährung geprüft werden und die maximale Höhe des Regresses ermittelt werden.

Bearbeitet am 01.08.2013 von

Am 05.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe da mal eine Frage. Mein Lebensgefährte hat höchst wahrscheinlich aus einer früheren Beziehung eine Tochter. Die Mutter hat jedoch keinen Vater angegeben und bezieht Leistungen vom Amt. Wir sind uns zwar sehr sicher das er der leibliche Vater ist, würden aber trotzdem gerne eien Test zur Sicherheit machen. Zuerst stimmte sie auch allem zu. Nach ein paar Tagen drehte sie mal wieder wie immer ab und verweigert alles. Wir sind jedoch der Meinung das, wenn man schon ein Kind in die Welt setzt, dazu stehen sollte. Warum soll das Amt zahlen wenn es doch einen Vater gibt, der sich auch gerne um das Kind kümmern würde! Was kann man in dieser Situation machen? Kann das Jugendamt einen Test veranlassen? Ich meine der Staat ist doch auch glücklich wenn er weniger Geld zahlen muss über all die Jahre die ein Kind was bekommen würde. Wer zahlt das Prozedere wenn das Jugendamt sich einmischt? Angenommen der Vater wird erst später festgestellt, muss er alles ans Amt was bisher an Leistungen floss zurückzahlen, obwohl die Mutter alles verweigerte? Ich hoffe mir kann jmnd helfen.
Am 05.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ihr LG kann sich natürlich gegenüber dem Jugendamt "outen", daß er glaubt, der biologische Vater zu sein, dieses wird dann voraussichtlich die Mutter dazu anhören und zumindest auf einen Test drängen, möglicherweise auch die Gewährung von Leistungen (UVG) davon abhängig machen.
Er selbst als mutmaßlicher biologischer Vater kann den Test aber nicht erzwingen.
Im Falle einer Vaterschaftsanerkennung nach pos. Test oder gerichtlichen -Feststellung kann es gut sein, daß der Staat gewährte Unterhaltsleistungen vom Vater zurückfordert.
Am 18.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
ich war mit meiner freundin zusammen und haben erfahren das sie schwanger ist alle waren glücklich dann nach zwei moanten beziehung macht sie schluss sagte dann auch ich darf immer mit zu den ulltraschalltest usw doch dann hatten wir einen kleinen streit und sie kam mir damit an das ich das kind nie sehen werde und sie mich nicht als vater eintragen möchte wenn das baby da ist aber unterhalt für das baby und sie will sie haben weil sie erst 18 isz und keine ausbildung und kein job hatt

jetzt zu der frage kann sie es so machen ohne eintragung mich zahlen zu lasse und das andere ich habe ja kein problem für mein eigenis kind zu zahlen aber ich möchte gerne das kind später sehen und auch als vater bekannt sein

Am 19.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der Unterhaltsanspruch besteht gegen den Vater, dh er ist nicht durchsetzbar, wenn Sie nicht der rechtlich anerkannte Vater sind.
Sie können sich schon vor der Geburt ans Jugendamt wenden und Ihre Bereitschaft zur Anerkennung der Vaterschaft äußern.
Am 23.08.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Mit dem zeugungsunfähigen Lebensgefährten wurde über Möglichkeiten der Familiengründung gesprochen. Man einigte sich als Paar, dass die Frau versucht, mittels eines One-Night-Stands mit einem guten Bekannten schwanger zu werden, was auch gelang. Nach der Geburt erkannte der Lebensgefährte das Kind als seines an. Ca. ein halbes Jahr nach der Geburt trennte sich der Mann, hat nun die Vaterschaftsanfechtung eingeleitet und will keinen Unterhalt zahlen. Von der gemeinsamen Absprache hat niemand im Umfeld des Paares gewusst. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht gemacht. Er stellt die Sache nun so hin, dass die Frau ihn betrogen habe und er deshalb die Vaterschaft anfechtet. Kann er sich tatsächlich auf diese Weise aus der Verantwortung stehlen? Trotz des gemeinsam getroffenen Entschlusses, mittels eines anderen biologischen Vaters Eltern zu werden.
Am 25.08.2013 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wie Sie selbst schildern, haben Sie einen "unbürokratischen" Weg - ohne vertragliche Unterhaltsverpflichtung - zu einem Kind gewählt.
Da die Vaterschaftsanfechtungsfrist noch nicht abgelaufen scheint und er nicht der biologische Vater des Kindes ist, dürfte wenig Aussicht bestehen, mit einer nicht beweisbaren Abrede die Unterhaltsverpflichtung aufrechtzuerhalten.
Am 23.02.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,
ich habe folgendes problem : meine exfreundin meldeste sich nach einem Monat ohne kontakt bei mir und sagte mir das sie von mir schwanger sei. Und haben es dann auch wieder mit der beziehung versucht die aber dann wieder gescheitert ist. Bis zu diesem zeitpunkt habe sie mir mündlich und per sms immer wieder versichert das ich der erzeuger bin und ich mir keine sorgen machen sollte. Nun ist sie mit ihrem früherem exfreund zusammen und habe nur durch ihre schwester von der geburt erfahren. die früheren errechneten daten passen genau mit dem tag der erzeugung, da erinnere ich mich genau. Nun will sie schnell ihren jetzigen freund als Erzeuger eintragen lassen damit ich meine tochter nicht sehen darf, einem außergerichtlichem test hat sie nicht zugestimmt. wird der richter einem vaterschaftstest zustimmen oder wird wieder auf wohl des kindes entschieden. ich bin mir zu 100% sicher das ich der erzeuger bin. Habe ich eine chance auf einen oder kann ich die hoffnung schnell aufgeben ?
Am 24.02.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es bestehen ggf Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung und auch soweit der biologische Vater nicht festgestellt wurde kann uU dennoch ein Umgangsrecht/Besuchsrecht bestehen. Derzeit befindet sich das Recht in diesem Bereich im Umbruch und es kommt aufgrund europäischer Urteile zu Änderungen von Gesetzen.
Am 24.03.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

vor wenigen Tagen erhielt ich ein Schreiben vom Jugendamt mit der Aufforderung eine Vaterschaft eines 9 jährigen Kindes anzuerkennen. Ich habe dieses Kind nie gesehen und wusste auch davon nichts. Mit der Mutter hatte ich auch eine kurze Beziehung zu dieser Zeit. Zweifel aber an der Vaterschaft. Die Frau ist/oder war verheiratet und ich weiß nicht ob die Vaterschaft von dem Ehemann anerkannt ist.
Meine Fragen jetzt:
Kann nach 9 Jahren die Mutter oder das Jugendamt rückwirkend Unterhaltszahlungen verlangen, falls der Vaterschaftstest positiv ausfällt?
Gibt es rechtlichen Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?
Dass kann doch nicht sein, dass einfach mal nach neun Jahren die Mutter sich entscheidet zum Jugendamt zu gehen und mich als Vater zu benennen?????
Ich bin zurzeit selber verheiratet und vor kurzem Vater geworden. Es ist gerade eine große Belastung für uns, dass alles zu verarbeiten.
Was könnte im schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Vielen Dank

Am 24.03.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei Zweifeln an der Vaterschaft sollte diese zunächst geklärt werden, die Vaterschaft des Ehemannes dürfte wahrscheinlich durch Anfechtung aufgehoben worden sein, aber auch das wäre zu klären. Unterhaltsforderungen für die Vergangenheit können ggf vom Ehemann/Scheinvater kommen, wenn dieser den Unterhalt sicherstellte. Wenn Sie nicht mit Ihrer Inanspruchnahme rechnen mussten, aber hohe Rückstände aufgelaufen sind, kann eine unbillige Härte vorliegen. Die Gerichte können in diesen Fällen (teilweise) Stundung, Ratenzahlung oder Erlaß anordnen.
Am 24.03.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann für die Vergangenheit der Ehemann rechtliche Ansprüche erheben nicht aber die Mutter oder das Kind!?
Kann das Kind klagen und wie sieht es mit zukünftigen KU aus? Muss die Mutter mich erst auffordern KU zu zahlen oder schaltet sich hier das Jugendamt ein und möchte von mir evtl. Rückwirkend Zahlung des Unterhaltsvorschusses haben.
Welche Verjährungsfristen gelten hier für Unterhaltszahlungen?

Am 24.03.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn das Kind in der Ehe geboren wurde und rechtlich als Kind des Ehemannes galt, kann die Mutter UVG hierfür nicht bezogen haben. Derjenige, der tatsächlich die Unterhaltslast für das Kind getragen hat, kann aber entspr. Ansprüche gegen den Vater geltend machen.
Es muß daher zunächst einmal der gesamte Sachverhalt wie aktueller Status des Kindes, erbrachte Unterhaltsleistungen usw geklärt werden.
Am 11.04.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Mein freund möchte die Vaterschaft anfechten. Den test haben wir heute gemacht. Wenn er nicht der vater ist. Was kommen für kosten auf mich zu. Wie geht es dann weiter.
Am 14.04.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn nicht er der Vater ist, muß die Vaterschaft des tatsächlichen Vaters festgestellt und dieser ggf. auf Unterhalt in Anspruch genommen werden.
Am 25.04.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe bei einem deutschen Gericht die Durchführung eines Vaterschaftstestes beantragt. Die Mutter und das Kind leben im Ausland (Afrika). Das Gericht hat die Mutter schriftlich aufgefordert,von dem Kind eine Blutabnahme im genannten Labor vornehmen zu lassen.Die Mutter verweigert diese Maßnahme. Ich lebe in Deutschland u. mein begründeter Antrag auf einen Vaterschaftstest läuft schon 2 Jahre.Das Gericht stellt mir jetzt die Frage: "...auf welcher rechtlichen Grundlage Zwangsmaßnahmen eines deutschen Gerichtes im Kongo durchgesetzt werden können."
Am 28.04.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Zur Frage, ob das kongolesische Recht ähnliche Gesetze hat, deutsche Urteile anerkennungsfähig sind und welche Durchsetzungsmöglichkeiten das kongolesische Recht kennt, müssten Sie einen kongolesischen Anwalt konsultieren.
Am 02.05.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe die Vaterschaft für meine Tochter anerkannt im Wissen das ich nicht der Vater bin. Nun nach Trennung strebt die Mutter einen Vaterschaftstest an. Ist es möglich sich dagegen zu wehren? Denn trotz Trennung fühle ich mich dennoch als Vater und bin mir auch meiner pflichten ect. bewusst.
Am 06.05.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Gegen den Test kann man sich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wehren, ein neg. Testergebnis bedeutet allerdings noch nicht, daß die Vaterschaft wirksam angefochten werden kann.
Am 21.05.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen ich hätte mal eine Frage,und zwar geht es sich darum vor ca.7 Jahren hatte ich was mit einem Mädchen sie wurde kurz darauf Schwanger.Während der Zeit hat sie aber noch mit 3 weiteren Typen geschlafen! So die Sache ist die sie hat zum damaligen zeitpunkt jemanden anderen als Vater eintragen lassen derjenige war auch jetzt während der vergangenden 6 jahre für das kind da und hat die Vaterschaft annerkannt.Situation ist die sie kommt jetzt auf einmal an und sagt ich zweifel die Vaterschaft an wohlgemerkt nach 6 Jahren fällt ihr das urplötzlich ein. Meine Frage ist jetzt muss ich einen Vaterschaftstest machen und falls er positiv ist für das kind unterhalt zahlen obwohl jemand anderes als Vater eingetragen ist? Ich kann mir jetzt auch nicht mehr vorstellen eine Vaterfigur zu übernehmen weil ich das auch nicht mehr möchte Wie ist da jetzt die rechtslage?
Am 22.05.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Feststellung der genetischen Abstammung ist möglich, ob dann die Vaterschaft noch angefochten werden kann, kommt darauf an, wann der rechtliche Vater von den Umständen erfahren hat, die Zweifel an seiner Vaterschaft aufkommen lassen.
Am 01.06.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Der Vater meiner Enkel ist Drogen abhängig und mein Enkel (6 Jahre alt) hat es gesehen. Das Kind wird ins zimmer ein geschlossen und an geschrien im Drogen rausch. Er will jetzt das sorge recht haben.Soll ich das melden wenn ja wo?
Am 02.06.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können sich an das örtliche Jugendamt wenden.
Am 02.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend.
Der Vater meines Sohnes 2j.getrennt und umgang wird demnächst wohl weiter vor Gericht geregelt...
Denkt obwohl dies nicht der Fall ist, auch der Erzeuger meines ungeborenen Kindes zu sein,obwohl dies nicht der fall ist.
ich möchte da er meiner Meinung nach Psychisch krank, ist keinen Kontakt der nicht unbedingt notwendig ist.
Meine Frage kann er einen Vaterschafts test/anerkennung erzwingen.
Mir etwas unangenehm, doch der Erzeuger dieses Kindes,ist ein One Night stand...
Hoffe sie beantworten mir diese frage.
Danke K.
Am 03.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein gegen die Mutter durchsetzbares Recht auf eine Vaterschaftsfeststellung hat idR nur der rechtliche Vater, dh er muß mit der Mutter verheiratet oder die Vaterschaft in einem Gerichtsverfahren festgestellt worden sein oder aber er muß die Vaterschaft anerkannt und die Mutter dem zugestimmt haben.
Am 12.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
hat ein biologischer Vater (unverheiratet, getrennt lebend) Rechte seinen Sohn zu sehen, so lange noch der Vaterschaftstest und die Anerkennung der Vaterschaft aussteht?
In wie weit ist die Mutter bereits verpflichtet im Interesse des Sohnes auf den Umgang mit dem Vater hinzuwirken? Kann die Verweigerung als Mißbrauch des Sorgerechts gewerten werden?
Falls es Urteile dazu gibt wäre ich um Quellenangaben dankbar.
Danke und Grüße, Tolle Seite!
Am 12.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo
Ich habe eine Frage: "9 Jahre ist der Junge nun alt seit 1 Monat weiss mein Mann das es sein Sohn ist. Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und haben selber zwei Kinder (3 Jahre und 5 Jahre. Die Kindsmutter will nun auf biegen und brechen den Kontakt herstellen, stand mehrfach unangemeldet vor der Tür mit dem Jungen.Darf sie das oder sollten wir uns besser mal ans JA wenden. Mein Mann hat daran noch sehr zu knabbern, da er 9 Jahre nichts davon wusste und es der Sohn seines Onkels eigentlich war bis der Vaterschaftstest kam.Zudem hat mein Mann Angst das unsere bestehende Familie ausseinander bricht da die Kindsmutter so am Rad dreht...
Ich hoffe das man mir Antwortet .. Danke
Am 14.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Solange weder die biologische Vaterschaft erwiesen oder unstreitig ist noch die rechtliche Vaterschaft festgestellt ist, werden Sie kaum Vaterrechte durchsetzen können, da diese eben die Vaterschaft voraussetzen.
Am 14.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach 9 Jahren sollte der #Umgangskontakt auch m Sinne des Kindes vehutsam und schrittweise angebahnt werden, dazu kann man sich über die Jugendämter an Beratungsstellen wenden, die Unterstützung anbieten.
Am 14.07.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe da auch mal eine frage mein freund (wir waren nicht verheiratet) hat die vaterschaft meines kindes erfolgreich angefochten. Wie kann ich den Kindsvater die vaterschaft anerkennen lassen muss er erst einen vaterschaftstest machen um zu beweisen das es sein kind ist und wie kann ich ihn in die Geburtsurkunde eintragen lassen?
Ich hoffe das man mir antwortet danke. Tini
Am 15.07.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Vaterschaftsanerkennung kann beim Jugendamt erfolgen, danach kann dieser in die Geburtsurkunde eingetragen werden.
Am 12.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag!
Bei mir ist es so. Ich bin in der elften Woche schwanger, von einem Mann, der mit einer anderen Frau verheiratet ist, was ich nicht wusste. Mittlerweile lebt er mit dieser Frau auch wieder offiziell zusammen und von mir möchte er natürlich nichts mehr wissen. Er weiß das ich schwanger von ihm bin. Es gab die letzten Wochen viele Konflikte, weil er mir droht, dass wenn ich ihn als Vater angebe, er dass alleinige Sorgerecht einklagen möchte. Mit allen Mitteln! Er meint ich würde wirtschaftlich und als Mensch her nicht für ein Kind sorgen können. Dabei liebe ich mein Kind jetzt schon über alles. Ich selbst habe die letzten vier Jahre, meinen Neffen mit großgezogen. Er dagegen hat nie mit Kindern zu tun gehabt. Ich muss dazu sagen, dass ich mit meinen 28 Jahren, noch keine Ausbildung hab ( Schulabschluss mittlere reife). Dies liegt daran, dass ich unter einer Angst- und Panikstörrung gelitten habe. Durch eine Psychotherapie, die ich momentan mache, lerne ich damit umzugehen und es läuft so gut, dass ich mit dem Jobcenter schon besprochen habe, während der 3 Jahre Elternzeit, mein Abitur am Abendgymnasium nachzuholen um dann bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Mein Kind wäre dann ein halbes Jahr alt und meine Eltern stehen hinter mir (auch finanziell) und würden vormittags wenn ich zur Schule gehe aufpassen. Ich mache wirklich alles, um meinem Kind eine gute Zukunft zu ermöglichen. Der psychologische Aspekt beeinträchtigt mein Leben nicht mehr, ich kann wieder alles machen.
Der Vater ist wirtschaftlich unabhängig und verdient viel Geld. Jedoch arbeitet er den ganzen Tag und am Wochenende arbeitet er an seiner eigenen Firma die er gründen möchte. Nicht mal für seine Hunde hat er Zeit und braucht eine hundesitterin. Dazu kommt das er viel reist, auch privat. Er hat ja praktisch gar keine Zeit für ein Kind.
Was ich ihm angeboten hatte, dass er gerne, wenn das Kind auf der Welt ist, es von mir aus täglich besuchen darf und wenn es alt genug ist, es auch gerne für ein Wochenende holen darf. Ich möchte ihm das Kind nicht entziehen und ich möchte auch, trotzallem, dass mein Kind seinen Vater kennen lernt. Doch er stellt sich auf stur und will mit allen Mitteln mir das Kind nehmen.
Meine Frage nun, kann er mir einfach so mein Kind wegnehmen, weil er mehr Geld hat, eine Ausbildung und Beziehung?
Und inwiefern spielt mein psychologisches Problem dabei eine Rolle?
Wie gesagt, ich bin nicht depressiv, nehme keine Drogen, trinke keinen Alkohol, oder sonst was. Ich kann sehr gut mit Kindern umgehen und ich würde wirklich alles für mein Kind machen.
Am 12.08.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Gerade direkt nach der Geburt ist das Kind in besonderem Maße gerade auf die Mutter angewiesen (Stichwort Stillen). Daher käme seitens der Gerichte eine Trennung und Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater bei einer normalen Versorgung des Kindes durch die Mutter nicht in Betracht, sondern nur dann, wenn nach Auffassung des Gerichts eine Kindeswohlgefährdung vorliegen sollte. Das wird ggf in einem Gerichtsverfahren durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt.
Häufig ist es allerdings so, daß es dem zukünftigen Vater nicht um das Wohl des Kindes geht, sondern die Drohung allein dazu dienen soll, die Mutter daran zu hindern, den Vater zu offenbaren und damit sich selbst von der Unterhaltsbelastung freizustellen. Die Äußerungen deuten hier ja auch in eine ähnliche Richtung.
Am 13.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Ich bin 25 Jahre alt, im 6. Monat schwanger, habe für drei monate eine Affäre mit einem 22 jährigen Studenten gehabt, der der Vater ist. Es war von Anfang an klar, dass ich nach der Klasse 12 abhaue, also keine Beziehung oder so in Betracht käme.. Als ich ihm von der Schwangerschaft erzählte, kam von ihm nur, dann gibt es nur eine Option.. Er hat mur an die Enterbung der Firma seiner Eltern gedacht.. Jetzt nach 4 Monaten kommt er an und ma ht einen auf Übervater, obeohl er mir sogar ein Schreiben gegeben hätte, wo er die Vaterschaft NICHT anerkennt.. Jetzt wo ich 150 von meinem Herkuftsort entfernt lebe, weil ich das Kleine durch den druck von allen Seiten, dass ich doch abtreiben solle, fast verloren hätte, kommt er an und will mir drohen, einzuklagen dass es in seinem Umfeld aufwächst.. Ich will aber nicht in den Ort zurück.. Das Kind würde ich ihm nie vorenthalten, aber ich habe Angst, dass er mir sagen kann, dass ich nur maximal 50 km von ihm entfernt sein darf und solche Dinge. Was kann ich tun?

Ein weiteres Problem ist das Kiffen und die Nachrichten seines besten Freundes, er hatte mir gedroht das Genick zu brechen und meinem Hund alle Knochen, weil ich das Leben des Erzeugers kaputt machen würde..

Am 13.08.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei ernstzunehmenden Drohungen kann Strafanzeige gegen den Betreffenden gestellt werden.
Falls ein Kindsvater die Vaterschaft bestreitet, kann diese durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden.
Eine Umzugsverpflichtung der Mutter vom Geburtsort des Kindes zum Wohnort des Vaters dürfte kaum erfolgreich eingeklagt werden.
Am 14.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich hab mal eine frage mein Sohn ist 4 Jahre alt der vater kümmert sich nicht .... er War gewalttätig gegenüber dem Kind trinkt Alkohol und nimmt Drogen .. an die Auflage vom Gericht hat er sich nicht gehalten und hat das Kind versucht zu entführen meine frage ich bin verheiratet und mein Mann kümmert sich um meinen sohn seit er 1 Jahr alt ist kann ich dem leiblichen vater die vaterschaft aberkennen lassen damit mein mann ihn adoptieren kann ?
Am 14.08.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Vaterschaftsaberkennung ist auch bei Fehlverhalten eines Elternteils nicht möglich. Eine Adoption erfordert daher die Zustimmung des Vaters.
Am 04.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ,
hier meine Situation :
3Monate Affäre mit dem KV , also nicht zusammengelebt.
Kind war ein Unfall (der schönste in meinem Leben)
Affäre beendete ich. Im 4.Ssmonat lernte ich meinen derzeitigen Lebensgefährten kennen.
Der Erzeuger hat vorgeburtl. Vaterschaft anerkannt.
Er hat den Kleinen eine Woche nach der Geburt gesehen. Als der kleine 4 Wochen alt war kam er das 2.mal. da wollte ich wie vorher angekündigt Umgang und unterhalt mit ihm klären. Da kam er mir total blöd . Er zahlt nicht und will nen Gentest. Er ging dann auch zum Anwalt. Testergebnis war wie zu erwarten positiv. Pech für ihn. Der kleine ist mittlerweile 6 Monate und mein Partner und ich sind seine Bezugspersonen. Seine Familie hat den Kleinen akzeptiert.
Der Erzeuger hat sich auch nach dem ich mich mehrfach bezüglich umgangsrecht gemeldet hab nicht gemeldet. Unterhalt zahlt er pünktlich nach dem meine Anwältin ihm die levitten gelesen hat.
Meine Frage : wuerde er einfach so gemeinsames sorgerecht bekommen. Er hat sich ja bislang nicht gekümmert!? ich hab bereits bei meinem neuen Lebensgefährten 2.Wohnsitz angemeldet und will bald hier her ziehen (160km , selbes Bundesland) den umgang verweigere ich ja nicht . Wird die neue lebenssituation vom Gericht berücksichtigt? Wir wollen nämlich auch noch ein eigenes Baby . Wie sehen meine Chancen auf bezüglich des ABR aus ?
Liebe Gruesse
Am 04.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Qua Gesetz hat zunächst die nichteheliche Mutter das alleinige Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Rechtsprechung zum gem Sorgerecht für ne Väter gegen den Willen der Mutter ist noch relativ jung - es gibt nur relativ wenige Entscheidungen dazu - und uneinheitlich, aber allgemein wird doch ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit vorausgesetzt.

Bearbeitet am 04.09.2014 von

Am 08.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe mich kurz nach der Geburt meines Sohnes vom Erzeuger getrennt. Wir waren nicht verheiratet. Er hatte mir schon in der Schwangerschaft gedroht, er wolle das alleinige Sorgerecht für sich einklagen. Seit der Trennung macht er mir das Leben schwer, Strafanzeigen, Lügen über Lügen, macht mich schlecht usw... Umgang hat er bisher zwar regelmäßig wahrgenommen, doch ist er nach wie vor nicht in der Lage das nun 10 Monate alte Baby zu versorgen und verantwortungsbewusst mit ihm umzugehen. Nun will er erzwingen, den Kleinen beim Umgang allein mitnehmen zu dürfen und das über mehrere Stunden. Ich habe das alleinige Sorgerecht und der Kindsvater hat bisher nicht einen Finger für den Kleinen krumm gemacht. Muss ich ihm den Kleinen mitgeben auch wenn ich weiß, dass es nicht das richtige wäre und es meinem Kind nicht gut tun würde, da er bereits jetzt nach den Umgängen Auffälligkeiten zeigt?
Am 09.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Grds steht dem Kind der Kontakt und Umgang mit dem anderen Elternteil zu.
Umfang und Gestaltung kann ggf unter Einschaltung von Fachleuten bei Jugendämtern und Erziehungsberatungsstellen entweder außergerichtlich oder notfalls gerichtlich geregelt werden.
Am 14.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Habe ich einen Anspruch feststellen zu lassen, dass das Kind welches meine ehemailige Freundin
in kürze bekommt, dass ich der biologische Vater bin? Sie sagt, das kind sein von einen anderen und nicht von mir. Wir haben nicht gemeinsam zusammen gelebt in einen Haushalt gewohnt.Unterhaltsansprüche werden von meiner ehemaligen Freundin, wenn das Kind geboren ist, nicht gestellt, da ich ja angebkich nicht der Vater bin.
Wie gesagt, habe ich einen Anspruch darauf, festellen zu lassen ob ich der Vater bin.
Am 15.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Anspruch auf Klärung der leiblichen Abstammung hat zunächst nur der (rechtliche) Vater.
Sofern die Mutter die Vaterschaft abstreitet, besteht die Möglichkeit, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, das für den Fall der Inanspruchnahme von Leistungen durch die Mutter an der Klärung der Vaterschaft und vollständigen Angaben der Mutter interessiert ist. Sofern die Mutter dann eine mögliche Erzeugerschaft einräumen sollte, kann die Anerkennung der Vaterschaft von der entspr. med. Feststellung abhängig gemacht werden.
Am 16.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ....

meine frage ist meine Frau und mein 5 Jähriger Stiefsohn haben morgen einen Gerichtstermin ...mit dem Leiblichen Vater meines stiefsohn´s wegen Umgangsrecht ..... warum darf ich als Stiefvater nicht an der Gerichtsverhandlung teil nehmen ??? das wieder spricht sich alles leiblicher vater zahlt kein unterhalt !! und ich leiste den Lebensunterhalt meines stiefsohnes und darf dann nicht bei solchen gerichtstermine dabei sein ..... und meine frau hat das alleinige sorgerecht für den kleinen .....und kann meine frau den umgang komplett verbieten ???? der kleine will einfach nicht zu seinem leiblichen vater und der vater baut nur scheiße hält sich an nichts usw......

Am 16.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Kontakt und Umgang mit den Eltern sind wichtige Rechte des Kindes, die unabhängig davon gelten, ob die Eltern in der Lage sind, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen.
Am 18.09.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag!

Ich habe eine Frage. Seit 5 Jahren wohne ich mit meine Frau getrent und wir haben eine 9 jährige Tochter. Seit 5 jahren habe ich andere Frau und wir wollen ein gemeinsames Kind haben, aber klapt nicht. In kürze habe ich vom Arzt erfahren, dass ich nur 25% zeugungsfehig bin. Kann ich nach 9 jahren ein Vaterschaftstest durch gericht anfordern und wie groß die Chansen , dass Familiengericht mein Antrag nicht ablehnt?

Am 19.09.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für das Verlangen der Feststellung der genetischen Abstammung wird kein besonderer Grund benötigt. Lediglich für die Vaterschaftsanfechtung ist die Darlegung von Gründen für die Zweifel an der Vaterschaft erforderlich.
Am 08.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag!
Meine Ex-Freundin, frisch geschieden hat ein neugeborenes Kind. Wer der Vater ist, ist unklar, jedenfalls nicht der Ex-Ehemann. Sie will dass ich die Vaterschaft anerkenne. Kann ich dies verweigern und mit welchen Chancen auf Erfolg? Kann ich einen Gentest verweigern?
Vielen Dank.
Am 08.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ist unklar, wer Vater eines Kindes ist, so wird dies ggf im Vaterschaftsfestellungsverfahren vom Gericht festgestellt. Alle in Betracht kommendenden Männer sowie Mutter und Kind sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.
Am 15.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich des Verfahrens gem. § 1598a BGB. Ist es sinnvoll für den rechtlichen Vater, während des laufenden Verfahrens die Unterhaltszahlungen für das Kind einzustellen?
Wenn der Gentest ergibt, dass er nicht der leibliche Vater ist, kann er die Vaterschaft anfechten. Ab Anfechtung der Vaterschaft würde der Zahlungsanspruch sowieso entfallen. Nur hätte der rechtliche Vater Schwierigkeiten, das bereits gezahlte Geld zurückzubekommen.
Wennn er die Zahlung bereits in diesem Zeitpunkt einstellen würde, hätte er weniger Schwierigkeiten. Zu dem würde die leibliche Mutter auch mehr interessiert daran sein, den Gentest schnell durchzuführen.

Am 16.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Solange der Wegfall der rechtlichen Vaterschaft nicht rechtskräftig festgestellt ist, können Sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden und gehen bei Zahlungseinstellung somit das Risiko entspr. Rechtsverfolgung ein.
Am 23.10.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Eine kurze Frage:
Meine Ex Freundin ist ugehend nach meiner Trennung mit Ihrem neuen Partern zusammen gekommen. Sie wurde dann in einem Zeitraum schwanger in dem sowohl Ihr neuer Partner als auch ich für die zeugung in Frage kommen würden. Die Wahnrscheinlichkeit war aber relativ gering das ich der erzeuger bin. Ihr Parter hat auch die Vaterschaft anerkannt. Da die beiden nun wieder getrannt sind, über lege ich mir für mein Gewissen enen Vaterschafts-Test machen zu lassen. Sollte dabei herauskommen das ich der Vater bin, bin ich dann verpflichtet die Vaterschaft anzuerkennen. bzw dies beim Jugendamt o.ä. zu melden? Die Tochter ist nun 1.5 Jahre und ich habe keinerlei Beziehung zu Ihr.
Am 24.10.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Ergebnisse freiwilliger Gentest müssen nirgendwo angezeigt werden. Sie müssen aber damit rechnen, daß die Mutter dies - etwa bei Inanspruchnahme sozialer Leistungen - tut oder der vermeintliche Vater Sie später für seinen gezahlten Unterhalt in Regress nimmt, wenn sich dessen Scheinvaterschaft herausstellt.
Am 06.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
mein Mann hat einen Brief vom Landratsamt bekommen, dass er offenkundig eine 5jährige Tochter aus einem One-night-Stand hat. Er soll jetzt einen Vaterschaftstest machen, von dessen positivem Ergenis wir ausgehen. Er hat bereits ein uneheliches Kind aus einer früheren Beziehung.
Meine Fragen:
- Müsste mein Mann bei positivem Ergebnis die 5 Jahre rückwirkend bezahlen, obwohl er nichts von der Existenz des Kindes wusste???
- Muss ich (mit deutlich besserem Verdienst) für den Unterhalt der beiden Kinder aufkommen, sollte mein Mann diesen nicht leisten können??? Das möchte ich auf keinen Fall tun müssen!

Mit freundlichen Grüßen

Am 06.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie selbst sind den Kindern nicht unterhaltspflichtig, allerdings kann bei der Berechnung des Kindesunterhalts der Selbstbehalt des Mannes herabgesetzt werden, wenn sein eigener Lebensunterhalt durch seinen Unterhaltsanspruch gegen Sie bereits abgesichert ist.
Unter bestimmten Umständen kann Unterhalt auch rückwirkend für die Vergangenheit gefordert werden.
Am 11.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
kurz zu meiner Geschichte.

ich kam im Alter von 5 Monaten nach Deutschland. Bin hier aufgewachsen und zur Schule gegangen und studiere derzeitig.

Ich glaube mein Fall ist etwas komisch...
ich habe vor ca 1/2 Jahren erfahren, dass ich gar nicht das leibliche Kind meiner Eltern bin. Diese sind meine Großeltern, die damals einfach nur, um mich zu schützen (?) als ihr Kind angegeben haben. Für mich persönlich schon immer nicht nachvollziehbar, da ich das jüngste Kind war mit ca 15 Jahren Altersabstand zu meinen Geschwistern. Nun gut, also jetzt hab ich natürlich erfahren was Sache ist. Das mein vermeintlicher Onkel mein leiblicher Vater ist und dieser sich vor allen Pflichten entziehen möchte. Dies kam alles jetzt nur raus, weil ich für meine "Eltern" unterhaltspflichtig werden soll. Und da platzte die Bombe und ich erfuhr die Wahrheit. Das problem ist ich hab natürlich selbst einige Zeit gebraucht um das ganze zu Verarbeiten, gestern noch Eltern gewesen- heute sind es meine Großeltern. Jetzt habe ich mit meinem leiblichen Vater gesprochen, dass ich dies natürlich melden möchte- da ich nicht ein lebenlang mit einer Lüge leben möchte, geschweige denn das sich mein leiblicher Vater weiterhin seinen Pflichten entzieht (für seine Eltern aufzukommen).

Jetzt weiss ich natürlich nicht was auf mich zukommt (?)...

ich weiß, dass ich damit natürlich die gesamte Familie auf mich hetzten werde und das bestimmt noch viel ärger mit sich bringt.

Aber wieso sollte ich jemanden beschützen der all die Jahre nie ein "Vater" war.

Meine Frage..

1.was kommt da auf mich zu? ich mein, ich wußte es ja nicht... und ich musste erst mich sammeln um überhaupt diesen Schritt gehen zu können

2. kann ich rückwirkend für all die Jahre wo ich es nicht wußte, weil man mich angelogen hat unterhalt verlangen von meinem Vater? Es hört sich vielleicht gemein an, aber Ihm scheint es ja finanziell sehr gut zu gehen... im Gegensatz zu mir und wie ich aufgewachsen bin!

3. Mach ich dadurch auch Probleme für meine Großeltern? Die wollten ja eigentlich nur mich beschützen, weil sie genau wußten was für ein Mensch ihr eigener Sohn ist und das er mich nicht wollte.

Ich weiß ich hab sehr viel geschrieben, aber das ist auch noch die Kurzfassung von allem..

ich hoffe man kann mir Ratschläge geben

Am 11.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Um die Ansprüche zu klären muß als erstes Ihr rechtlicher Status geklärt werden: Nur das "ausgeben" des Kindes als eigenes dürfte kaum möglich gewesen sein, da die bei vielfachen Anlässen erforderliche Vorlage von Geburtsurkunde etc dann den Schein hätte zusammenbrechen lassen. Es könnte daher auch eine Adoption möglich gewesen sein; dies kommt in derartigen Konstellationen öfter vor. Dann wären die biologischen Großeltern die rechtlichen Eltern geworden mit allen Rechten und Pflichten.

Im anderen Fall müßte erst einmal die biologische Elternschaft nachgewiesen und die Vielzahl dann aufgrund von lediglich unrichtigen Angaben fehlerhaften Papiere berichtigt werden, die den Rechtschein ein Kindbeziehung zu den Großeltern erzeugen.

Am 11.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Danke für die schnelle Antwort,

also eine Geburtsurkunde habe ich nicht, weil meine Familie damals als Flüchtlinge herkamen und ich keine Geburtsurkunde hatte.

eine adoption lag auch nicht vor in dem sinne, wie gesagt es wurde einfach so gemacht damit mein vater ein neues leben anfangen kann, ich wäre ja nur eine Last gewesen.

Das mein "onkel" mein leiblicher Vater ist, steht laut aussage der Familie fest. Ich will mal von dem Fall ausgehen, dass es der Fall ist- er ist mein Vater. Ich wurde belogen.

Was erwartet mich aber? und was sollte ich tuen

Am 11.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
In diesem Fall stehen natürlich auch strafbare Handlungen der Großeltern im Raum, die Sie als eigenes Kind ausgegeben und hierzu wohl in einer Mehrzahl von Fällen falsche Angaben gegenüber Behörden gemacht haben. Im Falle einer "Klärung" Ihrer Situation müssen Sie also mit erheblichen Folgewirkungen für Familienmitglieder rechnen.
Die Frage, ob Sie dies für sich und alle anderen Beteiligten in die Wege leiten wollen, können nur Sie allein für sich beantworten, denn Sie sind es, der mit den auch sehr persönlichen Konsequenzen leben muß.
Am 17.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Habe vor ca. 21 Jahren mit einer poln. Staatsbürgerin einen einmaligen GV gehabt. Sie erzählte mir damals, sie hätte einen Freund mit dem sie halt momentan nicht gut zu sprechen sei. Jetzt nach 21 Jahren bekomme ich vom Bezirksgericht in Wien eine Vorladung zur Feststellung der Vaterschaft ihrer Tochter. Die Tochter (ebenfalls poln. Staatsbürgerin) ist 20 Jahre alt, Schülerin und hat den Antrag auf Feststellung eingebracht, da bis dato keine Vaterschaft festgestellt wurde. Ich, 71 Jahre alt bin heute ein eher wenigverdienender Pensionist,lebe allein, habe keine Ahnung von einer Vaterschaft gehabt.
Meine Frage wäre, ob ich für die Vergangenheit zu Zahlungen herangezogen werden kann.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Am 17.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn die Vaterschaft erst nachträglich festgestellt wird kann nach deutschem Recht
ausnahmsweise auch Unterhalt für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe aber zu zahlen ist hängt immer von den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen ab.

Bearbeitet am 17.11.2014 von

Am 25.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Wie ist es wenn eine Frau schwanger ist nicht verheiratet ist und mit einem Partner zusammen lebt. Wird dann der Partner als Vater eingetragen oder erst nach einem vaterschaftstest ?!
Am 26.11.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Vaterschaft muß durch den Partner erst anerkannt werden.
Am 30.11.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Wie verhält es sich mit der Vaterschaft in dem Fall, das wir getrennt leben, noch nicht geschieden sind, und meine Noch-Frau von jemand anderen schwanger wird?
Den Erzeuger aber nicht weiß oder angeben will?
Am 01.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können als rechtlicher Vater die Vaterschaft anfechten.
Am 08.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Lebensgefährtin seit 22 Jahren hatte ein Verhältnis und ist schwanger geworden. Wir haben uns arrangiert und wollen unsere Familie. Ich habe die Vaterschaft angenommen und wir haben beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht. Der Mann von Seitensprung möchte nun eine biologische Feststellung der Vaterschaft. Seit Monaten stört er unser Familienleben und bezweckt mit seinem handeln das ich weich werde und aufgrund der Tatsache meine Partnerin verlasse. Ihm geht es nicht ums Kind wohl aber seit Monaten um die systematische Zerstörung der Familie. Darf er überhaupt einen Antrag auf biologische Feststellung beantragen? Wird er damit durchkommen?

Ich als Papa habe mich von der Begleitung bis Geburt und jetzt wo die Kleine da ist voll als Papa eingespannt.

Können wir uns dagegen wehren?

Am 08.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der biologische Erzeuger kann weder die genetusche Abstammung klären lassen, noch die Vaterschaft anfechten, solange zum Kind die rechtliche Vaterschaft sowie die sozialfamiliäre Beziehung besteht.
Am 08.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Darf ich Sie fragen, ab wann vor Gericht ein sogenanntes sozial-familiäres Band gilt? Meine Tochter ist nun 9 Wochen alt darf man hier schon von einem solchen Band sprechen?

Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundl. Grüßen

Am 09.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Dieses besteht durch das gemeinsame Zusammenleben mit dem Kind.
Am 20.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Eine Frau ist schwanger von mir war aber nie mit ihr zusammen.
Jetzt kommt bald das Kind und muss natürlich auch unterschreiben ob ich der Vater bin. Kann ich das unterschreiben? Und später einen Test machen lassen ob ich wirklich der Vater bin? Oder soll erst der Test gemacht werden bevor ich die Vaterschaft anerkenne?
Da es natürlich Unstimmigkeiten geben kann mit der Mutter wg. dem Vaterschaftstest. Ich möchte nicht das gute freundschaftliche Verhältnis zur ihr gefährden.
Am 22.12.2014 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn Sie nicht sicher sind der Vater zu sein, sollte ohne Klärung auch keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Am 25.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich hätte eine Frage ich bin im 8 Monat schwanger mein ex freund will mir das Kind wegnehmen es ist aber nicht sicher ob er der Vater ist da ich zu dem erzeugungszeitpunkt was mit Einen anderen Mann hatte.nun meine frage da er ja schon angekündigt hat mir das Kind wegzunehmen.ich habe vor das Kind zu stillen kann man einer Mutter die stillt das Kind so einfach wegnehmen wie er sich das vorstellt?muss dazu sagen er hat es bei seiner exfrau auch geschafft ihr die gemeinsamen Kinder zunehmen. Hört sich jetzt vielleicht ein wenig komisch an aber hilft es oder würde mir was bringen ihn erst gar nicht als Vater anzugeben da ich ja nicht weiss ob ers ist oder nicht.
Am 29.12.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Frau Wolf,
vielen Dank für diese tolle Website. Meine Frage: Wenn man als Deutscher im Ausland lebt und bislang keine Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft erhalten hat mangels fester Adresse, muss man dann Unterhalt für die Vergangenheit zahlen (gemäß § 1613 Absatz 2) sobald man die Vaterschaft anerkennt? Gilt diese Pflicht zur rückwirkenden Zahlung sowohl für Kindesunterhalt als auch für Betreuungsunterhalt?
Vielen Dank
Anonym
Am 02.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei unklarer Vaterschaft sollte diese zunächst geklärt werden. Im übrigen wird ein Gericht nur bei sehr triftigen Gründen das Sorgerecht für ein Baby auf den Vater übertragen ( bei größeren Kindern ist dagegenauch deren Wille zu berücksichtigen).
Am 05.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Da die die Unterhaltsgeltendmachung verhindernden Umstände (Wegzug ins Ausland ohne Zustellmöglichkeit) im Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen liegen, kann Unterhalt auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Am 06.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Tolle Seite sehr hilfreich!
ich habe ausversehen mit einer 2 bewertet, ich hatte nicht aufmerksam den Text über der Bewertung gelesen und wollte eine Seite weiter nach vorn gehen.
Am 09.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Sehr geehrte RAin Wolf,

2013 hatten meine Frau und ich uns nach einem heftigen Streit für vier Wochen getrennt. Während dieser Trennung hatte ich eine kurze Affäre mit einer Ex-Freundin. Mit ihr hatte ich schon mal eine Affäre, allerdings bevor ich meine jetzige Frau kennengelernt hatte. Die Frau ist verheiratet und hatte damals schon drei Kinder. Nach der ersten Affäre hat sie behauptet, das vierte Kind sei von mir. Allerdings wollte sie nie, dass das jemand erfährt, erst recht nicht meine Frau. Sie wollte nur in Kontakt mit mir bleiben. Nach der zweiten Affäre behauptet sie nun erneut, dass auch das fünfte Kind von mir sei. Ich habe meiner Frau alles gestanden und natürlich ist sie am Boden zerstört. Sie sagt jedoch, da ich die Affären hatte, als wir nicht zusammen waren, versucht sie damit zu leben. Das ich zu meiner Frau zurück bin, kann aber die Ex nicht akzeptieren. Sei dem läuft Psychoterror vom Feinsten. Sie hat ihrem Mann gesagt, dass die letzten Kindern nicht von ihm sind, erzählt überall, dass ich der Vater ihrer Kinder bin, zeigt Fotos rum, schleicht um unser Haus, beobachtet meine Frau, versucht sie ständig anzurufen, um ihr von meinen zahlreichen anderen Affären zu erzählen usw. Meine Frau hat die ganze Zeit zu mir gehalten. Allerdings hat sie jetzt durch eine Arbeitskollegin den Geburtstag des letzten Kindes erfahren. Sie konnte somit ausrechnen, dass der Zeugungstermin in der Zeit liegt, als ich schon lange wieder bei meiner Frau war. Meine Frau hat sich auch gleich noch den Geburtstag von dem anderen Kind sagen lassen und auch dieser Zeugungstermin liegt in der Zeit, als ich mit meiner Frau gerade zusammen gekommen bin. Damit sieht meine Frau nun die Behauptungen der Ex bestätigt, das ich nämlich seit über neun Jahren mit ihr die Affäre habe. Das stimmt aber nicht. Weder, als ich mit meiner Frau zum ersten mal zusammen gekommen bin, noch als ich 2013 zu ihr zurückgekehrt bin, hatte ich irgendwelchen sexuellen Kontakt zu der Ex. Somit bin ich definitiv nicht der Vater der Kinder. Allerdings bleibt die Ex bei ihrer Behauptung und verweigert mir den Vaterschaftstest. Auf die Frage, warum sie das tut, sagte sie einfach, wenn ich dich nicht kriege, kriegt sie dich auch nicht. Sie will also einfach nur meine Beziehung zerstören. Ihrem Mann ist es inzwischen egal sagt er zu mir, da er ohnehin auf ewig für sie zahlen muss und das sich meine Frau nun von mir trennt, ist seine Rache an mich. Für meine Frau ist die Sache auch klar, ich bin in ihren Augen ein ganz mieses Schwein.
Nun meine Frage, kann ich meine Ex in irgendeiner Form dazu zwingen, den Test machen zu lassen? Oder kann ich sie auf z.B. Unterlassung verklagen, dass sie behauptet ich sei der Vater?
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, der Ex das Handwerk zu legen.
Vielen Dank im voraus,
T.S.

Am 09.01.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Behauptung der biologischen Vaterschaft ist eine Tatsachenbehauptung. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen kann man sich zivilrechtlich wie auch strafrechtlich zur Wehr setzen (zivilrechtliches Unterlassungsverlangen bzw strafrechtliche Verfolgung wegen übler Nachrede bzw Verleumdung).
Am 30.01.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
mein Problem ist Folgendes, Ende 2013 trennte ich mich von meinem Ex, da er ein erhebliches Alkoholproblem hat... daraufhin kam ich recht schnell mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, kurz danach bemerkte ich dass ich schwanger bin. Der Frauenarzt nannte mir damals den 22.12.13-26.12.13 als Zeugungszeitraum. Zu dieser Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit meinem Ex. Das Kind ist nun 5 Monate und mein Ehemann(rechtlicher Vater) und ich sind sehr glücklich damit und er unterstützt mich auch wo es nur geht. Jedoch meldet sich nun schon seit einiger Zeit mein Ex und macht Terror und droht mir ständig damit mir das Leben zur Hölle zu machen, wenn ich nicht zu ihm zurück komme. Er verlangt nun einen Vaterschaftstest, möchte Auskunft über mein Kind bekommen und möchte sie sehen. Jetzt hat er mir auch mit einem Anwalt gedroht. (Und von der Geburt an 300 Tage zurück gerechnet, war ich noch mit meinen Ex zusammen.) Nun ist meine Frage, welche Rechte hat er? Und wozu bin ich verpflichtet?
Am 02.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich Hab mal eine Frage und zwar wie ist es Wenn die Mutter sich nicht mehr sicher ist ob der eingetragene Vater auch der leibliche Vater ist. Kann sie da noch irgendwas tun? Auch Wenn das Kind schon 4 Jahre alt ist?
Am 02.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Abklärung der genetischen Abstammung ist möglich; bei entspr. Ergebnis können der bisherige Vater oder das Kind die Vaterschaft anfechten, wenn es zuvor keinen Grund für Zweifel an der Vaterschaft gab.
Am 02.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Hat das Kind einen rechtlichen Vater, so kann ein anderer nur dann die Vaterschaft anfechten, wenn es eine sozialfamiliäre Beziehung zwischen ihm und dem Kind gibt.
Am 07.02.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Wenn ein Vater unbekannt angegeben ist die Mutter verstorben ist und das Kind 13 Jahre vom Jugendamt finanziell unterstützt wurde, und sie mit 18 Jahren ihren Vater wieder Kontaktiert. Könnte der Vater irgendwelche negativen Rechtliche Folgen bekommen? Muss er das Geld was das Jugendamt den Kind zugestellt hat zurück zahlen? die 18 Jahre unterhalt zurück zahlen ?
Am 09.02.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Inanspruchnahme ist idR nur dann möglich, wenn die Vaterschaft festgestellt ist.
Am 10.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
hallo ist mir echt unangenehm aber ok..
ich habe eine tochter wird jetzt 5 jahre zur damaliegen zeit gab es viel ärger mit mein freund hatte über monate ne affäre mit einen anderen hab es aber nie mein damaliger freund gesagt da er ziemlich aggressiv war meine tochter 18 monate alt war hat er mich dazu gedrängt die papiere beim jugendamt zu unterschreiben ich habe es leider gemacht da ich auch angst hatte
vor kurzen hsb ich meine affäre wieder getroffen und er denkt er ist der vater
wollen jetzt ein test machen
und wenn er es ist wie gehe ich weiter vor

kann ich da einfach zum jugendamt mit dem test oder wie seiht das aus

Am 10.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich habe eine dringende Frage und zwar bin ich seit Dezember 2013 von meinem Ehemann getrennt, ich habe zeitgleich einen neuen Mann kennen gelernt. 4 Wochen später habe ich erfahren das ich schwanger bin, von wem war unklar, laut der Aussage des Frauenarztes fiel der Zeugungszeitraum in die Tage in denen ich das letzte mal Sex mit meinem Ehemann hatte, ich habe ich im September letzten Jahres dann einen Sohn geboren. Zeitgleich haben mein Mann und ich uns auch räumlich getrennt und die Scheidung eingereicht. Nun ist der Kleine 6 Monate alt und mittlerweile ist die Ähnlichkeit zu seinem biologischen Vater, nicht meinem noch Ehemann unverkennbar, ich bin mir sehr sicher, dass der Kleine von meinem neuen Partner ist. Mein noch Mann sieht das ebenfalls so, er ist sich sicher nicht der Erzeuger zu sein. So ich beziehe seit September ALG 2 und mir steht Unterhalt in Höhe von ca 240 € von meinem Mann zu. Er zahlt erst seit Januar, vorher hat das Amt den Unterhalt geleistet, dieses muss er jetzt zurückzahlen. Ich möchte natürlich schnellstmöglich Gewissheit und klare Verhältnisse schaffen und daher die Vaterschaft anfechten und meinen Partner als Vater eintragen lassen. Wie dort es aus mit den bisher geleisteten Unterhaltszahlungen? Muss der Erzeuger meinem Mann diese zurückzahlen oder wie läuft das? Habe ich rechtlich gesehen Konsequenzen zu Fürchten was den Leistungsbezug angeht, aufgrund der bisher nicht erwähnten Möglichkeit eines anderes Erzeugers? Immerhin sind 6 Monate vergangen. Ich möchte meinen Geburtsnamen nach der Scheidung wieder annehmen, wie verhält es sich mit dem Namen des in der ehe geborenen Kindes? Er hat den Namen meines Mannes, also nicht seines Erzeugers (sozusagen eines Fremden) besteht die Möglichkeit dem Kleinen meinen Namen nach der Scheidung und Klärung der Vaterschaft zu geben? Wie läuft das genau? Und eine weitere Frage, ich bin mit dem zweiten Kind meines Partners schwanger, werde also am Geburtstermin noch immer verheiratet sein, wie verhält es sich da mit der Vaterschaft bzw. Was für Möglichkeiten Haben wir bereits vorher für klare Verhältnisse zu Sorgen und den Papierkram zu erledigen?

Sorry für die vielen vielen Fragen. Wissen momentan wirklich nicht wo wir anfangen sollen.

Liebe Grüße und vielen Dank für die Mühe

Am 11.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können von dem rechtlichen Vater die Klärung der Vaterschaft durch einen Test verlangen. Bei entsprechendem Ergebnis kann dieser dann gerichtlich die Vaterschaft anfechten. Die Frist beträgt 2 Jahre ab Kenntnis von den Umständen, die Zweifel an der Vaterschaft begründen. Das ist bei der Mutter meist bereits die Kenntnis vom Verhältnis zum fraglichen Empfängniszeitpunkt, bei dem rechtlichen Vater und dem Kind beginnt die Kenntnis daher erheblich später und eine Anfechtung ist noch möglich.
Am 20.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag....
Ich habe gestern ein schreiben vom Amtsgericht Bekommen das ich 2000 Euro bezahlen soll... war vor 1 1/2 Jahren mit meiner Ex freundin vorm Amtsgericht Wegen der Vatetschaftsanerkennung und habe sie angenommen... das ganze Dauerte auch nur fünf Minuten und wurde auch Gesagt das es nicht teuer wird da ja sofort alles geklärt war... ist es rechtens nach fast 1 1/2 jahren 2000 Euro für fünf Minuten vor Gericht von mir zu verlangen?
Lg
Am 21.03.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,

Mein Problem, ich zog während der Schwangerschaft ca 150 km von meiner Familie und dem Kindsvater weg, jetzt droht er mir zu einem Anwalt zu gehen, weil er das Sorgerecht haben will.. Die Aussage dafür war von ihm, weil eine seiner Freundinnen ihm sagte, dass es besser sei.. Also besser, wenn beide das Sorgerecht haben.
Ich möchte ihm das aber nicht geben, weil er dann ja bei allem mitentscheiden darf und ich ihn bei jedem bisschen fragen muss..
Ich denke auch schon so, wie das überhauot laufen soll, weil wir so weit auseinander wohnen und er darf sie ja sehen. Bisher alle 2 wochen, aber die Fahrerei ist für mich und meine Tochter zu stressig und ich wohne nicht in meiner wohnung um dann mehr da zu sein, als Zuhause, weil ich noch stille.
Was kann ich dagegen tun?
Er denkt auch echt, wenn wir da sind, dass er mich anmachen kann und über unser Kind die Nähe zu mir suchen...
Ich will das alleinige Sorgerecht behalten, wir hatten ja auch vorher keine Beziehung, wie beläuft sich das jetzt mit der Klage wegen des Sorgerechts?

Liebe Grüße und vielen Dank für die Bemühung der Antwort

Am 23.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Auch nichteheliche Väter können aufgrund einer Gesetzesänderung vor einiger Zeit vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Am 23.03.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine seriöse Aussage zu dem Kostenfestsetzungsbeschluß ist ohne Kenntnis desselben nicht möglichen, die gesetzlichen Kosten richten sich allerdings nicht nach der Dauer der mündlichen Verhandlung, sondern nach dem Gegenstandswert.
Am 08.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ....

Folgene situation.ich habe einen 3jaehrigen Sohn der lebt beim Vater.dieser setzt mich staendig mit dem kleinen unter Druck so das ich ihn teilweise monate lang nicht sehe.jetzt hat er mir vor kurzem an den Kopf geworfen das er nicht der leibliche Vater ist (was durchaus stimmen kann) ich aber trotzdem nichts machen kann.ich bin echt hilflos da ich wirklich keinerlei Bindung zu dem kleinen habe...meine Frage ist kann ich irgendwie einen Test machen lassen und haette das dann Auswirkungen auf seine Rechte?...

Mit freundlichen gruessen

Am 10.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ein Anspruch auf Klärung der genetischen Abstammung besteht zwar, ob dieser Auswirkungen auf die Rechte des Vaters hat, hängt aber ab vom Testergebnis, sowie davon ob der Vater die Vaterschaft noch anfechten kann und dieser das auch tut. Erst durch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ändert die Rechtspostion des Vaters.
Am 17.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo!

So langsam bin ich am verzweifeln!
Folgende Situation:
- Geburt meiner Tochter während laufendem Scheidungsverfahrens
- Vaterschaftsannerkennung meines damaligen Lebensgefährten in der Schwangerschaft, welche jedoch erst mit Rechtskräftigkeit der Scheidung wirksam wird, mit Zustimmung der Mutter, des Anerkennenden, sowie des getrennt lebenden Ehemannes
- Zweifel bzgl. des Tatsächlichen Erzeugers aufgrund äußerlich Ähnlichkeiten meiner Tochter zur damaligen Affäre
- infolge dessen Vaterschaftstest mit potenziellen Vater = Affäre (mit Hebamme, zu rechtlichen Absicherung)
- Resultat - Übereinstimmung liegt bei 99,....% Vaterschaft praktisch erwiesen...
- auf Wunsch des damaligen Lebensgefährten zweiten Vaterschaftstest (Mutter/Annerkennender/Kind) mit Hilfe des Jugendamtes durch geführt - Resultat - Anerkennender ist als Vater 100% ausgeschlossen
- Vorsprache auf Jugendamt, ergab 1. Scheidung muss rechtskräftig werden, damit Vaterschaftsannerkennung des damaligen Lebensgefährten greift. Erst im Anschluss kann dieser die Vaterschaft anfechten!

So ist der aktuelle Stand!

Jetzt ist die Scheidung seit 2 Tagen rechtskräftig und ich habe keine Ahnung wie die weitere Vorgehensweise ist!

Mein Exmann bekommt neuerdings Aufforderung der Arge zur Rück-Zahlung des Unterhaltes, trotz das die Arge eine ausführliche Stellungnahme zur Situation hat. Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss.
Da ich der Auffassung bin, dass es Betrug wäre es von a)meinem Exmann zu beantragen, mit dem Wissen das er nicht der Vater ist und zusätzlich seit 18 Jahren sterilisiert!
b) meinen damaligen Lebensgefährten zu belangen, trotz das ich einen schriftlichen Nachweis darüber besitze dass er als Vater nicht in Frage kommt . -
- habe ich jegliche Art von Antrag bzgl. Unterhalt/Unterhaltsvorschuss abgelehnt!
Aufgrund der Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft aller beteiligten, sollten Zahlungsverpflichtungen doch theoretisch ausgeschlossen sein? Was kann man hier tun?

Wird der Rechtl. Vater automatisch geändert, wann passiert das und wie werde ich darüber informiert?

Die Vaterschaft kann ich als Mutter selbst anfechten? Welchen Test benötige ich dazu, den des Anerkennenden oder den des leiblichen Vaters?

Kann man für das Verfahren Gerichtskostenbeihilfe beantragen?

Ich habe gelesen dass das Kind nach erfolgreicher Anfechtung praktisch als Vaterlos gilt? Was bedeutet das? Kann der biologische Vater die Vaterschaft nach Erfolgreicher Anfechtung anerkennen oder ist dies dann nicht mehr möglich?

Mein damaliger Lebensgefährte, welcher die Vaterschaft anerkannt hatte, meidet jegliche Art von Kontakt mit mir, benötige ich Ihn (persönlich oder schriftlich) in irgendeiner Art und Weise zur Durchführung des Anfechtungsverfahrens?

Entschuldigen Sie die vielen Fragen, leider werde ich nur aus Google nicht schlau, dazu ist der Sachverhalt etwas zu komplex.

Am 17.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Derzeit hat das Kind rechtlich einen Vater, nachdem die Anerkennung wirksam geworden ist, dieser ist daher zunächst unterhaltspflichtig. Diese Vaterschaft muß angefochten werden, dann kann der wirkliche Vater die Vaterschaaft anerkennen oder diese gerichtlich festgestellt werden.
Am 17.04.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
folgender Sachverhalt:

Meine noch Ehefrau hat Ende März ein Baby bekommen, wobei ich nichts von der Schwangerschaft wußte. Kurz bevor wir uns getrennt haben, hatten wir noch einmal Geschlechtsverkehr. Sie hatte jedoch auch vor und nach der Trennung ein Affäre, so dass sowohl ich als der Ihre Affäre als potentieller Erzeuger in Frage kommen. Da wir noch verheiratet sind, wurde ich auf der Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Die Frage ist nun, wie ich dieses klären kann (wird jeder Vaterschaftstest anerkannt?) und was ich anschließend tun muss um bei nicht Übereinstimmung beim Vaterschaftstest aus der Geburtsurkunde als Vater gelöscht und aus sämtlichen VErpflichtungen genommen zu werden? Weiter stellt sich die Frage, ob ich dadurch dann eine schnellere Scheidung erwirken könnte.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Am 17.04.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können die Mitwirkung an einer Abstammungsuntersuchung verlangen und dann ggf die Vaterschaft anfechten.
Am 10.05.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin in der 38.Ssw von meinem geliebten schwanger, aber verheiratet. Der Ehemann weiss Bescheid, eine Scheidung ist trotzdem nicht geplant. Ich möchte die Vaterschaft meines Ehemann anfechten, damit der leibliche Vater das Kind anerkennen kann Und auch in der Geburtsurkunde steht. Der leibliche Vater ist damit eieinverstanden. Ist das möglich?
Am 11.05.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Vaterschaft kann von Ihnen, dem Ehemann und dem Kind angefochten werden; die Vaterschaft des Ehemannes ist nur eine widerlegliche Vermutung.
Am 10.06.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Ich bin heute 39 Jahre alt und habe nun folgendes Problem. Ich wurde in der ersten Ehe meiner Mutter geboren diese lief aber schon im Scheidungsverfahren,mein leiblicher Vater hatte zu diesem Zeitpunkt schon mit meiner Mutter gelebt. Nun trage ich immernoch den Mädchennamen (Nachnahme) des Ex-Mannes meiner Mutter,leider hat es keine Vaterschaftsaberkennung des Scheinvaters gegeben da er im Ausland war. Dieser ist nun auch schon verstorben. Nun möchte ich gerne den Nachnamen meines Biologischen Vaters in meiner Geburtsurkunde ändern lassen.Wie mache ich das am besten? Muss ich und mein Vater einen DNA Test machen lassen oder muss er mich adoptieren oder reicht eine einfache Vaterschaftsanerkennung?
Sind DNA Tests aus der Apotheke gerichtlich zugelassen?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
MfG
Am 11.06.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für eine Vaterschaftsanfechtung dürften die Fristen abgelaufen sein und ohne Anfechtung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft ist auch keine Anerkennung durch den leiblichen Vater möglich. Eine Erwachsenenadoption wäre daher zu erwägen, um das Vater-Sohn-Verhältnis auch rechtlich herzustellen.
Am 30.08.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Bei mir ist folgendes Problem, meine Freundin sagte mir im 9 Monat ihre Schwangerschaft, das ich eventuell nicht der Vater meiner Tochter bin! Ich habe aber schon vorher die Vaterschaft anerkannt und wollte dieses nicht rückgängig machen! Vor 1 1/2 Jahren hat der vermeintliche biologische Vater (noch nicht bewiesen) eine Anfechtungsklage erhoben, in der nur bestätigt wurde das ich nicht der biologische Vater (durch privaten Vaterschaftstest) bin.
Kann er egal wann die Vaterschaftsanerkennung bewirken oder hängt das an Fristen! Sie lebt mit der Mutter bei mir seit 2 Jahren und ich habe einfach Angst das ich alle Rechte verliere und sie vorallem verliere! Bitte um schnellst mögliche Antwort!?
Am 31.08.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Ohne genaue Kenntnis der Prozessakten sind Aussagen kaum möglich.
Allerdings kann der biologische Vater die Vaterschaft nur anfechten, wenn das Kind nicht in sozialfamiliärer Gemeinschaft mit dem rechtlichen Vater lebt. Ich vermute daher, daß es sich nicht um eine Vaterschaftsanfechtung handelt. Möglicherweise geht es eher um ein Umgangsrecht des biologischen Vaters, dieses würde ihre rechtliche Vaterschaft nicht beeinträchtigen.
Am 04.09.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe Post vom Anwalt des Vaters meiner Tochter( inzwischen 10 Jahre alt) erhalten, aufgrund nun aufkommender Unterhaltszahlungen seinerseits (ich bezog bis dato Unterhaltsvorschuss).Nun fordert man mich allerdings auf einem Vaterschaftstest zuzustimmen trotz vorliegender gültiger Vaterschaftsanerkennung.Ich bin aus allen Wolken gefallen und denke er möchte so aus der Zahlungsverpflichtung raus.Generell habe ich nichts gegen einen Test,denn für mich ist es klar das er der Vater ist, aber seine Art und Weise finde ich grenzwertig, da er nie Grund zum Zweifeln hatte (bin nie fremdgegangen oder längere Zeit räumliche Trennung etc.). Aber seit einiger Zeit posaunt er überall rum das ich ständig fremdgegangen bin und er definitiv nicht der Vater ist.Das ist für mich ganz klar Rufschädigung. Natürlich möchte ich das durch diesen Test auch bestätigt haben, aber ich trau ihm einfach nicht über den Weg. Ich möchte keinen freiverkäuflichen Test bei dem nicht alles seine Richtigkeit hat.Was kann ich tun? Wie kann ich mich gegen seine Anschuldigungen wehren?
Am 07.09.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Grds besteht ein Rechtsanspruch auf Mitwirkung an der Klärung der genetischen Abstammung, von frei verkäuflichen Tests insoweit ist jedoch abzuraten. Test und Probeentnahme sollten ausschließlich durch Ärzte erfolgen.
Am 24.09.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo hätte auch mal eine frage. Am 28.09 ist bei mir das scheidungsjahr um, mein noch ehemann is ende dezember zurück in die usa gegangen, und weis nicht ob er zur scheidung (die bald sein müsste) zurück kommen kann. Wenn er nicht kommt dauerd es ja noch 2 jahre länger bis wir automatisch geschieden werden. Jetzt meine frage, wenn ich in dieser zeit schwanger werden sollte von meinen freund gilt dann der noch ehemann als vater? Da ich auch keinen kontakt mehr zu ihn hab und er auch nicht extra kommen würde um die vaterschaft anzufechten?
Am 24.09.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Auch im Trennungsjahr bis zur Rechtskraft der Scheidung geborene Kinder gelten zunächst als solche des Ehemannes, bis die anderweitige Vaterschaft festgestellt ist.
Am 15.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo was für folgen hat es für die Mutter wenn sie den falschen Vater angegeben hat und dann raus kommt es ist doch der andere .sorgerecht und vaterscjaftsanerkennung sind vor der Geburt unterschrieben worden von dem nicht leiblichen Vater
Am 15.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei vorsätzlicher Falschangabe können strafrechtliche Folgen drohen.
Am 26.10.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
mein Mann hat 2003 nach gerichtlich angewiesenem Vaterschaftstest 99,92 % auf raten seine damaligen Anwältin , die Vaterschaft anerkannt.
Da die Dame aber damals auch noch Verkehr mit einem anderen Mann hatte, ist sich mein Mann seit dem Brief vom Jugendamt sehr sicher nicht der Biologische Vater zu sein.gründe sind.Er war damals mit Ihr beim Frauenarzt, der bestätigte das Frau ... nicht schwanger sei. Danach endete die Beziehung. 1 Jahr später dann kam ein Brief vom Jugendamt, er solle Unterhalt für sein Kind bezahlen.Mein Mann damals in Scheidung lebend war total überfordert mit der ganzen Situation. In 2012 lernte ich meinen Mann kennen und befasste mich mit den Unterlagen. Forderte über das Jugendamt Zeugnisee und Bilder des Kindes an, da die Mutter sich weigert die Adresse bekannt zu geben und auf keinen Fall kontakt u haben.
Bekamen Bilder und Zeugnisse, die nicht mal unterzeichnet waren und ne Cd mit ein paar Sätzen.
Die Mutter gab an 1 mal im Jahr Bilder und Zeugnisse zur Verfügung zunstellen. Nun als wir die Bilder des Kindes sahen, war uns klar, das mein Mann nicht der Biologische Vater sein kann. Mein Mann hat zwei Söhne, ist ein Mischling und beide haben ähnlichkeiten zum Vater und wenns nur die Locken sind. Beim Kind ist garnichts und die Mutter reagiert auf unsere Schreiben, was sie darüber denkt und das sie uns mal Babybilder und neue Bilder zur Verfügung stellt überhaupt nicht. Auf eine Anfrage ans Judendamt nochmals einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, reagierte die Mutter wohl sehr wütend. Bekommen seitdem keinerlei hinweise von der Mutter, wie es dem Kind geht, geschweige denn überhaupt mal due Adresse. Hauptsache mein Mann zahlt mtl. Wir sind ziemlich hilflos, denn wenn mein Mann wirklich der Biologische Vater sein sollte, dann möchte er auch den Umgang und Infos von der Mutter wie es dem Kind geht.
Er selbst hat jetzt nach 53 Jahren seinen Vater in USA gefunden und hat ihn noch nie gesehen. Er weiss wie schlimm es ist, seinen Vater nicht zu kennen.
Haben Sie eine Idee, was wir noch tun können, um ohne Stress und Streit eine geeignete Einigung zu finden, worunter das Kind auch nicht leidet? Es wäre fatal, wenn nach Jahren doch rauskommen würde, das mein Mann eventuell nicht der Biologische Vater ist, oder wenn doch, da er keinen Kontakt zu Ihm haben konnte. LG Sanny
Am 26.10.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
So wie Sie die Situation schildern, halte ich es nicht für realistisch "ohne Stress und Streit" irgendeine Veränderung der Situation durchzusetzen, denn dies würde immer auf beiden Seiten die Bereitschaft zur Kooperation voraussetzen.
Am 11.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich hab da eine Frage: Ich war 10 Jahre mit meiner Ex-Lebensgefährtin zusammen und kurz bevor ich die Beziehung auflösen wollte sagte sie mir sie sei schwanger. Dem Kindeswohl zugunsten habe ich mich getrennt-eine unglückliche Kindheit konnte ich dem Kind nicht zumuten. Jetzt habe ich eine neue Lebensgefährtin und sie möchte gerne Kinder mit mir...das Problem ist das ich Krebs habe und zur Vorsorge Erbgut einfrieren wollte. Nach zwei negativen Test (nicht einmal tote Samenzellen!) im Labor wurde mir nahegelegt ein Vaterschaftstest zu machen. Die Tests wurden vor meiner Chemo getan...sind die Zweifel berechtigt?
Am 11.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Diagnose Infertilität kann ein Grund für berechtigte Zweifel an der Vaterschaft auch für ein vor Jahren geborenes Kind sein, für einen Vaterschaftstest ist die Darlegung solcher Zweifel nicht erforderlich, lediglich für eine sofortige Vaterschaftsanfechtung sind diese Voraussetzung.
Am 24.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich bin sehr verzweifelt und brauche einen hilfreiche Antwort.
Und zwar, bin ich mit dem Erzeuger meines Sohnes seid der Schwangerschaft schon getrennt(waren nie verheiratet) Mein Sohn ist jetzt schon 1 1/2 Jahre alt, sein erzeugt hat ihn 3 mal gesehen da wir beim Jugendamt ausgemacht haben das er einmal die Woche für eine Stunde kommen darf, aber die paar mal wo er da War hing er an seinem Handy. Er hat die Vaterschaft bis heute nicht anerkannt! ich habe einen neuen Partner (eine Frau) mein Sohn nennt meine Partnerin auch Mama da er mit ihr aufgewachsen ist. wie sind also nach 1 1/2 Jahren nicht kümmern seine rechte ?
LG und danke schon mal im voraus
Am 25.11.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Vaterschaft kann auch gegen den Willen des Vaters gerichtlich festgestellt werden mit der Folge der entsprechenden Verpflichtung zum Kindesunterhalt.
Am 30.11.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin sein mehreren Jahren geschieden. Aufgrund meines Berufes bin und war ich Viel unterwegs. Damals offenbarte mir meine Ex Frau, dass sie eine Affäre hatte. Seither trage ich den Gedanken mit mir herum, ob mein jetzt 22 Jähriger Sohn von mir ist. Dazu kommt, dass dieser den Kontakt zu mir abgebrochen hat. Nun sitze ich da und weiß nicht wie ich das klären kann um endlich Gewissheit zu haben. Ich finde keine Ähnlichkeiten oder Parallelen zu mir oder zur Kindesmutter. Mir ist klar das dies nicht zur Grundlage genommen werden kann.
Als er geboren wurde War ich mit der Kindesmutter verheiratet. Ich glaubte das ich damit umgehen kann, aber dies ist wohl nicht der Fall. Nun möchte ich Gewissheit haben. Desgleichen stellt sich mir die Frage, was ist wenn mein volljährige Sohn einem Text nicht zustimmt. Ich fühle mich derzeit mit diesem Problem sehr unwohl, zumal mein Sohn keinen Kontakt mehr zu mir hat und mich einfach ignoriert.
Am 01.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben die Möglichkeit, die biologische Vaterschaft durch einen Gentest klären zu lassen, allerdings dürfte im Fall eines negativen Ergebnisses die Frist für die Vaterschaftsanfechtung abgelaufen sein.
Am 17.12.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Der leibliche Vater meines Kindes hat die Vaterschaft nicht anerkannt. Mein damaliger Partner ist der rechtliche Vater. Ich bin nunmehr von ihm getrennt und spiele mit dem Gedanken dem leiblichen Vater Kontakt zu unserem Kind zu gestatten ( dies war bislang nicht für mich möglich, da er während der Beziehung durch sämtliche Betten anderer Frauen getobt ist, dabei auch meine beste Freundin. Dies war sehr verletzend). Ich hatte ihn schon deswegen kontaktiert aber er blockt einen persönlichen Kontakt ab, da er nun eine Frau und ein weiteres Kind hat. Meine Frage bezieht sich nun zum einen auf zukünftig zu zahlenden Unterhalt. Mein Kind und der rechtliche Vater haben einen innigen Kontakt aber ich sehe es nicht ein, dass er auch für sie finanziell aufkommt während der leibliche Vater nun über ein sehr gutes Einkommen verfügt. Ist für die Unterhaltszahlungen weiter der rechtliche Vater zuständig auch wenn der biologische Vater per Gericht festgestellt wurde?
Am 17.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Unterhaltspflichtig ist stets der rechtliche Vater.
Ein biologischer Vater wird erst zahlungspflichtig, wenn seine Vaterschaft anerkannt oder - bei vorliegender rechtlicher Vaterschaft eines Anderen - nach Vaterschaftsanfechtung der bisherige rechtliche Vater wegfällt und seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird.
Am 28.12.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich habe auch mal eine Frage.
In der Vaterschaftsanerkennung wurde kein Kind eingetragen und einen Unterhaltstitel habe ich auch nicht.
Nun verlangt aber das ALG 2 Amt von mir Unterhalt wobei dies nicht das Kind bekommen würde sondern nur die Kosten decken würde die der normale Satz für ein Kind betreffen würde.
Ist das überhaupt rechtens ?
Mein Selbstbehalt laut ALG 2 liegt bei 1020€ (bin Arbeitnehmer).
Da kann doch was nicht stimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Am 29.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Unterhaltspflicht für ein Kind besteht dann, wenn Sie der rechtliche Vater des Kindes sind, entweder weil es während der Ehe mit der Kindsmutter geboren wurde oder die Vaterschaft später anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Am 29.12.2015 schrieb (anonym) folgendes:
Die Vaterschaft wurde vorher schon vom Jugendamt festgehalten.
Da war das Kind noch garnicht auf der Welt.
Somit steht in der Anerkennung auch kein Kind drin.
Darf mein sogenannter Selbstbehalt von 1080€ einfach gekürzt werden? Gibt es eine Erhöhung des Selbstbehaltes bei zb.hoher Miete?
Mfg.
P.s. Danke für die super schnelle erste Antwort.
Am 30.12.2015 schrieb RAin Wolf folgendes:
Als Vater aufgrund der Anerkennung sind Sie dem Kind unterhaltspflichtig. Die Überprüfung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach erfordert eine Vielzahl von Angaben und Belegen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen, dies kann hier im Forum nicht geleistet werden.
Am 04.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich habe eine Frage bzw. folgendes Problem:
Der gemeinsame Sohn meines Ex-Lebensgefährten und mir ist nun 2 Jahre alt. Ich habe das alleinige Sorgerecht und seit Oktober leben wir getrennt, der Kleine lebt bei mir und ich habe seitdem immer versucht den Umgang zwischen den beiden zu erhalten und zu fördern. Seit Dezember hat mein Ex nun auch eine eigene Wohnung und der Kleine hat bereits 2 Wochenenden dort über Nacht verbracht. Beim letzten Übernachtungswochenende habe ich aber zufällig erfahren, dass er den Kleinen samstags morgens bei seiner Schwester abgeliefert hat, weil er zu einem Fußball-Turnier gefahren ist. Mir persönlich ist es wichtig, dass wenn ich unserem Sohn erzähle und ihn darauf vorbereite, dass er das Wochenende bei seinem Vater verbringt, dieser auch die Zeit mit ihm verbringt und ihn nicht an andere "abschiebt". Ich spreche nicht davon, dass er nicht seine Schwester oder andere Verwandte gemeinsam mit dem Kleinen besuchen sollte, sondern in dort abzugeben und sich nicht selbst um ihn zu kümmern. Darf er den Kleinen während des Umgangs auch in die Obhut Dritter geben?
Am 04.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das geschilderte Problem der Einbeziehung anderer Verwandter (meist Mutter, Schwester) in den Umgang ist häufiger Grund für Konflikte zwischen getrennt lebenden Eltern, läßt sich aber juristisch nicht verhindern, soweit nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dem Vater kann nur vor Augen geführt werden, daß Sinn des Umgangsrechts der Kontakt zwischen ihm und dem Kind ist.
Am 12.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe folgende frage:
Der vater konnte mein freund sein oder mein ex freund. Nach einem vaterschaftstest kam raus das mein freund nicht der vater ist. Er hat die vaterschaft aber angenommen. Jetzt hat der biologischer ein schreiben bei facebook bekommen das er der vater sein soll und hat mich angerufen und wollte vill ein vaterschafttest machen. Wir gehen im mai in die usa weil mein freund (bald mann) dahin versetzt wird(3jahre). Kann mein ex freund eine vaterschafts anfechtung machen? Oder mir verbieten mit meinem 2monate alten sohn in die usa zu gehen?
Am 13.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der biologische Vater kann weder die Vaterschaft anfechten, noch den Aufenthalt des Kindes bestimmen.
Am 26.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Abend.
Ich habe eine frage.Und zwar ist die Situation so.
Ich wurde im Juni2011 von meinem Ex - freund schwanger. Da er aufgrund seiner Familie&Religion das Kind nicht wollte,ich aber schon versuchte er es mit starker Gewalt. Dadurch musste ich mit würgemalen und knochenbrüchen ins Krankenhaus verlor meine Tochter aber gott sei dank nicht.ich trennte mich augenblicklich und eine Anzeige soweit Fotos sind bei polizei&krankenhaus hinterlegt..
Ich habe dann kurz vor der Geburt meinen besten freund geheiratet.Er steht also somit in der Geburtsurkunde.Er ist ein toller Vater und Ehemann.
Allerdings mache ich mir etwas sorgen was ist wenn mein ex irgendwann doch das Interesse an unsere Tochter hat.
Versucht das Sorgerecht zu bekommen&die Vaterschaft ?
In der Schwangerschaft hat er mir gedroht das Kind wegzunehmen oder die kleine in die Türkei zu entführen.
Aufgrund der Gewalt und drohungen habe ich kein Kontakt zu ihm&das was von ihm an geblockt Mails kommt sind entweder drohungen oder versuche mich zurück zu bekommen.unsere Tochter weiß mit ihren 4 jahre natürlich auch noch nichts davon.
Sie wird es im richtigen alter erfahren.
Ich möchte sie einfach vor Gewalt u.ä schützen.
Hat er die Möglichkeit das sorge/umgangs recht zu erwirken?oder kann meinem Mann und (für uns)Vater der Kinder das Sorgerecht noch abgesprochen werden?
Haben wir uns auf eine Weise strafbar gemacht weil mein mann als Vater eingetragen ist?
Es aber biologisch gesehen nur bei einer unsere Töchter der Fall ist?
Am 27.01.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Nach der aktuellen Rechtslage hat der biologische Vater keine Möglichkeit, die eigene Vaterschaft sowie das Sorgerecht durchzusetzen, wenn das Kind einen rechtlichen Vater hat und mit ihm zusammenlebt.
Am 30.01.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Der Kindesvater hatte mich wärend der Schwangerschaft verlassen und zahlte kein Unterhalt und er kümmerte sich auch nie um meinen Sohn. Im Krankenhaus hatte man mir geraten ihn nicht auf die Geburtsurkunde zu setzen, das hab ich auch gemacht. Mittlerweile bin ich verheiratet (Mein Mann ist nicht der Vater).Das Jugendamt wollte eine Kopie von der neuen Geburtsurkunde,die ich mir beim Standesamt ausstellen lassen hab.Das Problem der Kindesvater steht jetzt mit drauf, obwohl ich das nicht möchte.Zu mir hat man auf Standesamt gesagt das wäre Gesetzlich geregelt weil der Kindesvater eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.Meine Frage muß der leibliche Vater auf der Geburtsurkunde stehen,ich hab kein Kontakt zu ihm auch mein Sohn kennt ihn überhaupt nicht.Der einzige Ausweg wäre das mein Mann mein Sohn Adoptiert,er möchte ihn auch Adoptieren.Finde das nicht in Ordnung das der leibliche Vater auf der Geburtsurkunde stehen soll,nur weil er die Vaterschaft anerkannt hat. Wir lebten nicht zusammen als mein Sohn zur Welt kam.
Am 01.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt wurde ist er nicht nur der leibliche, sondern auch der rechtliche Vater des Kindes; nur er kann daher auch als Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt werden.
Am 25.02.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe folgendes Problem.
In meiner 1. Ehe war ich 22 Jahre verheiratet aus der eine Tochter hervorgegangen ist. Sie wurde geschieden.Bei der Trennung soll ich meinem Exmann angeblich gesagt haben, daß unsere Tochter nicht von ihm ist. Dann hat er noch zweimal neu geheiratet und in seiner 3. Ehe die Tochter der Frau adoptiert.In seiner 4. Ehe hat der die erwachsene Tochter und den erwachsenen Sohn auch adoptiert.Mir gegenüber hat er niemals erwähnt, daß er Zweifel an seienr Vaterschaft hat, nur seiner 2. Frau als sie sich kennenlernten, daß ist jetzt 17 Jahre her und danach noch einmal gegenüber seinem Personal vor 10 Jahren. Ich habe ihn mehrmals auch im Jahr 2014 angeschrieben und damit konfrontiert. Er hat mir geschrieben"Selten soviel Shit gelesen" und hat unsere Tochter als ein Ehekind bezeichnet das voll erbberechtigt ist.
Nun ist mein Exmann im Januar verstorben und es gibt 4 Kinder die erbberechtigt sind.Ich habe nun gehört, daß er im Testament nach seinem Tod die Vaterschaft anfechten will. Kann er das auch noch nach seinem Tod, oder gilt da die 2-Jahresfrist, daß er das zu Lebzeiten hätte tun müssen in dem Moment, als ich es ihm angeblich gesagt haben soll.
In dem Scheidungsantrag und in den Adoptionsanträgen hat er jeweils unsere Tochter als seine Tochter angegeben, die dann auch zu den Adoptionen befragt wurden.
Kann mich das Familiengericht und meine Tochter zu irgendwelchen Aussagen zwingen, ober haben wir beide gegenseitig ein Aussageverweigerungsrecht und wird uns das dann nachteilig ausgelegt?
Vielen Dank im voraus für ihre Stellungnahme.
Am 25.02.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die 2 Jahresfrist läuft ab Kenntnis von dem Umständen, die Zweifel an der Vaterschaft wecken. Mit Ablauf der Frist ist das Recht des Vaters zur Anfechtung erloschen und soweit aus Ihren Angaben ersichtlich wurde die Vaterschaft auch nie angefochten, so daß die Tochter erbberechtigt sein dürfte.
Am 07.03.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, wir sind geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine Ex Frau will mit unseren Kindern 8 und 10 Jahren 300 km wegziehen. Geht das so einfach oder kann ich als Kindsvater da vorgehen? Ich liebe meine Kinder über alles und würde alles dafür tun, damit die Kinder nicht umziehen müssen wegen Schulwechsel, soziales Umfeld usw. Dort haben sie ja niemand außer den neuen Lebenspartner. Danke
Am 07.03.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können bei Gericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen mit dem Ziel, daß die Kinder künftig bei Ihnen in der vertrauten Umgebung leben sollen. Der Mutter mit den Kindern den Wegzug verbieten, ist nicht möglich.
Am 08.03.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Frau möchte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Wir haben ein Kind. Ich würde ihm gerne sagen, dass er mit seinen 8 Jahren auch bei mir bleiben kann. wie rede ich am besten mit einem Kind, dass es auch bei mir bleiben könnte ohne es zu zwingen bzw. der Mutter weg zu nehmen wollen.
Am 09.03.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Auf Ihre Frage gibt es naturgemäß keine juristische Antwort, aber es gibt für Eltern, die unsicher sind, wie sie mit der neuen Trennungssituation für sich und die Kinder umgehen sollen, in vielen Städten Erziehungsberatungsstellen, an die man sich wenden kann.

Bearbeitet am 09.03.2016 von

Am 14.03.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ich habe vor 2 1/2 Jahre eine Affäre gehabt in dieser Zeit wurde sie schwanger . Sie war mit ein anderen Mann zusammen und er hatt die vaterschaft anerkannt . Jetzt sagt sie das ich eventuell der Vater sein könnte . Da ich es auch wissen will bin ich bereit ein Test zu machen . Wen ich jetzt der biologische Vater bin was für rechte und Pflichte habe ich ?
Am 15.03.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Solange Sie nicht rechtlicher Vater des Kindes sind und selbst die biologische Vaterschaft unklar ist haben Sie weder Rechte noch Pflichten.
Am 17.03.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Habe ich als Vater Chancen vor dem Gericht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, wenn die Kinder bei der Mutter wohnen und jetzt umziehen möchte. Denn eine Kindeswohlgefährdung gibt es ja nicht außer dass die Kinder dann alle 2 Wochen den halben Tag im Auto sitzen, um zu mir zu kommen.
Am 17.03.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Bei Uneinigkeit der Eltern über den Aufenthalt der Kinder entscheidet das Gericht am Maßstab des Kindeswohls, wobei der Kontinuitätsgrundsatz (also der Gedanke, dem Kind möglichst die gewohnte Umgebung zu erhalten) eine besondere Rolle spielt. Es kommt also darauf an, wie sich die Veränderungen für die Kinder im Falle des Aufenthaltswechsels zum anderen Elternteil bzw. des Umzugs mit dem bisher betreuenden Elternteil auswirken.
Am 17.04.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe 2003 eine Vaterschaftsanerkennung vor einem Notar abgegeben, damit die Mutter nicht abgeschoben wird.
Wir wussten beide, dass ich nicht der biologische Vater bin.
Gibt es einen Weg um da wieder raus zu kommen ???
Strafrechtlich habe ich schon 2008 angegeben, dass ich damals eine falsche Vaterschaftsanerkennung abgegeben habe und das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Allerdings nützt mir dies nichts gegenüber dem Jugendamt, da für diese die Vaterschaftsanerkennung weiterhin Bestand hat.
Welche Möglichkeiten gibt es um dem Jugendamt nachzuweisen dass ich nicht der Vater bin ?
Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Am 18.04.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Möglicherweise könnte eine Vaterschaftsanfechtung durch das Kind in Betracht kommen, das hängt aber von den weiteren Umständen ab.
Am 18.04.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Ich habe eine 15 Tochter die bei Ihrer Mutter lebt und eine 20 jährige Tochter die noch in der Ausbildung steckt(422€ lehrlingsgeld netto) und bei mir wohnt.
Bin ich nur gegenüber meine 15 jährigen Tochter Unterhaltspflichten oder auch meiner großen?
Am 18.04.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Das hängt von Ihrem Einkommen und dem der Mutter ab, auf dessen Basis sich der Kindesunterhaltsanspruch der volljährigen Tochter errechnet.
Am 08.07.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Frage ist mein verlobter und ich wollen im September Heiraten und meine Tochter wird nun schon zwei er hat auch die Vaterschaft anerkannt ist aber nicht seine leibliche Tochter wir nehmen seinen Namen an , das gemeinsame Sorgerecht hat er auch . Ist we nach der Heirat ihr richtiger Papa
Am 11.07.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft ist Ihr Verlobter der rechtliche Vater des Kindes.
Am 30.07.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin verheiratet habe zwei Söhne.Erste Sohn ist unehlich ist 7 jahre alt und hab damals vater als unbekannt angegeben aus persönlichen Gründen.Mein Eheman hat noch nie die Vaterschaftsannerkennung meines erste Sohnen unterschrieben.also keiner hat die Vaterschaft annerkannt.
Nun mal die Frage, der leiblicher Vater mein erster Sohn will jetzt die Anberkennung unterschreiben.Muss er ein Gentest machen? Darf er das machen obwohl ich verheiratet bin?
Am 01.08.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der spätere Ehemann die Vaterschaft des Kindes nicht anerkannt hat, ist der Sohn weiterhin ein nichteheliches Kind. Der leibliche Vater kann die Vaterschaft anerkennen. Wenn Sie der Anerkennung zustimmen ist ein Gentest nicht erforderlich. Auch dem Ehemann stehen keine Rechte zu, da es weder um ein in der Ehe geborenes Kind handelt noch dieser die Vaterschaft anerkannt hat.
Am 18.08.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
ich bin in der Geburtsurkunde eingetragener Vater, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und es besteht keinerlei Kontakt mehr zur Mutter um zum Kind. Würde ich erfahren (z.B. vom Amtsgericht, Jugendamt), wenn mein Kind verstorben ist?
Am 18.08.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Aufgrund des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts würde eine Information über den Tod durch das Nachlassgericht erfolgen, allerdings erst etliche Wochen später. Das Standesamt oder Jugendamt informiert weitere Angehörige idR nicht, es wird davon ausgegangen, dass die Information innerhalb der Familie durch die Angehörigen untereinander erfolgt.
Am 21.09.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo meine exFreundin hat mir nach 3 1/2 Jahren gesagt das mein Sohn nicht mein leiblicher Sohn ist sondern von ihrem neuen Partner. Und es stimmt. Jetzt hat sie die vaterschaft angefochten. Kann ich irgendwas dagegen tun? Das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn ist sehr eng. Wir lieben uns beide sehr. Ein richtiges Papa Kind. Hab ich noch irgendwelche rechte? Kann sie es vor Gericht durchsetzen? Ich möchte das Kind nicht aufgeben.
Am 21.09.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Anfechtung gilt eine 2Jahresfrist. Da der Mutter aufgrund eigener Kenntnis der Verkehr mit einem weiteren Mann in der Empfängniszeit bekannt ist, müsste sie darlegen, wann und aufgrund welcher Umstände ihr Zweifel an der Vaterschaft gekommen sind.
Am 22.09.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo ,

ich hatte im Jahr 2001 eine kurze Beziehung zu einer Frau , die damals getrennt von ihrem Mann gelebt hat.
Sie beendete die Beziehung nach kurzer Zeit und war danach wieder mit ihrem Mann zusammen und schwanger.Sie hat nie irgendwelche Unterhaltsansprüche an mich gestellt.
Nun hat sie mir über ein soziales Netzwerk mitgeteilt , das sie zu einem Rechtsanwalt will, da ich die letzten fast 15 Jahre keinen Unterhalt für das Kind bezahlt hätte?!?
Ich bin aus allen Wolken gefallen , da in der ganzen Zeit nie Kontakt bestanden hatte.
Was kann nun auf mich zukommen?

Am 22.09.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sofern die bestehende rechtliche Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wird - hier gelten Anfechtungsfristen von 2 Jahren ab Kenntnis - und anschliessend die Vaterschaft des biologischen Vaters festgestellt wird, können sich Rückforderungsansprüche wegen des durch den scheinbaren Vaters und Ehemanns über 15 Jahre geleisteten Unterhalts ergeben.
Derzeit ist beabsichtigt, diesen sog. Scheinvaterregress rechtlich neu zu regeln und die Möglichkeit der Rückforderung von Unterhalt auf nur noch 2 Jahre zu begrenzen.
Am 22.09.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo nochmal,

ergänzend hierzu :

""Hallo ,
ich hatte im Jahr 2001 eine kurze Beziehung zu einer Frau , die damals getrennt von ihrem Mann gelebt hat.
Sie beendete die Beziehung nach kurzer Zeit und war danach wieder mit ihrem Mann zusammen und schwanger.Sie hat nie irgendwelche Unterhaltsansprüche an mich gestellt.
Nun hat sie mir über ein soziales Netzwerk mitgeteilt , das sie zu einem Rechtsanwalt will, da ich die letzten fast 15 Jahre keinen Unterhalt für das Kind bezahlt hätte?!?
Ich bin aus allen Wolken gefallen , da in der ganzen Zeit nie Kontakt bestanden hatte.
Was kann nun auf mich zukommen?

Am 22.09.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:

Sofern die bestehende rechtliche Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wird - hier gelten Anfechtungsfristen von 2 Jahren ab Kenntnis - und anschliessend die Vaterschaft des biologischen Vaters festgestellt wird, können sich Rückforderungsansprüche wegen des durch den scheinbaren Vaters und Ehemanns über 15 Jahre geleisteten Unterhalts ergeben.
Derzeit ist beabsichtigt, diesen sog. Scheinvaterregress rechtlich neu zu regeln und die Möglichkeit der Rückforderung von Unterhalt auf nur noch 2 Jahre zu begrenzen.""

liegt das in meinem Fall auch noch so , wenn der Ehemann Kenntnis von der Beziehung zu mir hatte?
Ich habe hierzu einen Artikel von Barbara Vorsammer von der SZ gefunden.

Zitat
""Eine Scheinvaterschaft liegt nur vor, wenn der rechtliche Vater sich für den Erzeuger gehalten hat, also von seiner Partnerin bewusst in die Irre geführt wurde. Wenn ihm immer bekannt war, dass das Kind von einem anderen Mann stammen könnte und er sich dennoch dafür entschied, bei ihr zu bleiben und das Kind zu akzeptieren, dann kann er die Vaterschaft auch später nicht mehr anfechten.""

Am 26.09.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wie gesagt hat der Scheinvater ab Kenntnis 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten.
Am 10.10.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich hätte einmal eine Frage. Ich hatte eine Affäre. Die Frau ist schwanger geworden. Ich möchte das Kind auch sehen. Muss ich die Vaterschaft anerkennen und wenn ja, welche Unterlagen benötige ich. Zusatz: Ich bin verheiratet, möchte mich aber auch nicht scheiden lassen. Es sollte möglichst nicht groß rauskommen, dass ich der Vater bin. Ich bin auch bereit, die Unterhaltszahlungen zu leisten. Für ihre Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Am 11.10.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Vaterschaft kann durch Erklärung gegenüber dem Jugendamt anerkannt werden. Für den Vater des Kindes besteht ein Umgangs- und ggf. Mitsorgerecht sowie die Unterhaltsverpflichtung.
Am 11.10.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Welche Unterlagen benötige ich beim Jugendamt für die Anerkennung der Vaterschaft.
Der Beamte meinte, ich solle meine Heiratsurkunde mitbringen (Zusatz: Die Frau mit der ich dann das Kind habe ist eine Affäre gewesen und ich will mich auch nicht scheiden lassen)
Danke für Ihre Antwort.
Am 11.10.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie haben sich offensichtlich bereits beim zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts erkundigt, bringen Sie die von ihm genannten Unterlagen mit.
Am 26.10.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
Meine Freundin (nicht verheiratet) hat ein Kind auf die Welt gebracht und zur Adoption freigegeben. Die Unterschrift beim Notar ist schon erfolgt (vor 3 Wochen). Sie hat auf der Geburtsurkunde angegeben das der Vater nicht bekannt ist.Ich habe erst jetzt erfahren, dass das Kind geboren wurde. Meine Freundin hat es sich jetzt auch anders überlegt und wir wollen das Kind zurück. Was können wir tun?
Am 27.10.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Sie können sich ans Jugendamt wenden und dort ihre Vaterschaft anerkennen. Zur Wirksamkeit der Adoption ist dann auch ihre Zustimmung erforderlich. Wird diese verweigert, kann die Adoption nicht erfolgen.
Am 27.10.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Also verstehe ich das richtig das ich mit meiner Freundin nur zum Jugendamt gehen muss und kann unser Kind von den Adoptiveltern abholen? Meine Mutter hat sich nämlich dazu bereit erklärt das Kind aufzuziehen
Am 27.10.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn ein Vater des Kindes die notwendige Einwilligung nicht erteilt, kann der Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht nicht erfolgen.
Am 15.11.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Meine Tochter ist 27 also volljährig und möchte ein vaterschaftstest machen vom leiblichen Vater da er die Vaterschaft anzweifelt, aber da er nicht zum freiwilligen privaten Speichel Test kommt sind wir gezwungen andere Wege zu gehen. Was können wie tuen damit wir ihm überzeugen können das er der Vater ist? Kann meine Tochter die Vaterschaft einklagen sodass er endlich eine speichelprobe abgibt um die Vaterschaft endgültig zu klären? Es geht nicht um finanzielle Hilfe nur um die Vaterschaftsaufklarung.

Danke. Natalie

Am 15.11.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Gegen den rechtlichen Vater besteht ein Anspruch auf Klärung der genetischen Abstammung, der ggf familiengerichtlich durchgesetzt werden kann.
Hat das Kind aber einen rechtlichen Vater und will die biologische Vaterschaft eines anderen Mannes feststellen lassen, so gilt dieser Anspruch nicht.
Am 18.11.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich hab jetzt auch ne frage.....erklärung: bin verheiratet aber seit 2014 getrennt lebend 2015 schwanger geworden von nem anderen immernoch bin ich verheiratet der hat mich dann im 4. Monat verlassen mein noch mann hat sich dann um mich/uns gekümmert und war auch bei der Geburt dabei haben selbst zusammen 2 Kinder er ist ja nun automatisch Vater....Kann der biologische Vater das anfechten obwohl er jetzt erst Kontakt sucht und auch nix gezahlt hat in den 7 Monaten jetzt?? Danke für ne Antwort?
Am 21.11.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der rein biologische Vater hat keine Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung gegen den rechtlichen und sozialen Vater.
Am 24.11.2016 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe eine Frage,kann aber nirgendwo eine Antwort finden.

Ich habe ein kind mit meinem ex mann der im ausland lebt nun hat eine andere frau eine vaterschaftsklage gegen meinen ex mann eingereicht.jetzt will das familiengericht meinen 10 jährigen sohn zum geschwister speicheltest zwingen.darf das amtsgericht den speicheltest für meinen sohn erzwingen obwohl er nichts mit dem fall zu tun hat?zu dem vater haben wir keinen kontakt.

Am 25.11.2016 schrieb RAin Wolf folgendes:
Grds kann in sog Defizienzfällen, wenn die Vaterschaftsfeststellung nicht durch Untersuchung des möglichen Vaters möglich ist, auch ein anderer Verwandter herangezogen werden, um den Nachweis zu erbringen. Dies betraf allerdings idR verstorbene (feuerbestattete) mögliche Väter, bei denen eine Probeentnahme naturgemäss objektiv nicht mehr möglich war.
Ob die Unbequemlichkeit, den im Ausland lebenden aber vorhandenen möglichen Vater dort zu verklagen, dem gleichzustellen ist, müsste geklärt werden.
Am 10.02.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Ich hätte eine Frage. 2007 Geburt meines Sohnes.Zu dieser Zeit verheiratet.Trennung 2012 dann Scheidung. Bis dahin klappte alles mit kind und Vater. Seit letzten Jahr nicht mehr, da mein sohn nach den letzten Besuchen arge Probleme bekam. Jetzt in psychologischer Behandlung. Jetzt habe ich ihn überprüfen lassen wegen Unterhalt und jetzt eine Woche später bekomme ich Post vom Anwalt das er ein Vaterschaftstest haben will. Muss ich dem zustimmen?

Danke für die Antwort

Am 13.02.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Es gibt die Möglichkeit der Klärung der genetischen Abstammung, wobei im Falle der Verweigerung der Zustimmung eines Elternteils, dessen Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden kann. Ergibt die Feststellung, dass der bisherige Vater nicht der Erzeuger des Kindes ist, so bedeutet dies aber nicht automatisch, das er auch rechtlich nicht mehr Vater und damit nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Hierfür ist ein gesondertes Vaterschaftsanfechtungsverfahren erforderlich, wobei auch Fristen zu beachten sind nach deren Ablauf eine Anfechtung trotz erwiesener Nichtvaterschaft nicht mehr möglich ist.
Am 17.02.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Welche fristen gelten hier? Ich war 5 Jahre mit meiner expartnerin zusammen.in der zeit iSt ein kleiner Mann entstanden nach der Trennung hat sie mir dann gesagt das sie fremdgegangen ist und es wurde meine nichtvaterschaft gerichtlich festgestellt. Aber ich war 4 Jahre im Glauben das es mein Kind ist. Kann man mir jetzt noch die rechtliche vaterschaft streitig machen?
Am 20.02.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre gerechnet ab Kenntnis von den anfechtungsrelevanten Tatsachen.
Am 15.03.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Ich habe eine Frage, wenn die 2-jährige Frist abgelaufen ist für Vaterschaftsanfechtung und mein Ehemann (bzw schon Exmann) in Geburtsurkunde eingetragen bleibt...
Welche Rechte bezüglich dem Kind hat der biologischer Vater? Kann ich dann gerichtlich gezwungen werden, den Umgangsrecht mit biologischen Vater zu verschaffen?
Bin zur Zeit alleine, kein Freund
Am 17.03.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Morgen,

wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn man vor ca. 2 1/2 Jahren einen One Night Stand hatte und nur erfährt, dass die Frau von damals nun einen 1 1/2 Jahre alten Sohn hat? Rein rechnerisch könnte das passen, aber die Dame hat sich nie gemeldet oder sonst was. Erlischt irgendwann Ihr Anspruch auf irgendwas, da Sie mir (falls ich der Vater bin) nie irgendwas erzählt hat und auch heute auf Nachfragen keine eindeutige Antwort abgibt.

Am 17.03.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Eine Vaterschaft kann auch noch nach vielen Jahren festgestellt werden (mit den rechtlichen und finanziellen Folgen), wenn entweder eine rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nie bestanden hat oder diese aufgrund von Anfechtung der Vaterschaft weggefallen ist.
Am 17.03.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn der rechtliche Vater trotz Kenntnis die Vaterschaft innerhalb der Frist nicht anficht, kann er dies auch später nicht mehr tun. Dem biologischen Vater kann durch das Familiengericht dennoch ein Umgangsrecht eingeräumt werden, wenn dies dem Kindeswohl dient und er ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt hat.

Bearbeitet am 17.03.2017 von

Am 07.06.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Guten abend, ich habe eins frage und zwar.
Mein Mann hatt aus seiner ersten ehe eine 10 jährige fast 11 jährige Tochter und zweifelt seit Jahren an der vaterschaft und möchte jetzt übers jugendamt einen test machen lassen. Wie läuft das ab?

Zu seinen Zweifeln ist es so.
Seine Ex-Frau ist damals nach einem Jahr Beziehung Schwanger geworden, drotz das mein Mann mit Kondom Verhütet hat.
Nach bekannt gabe von ihr das sie schwanger ist und es sein sei, hatte mein Mann nur wegen dem Kind sie geheiratet.
Kurz nach der Eheschließung hat sie ihm ein Techtelmechtel mit einen anderen Mann gestanden, da sie so nicht in die Ehe starten wollte.
Seit dem Zweifel er an der vaterschaft und als die Tochter auf die Welt kam hatte sie nichts von ihm und das ist immer noch so, was ihn noch mehr zweifeln läßt an der vaterschaft.
Und vor ein paar Tagen hat er mit der Schwester seiner Ex-Frau telefoniert, und sie sagte ihm das ihre Schwester schon immer neben denn offiziellen Beziehungen noch andere Männer hätte und das es schon immer so war..
Seit dem will er einen test machen lassen übers Jugendamt.
Aber weiß nicht wie in dem Fall seine rechte sind und ob er das deuch bekommt mit dem test ob das Jugendamt das macht.

Am 09.06.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Der rechtliche Vater eines Kindes kann verlangen, dass die genetische Abstammung durch einen Test geklärt wird. Auch ein negatives Testergebnis führt aber nicht automatisch zum Wegfall der Vaterschaft, dazu muss vielmehr in einem gesonderten Verfahren die Vaterschaft angefochten werden. Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kenntnis von den Zweifeln an der Vaterschaft.
Am 20.07.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo, ich bin seid 50 Jahre verheiratet und muß nunmehr erfahren das ich nicht der Vater unserer Tochter sein kann da ich zum Zeitpunkt der Zeugung mich bereits seid fast 2 Monaten ich Süd-Afrika aufhielt. Ich fuhr damals zur See und es kann anhand meines Seefahrtbuches belegt werden. Meine Frau teilte mir mit, als ich im September wieder in Deutschland war, das ich der Vater Ihres ungeborenen Kindes bin. Daraufhin habe ich Sie am 28.September 1970 geheiratet. Wenn ich damals gewust hätte das Sie mich belogen hat, hätte ich Sie auf keinen Fall geheiratet. Nachdem ich es Ihr Anfang des Jahres mitteilte das ich nicht der Vater Ihres Kindes bin und Sie mich vor fast 50 Jaher belogen hat, hat Sie einen fast 6stelligen Betrag aus einen Grundstücksverkauf, welches auf Ihr Konto ging unterschlagen. Was kann ich machen?
Danke
Am 21.07.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Für die Vaterschaftsanfechtung gelten Fristen, die ab dem Zeitpunkt berechnet werden, ab dem begründete Zweifel an der Vaterschaft bestanden. Dies könnte vorliegend wegen der Ortsabwesenheit zum Zeugungszeitpunkt bereits unmittelbar ab der Geburt gewesen sein.
Am 21.07.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Danke, aber was bedeutet das für mich?
Am 23.07.2017 schrieb RAin Wolf folgendes:
Wenn die Frist abgelaufen ist bleibt der Mann rechtlich Vater des Kindes mit allen Rechten und Pflichten, obwohl er nicht der biologische Erzeuger ist.


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