Fachanwalt für Familienrecht in Lauf an der Pegnitz
Die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen, wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts nachweisen kann durch
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, in denen besondere praktische Erfahrung durch Bearbeitung von mindestens 120 familienrechtlichen Mandanten innerhalb dieses Zeitraums nachgewiesen werden muß
- die Teilnahme an einem Fachlehrgang mit anschließenden schriftlichen Prüfungen
- ein prüfendes Fachgespräch durch den Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer